Beitrag anzeigen
Sehr geehrter Besucher,
Sie möchten gern folgenden Beitrag aufrufen
BeitragDieses Dokument ist nur für Abonnenten sichtbar.
Aufhebung rechtswidrig, aber wirksam: Nur Angebotserstellungskosten als Schadensersatz!
LG Köln, Urteil vom 27.09.2022 (RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Oliver Homann, Köln)
Um vpr-online zu testen und Zugriff auf alle Dokumente zu erhalten, können Sie ein kostenloses Probeabo abschließen.