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Vergabepraxis & -recht.
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IBRRS 2026, 1314; VPRRS 2026, 0108
Bau & Immobilien
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Beitrag in Kürze
Bau & Immobilien
(Fälschlicherweise) EU-weit ausgeschrieben: Ein Fall für die Vergabekammer?
VK Sachsen, Beschluss vom 17.05.2024 - 1/SVK/010-24
1. Der Umstand, dass ein Auftraggeber ein Vergabeverfahren fälschlicherweise nach den Vorschriften des 4. Teils des GWB veröffentlicht hat, hat keinen präjudiziellen Wert und begründet keinen Zugang zu einem Nachprüfungsverfahren. Auch die (unzutreffende) Angabe der Vergabekammer als zuständige Stelle für Rechtbehelfs- und Nachprüfungsverfahren in den Ausschreibungsunterlagen führt - unabhängig vom tatsächlichen Erreichen oder Überschreiten der Schwellenwerte - nicht zu einer Eröffnung des vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes.*)
2. Die Vergabe der Planung und schlüsselfertigen Errichtung einer Kindertageseinrichtung in Modul- oder Massivbauweise stellt einen Bauauftrag dar.
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