Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11162 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
VPRRS 2007, 0312
Bau & Immobilien
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.07.2007 - 1 Verg 3/07
1. Wenn die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde negativ zu beurteilen und eine Verletzung der Beschwerdeführerin in ihren Rechten durch die angefochtene Entscheidung der Vergabekammer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu verneinen ist, so spricht bereits gemäß § 121 Abs. 1 S. 1 GWB jedenfalls ein maßgeblicher Umstand für die Freigabe des Vergabeverfahrens für den Zuschlag, so die Verneinung der Erfolgsaussicht nicht ohnehin als allein entscheidendes Kriterium anzusehen sein sollte.
2. Wird eine Unklarheit im Leistungsverzeichnis (hier: Vorlage der Tariftreueerklärung unter- und gegengezeichnet erforderlich?) durch Nachfrage des Bieters vermeintlich beseitigt und stellt sich dann heraus, dass der Bieter diese Aufklärung falsch verstanden hat und er deshalb ausgeschlossen wird, so hat er erst Zeitpunkt des Ausschlussschreibens positive Kenntnis des Vergabeverstoßes.
3. In Fällen, in denen die Vergabestelle selbst die Ursache für unvollständige Angebote setzt, kommt ein Ausschluss von Angeboten nicht in Betracht.
4. Dem Beschleunigungsinteresse gebührt im Zweifel der Vorzug vor dem Interesse eines einzelnen Unternehmens an der Vergabe erst nach rechtskräftigem Abschluss des Beschwerdeverfahrens; der Vergaberechtsschutz soll nicht auf eine Investitionsblockade hinauslaufen.
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VPRRS 2007, 0311
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2007 - Verg 25/07
1. An die formalen Prüfungskriterien sind keine übertriebenen Anforderungen zu stellen.
2. "Gegebenenfalls" geforderte Angaben brauchen zur Angebotsabgabe nicht vorzuliegen.
3. Wird eine Bestempelung "aller Unterlagen" mit der Einschränkung versehen, dass es auf die Zuordnungsfähigkeit zum Bieter ankommt, so ist eine Stempelung jeder einzelnen Seite nicht erforderlich.
4. Bei Mitgliedern einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn ein Mitglied die erforderlichen Referenzen erbringt.
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VPRRS 2007, 0310
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 07.08.2007 - 1/SVK/051-07
1. Eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen darf nicht zu Lasten der Bieter ausschlagen.
2. Ein Verstoß gegen § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A kann nur angenommen werden, wenn die Bieter nach den Ausschreibungsunterlagen zweifelsfrei und eindeutig zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wurden.
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VPRRS 2007, 0309
Nachprüfungsverfahren
VK Saarland, Beschluss vom 09.03.2007 - 3 VK 01/2007
1. Eine nicht ausdrücklich im Namen der Bietergemeinschaft erhobene Rüge durch ein einzelnes Bietergemeinschaftsmitglied ist der Bietergemeinschaft als solche dennoch zuzurechnen, wenn das rügende Mitglied ermächtigt ist, die Bietergemeinschaft federführend gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten.
2. Die Vorlage einer Vollmachtsurkunde (BGB § 174 Satz 1) ist bei Erhebung einer Rüge nicht erforderlich.
3. Die in der Vergabebekanntmachung anzugebenden Auftragskriterien entfalten Bindungswirkung für und gegen den Auftraggeber und sind bei der Vergabeentscheidung zwingend zu berücksichtigen.
4. Der öffentliche Auftraggeber darf die bekannt gemachten Auftragskriterien nach Bewerbungsschluss weder ändern noch ergänzen.
5. Die schrittweise Konfrontation der Bewerber mit neuen Auftragskriterien und die nicht ausreichende Würdigung der ursprünglich benannten Kriterien stellt einen unheilbaren Vergabeverstoß dar.
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VPRRS 2007, 0308
Bau & Immobilien
VK Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006 - VK BSU-3/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2007, 0307
Bau & Immobilien
VK Hamburg, Beschluss vom 01.06.2007 - VK BSU-7/07
1. Die Bewerber haben keinen subjektiven Anspruch auf Beteiligung an dem dem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb folgenden Verfahren.
2. Auch das Auswahlverfahren ist entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz durchzuführen. Für den Auftraggeber ergibt sich daraus ein weiter Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum bis hin zur Möglichkeit der Losvergabe.
3. Entgegen der Situation im offenen Vergabeverfahren im Bereich der VOB/A und der VOL/A gilt daher beim Verhandlungsverfahren und beim nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb im Allgemeinen und beim Verhandlungsverfahren nach der VOF im Besonderen der allgemeine Grundsatz, wonach ein Auftraggeber ein "Mehr an Eignung" nicht berücksichtigen darf, nur für die Phase der abschließenden Angebots- oder Zuschlagswertung
4. Um ohne Verletzung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgebots zum engeren Bewerberkreis zu gelangen, ist es entscheidend, dass die Bewerberauswahl anhand objektiver und transparenter Kriterien erfolgt.
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VPRRS 2007, 0306
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 12.07.2007 - 1/SVK/049-07
1. Die Lieferung und Montage von Maschinen und Anlagen sind einem Bauauftrag zuzuordnen, wenn sie für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich sind.
2. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswertes ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung der beabsichtigten Auftragsvergabe oder die sonstige Einleitung des Vergabeverfahrens.
3. Ist eine Kostenberechnung bereits frühzeitig erfolgt, ist grundsätzlich eine Aktualisierung zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens erforderlich. Dies gilt jedoch nur dann zwingend in den Fällen, in denen zweifelhaft ist, ob der Schwellenwert über- oder unterschritten wird, wenn es sich also um einen Grenzfall handelt.
4. Die Überprüfung der Höhe des Schwellenwertes erfolgt von Amts wegen. Dabei errechnet sich der Gesamtauftragswert aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer, allerdings abzüglich der Baunebenkosten der Kostengruppe 700 der DIN 276.
5. Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegmentes und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen veranschlagen würde.
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VPRRS 2007, 0305
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.07.2007 - 1 VK LVwA 13/07
1. Auch ein bereits geschlossener Vertrag entfaltet keine rechtliche Wirksamkeit, wenn die Anforderungen an die Informationspflicht i. S. des § 13 VgV nicht erfüllt werden.*)
2. Wenn ein Angebot eines vorausgehenden Verfahrens Grundlage der Verhandlungen im nachfolgenden Verfahren mit nur einem Bieter ist, müssen sämtliche Bieter des vorherigen Verfahrens über den beabsichtigten Vertragsschluss rechtzeitig informiert werden.*)
3. Grundsätzlich ist es unzulässig, ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung mit nur einem möglichen Vertragspartner durchzuführen.*)
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VPRRS 2007, 0304
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.06.2007 - 1 VK LVwA 29/06
Zur Frage der angemessenen Vergütung eines Rechtsanwalts für seine Tätigkeit und seine Aufwendungen/Kosten in einem Vergabenachprüfungsverfahren.
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VPRRS 2007, 0303
Bauvertrag
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1506
Müssen Wasserhaltungsanlagen mit einem Wasserstand über Rohrgrabensohle von 1,51 m bis 1,90 m aufgestellt werden und sieht das Leistungsverzeichnis lediglich Wasserhaltungsanlagen mit einem Wasserstand über Rohrgrabensohle von max. 1,50 m vor, so muss eine geänderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B vereinbart werden.
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VPRRS 2007, 0302
Bauvertrag
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1501a
Zur Frage des Leistungsumfangs einer Erdbauposition.
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VPRRS 2007, 0301
Bauvertrag
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.2007 - Fall 1500
Zur Problematik der Abrechnung eines landwirtschaftlichen Weges.
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VPRRS 2007, 0300
Bauvertrag
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1499
1. Zur eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gehört es, dass der Auftraggeber den entscheidenden Lastfall auch in der Statikposition mit angibt.
2. Kann der Auftragnehmer die Unvollständigkeit der Leistungsbeschreibung erkennen, so kann er diesbezüglich keine veränderte Vergütung verlangen.
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IBRRS 2007, 3903; IMRRS 2007, 1766
Mietrecht
OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.05.2007 - 8 U 253/06
Räumt der marktbeherrschende Vermieter in einem die Vermietung nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehender Gewerbeflächen betreffenden Mietvertrag dem Mieter über die Grundmietzeit von fünf Jahren hinaus eine einseitige Verlängerungsoption ein, so verstößt dies gegen das Verbot unbilliger Behinderung gemäß § 20 Abs. 1 GWB, was die Nichtigkeit der Klausel nach § 134 BGB zur Folge hat.*)
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VPRRS 2007, 0299
Bau & Immobilien
KG, Urteil vom 07.05.2007 - 23 U 31/06
Auch die gesellschaftliche Treuepflicht führt nicht dazu, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zustimmung zu einem Angebot verpflichtet ist, wenn die Parteien Einstimmigkeit vereinbart haben.*)
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VPRRS 2007, 0298
Sonstiges Nachprüfungsverfahren
EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-503/04
Vergaberechtswidrige Verträge genießen nach europäischem Recht unter keinem Gesichtspunkt Bestandsschutz, auch nicht nach der nationalen Regelung "pacta sunt servanda".
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VPRRS 2007, 0297
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.07.2007 - 11 U 54/06
1. Ist die Leistungsbeschreibung entgegen § 8 Nr. 1 (1) VOL/A nicht eindeutig, kann die Vergabestelle die Ausschreibung gemäß § 26 Nr. 1 d) VOL/A aufheben oder eine Klarstellung gegenüber den Bewerbern veranlassen (§ 17 Nr. 6 (2) VOL/A).*)
2. Die Weiterführung des Vergabeverfahrens ist dann möglich, wenn die mehrdeutige Klausel von allen Bietern im selben Sinne verstanden wird.*)
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VPRRS 2007, 0296
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2007 - Verg 50/06
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. EG L 134 S. 114 vom 30.04.2004 - zukünftig nur Richtlinie genannt) gemäß Art. 234 Abs. 1 EG-Vertrag folgende Fragen vorgelegt:
1. a) Ist das Tatbestandsmerkmal der "Finanzierung durch den Staat" des Art. 1 Absatz 9, 2. Unterabsatz, lit. c), 1. Alternative der Richtlinie dahin auszulegen, dass der Staat die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung sowie die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen - deren Höhe vom Ein-kommen abhängig ist - an die jeweilige Krankenkasse anordnet, wobei die Krankenkasse den Beitragssatz festlegt, die Krankenkassen aber durch ein in den Gründen näher geschildertes System der solidarischen Finanzierung miteinander verbunden sind und die Erfüllung der Verbindlichkeiten jeder einzelnen Krankenkasse gesichert ist ?
b) Ist das Tatbestandsmerkmal in Art. 1 Absatz 9, 2. Unterabsatz, lit. c) 2. Alternative, demzufolge die Einrichtung "hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch Letztere unterliegt", dahin auszulegen, dass eine staatliche Rechtsaufsicht, die auch noch laufende oder zukünftige Geschäfte betrifft, - gegebenenfalls zuzüglich weiterer in den Gründen geschilderter Eingriffsmöglichkeiten des Staates - für die Erfüllung des Merkmals aus-reicht ?
2. Falls die erste Vorlagefrage - in a) oder b) - mit "ja" zu beantworten ist, sind die lit. c) und lit. d) von Art. 1 Absatz 2 der Richtlinie dahin auszulegen, dass die Zurverfügungstellung von Waren, die in ihrer Form individuell nach den Erfordernissen des jeweiligen Kunden hergestellt und an-gepasst sowie über deren Nutzung die jeweiligen Kunden individuell zu beraten sind, als "Lieferaufträge" oder als "Dienstleistungsaufträge" einzustufen sind ? Ist dabei nur der Wert der jeweiligen Leistungen zu berücksichtigen ?
3. Falls die in Frage 2 genannte Zurverfügungstellung als "Dienstleistung" einzustufen ist oder sein könnte, ist Art. 1 Absatz 4 der Richtlinie - in Abgrenzung zu einer Rahmenvereinbarung im Sinne des Art. 1 Absatz 5 der Richtlinie - dahin auszulegen, dass unter einer "Dienstleistungskonzession" auch eine Auftragserteilung in der Form zu verstehen ist, bei der
- die Entscheidung darüber, ob und in welchen Fällen der Auftragnehmer mit Einzelaufträgen beauftragt wird, nicht vom Auftraggeber, sondern von Dritten getroffen wird,
- die Bezahlung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erfolgt, weil allein Letzterer kraft Gesetzes alleiniger Vergütungsschuldner und den Dritten gegenüber zur Erbringung der Dienstleistung verpflichtet ist, und
- der Auftragnehmer vor Inanspruchnahme durch den Dritten keine Leistungen irgendwelcher Art erbringen oder vorhalten muss?
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VPRRS 2007, 0295
Bau & Immobilien
BGH, Urteil vom 03.04.2007 - X ZR 19/06
1. Durch die Teilnahme eines Bieters an der Ausschreibung eines öffentlichen Auftraggebers entsteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis mit Sorgfalts- und Schutzpflichten, zu denen jedenfalls dann, wenn auf der Grundlage der VOB/A ausgeschrieben war, auch gehört, dass der Auftraggeber deren Vorgaben einhält.
2. Der Bieter darf auf die Einhaltung dieser Regeln vertrauen; eine Verletzung dieses Vertrauens kann auf seiner Seite Ersatzansprüche auslösen. Ein solcher Schadensersatzanspruch ist auf § 311 Abs. 2 BGB zu stützen.
3. Ersatz seines entgangenen Gewinns kann ein grundsätzlich ersatzberechtigter übergangener Bieter nur dann erhalten, wenn er ohne den Verstoß und bei auch ansonsten ordnungsgemäßer Vergabe den Zuschlag hätte erhalten müssen.
4. Es besteht keine Rechtspflicht zum Zuschlag, wenn der Bieter vom Auftraggeber von den Verhandlungen ausgeschlossen wird und dadurch wegen seiner fehlenden Beteiligung an einem berücksichtigungsfähiggen Angebot gehindert wird.
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VPRRS 2007, 0294
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2007 - 1 VK 23/07
1. Bei einer Bietergemeinschaft, die gemäß § 25 Nr. 6 VOB/A einem Einzelbieter gleichzusetzen ist, müssen die sachlichen und persönlichen Eignungskriterien bei den Personen vorhanden sein, unter deren technischer und wirtschaftlicher Verantwortung die angebotene Bauleistung ausgeführt werden soll; hinsichtlich der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
2. Zur Problematik der Bewertung der Zuverlässigkeit.
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VPRRS 2007, 0293
Instrumente und Hilfsmittel
VK Brandenburg, Beschluss vom 23.07.2007 - 1 VK 26/07
Gesetzliche Krankenkassen sind keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB.
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VPRRS 2007, 0292
Dienstleistungen
VK Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2007 - 1 VK 24/07
1. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 bezwecken keinen grundsätzlichen Bieterschutz.
2. Allerdings entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützende Wirkung, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, sodass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz – und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe – verdrängt werden.
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VPRRS 2007, 0291
Datenverarbeitung
OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007 - 13 Verg 8/07
1. Zur Frage der Kenntnis des Bieters im Sinn des § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB.*)
2. Zur Auslegung des Begriffs "Subunternehmen" in Vergabeunterlagen.*)
3. Wer "Subunternehmer" im Sinne der Verdingungsunterlagen ist, richtet sich nach dem üblichen Verständnis der fachkundigen Bieter und dem Zusammenhang, in dem dieser Begriff in den Verdingungsunterlagen verwendet wird.
4. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist kein "Subunternehmer" im Sinne der Verdingungsunterlagen, wenn das BfJ aufgrund eines bereits vor Jahren abgeschlossenen Vertrags Leistungen an einen Bieter erbringt, der Wortlaut der Verdingungsunterlagen es jedoch nahelegt, dass "Subunternehmer" erst noch einzuschaltende Unternehmer sind, und die für Subunternehmer geforderten Angaben hinsichtlich des BfJ nicht sinnvoll möglich sind.
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VPRRS 2007, 0290
Dienstleistungen
OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - Verg 8/07
Die bloße Negierung der Vollständigkeit der Angebote sowie der Eignung aller anderen Bieter ohne weiteren Tatsachenvortrag reicht weder für einen formwirksamen Nachprüfungsantrag noch für eine substantiierte Rüge aus.*)
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VPRRS 2007, 0289
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2007 - 1/SVK/046-07
Die Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage einer Analyse des in der Vergangenheit liegenden Geschäftsgebarens des Bieters. Zu den in die rechtliche Beurteilung einzubeziehenden Umständen zählt vor allem eine "schwere Verfehlung" i.S.d. § 8 Nr. 5 Abs. 1 c VOB7A, die beispielsweise in einem früheren vertragswidrigen Verhalten des Bieters, namentlich vorwerfbare Lieferverzögerungen sowie Schlechtleistungen liegen kann. Bloße Meinungsverschiedenheiten, die hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung bestehen, mögen sie auch Gegenstand eines Rechtsstreites oder eines selbständigen Beweisverfahrens sein, sind jedoch noch nicht als eine solche schwere Verfehlung zu werten.*)
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VPRRS 2007, 0288
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2007 - VgK-30/2007
1. Ein Angebot, das von vorneherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann; er ist dementsprechend nicht antragsbefugt.
2. Enthält das Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position für die Baustellengemeinkosten, so dürfen die Baustellengemeinkosten in der Position „Baustelle einrichten“ nicht kalkuliert werden, wenn sie hier nicht vorgesehen sind, sondern müssen mittels einer Umlage über alle Leistungspositionen kalkuliert werden.
3. Hält sich ein Bieter nicht an eine solche Kalkulation, so ist er auszuschließen.
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VPRRS 2007, 0287
Dienstleistungen
VK Brandenburg, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 VK 17/07
1. Die Bildung von Durchschnittswerten und damit allein quantitativen Kriterien als Bewertungsmaßstab und die daran formal orientierte Ausrichtung der Angebote ohne eine weitergehende Prüfung wird der Verpflichtung des Auftraggebers, eine Ermessensentscheidung aufgrund qualitativer und quantitativer Kriterien zu treffen, nicht gerecht.
2. Das Fehlen tauglicher Zuschlagskriterien führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Hieraus folgt nur, dass die Vergabestelle bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe diese Kriterien nicht berücksichtigen darf, sondern ausschließlich der niedrigste Preis entscheidend ist. Diese Auffassung ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus Art. 53 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG.
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VPRRS 2007, 0286
Bestandssanierung
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.06.2007 - 1 VK 20/07
1. Sinn und Zweck der Regelung des § 13 VgV ist die Gewährleistung eines effektiven Primärrechtsschutzes im Vergabeverfahren, indem erfolglose Bieter über die geplante Zuschlagsentscheidung informiert werden und so die Möglichkeit erhalten, ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, dessen Gegenstand der beabsichtigte Vertragsschluss sein kann. Aus dieser Zielsetzung folgt, dass einem Bieter, der in einem noch nicht durch Zuschlagserteilung abgeschlossenen Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren einleitet, ein schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschrift des § 13 VgV nicht mehr zukommt. Die rechtlich schutzwürdigen Interessen des Bieters sind nämlich vollumfänglich bereits dadurch gewahrt, dass sein Nachprüfungsantrag vor Zuschlagserteilung an den öffentlichen Auftraggeber zugestellt wurde.
2. Die fehlende Definition und Angabe der Wertigkeit eines Zuschlagskriteriums muss spätestens bis zur Abgabe des Angebots gerügt werden.
3. Sofern selbst nach dem Vortrag des Antragstellers nicht sämtliche vor ihm liegenden Angebote auszuschließen sind, so fehlt ihm die Antragsbefugnis.
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VPRRS 2007, 0285
Planungsleistungen
VK Brandenburg, Beschluss vom 11.06.2007 - 1 VK 18/07
1. Im Rahmen der Prüfung der Antragsbefugnis ist an die Darlegungslast kein allzu strenger Maßstab anzulegen; insbesondere soll im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes (GG Art. 19 Abs. 4) vermieden werden, dass die eigentliche Sachprüfung bereits in der Zulässigkeitsstation erfolgt.
2. Greift der Antragsteller jedoch nicht sämtliche vor ihm platzierten Angebote an, so dass auch bei unterstelltem Erfolg seines Antrags besser platzierte Angebote übrigbleiben, fehlt ihm die Antragsbefugnis.
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VPRRS 2007, 0284
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2007 - 1 VK 19/07
Die Begrifflichkeiten „wirtschaftlichstes“ Angebot und „wirtschaftlich günstigstes“ Angebot werden in der vergaberechtlichen Spruchpraxis synonym gebraucht; deshalb kann eine Ausschreibung, in der der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgen soll, nicht so gedeutet werden, dass der Preis das einzige Wertungskriterium sein soll.
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VPRRS 2007, 0283
IT
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.06.2007 - VK-SH 12/07
1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer durch Antragsrücknahme ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)
2. Das GWB sieht eine Erstattung von Kosten, die der Antragsgegner im Verfahren vor der Vergabekammer gehabt haben, nicht vor, wenn dieses Verfahren durch Antragsrücknahme und Einstellung geendet hat.*)
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VPRRS 2007, 0282
Dienstleistungen
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.07.2007 - VK-SH 13/07
1. Die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag fehlt mangels eines Schadens i.S.v. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB, wenn das Angebot des Antragstellers auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang liegt, hinsichtlich der übrigen Angebote kein Ausschlussgrund vorliegt und insoweit ausgeschlossen erscheint, dass der preisliche Nachteil des Angebots des Antragstellers im Vergleich zu den anderen Angeboten durch die Bewertung des Angebots nach weiteren Zuschlagskriterien kompensiert werden kann. Die Antragsbefugnis eines Bieters ist nur dann trotz einer aussichtslosen Position in der Wertungsreihenfolge zu bejahen, wenn diese Position durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist.*)
2. Die Geltendmachung einer – für sich genommen möglicherweise zutreffenden – Vergaberechtsverletzung, die lediglich die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern geeignet ist, stellt eine Form unzulässiger Rechtsausübung dar, die einen Nachprüfungsantrag scheitern lässt.*)
3. Lässt eine lebensnahe Beurteilung nur den Schluss zu, dass der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß bereits zu einem bestimmten (frühen) Zeitpunkt erkannt oder sich mutwillig der Erkenntnis verschlossen hat, so obliegt es ihm (wie sich auch aus § 108 Abs. 2 GWB ergibt), dies zu entkräften. Dem Bieter ist in der Regel zwar nur eine laienhafte Würdigung abzuverlangen, erhöhte Anforderungen können aber – je nach den Umständen des Einzelfalles – bei erfahrenen Auftragsbewerbern gelten.*)
4. Auch „nachgeschobene“ Rügen aufgrund erst im Nachprüfungsverfahren erkannter Vergaberechtsverstöße müssen so rechtzeitig vorgetragen werden, dass sie nicht zu einer Verzögerung des Nachprüfungsverfahrens führen. Ihre Zulässigkeit setzt ferner voraus, dass der betreffende Vergaberechtsverstoß unverzüglich vor der Vergabekammer geltend gemacht wird.*)
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VPRRS 2007, 0281
Dienstleistungen
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2007 - VK-SH 11/07
1. Selbst wenn die Nichteignung eines von mehreren Bewerbern im Verhandlungsverfahren nachträglich festgestellt würde, stellt dies keinen Grund für eine Aufhebung des Vergabeverfahrens dar.*)
2. Die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag fehlt, wenn das Angebot des Antragstellers auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang liegt, hinsichtlich der übrigen Angebote kein Ausschlussgrund vorliegt und insoweit ausgeschlossen erscheint, dass die Nachrangigkeit der Antragstellerofferte im Vergleich zu den anderen Angeboten kompensiert werden kann.*)
3. Eine Fristverlängerungsbitte für den Fall, dass eine bestimmte Bedingung eintritt, stellt keine Rüge dar; die Rüge ist grundsätzlich bedingungsfeindlich.*)
4. Die Feststellung der Eignung verlangt eine Wertungsentscheidung des Auftraggebers, die dieser unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu treffen hat; im eigentlichen Sinne handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Es verbleibt der Vergabestelle daher ein Beurteilungsspielraum – allein ob dessen Grenzen eingehalten wurden, kann durch die Vergabekammer überprüft werden. Die Nachprüfungsinstanzen können insoweit grundsätzlich nicht an die Stelle des Auftraggebers treten.*)
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VPRRS 2007, 0280
Dienstleistungen
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.07.2007 - VK-SH 05/07
Zur Frage der Kostenverteilung, wenn sich das Nachprüfungsverfahren „anderweitig“ i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB erledigt.*)
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IBRRS 2007, 3724; IMRRS 2007, 1665
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 97/06
Zur Widerlegung der Vermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO muss der Anfechtungsgegner konkrete Umstände darlegen und beweisen, die es naheliegend erscheinen lassen, dass ihm der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht bekannt war.*)
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IBRRS 2007, 3703; IMRRS 2007, 1648
Öffentliches Recht
VG Berlin, Urteil vom 08.06.2007 - 4 A 434.05
Auch Nachunternehmer sind im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erbringung von Straßenunterhaltungsdienstleistungen für diese Einsatzfahrten mautfrei.
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VPRRS 2007, 0279
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.06.2007 - VgK-23/2007
1. Eine Regelung im Gesellschaftsvertrag einer Bietergemeinschaft ist unwirksam, wenn diese es dem Beschluss der übrigen Gesellschafter überlässt, ob ein insolventer Gemeinschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeschlossen wird oder ob die Gesellschaft nach wie vor mi allen Gesellschaftern fortgesetzt wird.
2. Der Gesellschafter einer Bietergemeinschaft scheidet nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwingend aus, die Bietergemeinschaft besteht aber weiter fort und verbleibt auch in der Wertung.
3. Die Vergabestelle muss eine erneute Eignungsprüfung vornehmen und gegebenenfalls durch Aufklärung nach § 24 VOB/A prüfen, ob die verbliebenen Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Lage sind, auch ohne den insolventen Partner den Auftrag auszuführen.
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VPRRS 2007, 0278
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Schleswig, Beschluss vom 26.07.2007 - 1 Verg 3/07
1. Der Preisabstand zwischen den im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgegebenen Angeboten belegt - für sich betrachtet - keine Unauskömmlichkeit; auch ein erheblich unter den Preisen anderer Bieter liegendes Angebot kann sachgerechte und auskömmlich kalkulierte Wettbewerbspreise enthalten.
2. Wenngleich im Rahmen des § 25 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 VOL/A "Einzelposten" überprüft werden können, kann das "offenbare Missverhältnis" i.S.d. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A nicht aus einem Vergleich zwischen den in einzelnen Angeboten bepreisten Einzelposten oder (allein) der Personalkostenkalkulation verschiedener Angebote abgeleitet werden, sondern erst aus einer Gesamtbetrachtung der Angebotspreise oder der Preise für einzelne, (sachlich) in sich abgeschlossene Teile der ausgeschriebenen Leistung.
3. In betriebswirtschaftlicher Hinsicht können Personalkosten im Rahmen der Kalkulationsfreiheit der Bieter in verschiedener, zulässiger Weise kalkuliert werden. Werden "isoliert" die Ansätze für Personalkosten verglichen, entsteht die Gefahr, dass der kalkulatorische Zusammenhang zu anderen Angebotspositionen und auch die möglicherweise unterschiedlich hohen Gewinnmargen der einzelnen Bieter übergangen werden.
4. Als Grundlage der Prognose, ob während der Auftragsausführung eine tarifkonforme Entlohnung erfolgen wird, sind die Gesamterlöse aus dem Auftrag heranzuziehen, nicht aber isoliert die (nachkalkulierten) Personalkostenansätze.
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VPRRS 2007, 0277
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2006 - 2 VK 48/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2007, 0276
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 14.11.2006 - 2 VK 46/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2007, 0275
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2006 - 2 VK 42/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2007, 0274
Dienstleistungen
VK Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2007 - 2 VK 56/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2007, 0273
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2007 - 2 VK 58/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2007, 0272
Wasserbaumaßnahmen
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.09.2006 - 2 VK 40/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2007, 0271
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2007 - Verg 8/07
1. Der Kostenschätzung kommt regelmäßig keine Bedeutung für die Bewertung der Überhöhung eines Angebots zu, wenn zwischen Kostenschätzung und Angebotsabgabe eine erhebliche Steigerung der Baupreise stattgefunden hat und/oder es zu Massenmehrungen gekommen ist.
2. Die Preis eines anderen Bieters ist für die Bewertung der Überhöhung eines Angebots ohne Relevanz, wenn es sich dabei um einen "Kampfpreis" handelt, mit dem sich der Bieter Zutritt zu einem Beschaffungsmarkt verschaffen will.
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VPRRS 2007, 0270
Bau & Immobilien
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.03.2007 - 1 VK LVwA 03/07
1. Fordern die Bewerbungsbedingungen, dass alle Eintragungen im Angebot dokumentenecht sein müssen, so stellt dies eine Steigerung des bloßen Schriftformerfordernisses dar.
2. Erfolgt die Vorlage der Verpflichtungserklärung eines Nachunternehmers nicht im Original, sondern lediglich in Kopie, so ist dieses besondere Schriftformerfordernis nicht gewahrt und das Angebot deshalb auszuschließen.
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VPRRS 2007, 0269
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2007 - 1 VK 11/07
1. Einem Bieter, der in einem noch nicht durch Zuschlagserteilung abgeschlossenen Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren einleitet, kommt ein schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschrift des § 13 VgV nicht mehr zu.
2. § 30 Nr. 1 VOL/A ist eine bieterschützende Vorschrift.
3. § 30 Nr. 1 VOL/A verlangt nicht nur das Festhalten der Ergebnisse, sondern auch deren Begründung. Andernfalls ist die Entscheidung des Auftraggebers weder transparent noch für die Vergabekammer und die Bieter überprüfbar. Die Möglichkeit eines Bieters, seinen Anspruch auf fehlerfreie Wertung durchsetzen zu können, hängt auch von dem Vorhandensein und der Nachvollziehbarkeit der Begründung ab.
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VPRRS 2007, 0268
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2007 - 1 VK 13/07
1. Schreibt der Auftraggeber eine Bauleistung mit einem Auftragswert unter einer Mio. EUR als Los im Offenen Verfahren EU-weit aus und gibt er als Nachprüfungsstelle die Vergabekammer an, legt er dadurch den rechtlichen Rahmen für die Nachprüfung fest. Die Wirkung dieser Festlegung besteht in einer Selbstbindung dahingehend, dass der Auftraggeber das Los nicht dem 20 %-Kontingent nach § 2 Nr. 7 VgV zuordnet, für das das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet ist.
2. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist ein öffentlicher Auftraggeber, der nicht ausgeschlossen hat, dass Änderungsvorschläge vorgelegt werden, verpflichtet, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die diese Änderungsvorschläge erfüllen müssen.
3. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung handelt es sich bei den in den Verdingungsunterlagen aufgeführten rein formellen Vorgaben für die Abgabe von Nebenangeboten nicht um ausreichende Mindestbedingungen.
4. Ein Nebenangebot, das von der vorgeschriebenen Farbgebung abweicht, ist nicht gleichwertig.
5. Die Zurückweisung des Nachprüfungsantrages als unbegründet stellt keinen Fall der wirksamen Beendigung des Nachprüfungsverfahrens im Sinne von § 114 Abs. 2 GWB dar.
6. Die Frage, ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren für den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern muss aus prognostischer Sicht (ex ante) stets anhand der Umstände des einzelnen Falles beurteilt werden.
7. Handelt es sich insgesamt im Nachprüfungsverfahren um auftragsbezogene Fragen des materiellen Vergaberechts, das vertiefte Kenntnisse im Recht des Vergabenachprüfungsverfahrens nicht erfordert, ist die Hinzuziehung eines Rechtsbestandes durch den Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig.
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VPRRS 2007, 0267
Dienstleistungen
VK Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2007 - 2 VK 14/07
1. Für die Bejahung der Antragsbefugnis eines Nachprüfungsantrags ist die Abgabe eines Angebots nicht erforderlich, wenn sich der Antragsteller gerade wegen der geltend gemachten Vergabeverstöße nachvollziehbar entschieden hat, kein Angebot abzugeben.
2. Der Auftraggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Zeitpunkt, an dem ein Antragsteller von den Verfahrensverstößen, die er beanstandet hat, erstmals Kenntnis erlangt.
3. Das Erfordernis, die Verdingungsunterlagen unmittelbar nach deren Übermittlung überprüfen zu müssen, ist weder den Bestimmungen der VOL/A noch § 107 Abs. 3 GWB zu entnehmen.
4. Zu den Wertungsstufen nach § 25 VOL/A.
5. Nach Bejahung der generellen Eignung eines Bieters darf dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht als „Mehr an Eignung“ für den Zuschlag berücksichtigt werden.
6. Gegen die Anwendung der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB IV (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung) zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
7. Beschränkt der Auftraggeber bei Anwendung der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB IV die Zahl der Bieter z.B. auf drei, nimmt er damit eine unzulässige Doppelbeschränkung vor. Eine Beschränkung der Bieter wird bereits durch den festgelegten Schwankungsbereich erreicht. Eine nochmalige Beschränkung ist in der UfAB IV nicht vorgesehen.
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VPRRS 2007, 0266
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2007 - 1 VK 15/07
1. Bei Neubauvorhaben wird - in Abgrenzung zu Lieferaufträgen - der Kreis der Leistungen, die unter Bauleistungen i.S.d. § 1 VOB/A subsumiert werden können, regelmäßig weit gezogen und alles, was der Herstellung und späteren bestimmungsgemäßen Nutzung (Funktion) des Gebäudes dient, als Bauleistung angesehen und dementsprechend ausgeschrieben.
2. Die Anwendbarkeit des 4. Teils des GWB kann nicht dadurch hergestellt werden, dass der Auftraggeber das streitige Gewerk parallel zur nationalen Öffentlichen Ausschreibung auch europaweit im Offenen Verfahren ausschreibt, obwohl er das Gewerk schon vor der Ausschreibung dem 20%-Kontingent zugeordnet hat.
3. Bei Nichterreichen des Schwellenwertes kann durch die Wahl der Bekanntmachungsform (europaweit oder national) eine Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers allenfalls in Bezug auf sein eigenes Verhalten eintreten; d.h. der Auftraggeber mag gehalten sein, sich an die für europaweite Ausschreibungen geltenden Verfahrensvorschriften zu halten, zu denen beispielsweise auch die Mitteilung gemäß § 13 VgV an nicht berücksichtigte Bieter gehört. Der vom Gesetzgeber für Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte nicht vorgesehene Rechtsweg, gemäß §§ 102 ff. GWB ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu betreiben, wird dadurch nicht begründet.
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