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Deutschland
GmbHG - GmbH-Gesetz
Fassung aufgrund Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.02.2023 (BGBl. I Nr. 51), in Kraft getreten am 01.03.2023 vom 30.11.-0001 mit Wirkung vom 01.03.2023
Gliederung
Abschnitt 1 - Errichtung der Gesellschaft ( §§ 1 - 12 )
Abschnitt 2 - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter ( §§ 13 - 34 )
Abschnitt 3 - Vertretung und Geschäftsführung ( §§ 35 - 52 )
Abschnitt 4 - Abänderungen des Gesellschaftsvertrags ( §§ 53 - 59 )
Abschnitt 5 - Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft ( §§ 60 - 77 )
Abschnitt 6 - Sondervorschriften bei Beteiligung des Bundes ( § 77a )
Abschnitt 7 - Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften ( §§ 78 - 88 )
Anlage ( )