Vergabepraxis & -recht.
Deutschland
WärmeschutzV - Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden - Wärmeschutzverordnung (Seit dem 01.02.02 aufgrund § 20 Abs. 2 EnEV außer Kraft)
Gliederung
Erster Abschnitt: Zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen ( §§ 1 - 4 )
Zweiter Abschnitt: Zu errichtende Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen ( §§ 5 - 7 )
Dritter Abschnitt: Bauliche Änderungen bestehender Gebäude ( § 8 )
Vierter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften ( §§ 9 - 15 )
Anlage 1: Anforderungen zur Begrenzung des Jahres-Heizwärmebedarfs QH bei zu errichtenden Gebäuden mit normalen Innentemperaturen ( Anlage 1 )
Anlage 2: Anforderungen zur Begrenzung des Jahres-Transmissionswärmebedarfs QT bei zu errichtenden Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen ( Anlage 2 )
Anlage 3: Anforderungen zur Begrenzung des Wärmedurchgangs bei erstmaligem Einbau, Ersatz oder Erneuerung von Außenbauteilen bestehender Gebäude ( Anlage 3 )
Anlage 4: Anforderungen an die Dichtheit zur Begrenzung der Wärmeverluste ( Anlage 4 )