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Deutschland
WiStG - Wirtschaftsstrafgesetz
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete vom 21.12.2019 (BGBl. I S. 2911) mit Wirkung vom 01.01.2020
Gliederung
1. Abschnitt - Ahndung von Zuwiderhandlungen im Bereich des Wirtschaftsrechts ( §§ 1 - 6 )
2. Abschnitt - Ergänzende Vorschriften ( §§ 7 - 14 )
3. Abschnitt - Übergangs- und Schlußvorschriften ( §§ 15 - 23 )