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Deutschland
HintO - Hinterlegungsordnung
Neugefasst durch das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 (BGBl. I S. 2614) mit Wirkung vom 30.11.2007
Gliederung
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen ( §§ 1 - 4 )
2. Abschnitt: Annahme ( §§ 5 - 6 )
3. Abschnitt: Verwaltung der Hinterlegungsmasse ( §§ 7 - 11 )
4. Abschnitt: Herausgabe ( §§ 12 - 18 )
5. Abschnitt: Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe ( §§ 19 - 23 )
6. Abschnitt: Kosten ( §§ 24 - 26 )
7. Abschnitt: Hinterlegung in besonderen Fällen ( §§ 27 - 30 )
8. Abschnitt: Übergangsbestimmungen ( §§ 31 - 37 )