Vergabepraxis & -recht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit heute
VPRRS 2025, 0212
Nachprüfungsverfahren
VK Bund, Beschluss vom 18.07.2025 - VK 1-44/25
1. Der öffentliche Auftraggeber überschreitet seinen Beurteilungsspielraum bei der materiellen Eignungsprüfung, wenn er ausdrücklich benannte Eignungskriterien unberücksichtigt lässt und Bieter, die die Eignungsanforderungen nicht erfüllen, nicht zwingend wegen fehlender Eignung ausschließt.
2. Eine Zurechnung der Referenzen eines anderen Unternehmens wird regelmäßig anerkannt, wenn das Referenzunternehmen von dem Bieterunternehmen im Wege der Verschmelzung, Fusion oder Einzelrechtsnachfolge übernommen worden ist und zudem die für den Referenzauftrag maßgeblichen Erfahrungen und Ressourcen übergegangen sind (hier verneint).
3. Eine wegen Nicht-Abhilfe ausgelöste und abgelaufene 15-Tage-Frist kann nach einer Zurückversetzung des Vergabeverfahrens erneut zu laufen beginnen.
4. Das ein auf die Vorbereitung einer Schadensersatzforderung gestütztes Feststellungsinteresse kann auch dann anzunehmen, wenn der Bieter sich die Klageerhebung nur vorbehält.
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Online seit gestern
VPRRS 2025, 0210
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 17.06.2025 - VK 2-35/25
1. In der Durchführung des Vergabeverfahrens auf der Basis falscher Rechtsgrundlagen liegt ein Vergabefehler.
2. Aus § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV folgt nicht, dass das gesamte Verfahren zur Vergabe einer Konzession über die VgV abzuwickeln wäre oder abgewickelt werden dürfte.
3. Die Zuschlagskriterien müssen einen Bezug zum Konzessionsgegenstand haben. Daran fehlt es, wenn etwaig einzureichende Konzepte oder Musterspeisepläne zwar bewertet werden, aber nicht Vertragsinhalt werden.
4. Aus der Kenntnis, dass eine Konzessionsvergabe erfolgen soll, ist nicht zu schlussfolgern, dass ein durchschnittlicher Bieter auch den vergaberechtlichen Rahmen für die Konzessionsvergabe kennt.
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Online seit 21. Oktober
VPRRS 2025, 0211
Nachprüfungsverfahren
BayObLG, Beschluss vom 12.09.2025 - Verg 5/25
1. Ein Anspruch auf Akteneinsicht setzt einen das Akteneinsichtsgesuch begründenden beachtlichen und potenziell entscheidungserheblichen Sachvortrag voraus. Er besteht unter anderem dann nicht, wenn der Nachprüfungsantrag zweifelsfrei unzulässig ist.
2. Eine Rüge ins Blaue hinein liegt dann vor, wenn der Bieter keine tatsächlichen Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorträgt, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen.
3. Die Zuschlagerteilung ist nicht schon bei einem Verstoß gegen Vergabevorschriften nichtig. Vielmehr bedarf es eines entsprechenden Bewusstseins beider Vertragspartner. Der Bieter hat hierzu substantiiert vorzutragen.
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Online seit 20. Oktober
VPRRS 2025, 0209
Nachprüfungsverfahren
VK Bund, Beschluss vom 31.07.2025 - VK 2-55/25
1. Der Nachprüfungsantrag ist von dem Unternehmen zu stellen, das sich am Teilnahmewettbewerb bzw. am Vergabeverfahren beteiligt hat. Nur dieses Unternehmen ist als Interessent am Auftrag antragsbefugt.
2. Es reicht nicht aus, wenn irgendein Unternehmen aus dem Konzernverbund handelt. Das Handeln eines anderen Unternehmens kann nicht aufgrund bloßer Konzernverbundenheit zugerechnet werden, solange keine Vollmacht nachgewiesen wird.
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Online seit 17. Oktober
VPRRS 2025, 0208
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 18.08.2025 - VK 2-63/25
1. Gerüstbauarbeiten stellen ein eigenständiges Fachlos dar.
2. Die Gesamtvergabe von Fassaden- und Gerüstbauarbeiten ist weder technisch noch wirtschaftlich dadurch gerechtfertigt, dass bei Ausführung der Fassadenarbeiten mehrfache Anpassungen bzw. Umrüstungen am Gerüst erforderlich sind.
3. Ein unwirtschaftliches Splitterlos ist nicht schon dann anzunehmen, wenn die Leistung nur einen geringfügigen Anteil an der Gesamtauftragswertschätzung hat.
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Online seit 16. Oktober
VPRRS 2025, 0205
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 28.08.2025 - VK 1-56/25
1. Eine Wertungssystematik, nach der - transparent und diskriminierunsgsfrei - die ersten und zweiten Hauptangebote je Los direkt verglichen werden, ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden.
2. Bei der Wertung von Kombinationsangeboten, also Angeboten auf mehrere Lose durch einen Bieter, darf die von dem Bieter individuell vorgenommene Reduzierung des Preises für den Fall der gemeinsamen Bezuschlagung bei der Wertung der Einzellose berücksichtigt werden.
3. Die Bewertungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers ist daraufhin überprüfbar, ob die jeweilige Bewertung im Vergleich ohne Benachteiligung anderer Bieter plausibel vergeben wurde. Die Wertungen müssen im Quervergleich mit den besser bewerteten Angeboten stimmig sein, insbesondere demjenigen des Zuschlagskandidaten.
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Online seit 15. Oktober
VPRRS 2025, 0206
Gesundheit
OLG Dresden, Beschluss vom 28.08.2025 - Verg 1/25
1. Das objektive Fehlen von Wettbewerb aus technischen Gründen ist vom öffentlichen Auftraggeber darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
2. Vor einer Vergabe ohne Wettbewerb bedarf es einer belastbaren Prüfung des Auftraggebers, ob alternative wettbewerbliche Lösungen unter Einbeziehung bekannter Bewerber oder Bieter im Wege eines Mini-Wettbewerbs in Betracht kommen. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass noch weitere Unternehmen für die Auftragsdurchführung in Frage kommen, muss ausgeschrieben werden.
3. Eine wirksame, freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung setzt unter anderem voraus, dass der öffentliche Auftraggeber bei seiner Bewertung, den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung vergeben zu dürfen, sorgfältig gehandelt hat und ob er insofern der Ansicht sein durfte, dass die (in einer Ausnahmevorschrift) hierfür geltenden Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren (hier verneint).
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Online seit 14. Oktober
VPRRS 2025, 0207
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 07.08.2025 - VK 2-59/25
1. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beantwortung der Frage, ob ein Vorhaben i.S.v. § 99 Nr. 4 GWB "zu mehr als 50% subventioniert" wird, ist der Zeitpunkt der Bewilligung der Subvention.
2. Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Vorgabe von Leitfabrikaten verpflichtet, die Gründe zu dokumentieren, welche die Gleichwertigkeit von Produkten mit dem vorgegebenen Leitfabrikat begründen.
3. Liegt diese Dokumentation nicht vor, muss aufgrund der negativen Beweiskraft des Vergabevermerks davon ausgegangen werden, dass eine Gleichwertigkeitsprüfung nicht stattgefunden hat.
4. Die Nachholung einer Dokumentation durch schriftsätzlichen Vortrag im Nachprüfungsverfahren ist vergaberechtlich nur insoweit zulässig, als fehlende Details einer bereits vorhandenen Dokumentation nachträglich präzisiert und ergänzt werden. Eine Nachholung ist indes nicht zulässig, wenn eine Dokumentation gänzlich fehlt.
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Online seit 13. Oktober
VPRRS 2025, 0204
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 23.04.2025 - VK 1-18/25
1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf jedenfalls dann auf die Richtigkeit einer ihm vorgelegten offiziellen Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle vertrauen, wenn keine objektive Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit des Zertifikats vorliegen (hier: Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001).
2. Beabsichtigt der Bieter, für die Auftragsausführung Ressourcen Dritter in Anspruch zu nehmen, muss er eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, andernfalls die Eignung zu verneinen ist.
3. Referenzen eines anderen Unternehmens können einem Bieter grundsätzlich (nur) dann als Eigenreferenzen zugerechnet werden, wenn die Organisation des übernommenen Unternehmens im Wesentlichen unverändert geblieben ist und wenn die für den Referenzauftrag maßgeblichen Erfahrungen und Ressourcen mit übergegangen sind. Etwas anderes kann gelten, wenn und soweit die Betriebsmittel und die Betriebsstrukturen für die referenzierte Leistung ohne Bedeutung sind.
4. Auch wenn einem öffentlichen Auftraggeber bei der Wertung der Angebote ein von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht, muss dieser daher seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.
5. Analog zum im allgemeinen Prozessrecht anerkannten Institut der gewillkürten Prozessstandschaft ist auch im Vergabenachprüfungsverfahren ein Antragsteller befugt, eine Verletzung fremder Bewerber- oder Bieterrechte im eigenen Namen geltend zu machen, sofern er dazu vom Berechtigten ermächtigt worden ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Durchführung des Nachprüfungsverfahrens im eigenen Namen hat.
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Online seit 10. Oktober
VPRRS 2025, 0203
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 19.02.2025 - VK 1-2/25
1. Jedenfalls bei einem Abstand von mehr als 20% zwischen dem Angebotspreis des Bestbieters zum nächsten Angebot ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die Angebotspreise zu überprüfen.
2. Mitbieter haben einen Anspruch darauf, dass diese Prüfung vergaberechtskonform erfolgt.
3. Der öffentliche Auftraggeber muss seine für die abschließende Wertungsentscheidung maßgeblichen Erwägungen so dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, wie die Überprüfung der Angebotspreise und deren Kalkulation vorgenommen wurde (hier verneint).
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Online seit 9. Oktober
VPRRS 2025, 0201
Waren/Güter
VK Bund, Beschluss vom 28.05.2025 - VK 1-38/25
1. Grundsätzlich ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob die Bieter ihre mit dem Angebot verbindlich eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen einhalten werden.
2. Eine Überprüfungspflicht des öffentlichen Auftraggebers ergibt sich nur dann, wenn konkrete Tatsachen das Leistungsversprechen eines Bieters als nicht plausibel erscheinen lassen (hier verneint).
3. Der öffentliche Auftraggeber kann sich auch bei einer vorgesehenen Zuschlagslimitierung den Zuschlag auf mehrere Lose desselben Bieters vorbehalten, wenn die Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 VgV kumulativ vorliegen.
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Online seit 8. Oktober
VPRRS 2025, 0200
Nachprüfungsverfahren
VK Westfalen, Beschluss vom 09.04.2025 - VK 1-13/25
1. Ein Nachprüfungsantrag kann grundsätzlich unmittelbar nach einer Rüge gestellt werden. Einer weiteren Veranlassung durch den Auftraggeber bedarf es hierfür nicht.
2. Ein bereits während der Angebotsfrist gestellter Nachprüfungsantrag ist nicht vorzeitig eingereicht, wenn der Auftraggeber die Beantwortung der Rüge innerhalb einer bestimmten Frist in Aussicht stellt, die Frist dann aber fruchtlos verstreicht.
3. Durch die Aufhebung des Vergabeverfahrens bzw. dessen Rückversetzung in den Stand vor Bekanntmachung - initiiert durch die Rüge eines Bieters - begibt sich der Auftraggeber in die Rolle der unterlegenen Partei, so dass er nach der Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens die Kostenlast trägt.
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Online seit 7. Oktober
VPRRS 2025, 0199
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 10.12.2024 - 5090-250-4003/396
1. Der öffentliche Auftraggeber muss Referenzen nur bei begründeten Zweifeln überprüfen.
2. Die Erweiterung oder Reduzierung von in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungsnachweisen in den Vergabeunterlagen ist unzulässig.
3. Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn er keine Vorgaben zur Abgeschlossenheit der Leistungen macht, auch solche Referenzaufträge berücksichtigen, die nur zu einem untergeordneten Teil in den zugelassenen Zeitraum fallen oder noch nicht beendet sind.
4. Eine vergleichbare Referenz erfordert, dass die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang - auch im finanziellen und personellen Umfang - ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
5. Die Eignung der Bieter wird in offenen Verfahren bezogen auf den Zeitpunkt der Wertung bzw. des Zuschlags geprüft.
6. Die Ablehnung des Zuschlags wegen ungewöhnlich niedrigen Preises ist grundsätzlich geboten, wenn der - insoweit darlegungs- und beweisbelastete - Bieter verbleibende Ungewissheiten nicht ausräumen kann.
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Online seit 6. Oktober
VPRRS 2025, 0196
Dienstleistungen
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.09.2024 - 5 MB 7/24
1. Die Vergabe des systemischen Infrastrukturangebots Klassenassistenz greift weder in einfachrechtlich ausgestaltete Rechte noch in die Berufsfreiheit der Antragsteller ein.*)
2. Die zu vergebende Maßnahme der Klassenassistenz betrifft keine rechtsanspruchsgesicherten Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.*)
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VPRRS 2025, 0198
Waren/Güter
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2025 - 1 VK 31/25
Wird in den Vergabeunterlagen gefordert, dass die Lieferung bei einer Kostenstellenbelieferung "frei Verwendungsstelle" anzubieten ist, und bietet der Bieter die Lieferung "frei Haus" an, liegt eine Änderung oder Ergänzung an den Vergabeunterlagen vor, die zum Ausschluss des Angebots führt.
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Online seit 2. Oktober
VPRRS 2025, 0197
Bau & Immobilien
AG Rostock, Urteil vom 21.08.2025 - 50 C 160/25
1. Fehlende Unterlagen sind nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist, die sechs Kalendertage nicht überschreiten soll, vom Bieter vorzulegen.
2. Bei Eilbedürftigkeit kann auch eine sehr kurze Frist von rund acht Stunden angemessen sein.
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Online seit 1. Oktober
VPRRS 2025, 0195
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 01.08.2025 - 1/SVK/025-25
1. Der Zugang eines elektronischen Angebots ist nicht bereits dann bewirkt, wenn das Angebot auf der Vergabeplattform unter einer dafür nicht vorgesehenen Adresse eingereicht wird.
2. Hat der Auftraggeber für das konkrete Vergabeverfahren für die Abgabe der Angebote eine bestimmte Adresse vorgeschrieben und lädt der Bieter das Angebot auf der Vergabeplattform unter einer anderen Adresse hoch, ist mit der Kenntnisnahme des Auftraggebers unter normalen Umständen nicht zu rechnen. Eine verspätete Kenntnis des Auftraggebers geht zu Lasten des Bieters.
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Online seit 30. September
VPRRS 2025, 0194
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.02.2025 - VK 1-116/24
1. Ein Angebot, in dem aufforderungswidrig nicht alle für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen namentlich benannt und für diese zudem nicht die geforderten "Profile" (u.a. mit Angaben zu Qualifikation und beruflicher Erfahrung) vorgelegt werden, ist unvollständig und deshalb auszuschließen. Der öffentliche Auftraggeber darf sich nicht darauf beschränken, das entsprechende Kriterien mit null Punkten zu bewerten und auf diese Weise auf den Angebotsausschluss verzichten.
2. Zudem kommt ein Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen in Betracht, wenn "das im Angebot benannte Personal (...) für die Auftragsausführung zwingend einzusetzen" ist und der Bieter dementgegen Personen benannt hat, die nicht bei ihm beschäftigt sind und bei denen mangels entsprechender Vorgespräche auch nicht feststeht, ob diese zumindest zukünftig bei beim Bieter arbeiten werden.
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Online seit 29. September
VPRRS 2025, 0193
Nachprüfungsverfahren
VK Westfalen, Beschluss vom 05.06.2025 - VK 2-27/25
1. Der Bieter begibt sich bei Rücknahme des Nachprüfungsantrages grundsätzlich in die Rolle der unterlegenen Partei, so dass er regelmäßig die Verfahrensgebühr zu tragen hat.
2. Allerdings können Billigkeitserwägungen zu einem anderen Ergebnis führen, wenn der öffentliche Auftraggeber im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die angerufene Vergabekammer als Nachprüfungsinstanz genannt und damit den Eindruck erweckt, dass der Auftragswert des streitgegenständlichen Ausschreibungsverfahrens oberhalb des maßgeblichen Schwellenwertes liegt und somit ein Nachprüfungsantrag statthafter Rechtsbehelf ist.
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Online seit 26. September
VPRRS 2025, 0192
Dienstleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 24.04.2025 - 5090-250-4003-500
1. Methodisch setzt die Schätzung des Auftragswerts eine ernsthafte, realistische, vollständige und objektive Prognose voraus, die sich an den Marktgegebenheiten orientiert.
2. Es ist zwar eine grundsätzlich zulässige Ausgangsüberlegung, bei der Schätzung des Auftragswerts zunächst den bisherigen Auftrag heranzuziehen und diesen als Basis für die Beurteilung, welches Volumen der nunmehr konzipierte Auftrag erreichen könnte, zu nutzen. Jedoch dürfen Altverträge nicht der einzige Anhaltspunkt dafür sein, ob im aktuellen Fall der Schwellenwert erreicht bzw. nicht erreicht wird.
3. Interimsaufträge, die selbstständig neben dem Hauptvertrag stehen, sind im Hinblick auf das im Rahmen der Schätzung des Auftragswerts zu beachtende Umgehungsverbot zu addieren, soweit der einheitliche (Interims-)Beschaffungsbedarf in der Absicht, die Anwendung des Kartellvergaberechts zu umgehen, künstlich aufgespalten wird, sei es durch mehrere Interimsaufträge, sei es durch eine Kombination aus Vertragsverlängerungen und (neuen) Interimsaufträgen.
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Online seit 25. September
VPRRS 2025, 0191
Dienstleistungen
VK Westfalen, Beschluss vom 11.06.2025 - VK 1-20/25
1. Ausgehend vom Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz muss die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung sowohl die Angabe der Schätzmenge und/oder des Schätzwerts als auch eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert sowie den Hinweis enthalten, dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist.
2. Der öffentliche Auftraggeber kann als Beleg dafür, dass eine Liefer- oder Dienstleistung bestimmten, in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht, die Vorlage eines Gütezeichens verlangen. Verlangt der öffentliche Auftraggeber ein bestimmtes Gütezeichen (hier: VDI 4089), muss er den Nachweis über ein gleichwertiges Gütezeichen akzeptieren.
3. Damit Bieter erkennen können, worauf es dem öffentlichen Auftraggeber bei dem Nachweis ankommt und damit dieser einen Prüfungsmaßstab für die Vergleichbarkeit hat, muss der Auftraggeber deutlich machen, welche Aspekte für ihn maßgeblich sind, und etwa durch Festlegung konkreter Vorgaben zu erkennen geben, welche Mindestanforderungen der Bieter belegen muss.
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Online seit 24. September
VPRRS 2025, 0189
Bau & Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2025 - 15 Verg 12/25
1. Legt der Bieter Erklärungen und Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, nicht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist vor, führt dies zum Ausschluss. Wird die Frist nicht eingehalten, besteht kein Anspruch auf nochmalige Nachforderung.
2. Ein Mittel zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters ist die Existenz einer Haftpflichtversicherung. Diese kann entweder durch einen Versicherungsschein bzw. einen aktuellen Nachtrag oder durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, aus der sich ergibt, welche Risiken abgesichert und welche Deckungssummen vereinbart sind (hier: aufforderungswidrig unterbliebe Angabe der Deckungssumme für Umweltschäden).
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VPRRS 2025, 0190
Rettungsdienstleistungen
VG Halle, Beschluss vom 20.06.2025 - 7 B 172/25
1. Der Träger des Rettungsdienstes darf im Rahmen einer Vorauswahl zusätzliche qualitative Anforderungen an diejenigen Bewerber um die Genehmigung des Rettungsdienstes stellen, die über die gesetzlich genannten Bedingungen für eine Genehmigung hinausgehen. Er darf sich im Rahmen des ihm zustehenden Auswahlermessens für weitere sachlich gerechtfertigte Gründe entscheiden, die zum Ausschluss eines Bewerbers von dem weiteren Auswahlverfahren führen.
2. Diese Gründe hat der Träger des Rettungsdienstes zur Wahrung eins transparenten, fairen und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens vorab festzulegen und sie dürfen nicht willkürlich festgelegt sein, um einen konkreten Bewerber auszuschließen.
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