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OLG Koblenz, 03.12.2021 - 3 U 2206/19
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Nachrichten in allen Sachgebieten

Zeige Nachrichten 361 bis 380 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 548



Online seit 2010

Wirtschaftsminister Christoffers und FG Bau befürworten Mindestlohn-Kontrolle durch Vergabegesetz Brandenburg
Vergabestellen sollen fragwürdig erscheinende Angebote vom weiteren Prozess künftig schneller ausschließen können

Brandenburgs Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Ralf Christoffers, und die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg befürworten Mindestlohn-Kontrollen im Zusammenhang mit öffentlichen Auftragsvergaben durch ein Brandenburger Vergabegesetz. Das ist das Ergebnis eines gemeinsamen Gesprächs über die Eckpunkte des neuen Gesetzes. Das Gesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge an das Zahlen von Mindestlöhnen koppeln wird, soll demnach mit Kontroll-Instrumenten wie der Bescheinigung der Sozialkasse Bau über Anzahl und Qualifikation der gemeldeten Beschäftigten eines Betriebs dafür sorgen, dass die Zahlung von Mindestlöhnen bereits vor Auftragsverteilung kontrolliert werden kann. Zudem sollen Vergabestellen künftig mehr Möglichkeiten erhalten, Angebote, deren Kalkulation fragwürdig erscheint, zu überprüfen und gegebenenfalls vom weiteren Vergabeprozess auszuschließen.
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Berliner Vergabegesetz-Entwurf: Bauwirtschaft fordert mehr Kontrollen
Qualität muss bei öffentlichen Vergaben größere Rolle spielen

Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg hat den Entwurf eines Vergabegesetzes in Berlin grundsätzlich begrüßt. "Mit diesem Entwurf, der die öffentliche Auftragsvergabe an das Zahlen von Mindestlöhnen koppelt und Verstöße sanktioniert, befindet sich Berlin auf dem richtigen Weg", erklärt Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau. "Auch die hier festgeschriebenen Kontrollpflichten des Auftraggebers sind grundsätzlich richtig. Allerdings müssen diese Kontrollen bereits vor Erteilung eines Zuschlags erfolgen. Und auch danach, bei der Durchführung des Auftrags, müssen sie flächendeckend stattfinden. Nur so lässt sich wirksam gegen Schwarzarbeit und Pfusch am Bau vorgehen."
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Bauwirtschaft begrüßt Eckpunkte für ein Vergabegesetz in Brandenburg: Ausweitung auf alle staatlichen Ebenen wichtig
Qualität muss als Vergabekriterium größere Rolle spielen

Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg hat die Eckpunkte eines Vergabegesetz-Entwurfs in Brandenburg begrüßt. Insbesondere die Kopplung der öffentlichen Auftragsvergabe an das Zahlen eines Mindestlohns gehe in die richtige Richtung, erklärt dazu Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau: "Die Eckpunkte sehen viele sinnvolle Kontrollinstrumente vor, mit deren Hilfe Mindestlohn-Manipulationen und Schwarzarbeit am Bau entgegengewirkt werden kann. Wir begrüßen vor allem die Vorlagepflicht der Beitrags- und Melde-Bescheinigung der Sozialkasse Bau, mit deren Hilfe Mindestlohn-Verstöße besser entdeckt werden können."
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Aktuelles zur Novelle des Vergaberechts
Das Bundeskabinett hat am 27.01.2010 dem Entwurf einer aktualisierten Vergabeverordnung (VgV) zugestimmt. Der Entwurf wird nun dem Bundesrat (Bundesratsdrucksache 40/10 vom 27.01.2010) zugeleitet, dessen Zustimmung erforderlich ist. Die Beratung im Bundesrat wird am 26.03.2010 erwartet.
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VgV kommt voran
Der Entwurf der Vergabeordnung wurde am 10. bzw. 11. März in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrats beraten. Das Plenum wird sich laut Tagesordnung am 26. März mit dem Entwurf beschäftigen.

Änderung der Vergabeverordnung
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat mit Datum vom 08.02.2010 eine Stellungnahme zum Thema "Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberecht" an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gerichtet. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am 27.01.2010 den Entwurf der neuen Vergabeverordnung (VgV) verabschiedet.
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EuGH: Das Aus für die Anwendung von § 101a Abs. 1 GWB im Teilnahmewettbewerb?
Wird der nichtberücksichtigte Bieter nicht über die anderweitige Vergabe unterrichtet und wird er nicht auf seine weiteren Rechte inkl. zu beachtender Fristen hingewiesen, so ist die Vergabe europarechtswidrig. So der EuGH in seinem Urteil vom gestrigen Tage.


EuGH: Das Aus für § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB?
1. Nach den Anforderungen des Art. 1 Abs. 1 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG ist für den Beginn der Frist für die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder zur Erlangung von Schadensersatz wegen Verstoßes gegen diese Vorschriften auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Kläger von dem Verstoß Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.*)
2. Art. 1 Abs. 1 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG steht einer nationalen Bestimmung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, auf deren Grundlage ein nationales Gericht einen Nachprüfungsantrag, der auf die Feststellung eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder auf die Erlangung von Schadensersatz wegen Verstoßes gegen diese Vorschriften gerichtet ist, in Anwendung des nach Ermessen beurteilten Kriteriums der Unverzüglichkeit der Verfahrenseinleitung wegen Fristversäumnis zurückweisen kann.*)
3. Die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG in der durch die Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG geänderten Fassung gebietet dem nationalen Gericht, unter Inanspruchnahme seines Ermessens die Frist für die Verfahrenseinleitung so zu verlängern, dass für den Kläger eine Frist sichergestellt ist, die derjenigen entspricht, über die er verfügt hätte, wenn die von der anwendbaren innerstaatlichen Regelung vorgesehene Frist zu dem Zeitpunkt zu laufen begonnen hätte, zu dem er von dem Verstoß gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Sollten die innerstaatlichen Bestimmungen über die Fristen für die Verfahrenseinleitung nicht im Einklang mit der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG in der durch die Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG geänderten Fassung ausgelegt werden können, muss das nationale Gericht sie unangewendet lassen, damit das Gemeinschaftsrecht in vollem Umfang Anwendung findet und die Rechte, die es dem Einzelnen verleiht, geschützt werden.*)



Online seit 2009

Novelle der Vergabeverordnung (VgV): BMWi legt Entwurf vor
VOL/A 2009 im BAnz veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat der Hauptgeschäftsstelle den Entwurf einer aktualisierten Vergabeverordnung (VgV) nebst dem Entwurf der Begründung mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Insoweit ist eine Weiterleitung des Entwurfs mit Begründung an den DStGB-Erfahrungsaustausch "Vergabe" bereits erfolgt. Zudem wurde im BAnz Nr. 196 vom 29.12.2009 die Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 veröffentlicht.
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Synopsen zur VOB/A 2009 kostenlos abrufbar!
Zu den Änderungen der VOB/A 2009 bieten wir Ihnen die Synopse VOB/A 2009 (endgültige Fassung) an, die Sie in den Materialien von ibr-online kostenlos (auch als Nicht-Abonnent!) herunterladen können. Ohne eine Synopse zwischen VOB/A 2006 und VOB/A 2009 ist ein Zusammenhang zwischen beiden Fassungen nur schwer zu erkennen, weil die Neufassung komplett anders aufgebaut, sortiert und numeriert ist. Die Synospe hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten.
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Aktuelles zur Novelle des Vergaberechts
Am 08.12.2009 wurde die VOF 2009 in der Ausgabe Nr. 185 des Bundesanzeigers vom 08.12.2009 (S. 4125 ff) veröffentlicht. Am 11.11.2009 beschloss zudem der Vorstand des Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (DVAL) die neue VOL/A 2009 und gab sie an den Bundesanzeiger weiter. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger wird voraussichtlich Mitte Januar 2010 erfolgen.
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Neues Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft getreten!
Am 02.12.2009 ist das Bremische Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz kommt bei jeder Vergabe eines öffentlichen Auftrages in Bremen zur Anwendung, soweit nicht bereits vor dem 02.12.2009 eine Angebotsanfrage bereits abgesetzt oder eine Bekanntmachung bereits eingeleitet wurde.
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Sektorenverordnung in Kraft getreten
Die Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) vom 23.09.2009 wurde am 28.09.2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3110) verkündet und ist am 29.09.2009 in Kraft getreten.
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Aktuelles zur Novelle des Vergaberechts
Die VOB 2009 (VOB Teile A und B) ist in der Ausgabe Nr. 155 des Bundesanzeigers vom 15.10.2009 (S. 3549 ff.) veröffentlicht worden. Die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitete Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist somit bekannt gegeben. Sie tritt nach einer noch zu erfolgenden Gesetzesänderung in Kraft.
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Baugewerbe: Keine Abschaffung des bewährten Vergaberechts!
Stattdessen VOB/A endlich in Kraft setzen.

"Wir können uns nicht ernsthaft vorstellen, dass die neue Bundesregierung die von den fachkundigen Vergabeausschüssen erarbeiteten Vergaberegelungen durch ein Vergabegesetz ersetzten möchte. Neue Gesetze und Verordnungen wären das Gegenteil von Bürokratieabbau, zumal die neue VOB/A eine Reihe von Formalien gestrichen hat, insgesamt deutlich gestrafft worden ist und den Anforderungen an ein deutlich vereinfachtes, anwenderfreundliches, aber auch gerechtes Vergabesystem entspricht." So der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein.
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Gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht
Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Gewerkschaften fordern, das Vergaberecht im bestehenden System mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) sowie den Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB, VOL, VOF) beizubehalten. Dieser Aufbau des Vergaberechts ist den Rechtsanwendern in der Praxis vertraut und stellt sicher, dass der Anwender vor Ort allein mit "seiner" Vergabeordnung umgeht.
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Neue Sektorenverordnung
Die Sektorenverordnung (SektVO) ist am 28.09.2009 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 62, Seite 3110) verkündet worden und gilt für alle ab dem 29.09.2009 beginnenden Vergabeverfahren im Sektorenbereich, d.h. im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung.

IHK Berlin: Kein Mindestlohn durch die Hintertür!
Die IHK Berlin lehnt die vorgeschlagene Regelung im Entwurf des Vergabegesetzes zum Mindestlohn als ordnungspolitisch falsch ab. Die Bundesregierung hat beschlossen, keinen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen, sondern entsprechende Regelungen über das Arbeitnehmerentsendegesetz vorzunehmen. Der Senat versucht hier über Umwege, einen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen.
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Senat legt neues Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vor: Vergabe künftig nur bei Mindestentlohnung
Berlin ist bundesweit Vorreiter bei sozialen Mindeststandards

Berlin vergibt in Zukunft öffentliche Aufträge an bietende Unternehmen, wenn eine Mindestentlohnung von 7,50 € an das eingesetzte Personal gezahlt wird und darüber hinaus die tarifrechtlichen Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz beachtet werden. Dazu hat der Senat auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Harald Wolf, einen Entwurf des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz zur Kenntnis genommen. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes.
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Vergabe sensibler Rüstungsaufträge neu geregelt
In der Europäischen Union gelten neue Vorschriften für die Beschaffung von Verteidigungs- und Sicherheitsgüter. Sie bilden seit 21. August die Grundlage für den europäischen Verteidigungsmarkt und fördern die Entwicklung einer europäischen Zulieferbasis im Verteidigungssektor. Bislang war der größte Teil der Auftragsvergabe für Rüstungsgüter von den Binnenmarktvorschriften ausgenommen. Ab jetzt können die EU-Mitgliedstaaten innerhalb des Gemeinschaftsrahmens ihre sensiblen Transaktionen vornehmen und ihre Sicherheitsinteressen wahren.
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