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IBRRS 2020, 1226; VPRRS 2020, 0149
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Angebot digital eingereicht: Zuvor per E-Mail verschicktes Angebot ist kein Ausschlussgrund!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.02.2020 - 11 Verg 7/19
Wird ein Angebot über die in den Ausschreibungsbedingungen angegebene Vergabeplattform verschlüsselt und fristgerecht eingereicht, ist es nicht allein deshalb vom Verfahren auszuschließen, weil es zuvor formwidrig per E-Mail an die Vergabestelle übermittelt worden war.*)
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