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Kein Abzug für Baustrom & Co. bei der Bauhandwerkersicherheit!
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Leistungsversprechen nicht plausibel: Auftraggeber trifft Prüfungspflicht!
VK Bund, 28.05.2025 - VK 1-38/25
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Fremdreferenz als Eigenreferenz?
VK Bund, 23.04.2025 - VK 1-18/25
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Nachrichten in allen Sachgebieten

Zeige Nachrichten 401 bis 420 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 599



Online seit 2010

Mittelständische Bauwirtschaft fordert gleichen Vergaberechtsschutz unterhalb wie oberhalb der EU-Schwellenwerte
Bild
Was die Bundesregierung im Koalitionsvertrag bereits 2009 angekündigt hatte, will sie jetzt in die Tat umsetzen: Wegen der bisher unbefriedigenden Rechtssituation soll für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte ein wirksamer Rechtsschutz eingeführt werden.
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IG BAU rechnet mit schneller Einführung eines NRW-Tariftreuegesetzes
Wahl von Hannelore Kraft: Signal gegen Lohndumping und prekäre Beschäftigung

Von der Wahl Hannelore Krafts zur nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin geht nach Einschätzung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt bundesweit ein starkes Signal gegen Lohndumping und gegen unfaire Arbeitsbedingungen aus. "Mit Hannelore Kraft steht jetzt eine Frau an der Spitze von Nordrhein-Westfalen, für die der Kampf gegen prekäre Beschäftigung oberste Priorität hat. Hannelore Kraft hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten - ebenso wie ihr Arbeitsminister Guntram Schneider - ausdrücklich für verbindliche Tarif-Standards bei der Auftragsvergabe und gegen prekäre Beschäftigung ausgesprochen", sagte der IG-BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel.
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Thüringen: Landesregierung legt Entwurf für Vergabegesetz vor
Die Thüringer Landesregierung hat am 01.06.2010 den Entwurf für ein Landesvergabegesetz vorgelegt.
Gegenstand ist die öffentliche Beschaffung von Bau- bzw. Dienstleistungsaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert in Höhe von 50 0000 Euro bzw. 20 000 Euro (netto).
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ARS 8/2010 zur Anpassung der VgV und der SektVO veröffentlicht
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit Datum vom 20.06.2010 sein allgemeines Rundschreiben Nr. 8/2010 veröffentlicht. Es befasst sich mit den zum heutigen Tag in Kraft tretenden Änderungen in der VgV und der SektVO.
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Neues Vergaberecht tritt morgen in Kraft
Änderungen von Vergabeverordnung und Sektorenverordnung veröffentlicht

Heute wurden die Änderungen der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 30, S. 724) veröffentlicht. Damit treten die Änderungen am morgigen 11.06.2010 in Kraft. Ab Inkrafttreten sind für neu begonnene Vergabeverfahren mit einem Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte zwingend die Vergabeordnungen VOB/A, VOF und VOL/A in der Ausgabe 2009 anzuwenden.
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Änderung der VgV tritt in Kraft!
Im heutigen (10.06.2010) Bundesgesetzblatt (Nr. 30, S. 724 ff) wurde die Änderung der VgV und die Änderung der Sektorenverordnung bekannt gemacht. Die Änderungen treten am 11.06.2010 in Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten der VgV sind dann die VOB/A 2009, VOL/A 2009 und die VOF 2009 auch auf Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte anzuwenden.
(Quelle: id Verlag)


Einführung der VOB/A 2009, VOL/A 2009 und VOF 2009
Mit seinen Allgemeinen Rundschreiben Nr. 5, 6 und 7, jeweils vom 03.05.2010, hat das Bundesminsiterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für den Bereich der Auftragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte die Abschnitte 1 der VOB/A 2009 und VOL/A 2009 bzw. die VOF 2009 eingeführt. Für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gelten die 2. Abschnitte der VOB/A 2009 und VOL/A 2009 bzw. VOF 2009 erst nach Inkrafttreten der VgV. Dies soll Mitte Mai geschehen. Die neuen Vergabeordnungen gelten unterhalb der Schwellenwerte nun wie folgt:
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Bundeskabinett billigt Änderung der Vergabeverordnung
Am 28.04.2010 hat das Bundeskabinett den Änderungswünschen des Bundesrates (vgl. unsere Pressemeldung vom 27.03.2010) vom 26.03.2010 zu der Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung) zugestimmt. Damit sind die novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer-/Dienstleistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) nun endgültig verabschiedet. Sie treten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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Bundeskabinett stimmt Änderung der Vergabeverordnung zu
Das Bundeskabinett hat am 28.04.2010 den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März 2010 zu der vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie erarbeiteten Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) zugestimmt. Die Änderungswünsche betrafen im wesentlichen formelle Änderungen.
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Fachgemeinschaft Bau: Berliner Gesetz zum Straßenausbau blockiert schnelle Auftragsvergabe
Verband fordert Nachbesserung bei Ausführungsvorschriften, um bessere Umsetzung zu gewährleisten

Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. fühlt sich durch die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion in ihrer Kritik am Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz bestätigt. Aus dieser geht unter anderem hervor, dass durch das Gesetz bislang insgesamt noch mehr Kosten als Einnahmen entstanden sind.
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Vorschlag des DAV zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
Am 12.04.2010 hat der Deutsche Anwaltverein durch den Ausschuss Vergaberecht einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zum Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte veröffentlicht. Grundsätzlich wird darin eine gesetzliche Regelung des Rechtsschutzes bei Unterschwellenvergaben für erforderlich gehalten.
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Wirtschaftsminister Christoffers und FG Bau befürworten Mindestlohn-Kontrolle durch Vergabegesetz Brandenburg
Vergabestellen sollen fragwürdig erscheinende Angebote vom weiteren Prozess künftig schneller ausschließen können

Brandenburgs Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Ralf Christoffers, und die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg befürworten Mindestlohn-Kontrollen im Zusammenhang mit öffentlichen Auftragsvergaben durch ein Brandenburger Vergabegesetz. Das ist das Ergebnis eines gemeinsamen Gesprächs über die Eckpunkte des neuen Gesetzes. Das Gesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge an das Zahlen von Mindestlöhnen koppeln wird, soll demnach mit Kontroll-Instrumenten wie der Bescheinigung der Sozialkasse Bau über Anzahl und Qualifikation der gemeldeten Beschäftigten eines Betriebs dafür sorgen, dass die Zahlung von Mindestlöhnen bereits vor Auftragsverteilung kontrolliert werden kann. Zudem sollen Vergabestellen künftig mehr Möglichkeiten erhalten, Angebote, deren Kalkulation fragwürdig erscheint, zu überprüfen und gegebenenfalls vom weiteren Vergabeprozess auszuschließen.
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Berliner Vergabegesetz-Entwurf: Bauwirtschaft fordert mehr Kontrollen
Qualität muss bei öffentlichen Vergaben größere Rolle spielen

Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg hat den Entwurf eines Vergabegesetzes in Berlin grundsätzlich begrüßt. "Mit diesem Entwurf, der die öffentliche Auftragsvergabe an das Zahlen von Mindestlöhnen koppelt und Verstöße sanktioniert, befindet sich Berlin auf dem richtigen Weg", erklärt Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau. "Auch die hier festgeschriebenen Kontrollpflichten des Auftraggebers sind grundsätzlich richtig. Allerdings müssen diese Kontrollen bereits vor Erteilung eines Zuschlags erfolgen. Und auch danach, bei der Durchführung des Auftrags, müssen sie flächendeckend stattfinden. Nur so lässt sich wirksam gegen Schwarzarbeit und Pfusch am Bau vorgehen."
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Bauwirtschaft begrüßt Eckpunkte für ein Vergabegesetz in Brandenburg: Ausweitung auf alle staatlichen Ebenen wichtig
Qualität muss als Vergabekriterium größere Rolle spielen

Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg hat die Eckpunkte eines Vergabegesetz-Entwurfs in Brandenburg begrüßt. Insbesondere die Kopplung der öffentlichen Auftragsvergabe an das Zahlen eines Mindestlohns gehe in die richtige Richtung, erklärt dazu Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau: "Die Eckpunkte sehen viele sinnvolle Kontrollinstrumente vor, mit deren Hilfe Mindestlohn-Manipulationen und Schwarzarbeit am Bau entgegengewirkt werden kann. Wir begrüßen vor allem die Vorlagepflicht der Beitrags- und Melde-Bescheinigung der Sozialkasse Bau, mit deren Hilfe Mindestlohn-Verstöße besser entdeckt werden können."
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Aktuelles zur Novelle des Vergaberechts
Das Bundeskabinett hat am 27.01.2010 dem Entwurf einer aktualisierten Vergabeverordnung (VgV) zugestimmt. Der Entwurf wird nun dem Bundesrat (Bundesratsdrucksache 40/10 vom 27.01.2010) zugeleitet, dessen Zustimmung erforderlich ist. Die Beratung im Bundesrat wird am 26.03.2010 erwartet.
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VgV kommt voran
Der Entwurf der Vergabeordnung wurde am 10. bzw. 11. März in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrats beraten. Das Plenum wird sich laut Tagesordnung am 26. März mit dem Entwurf beschäftigen.

Änderung der Vergabeverordnung
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat mit Datum vom 08.02.2010 eine Stellungnahme zum Thema "Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberecht" an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gerichtet. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am 27.01.2010 den Entwurf der neuen Vergabeverordnung (VgV) verabschiedet.
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EuGH: Das Aus für die Anwendung von § 101a Abs. 1 GWB im Teilnahmewettbewerb?
Wird der nichtberücksichtigte Bieter nicht über die anderweitige Vergabe unterrichtet und wird er nicht auf seine weiteren Rechte inkl. zu beachtender Fristen hingewiesen, so ist die Vergabe europarechtswidrig. So der EuGH in seinem Urteil vom gestrigen Tage.


EuGH: Das Aus für § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB?
1. Nach den Anforderungen des Art. 1 Abs. 1 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG ist für den Beginn der Frist für die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder zur Erlangung von Schadensersatz wegen Verstoßes gegen diese Vorschriften auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Kläger von dem Verstoß Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.*)
2. Art. 1 Abs. 1 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG steht einer nationalen Bestimmung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, auf deren Grundlage ein nationales Gericht einen Nachprüfungsantrag, der auf die Feststellung eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder auf die Erlangung von Schadensersatz wegen Verstoßes gegen diese Vorschriften gerichtet ist, in Anwendung des nach Ermessen beurteilten Kriteriums der Unverzüglichkeit der Verfahrenseinleitung wegen Fristversäumnis zurückweisen kann.*)
3. Die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG in der durch die Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG geänderten Fassung gebietet dem nationalen Gericht, unter Inanspruchnahme seines Ermessens die Frist für die Verfahrenseinleitung so zu verlängern, dass für den Kläger eine Frist sichergestellt ist, die derjenigen entspricht, über die er verfügt hätte, wenn die von der anwendbaren innerstaatlichen Regelung vorgesehene Frist zu dem Zeitpunkt zu laufen begonnen hätte, zu dem er von dem Verstoß gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Sollten die innerstaatlichen Bestimmungen über die Fristen für die Verfahrenseinleitung nicht im Einklang mit der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG in der durch die Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG geänderten Fassung ausgelegt werden können, muss das nationale Gericht sie unangewendet lassen, damit das Gemeinschaftsrecht in vollem Umfang Anwendung findet und die Rechte, die es dem Einzelnen verleiht, geschützt werden.*)



Online seit 2009

Novelle der Vergabeverordnung (VgV): BMWi legt Entwurf vor
VOL/A 2009 im BAnz veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat der Hauptgeschäftsstelle den Entwurf einer aktualisierten Vergabeverordnung (VgV) nebst dem Entwurf der Begründung mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Insoweit ist eine Weiterleitung des Entwurfs mit Begründung an den DStGB-Erfahrungsaustausch "Vergabe" bereits erfolgt. Zudem wurde im BAnz Nr. 196 vom 29.12.2009 die Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 veröffentlicht.
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