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Deutschland
BauNVO - Baunutzungsverordnung
Zuletzt geändert durch das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 04.01.2023 (BGBl. I S. 6) mit Wirkung vom 01.01.2023
Gliederung
1. Abschnitt - Art der baulichen Nutzung ( §§ 1 - 15 )
2. Abschnitt - Maß der baulichen Nutzung ( §§ 16 - 21a )
3. Abschnitt - Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ( §§ 22 - 23 )
4. Abschnitt - ( § 24 )
5. Abschnitt - Überleitungs- und Schlußvorschriften ( §§ 25 - 27 )