Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11163 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1032
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/00-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1031
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2013 - VgK-20/2013
1. Auch im Sektorenbereich sind unvollständige und wegen widersprüchlicher Angaben nicht wertungsfähige Angebote auszuschließen. Aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung ist für diese Entscheidung kein Ermessen eröffnet.
2. Die Möglichkeit einer Nachforderung ist auf Fälle beschränkt, in denen Nachweise fehlen oder formale Mängel aufweisen. Die Gelegenheit zur "Nachbesserung" ist den Bietern nicht zu eröffnen.
3. Es ist nicht die Aufgabe der Vergabestelle, den beabsichtigten Nachunternehmereinsatz eines Bieters aus der Urkalkulation zu recherchieren. Eine derartige Pflicht besteht auch (und gerade) nach der SektVO nicht. Vielmehr gehört es zu den Pflichten des Bieters, den von ihm beabsichtigten Nachunternehmereinsatz vollständig und widerspruchsfrei an der dafür vorgesehenen Stelle zu erklären.
4. Werden sämtliche Angebote rechtmäßig vom Verfahren ausgeschlossen, kann der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben (SektVO § 30 Satz 1).
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VPRRS 2013, 1030
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1029
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1026
Rügeobliegenheit
VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2000 - VK-5/00-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1025
Rügeobliegenheit
VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2000 - VK-5/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1024
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1023
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1022
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1020
Rügeobliegenheit
VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2000 - VK-5/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1019
Rügeobliegenheit
VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2000 - VK-5/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1017
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1016
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 30.09.2005 - VK 1-122/05
Auftraggeber können bei Aufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden sollen, Nebenangebote nur dann berücksichtigen, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen und diese Mindestanforderungen zuvor in den Verdingungsunterlagen erläutert worden sind.
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VPRRS 2013, 1015
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1014
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/00-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1013
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.04.2013 - VgK-07/2013
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1012
Ausbaugewerke
VK Detmold, Beschluss vom 13.09.2001 - VK.11-28/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1011
Planungsleistungen
VK Detmold, Beschluss vom 05.04.2001 - VK.31-10/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1010
Bau & Immobilien
VK Detmold, Beschluss vom 16.01.2001 - VK.11-31/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1008
Bau & Immobilien
VK Bremen, Beschluss vom 23.08.2001 - VK 4/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1006
Nachprüfungsverfahren
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.10.2012 - 3 VK 3/12
1. Die Bedeutung bzw. der wirtschaftliche Wert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerin, das im Auftragswert (Gesamt-Bruttoauftragssumme) zum Ausdruck kommt. Maßgeblich für den Auftragswert ist in erster Linie der Brutto-Angebotspreis der Antragstellerin, bei dessen Fehlen der Auftragswert in der von der Vergabestelle geschätzten Höhe.
2. Als Billigkeitsgründe im Sinn von § 128 Absatz 2 Satz 1 Hs. 2 GWB sind nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen. Ein solcher Fall kommt in Betracht, wenn der sachliche und personelle Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer als unterdurchschnittlich anzusehen ist.
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VPRRS 2013, 1005
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2001 - 1 VK 55/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1004
Rügeobliegenheit
VK Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2001 - 2 VK 38/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1003
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2001 - 2 VK 74/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1002
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2001 - 2 VK 78/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 5477
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2000 - 2 VK 48/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1000
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2000 - 2 VK 36/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0998
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 13.06.2000 - 1 VK 3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0996
Ausbaugewerke
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - Verg 20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0995
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2000 - Verg 20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0994
Dienstleistungen
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2012 - 2 VK LSA 16/12
Die nicht hinreichende Begründung und Dokumentation einer Einzelbenotung verstößt gegen das Transparenzgebot.
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VPRRS 2013, 0993
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 04.09.2001 - VK 1-11/01
Ein Nebenangebot kann nicht als Hauptangebot gewertet werden bei abweichenden technischen Details.*)
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VPRRS 2013, 0992
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 31.08.2001 - VK 1-12/01
Zeitgleich mit dem Nachprüfungsantrag erhobene Rüge ist grundsätzlich nicht zulässig, solange der Zuschlag nicht unmittelbar bevor steht.*)
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VPRRS 2013, 0991
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 27.08.2001 - VK 1-10/01
Nachträgliche Vereinbarungen über Kostenübernahmen durch Bieter unter gleichzeitiger Abänderung des Leistungsverzeichnisses sind als unzulässige nachträgliche Preisverhandlung zu betrachten.*)
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VPRRS 2013, 0990
Bau & Immobilien
VK Arnsberg, Beschluss vom 01.06.2001 - VK 1-8/01
1. Unzulässigkeit wegen Nichterreichens des Schwellenwertes, § 100 Abs. 1 GWB i. V. m. § 2 Nr. 4 VgV.*)
2. Kostentragungspflicht nach § 128 Abs. 3 und 4 GWB i. V. m. § 155 Abs. 5 VwGO.*)
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VPRRS 2013, 0989
Nachprüfungsverfahren
VK Arnsberg, Beschluss vom 23.05.2001 - VK 1-09/01
Bei Antragsrücknahme trägt der Antragsteller die Kosten.*)
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VPRRS 2013, 0988
Nachprüfungsverfahren
VK Arnsberg, Beschluss vom 23.05.2001 - VK 1-9/01
Bei Antragsrücknahme trägt der Antragsteller die Kosten.*)
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VPRRS 2013, 0987
Planungsleistungen
VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-02/01
1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)
2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)
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VPRRS 2013, 0986
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-1/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)
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VPRRS 2013, 0985
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Arnsberg, Beschluss vom 18.07.2000 - VK 2-07/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0984
Planungsleistungen
VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-2/01
1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)
2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)
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VPRRS 2013, 0983
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-01/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)
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VPRRS 2013, 0982
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Arnsberg, Beschluss vom 18.07.2000 - VK 2-7/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0981
Ausbaugewerke
VK Bund, Beschluss vom 30.08.2000 - VK 1-25/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0980
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 13.07.2000 - VK 2-12/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0978
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 19.09.2001 - VK 1-33/01
1. Aus allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätzen wie der Verpflichtung zu einer möglichst wirtschaftlichen Vergabe im Wettbewerb ebenso wie dem Gleichbehandlungsgebot ergibt sich eine generelle Verpflichtung für die Vergabestelle, in jedem Einzelfall die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer Aufteilung mittels Los mit zu bedenken und diese gegebenenfalls umzusetzen.
2. Das Diskriminierungsverbot gebietet zwingend, bei einer Neuausschreibung interessierte Bieter durch das Leistungsverzeichnis in den Kenntnisstand der bisherigen Auftragsnehmerin zu setzen, da andernfalls ein erheblicher Wettbewerbsvorsprung für die bisherige Auftragnehmerin offensichtlich ist.
3. Der Wettbewerbsgrundsatz gebietet, den Kreis der Bieter nicht durch überzogen hohen Anforderungen an deren Leistungsfähigkeit über Gebühr einzuschränken.
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VPRRS 2013, 0977
Planungsleistungen
VK Bund, Beschluss vom 22.08.2001 - VK 2-26/01
Die Einstufung einer Baumaßnahme in eine Honorarzone nach der HOAI ist in einem Vergabeverfahren nach der VOF nicht verhandelbar!
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VPRRS 2013, 0976
Planungsleistungen
VK Bund, Beschluss vom 22.08.2001 - VK 2-24/01
Die Einstufung einer Baumaßnahme in eine Honorarzone nach der HOAI ist in einem Vergabeverfahren nach der VOF nicht verhandelbar!
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VPRRS 2013, 0974
Bau & Immobilien
OLG Naumburg, Urteil vom 01.08.2013 - 2 U 151/12
1. Die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe seiner Aufträge ordnungsgemäß und unter Beachtung der für ihn geltenden Bedingungen einleitet und durchführt.
2. Ein unzureichender Vermerk über den rechtzeitigen Eingang eines Angebots sowie die unterlassene Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile der eingegangenen Angebote bei der Angebotseröffnung hat zur Folge, dass nicht gewährleistet ist, dass die bei der Prüfung und Wertung der Angebote zugrunde liegenden Unterlagen tatsächlich alle rechtzeitig und mit dem bei der Prüfung festgestellten Inhalt vorgelegen haben.
3. Die Durchführung der Vergabe auf der Grundlage der Wertung von Angeboten, für die nach Ablauf der Angebotsfrist Manipulationen nicht ausgeschlossen werden können, ist mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Auftragsvergabe nicht zu vereinbaren.
4. Als Kosten zur Vorbereitung eines Angebots kommen in zeitlicher Hinsicht nur die bis zum Ablauf der Angebotsfrist getätigten Aufwendungen in Frage. In sachlicher Hinsicht sind dies in erster Linie die zur Erstellung des konkreten Angebots erforderlichen Sach- und Materialkosten sowie Kosten für Vor-Ort-Besichtigungen oder für Verhandlungen mit Nachunternehmern im Hinblick auf das konkrete Vergabeverfahren.
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VPRRS 2013, 0973
Ausbaugewerke
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.02.2013 - 2 VK LSA 42/12
1. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern stellt keine Nachunternehmerleistung dar.
2. Die Eignungsanforderungen müssen sich unmittelbar aus der Bekanntmachung selbst ergeben. Der Verweis auf ein Formblatt ist insoweit nicht ausreichend.
3. Es stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar, wenn der Auftraggeber die zeitlichen Parameter eines gewerkegerechten Ablaufplans den Bietern nicht bekannt gibt, diese jedoch bei der Wertung der Angebote heranzieht.
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