Urteilssuche
vpr-online. Die Datenbank für
Vergabepraxis & -recht.
Vergabepraxis & -recht.
Kostenloses Probeabo

1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 2535; VPRRS 2025, 0195
Bau & Immobilien
Volltext
Mit Beitrag

e-Angebot muss unter angegebener Adresse eingehen!
VK Sachsen, Beschluss vom 01.08.2025 - 1/SVK/025-25
1. Der Zugang eines elektronischen Angebots ist nicht bereits dann bewirkt, wenn das Angebot auf der Vergabeplattform unter einer dafür nicht vorgesehenen Adresse eingereicht wird.
2. Hat der Auftraggeber für das konkrete Vergabeverfahren für die Abgabe der Angebote eine bestimmte Adresse vorgeschrieben und lädt der Bieter das Angebot auf der Vergabeplattform unter einer anderen Adresse hoch, ist mit der Kenntnisnahme des Auftraggebers unter normalen Umständen nicht zu rechnen. Eine verspätete Kenntnis des Auftraggebers geht zu Lasten des Bieters.
