Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11162 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2007, 0360
Bau & Immobilien
VK Köln, Beschluss vom 02.10.2007 - VK VOB 21/2007
1. Nach § 8a Nr. 10 VOB/A sind Verpflichtungserklärungen unaufgefordert bereits mit dem Angebot vorzulegen.
2. Die EG-Bekanntmachung muss keinen Hinweis auf die Vorlage von Verpflichtungserklärungen enthalten.
3. Geforderte Angaben sind abzugeben, auch wenn hierfür kein Formular überlassen wird.
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VPRRS 2007, 0359
Bau & Immobilien
EuGH, Urteil vom 11.10.2007 - Rs. C-241/06
1. Nach Art. 9 Abs. 4 und Anhang IV Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG muss in der Bekanntmachung eines in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Auftrags dessen Gesamtmenge oder Gesamtumfang angegeben sein. Fehlt eine solche Angabe, muss ihr Fehlen gemäß Art. 1 Abs. 1 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht werden können.*)
2. Es läuft der Rechtmittelrichtlinie 89/655/EWG, insbesondere ihrem Art. 1 Abs. 1 und 3, zuwider, dass eine Ausschlussregelung des innerstaatlichen Rechts in der Weise angewandt wird, dass einem Bieter der Zugang zu einem Rechtsbehelf, der die Wahl des Verfahrens für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder die Schätzung des Auftragswerts betrifft, versagt wird, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Bieter die Gesamtmenge oder den Gesamtumfang des Auftrags nicht klar angegeben hat. Diesen Vorschriften der Richtlinie läuft es ebenfalls zuwider, dass eine solche Regelung in allgemeiner Weise auf Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Auftraggebers einschließlich solcher Entscheidungen erstreckt wird, die in Phasen des Vergabeverfahrens ergangen sind, welche dem in der Ausschlussregelung festgelegten Endzeitpunkt zeitlich nachfolgten.*)
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VPRRS 2007, 0358
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2007 - Verg 12/07
1. Bei der Entscheidung über eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags gemäß § 121 Abs. 1 Satz 2 GWB stehen die Erfolgsaussichten der Beschwerde und das Ergebnis einer Interessenabwägung in einer Wechselbeziehung. Je wahrscheinlicher der Erfolg der Beschwerde ist, desto geringere Anforderungen sind an die Eilbedürftigkeit des Zuschlags zu stellen.
2. Bei der Auswahl der Teilnehmer für ein Verhandlungsverfahren steht dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebots ausfüllen muss.
3. Der öffentliche Auftraggeber ist gehalten, die Änderung und damit auch die Abstandnahme von einer objektiv unmöglichen Anforderung in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren vorzunehmen, z.B. durch den Verzicht auf die Vorlage einer geforderten Bestätigung.
4. Die Angabe von Referenzen soll den Auftraggeber gerade in die Lage versetzen, die Einschätzungen der in der Referenzliste genannten Auftraggeber in Erfahrung zu bringen. Er ist nicht verpflichtet, durch eigene Ermittlungen diese Einschätzungen auf ihren objektiven Gehalt hin zu überprüfen oder vor Verwertung der Informationen sogar eine gerichtliche Klärung der Bemängelungen, die ein früherer Auftaggeber erhebt, abzuwarten.
5. Bei den Kosten des Verfahrens nach § 121 Abs. 1 GWB handelt es sich um Kosten des Beschwerdeverfahrens, über die im Rahmen der Beschwerdeentscheidung zu befinden ist.
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VPRRS 2007, 0357
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2007 - Verg 14/07
1. Nach deutschem Vergaberecht ist ein Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet, wenn einem Unternehmen vor Einreichung des Nachprüfungsantrags der Zuschlag wirksam erteilt worden ist.
2. Ein Antragsteller kann durch eine einseitige Fristsetzung den Lauf der Frist des § 13 VgV nicht zu seinen Gunsten verlängern. Ebenso wenig kann eine Absichtserklärung des Antragsgegners, den Zuschlag erst an einem bestimmten Tag nach Ablauf der Frist des § 13 VgV erteilen zu wollen, den Lauf der gesetzlichen Frist verlängern.
3. Die Erteilung des Zuschlags unterliegt keinem gesetzlichen Formerfordernis im Sinne des § 126 BGB. Nach § 28 VOB/A kann der Zuschlag mündlich oder schriftlich erteilt werden, solange nicht anderes vereinbart wurde. Auch die Zuschlagserteilung per Telefax ist wirksam.
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VPRRS 2007, 0356
Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2007 - Verg 7/07
1. Auch kostenerstattungsrechtliche Fragen sind an den BGH vorlagefähig. Soweit verlangt wird, dass die Entscheidungsdivergenz die Hauptsache betrifft, ist dieses Erfordernis bei Beschwerden im Kostenfestsetzungsverfahren erfüllt, da in derartigen Verfahren die Kostenerstattungspflicht die Hauptsache ist.
2. In dem Falle, in dem der Verfahrensbevollmächtigte bereits für denselben Beteiligten im vorangegangenen Vergabeverfahren tätig gewesen ist, fällt lediglich eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV RVG (= Nr. 2401 VV RVG a.F.) an.
3. Das Verfahren wird dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
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VPRRS 2007, 0355
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2007 - Verg 3/07
1. Eine Verlängerung der Bindefrist kann auch darin liegen, dass der Bieter z.B. durch Einreichung eines Angebots, Erhebung von Rügen und Einreichung eines Nachprüfungsantrages sein Interesse an dem Auftrag bekundet. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn für ihn bereits die Bindefrist abgelaufen sein sollte.
2. Ein Angebot, das nicht auf der Basis eines verbindlich vorgegebenen Mindestlohnes kalkuliert worden ist, enthält keine zutreffenden Preisangaben und ist zwingend auszuschließen.
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VPRRS 2007, 0354
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2007 - Verg 55/06
Sind die durch den Nachprüfungsantrag aufgeworfenen Sach- und Rechtsfragen nicht nur einfach gelagerter, auftragsbezogener Natur und betreffen die sich stellenden Rechtsfragen mindestens zwei verschiedene Rechtsebenen des Vergaberechts, ist dem Auftraggeber auch unter dem Gebot der Waffengleichheit zuzubilligen, sich zur Verteidigung gegen einen Nachprüfungsantrag – und zwar auch mit Rücksicht auf die Eilbedürftigkeit der Sachbearbeitung – anwaltlichen Beistands zu versichern.
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VPRRS 2007, 0440
Bau & Immobilien
BGH, Beschluss vom 20.08.2007 - X ZR 19/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2007, 0461
Rügeobliegenheit
OLG München, Beschluss vom 11.06.2007 - Verg 6/07
1. Sofern einem Bewerber aufgrund fehlender Information eine genauere Substantiierung objektiv unmöglich ist, kann es für eine substantiierte Rüge ausreichend sein, dass das rügende Unternehmen eine konkrete Tatsache benennt, aus welcher sich der Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes ergibt.*)
2. Eine Matrix verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn sie wegen ihrer nivellierenden Tendenz und nicht schlüssigen Abstufung keine ausreichende Differenzierung der unterschiedlichen Eignung von Bewerbern herbeiführt.*)
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VPRRS 2007, 0463
Nachprüfungsverfahren
BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 23/98
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2007, 0353
Bestandssanierung
KG, Beschluss vom 29.03.2007 - 2 Verg 6/07
1. Die Entschließung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen, ist eine bloße Zwischenentscheidung, die grundsätzlich nicht selbstständig anfechtbar ist, es sei denn die Vergabekammer verzögert die Sachentscheidung sachwidrig.
2. Auch wenn zwischenzeitlich der Zuschlag der Vergabestelle erfolgen kann, muss der antragstellende Bieter die Entscheidung der Vergabekammer in der Sache abwarten. Ein dadurch möglicher Verlust des Primärrechtsschutzes ist hinzunehmen.
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VPRRS 2007, 0352
Bau & Immobilien
BGH, Urteil vom 27.06.2007 - X ZR 34/04
a) Bei einer Ausschreibung kann das vorvertragliche Vertrauensverhältnis gebieten, den Bieter auf für diesen nicht erkennbare Umstände hinzuweisen, die, wie die angekündigte Rüge von Verstößen gegen das Vergaberecht, die Erteilung des Zuschlags und damit eine erfolgreiche Teilnahme in Frage stellen können.*)
b) Bei Verletzung dieser Aufklärungspflicht kann ein Anspruch auf Ersatz für die mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verbundenen Aufwendungen bestehen, wenn der Bieter in Kenntnis des Sachverhalts die Aufwendungen nicht getätigt hätte.*)
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VPRRS 2007, 0351
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2007 - Verg 53/06
1. Eine Änderung der Verdingungsunterlagen im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A liegt vor, wenn der Bieter die Anforderungen des Auftraggebers in seinem Angebot inhaltlich verändert hat, also der vom Bieter angebotene Leistungsumfang nicht dem vom Auftraggeber mit der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsumfang entspricht. Ob das der Fall ist, muss durch einen Vergleich des Angebotsinhalts mit den Vorgaben der Leistungsbeschreibung geprüft werden.
2. Nachträglich abgegebene Erläuterungen des Bieters darüber, wie er sein Angebot im Zeitpunkt seiner Abgabe verstanden wissen wollte und welchem Inhalt er ihm beimaß, dürfen auch in vergaberechtlicher Hinsicht bei der Auslegung des Angebots nicht unberücksichtigt bleiben.
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VPRRS 2007, 0350
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2007 - Verg 5/07
1. Der Beigeladene, der sich mit der Beschwerde gegen die von der Vergabekammer ausgesprochene Verpflichtung des Auftraggebers wendet, die Wertung unter Ausschluss seines (des Beigeladenen) Angebots zu wiederholen, kann nicht zulässig einen Eilantrag analog § 118 Abs. 1 S. 3 GWB stellen.
2. Hat jedoch die Vergabekammer dem Auftraggeber aufgegeben, den Zuschlag – falls das Vergabeverfahren fortgesetzt werden soll – auf das Angebot eines Antragstellers zu erteilen, hat der Beigeladene bei dieser Konstellation keine rechtliche Möglichkeit, die Erteilung des Zuschlags durch einen Nachprüfungsantrag zu unterbinden. Da in solchen Fällen die Vergabekammer (inzident) auch kein Zuschlagsverbot erlassen hat, kann es zur Sicherung des Primärrechtsschutzes nahe liegen, das Rechtsschutzbedürfnis des Beigeladenen an einem Eilantrag ausnahmsweise zu bejahen.
3. Fehlende, aber in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignungsnachweise führen zum zwingenden Angebotsausschluss.
4. In der Bekanntmachung geforderte Eignungsangeben müssen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht wiederholt werden.
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VPRRS 2007, 0349
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2007 - Verg 3/07
1. Auch nach Ablauf der Bindefrist kann auf ein Angebot noch ein Zuschlag erfolgen.
2. Der Ablauf der Bindefrist hat lediglich zur Folge, dass der Bieter an sein Angebot nicht mehr gebunden, ein Zuschlag vielmehr als Angebot der Vergabestelle zu werten ist (§§ 148, 150 Abs. 1 BGB). Derartiges ist in § 28 Abs. 2 S. 2 VOB/A ausdrücklich vorgesehen, für Vergaben nach der VOL/A sind keine Sachgründe für eine abweichende Handhabung ersichtlich.
3. Ein Angebot ist widersprüchlich und daher auszuschließen, wenn der Bieter widersprüchliche Angaben über die von ihm verlangten Preise dadurch abgibt, dass er einerseits eine bestimmte Stundenanzahl für Kontroll- und Aufsichtsarbeiten im Reinigungsbereich anbietet, gleichzeitig aber den dafür unabdingbar notwendigen Aufwand nicht mit einkalkuliert.
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VPRRS 2007, 0348
Planungsleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 09.08.2007 - 21.VK-3194-32/07
1. Hat ein Bieter oder Bewerber vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auftraggeber beraten oder unterstützt, so hat nach § 4 Abs. 5 VgV der Auftraggeber bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme eines Bieters oder Bewerbers nicht verfälscht wird.*)
2. Gemäß § 18 VOF ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Die Dokumentation dient dem Ziel, die Entscheidungen der Vergabestelle transparent und sowohl für die Nachprüfungsinstanzen als auch für die Bieter überprüfbar zu machen.*)
3. Nach § 24 Abs. 1 VOF dienen die Auftragsverhandlungen der Ermittlung des Bewerbers, der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet. Dadurch ist dem Auftraggeber ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet, der nur beschränkt einer gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. Die Nachprüfungsinstanzen können nur prüfen, ob die Grenzen dieses Beurteilungsspielraumes überschritten sind. Das ist der Fall, wenn der Auftraggeber Verfahrensfehler begangen hat, den Sachverhalt unzutreffend ermittelte oder sachwidrige Erwägungen zugrunde legte.*)
4. Die Vergabestelle hat sich grundsätzlich bereits vor der Bekanntmachung über die Zuschlagskriterien und deren beabsichtigte Gewichtung festzulegen. Nur wenn die Angabe der Gewichtung ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, kann sie die Zuschlagskriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Gewichtung den Bietern bekanntgeben. Da es sich im letzteren Fall um einen Ausnahmetatbestand handelt und die Gründe nachvollziehbar sein müssen, muss diese Entscheidung entweder im Vergabevorgang oder im Vergabevermerk dokumentiert sein. Die Kriterien und die Gewichtung bzw. die Rangfolge müssen spätestens mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung erfolgen, weil die Bieter ansonsten ihre Angebote nicht auf die Anforderungen der Vergabestelle abstimmen können.*)
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VPRRS 2007, 0347
Dienstleistungen
VK Saarland, Beschluss vom 26.06.2007 - 3 VK 05/2007
Gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 5 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) ist über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der für die anwaltliche Vertretung der Antragstellerin angefallenen notwendigen Aufwendungen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden.*)
Die Rechtsprechung des BGH (Beschluss v. 09.12.2003 – X ZB 14/03), der zufolge der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen hat, wenn sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Sachentscheidung erledigt hat und eine Erstattung von Rechtsverfolgungskosten nicht stattfindet, ohne dass es auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags ankommt, sowie die Entscheidungen mehrerer Vergabekammern, die auf dieser Entscheidung des BGH basieren, sind wegen der ausdrücklichen anderweitigen Regelung durch den saarländischen Gesetzgeber in § 80 Abs. 1 Satz 5 SVwVfG – der durch Gesetz vom 26.11.1997 eingefügt wurde – nicht einschlägig.*)
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VPRRS 2007, 0346
Dienstleistungen
VK Saarland, Beschluss vom 12.07.2007 - 1 VK 04/2007
1. Eventuelle Vergaberechtsfehler, die der antragstellenden Partei erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden, unterfallen nicht der Rügeobliegenheit.
Ein Antragsteller ist mit seinem Vortrag im Vergabenachprüfungsverfahren nicht präkludiert i.S. von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB, soweit er von denen diesem Vortrag zugrunde liegenden neuen Tatsachen/Umständen erst im Laufe des Vergabenachprüfungsverfahren Kenntnis erlangt.
Um neue Tatsachen/Umstände in diesem Sinne handelt es sich, wenn der Antragsteller erfährt, dass sich der erstplatzierte Mitbieter (u. Beigeladene) zur Ausführung der angebotenen Leistungen des (Reinigungs-) Maschinen/Fahrzeugparks einer anderen juristischen Person als Subunternehmerin bedient, während er bei Antragstellung davon ausgegangen war, dass die Beigeladene insoweit auf den Fahrzeugpark einer ihrer Mitgesellschafter zurückgreife.*)
2. Hat der Auftraggeber in der bekannt gemachten Leistungsbeschreibung Regelungen betreffend die Angebote der Bieter zum Einsatz bestimmter Maschinen getroffen und sich dahingehend festgelegt, dass Angebote ohne entsprechende Angaben zwingend von der Wertung auszuschließen sind, so ist er im Interesse der Gleichbehandlung aller Bieter an die einmal getroffene Festlegung gebunden. Ein nicht diesen Anforderungen entsprechendes Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A i.V.m. der entsprechenden Leistungsbeschreibung zwingend auszuschließen.*)
3. Der Auftraggeber hat sowohl die Eignung und Leistungsfähigkeit des Bieters selbst als auch bei vorliegender Subunternehmerschaft die Eignung und Leistungsfähigkeit des Subunternehmers einer ordnungsgemäßen Prüfung entsprechend den den Angebotsunterlagen beigefügten zusätzlichen Vertragsbedingungen zu unterziehen.
Hat der Auftraggeber in diesem Zusammenhang geregelt, dass die Ausführung wesentlicher Teile des Auftrags nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen werden könne, so ist er verpflichtet, sich im Rahmen der Angebotswertung einen Überblick darüber zu verschaffen, in welchem Umfang der Subunternehmer die angebotene Leistung ausführen soll und ob bzw. inwieweit es sich dabei um wesentliche Teile des Auftrags handelt.
Zweifeln an der Eignung/Leistungsfähigkeit sowohl des Auftragnehmers als auch des Subunternehmers muss der Auftraggeber nachgehen. Ist der Auftragnehmer laut Angebotsunterlagen und Bewerbungsbedingungen verpflichtet, Teilleistungen losmäßig genau zu beschreiben und die Unterauftragnehmer genau zu benennen und im Übrigen Leistungen nur an solche Subunternehmer zu übertragen, die fachkundig. leistungsfähig und zuverlässig sind, so besteht diese Verpflichtung ohne Einschränkungen. Unterbleibt ein entsprechender Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel des Subunternehmers zur Verfügung stehen, ist das Angebot schon wegen fehlender Nachunternehmerbestätigung, d.h. Fehlens einer Erklärung i.S. von § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A auszuschließen, jedenfalls aber nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A wegen fehlenden Nachweises der Leistungsfähigkeit/Eignung.*)
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VPRRS 2007, 0345
Dienstleistungen
VK Saarland, Beschluss vom 06.08.2007 - 1 VK 03/2007
1. Die Kosten für die Amtshandlungen der Vergabekammer (Gebühren und Auslagen) trägt nach Maßgabe von § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VerwKG grundsätzlich der Antragsteller, wenn das Nachprüfungsverfahren auf andere Weise als durch Entscheidung der Vergabekammer (Erledigung der Hauptsache oder gleichermaßen Rücknahme des Nachprüfungsantrages) beendet wird. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB und § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB sind nur dann einschlägig, wenn die Vergabekammer eine Entscheidung getroffen hat, die das Begehren des Antragstellers ganz oder teilweise als unzulässig oder unbegründet zurückweist. Dies gilt jedenfalls uneingeschränkt dann, wenn die Antragstellerin weder durch das Fehlverhalten des Auftraggebers noch durch seine unzureichende Information dazu veranlasst worden ist, durch Stellung des Nachprüfungsantrages das Verfahren in Gang zu setzen.*)
2. Die Antragstellerin ist gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 5 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) zur Erstattung der Auslagen, die den Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer durch die notwendige Beauftragung eines Bevollmächtigten entstanden sind, verpflichtet, wenn und soweit dies unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes angemessen und billig erscheint. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn dem Nachprüfungsantrag in der Sache keine Aussicht auf Erfolg beschieden war und die Antragstellerin die übrigen Beteiligten durch ihren Vergabenachprüfungsantrag in einen Verteidigungsnotstand gebracht hat, dem sie bei dem für Vergabenachprüfungsverfahren üblichen gesteigerten rechtlichen Anforderungen nur durch die Bevollmächtigung eines Rechtskundigen gerecht werden konnten.*)
3. § 80 Abs. 1 Satz 5 SVwVfG stellt eine abweichende Kostenregelung im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB und der Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 25.10.2005 – X ZB 22/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 – X ZB 24/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 – X ZB 25/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 – X ZB 26/05) dar.*)
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VPRRS 2007, 0344
Bau & Immobilien
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 20.09.2007 - Rs. C-346/06
1. Die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und Art. 49 EG-Vertrag sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie dem Niedersächsischen Landesvergabegesetz nicht entgegenstehen, die die Zuschlagsempfänger und mittelbar ihre Subunternehmer unter Androhung von Sanktionen, die bis zur Kündigung des Vertrags über die Bauleistungen gehen können, verpflichtet, entsandten Arbeitnehmern bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen, wenn der Tarifvertrag, auf den sich die Regelung bezieht, nicht für allgemein verbindlich erklärt worden ist.*)
2. Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob diese Regelung den entsandten Arbeitnehmern einen tatsächlichen Vorteil verschafft, der deutlich zu ihrem sozialen Schutz beiträgt, und ob bei der Durchführung der Rechtsvorschrift der Grundsatz der Transparenz der Bedingungen für die Ausführung des betreffenden öffentlichen Auftrags beachtet wird.*)
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VPRRS 2007, 0343
Brief- und Paketdienstleistungen
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 20.09.2007 - Rs. C-220/06
1. Entspricht der Wert des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mindestens 200 000 Sonderziehungsrechten, ist die Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die den öffentlichen Stellen gestatten, die Erbringung nicht reservierter Postdienste einer Einheit zu übertragen, deren gesamtes Kapital von der öffentlichen Verwaltung gehalten wird, ohne eine solche Vergabe den Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zu unterwerfen, wenn zugleich der Auftraggeber über den Leistungserbringer keine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt und dieser wiederum seine Tätigkeit nicht im Wesentlichen für den oder die Auftraggeber verrichtet, in deren Besitz er sich befindet.*)
2. Sollte der Wert des Dienstleistungsauftrags 200 000 Sonderziehungsrechte nicht erreichen, ist Art. 86 Abs. 1 EG-Vertrag in Verbindung mit den Art. 43 EG-Vertrag und 49 EG-Vertrag dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die es den öffentlichen Stellen gestatten, die Erbringung nicht reservierter Postdienste einer Einheit zu übertragen, deren gesamtes Kapital von der öffentlichen Verwaltung gehalten wird, ohne eine solche Vergabe den tragenden Grundsätzen für die Erteilung öffentlicher Dienstleistungsaufträge zu unterwerfen, wenn zugleich der Auftraggeber über den Leistungserbringer keine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt und dieser wiederum seine Tätigkeit nicht im Wesentlichen für den oder die Auftraggeber verrichtet, in deren Besitz er sich befindet.*)
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VPRRS 2007, 0342
Bau & Immobilien
OLG München, Beschluss vom 17.09.2007 - Verg 10/07
Nennt der Bieter auf Nachfrage der Vergabestelle ein von ihm zu lieferndes Produkt, welches den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht entspricht, und ist er auch zu einer mit dem Leistungsverzeichnis vollständig konformen Leistung nicht willens, kann sein Angebot nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A wegen fehlender Eignung ausgeschlossen werden.*)
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VPRRS 2007, 0341
Planungsleistungen
OLG Jena, Beschluss vom 16.07.2007 - 9 Verg 4/07
1. Verweist die Vergabekammer ein Vergabeprüfungsverfahren wegen örtlicher Unzuständigkeit an eine andere Vergabekammer, so ist dieser Beschluss bindend, soweit er nicht auf offensichtlicher Willkür beruht (§§ 83 S. 1 VwGO, 17a Abs. 2 S. 3 GVG bzw. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO analog).*)
2. Das Diskriminierungsverbot, das den Auftraggeber verpflichtet, europaweit alle Bewerber unabhängig von Nationalität, Herkunft und Firmensitz gleich zu behandeln (vgl. Art. 49 EG-Vertrag, § 97 Abs. 2 GWB, § 4 Abs. 2 VOF), schließt als eine der zentralen Grundsätze des Vergaberechts auch den Schutz gegen versteckte und indirekte Benachteiligungen ausländischer Unternehmen bei der Auftragsvergabe ein (vgl. EuGH Urt. vom 27.10.2005; Az. C - 234/03 "Insalud" = VergabeR 2006, 63ff.).*)
3. Geht ein Bieter politische Stellen seines Heimatstaates mit dem Ziel an, diese dazu bewegen, sich in einem laufenden Vergabeverfahren für eine Zuschlagserteilung an ein nationales Unternehmen zu verwenden, stellt dies eine Aufforderung zum Bruch des Diskriminierungsverbots und damit eine versuchte - grob rechtswidrige - Einflussnahme auf die Auftragsvergabe dar. Es spricht viel dafür, schon ein solches Verhalten als "schwere Verfehlung" im Sinne des § 11 Abs. 4 lit. c VOF zu werten.*)
4. § 11 Abs. 4 lit. c VOF ist jedenfalls dann verletzt, wenn ein Bieter einen unlauteren Beeinflussungsversuch der vorgenannten Art auf "Insiderwissen" stützt, das aus ihm zugespielten Informationen über den Angebotsinhalt eines Mitbieters herrührt.*)
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VPRRS 2007, 0340
Bestandssanierung
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.08.2007 - 1 VK LVwA 04/07
1. Zu der Frage der Fahrtkostenerstattung und Entschädigung nach dem JVEG.*)
2. Zu der Frage der Entschädigung für Verdienstausfall.*)
3. Die Teilnahme durch zwei Vertreter der Antragstellerin zur Akteneinsicht und zur mündlichen Verhandlung kann sachdienlich und zweckmäßig sein.*)
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VPRRS 2007, 0339
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Münster, Beschluss vom 28.08.2007 - VK 15/07
1. Die Beigeladene war nicht verpflichtet, für ihre Nachunternehmer mit dem Angebot Verfügbarkeitserklärungen vorzulegen, nur weil diese einen wesentlichen Teil der Leistung erbringen sollten.*)
2. Kein Ausschluss eines Angebotes im Falle einer formwechselnden Umwandlung gemäß § 202 Abs. 1 UmwG, weil sich dadurch die Identität des Bieters nicht ändert.*)
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VPRRS 2007, 0338
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Münster, Beschluss vom 28.08.2007 - VK 14/07
1. Die Beigeladene war nicht verpflichtet, für ihre Nachunternehmer mit dem Angebot Verfügbarkeitserklärungen vorzulegen, nur weil diese einen wesentlichen Teil der Leistung erbringen sollten.*)
2. Kein Ausschluss eines Angebotes im Falle einer formwechselnden Umwandlung gemäß § 202 Abs. 1 UmwG, weil sich dadurch die Identität des Bieters nicht ändert.*)
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VPRRS 2007, 0337
Bau & Immobilien
VK Hamburg, Beschluss vom 25.07.2007 - VK BSU-8/07
1. Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ist keine öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.
2. Das Recht auf Akteneinsicht besteht nur in dem Umfang besteht, in dem es zur Durchsetzung der subjektiven Rechte der Verfahrensbeteiligten erforderlich ist. Maßgeblich ist dabei die Entscheidungsrelevanz der Unterlagen, deren Einsicht begehrt wird. Bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag ist deshalb Akteneinsicht nicht erforderlich.
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VPRRS 2007, 0336
Planungsleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.06.2006 - VK 3-33/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2007, 0335
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2007 - Verg 2/07
1. Als Bauauftrag im Sinne des § 99 Abs. 3 GWB sind in richtlinienkonformer Auslegung auch die in dieser Vorschrift nicht ausdrücklich genannten Baukonzessionen anzusehen .
2. Das Beschwerdegericht kann über den Wortlaut der §§ 109, 119 GWB hinaus nicht nur andere Bieter, deren Zuschlagschancen sich bei einem Erfolg des Nachprüfungsantrags vermindern, sondern auch sonstige Dritte beiladen, deren Interessen durch die Entscheidung schwerwiegend berührt werden.
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VPRRS 2007, 0334
Brief- und Paketdienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2007 - Verg 1/07
1. Wenn zwischen dem Zugang der Bieterinformation nach § 13 VgV und der Abfassung sowie dem Zugang des Rügeschreibens nur sechs Tage liegen, dann verletzt der Antragssteller seine Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB i.V.m. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht.
2. Nach § 7a Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 VOL/A hat der Auftraggeber bereits in der Vergabebekanntmachung anzugeben, welche Eignungsnachweise mit dem Angebot vorzulegen sind.
3. Der Auftraggeber darf von den für die Eignungsnachweise bekannt gemachten Vorgaben im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens weder abweichen, noch darf er diese ändern.
4. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind in der zweiten Wertungsphase bei der Auswahl der Angebote nur die Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Fordert der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Vorlage geeigneter Unterlagen oder Angaben, sind diese mit dem Angebot einzureichen. Unterbleibt dies, unterliegt das Angebot in der zweiten Wertungsphase einem Ausschluss von der weiteren Wertung.
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VPRRS 2007, 0333
Architekten und Ingenieure
VGH Hessen, Beschluss vom 18.07.2007 - 3 UZ 1112/06
1. Die Erteilung von Prüfaufträgen für Sonderbauten gemäß den §§ 73 Abs. 2, 59 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 HBO ist hoheitlicher Natur. Vergaberecht findet keine Anwendung.*)
2. Die Auswahl und Heranziehung von Prüfingenieuren steht im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde, die dabei Art. 3 und Art. 12 GG zu beachten hat.*)
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VPRRS 2007, 0332
Dienstleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 21.08.2007 - 21.VK-3194-36/07
Ein Angebot, das den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht entspricht, ist zwingend auszuschließen. Zwar ist dieser Ausschlussgrund nicht ausdrücklich in der VOL/A genannt, doch können die sich nicht deckenden Willenserklärungen nicht zu dem beabsichtigten Vertragsschluss führen.*)
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VPRRS 2007, 0331
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 18.07.2007 - 21.VK-3194-27/07
1. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Bis zu welchem Zeitpunkt die Rüge noch als „unverzüglich“ gewertet werden kann, ist im GWB nicht geregelt. Für die Auslegung dieses Begriffes kann jedoch die Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB herangezogen werden. Danach bedeutet unverzüglich „ohne schuldhaftes Zögern“. Demzufolge hat ein Unternehmen erkannte Verstöße so bald gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, wie es ihm nach den Umständen möglich und zumutbar ist.*)
2. Nach § 25a Nr. 3 VOB/A kann der Auftraggeber nur Nebenangebote berücksichtigen, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. Mindestanforderungen für Nebenangebote sind in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu nennen ( § 10a Buchst. f VOB/A ). Nur eine Erläuterung in den Verdingungsunterlagen ermöglicht den Bietern in gleicher Weise die Kenntnis von Mindestanforderungen, die ihre Änderungsvorschläge erfüllen müssen, um vom Auftraggeber berücksichtigt werden zu können. Es geht dabei um eine Verpflichtung zur Transparenz, die die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter gewährleisten soll.*)
3. Von den festgelegten Mindestbedingungen für Nebenangebote kann nachträglich nicht abgewichen werden. Dies verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Transparenzgebot nach § 97 Abs. 1 und 2 GWB.*)
4. Hinsichtlich der Wertung von Nebenangeboten ist der VSt ein objektiver und subjektiver Beurteilungsspielraum eingeräumt, ob das Nebenangebot gegenüber dem Amtsvorschlag gleichwertig ist. Hier kann die Vergabekammer nicht ihre Wertung an die Stelle der Wertung der VSt setzen. Es kann bei der Wertung von Nebenangeboten nur dann eine Überschreitung des gegebenen Bewertungsspielraums angenommen werden, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wird, nicht von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wird, sachwidrige Erwägungen in die Wertung einbezogen werden oder der sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltende Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wird.*)
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VPRRS 2007, 0330
Bau & Immobilien
OLG München, Beschluss vom 23.05.2007 - Verg 3/07
1. Wird in einem die Angebotsaufforderung ergänzenden Formblatt die Abgabe eines Bauzeiten-/Bauablaufplans verlangt, so ist dieser zwingend abzugeben.
2. Einen in Fachkreisen anerkannten Unterschied zwischen den Begriffen "Bauzeitenplan" und "Bauablaufplan" gibt es nicht. Beide Begriffe bezeichnen eine Übersicht über die zeitliche Abfolge von Arbeiten auf einer Baustelle zur Information über den geplanten Beginn, die Dauer und das voraussichtliche Ende einzelner Tätigkeiten. Ein solcher Plan kann auch in Form eines Netz- oder Balkenplans erstellt werden.
3. Zu den Anforderungen an einen Bauzeiten-/Bauablaufplan.
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VPRRS 2007, 0329
Sonstiges Nachprüfungsverfahren
OLG Naumburg, Beschluss vom 17.08.2007 - 1 Verg 5/07
Die Rücknahme des Nachprüfungsantrags ist auch nach mündlicher Verhandlung im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des Antragsgegners und eines etwaigen Beigeladenen wirksam. Für eine analoge Anwendung von § 269 Abs. 1 ZPO besteht kein Bedürfnis.*)
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VPRRS 2007, 0328
Bestandssanierung
OLG Naumburg, Beschluss vom 13.08.2007 - 1 Verg 8/07
1. Die Wirksamkeit einer Verlängerungsverfügung des Vorsitzenden der Vergabekammer nach § 113 Abs. 1 GWB hängt nicht von ihrer materiellen Rechtmäßigkeit ab.*)
2. Gegen eine Verlängerungsverfügung nach § 113 Abs. 1 GWB ist eine isolierte sofortige Beschwerde nicht statthaft.*)
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VPRRS 2007, 0327
Dienstleistungen
OLG Naumburg, Beschluss vom 07.03.2007 - 1 Verg 3/07
1. In einem Verfahren auf der Grundlage der VOL/A ist der Ausschluss eines Angebots wegen fehlender geforderter Eignungsnachweise eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle liegende Entscheidung, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A.*)
2. Übt die Vergabestelle ihr Ermessen aus und befindet sie, dass die fehlenden Eignungsnachweise eines Bieters die Beurteilung seiner Eignung beeinträchtigen, ist die Nachprüfung darauf beschränkt, ob diese Wertungsentscheidung ermessensfehlerfrei ist.*)
3. Auf die Rechtsfrage, ob das Ermessen einer Vergabestelle auf Null reduziert ist, wenn geforderte Eignungsnachweise fehlen, kommt es in dieser Konstellation nicht an.*)
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VPRRS 2007, 0326
Reinigungsleistungen
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 06.09.2007 - Rs. C-337/06
1. Das Tatbestandsmerkmal der "Finanzierung durch den Staat" des Art. 1 Buchst. b Abs. 2 dritter Gedankenstrich erste Alternative der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ist dahin auszulegen, dass es eine mittelbare Finanzierung von Einrichtungen durch eine Gebührenzahlung durch diejenigen, die Rundfunkgeräte bereithalten, umfasst, ohne dass weitere Voraussetzungen, wie z. B. ein direkter Einfluss des Staates bei der Vergabe von Aufträgen durch die staatlich finanzierte Einrichtung, vorliegen müssen.*)
2. Art. 1 Buchst. a Ziff. iv Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG entzieht deren Anwendungsbereich nur die in dieser Vorschrift genannten Dienstleistungen; andere Dienstleistungen mit Hilfs- und Unterstützungscharakter, die nicht programmspezifischer Art sind, unterliegen dem Anwendungsbereich der Richtlinie.*)
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VPRRS 2007, 0325
Bau & Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2007 - 17 Verg 4/07
Sieht das Leistungsverzeichnis eine Position „Baustelle einrichten“ vor und ist aus der Leistungsbeschreibung erkennbar, dass diese Position nur Tätigkeiten und Leistungen umfassen soll, die der Einrichtung der Baustelle als solcher und damit der vertragsgemäßen Ausführung der einzelnen Bauleistungen und nicht diesen selbst dienen, so ist ein Bieter, der in diese Position auch die Kosten der Bauleitung einrechnet, zwingend auszuschließen, weil damit Baustellengemeinkosten einer Position zugeordnet werden, welche diese nach dem Leistungsverzeichnis nicht umfasst.
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VPRRS 2007, 0324
Sonstiges Nachprüfungsverfahren
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.06.2007 - 17 Verg 1/07
Nimmt der Antragsteller die sofortige Beschwerde zurück, so hat er die Kosten des Beschwerdeverfahrens und der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners und der Beigeladenen entsprechend § 516 Abs. 3 ZPO zu tragen.
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VPRRS 2007, 0323
Nachprüfungsverfahren
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.02.2007 - 17 Verg 2/07
1. Nach Durchführung eines zweistufigen Nachprüfungsverfahrens, also nach einer Entscheidung der Vergabekammer und einer solchen des Vergabesenats in der Sache, geht die Zuständigkeit für die Kostengrundentscheidung sowie für die Festsetzung der im Verfahren auch vor der Vergabekammer entstandenen Auslagen auf den Rechtspfleger beim Beschwerdegericht über.
2. Von einer Entscheidung des Vergabesenats "in der Sache" im vorgenannten Sinne ist auch auszugehen, wenn in dem dem Vergabenachprüfungsverfahren nachfolgenden Beschwerdeverfahren durch näher begründeten Beschluss vorab über eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB befunden wird und - erst - daraufhin die sofortige Beschwerde zurückgenommen wird.
3. Werden zwei Nachprüfungsverfahren zu einem verbunden, so wird die Kostenentscheidung für beide Verfahren vor dem Beschwerdegericht entschieden, auch wenn nur in einem sofortige Beschwerde eingelegt wurde.
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VPRRS 2007, 0322
Bau & Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2007 - 17 Verg 6/07
1. Auch wenn das Angebotsformular nur die Unterschrift und den Stempel einer Firma enthält, ist es als Angebot einer Bietergemeinschaft zu erkennen und einzuordnen, wenn dem Angebotsformular zugleich eine ausdrückliche Erklärung beiliegt, dass es sich um eine Bietergemeinschaft handle, die aus den darin aufgezählten Firmen gebildet werde, und sämtliche beteiligten Firmen diese Erklärung auch unterschrieben und abgestempelt haben.
2. Die fehlende Bezeichnung des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft im Angebot kann auch nach dem Angebot, vor der Zuschlagserteilung, beigebracht werden.
3. Wird in den Verdingungsunterlagen gefordert, dass man zu bestimmten Themen (z. B. Eintragung in die Handwerksrolle) "Angaben" machen muss, so genügen diesbezüglich auch Angaben; Nachweise können aufgrund einer solchen Formulierung nicht verlangt werden.
4. Auch bei (aktiver) Ausübung einer Gesamtprokura kann die Rechtshandlung eines zunächst ohne Vertretungsmacht handelnden Gesamtvertreters nachträglich (formfrei, § 182 Abs. 2 BGB, und damit auch konkludent) sowohl gegenüber dem anderen Vertragsteil als auch (nur) gegenüber dem Gesamtprokuristen (§ 182 Abs. 1 BGB) genehmigt werden.
5. Die Vertretungsmacht des die Unterschrift Leistenden muss der Vergabestelle, wenn sie dies nicht in den Vergabeunterlagen verlangt hat, nicht schon mit dem Angebot nachgewiesen werden. Eine entsprechende Verpflichtung des Bieters lässt sich weder den Vergabeunterlagen noch der gleichlautenden, bis 2000 gültigen Fassung des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A entnehmen.
6. Wird die geforderte Urkalkulation nicht mit dem Angebot abgegeben, so ist dieses zwingend auszuschließen.
7. Wird das wirtschaftlich günstigste Angebot aus Preis, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde ermittelt, so muss die Wertung wiederholt werden, da es sich bei den drei letztgenannten Kriterien um Eignungskriterien handelt, die nicht nochmals zur Wertungsprüfung herangezogen werden dürfen.
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VPRRS 2007, 0320
Bau & Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2007 - 13 Verg 9/07
1. Scheidet ein Gesellschafter einer Bietergemeinschaft (GbR) nach Angebotsabgabe wegen Insolvenz aus, ist die Bietergemeinschaft nicht allein deshalb zwingend auszuschließen. Der Auftraggeber hat dann allerdings erneut die Eignung der Bietergemeinschaft zu prüfen.*)
2. Auch wenn die Leistungsbeschreibung dem Bieter überlässt, wie er den Bau im Einzelnen ausführt, ist ein Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOB/A zwingend auszuschließen, das hier nachträglich Änderungen vornimmt, die Einfluss auf die Wertung haben.
3. Zur Auslegung eines Angebots.*)
VPRRS 2007, 0319
Bau & Immobilien
OLG München, Beschluss vom 02.08.2007 - Verg 7/07
1. Für eine konkrete Rüge, die Ausschreibung sei wegen der verdeckten Ausschreibung eines Leitfabrikats nicht produktneutral erfolgt, sind Angaben dazu erforderlich, welches Leitfabrikat an welchen Stellen verdeckt in der Leistungsbeschreibung enthalten sein soll.*)
2. Im Vergabevermerk muss grundsätzlich weder eine Begründung für die Nichtzulassung von Nebenangeboten noch für die Wahl bestimmter Eigenschaften der Leistung dokumentiert werden.*)
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VPRRS 2007, 0318
Datenverarbeitung
VK Lüneburg, Beschluss vom 08.06.2007 - VgK-24/2007
1. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen. Auch bei einer gegebenenfalls notwendigen Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfüllt ein Rügezeitraum von mehr als einer Woche das Zeitkriterium des § 107 Abs. 3 GWB nicht. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.
2. Maßgeblich sind nicht die Werk-, sondern die Kalendertage.
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VPRRS 2007, 0317
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 04.06.2007 - VgK-22/2007
1. Ein Angebot, das von vorneherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann; damit ist er nicht antragsbefugt.
2. Fehlen die notwendigen Verfügbarkeitserklärungen der einzusetzenden Nachunternehmer, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.
3. In einer solchen Konstellation, wenn die Eignung des Unternehmens mit dem Einsatz von Nachunternehmern „steht und fällt“, ist es - unabhängig von einer Forderung des Auftraggebers - unabdingbar, dass nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
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VPRRS 2007, 0316
Administration
VK Lüneburg, Beschluss vom 05.03.2007 - VgK-07/2007
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2007, 0315
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2007 - VgK-15/2007
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2007, 0314
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 29.05.2007 - VgK-19/2007
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2007, 0313
Dienstleistungen
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.07.2007 - 1 Verg 1/07
1. Die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB setzt voraus, dass der Antragsteller auch die Kausalität zwischen Vergaberechtsverletzung und drohendem Schaden darlegen kann.*)
2. Ein Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens ist daher unzulässig, wenn der Antragsteller selbst die Ursache dafür gesetzt hat, dass er sich nicht an einem Vergabeverfahren beteiligen kann.
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