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Brandenburg
BbgNRG - Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz
Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 30.11.2007 (GVBl. BB 07, S. 193) mit Wirkung vom 06.12.2007
Gliederung
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 4 )
Abschnitt 2: Nachbarwand ( §§ 5 - 15 )
Abschnitt 3: Grenzwand ( §§ 16 - 19 )
Abschnitt 4: Fenster- und Lichtrecht ( §§ 20 - 22 )
Abschnitt 5: Hammerschlags- und Leiterrecht ( §§ 23 - 24 )
Abschnitt 6: Höherführen von Schornsteinen und Lüftungsleitungen ( § 25 )
Abschnitt 7: Bodenerhöhungen, Aufschichtungen und sonstige Anlagen ( §§ 26 - 27 )
Abschnitt 8: Einfriedung ( §§ 28 - 35 )
Abschnitt 9: Grenzabstände für Pflanzen ( §§ 56 - 43 )
Abschnitt 10: Duldung von Leitungen ( §§ 44 - 51 )
Abschnitt 11: Dachtraufe und Abwässer ( §§ 52 - 54 )
Abschnitt 12: Wild abfließendes Wasser ( §§ 55 - 60 )
Abschnitt 13: Übergangs- und Schlußvorschriften ( §§ 61 - 62 )