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3 Urteile

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 29.05.2026 im Volltext bei vpr-online eingestellt


Online seit 2. Juni

VPRRS 2026, 0104
Beitrag in Kürze
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Ist die "beschleunigte sofortige Beschwerde" verfassungswidrig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2026 - Verg 6/26

1. Die Regelung des § 16 Abs. 1 BwBBG, wonach die sofortige Beschwerde gegen einen zurückweisenden Beschuss der Vergabekammer keine aufschiebende Wirkung entfaltet, ist verfassungswidrig.

2. Dem Bundesverfassungsgericht wird deshalb folgende Frage vorgelegt:

"Ist die Regelung in § 16 Abs. 1 BwBBG mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und dem allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar?"

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Online seit 1. Juni

VPRRS 2026, 0060
Mit Beitrag
VergabeVergabe
IFG im Vergabeverfahren: Auftraggeber muss Nicht-Existenz von Unterlagen beweisen!

VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2026 - 29 K 9511/24

1. Im Umfang des bestehenden Auskunftsanspruchs hat die Behörde grundsätzlich Zugang zu allen vorhandenen amtlichen Informationen zu gewähren. Bestehen Indizien für die Existenz weiterer Unterlagen, muss der Auftraggeber substantiiert darzulegen und plausibel zu begründen, dass diese nicht existieren.

2. Vom Auskunftsanspruch ausgenommen sind Unterlagen zum Willensbildungsprozess der Behörde, nicht aber die zugehörigen Grundlagen.

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Online seit 29. Mai

VPRRS 2026, 0102
Beitrag in Kürze
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertungsgremium muss unverändert bleiben!

VK Westfalen, Beschluss vom 30.01.2026 - VK 2-75/25

1. Es unterfällt dem Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers, wie er seine Bewertung organisiert und strukturiert.*)

2. Die die Zusammensetzung des Wertungsgremiums darf sich im Laufe der Bewertungsveranstaltung nicht ändern.*)

3. Die nachträglich Korrektur der Bewertung ist grundsätzlich möglich, sogar während eines laufenden Nachprüfungsverfahrens. Diese Korrektur muss aber von dem Gremium durchgeführt werden, dass auch schon die fehlerhafte Bewertung erstellt hat.*)

4. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, dass nicht nur der Inhalt der Präsentation ("Was"), sondern auch die Art der Präsentation ("Wie") gewertet werden können. Dies dürfte dann zulässig sein, sofern die Qualität des präsentierenden Personals maßgeblich für die spätere Auftragsdurchführung ist.*)

5. Die Nachdokumentation von Präsentationsbewertungen wird mit zunehmendem Abstand zum Präsentationstermin immer anspruchsvoller.*)

Dokument öffnen Volltext