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Deutschland
EGGVG - Einführungsgesetz GVG
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2633) mit Wirkung vom 01.01.2021
Gliederung
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 11 )
2. Abschnitt - Verfahrensüberschreitende Mitteilungen von Amts wegen ( §§ 12 - 22 )
3. Abschnitt - Anfechtung von Justizverwaltungsakten ( §§ 23 - 30a )
4. Abschnitt - Kontaktsperre ( §§ 31 - 38a )
5. Abschnitt - Insolvenzstatistik ( § 39 )
6. Abschnitt - Übergangsvorschriften ( § 43 )