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Sachsen
VwV illegale Beschäftigung Sachsen - Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Staatsministeriums der Finanzen und des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für den Ausschluss von Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften
In der Bekanntmachung vom 06.12.1994 (ABl. S 94, S. 1552) mit Wirkung vom 23.12.1994
Gliederung
Vorbemerkung ( Vorbemerkung )
In Kraft Treten ( In-Kraft-Treten )