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Deutschland
ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
Fassung aufgrund des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vom 31.05.2023 (BGBl. I Nr. 140), in Kraft getreten am 02.07.2023 vom 31.05.2023 (BGBl. I 23, Nr. 140) mit Wirkung vom 02.07.2023
Gliederung
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 2 )
Zweiter Abschnitt - Pflichten des Arbeitgebers ( §§ 3 - 14 )
Dritter Abschnitt - Pflichten und Rechte der Beschäftigten ( §§ 15 - 17 )
Vierter Abschnitt - Verordnungsermächtigungen ( §§ 18 - 20 )
Fünfter Abschnitt - Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie ( §§ 20a - 20b )