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Baden-Württemberg
LFGG-BW - Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 15.11.2022 (GBl. S. 538) mit Wirkung vom 01.01.2023
Gliederung
1. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen ( §§ 1 - 12 )
2. Abschnitt - Notariatsabwickler ( §§ 13 - 25 )
3. Abschnitt - Grundbuchsachen ( §§ 26 - 35a )
4. Abschnitt - ( )
5. Abschnitt - Nachlaß- und Teilungssachen ( §§ 38 - 43 )
6. Abschnitt - Amtliche Gutachten über den Wert von Grundstücken ( §§ 44 - 45 )
7. Abschnitt - Überleitungs- und Ergänzungsvorschriften ( §§ 46 - 51 )
8. Abschnitt - Änderung und Neubekanntmachung des Landesjustizkostengesetzes ( §§ 52 - 53 )