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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11162 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 0523
BauvertragBauvertrag
Geänderte Vergütung bei Pauschalierung

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1468

Zur Problematik der geänderten Vergütung bei Pauschalierung.

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VPRRS 2007, 0078
BauvertragBauvertrag
Abrechnung der Trapezprofilbleche

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1471

Zur Frage der Abrechnung der Trapezprofilbleche.

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VPRRS 2007, 0077
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Nachunternehmererklärungen: Ausschluss!

VK Münster, Beschluss vom 13.02.2007 - VK 17/06

1. Die Verpflichtungserklärung eines Nachunternehmers gemäß § 8a Nr. 10 VOB/A ist zunächst rein formal eine Erklärung im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A n.F., mit der ein Nachunternehmer verbindlich erklärt, dass er für die Ausführung des Auftrages auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird.*)

2. Als Erklärung im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A n.F. ist diese Verpflichtungserklärung auf der ersten Wertungsstufe gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zu prüfen. Angebote, denen die geforderten Nachunternehmererklärungen bis zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt (vgl. hierzu Ziffer 7 im Vordruck EVM (B) BwB/E EG 212 EG des VHB) nicht beigefügt wurden, sind als unvollständig zwingend auszuschließen.*)

3. Den Vergabestellen ist es jedoch nicht verwehrt, entweder anhand der Verpflichtungserklärung, aber auch unabhängig von dieser Erklärung, die Eignung der Nachunternehmer auf der zweiten Wertungsstufe zu prüfen, und zwar anhand der Regelungen, die auch für den Bieter gelten. Die Eignung des Bieters und des Nachunternehmers stellt eine Einheit darf. Eine Vergabestelle kann ein solches Angebot nur insgesamt annehmen oder ablehnen. Eine Splittung ist vergaberechtlich nicht zulässig.*)

4. Eine schwere Verfehlung im Sinne von § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. c VOB/A kann auch in einem besonders vorwerfbaren Verhalten, wie zum Beispiel die bewusste Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, bestehen. Entscheidend ist, dass dem Auftraggeber angesichts des Verhaltens des Bewerbers unter Berücksichtigung der Grundsätze des Vergabeverfahrens nicht zugemutet werden kann, mit diesem in vertragliche Beziehungen zu treten.*)

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VPRRS 2007, 0076
DienstleistungenDienstleistungen
Fehlende Eignungsnachweise: Ausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 30.08.2006 - VK 2-95/06

1. Erklärungen zur Bietereignung sowie geforderte Angaben und Erklärungen zu Referenzen und Infrastruktur sind Eignungsnachweise gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A. Sie sind daher erst im Rahmen der 2. Wertungsstufe zu berücksichtigen.

2. Fordert der Auftraggeber insoweit zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Vorlage geeigneter Unterlagen, so sind diese mit dem Angebot einzureichen. Ihr Fehlen führt zum zwingenden Ausschluss.

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VPRRS 2007, 0075
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Vergabekammer ist keine Rechtsaufsichtsbehörde!

OLG Rostock, Beschluss vom 05.07.2006 - 17 Verg 7/06

§ 114 Abs. 1 GWB ermächtigt die Vergabekammer nicht, Vergabeverstöße, durch die der Antragsteller in eigenen Bieterrechten nicht betroffen ist, amtswegig aufzugreifen und auf die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu Lasten des Antragstellers hinzuwirken.*)

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VPRRS 2007, 0074
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung den Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 16.01.2007 - 21.VK-3194-43/06

1. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält ( § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A ). Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ändern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise. Ein derartiges Angebot muss schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss führen kann.*)

2. Der Bieter muss davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung regelmäßig mit den von ihm geforderten Mindesteigenschaften ausgeführt haben will. Nur dann ist eine erschöpfende, vergleichende Wertung der einzelnen Angebote möglich und ein transparenter, chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1 u. 2 GWB, §§ 2 Nr. 2 und 8 Nr. 1 VOB/A gewährleistet.*)

3. Eine funktionale Ausschreibung nach § 9 Nr. 10 - 12 VOB/A liegt nur dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber lediglich die künftige Funktion der Bauleistung vorgibt und dem Bieter neben der tatsächlichen auch die planerische Umsetzung der Bauaufgabe überträgt. Nur bei einer konstruktionsneutralen Beschreibung der Leistung wird dem Bieter ein Spielraum bei der Auswahl der Technik eingeräumt.*)

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VPRRS 2007, 0073
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Dinglicher Arrest nach Schmiergeldzahlungen

LG München II, Urteil vom 27.07.2005 - 11 O 4013/05

1. Dem Geschäftsführer einer GmbH ist es aufgrund seiner Pflicht zu loyalem Verhalten untersagt persönliche Vorteile aus der geschäftlichen Tätigkeit der Gesellschaft für sich abzuleiten. Er darf sich beim Abschluss von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und Dritten insbesondere keine Provision versprechen lassen oder Schmiergelder entgegennehmen.

2. Zur Frage der einstweiligen Sicherung eines Herausgabeanspruchs wegen Schmiergeldzahlung.

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VPRRS 2007, 0072
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Anwendung der Nr. 2401 VV RVG

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2006 - Verg 11/06

1. Bei der dem Nachprüfungsverfahren vorausgegangenen Tätigkeit im Vergabeverfahren handelt es sich aus kostenrechtlicher Sicht um eine Tätigkeit in einem Verwaltungsverfahren im Sinne der Nr. 2400 VV RVG, obgleich das Verfahren mit einem Vertragsschluss, nämlich der Zuschlagsentscheidung, und nicht mit dem Erlass eines Verwaltungsakt durch den öffentlichen Auftraggeber endet.

2. Die Vorlagepflicht an den BGH erstreckt sich nur auf beabsichtigte Entscheidungsdivergenzen hinsichtlich der Hauptsache des betreffenden Beschwerdeverfahrens, nicht aber auf Abweichungen in der Beurteilung von Fragen zu Normen und Gebührentatbeständen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

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VPRRS 2007, 0071
DienstleistungenDienstleistungen
Beurteilungsspielraum bei Wertungsverfahren und Wertungskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2006 - Verg 37/06

Dem Auftraggeber steht bei der Aufstellung der Wertungsbereiche, der ihnen zugeordneten Wertungskriterien und der Gewichtung der Wertungsbereiche und Wertungskriterien sowie bei der Festlegung der führenden Wertungsbereiche und des Preiskriteriums ein Ermessensspielraum zu.

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VPRRS 2007, 0070
DienstleistungenDienstleistungen
Ungewöhnliches Wagnis

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2006 - Verg 39/06

1. Die Verlagerung eines Wagnisses, das auf Umständen und Ereignissen beruht, auf die der Auftragnehmer einen Einfluss hat, und dessen Einwirkung auf die Preise er schätzen kann, ist vergaberechtlich zulässig.

2. Ein ungewöhnliches Risiko (Wagnis) ist anzunehmen, wenn das Wagnis nach der Art der Vertragsgestaltung und nach dem allgemein geplanten Ablauf nicht zu erwarten ist. Das Ungewöhnliche kann sowohl in technischen (Art der Leistung) als auch in wirtschaftlichen Leistungselementen (Art der Vertragsgestaltung) liegen.

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VPRRS 2007, 0069
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Notwendige Ermessensausübung bei Ausschluss wegen Insolvenz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2006 - Verg 56/06

1. Die Rügeobliegenheit hinsichtlich der im Vergabeverfahren erkannten Rechtsverstöße des Auftraggebers setzt die Kenntnis des Antragstellers von den einen Verstoß begründenden Tatsachen und ferner voraus, dass der Antragsteller aus den ihm bekannten Tatsachen bei laienhafter Würdigung auf einen Vergaberechtsverstoß schließt.

2. Der Antragsteller, der – ohne zuvor der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB nachgekommen zu sein – einen Nachprüfungsantrag stellt, muss, um seiner Rügeobliegenheit noch zu genügen, die Rüge im Allgemeinen am selben Tag, spätestens aber innerhalb einer Frist von ein bis zwei Tagen danach gegenüber dem Auftraggeber aussprechen.

3. Ein Nachprüfungsantrag kann nicht in eine Rüge nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB umgedeutet werden.

4. § 8 Nr. 5 Abs. 1 a VOB/A, und zwar auch in Verbindung mit § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A, erlaubt dem öffentlichen Auftraggeber keineswegs, einen Bieter oder Bewerber allein aufgrund einer durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingetretenen abstrakten Gefährdungslage, ohne eine gezielte und konkrete Überprüfung seiner Eignung, d.h. einer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit trotz eingeleiteten Insolvenzverfahrens, ohne Betätigung des dabei auf der Tatbestandsseite auszuübenden Beurteilungsspielraums und des auf der Rechtsfolgenseite eingeräumten Ermessens und vor allen Dingen ohne eine Kontrolle der bei der Ausübung von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen einzuhaltenden Grenzen vom Wettbewerb auszuschließen.

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VPRRS 2007, 0068
ITIT
Kostenfolgen bei nur erfolgreichem Hilfsantrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2006 - Verg 43/06

1. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann wie jede das erstinstanzliche Nachprüfungsverfahren abschließende Entscheidung durch sofortige Beschwerde zur Überprüfung gestellt werden

2. Es ist geboten, einen Antragsteller zur Hälfte mit den Verfahrenskosten und mit den eigenen Aufwendungen (Rechtsanwaltskosten) zu belasten, wenn die Vergabekammer den Hauptantrag inzident als unbegründet zurückgewiesen und nur der Hilfsantrag Erfolg hat.

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VPRRS 2007, 0067
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auslagenerstattung bei Antragsrücknahme

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2006 - Verg 51/06

1. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann wie jede das erstinstanzliche Nachprüfungsverfahren abschließende Entscheidung durch sofortige Beschwerde zur Überprüfung gestellt werden

2. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Antragsrücknahme findet nicht statt.

3. Die Regelung der Erstattungstatbestände im Vergabenachprüfungsverfahren, wonach eine Auslagenerstattung nur vorgesehen ist, sofern die Vergabekammer eine Entscheidung getroffen hat, mit der das sachliche Begehren eines Antragstellers ganz oder teilweise als unzulässig oder unbegründet abgelehnt worden ist, stellt keinen Grundrechtsverstoß insbesondere unter dem Gesichtspunkt der prozessualen Waffen- und Chancengleichheit dar.

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VPRRS 2007, 0066
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen schwerer Verfehlung

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.01.2007 - 21.VK-3194-44/06

1. Bei der Entscheidung, ein Angebot gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 b i. V. m. § 7 Nr. 5 c VOL/A wegen fehlender Zuverlässigkeit auszuschließen, handelt es sich nicht um einen zwingenden Ausschlussgrund, sondern um eine Ermessensentscheidung der VSt. Steht der VSt bei der Entscheidung über den Ausschluss des Angebots ein Beurteilungsspielraum zu und hat sie in Ausübung dieses Spielraumes die Zuverlässigkeit bereits bejaht, ist sie daran grundsätzlich gebunden. Sie ist nach Treu und Glauben im Allgemeinen gehindert, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens von ihrer ursprünglichen Beurteilung abzurücken und bei unveränderter Sachlage die Zuverlässigkeit nunmehr zu verneinen.*)

2. Das Vorliegen einer schweren Verfehlung muss bei objektiver Beurteilung der Tatsachenlage zweifelsfrei und eindeutig sein. Für den Nachweis einer schweren Verfehlung bedarf es zwar keines rechtskräftigen Bußgeldbescheids oder Strafurteils. Die schwere Verfehlung muss aber durch konkrete Anhaltspunkte wie Aufzeichnungen oder Schriftstücke nachgewiesen werden. Vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens liegt nachweislich eine schwere Verfehlung nur dann vor, wenn eindeutige, handfeste Anhaltspunkte bei objektiver Betrachtung keinen Raum für Zweifel lassen. Reine Verdachtsmomente genügen nicht. Die schwere Verfehlungen belegenden Indiztatsachen müssen einiges Gewicht haben. Sie müssen kritischer Prüfung durch eine mit der Sache befasste Vergabekammer bzw. ein Gericht standhalten und die Zuverlässigkeit des Bieters nachvollziehbar in Frage stellen.*)

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IBRRS 2007, 0454
BauvertragBauvertrag
Fugenglattstrich durch EP abgegolten?

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 29.03.2006 - Fall 1470

Zur Frage, ob Fugenglattstrich durch EP abgegolten ist.

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VPRRS 2007, 0065
BauvertragBauvertrag
Gesonderte Vergütung für gekrümmte Schalung?

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2006 - Fall 1467

Die Herstellung und Montage gekrümmter Schalungen kann im Vergleich zur Betonierleistung als sehr kostenintensiv angesehen werden. Schon vor diesem Hintergrund ist eine Zuordnung zu den Nebenleistungen der DIN 18331 nicht im Sinne der VOB. Daher steht dem Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung gem. § 2 Nr. 5 VOB/B für die gekrümmte Schalung zu.

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IBRRS 2007, 0452
BauvertragBauvertrag
Mehrkosten für zusätzliche Steinschnitte

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2006 - Fall 1466

Hat der Auftraggeber die Ausführung des Bürgersteiges dadurch geändert, dass er die Breite von 2 m, die in der der Kalkulation zu Grunde liegenden Planung angegeben war, bei der Ausführung auf 1,39 bis 1,95 m verändert und ist zusätzlich in den Bürgersteig eine Ausbuchtung eingefügt worden, so steht dem Auftragnehmer eine veränderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zu, die die durch die zusätzlichen Schnitte entstandenen Mehrkosten umfasst.

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IBRRS 2007, 0451
BauvertragBauvertrag
Abrechnung von Stahlbetonbauteilen

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2006 - Fall 1465

Ist die Herstellung von Stahlbetonstürzen und Unterzügen nicht vorgesehen, steht dem Auftragnehmer nach § 2 Nr. 6 VOB/B hierfür eine gesonderte Vergütung zu. Die Abrechnung der Stürze und Unterzüge unter den Positionen der Wand- und Deckenflächen kann hier nicht vorgenommen werden, da der Aufwand zur Herstellung von Stahlbetonstürzen und Unterzügen wesentlich höher ist als die Herstellung von Wänden und Decken – zudem kommt eine andere Betongüte zum Einsatz.

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IBRRS 2007, 0450
BauvertragBauvertrag
Frist zur Prüfung einer Schlussrechnung

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2006 - Fall 1463

Die Prüfung bzw. Genehmigung von einzelnen Nachträgen hat auf die Fälligkeit der Schlussrechnung keinen Einfluss.

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IBRRS 2007, 0449
BauvertragBauvertrag
Gesonderte Vergütung für zusätzliche Pumpen

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2006 - Fall 1462

Geht aus dem Leistungsverzeichnis hervor, dass der Betrieb der Kläranlage während der Bauarbeiten nicht heruntergefahren werden soll, so ist das Aufstellen von zusätzlichen Pumpen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, nicht gesondert zu vergüten.

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VPRRS 2007, 0064
BauvertragBauvertrag
Abrechnung eines Verbaues

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2006 - Fall 1461

Zur Abrechnung eines Verbaues.

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IBRRS 2007, 0447
BauvertragBauvertrag
gesonderte Vergütung für Änderung und Abstützung eines Bohrplanums?

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2006 - Fall 1460

Zur Frage der gesonderten Vergütung für Änderung und Abstützung eines Bohrplanums.

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IBRRS 2007, 0446
BauvertragBauvertrag
Gesonderte Vergütung für Anfertigen der Schal- und Bewehrungspläne?

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2005 - Fall 1459

Schalpläne und Bewehrungspläne zählen zu den Unterlagen, die für die Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich sind und die nach der Verkehrssitte vom Auftragnehmer beizubringen sind, ebenso wie beispielsweise Bestandspläne o. Ä., die häufig auch erst nach der Ausführung angefertigt werden. Für das Anfertigen der Schal- und Bewehrungspläne steht dem Auftragnehmer daher keine gesonderte Vergütung zu.

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VPRRS 2007, 0063
BauvertragBauvertrag
Vergütung einer Lichtzeichenanlage

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2005 - Fall 1458

Zur Frage der Vergütung von Zusatzleistungen, wenn der Auftragnehmer sie bereits bei Angebotsabgabe hätte erkennen müssen.

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VPRRS 2007, 0062
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Bauleistungen nach Fachlosen

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2005 - Fall 1456

1. Nach § 14 MFG sind am Verfahren zur Vergabe und Weitervergabe öffentlicher Aufträge kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen. Dazu sind die Leistungen, soweit es die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zulassen, schon bei der Ausschreibung und bei der Freihändigen Vergabe nach Menge oder Art in Teillose und nach dem Handwerks- oder Gewerbezweig in Fachlose zu zerlegen. Auf Grund dieser gesetzlichen Regelung ist die Ausschreibung und Vergabe von Generalunternehmerleistungen grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen eine Zerlegung der Leistungen in Teillose nicht zulassen.

2. Es ist jedoch zulässig, dass in der Ausschreibung oder bei der Freihändigen Vergabe nach § 3 VOB/A einerseits gleichzeitig Angebote zu Teillosen, d. h. in der Regel nach Fachlosen, erbeten werden und andererseits zugleich ausdrücklich Gesamtangebote von Bewerbern über die Summe aller Teillose (Fachlose) zu Gesamtpreisen zugelassen werden.

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VPRRS 2007, 0061
DienstleistungenDienstleistungen
Abänderung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer

OLG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2007 - 1 (6) Verg 14/05

1. Eine bestandskräftige Kostenentscheidung der Vergabekammer, die der zeitlich später erfolgten Rechtsprechung des BGH (hier: Kostentragungspflicht nach Erledigung) widerspricht, kann allenfalls dann abgeändert werden, wenn ein entsprechender Antrag gemäß § 51 Abs. 3 VwVfG gestellt wird, und zwar innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Kenntnis der Entscheidung des BGH.

2. Ein materiell-rechtlichen Einwand ist im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, es sei denn, er wäre unstreitig.

3. Will der Antragsteller mit seinem Nachprüfungsantrag erreichen, dass sein Angebot zu allen drei Losen nicht auszuschließen ist und in der Wertung verbleiben soll, so beträgt der Gegenstandswert 5% der Bruttoauftragssumme der drei addierten Lose.

4. Es ist im Regelfall im Sinne von § 14 Abs. 1 RVG nicht unbillig, wenn der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verfahren vor der Vergabekammer eine 2,0-fache Geschäftsgebühr ansetzt.

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VPRRS 2007, 0060
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergütung des Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2007 - 1 Verg 12/06

1. Auf die Abrechnung der Tätigkeit des Rechtsanwalts im Vergabenachprüfungsverfahren ist die Gebühr Nr. 2400 VV RVG (bzw. seit 1.7.2006 die gleichlautende Nr. 2300 VV RVG) anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsanwalt zuvor bereits im Vergabeverfahren tätig war.

2. Aufgrund der Tatsache, dass die große Mehrzahl der Nachprüfungsverfahren arbeitsaufwendig und schwierig sind, ist regelmäßig ein Gebührensatz von 2,0 bis 2,5 gerechtfertigt.

3. Im Einzelfall kann die Vorbefassung des Anwalts im Vergabeverfahren eine Reduzierung dieses Satzes rechtfertigen.

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VPRRS 2007, 0059
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergütung des Rechtsanwalts

OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2007 - 1 Verg 9/06

Zu der Frage, welche Vergütung ein Rechtsanwalt erhält, der zwei verschiedene Bieter vertritt, deren zunächst selbstständige Nachprüfungsanträge zu einem Verfahren verbunden werden.

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VPRRS 2007, 0058
HardwareHardware
Gebührenfreiheit des öffentlichen Auftraggebers

OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2007 - 1 (6) Verg 11/05

Zur Gebührenfreiheit des öffentlichen Auftraggebers.

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VPRRS 2007, 0057
DienstleistungenDienstleistungen
Kostentragungspflicht des Beigeladenen

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2007 - 1 Verg 2/06

1. Sofern auch der Beigeladene erfolglos einen Antrag auf Zurückweisung des Nachprüfungsantrags stellt, trägt er zusammen mit dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

2. Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten.

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VPRRS 2007, 0056
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Zu geringer Genehmigungszeitraum: Ausschluss!

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.12.2006 - VK 31/06

1. Der aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung der Ast. nicht eindeutig definierte Preis ist grundsätzlich geeignet, zur Nichtvergleichbarkeit der Angebote zu führen.*)

2. Eine unter dem geforderten Zeitraum von 4 Jahren liegende Genehmigung geht als in ihrer Rechtssphäre liegend zu Lasten der Antragstellerin, auch wenn die Befristung auf drei Jahre nicht von ihr verursacht wurde.*)

3. Hinsichtlich des Ermessenspielraums des Antragsgegners bezogen auf den wertenden Vergleich der Angebote (Anzahl von Niederlegungsstellen) ist dieser zwar an eindeutige zwingende gesetzliche Vorgaben gebunden, nicht aber an die bei der Ast. üblichen Maßstäbe.*)

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VPRRS 2007, 0055
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadensersatzanspruch wg. Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.01.2007 - 4 U 81/06

Zum Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen.

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VPRRS 2007, 0053
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Generalplaner und Bauüberwacher dürfen nicht identisch sein!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2007 - Verg W 7/06

Der Generalplaner ist zur Erbringung von Ingenieurleistungen zur Bauüberwachung ungeeignet, wenn die Ausschreibungsunterlagen explizit auch die Überwachung der zuvor vergebenen Generalplanungsleistungen verlangen.

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VPRRS 2007, 0052
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Schutz vor unauskömmlichen Angeboten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2006 - 1 VK 19/06

1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an einen Nachprüfungsantrag.

2. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A bzw. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A bezwecken nicht, den Konkurrenten zu schützen, so dass dieser sich nicht auf deren Verletzung berufen kann.

3. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn unauskömmliche Angebote in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder hierdurch zumindest die Gefahr begründet wird, dass ein oder mehrere bestimmte Wettbewerber ganz vom Markt verdrängt werden, also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe.

4. Für die Prüfung der Eignung eines Bieters hat die Vergabestelle einen weiten Ermessens- und Beurteilungsspielraum. Die Überprüfung dieser vorausschauenden Wertung durch die Vergabekammer erstreckt sich deshalb lediglich darauf, ob die Vergabestelle die Grenzen ihres Wertungsspielraums durch Ermessensfehlgebrauch, Ermessensunterschreitung, oder sachfremde Erwägungen verletzt hat. Die Kontrolle bezieht sich demgemäß auf die Frage, ob ein schwerer und offenkundiger Fehler vorliegt.

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VPRRS 2007, 0051
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bestimmung des Schwellenwerts

OLG Rostock, Beschluss vom 20.09.2006 - 17 Verg 9/06

1. Die Überschreitung des Schwellenwerts ist als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens jederzeit von Amts wegen zu prüfen.*)

2. Bei einer einheitlichen baulichen Anlage sind zur Ermittlung der geschätzten Gesamtvergütung alle Aufträge zusammenzurechnen, die für die vollständige Herstellung erteilt werden müssen. Erforderlich ist ein funktionaler Zusammenhang der Einzelaufträge in technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht.*)

3. Zeigt sich das Nichterreichen des Schwellenwerts mangels Dokumentation im Vergabevermerk erst im - deshalb unzulässigen - Nachprüfungsverfahren, kommt nach § 128 Abs. 3 GWB i.V.m. § 115 Abs. 4 VwGO analog eine Kostentragungspflicht der Vergabestelle in Betracht.*)

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VPRRS 2007, 0050
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bestimmung des Schwellenwerts

OLG Rostock, Beschluss vom 20.09.2006 - 17 Verg 8/06

1. Die Überschreitung des Schwellenwerts ist als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens jederzeit von Amts wegen zu prüfen.*)

2. Bei einer einheitlichen baulichen Anlage sind zur Ermittlung der geschätzten Gesamtvergütung alle Aufträge zusammenzurechnen, die für die vollständige Herstellung erteilt werden müssen. Erforderlich ist ein funktionaler Zusammenhang der Einzelaufträge in technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht.*)

3. Zeigt sich das Nichterreichen des Schwellenwerts mangels Dokumentation im Vergabevermerk erst im - deshalb unzulässigen - Nachprüfungsverfahren, kommt nach § 128 Abs. 3 GWB i.V.m. § 115 Abs. 4 VwGO analog eine Kostentragungspflicht der Vergabestelle in Betracht.*)

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VPRRS 2007, 0048
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kein ungewöhnliches Wagnis bei fehlender Angabe des Störstoffanteils

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2006 - 1 VK 66/06

1. Dem Bieter wird kein ungewöhnliches Wagnis dadurch aufgebürdet, indem die Vergabestelle den Störstoffanteil im Altpapier nicht verbindlich angibt.

2. Ausreichend ist der unverbindliche Hinweis auf vom BVSE veröffentlichte Richtwerte, die den Störstoffanteil in Bezug auf verschiedene Erfassungssysteme wiedergeben.

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VPRRS 2007, 0047
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kein ungewöhnliches Wagnis bei fehlender Angabe des Störstoffanteils

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2006 - 17 Verg 8/06

1. Dem Bieter wird kein ungewöhnliches Wagnis dadurch aufgebürdet, indem die Vergabestelle den Störstoffanteil im Altpapier nicht verbindlich angibt.

2. Ausreichend ist der unverbindliche Hinweis auf vom BVSE veröffentlichte Richtwerte, die den Störstoffanteil in Bezug auf verschiedene Erfassungssysteme wiedergeben.

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VPRRS 2007, 0046
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Weiter Beurteilungsspielraum der Vergabestelle bei Prüfung der Eignung

VK Arnsberg, Beschluss vom 08.08.2006 - VK 21/06

1. Der Vergabestelle kommt bei Überprüfung der Eignung ein Beurteilungsspielraum zu, der nur einer eingeschränkten Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist.

2. Eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums ist bei Mängeln in der Leistung im Zusammenhang mit anderen Verträgen dann nicht anzunehmen, wenn die Vergabestelle die Eignung erneut überprüft hat und zu dem Ergebnis kommt, dass der Bieter trotzdem geeignet ist.

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VPRRS 2007, 0045
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gebührenfestsetzung nach Unanfechtbarkeit?

OLG München, Beschluss vom 30.01.2007 - Verg 20/06

1. Selbst nach Unanfechtbarkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Vergabekammer kann die erstattungsberechtigte Partei die Nachfestsetzung höherer Gebühren verlangen, wenn sie im abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren irrtümlich von einem zu niedrigen Streitwert ausgegangen ist.

2. Eine Nachfestsetzung kann auch für die Forderung von Mehrbeträgen von schon geltend gemachten Ansätzen zulässig sein.

3. Hat die Vergabekammer die Kostengrundentscheidung getroffen und darüber befunden, ob die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig war und damit eine Erstattung der Anwaltskosten überhaupt in Betracht kommt, muss der Rechtsanwalt, sofern das Nachprüfungsverfahren in der Hauptsache ohne Anrufung des Vergabesenats endet, den Wert zunächst anhand der einschlägigen Vorschriften des RVG selbständig bestimmen und seinem Antrag auf Kostenfestsetzung zu Ggrunde legen. Die Vergabekammer hat diesen Wertansatz jedoch inzident mit zu überprüfen und darauf aufbauend die zu erstattenden Anwaltsgebühren zu berechnen und festzusetzen.

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VPRRS 2007, 0044
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vorlagepflicht an den EuGH im Nachprüfungsverfahren

BVerfG, Beschluss vom 06.12.2006 - 1 BvR 2085/03

1. Die Vorlagepflicht wird insbesondere in den Fällen offensichtlich unhaltbar gehandhabt, in denen ein letztinstanzliches Gericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit der gemeinschaftsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hat - grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht -.

2. Gleiches gilt in den Fällen, in denen das letztinstanzliche Gericht in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt - bewusstes Abweichen von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ohne Vorlagebereitschaft -.

3. Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht vor oder hat er die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit - Unvollständigkeit der Rechtsprechung -, so wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat.

4. Die Frage, ob das Gemeinschaftsrecht vor Abschluss eines Verkehrsvertrags über SPNV-Leistungen die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens, wie es in Deutschland in den §§ 97 ff GWB geregelt ist, verlangt, hat der Europäische Gerichtshof bislang nicht entschieden. Mit seiner Entscheidung, die Frage, ob gemeinschaftsrechtlich die Anwendung der Vorschriften des im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelten Vergaberechts auf einen Verkehrsvertrag über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs geboten ist, nicht dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen, hat das Oberlandesgericht seinen Beurteilungsspielraum nicht in unvertretbarer Weise überschritten.

5. Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber die Höhe der Gerichtsgebühren in bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten überwiegend an den Streit- oder Geschäftswert knüpft. Allerdings dürfen gesetzliche Vorschriften, die den Zugang zu den Gerichten ausgestalten, diesen weder tatsächlich unmöglich machen noch in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren.

6. Der Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens bei einer de-facto-Vergabe sieht sich keinem unkalkulierbaren Kostenrisiko gegenüber, wenn sich der Verfahrenswert nicht nach der - vor der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens unkalkulierbaren - Höhe des gesamten Vertragswerts richtet, sondern nach dem von dem Antragsteller selbst angegebenen Anteil.

7. Bei der Wertfestsetzung ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers angemessen zu berücksichtigen.

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VPRRS 2007, 0043
DienstleistungenDienstleistungen
Problematik der unverzüglichen Rüge

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2007 - VgK-36/2006

Zur Problematik der unverzüglichen Rüge.

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VPRRS 2007, 0042
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2006 - Verg 33/06

1. Nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nur für den Fall gestellt werden, dass die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt hat. Sinn und Zweck dieses einstweiligen Rechtsschutzes ist es, die durch Zustellung des Nachprüfungsantrags bewirkte Zuschlagssperre des § 115 Abs. 1 GWB für die Dauer des Beschwerdeverfahrens aufrecht zu erhalten.

2. Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn die Vergabekammer dem Begehren eines Antragstellers entspricht und den Antragsgegner verpflichtet, die Angebotswertung unter Beachtung ihrer Rechtsauffassung in Bezug auf das Nebenangebot eines Antragstellers zu wiederholen.

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VPRRS 2007, 0041
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006 - Verg 32/06

1. Nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nur für den Fall gestellt werden, dass die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt hat. Sinn und Zweck dieses einstweiligen Rechtsschutzes ist es, die durch Zustellung des Nachprüfungsantrags bewirkte Zuschlagssperre des § 115 Abs. 1 GWB für die Dauer des Beschwerdeverfahrens aufrecht zu erhalten.

2. Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn die Vergabekammer dem Begehren eines Antragstellers entspricht und den Antragsgegner verpflichtet, die Angebotswertung unter Beachtung ihrer Rechtsauffassung in Bezug auf das Nebenangebot eines Antragstellers zu wiederholen.

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VPRRS 2007, 0040
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006 - Verg 97/05

1. Wenn eine Telefax-Übermittlung fehlschlägt und deshalb Anlass zu Zweifeln besteht, ob ein Schriftsatz dem Gericht innerhalb einer Rechtsmittelfrist noch übermittelt werden kann, muss in der Anwaltskanzlei durch eine allgemeine Anweisung sichergestellt werden, dass der Sendevorgang innerhalb der Frist mit der erforderlichen Gewissheit erfolgreich abgeschlossen werden kann.

2. Für den Fall, dass die Telefax-Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes fehlschlägt und nicht zuverlässig beurteilt werden kann, ob der Schriftsatz dem Gericht innerhalb der Frist noch zugehen wird, bedarf es deshalb einer Anweisung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, die sicherstellt, dass die verwendete Telefax-Nummer anhand einer objektiven Erkenntnisquelle, d.h. z.B. anhand eines allgemein zugänglichen Verzeichnisses oder eines gerichtlichen Schreibens, auf ihre Richtigkeit überprüft wird.

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VPRRS 2007, 0039
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenerstattung bei Antragsrücknahme (NRW)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006 - Verg 91/05

1. Die Rücknahme des Nachprüfungsantrags ist kein Unterliegen im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 1 GWB. Ein Unterliegen ist nur dann gegeben, wenn die Vergabekammer eine Entscheidung getroffen hat, die das sachliche Begehren des Antragstellers als unzulässig und unbegründet zurückweist.

2. Ein Anspruch eines Antragsgegners oder eines Beigeladenen auf Kostenerstattung durch einen Antragsteller folgt auch nicht aus § 80 Abs. 1 VwVfG NRW; Ausnahmen kommen bei Umgehungsfällen in Betracht.

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VPRRS 2007, 0038
DienstleistungenDienstleistungen
"Annahme" eines Vergaberechtsverstoßes und Rügepflicht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006 - Verg 27/06

1. Für die Antragsbefugnis reicht die völlig vage und pauschale Behauptung einer Rechtsverletzung nicht aus.

2. Die Tatbestandsmerkmale des § 107 Abs. 3 GWB müssen für jeden Vergaberechtsverstoß gesondert dargelegt und geprüft werden.

3. Die Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes erfordert sowohl die Kenntnis der einen Rechtsverstoß begründenden Tatsachen als auch gleichermaßen die wenigstens laienhafte und durch vernünftige Beurteilung hervorgebrachte rechtliche Wertung und Vorstellung, dass der betreffende Vergabevorgang rechtlich zu beanstanden ist.

4. Die Annahme eines Vergaberechtsverstoßes steht bloßen Vermutungen über die Rechtslage sehr nahe und bedeutet keine positive Kenntnis.

5. An ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Rechtsverstoßes sind strenge und vom Auftraggeber darzulegende Anforderungen zu richten.

6. Erkennt der Antragsteller einen Vergaberechtsverstoß erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens (z.B. durch Akteneinsicht), so entsteht keine gesonderte Rügeobliegenheit.

7. Der Auftraggeber muss allen Bietern in einem Verhandlungsverfahren dieselben Informationen zukommen lassen und ihnen die Chance geben, innerhalb gleicher Fristen und zu gleichen Anforderungen Angebote abzugeben.

8. Unterkriterien sind den Bietern jedenfalls dann bekannt zu geben, wenn nicht auszuschliessen ist, dass die Bekanntgabe der Unterkriterien auf die Erstellung der Angebote Einfluss hat. Es reicht mithin die Möglichkeit aus, dass sich das Unterkriterium auf den Inhalt des Angebots auswirkt.

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VPRRS 2007, 0037
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angabe sämtlicher kalkulationsrelevanter Umstände

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.01.2007 - VgK-33/2006

1. Kann ein potentieller Bieter, der kein eigenes Angebot abgegeben hat, schlüssig vortragen, dass er bei aus seiner Sicht erforderlicher Ergänzung und Korrektur der Verdingungsunterlagen in der Lage wäre, sich mit einem konkurrenzfähigen Angebot erfolgreich am Vergabeverfahren zu beteiligen, genügt dies für eine Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB. Es ist nicht erforderlich, dass der Bieter auch schlüssig darlegt, dass er bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten würde.

2. Der Grundsatz, dass die Auftraggeber die Verdingungsunterlagen so eindeutig und erschöpfend zu gestalten haben, dass sie eine einwandfreie Preisermittlung ermöglichen bzw. die Bieter die Preise genau ermitteln können, findet seine Grenze im Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

3. Die Übertragung eines ungewöhnlichen Wagnisses liegt regelmäßig vor, wenn dem Auftragnehmer Risiken aufgebürdet werden, die er nach der in dem jeweiligen Vertragstyp üblicherweise geltenden Wagnisverteilung an sich nicht zu tragen hat.

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VPRRS 2007, 0036
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung wegen unklarer Referenzforderungen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.10.2006 - 11 Verg 9/06

Wird eine Leistung unter Verwendung der Begriffe "gleichartig" und "vergleichbar" ausgeschrieben, ohne dass der Inhalt beider Begriffe klar definier- und nachvollziehbar ist (d. h. sind Referenzen für identische Objekte notwendig oder genügt es, wenn die Objekte der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und entsprechend ähneln?), muss dem Bieter ein gewisser Spielraum zugestanden werden, um zu bestimmen, was "gleichartige" und "vergleichbare" Referenzen zu umfassen haben.

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VPRRS 2007, 0035
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung wegen unklarer Referenzforderungen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.10.2006 - 11 Verg 8/06

Wird eine Leistung unter Verwendung der Begriffe "gleichartig" und "vergleichbar" ausgeschrieben, ohne dass der Inhalt beider Begriffe klar definier- und nachvollziehbar ist (d. h. sind Referenzen für identische Objekte notwendig oder genügt es, wenn die Objekte der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und entsprechend ähneln?), muss dem Bieter ein gewisser Spielraum zugestanden werden, um zu bestimmen, was "gleichartige" und "vergleichbare" Referenzen zu umfassen haben.

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