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Thüringen

ThürNRG - Thüringer Nachbarrechtsgesetz

Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.09.2010 (GVBl. Th 10, S. 291) mit Wirkung vom 29.09.2010

ThürNRG §


Gliederung

Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen ( §§ 1 - 2 )

Zweiter Abschnitt: Nachbarwand ( §§ 3 - 12 )

Dritter Abschnitt: Grenzwand ( §§ 13 - 16 )

Vierter Abschnitt: Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen ( §§ 17 - 20 )

Fünfter Abschnitt: Hammerschlags- und Leiterrecht ( §§ 21 - 25 )

Sechster Abschnitt: Duldung von Leitungen ( §§ 26 - 33 )

Siebenter Abschnitt: Fenster- und Lichtrecht ( §§ 34 - 36 )

Achter Abschnitt: Dachtraufe ( §§ 37 - 38 )

Neunter Abschnitt: Einfriedungen ( §§ 39 - 42 )

Zehnter Abschnitt: Bodenerhöhungen ( § 43 )

Elfter Abschnitt: Grenzabstände für Pflanzen ( §§ 44 - 52 )

Zwölfter Abschnitt: Verjährung ( § 53 )

Dreizehnter Abschnitt: Schlußbestimmungen ( §§ 54 - 56 )

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