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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 1666; VPRRS 2019, 0158
Mit Beitrag
Rügeobliegenheit
Nachvollziehbare Berechnung gefordert: Keine Aufklärung von Rechenfehlern!
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.10.2018 - 15 Verg 7/18
1. Ein Bieterinformationsschreiben, das nicht den Vorgaben des § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB genügt, führt zu keinem Vergabeverstoß, der auf die Rechtsposition eines Bieters Einfluss haben könnte, sondern erleichtert die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge im nachfolgenden Nachprüfungsverfahren.
2. Ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, dass es dem Auftraggeber auf eine nachvollziehbare und rechnerisch richtige Berechnungsmethode (und nicht auf das Rechenergebnis) ankommt, muss ein Angebot bei Rechen- und Übertragungsfehlern nicht aufgeklärt werden.
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