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4 Urteile

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 04.02.2026 im Volltext bei vpr-online eingestellt


Online seit 13. Februar

VPRRS 2026, 0030
Beitrag in Kürze
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
„Und" ≠ „oder"!

VK Rheinland, Beschluss vom 03.12.2025 - VK 34/25

1. Maßgeblich für die Auslegung von Vergabebedingungen ist der objektive Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen, mit Beschaffungsleistungen der ausgeschriebenen Art vertrauten Bieters.*)

2. Schon nach dem allgemeinen Sprachverständnis drängt es sich auf, die Formulierung "und" dahin zu verstehen, dass zwei Personenkreise angesprochen sind.*)

3. Für die reibungslose Abwicklung in organisatorischer Hinsicht ist die berufliche Befähigung des Unternehmers relevant, da er die Abläufe steuert.*)

4. Bei einer GmbH kommt die Verantwortung regelmäßig dem Geschäftsführer zu.*)

5. Der Bieter hat Sinn und Zweck von Forderungen des öffentlichen Auftraggebers nicht zu hinterfragen.*)

6. Bei Nachweisen über berufliche Befähigung von Mitbietern handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.*)

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Online seit 6. Februar

VPRRS 2026, 0027
Beitrag in Kürze
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Konkurrenzangebot ist tabu!

VK Rheinland, Beschluss vom 13.10.2025 - VK 14/25

1. Erforderlich (für eine Schadensdarlegung) ist, dass der Antragsteller ausführt, inwiefern sich die vermeintliche Vergaberechtsverletzung auf seine Zuschlagschancen ausgewirkt hat. Die behauptete Vergaberechtsverletzung muss für den Schaden kausal sein. Abstrakte Behauptungen bezüglich Kalkulationshindernissen genügen nicht.*)

2. Ein Bieter kann sich nur dann auf fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel auf seine Rechtsstellung im Verfahren nachteilig auswirken.*)

3. Für den sachlichen Erfolg eines Nachprüfungsantrags ist neben einer Rechtsverletzung erforderlich, dass der Rechtsverstoß die Aussichten des Abtragstellers auf Erteilung des Zuschlags beeinträchtigt hat.*)

4. Dem Antragsgegner steht bei der Eignungsprüfung ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)

5. Die im Rahmen der Auskömmlichkeitsprüfung von der deutschen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Aufgreifschwelle entwickelten Grundsätze werden auch nach der jüngsten EuGH-Rechtsprechung weiterhin angewandt.*)

6. Ein Einsichtsrecht in die komplette Vergabeakte besteht nicht.*)

7. Eine Einsichtnahme in konkurrierende Angebote ist i.d.R. ausgeschlossen.*)

8. Die Vergabekammer darf Umstände berücksichtigen, deren Offenlegung mit Rücksicht auf ein Geheimhaltungsinteresse abgelehnt wurde.*)

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Online seit 5. Februar

VPRRS 2026, 0024
Beitrag in Kürze
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Tochtergesellschaft ist „anderes Unternehmen“!

EuGH, Urteil vom 22.01.2026 - Rs. C-812/24

1. Eine Muttergesellschaft, die für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags auf die Kapazitäten einer Tochtergesellschaft zurückgreifen will, an der sie das gesamte Kapital hält, nimmt die Kapazitäten "anderer Unternehmen" in Anspruch.

2. Eine Muttergesellschaft kann nicht allein deshalb vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, weil sie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der Tochtergesellschaft nicht mit dem Angebot vorgelegt hat. Ein solches Versäumnis kann grundsätzlich nachgeholt werden, sofern dem keine nationale Vorschrift entgegensteht und die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben.

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Online seit 4. Februar

VPRRS 2025, 0264
Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Auftraggeber darf auf Richtigkeit eines Steuerbescheids vertrauen!

VK Bremen, Beschluss vom 16.12.2025 - 13-VK 1/25

Der öffentliche Auftraggeber muss einen von der Umsatzsteuer befreienden Bescheid nicht eigenständig auf seine Rechtmäßigkeit oder steuerrechtliche Tragfähigkeit überprüfen (Anschluss an VK Bund, VPR 2025, 112 = IBR 2025, 479). Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine Umstände vorliegen, die die Unrichtigkeit der Bescheinigung ohne vertiefte rechtliche oder tatsächliche Prüfung als offenkundig erscheinen lassen.

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