Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11163 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1107
Bestandssanierung
VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1106
Bestandssanierung
VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1105
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/2001
Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)
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VPRRS 2013, 1104
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/01
Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)
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VPRRS 2013, 1103
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/01-B
Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)
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VPRRS 2013, 1099
Planungsleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2001 - VK-32/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1098
Planungsleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2001 - VK-32/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1097
Planungsleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2001 - VK-32/2000-F
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1093
Bestandssanierung
VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/00-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1092
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/2001-B
Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)
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VPRRS 2013, 1090
Planungsleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2001 - VK-32/00-F
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1089
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2000 - VK-23/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1088
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2000 - VK-23/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1087
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2000 - VK-23/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1085
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2000 - VK-23/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1082
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2013 - VK-33/2012-L
1. Ob eine Messegesellschaft gewerblich handelt, muss anhand der Umstände des Einzelfalls bestimmt werden.
2. Die wirtschaftliche Förderung einer Gesellschaft durch die Anteilseigner bedeutet nicht automatisch, dass diese den Geschäftsbetrieb unabhängig von jeglicher Rentabilität der Gesellschaft sichern würden.
3. Allein das übergeordnetes Interesse eines Anteilseigners am Erhalt der öffentlich beherrschten Gesellschaft führt nicht dazu, dass für diese kein Insolvenzrisiko besteht.
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VPRRS 2013, 1073
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2000 - VK-14/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1072
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2000 - VK-14/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1069
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2000 - VK-17/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1068
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2000 - VK-17/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1067
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2000 - VK-17/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1065
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2000 - VK-14/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1064
Planungsleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2000 - VK-13/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1063
Planungsleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2000 - VK-13/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1062
Planungsleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2000 - VK-13/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1061
Planungsleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2000 - VK-13/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1060
Arzneimittel
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1059
Arzneimittel
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1058
Arzneimittel
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1057
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/00
1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.
2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.
3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.
4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.
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VPRRS 2013, 1056
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/2000
1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.
2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.
3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.
4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.
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VPRRS 2013, 1055
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/2000-L
1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.
2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.
3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.
4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.
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VPRRS 2013, 1054
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/00-L
1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.
2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.
3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.
4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.
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VPRRS 2013, 1053
Arzneimittel
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1052
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 28.06.2013 - VgK-18/2013
1. Die Vergabestelle verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn sie ihre Zuschlagsentscheidung nicht ausschließlich anhand der in der Aufgabenstellung zur Vergabebekanntmachung genannten Zuschlagskriterien trifft.
2. Bei dem Kriterium "Erfahrung und Eignung des Planungsteams, insbesondere des Projektleiters" handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um ein - zulässigerweise gesetztes - Zuschlagskriterium.
3. Das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers erlaubt es ihm, bei der Auswahl der für die Objekt- und Tragwerksplanung zuständigen Ingenieure eine durch eine Doktorarbeit nachgewiesene wissenschaftliche Kompetenz als Eignungsmerkmal einzufordern. Das gilt auch dann, wenn die tatsächlich abgelieferte Doktorarbeit keinen Bezug zur der ausgeschriebenen Objektplanung aufweist.
4. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten. Maßgeblich ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.
VPRRS 2013, 1051
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-9/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1050
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-9/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1049
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-9/2000-F
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1047
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-9/00-F
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1043
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1042
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1041
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1040
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2000 - VK-4/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1039
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2000 - VK-4/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1038
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2000 - VK-4/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1037
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/00-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1036
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2000 - VK-4/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1035
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1034
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1033
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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