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Nordrhein-Westfalen
GüSchlG-NW - Gütestellen- und Schlichtungsgesetz
In der Neufassung vom 03.05.2005 (GVBl. NW 05, S. 498) mit Wirkung vom 26.05.2005
Gliederung
Erster Abschnitt: Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung ( §§ 1 - 9 )
Zweiter Abschnitt: Außergerichtliche Streitschlichtung ( §§ 10 - 13 )