Vergabepraxis & -recht.
Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 19.03.2026 im Volltext bei vpr-online eingestellt
Online seit gestern
VPRRS 2026, 0071
Bewachungsleistungen
VK Westfalen, Beschluss vom 25.02.2026 - VK-10/26
Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, zu jedem Zeitpunkt und unabhängig vom Erreichen gewissen Aufgreifschwellen eine Preisprüfung durchzuführen. Die Prüfung muss aber den gesetzlichen und von der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen aufgestellten Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist nicht ausgeschlossen, dass die Ablehnung des Zuschlags auf das betreffende Angebot vergaberechtswidrig erfolgt.*)
Volltext
Online seit 30. März
VPRRS 2026, 0067
Verkehr
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2026 - Verg 29/22
1. Betrifft die Änderung des Auftrags wesentliche Vertragsbestandteile (sog. essentialia negotii) wie Art und Umfang der Leistung, Preis und Laufzeit, ist grundsätzlich von einer wesentlichen Änderung auszugehen.
2. Die Ergänzung eines Konzessionsvertrags, der ursprünglich die Pflicht zur Errichtung und Unterhaltung von Tankstellen, Raststätten und Hotels beinhaltete, um die Pflicht zur Bereitstellung und Unterhaltung von Schnellladeinfrastruktur, ist eine wesentliche Vertragsänderung.
Volltext
Online seit 27. März
VPRRS 2026, 0069
Waren/Güter
VK Sachsen, Beschluss vom 23.02.2026 - 1/SVK/049-25
1. Nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Der für einen bestimmten Vertrag ausgearbeitete Text ist dahingegen nicht von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB erfasst.*)
2. Abwehrklauseln des Auftraggebers verdrängen nur Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bieters, nicht jedoch Einzelbedingungen, die willentlich speziell für das streitbefangene Angebot formuliert worden sind und sich als einzelne Vertragselemente in das Gesamtangebot integrieren.*)
Volltext
Online seit 25. März
VPRRS 2026, 0061
Rügeobliegenheit
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.02.2026 - 11 Verg 5/25
1. Der Hinweis als Bestandsunternehmer äußerst knapp kalkuliert zu haben, begründet keine hinreichenden Zweifel an einer nicht ausreichenden Preisaufklärung.
2. Rügt ein Bieter die Unwirtschaftlichkeit des Angebots des Zuschlagsprätendenten, muss er dafür einigermaßen plausible Anhaltspunkte vorweisen, z.B. indem er seine eigene Preiskalkulation erläutert und darlegt, wieso auf dieser Grundlage ein Vergaberechtsfehler zu besorgen ist.
Volltext
Online seit 23. März
VPRRS 2026, 0063
Dienstleistungen
VK Westfalen, Beschluss vom 13.03.2026 - VK 12/26
1. Der öffentliche Auftraggeber ist gem. § 60 VgV grundsätzlich berechtigt, zu jedem Zeitpunkt und unabhängig vom Erreichen gewisser Aufgreifschwellen eine Preisprüfung durchzuführen. Die Prüfung muss aber den gesetzlichen und von der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen aufgestellten Anforderungen entsprechen.*)
2. Ausgangspunkt der Preisprüfung nach § 60 VgV ist der Gesamtpreis eines Angebots. Es genügt jedoch auch, dass die Unangemessenheit des Preises indizierende Umstände dargelegt werden.*)
3. Der öffentliche Auftraggeber muss bei der Preisprüfung konkrete preispositions- oder titelbezogene Fragen beim Bieter stellen und ihn ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Preisprüfung gem. § 60 VgV stattfindet. Der Bieter muss die Möglichkeit erhalten, mit seinen Angaben darzulegen, dass er trotz des niedrigen Angebotspreises entweder auskömmlich ist oder zwar unauskömmlich arbeitet, dafür aber nachvollziehbare Gründe vorliegen und er die Leistung auftrags- und vertragsgerecht und gesetzeskonform erbringen wird.*)
4. Der öffentliche Auftraggeber muss sich im Rahmen der Preisprüfung konkret mit den Antworten eines Bieters auseinandersetzen und dies dokumentieren. Die durchgeführte Preisprüfung muss dem Auftraggeber eine gesicherte Tatsachengrundlage für die Feststellung bieten, dass das Angebot entweder auskömmlich ist oder der Bieter im Fall eines Unterkostenangebots wettbewerbskonform in der Lage ist, den Vertrag ordnungsgemäß durchzuführen.*)
Volltext
Online seit 19. März
VPRRS 2026, 0059
Dienstleistungen
VK Südbayern, Beschluss vom 25.11.2025 - 3194.Z3-3_01-25-59
1. Die die Bestimmung des Auftragsgegenstands muss aus dem Beschaffungsbedarf sachlich gerechtfertigt sein und es müssen dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen. Ob die Vorgaben erforderlich oder zweckmäßig sind, ist demgegenüber ohne Belang.*)
2. § 59 Abs. 1 VgV sieht vor, dass der öffentliche Auftraggeber vorgeben kann, aber nicht muss, dass das Zuschlagskriterium "Kosten" auf der Grundlage der Lebenszykluskosten der Leistung berechnet wird. Lediglich bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren schreibt § 67 Abs. 5 VgV vor, dass die Energieeffizienz im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen ist.*)
3. Dies gilt auch dann, wenn zu befürchten ist, dass seine Beschaffungsentscheidung ohne Berücksichtigung der Lebenszykluskosten über den gesamten Nutzungszeitraum unwirtschaftlich sein wird.*)
Volltext




