Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11163 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
VPRRS 2012, 0218
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2011 - Verg 32/11
1. Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist ein Verwaltungsverfahren, auf das grundsätzlich das jeweils geltende VwVfG Anwendung findet.
2. Eine Erledigung tritt zwar bereits mit einem Ereignis ein, welches den Gegenstand des Nachprüfungsantrages beseitigt. Nach § 114 Abs. 2 GWB hat der Eintritt eines erledigenden Ereignisses ebenso wie im Verwaltungsgerichtsprozess eine verfahrensbeendende Wirkung erst dann, wenn entsprechende übereinstimmende Erklärungen der Verfahrensbeteiligten vorliegen und der Antragsteller keinen Feststellungsantrag stellt.
Volltext
VPRRS 2012, 0217
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 20.09.2010 - VK 45/10
1. Allein ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und dem nachfolgenden Angebot ist noch kein hinreichendes Merkmal für einen ungewöhnlich niedrigen Preis. Es müssen Anhaltspunkte dafür hinzukommen, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist.
2. Der Antragsteller kann erst im Nachprüfungsverfahren erkannte Vergaberechtsverstöße zum Gegenstand des Verfahrens machen, auch wenn sich der ursprüngliche Nachprüfungsantrag darauf zunächst nicht bezieht und zwar unabhängig davon, ob der ursprüngliche Nachprüfungsantrag zulässig war.
3. Es widerspricht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Vergabe und es ist nicht vereinbar mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot, wenn ein Bieter Kenntnis von einem Vorab-Vergabevorschlag eines Konkurrenten erhält.
Volltext
VPRRS 2012, 0216
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 23.01.2012 - VgK-57/2011
Führt der Auftraggeber einen Realisierungswettbewerb durch, ist er nicht berechtigt, neben den Preisträgern des vorangegangenen Wettbewerbs auch die übrigen Teilnehmer am Verhandlungsverfahren über die Beauftragung zur Realisierung der Wettbewerbsaufgabe zu beteiligen.
Volltext
VPRRS 2012, 0214
Straßenbau und Infrastruktur
VK Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2011 - VK 47/11
Der Auftraggeber hat in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist (VOF § 11 Abs. 4 Satz 1, 2). Er hat auch anzugeben, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden. Umgekehrt darf er keine Unterkriterien anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat.
Volltext
VPRRS 2012, 0213
Administration
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.06.2012 - 11 Verg 4/12
1. Öffentliche Auftraggeber können Aufträge grundsätzlich allein auf der Basis des niedrigsten Preises als Zuschlagskriterium vergeben.
2. An der Vereinbarkeit des § 97 Abs. 5 GWB mit Art. 53 Abs. 1 b Richtlinie 2004/18/EG bestehen erhebliche Zweifel, so dass Art. 53 Abs. 1 b Richtlinie 2004/18/EG (Preis als alleiniges Zuschlagskriterium) unmittelbar anzuwenden ist.
Volltext
VPRRS 2012, 0212
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2012 - Verg 68/11
1. Gegen eine Beteiligung freiwilliger Hilfsorganisationen an Ausschreibungen von Krankentransportleistungen ist vergaberechtlich grundsätzlich nichts einzuwenden.
2. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Bieters macht eine Prüfung der Eignung des betreffenden Bewerbers oder Bieters im einzelnen Fall nicht überflüssig.
Volltext
VPRRS 2012, 0211
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2012 - Verg 93/11
1. Das frühere grundsätzliche Verbot einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann, gilt nach VOL/A nicht mehr.
2. Die Ausschreibungsbedingungen können nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit zu beanstanden sein.
3. Angeboten bei Rahmenvereinbarungen wohnen - in der Natur der Sache liegend und abhängig vom in der Regel ungeklärten und nicht abschließend klärbaren Auftragsvolumen - erhebliche Kalkulationsrisiken inne, die typischerweise vom Bieter zu tragen sind. Bei Rahmenvereinbarungen gelten die Gebote der Bestimmtheit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung nur eingeschränkt. Der in Aussicht genommene Auftragsumfang ist lediglich so genau wie möglich zu ermitteln (und bekannt zu geben), er braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden.
Volltext
VPRRS 2012, 0210
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2011 - VK 44/11
Vereinbarungen, die lediglich Zusatzleistungen der gewerbsmäßigen Beförderung von Postsendungen eines Bieters betreffen, berechtigen oder vertraglich verpflichten die Vergabestellen nicht dazu, die verfahrensgegenständlichen Leistungen nicht auszuschreiben.
Volltext
VPRRS 2012, 0209
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 100/11
1. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine Ausschreibung so zuzuschneiden, dass bestimmte Wirtschaftsteilnehmer und deren einzelwirtschaftliche Interessen bedient werden.
2. Eine Gesamtvergabe ist gerechtfertigt, sofern wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Bei der Entscheidung für eine Gesamtvergabe kommt dem Auftraggeber wegen der dabei anzustellenden prognostischen Überlegungen eine nur beschränkt zu kontrollierende Einschätzungsprärogative zu. Die Entscheidung des Auftraggebers ist lediglich darauf zu prüfen, ob sie auf einer vollständigen und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht sowie aus vernünftigen Erwägungen heraus und im Ergebnis vertretbar getroffen worden ist.
Volltext
VPRRS 2012, 0208
Dienstleistungen
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.01.2012 - 2 VK LSA 33/11
1. Versäumt es der Auftraggeber, bei mehreren Angeboten die Eingangsvermerke mit einem Namenszug zu versehen, verstösst er gegen die Regelungen des § 17 EG Abs. 1 VOL/A.
2. Ein Vermerk i.S. § 17 EG Abs. 1 VOL/A dient der Beweissicherung. Er muss daher in einem förmlichen Verfahren den Aussteller erkennen lassen.
3. Ein Verstoß gegen § 17 EG Abs. 3 VOL/A liegt vor, wenn der Auftraggeber das Verpackungsmaterial nicht in Gänze behält, weil dadurch für die Bieter und die Nachprüfungsinstanzen eine umfassende Dokumentation des Verfahrens nicht sicher gestellt sein muss. Auf eine Verwahrung des Verpackungsmaterials kann demzufolge erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens verzichtet werden.
Volltext
VPRRS 2012, 0207
Bau & Immobilien
LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 20.04.2012 - 2 O 77/12
1. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung scheitert nicht grundsätzlich an dem Nichterreichen der maßgeblichen Schwellenwerte nach § 100 Abs. 1 GWB.
2. In einem Vergabeverfahren nach VOB/A kann sich ein Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren auch bei einer Verletzung des § 16 Abs. 6 VOB/A ergeben.
3. Bei der Streitwertfestsetzung kommt eine analoge Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG in Betracht.
Volltext
VPRRS 2012, 0206
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2012 - Verg 104/11
1. Erstellt der Auftraggeber ein produktneutrales Leistungsverzeichnis, in welches die Bieter nur ihre Angebotspreise eintragen müssen, sind die Bieter grundsätzlich nur dazu verpflichtet, zu den angebotenen Preisen die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Leistungen in mittlerer Art und Güte zu erbringen.
2. Das Angebot eines Bieters wegen eines Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik scheidet aus, wenn der Auftraggeber die Konstruktionsweise und die Ausführung der Leistung im Leistungsverzeichnis im Einzelnen vorgegeben hat.
Volltext
VPRRS 2012, 0205
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 61/11
1. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung des Angebots ausgeschlossen; eine solche Änderung kann auch nicht einvernehmlich im Wege eines Aufklärungsgesprächs erfolgen. Erklärungen zu bestimmten Herstellern und Typen sind keine Angebotsänderungen.
2. Bei einer hersteller- und produktneutralen Ausschreibung bleibt der erfolgreiche Bieter grundsätzlich frei, ein Produkt von mittlerer Art und Güte seiner Wahl zu liefern.
3. Eine Preisdifferenz von knapp 12% liegt weit unter der Aufgreifschwelle, deren Erreichen der Auftraggeber zum Anlass nehmen muss, die Höhe des Angebots zu überprüfen. Diese Schwelle liegt bei einem Preisabstand von 20% zum nächsthöheren Angebot.
Volltext
VPRRS 2012, 0204
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2012 - Verg W 5/12
1. Ein Bieter, der oft nur über beschränkte Informationen verfügt, darf im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergabeverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen. Für eine ordnungsgemäße Rüge reichen jedoch pauschale und unsubstantiierte "ins Blaue hinein" erhobene Behauptungen nicht aus.
2. Nimmt ein Bieter ihm bekannte Tatsachen zum Anlass, auf eine möglicherweise unzutreffende Wertung zu schließen, so können die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge erfüllt sein.
Volltext
VPRRS 2012, 0203
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Koblenz, Beschluss vom 13.06.2012 - 1 Verg 2/12
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das auftragsbezogene Eignungsprofil über Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit zu definieren. Ein Bieter, der den Mindestanforderungen nicht genügt, kommt mangels Eignung nicht als Auftragnehmer in Frage.*)
2. Bei der Festlegung des auftragsbezogenen Eignungsprofils ist der Auftraggeber weitgehend frei. Die Grenze zur Rechtswidrigkeit ist erst überschritten, wenn eine Forderung unzumutbar ist oder nicht mehr der Befriedigung eines mit Blick auf das konkrete Beschaffungsvorhaben berechtigten Informations- und/oder Prüfungsbedürfnisses dient, sondern ohne jeden sachlichen Grund ausgrenzend und damit wettbewerbsbeschränkend wirkt.*)
3. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein entsorgungspflichtiger Landkreis sich bei der Erfüllung einer wichtigen öffentlichen Aufgabe nur eines Unternehmens bedienen will, das eine entsprechende Leistung zumindest schon einmal für eine andere kommunale Gebietskörperschaft mit einer bestimmten Größe erbracht hat oder derzeit erbringt.*)
4. Der Auftraggeber darf jedenfalls nach Angebotsabgabe nicht zugunsten einzelner Bieter auf die Erfüllung seiner Vorgaben verzichten.*)
Volltext
VPRRS 2012, 0202
Dienstleistungen
OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2012 - 1 Verg 2/12
1. Eine insolvenzbedingte Leistungsunfähigkeit des Nachunternehmers ist dem Hauptunternehmer wie eine eigene Leistungsunfähigkeit - und damit Ungeeignetheit - zuzurechnen. Dies kann dazu führen, dass das Angebot des Hauptunternehmers für eine Zuschlagerteilung nicht in Betracht kommt.
2. Die allgemeine, mit jeder Auftragsvergabe verbundene Gefahr, dass ein Bieter/Auftragnehmer - mehr oder weniger zeitnah - nach Zuschlagserteilung insolvent wird, muss jeder Auftraggeber hinnehmen. Der Fall der Insolvenz bzw. der auf eine Insolvenzeröffnung gerichtete Antrag vor Zuschlags-/Auftragserteilung eröffnet einen Entscheidungsspielraum des Auftraggebers zum Bieterausschluss, wenn dem Bieter infolge dieser Umstände "die für die Erfüllung der vertraglichen Pflicht erforderliche Eignung" (Leistungsfähigkeit) abhanden gekommen ist.
3. Die Insolvenz des Bieters an sich ist für einen Ausschluss nicht ausreichend. Erforderlich ist auch eine - einzelfallbezogene - Prognose zur entfallenen bzw. zur fortbestehenden Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens.
Volltext
VPRRS 2012, 0201
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 25.05.2012 - VK 3-54/12
Die Erbringung von Bauleistungen im Rahmen des Bundesautobahnbaus ist eine Maßnahme der Verwaltung der Bundesautobahnen, die die Bundesländer im Wege der Bundesauftragsverwaltung wahrnehmen. Für die Nachprüfung eines solchen Vergabeverfahrens ist Vergabekammer des jeweiligen Landes zuständig. Das gilt auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber in der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen die Vergabekammer des Bundes als zuständige Stelle für das Nachprüfungsverfahren benennt.
Volltext
VPRRS 2012, 0200
Bau & Immobilien
VK Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2012 - VK 6/12
1. Die Überschreitung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erst jenseits einer Abweichung von 10% stellt einen schwerwiegenden Grund im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A dar, der die Vergabestelle zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigt.
2. Bei einer in Lose geteilten Ausschreibung ist bezüglich der Überschreitung des Budgets auf das Gesamtvolumen der Baumaßnahme abzustellen.
Volltext
VPRRS 2012, 0199
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.05.2012 - VK 3-33/12
1. Die Vergabeunterlagen sind aus der Sicht eines sachkundigen Bieters auszulegen.
2. Ist aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar, dass eine Anlage vollautomatisiert arbeiten soll, erfüllt ein Profilgreifer, der eine manuelle Einstellung erfordert, die gestellten technischen Anforderungen nicht. Ein derartiges Angebot ist wegen Abweichens von den Vorgaben aus der Wertung auszuschließen.
Volltext
VPRRS 2012, 0198
Reinigungsleistungen
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2012 - 1 Verg 2/11
Ist Ziel des Nachprüfungsantrags, dass die Gesamtleistung losweise oder mit einem anderen Loszuschnitt vergeben wird, bemisst sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Teilleistung, an deren Erbringung der Antragsteller interessiert ist.*)
Volltext
VPRRS 2012, 0197
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012 - Verg 91/11
1. Ein irreführender Hinweis ist nicht geeignet, eine Frist in Gang zu setzen.
2. § 8 EG VOL/A sieht das Verbot der Überwälzung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter nicht (mehr) vor.
3. Es liegt kein Verstoß gegen die Verpflichtung des Auftraggebers vor, den mutmaßlichen Auftragsumfang soweit wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben (§ 4 Abs. 1 S. 2 VOL/A), wenn eine solche Prognose wegen der Natur der Sache nicht möglich ist.
Volltext
VPRRS 2012, 0196
Bau & Immobilien
VK Münster, Beschluss vom 08.06.2012 - VK 6/12
1. "Sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber" im Sinne des § 104 Abs. 2 GWB können auch die Bestimmungen aus §§ 19 und 20 GWB, aus § 1 und § 46 Abs. 2 EnWG und dem § 3 KAV sein, so dass diese der Nachprüfung durch eine Vergabekammer unterliegen.*)
2. Vergabeverfahren nach dem GWB/SektVO und die Konzessionsvergaben nach dem EnWG können grundsätzlich separat erfolgen.*)
3. Findet hingegen eine Verknüpfung zwischen diesen beiden Verfahren - beispielsweise über ein Zuschlagskriterium - statt, müssen bei dem Vergabeverfahren nach der SektVO auch die Vorgaben aus dem EnWG, dem § 3 KAV und den §§ 19 und 20 GWB berücksichtigt werden.*)
Volltext
VPRRS 2012, 0195
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2012 - Verg 90/11
Die Ausschreibungsbedingungen sind unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit nicht zu beanstanden, wenn der Bieter gewisse Preis- und Kalkulationsrisiken, namentlich solche, die ihm typischerweise ohnedies obliegen, tragen soll.
Volltext
VPRRS 2012, 0194
Dienstleistungen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
Zur Berechnung des Schwellenwerts bei der Vergabe juristischer Beratungsleistungen sind die Auftragswerte mehrerer Teillose zu addieren, nicht hingegen die Auftragswerte mehrerer Fachlose.
Volltext
VPRRS 2012, 0193
Ausrüstungsgegenstände
EuGH, Urteil vom 07.06.2012 - Rs. C-615/10
Art. 10 Richtlinie 2004/18/EG in Verbindung mit Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG ist dahin auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat nur dann ermächtigt, einen öffentlichen Auftrag, den ein öffentlicher Auftraggeber im Verteidigungsbereich für die Beschaffung eines Gegenstands vergibt, der zwar eigens für militärische Zwecke verwendet werden soll, aber auch weitgehend gleichartige zivile Möglichkeiten der Nutzanwendung bietet, von den in der genannten Richtlinie vorgesehenen Verfahren auszunehmen, wenn dieser Gegenstand aufgrund seiner Eigenschaften - auch infolge substanzieller Veränderungen - als speziell für militärische Zwecke konzipiert und entwickelt angesehen werden kann; dies zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.*)
Volltext
VPRRS 2012, 0192
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2012 - Verg 95/11
1. Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf vier Jahre grundsätzlich nicht überschreiten.
2. Soll die Vertragslaufzeit länger als vier Jahre betragen, muss der Auftraggeber diesen eng zu begrenzenden Sonderfall "aufgrund des Gegenstands der Rahmenvereinbarung" rechtfertigen, wobei der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände herangezogen werden können.
Volltext
VPRRS 2012, 0191
Bau & Immobilien
BGH, Urteil vom 03.04.2012 - X ZR 130/10
1. Zu der Ausschlusssanktion für Angebote, welche geforderte Erklärungen nicht enthalten, korrespondiert die Verpflichtung der Auftraggeber, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter diesen Unterlagen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen wann abzugeben sind. Genügen die Vergabeunterlagen dem nicht, darf der Auftraggeber ein Angebot nicht ohne Weiteres wegen Fehlens einer entsprechenden Erklärung aus der Wertung nehmen.*)
2. Will ein Bieter im Schadensersatzprozess geltend machen, die Verpflichtung, seine vorgesehenen Nachunternehmer schon zum Ende der Angebotsfrist namhaft zu machen oder gar die sie betreffenden Eignungsnachweise bis dahin beizubringen, sei unzumutbar gewesen und habe deshalb unbeachtet bleiben können, muss er die tatsächlichen Umstände darlegen, aus denen sich die Unzumutbarkeit ergeben soll.*)
Volltext
VPRRS 2012, 0190
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 31.01.2012 - VK 3-3/12
1. Ein Bieter kann die ihm günstigen Bewertungen seines Konzeptes zu anderen Losen nicht selektiv heranziehen, um eine bessere Bewertung zu erzielen.
2. Der Vergabestelle ist bei der Prüfung, ob ein Angebot den durch die Bewertungsmatrix aufgestellten Einzelvorgaben entspricht, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt. Bei der Vergabe von Wertungspunkten ist ihr ein Ermessen zuzuerkennen.
3. Nur die Angebote der Bieter, die zu einem Los abgegeben wurden, stehen in Konkurrenz zueinander. Deshalb muss lediglich sichergestellt sein, dass in Bezug auf das jeweilige Einzellos eine gleichförmige und willkürfreie Behandlung der hierzu abgegebenen Angebote gewährleistet ist.
Volltext
VPRRS 2012, 0189
Dienstleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 07.03.2012 - 21.VK-3194-03/12
1. Nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A können zwar Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, nachgefordert werden. Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Es ist anerkannt, dass das Wort "kann" im Vergaberecht dem Auftraggeber ein Ermessen einräumt und ihn nicht etwa zur Vornahme der Handlungen verpflichtet, die er vornehmen kann. Der Auftraggeber kann also ein unvollständiges Angebot von der Wertung ausschließen, ohne von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Sofern der öffentliche Auftraggeber von einem Nachfordern absieht, muss er ein unvollständiges Angebot jedoch von der Wertung gemäß § 19 EG Abs. 3 Buchst. a) VOL/A ausschließen, selbst wenn nur Preisangaben in unwesentlichen Einzelpositionen fehlen.*)
2. Im Streitfall entscheiden Vergabekammern nicht über die Eignung eines Unternehmens. Sie prüfen lediglich nach, ob die Entscheidung, einem Unternehmen die Eignung zu- oder abzusprechen, den eigenen Vorgaben des Auftraggebers gerecht wird, eine rechtlich und tatsächlich tragfähige Grundlage hat und vertretbar ist.*)
Volltext
VPRRS 2012, 0188
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 25.01.2012 - VK 1-174/11
1. Der Wettbewerbsgrundsatz gilt nicht nur für die Angebotswertung nach Maßgabe der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien als letzte Stufe der Wertung, sondern im gesamten Vergabeverfahren und damit auch für die Auswahl eines Bieterkreises im Teilnahmewettbewerb. Dies schließt mit ein, dass für die Auswahl der Bieter Auswahlkriterien bestimmt werden, die einen Wettbewerb der Teilnehmer zulassen. Die entsprechenden Auswahlkriterien sind dabei so zu fassen, dass danach diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die die bestmögliche Leistung erwarten lassen.
2. Das Losverfahren als Auswahlmechanismus genügt wettbewerblichen Anforderungen grundsätzlich nicht. Denn es hat nicht die Auswahl der besten Bewerber zum Ziel, sondern führt zu einer zufälligen Bewerberauswahl.
Volltext
VPRRS 2012, 0187
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 01.12.2011 - VgK-53/2011
1. Auch wenn weder eine Verurteilung vorliegt noch Anklage erhoben wurde, kann ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer eines Bieters wegen Bestechung als schwere Verfehlung im Sinne des § 6 EG Abs. 6 c VOL/A eingestuft werden und zum Ausschluss des Bieters führen.
2. In einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, das eine Bundesauftragsangelegenheit im Sinne der Art. 85, 90 Abs. 2 GG zum Gegenstand hat, ist das Land und nicht der Bund Antragsgegner.
Volltext
VPRRS 2012, 0186
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 10.02.2012 - VgK-44/2011
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages genügt es, wenn der Bieter schlüssig einen durch die Rechtsverletzung drohenden oder eingetretenen Schaden behauptet, also darlegt, dass durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß seine Chancen auf den Zuschlag zumindest verschlechtert sein können. Ob tatsächlich der vom Bieter behauptete Schaden droht, ist eine Frage der Begründetheit.
Volltext
VPRRS 2012, 0185
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2012 - Verg 37/11
1. Solange der Antragsteller sein Primärbegehren aufrechterhält (oder dieses gegebenenfalls durch Zwischenentscheidung nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen worden ist, vgl. OLG Jena, Beschluss vom 09.09.2002 - 6 Verg 4/02), hat die Vergabekammer darüber innerhalb der Entscheidungsfrist zu entscheiden; eine Erledigung setzt zumindest eine Erledigungserklärung des Antragstellers voraus.
2. Die Vorschrift des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist auch dann anwendbar, wenn der Auftraggeber zwar mit mehreren Unternehmen verhandelt hat, aber die notwendige Bekanntmachung unterlassen hat.
3. Betrifft der Zweck eines Vertrages die Daseinsvorsorge, steht dies der Anwendung des Vergaberechts nicht grundsätzlich entgegen.
Volltext
VPRRS 2012, 0184
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2012 - Verg 4/12
1. Der Auftraggeber hat bereits in der Vergabebekanntmachung anzugeben, welche Nachweise zur Beurteilung der Eignung vom Bieter vorzulegen sind. Diese müssen im Einzelnen aufgeführt werden, damit sich die Bieter darauf einstellen und sich rechtzeitig die entsprechenden Nachweise beschaffen können.
2. Die Angaben der Bekanntmachung zu den mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweisen müssen zudem klar und widerspruchsfrei sein. Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Volltext
VPRRS 2012, 0183
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 04.01.2012 - VgK-54/2011
1. Ein Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB ist dann gegeben, wenn durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß und die damit einhergehende Rechtsverletzung die Aussicht des Antragstellers, den Zuschlag zu erhalten, zumindest verschlechtert worden sein könnte. Dabei reicht es grundsätzlich aus, dass nach der Darstellung eines Antragstellers eine Verletzung eigener Rechte möglich erscheint.
2. Die Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Anbieters von den Tatsachen. Ausreichend ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.
3. Im Rahmen der Gleichbehandlung geführte Nachverhandlungen sind nur zulässig, um Zweifelsfragen zum Inhalt des Angebotes zu klären, nicht aber unvollständige Angebotsunterlagen zu ergänzen. Das grundsätzliche Verbot von Verhandlungen im Rahmen der Aufklärung des Angebotsinhalts erfasst nicht nur die Änderung angebotener Preise, sondern auch Änderungen von für die Vergabe maßgeblichen Bedingungen.
Volltext
VPRRS 2012, 0182
Bau & Immobilien
VK Berlin, Beschluss vom 14.10.2011 - VK-B 2-24/11
Ein aufgehobenes Verhandlungsverfahren bildet mit dem vorangegangenen Offenen Verfahren keinen einheitlichen Vorgang in dem Sinne, dass ein Nicht-Rügen der Aufhebung des Offenen Verfahrens die Nachprüfung der (gesondert gerügten) Aufhebung des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens hindert.*)
Volltext
VPRRS 2012, 0181
Rettungsdienstleistungen
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.05.2012 - Vf. 1-VII-10
1. Art. 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BayRDG verstößt gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 101 BV) und ist nichtig, soweit Dritte nur dann mit der bodengebundenen Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen beauftragt werden können, wenn die Hilfsorganisationen zur Übernahme des Auftrags nicht bereit oder in der Lage sind. Die sich hieraus ergebende Vorrangstellung der Hilfsorganisationen hat für Dritte die Wirkung einer objektiven Berufszugangsvoraussetzung. Sie ist zur Sicherstellung einer flächendeckenden, effektiven und wirtschaftlichen Versorgung mit rettungsdienstlichen Leistungen nicht erforderlich, da dieses Gesetzesziel auch erreicht werden kann, wenn Dritte gleichrangig in das Auswahlverfahren nach Art. 13 Abs. 3 BayRDG einbezogen werden.*)
2. Die in Art. 13 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5 BayRDG vorgesehene Möglichkeit, dass Hilfsorganisationen ihre rettungsdienstlichen Verpflichtungen mithilfe von Tochtergesellschaften erfüllen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.*)
Volltext
VPRRS 2012, 0180
Bau & Immobilien
OLG Bremen, Beschluss vom 06.01.2012 - Verg 5/11
1. Der Grundsatz der Transparenz gebietet, dass das Vergabeverfahren wie auch die Vergabeentscheidung gleichermaßen nachvollziehbar und kontrollierbar sein müssen. Dazu gehört, dass die Vergabeentscheidung nur auf solche Kriterien gestützt werden darf, die vorher in den Ausschreibungsunterlagen benannt wurden.
2. Die Angabe der Wertungskriterien muss klar und eindeutig sein; zudem ist ein höchstmöglicher Bestimmtheitsgrad der Ausschreibungsunterlagen geboten. Die Zuschlagkriterien müssen so gefasst sein, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt in gleicher Weise auslegen können.
3. Das Kriterium Bauzeitverkürzung ist nicht von vorneherein intransparent.
Volltext
VPRRS 2012, 0178
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2011 - VK 41/11
§ 101b Abs. 2 GWB enthält Ausschlussfristen für die Geltendmachung einer etwaigen Unwirksamkeit von Verträgen. Diese Vorschrift dient der Schaffung von Rechtssicherheit für die Zeitdauer der schwebenden Unwirksamkeit von Verträgen, die unter Verstoß gegen § 101a GWB oder dadurch zustande gekommen sind, dass ein Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt wurde, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB gibt es definierte Zeitfenster, innerhalb derer die Unwirksamkeit eines ggf. dem § 101b Abs. 1 GWB unterfallenden Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden muss.
Volltext
VPRRS 2012, 0448
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 09.12.2011 - VK 1-150/11
1. Verlangt der Auftraggeber, dass der Bieter bereits "vergleichbare" Leistungen erbracht haben muss, kommt es nicht darauf an, dass ein Bieter in Bezug auf Leistungsumfang und Leistungsgegenstand bereits identische Leistungen erbracht hat.
2. Vergleichbar ist eine Leistung bereits dann, wenn sie nach den Vergleichbarkeitskriterien des öffentlichen Auftraggebers der ausgeschriebenen Leistung nahe kommt. Erforderlich, aber auch ausreichend ist daher die Vorlage solcher Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass anhand der vom Auftraggeber vorgegebenen Eignungskriterien auf die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters zur Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags geschlossen werden kann.
Volltext
VPRRS 2012, 0177
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2011 - VK 37/11
Gemäß § 16 Abs. 3 EG VOL/A müssen die Angebote die geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Nach § 19 Abs. 2 EG VOL/A können Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (Satz 1). Gemäß Satz 2 gilt dies nicht für Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Volltext
VPRRS 2012, 0176
Bau & Immobilien
OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2011 - Verg 4/11
Auch bei Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung ist eine Mindestabnahmemenge vorzusehen. Andernfalls würde den Bietern ungewöhnliches Wagnis auferlegt, was trotz des Wortlauts der VOL/A 2009 im Ergebnis unzulässig ist.
Volltext
VPRRS 2012, 0175
Dienstleistungen
VK Brandenburg, Beschluss vom 01.08.2011 - VK 22/11
Zum Auslösen der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB wird auf die "Erkennbarkeit" in den Verdingungsunterlagen enthaltener Vergaberechtsverstöße abgestellt. Maßstab dafür ist die Erkenntnismöglichkeit des Bieters bei Anwendung der üblichen Sorgfalt. Die Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen. Ein grundsätzlich erkennbarer Fehler ist die etwaig falsche Verfahrensart, sei es aus der Bekanntmachung, sei es aus den Vergabeunterlagen .
Volltext
VPRRS 2012, 0174
Dienstleistungen
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.04.2012 - VK 9/12
Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist dann zulässig, wenn ein Unternehmen ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB geltend macht, und wenn es ferner darlegen kann, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass der Antragsteller schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, sodass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist.
Volltext
VPRRS 2012, 0173
Planungsleistungen
VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2012 - VK 5/12
1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass der Bieter ein bestimmtes Verhalten der Vergabestelle mit dem Ziel der Fehlerkorrektur konkret als vergaberechtswidrig angreifen will. Allein in der Abgabe eines vom Ausschreibungsinhalt anweichenden Angebotes unter Beschreibung von hierfür herangezogenen Einsparpotenziale liegt jedoch keine durch schlüssiges Verhalten erhobene vergaberechtliche Beanstandung bzw. Geltendmachung eines Vergabeverstoßes.
2. Auch im VOF-Verfahren sind Angebote, welche Änderungen an den von der Auftraggeberin eindeutig in der Aufforderung zur Abgabe des Angebotes festgelegten Bedingungen enthalten, zwingend auszuschließen.
Volltext
VPRRS 2012, 0172
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 19.04.2012 - 1/SVK/009-12
1. Der Eingang der Mitteilung einer Nichtabhilfeentscheidung ist als ein "Ereignis" i. S. d. § 187 Absatz 1 BGB aufzufassen. Ist danach für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Mithin beginnt die Frist des § 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB am Tag nach Zugang des Nichtabhilfeschreibens zu laufen.*)
2. VOL/A EG bestimmt, dass die Vergabeunterlagen im offenen Verfahren an alle anfordernden Unternehmen zu übermitteln sind, eine zeitlich befristete Einschränkung dieser Pflicht ist der zitierten Norm nicht zu entnehmen.*)
3. Aus § 12 Absatz 7 VOL/A EG lässt sich ableiten, dass ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet ist, einem Interessenten die Verdingungsunterlagen zuzusenden, sofern ein entsprechender Antrag so rechtzeitig vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen ist, dass dem Auftraggeber noch sechs Tage für die Versendung der Unterlagen verbleiben.*)
4. Aus § 12 VOL/A EG lässt sich keine gesetzliche Grundlage für eine Vorverlegung der Frist zur Abforderung der Vergabeunterlagen und der zusätzlichen Unterlagen über diese 6 Tage hinaus, die der Auftraggeber zur Versendung der Verdingungsunterlagen benötigt, ableiten.*)
Volltext
VPRRS 2012, 0171
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Naumburg, Beschluss vom 03.04.2012 - 2 Verg 3/12
1. Der Antrag eines beigeladenen Bieters des Vergabeverfahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ist zulässig, wenn der Beigeladene selbständig sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache eingelegt hat und sein Antrag auf die Verlängerung des prozessualen Zuschlagsverbots nach § 115 Abs. 1 GWB gerichtet ist, um effektiven Rechtsschutz gegen eine seine Auftragschancen verschlechternde Maßnahme des öffentlichen Auftraggebers oder gegen eine dem entsprechende Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer zu erreichen. Das Rechtsschutzinteresse entfällt nicht im Hinblick auf die Regelung einer Vorabinformations- und Wartefrist in § 101a GWB.*)
2. Hat die Vergabekammer die Wiederholung der Wertung unter Berücksichtigung ihrer Rechtsauffassung angeordnet, so steht der Anordnung die Vorschrift des § 118 Abs. 3 GWB nicht entgegen.*)
3. Im Rahmen der Abwägung nach § 118 Abs. 2 GWB kommt dem Umstand besondere, für eine Anordnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung sprechende Bedeutung zu, dass der öffentliche Auftraggeber selbst sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer eingelegt und dadurch zu erkennen gegeben hat, dass er kein Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens nach Maßgabe der angefochtenen Entscheidung hat.*)
Volltext
VPRRS 2012, 0170
Reparatur und Wartung
EuGH, Urteil vom 10.05.2012 - Rs. C-368/10
1. Das europäische Vergaberecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen, für den der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass bestimmte zu liefernde Erzeugnisse aus ökologischer Landwirtschaft oder fairem Handel stammen.
2. Umweltgütezeichen oder bestimmte Gütezeichen sind nicht ausreichend, vielmehr muss der öffentliche Auftraggeber insbesondere detaillierte Spezifikationen verwenden.
Volltext
VPRRS 2012, 0169
Bau & Immobilien
OLG Naumburg, Beschluss vom 12.04.2012 - 2 Verg 1/12
1. Für die Abgrenzung zwischen - vergaberechtlich zulässigen - leistungsbezogenen Zuschlagskriterien und - vergaberechtlich unzulässigen - bieterbezogenen Zuschlagskriterien ist maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen (i. S. eines Ausführungskonzepts), oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters (hier: "Angaben zur Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit" und "Angaben zur geplanten Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Projektdokumentation, zu Statusberichten etc.").*)
2. Dokumentiert der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortlaufend und zeitnah, wie es § 24 EG Abs. 1 VOL/A vorschreibt, dann ist bei der Bewertung eines Vermerks in einem zeitlich frühen Stadium des Vergabeverfahrens (hier zur Auswahl der Zuschlagskriterien) - anders als bei einem rückschauend gefertigten, inhaltlich am Endergebnis des Verfahrens orientierten Vergabevermerk nach früherem Vergaberecht - stets zu berücksichtigen, ob und ggf. inwieweit er Überlegungen des öffentlichen Auftraggebers enthält, die sich - u. U. entgegen der ursprünglichen Erwartung - letztlich nicht auf den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben.*)
3. Zur Struktur und zum Verlauf eines Verhandlungsverfahrens.*)
4. Ändert der öffentliche Auftraggeber im Verlaufe der Verhandlungen eine für die Kalkulation der Vergütung relevante Auftragsbedingung (hier: geforderter Umfang des Versicherungsschutzes), so ist er verpflichtet, allen Bietern die gleiche Gelegenheit zur Anpassung ihres Preisangebotes einzuräumen. Eine hierfür bestimmte Ausschlussfrist ist jedenfalls dann mit einem einheitlichen Beginn und Ende für alle Bieter zu setzen, wenn dies dem öffentlichen Auftraggeber ohne Weiteres möglich und zumutbar ist.*)
5. Wird ein Vergaberechtsverstoß des öffentlichen Auftraggebers festgestellt, so setzt ein Eingreifen der Nachprüfungsstelle nach § 114 Abs. 1 ZPO voraus, dass die auszuwählende Maßnahme geeignet ist, eine Verletzung der subjektiven Rechte des Antragstellers zu beseitigen und eine Schädigung seiner Interessen zu verhindern. Ist sicher auszuschließen, dass sich ein festgestellter Vergabeverstoß auf die Auftragschancen des Antragstellers ursächlich ausgewirkt haben kann, so bedarf es keines Eingreifens der Nachprüfungsstelle und - im Umkehrschluss - fehlt der Nachprüfungsstelle auch die Kompetenz, auf das Vergabeverfahren einzuwirken.*)
Volltext
VPRRS 2012, 0168
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2012 - Verg 87/11
Eine Auskunftsverpflichtung über eine Schadensstatistik bei Vergabe von Versicherungsleistungen setzt mangels besonderer gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen jvoraus, dass sich die Vergabestelle in entschuldbarer Weise über die Informationen im Ungewissen ist und sie sich nicht selbst beschaffen kann.
Volltext




