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VPR 2015, 193Dieses Dokument ist nur für Abonnenten sichtbar.
Einzelnes Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht antragsbefugt
OLG München, Beschluss vom 14.01.2015 (RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Kerstin Irl, LL.M.Eur, Würzburg)
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