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Deutschland

PflVG - Pflichtversicherungsgesetz

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 20.01.2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 11.04.2024 (BGBl. I Nr. 119) mit Wirkung vom 17.04.2024

PflVG §


Gliederung

Abschnitt 1 - Pflichtversicherung ( §§ 1 - 7 )

Abschnitt 2 - Pflichten der Versicherungsunternehmen, Auskunftsstelle und Statistik ( §§ 8 - 11 )

Abschnitt 3 - Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen, Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen und Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen ( §§ 12 - 29 )

Unterabschnitt 1 - Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen ( §§ 12 - 14 )

Unterabschnitt 2 - Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen ( §§ 15 - 16 )

Unterabschnitt 3 - Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen ( §§ 17 - 22 )

Unterabschnitt 4 - Wahrnehmung der Aufgaben von Entschädigungsfonds, Entschädigungsstelle und Insolvenzfonds ( §§ 23 - 29 )

Abschnitt 4 - Strafvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften ( §§ 31 - 33 )

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