Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5029 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2013, 1460
Dienstleistungen
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.1999 - 12 M 2094/99
Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten auf Flughäfen der Gemeinschaft.
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VPRRS 2013, 1459
Dienstleistungen
VGH Bayern, Beschluss vom 25.02.2010 - 8 AS 10.40000
Der Luftfahrtbehörde steht im Rahmen der Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen Auswahlkriterien ein Beurteilungsspielraum zu.*)
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VPRRS 2013, 1458
Dienstleistungen
VGH Bayern, Beschluss vom 25.02.2010 - 8 AS 10.40003
Der Luftfahrtbehörde steht es im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums grundsätzlich frei, bei der Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) für kommerzielle und qualitative Auswahlkriterien eine Punktebewertung vorzusehen.*)
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VPRRS 2013, 1455
Dienstleistungen
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.10.2011 - 20 D 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1454
Bau & Immobilien
OLG Rostock, Beschluss vom 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
1. Mit Ablauf der Bindefrist erlischt das Angebot und ist damit für das Ausschreibungsverfahren nicht mehr existent. Das gilt auch dann, wenn die Bindefrist nach ihrem Ablauf durch den Bieter "verlängert" wird.
2. Leitet der Bieter vor Ablauf der Bindefrist ein Nachprüfungsverfahren ein, liegt darin zugleich die Erklärung, an seinem Angebot auch nach Ablauf der Bindefrist festhalten zu wollen.
3. Der Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle kommt - anders als einem Zuschlag - nicht die Wirkung einer unwiderruflichen Beendigung des Vergabeverfahrens zu. Wird ein zulässiger Nachprüfungsantrag gegen die Aufhebung des Verfahrens eingereicht und kommt deshalb eine "Aufhebung der Aufhebung" durch die Vergabekammer in Betracht, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Vergabestelle die Aufhebung wieder rückgängig macht.
4. Die Vergabekammer und der Vergabesenat haben auf einen entsprechenden Nachprüfungsantrag hin die Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens auszusprechen und die Vergabestelle zu verpflichten, die Aufhebung des Verfahrens rückgängig zu machen.
5. Vereinbart die Vergabestelle mit dem einzigen Bieter, dass unmittelbar nach Zuschlagserteilung Vertragsänderungen vorgenommen werden, stellt dies keine zur Unwirksamkeit des Vertrags führende de-facto-Vergabe dar, wenn der Auftrag nicht vor anderen Bietern verheimlicht wurde, die Vergabestelle andere Bieter nicht durch bewusste Umgehung des Vergaberechts "ausbooten" will und die Änderungen nicht als wesentlich anzusehen sind.
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VPRRS 2013, 1453
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2013 - VgK-55/2012
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1452
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 12.10.2004 - VK 3-182/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1451
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 08.10.2004 - VK 3-146/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1450
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 30.07.2004 - VK 3-86/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1449
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 24.08.2004 - VK 2-115/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1448
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 19.07.2004 - VK 2-76/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1446
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 23.09.2004 - VK 1-192/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1445
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.10.2004 - VK 1-186/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1444
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.10.2004 - VK 1-180/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1443
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 23.09.2004 - VK 1-132/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1439
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 13.09.2001 - 216-4002.20-046/01-WE-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1437
Dienstleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 13.08.2001 - 216-4003.20-100/01-EF-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1433
Dienstleistungen
VK Arnsberg, Beschluss vom 17.09.2013 - VK 15/13
1. Fordert der Auftraggeber technische Geräte, die die Anforderungen eines bestimmten Standards erfüllen müssen und gibt er gleichzeitig Produkte eines bestimmten Herstellers vor, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, ist die Ausschreibung auf eine unmögliche Leistung gerichtet.
2. Die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt darf nur erfolgen, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Aufgrund der weiten Öffnung des Auftraggeberbestimmungsrechts, die zu weitgehenden Einschränkungen des Wettbewerbs führt, ist für den Nachweis der Sachgründe eine unveröffentlichte Dokumentation nicht ausreichend.
3. Die Darlegung des Interesses am Auftrag im Nachprüfungsverfahren kann auch ohne Erstellung eines Angebots erfolgen, wenn der Antragsteller sich gerade daran durch die gerügten Vergabefehler gehindert sieht und sein Interesse dann anderweitig substanziiert vorträgt.
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VPRRS 2013, 1430
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 19.07.2001 - 216-4003.20-010/01-NDH
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1424
Bau & Immobilien
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.04.2013 - VK 1-34/12
1. Die Prüfung der Eignung obliegt allein dem Auftraggeber. Er hat darüber zu befinden, ob er einem Bieter eine fachgerechte und reibungslose Vertragserfüllung zutraut. Bei dieser Prognoseentscheidung hat er einen Bewertungsspielraum.
2. Die Nachprüfungsbehörden dürfen die Eignungsbewertung des Auftraggebers nicht durch eine eigene ersetzen. Sie haben sich vielmehr auf die Prüfung zu beschränken, ob die Prognose eine hinreichende Tatsachengrundlage hat und sich innerhalb des der Vergabestelle im Einzelfall zustehenden Spielraums bewegt. Prüfungsgrundlage ist einzig und allein der Vergabevermerk.
3. Der Auftraggeber verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn er seiner Verpflichtung, das Vergabeverfahren fortlaufend zu dokumentieren, nicht ausreichend entsprochen hat. Im Vergabevermerk müssen alle wesentlichen Vorgänge sowie die einzelnen Entscheidungen des Auftraggebers mit Begründungen schriftlich festgehalten werden. Notwendig ist eine fortlaufende und zeitnahe Dokumentation aller getroffenen Entscheidungen sowie ihrer Gründe.
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VPRRS 2013, 1423
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 18.06.2001 - 216-4002.20-084/01-EF-S-G
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1422
Bau & Immobilien
VK Thüringen, Beschluss vom 14.06.2001 - 216-4002.20-020/01-NDH-G
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1421
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 09.09.2009 - VK 3-163/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1419
Dienstleistungen
VK Thüringen, vom 29.05.2001 - 216-4005.20-009/01-SHL-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1418
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 29.07.2011 - VK 2-79/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1415
Dienstleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 12.02.2001 - 216-4003.20-001/01-GTH
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1412
Bewachungsleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 19.12.2000 - 216-4003.20-057/00-EIS
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1408
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.07.2013 - 2 VK 8/13
1. Verlangt die Vergabestelle, dass der Bieter eine Preiskalkulation beizufügen hat, wird die abgegebene Kalkulation zum Bestandteil des Angebots.
2. Enthält die eingereichte Kalkulation bei unbedingten Angebotspreisen den unter einer Bedingung stehenden Nachlass eines Vorlieferanten, sind die entsprechenden Preisangaben insoweit widersprüchlich und können grundsätzlich nicht gewertet werden.
3. Widersprüchliche Preisangaben dürfen einer Aufklärung nicht zugeführt werden.
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VPRRS 2013, 1407
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.07.2013 - 2 VK 08/13
1. Verlangt die Vergabestelle, dass der Bieter eine Preiskalkulation beizufügen hat, wird die abgegebene Kalkulation zum Bestandteil des Angebots.
2. Enthält die eingereichte Kalkulation bei unbedingten Angebotspreisen den unter einer Bedingung stehenden Nachlass eines Vorlieferanten, sind die entsprechenden Preisangaben insoweit widersprüchlich und können grundsätzlich nicht gewertet werden.
3. Widersprüchliche Preisangaben dürfen einer Aufklärung nicht zugeführt werden.
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VPRRS 2013, 1406
Dienstleistungen
VK Thüringen, Beschluss vom 10.10.2000 - 216-4003.20-098/00-EF-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1403
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 04.10.2001 - 31-09/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1400
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 12.07.2001 - 20-06/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1398
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 29.06.2001 - 16-05/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1396
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 20.06.2001 - 15-05/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1394
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 28.05.2001 - 09-04/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1393
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 15.03.2001 - 120.3-3194.1-04-02/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1392
Dienstleistungen
VK Südbayern, Beschluss vom 12.12.2000 - 120.3-3194.1-24-11/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1391
Dienstleistungen
VK Südbayern, Beschluss vom 15.11.2000 - 120.3-3194.1-21-10/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1387
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 02.09.2013 - VK 2-74/13
1. Auch Rahmenvereinbarungen über Liefer- und Dienstleistungsverträge unterliegen dem Vergaberecht und sind nach den Regeln für öffentliche Aufträge zu vergeben.
2. Die Vorschrift des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB ist richtlinienkonform so auszulegen, dass die 30-Tages-Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn die Vergabestelle eine Bekanntgabe über den vergebenen Auftrag veröffentlicht und darin begründet, warum sie den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben hat. Fehlt es an einer solchen Bekanntmachung, kann sich der öffentliche Auftraggeber nicht auf eine verkürzte Präklusionsfrist berufen; die Unwirksamkeit eines Vertrags kann ihm daher noch innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss entgegen gehalten werden.
3. Die Veröffentlichung eines Vertrags auf der Internetseite des Auftraggebers ist keine offizielle Bekanntmachung.
4. Vertragsänderungen in Form einer Nachtragsfassung sind vergaberechtlich als Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag.
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VPRRS 2013, 1384
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.07.2004 - VK 3-68/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1379
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.10.2004 - VK 1-189/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1377
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 08.01.2004 - VK 1-117/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1376
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 13.05.2004 - VK 1-42/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1375
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 30.03.2004 - VK 1-05/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1821
Bau & Immobilien
VK Münster, Beschluss vom 01.10.2013 - VK 12/13
1. Auskömmlichkeitsprüfung nach § 10 TVgG-NW.*)
2. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, Angebote mit ungewöhnlich niedrig erscheinenden "Arbeitskosten" unter dem Aspekt der Einhaltung der Tariftreue zu prüfen. Ausgangspunkt für die Prüfung sind dabei allein die Auffälligkeiten bei den Arbeitskosten.
3. Im Fall einer Prüfung der "Arbeitskosten" muss der Bieter nachweisen können, dass der Kalkulation des Angebots zumindest die Mindeststundenentgelte und -arbeitsbedingungen bzw. der vergabespezifische Mindestlohn zu Grunde gelegt worden sind.
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VPRRS 2013, 1372
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 12.12.2002 - VK 2-92/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1371
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 13.11.2002 - VK 2-78/02
(ohne amtlichen Leisatz)
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VPRRS 2013, 1369
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 10.09.2003 - VK 1-71/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1367
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 27.12.2002 - VK 2-96/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 1364
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 18.11.2002 - VK 1-89/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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