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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sonstige Dienstleistungen

59 Entscheidungen insgesamt

Online seit 2018

VPRRS 2018, 0234
Mit Beitrag
Sonstige DienstleistungenSonstige Dienstleistungen
VOF statt VOL/A angewendet: Zuwendung kann widerrufen werden!

VG Lüneburg, Urteil vom 11.04.2018 - 5 A 330/15

1. Die VOF ist nur anwendbar, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, die nicht im Vorfeld eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist. Anderenfalls ist die VOL/A anzuwenden.*)

2. Im vorliegenden Einzelfall handelte es sich zwar um freiberufliche Tätigkeiten, die aber eindeutig und erschöpfend beschreibbar waren, weshalb bei einer Freihändigen Vergabe nach der VOL/A drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern gewesen wären.*)

3. Der Widerruf mit Wirkung für die Zukunft nach § 49 Abs. 2 VwVfG genügt zur Beseitigung des Anspruchs auf Auszahlung einer Zuwendung.*)

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Online seit 2017

VPRRS 2017, 0017
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Keinen Wartungsbetrag verlesen: Indiz für fehlenden Wartungsvertrag!

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2016 - 1/SVK/024-16

1. Fußt der Rügevortrag auf dem Vorwurf, dass der Zuschlagsbieter keinen Wartungsvertrag abgegeben habe, da im Submissionstermin kein Wartungsbetrag für die Wartungsleistungen verlesen worden sei, stellt dies einen ausreichend substantiierten Rügevortrag und keine "Rüge ins Blaue hinein" dar.*)

2. Eine Rüge ist auch dann ausreichend substantiiert, wenn das rügende Unternehmen eine konkrete Tatsache benennt, aus der sich der Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes ergibt. Eine andere Auffassung würde einen effektiven Rechtschutz für den Bieter verhindern.

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VPRRS 2017, 0014
Waren/GüterWaren/Güter
Bieter kann sich auf versteckte produktspezifische Ausschreibung auch einlassen!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.11.2016 - 1/SVK/025-16

1. Das Gebot der produktneutralen Ausschreibung ist eine der Grundsäulen des diskriminierungsfreien Wettbewerbs, ein Verstoß des Auftraggebers dagegen ist grundsätzlich vergaberechtswidrig.*)

2. Bieter, die eine versteckte produktspezifische Ausschreibung erkennen, sind nicht verpflichtet, die sich daraus ergebende Rechtsverletzung für sich zu reklamieren. Sie können sich auch rügelos auf diese einlassen, müssen dann aber die sich daraus ergebenden Anforderungen gegen sich gelten lassen und diese bedienen.*)

3. Es ist aus Bietersicht legitim, sich auf eine versteckte produktspezifische Ausschreibung einzulassen und gleichzeitig den Auftraggeber an seiner vergaberechtswidrigen Ausschreibung dergestalt festzuhalten, dass dieser in die Pflicht genommen wird, im Wertungsvorgang die Einhaltung sämtlicher produktspezifizierender Parameter nachzuhalten und nicht "günstigere Konkurrenzprodukte" mit niedrigeren Leistungsparametern "durchzuwinken".*)

4. In diesem Zusammenhang liegt eine Rüge ins Blaue hinein nicht vor, wenn der Bieter unter Berufung auf seine Marktkenntnisse und die fehlende Produktneutralität des Leistungsverzeichnisses das Wertungsergebnis mit dem Hinweis anzweifelt, dass andere Bieter die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses mutmaßlich nicht eingehalten haben.*)

5. Die Eintragung eines Schrägstriches in einem Platzhalterfeld kann vom objektiven Erklärungswert nicht ohne weiteres mit einer Ziffer, d.h. einer Null gleichgesetzt werden.*)

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Online seit 2016

VPRRS 2016, 0343
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot ungewöhnlich niedrig: Auftraggeber muss nachfragen, Bieter muss aufklären!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.01.2016 - 3 VK LSA 75/15

1. Gemäß § 14 Absatz 1 LVG-SA hat der öffentliche Auftraggeber ungewöhnlich niedrige Angebote, auf die der Zuschlag erfolgen soll, zu überprüfen. Dies gilt unabhängig von der nach Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) vorgegebenen Prüfung ungewöhnlich niedrig erscheinender Angebote. Weicht nach § 14 Absatz 2 LVG-SA ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächsthöheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber die Kalkulation des Angebots zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Kalkulation nachzuweisen.*)

2. Gemäß § 16 Abs. 6 VOL/A verlangen die Auftraggeber vom Bieter Aufklärung, wenn ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.*)

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VPRRS 2016, 0337
DienstleistungenDienstleistungen
Umfang der Dokumentation: Zusammenfassung der tragenden Erwägungen genügt!

VK Hessen, Beschluss vom 08.02.2016 - 69d-VK-35/2015

1. Für die Dokumentation gemäß § 20 VOL/A 2009 reicht es aus, wenn die tragenden Erwägungen zusammengefasst werden; dies kann durch knappe Formulierungen oder nur durch Schlag- bzw. Stichworte geschehen. Die Dokumentation der Wertung kann auch in tabellarischer Form, etwa in Form einer Bewertungsmatrix, vorgenommen werden; die Gründe für die Punktevergabe müssen dann die Bewertung nicht nur rechnerisch, sondern auch inhaltlich nachvollziehbar machen lassen.*)

2. Die Mitteilungspflicht i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 2 b, § 16 Abs. 7 VOL/A 2009 gilt auch für eine vom Auftraggeber erstellte Wertungsmatrix, die Kriterien und Unterkriterien enthält; ein erst im Nachhinein, d.h. nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe, erstellter Beurteilungsmaßstab für die Wertungsmatrix ist vergaberechtswidrig.*)

3. Hat der Auftraggeber die Gewichtung der Kriterien, die er bei der Wertung berücksichtigt, bekanntgegeben, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist, hat er sich damit selbstgebunden. Die Wertung ist dann mittels bekanntgegebener Kriterien und Gewichtung durchzuführen.*)

4. Anknüpfungspunkt für die Maßnahmen der Vergabekammer gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB a.F. kann im Rahmen der gebotenen Einzelfallprüfung der Zeitpunkt im Vergabeverfahren sein, zu dem sich der festgestellte Vergaberechtsverstoß erstmals zum Nachteil des Antragstellers ausgewirkt hat.*)

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VPRRS 2016, 0340
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Abwendung nachteiliger Auslagenerstattung ist berechtigtes Interesse für Feststellungsantrag!

VK Westfalen, Beschluss vom 29.02.2016 - VK 1-5/16

1. Das Verfahren ist nach übereinstimmender Erledigungserklärung eingestellt worden.*)

2. Die Antragstellerin hat einen Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung i.S.v § 114 Abs. 2, § 97 Abs. 7 GWB a.F. gestellt.*)

3. Die Abwendung einer nachteiligen Auslagenerstattung ist ein berechtigtes Interesse wirtschaftlicher Art, das im Rahmen eines Feststellungsantrags als ausreichend angesehen wird.*)

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VPRRS 2016, 0194
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Auswechslung eines BIEGE-Partners führt zum Angebotsausschluss!

VK Thüringen, Beschluss vom 14.01.2015 - 250-4003-7807/2014-E-01-G

1. Ein sog. Nichtoffenes Verfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb unterscheidet sich von den anderen Vergabearten dadurch, dass der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb zunächst dazu dient, fachlich geeignete Bewerber auszuwählen. Anschließend werden die so ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

2. Der Wechsel eines Partners einer Bietergemeinschaft zwischen Teilnahmewettbewerb und Angebotseinreichung ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots der (neuen) Bietergemeinschaft.

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VPRRS 2016, 0054
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist eine Freihändige Vergabe zulässig?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.05.2015 - 3 VK LSA 14-2/15

1. Gemäß § 3 Abs. 5 a VOL/A 2009 ist eine Freihändige Vergabe zulässig, wenn nach Aufhebung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht.*)

2. Der Vergabestelle ist der Zugang zu dem "nachrangigen" Verfahren der Freihändigen Vergabe nur dann ohne weiteres eröffnet, wenn ihr nicht das Scheitern des vorangegangenen - und an sich vorrangigen - Verfahrens zuzurechnen ist.*)

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Online seit 2015

VPRRS 2015, 0091
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Versorgung mit Fernsehen und Hörfunk: Dienstleistungskonzession oder -auftrag?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.09.2014 - 2 VK 12/14

1. Eine - dem Vergaberecht entzogene - Dienstleistungskonzession liegt (nur) dann vor, wenn die vertragliche Gegenleistung des "Auftraggebers" ausschließlich oder überwiegend in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht, so dass der Vertragspartner ("Auftragnehmer") das Betriebs- bzw. Nutzungs- und Ertragsrisiko in vollem Umfang oder zumindest zu einem erheblichen Teil übernimmt.

2. Kann die Risikoverteilung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber nicht sicher abgeschätzt werden, ist im Interesse eines fairen und transparenten Wettbewerbs von einem Dienstleistungsauftrag auszugehen.

3. Ein Vertrag über die Versorgung der Mieter von über 2.000 Wohneinheiten mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen stellt einen - dem Vergaberecht unterfallenden - Dienstleistungsauftrag dar.

4. Ein Wohnungsunternehmen in Privatrechtsform, dessen einziger Gesellschafter eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist und zu dessen Gesellschaftszweck die "sichere und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung von breiten Schichten der Bevölkerung" gehört, ist ein öffentlicher Auftraggeber i.S. des § 98 Nr. 2 GWB.

5. Im Fall einer vermeintlich unzulässigen Direktvergabe entfällt die Rügepflicht nicht von vornherein. Jedenfalls in den Fällen, in denen der Auftraggeber kein oder ein vermeintlich unrichtiges Vergabeverfahren durchführt, der Unternehmer über diesen Umstand jedoch gleichwohl fortlaufend unterrichtet wird, ist es diesem möglich und zumutbar, dies gegenüber der Vergabestelle geltend zu machen.

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VPRRS 2015, 0061
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabekammer überlastet: Interimsvergabe möglich!

VK Hamburg, Beschluss vom 05.06.2014 - VgK FB 6/14

Ein öffentlicher Auftraggeber muss in jedem Ausschreibungsverfahren damit rechnen, dass ein Nachprüfungsantrag zu Verzögerungen führt. Verzögert sich eine rechtzeitig begonnene Ausschreibung wegen nicht vorhersehbarer Umstände (hier: ungewöhnlich hohe Arbeitsbelastung der Vergabekammer) maßgeblich, kann der Auftrag interimsweise im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung vergeben werden.

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VPRRS 2015, 0004
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Bietergemeinschaften sind per se zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2014 - Verg 22/14

1. Die Bildung von Bietergemeinschaften unterliegt keinem Generalverdacht einer Kartellrechtswidrigkeit.

2. Nur in begründeten Einzelfällen kann dies anders liegen. Die Vergabestelle ist dann gefordert, im Vergabeverfahren von sich aus bei den Bietern die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft in Erfahrung zu bringen.

3. Eine automatische Pflicht der Bietergemeinschaft, sich ungefragt zu den Gründen des gemeinschaftlichen Anbietens zu erklären, existiert nicht.

4. Eine schematische Berücksichtigung von Referenzen nur dann, wenn diese vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft erbracht wurden, ist nicht rechtens.

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0585
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auschluss wegen fehlender Erklärung ohne Nachforderung möglich

EuGH, Urteil vom 06.11.2014 - Rs. C-42/13

Art. 45 Richtlinie 2004/18/EG in Verbindung mit Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG sowie der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Transparenzpflicht sind in dem Sinne auszulegen, dass es ihnen nicht zuwiderläuft, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, weil er der in den Ausschreibungsunterlagen unter Androhung des Ausschlusses bei Nichterfüllung vorgesehenen Verpflichtung nicht nachgekommen ist, seinem Angebot eine Erklärung beizufügen, wonach gegen die in diesem Angebot als technischer Leiter dieses Wirtschaftsteilnehmers bezeichnete Person weder ein strafrechtliches Verfahren läuft noch eine strafrechtliche Verurteilung stattgefunden hat, selbst wenn dem öffentlichen Auftraggeber nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote eine solche Erklärung übermittelt wurde oder dargelegt wird, dass die betreffende Person irrtümlicherweise als technischer Leiter bezeichnet wurde.*)

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VPRRS 2014, 0583
DienstleistungenDienstleistungen
Rügen „ins Blaue hinein“ können nicht berücksichtigt werden

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.03.2013 - VK 38/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0540
Sonstige DienstleistungenSonstige Dienstleistungen
Anforderungen an die Vergabe sog. Fensterprogramme?

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.07.2014 - 2 B 10323/14

1. Die mit der Zulassung des Privatfernsehens und der Fortentwicklung der Rundfunktechnik einhergegangene Vervielfältigung des Senderangebots lässt den Regelungsauftrag des Gesetzgebers unberührt. Denn der Wettbewerb im Rundfunkmarkt gewährleistet nicht, dass das Programmangebot in seiner Gesamtheit den Anforderungen der Rundfunkfreiheit entspricht.

2. Zu der Frage, welche Anforderungen der Rundfunkstaatsvertrag vor diesem Hintergrund an die Vergabe sog. Fensterprogramme in privaten Fernsehprogrammen stellt.

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VPRRS 2014, 0534
Mit Beitrag
Sonstige DienstleistungenSonstige Dienstleistungen
Auftragswert ist nachvollziehbar zu schätzen und zu dokumentieren!

VK Saarland, Beschluss vom 24.07.2014 - 3 VK 02/2014

1. Die Schätzung des Auftragswertes ist aus der Perspektive eines potenzellen Bieters heraus vorzunehmen. Zur ordnungsgemäßen Schätzung gehört auch die ordentliche Ermittlung der Schätzungsgrundlage. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, eine nachvollziehbare Schätzung vorzunehmen und zu dokumentieren. Fehlt es hieran oder ist die Herleitung und/oder Dokumentation fehlerhaft, muss die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren den Auftragswert selbst schätzen.*)

2. Eine Rüge ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht erforderlich, wenn der Antragsteller die Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB begehrt.*)

3. Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes (relative Ausschlussfrist) geltend gemacht worden ist. Diese Frist beginnt frühestens mit dem Abschluss des Vertrages und verlangt Kenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.*)

4. Die 30-Tagesfrist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB kann nicht durch den zweiten Halbsatz der Vorschrift verlängert werden. Die Regelung der 6-Monatsfrist des § 101b Abs. 2 GWB ist nicht dazu da, dem Bieter auch bei früher Kenntnis weitere fünf Monate Bedenkzeit zu gewähren, sondern dient der Schaffung von Rechtssicherheit für den Auftraggeber spätestens nach einem halben Jahr. Sie kann mithin nicht alternativ genutzt werden, wenn der Antrag nach § 101b GWB aufgrund der 30-Tage-Regelung unzulässig ist.*)

5. § 101b GWB setzt typischerweise voraus, dass der übergangene Bieter erst durch bzw. nach Vertragsschluss von der zu vergebenden Leistung erfährt. Daraus ergibt sich, dass in einem Fall, in dem der sich übergangen fühlende Bieter schon vor dem Vertragsschluss von dem zu vergebenden Auftrag Kenntnis hatte, der Auftrag also nicht verheimlicht worden ist und er sogar aktiv an der Auftragsvergabe beteiligt wurde, eine Konstellation vorliegt, die grundsätzlich nicht dem von § 101b GWB erfassten Sachverhalt entspricht. Ein Unternehmen, das an der Vergabe eines möglicherweise vergaberechtswidrig zu Unrecht nicht förmlich ausgeschriebenen Auftrags beteiligt gewesen ist, kann seine Rechte effizient während des laufenden Vergabeverfahrens wahrnehmen - weiterer Rechtsschutz nach Abschluss eines "De-facto-Verfahrens" erscheint daher nicht geboten.*)

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VPRRS 2014, 0513
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen ungewöhnlich niedrigen Preises

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2014 - 1 VK 19/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0417
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOL/A 2009: Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse ist (weiterhin) verboten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.05.2014 - VgK-13/2014

1. Das Verbot der Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse ist im Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung gemäß § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009 enthalten und damit weiterhin im Vergabeverfahren zu beachten.

2. Die Frage, ob ein vertraglich aufgebürdetes Wagnis ungewöhnlich und damit nach § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009 unzulässig oder unzumutbar ist, lässt sich nicht abstrakt beantworten, sondern ist im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art und Umfang der nachgefragten Leistung sowie unter Beachtung des Gesichtspunkt der Branchenüblichkeit zu klären.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist gehalten, einen überhaupt nicht dokumentierten Wertungsabschnitt erneut oder gegebenenfalls erstmalig durchzuführen und dann zeitnah zu dokumentieren.

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VPRRS 2014, 0400
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Muss ein Bieter verdeckte Produktvorgabe erkennen?

VK Südbayern, Beschluss vom 19.05.2014 - Z3-3-3194-1-08-03/14

1. Zur Erfüllung der Rügeobliegenheit des Bieters muss dieser den Vergabeverstoß und die Aufforderung an den öffentlichen Auftraggeber, den Verstoß abzuändern, konkret darlegen. Beide Tatsachenvorträge sind unverzichtbare Bestandteile der Rüge. An die Pflicht zur Substantiierung sind aber keine übertriebenen Anforderungen zu stellen. Dabei ist immer auch zu beachten, welchen Kenntnisstand der rügende Bieter haben kann. Eine Rüge ist schon dann ausreichend substantiiert, wenn das rügende Unternehmen eine konkrete Tatsache benennt, aus welcher sich der Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes ergibt.*)

2. Zumindest für einen Bieter mit erheblichem technischem Sachverstand und guter Marktkenntnis ist eine verdeckte Produktvorgabe in den Vergabeunterlagen erkennbar und daher gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB zu rügen.*)

3. Eine Rechtsverletzung aufgrund der Wertung von Qualitätskriterien scheidet dann aus, wenn der Bieter selbst bei unterstellter Bestbewertung in den Qualitätskriterien nicht für den Zuschlag in Frage käme.*)

4. Ob ein Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht, ist durch Auslegung zu ermitteln. Maßstab der Auslegung ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte.*)

5. Bei der Lieferung von individuell angepassten Geräten ergibt sich aus der Produktbezeichnung allein nicht automatisch eine Abweichung von den Vorgaben der Vergabeunterlagen.*)

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VPRRS 2014, 0295
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber muss das gesamte Wertungssystem bekannt machen!

VK Bund, Beschluss vom 06.12.2013 - VK 1-103/13

1. Der Transparenzgrundsatz gebietet, dass ein öffentlicher Auftraggeber alle Kriterien, die er seiner Angebotswertung zugrunde legen will, diesen vor Angebotserstellung mitteilt. Aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter darf der öffentliche Auftraggeber seine Wertung anschließend auch nur auf die den Bietern genannten Kriterien und Wertungsmaßstäbe stützen.

2. Die Pflicht zur Bekanntmachung der Wertungskriterien gilt nicht nur für die Zuschlagskriterien im engeren Sinne, sondern für das Wertungssystem insgesamt, also auch für alle Unter- oder Unter-Unterkriterien, Bewertungsmatrizen oder Wertungsleitfäden, die in die Wertung einfließen sollen.

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VPRRS 2010, 0439
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Ablehnung des Angebots muss zeitnah begründet werden!

EuG, Urteil vom 19.03.2010 - Rs. T-50/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0635
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Festpreis statt Höchstpreis angeboten: Ausschluss zulässig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.06.2013 - 2 VK 7/13

1. Der Auftraggeber kann einen Bieter aus dem weiteren Verfahren ausschließen, wenn er sich weigert, über Regelungen zur ordentlichen Vertragskündigung zu verhandeln, solange diesem Ausschluss keine sachfremden Erwägungen zu Grunde liegen oder vorgegebene Beurteilungsmaßstäbe verletzt worden sind.

2. Bei einem "(verbindlichen) Gesamthöchstpreis" handelt es sich um einen Preis, der höchstens verlangt werden kann, der mithin in der Endabrechnung auch geringer ausfallen kann. Bietet der Bewerber dagegen einen "Festpreis" an, kann der Auftraggeber dieses Gebot ausschließen, da es sich dabei um einen festgelegten Gesamtpreis handelt, der zwar überschritten, aber eben auch nicht unterschritten werden kann.

3. Die Vergabekammer darf das Fehlen jeglicher Angaben zur beabsichtigten Gewichtung von Amts wegen nicht berücksichtigen, obwohl dies einen schweren Vergaberechtsverstoß darstellt.

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VPRRS 2014, 0242
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Nichtvorlage führt zum Ausschluss: AG-Ermessen auf Null reduziert!

OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2014 - 13 Verg 11/13

1. Der Begriff "Erklärungen" in § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 umfasst auch Angaben über die Eigenschaften des angebotenen Produkts.*)

2. Nachweise oder Erklärungen sind nur dann "nicht vorgelegt" i.S.d. § 19 EG Abs. 2 VOL/A 2009, wenn sie gar nicht eingereicht worden sind oder wenn sie formale Mängel aufweisen. Der Auftraggeber ist nicht gefordert, im Rahmen der Prüfung, ob die Angebote formal vollständig sind, eine inhaltliche Prüfung der mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen vorzunehmen.*)

3. Das Ermessen des Auftraggebers, zu entscheiden, ob nicht vorgelegte Erklärungen oder Nachweise nachgefordert werden sollen, reduziert sich durch Selbstbindung auf Null - d.h. zwingender Ausschluss des Angebots - wenn der Auftraggeber mit der Vergabebekanntmachung oder den sonstigen Vergabeunterlagen eindeutig erklärt, dass die Nichtvorlage von Erklärungen oder Nachweisen unmittelbar zum Angebotsausschluss führen wird.*)

4. Auftraggeber haben bei der Ausübung ihres Ermessens, ob sie zur Nachreichung geforderter aber nicht vorgelegter Erklärungen oder zur Erläuterung des Angebots auffordern, die Bieter gleich und fair zu behandeln.*)

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VPRRS 2014, 0616
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Einhaltung von Mindestlohn durch Bieter als Bedingung zulässig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.02.2014 - 1 Verg 8/13

1. Der Senat neigt zu der Auffassung, dass Art. 56 AEUV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen dahingehend auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung wie § 3 LTTG Rheinland-Pfalz entgegensteht.*)

2. Die Sache wird deshalb gemäß Art. 267 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt.*)

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VPRRS 2014, 0155
DienstleistungenDienstleistungen
Wann liegt Ermessensmissbrauch bei Vergabe durch Kommission vor?

EuG, Urteil vom 26.02.2002 - Rs. T-169/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0109
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Pforten- und Kontrolldienste: Tarifvertrag vor Auftraggebervorgabe!

VK Bund, Beschluss vom 03.09.2013 - VK 1-75/13

1. Einem öffentlichen Auftraggeber steht grundsätzlich ein weiter Spielraum zu, den Beschaffungsgegenstand zu bestimmen. Dazu zählt grundsätzlich auch das Recht zu bestimmen, wie der ausgeschriebene Auftrag ausgeführt werden soll. Das Bestimmungsrecht des Auftraggebers besteht insoweit allerdings unter den beiden Einschränkungen, dass sich die besonderen Anforderungen des Auftraggebers erstens aus der Leistungsbeschreibung ergeben, und zweitens, dass sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen.

2. Der Auftraggeber darf ohne rechtfertigenden Grund von tarifrechtlichen Regelungen nicht nach oben abweichen, wenn die Arbeitnehmer der betreffenden Branche bereits durch tarifvertragliche Regelungen hinreichend geschützt sind und nicht erkennbar ist, dass die zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter eines weitergehenden Schutzes bedürfen.

3. Es ist nicht vergaberechtswidrig, wenn der Auftraggeber bei der Vergabe von Pforten- und Kontrolldiensten vom Auftragnehmer verlangt, dass während der Pausenzeiten des Personals Ersatzpersonal zu stellen ist.

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VPRRS 2014, 0032
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Komplexe IT-Leistung: Angebotsaufklärung erst ab 20% Preisunterschied!

VK Südbayern, Beschluss vom 25.11.2013 - Z3-3-3194-1-33-09/13

1. Die Inhaberin einer Genehmigung nach § 38 Abs. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung für einen Gesamtflughafen kann sich ihren vergaberechtlichen Ausschreibungsverpflichtungen gem. § 98 Nr. 4 Alt. 1 GWB nicht dadurch entziehen, dass sie den Betrieb eines Teils des Flughafens auf eine andere Gesellschaft, die keine Genehmigung nach § 38 Abs. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat, verlagert. Auch die andere Gesellschaft wird - soweit sie Teile des Flughafens betreibt - auf der Grundlage von besonderen oder ausschließlichen Rechten tätig.*)

2. Auch wenn die Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB Sachentscheidungsvoraussetzung im Nachprüfungsverfahren ist, ist ihr ursprünglicher und mindestens ebenso bedeutender Zweck doch der, die Vergabestelle frühzeitig auf etwaige Vergaberechtsverstöße hinzuweisen und damit Nachprüfungsverfahren zu vermeiden. Insoweit gehört die Rüge untrennbar zum Vergabeverfahren und nicht ausschließlich zum Nachprüfungsverfahren.*)

3. Lässt eine Vergabestelle ihren Bevollmächtigten eine Rüge in der Sache tiefgehend zurückweisen, ohne auf dessen mangelnde Bevollmächtigung für die Bearbeitung der Rüge hinzuweisen, kann sich die Vergabestelle nach Treu und Glauben im Nachprüfungsverfahren nicht darauf berufen, dass dieser für die Entgegennahme der Rüge gar nicht zuständig war.*)

4. Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 SektVO hat der Auftraggeber, sofern ihm der Endpreis eines Angebots ungewöhnlich niedrig erscheint, vor Ablehnung des Angebots dessen Merkmale zu prüfen. Bei Fehlen einer nachvollziehbaren Kostenschätzung des Auftraggebers darf die Feststellung eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes grundsätzlich nur aufgrund der eingehenden Angebote getroffen werden.*)

5. Zumindest bei der Vergabe von komplexen Dienstleistungen mit einem hohen IT-Anteil bietet ein Preisabstand von etwas über 15% zwischen den bestplatzierten Angeboten keinen Anlass für eine konkrete Aufklärung des Angebotspreises. Bei derartigen Aufträgen liegt erst ab einem Abstand von etwa 20% ein Missverhältnis nahe.*)

6. Im Vergabenachprüfungsverfahren gehören kartellrechtliche Bestimmungen wie § 19 GWB nicht zum Prüfungsumfang der Vergabekammer. Denn aufgrund der Schwere des Vorwurfs - der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und die Bildung eines nicht freigestellten Kartells sind Bußgeldtatbestände - verbietet sich schon aus rechtsstaatlichen Erwägungen dessen Bejahung in einem rein "summarischen", weil dem besonderen Beschleunigungsgebot unterliegenden Verfahren.*)

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Online seit 2013

VPRRS 2013, 1819
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber hilft ab: Antragsteller muss keine Kosten tragen!

VK Hessen, Beschluss vom 13.11.2013 - 69d-VK-33/2013

1. Erledigt sich der Nachprüfungsantrag vor einer Entscheidung der Vergabekammer, erfolgt die Entscheidung über die Kostentragung nach billigem Ermessen. Dabei ist zwar grundsätzlich der voraussichtliche Verfahrensausgang zu berücksichtigen. Der Antragsteller trägt jedoch keine Kosten, wenn sich der Nachprüfungsantrag dadurch erledigt, dass der Auftraggeber dem Begehren des Antragstellers abhilft.

2. Von der Gebührenerhebung kann ganz abgesehen werden, wenn sich der Antrag erledigt hat oder zurückgenommen wird in einem sehr frühen Verfahrensstadium, so dass sich die Vergabekammer noch nicht vertieft mit der Sach- und Rechtslage befassen musste. Weitere Fälle sind auch noch nicht stattgefundene mündliche Verhandlung, noch nicht erfolgte Beiladung oder der Fall, in dem der Antragsteller seinen Obliegenheiten umfänglich nachgekommen ist und einen Vergabeverstoß rechtzeitig erfolglos gerügt hat und die Vergabestelle erst im Nachprüfungsverfahren den gerügten Vergabeverstößen abhilft.

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VPRRS 2013, 1817
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Bieterausschluss trotz Änderung der Vertragsunterlagen?

VK Sachsen, Beschluss vom 17.05.2013 - 1/SVK/011-13

1. Ein Bieter kann wegen Änderungen der Vertragsunterlagen nur dann ausgeschlossen werden, wenn die dahingehenden Vorgaben des Auftraggebers eindeutig sind. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Auftraggeber ohne konkreten Bezug Anpassungen von mehreren Artikeln einer von ihm selbst erstellten Artikelliste verlangt und einige dieser Artikel in der Liste mehrfach aufgeführt sind.*)

2. Bei der Wertung hat der Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der von der Vergabekammer nur eingeschränkt auf Beurteilungsfehler überprüfbar ist.*)

3. Bei einer Bemusterung ersetzt der Verweis auf zurückliegende Erfahrungen nicht die Auseinandersetzung mit dem konkret zu bemusternden Produkt und dessen Eigenschaften. Dies gilt zumindest dann, wenn die Wertung auch im Übrigen den Eindruck vermittelt, dass eine konkrete Auseinandersetzung nicht erfolgt ist.*)

4. In der Regel ist es erforderlich, einzelne Wertungsentscheidungen auch in verbalisierter Form darzustellen. Dies gilt zumindest dann, wenn ein Produkt als besonders über- oder unterdurchschnittlich bewertet wird.*)

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VPRRS 2013, 1599
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOL/A 2009: Wie ist mit ungewöhnlichen Wagnissen umzugehen?

VK Sachsen, Beschluss vom 17.06.2013 - 1/SVK/016-13

1. Das ursprünglich in § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 enthaltene Gebot, dass dem Auftragnehmer kein "ungewöhnliches Wagnis" aufgebürdet werden dürfe, ist im Zuge der Novellierung der VOL/A 2009 ersatzlos entfallen, während hingegen dieses Postulat in § 7 Absatz 1 Nr. 3 VOB/A weiterhin besteht. Allerdings ist es Aufgabe der Vergabekammer, unter dem Tatbestandsmerkmal der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung zu prüfen, ob die Verdingungsunterlagen eine angemessene Risikoverteilung enthalten.*)

2. Schließt ein Auftraggeber bei einem Liefervertrag über Tausalz jegliche Abnahmeverpflichtung aus, so werden die Risiken des Vertrages in vergaberechtswidriger Weise einseitig zu Lasten des Auftragnehmers verschoben. Es kann aber ebenso wenig Verpflichtung des Auftraggebers sein, die branchentypischen Wagnisse eines solchen Liefervertrages für die Bieter vollständig zu übernehmen.*)

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VPRRS 2013, 1359
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Angebote nicht vergleichbar: Vergabeentscheidung bewertungsfehlerhaft!

OVG Hamburg, Beschluss vom 16.08.2013 - 1 Es 2/13

1. Einer Auswahlentscheidung dürfen nur vergleichbare Angaben zu Grunde gelegt werden.

2. Gibt ein Bieter in der Rubrik "Aus- und Fortbildungskosten" Sach- und Personalkosten an, während andere Bieter nur die abgefragten Sachkosten angegeben haben, sind die Angebote nicht vergleichbar. Eine Entscheidung, die unter Zugrundelegung dieser Angaben erfolgt, leidet an einem ist Bewertungsfehler und ist vergaberechtswidrig.

3. Die Nachprüfung der Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen obliegt regelmäßig den Oberverwaltungsgerichten.

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VPRRS 2013, 1329
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch bei evidentem Vergaberechtsverstoß: Keine Nachprüfung ohne Rüge!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2013 - Verg W 13/12

1. Die Rügeobliegenheit besteht auch dann, wenn der Vergaberechtsverstoß - aus Sicht des Bieters - offensichtlich ist und die Erhebung einer Rüge deshalb eine "unnötige Förmelei" darstellt. Im Hinblick auf den Zweck der Rügepflichten, es dem Auftraggeber zu ermöglichen, etwaige Vergaberechtsfehler schnellstmöglich selbst zu beheben, ohne dass ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden muss, ist auf die Rüge grundsätzlich nicht zu verzichten.

2. Ausnahmsweise kann die Rügeobliegenheit entfallen, wenn der Aufraggeber eindeutig zu erkennen gibt, dass er unumstößlich an seiner Entscheidung festhalten wird, von ihr also unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge eines Bieters hin, abrückt.

3. Das Verbot der Zuschlagserteilung auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, hat nur dann bieterschützende Wirkung, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen. Das ist dann der Fall, wenn ein Niedrigpreisangebot in der zielgerichteten Absicht der Marktverdrängung abgegeben oder zumindest die Gefahr begründet wird, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz (und nicht nur von einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden, oder der Auftragnehmer durch die niedrige Preisgestaltung in so erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht zu Ende bringen kann.

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VPRRS 2013, 0799
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Einziges Angebot 80% über Kostenschätzung: Verfahrensaufhebung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2013 - 11 Verg 4/13

Die Aufhebung einer Ausschreibung erfolgt ermessensfehlerfrei, wenn das einzige Angebot eines Bieters die von der Auftraggeberin geschätzten Preise um mehr als 80% übersteigt.*)

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VPRRS 2013, 0686
DienstleistungenDienstleistungen
An bekannt gemachte Eignungsnachweise ist der Auftraggeber gebunden!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2012 - 1 VK 37/12

1. Bei einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb dient der Teilnahmewettbewerb der abschließenden Ermittlung der geeigneten Bewerber aus deren Kreis dann die Bewerber ausgesucht werden, mit denen der Auftraggeber den Auftragsinhalt erörtern will. Der Auftraggeber hat bereits in der Bekanntmachung anzugeben, welche Nachweise hierbei zur Prüfung der Eignung vorzulegen sind. Aus Gründen der Transparenz ist der Auftraggeber an die bekannt gemachten Vorgaben gebunden. Im Nachhinein dürfen davon abweichend keine weiteren Eignungsnachweise verlangen werden.

2. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar war und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Wird in der Bekanntmachung noch keine Frist zur Angebotsabgabe genannt, sondern erst in den Vergabeunterlagen oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe, ist die dort genannte Frist maßgebend. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Antragstellerin tatsächlich vom Vergabefehler Kenntnis hatte. Es genügt, wenn der Fehler erkennbar war.

3. Im Rahmen einer Rüge sind an die Darlegung des Sachverhalts keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Nicht erforderlich ist, dass der Antragsteller positive Kenntnis von den als Tatsachen behaupteten Umständen hat. Er darf auch das behaupten, was er aus seiner Sicht für wahrscheinlich oder möglich hält. Die Sachverhaltsdarstellung hat aber doch so konkret zu sein, dass sich hieraus substantiiert und schlüssig die Verletzung von Vergabevorschriften ergibt.

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VPRRS 2013, 0618
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kann die Rüge des Zuschlagsbieters abgewiesen werden?

VK Berlin, Beschluss vom 22.02.2013 - VK-B1-43/12

1. Ein Nachprüfungsantrag, der nach mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingeht ist unzulässig.

2. Gibt der Auftraggeber in der Rechtsbehelfbelehrung nicht an, um welche konkreten Rechtsbehelfe es sich handelt, führt das nicht zur Intransparenz und Unverständlichkeit des Rechtsbehelfs.

3. Die Verfahrensweise des Auftraggebers, bei der die Rügen des Bieters zurückgewiesen, dieser aber gleichwohl als der beabsichtigte Zuschlagsbieter ausgewählt wird, ist zwar ungewöhnlich, jedoch nicht vergaberechtswidrig. Bis zum endgültigen Zuschlag kann der beabsichtigte Zuschlagsbieter jedoch ein Nachprüfungsverfahren einleiten.

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VPRRS 2013, 0458
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabeverstoß aus dem Rügeschreiben nicht ersichtlich: Unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2007 - 1 VK 42/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0456
DienstleistungenDienstleistungen
Geforderte Erklärungen sind vom Bieter vollständig vorzulegen!

VK Südbayern, Beschluss vom 09.10.2007 - Z3-3-3194-1-45-08/07

Wird von einem Bieter eine geforderte Erklärung (Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur) nur teilweise vorgelegt, führt dies zum zwingenden Ausschluss seines Angebots. Ein Recht des Bieters zu entscheiden, welcher Teil des geforderten Dokuments für den Auftraggeber von Bedeutung ist, besteht nicht. Die Vergabestelle umgekehrt kann von sich aus nicht beurteilen, ob der fehlende Teil für sie wesentliche Informationen enthält.*)

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VPRRS 2013, 0453
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss beim Fehlen geforderter Erklärungen

VK Südbayern, Beschluss vom 22.08.2007 - Z3-3-3194-1-38-07/07

Unter geforderten Erklärungen gem. § 21 Nr.1 Abs. 1 VOL/A sind solche zu verstehen, die nicht bereits Inhalt der Ausschreibungsunterlagen sind und von einem Bieter aufgrund eines entsprechenden Verlangens des Auftraggebers zwingend abgegeben werden müssen, damit sie Bestandteil seines Angebots und später des Vertrags werden können. Bei Fehlen geforderter Erklärungen ist demnach ein Angebotsausschluss zwingend, wenn die Erklärung zumutbar gefordert, klar verlangt und nicht unbedeutend war. Der in § 97 Abs. 2 GWB verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter gebietet es, nur solche Angebote zu werten, die den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen und keine wesentlichen Abweichungen enthalten.*)

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VPRRS 2013, 0449
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dienstleistungskonzession: Auftraggeber zahlt keine Vergütung!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.09.2007 - Z3-3-3194-1-29-06/07

1. Bei einer Dienstleistungskonzession handelt es sich um einen Vertrag, bei dem sich ein Unternehmen gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber dazu verpflichtet, diesem gegenüber Dienstleistungen zu erbringen. Sie ist speziell dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung des Auftraggebers nicht in der Zahlung einer Vergütung besteht, sondern in der Verleihung des Rechts, die zu erbringende Dienstleistung entgeltlich zu verwerten, wobei das Verwertungsrisiko im wesentlichen beim Auftragnehmer liegt. Der Auftragnehmer trägt das Risiko, dass seine Leistung am Markt eventuell nicht oder in nicht ausreichendem Maße nachgefragt wird.*)

2. Der vorgesehene Betreibervertrag für die Einrichtung einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Bereich der Integrierten Leitstelle stellt eine Dienstleistungskonzession dar, die nicht nach Abschnitt 2 der VOL/A vergeben werden muss und daher nicht der vergaberechtlichen Nachprüfung nach den §§ 102 ff GWB unterliegt.*)

3. Der künftige Auftragnehmer erhält von Seiten des Auftraggebers keine Vergütung, im Gegenteil, er hat nach dem abzuschließenden Vertrag einen bestimmten Kostenansatz je Übertragungseinrichtung für Bestandskunden und Neukunden zu zahlen. Die Tatsache, dass die Integrierte Leitstelle mit Personal des Auftraggebers geführt wird und der Auftragnehmer Räumlichkeiten des Auftraggebers nutzen darf, stellt keine Zahlung einer Vergütung oder einen vergleichbaren geldwerten Vorteil dar, insbesondere auch deshalb nicht, weil der Auftragnehmer vertraglich regelt, dass beides mit den durch den Auftragnehmer zu zahlenden Kostenansatz abgegolten ist.*)

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VPRRS 2013, 0446
DienstleistungenDienstleistungen
Vermittlung von Abschleppdiensten ist Dienstleistungskonzession!

VK Südbayern, Beschluss vom 18.06.2007 - Z3-3-3194-1-22-05/07

Bei der Übertragung des Rechtes zur Vermittlung von Abschleppdienstleistungen handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. Diese unterfällt nicht dem Begriff des öffentlichen Auftrags, so dass der 4 Teil des GWB nicht gilt und der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet ist.*)

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VPRRS 2013, 0410
DienstleistungenDienstleistungen
Auch nachträglich gebildete Unterkriterien sind bekannt zu machen!

VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2013 - 69d-VK-01/2013

1. Auch wenn ein Nachprüfungsantrag zunächst unzulässig war, weil der Antragsteller die Rechtsverletzung, auf die er seinen Antrag ursprünglich gestützt hatte, nicht zuvor unverzüglich gerügt hatte, können neue Rügen in zulässiger Weise in das Nachprüfungsverfahren einbezogen werden, wenn die vermeintlichen Verstöße erst im Verlauf des Verfahrens bekannt geworden sind.

2. Das Informationsschreiben muss nicht die vollständigen Gründe des Vergabevermerks enthalten. Ein ausreichendes Maß an Auskunft ist schon dann gegeben, wenn sich das Informationsschreiben nicht auf den formelhaften Inhalt, der unterlegene Bieter habe nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, beschränkt, sondern vielmehr die von der Vergabestelle für die einzelnen Wertungskriterien erreichten Teilpunktzahlen benennt und im Übrigen die Mitteilung enthält, dass der für die Auftragserteilung vorgesehen Bieter die maximal zu erreichende Punktzahl erhalten habe.

3. Der Auftraggeber hat bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe alle vorgesehenen Zuschlagskriterien einschließlich deren Gewichtung mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht gilt auch für Unterkriterien und zwar auch dann, wenn sie "im Nachhinein" aufgestellt oder verändert wurden.

4. Für die Abgrenzung zwischen vergaberechtlich zulässigen leistungsbezogenen Zuschlagskriterien und vergaberechtlich unzulässigen bieterbezogenen Zuschlagskriterien ist es maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters.

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VPRRS 2013, 0379
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftragswert eines Rahmenvertrags: Was ist mit "Ausreißern"?

VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2012 - 1/SVK/037-12

1. Wird die Schätzung des voraussichtlichen Auftragswertes eines Rahmenvertrages anhand der durchgeführten Aufträge vergangener Jahre geschätzt, so ist es nicht zu beanstanden, wenn ein einzelner Auftrag, der sowohl hinsichtlich seiner Größe, als auch hinsichtlich der Häufigkeit des Anfalles von der Auftraggeberin als einmalig eingeschätzt wird, bei der Schätzung nicht berücksichtigt wurde.*)

2. Es stellt keinen Dokumentationsmangel dar, wenn Abrechnungsbelege der zur Schätzung herangezogenen Einzelaufträge der vergangenen Jahre nicht in der Vergabeakte enthalten sind, sondern erst auf Verlangen der Vergabekammer nachgereicht werden.*)

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VPRRS 2013, 0374
DienstleistungenDienstleistungen
Leistung nicht europaweit ausgeschrieben: Vertrag unwirksam!

VK Sachsen, Beschluss vom 03.05.2012 - 1/SVK/008-12

1. § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist nach richtlinienkonformer Auslegung auch dann anwendbar, wenn der Auftraggeber zwar ein geregeltes Vergabeverfahren, anstatt eines gebotenen europaweiten Vergabeverfahrens aber nur ein nationales Vergabeverfahren durchführt.*)

2. Bei der Wahl eines nationalen, statt des gebotenen europaweiten Vergabeverfahrens ist die mögliche Rechtsbeeinträchtigung darin zu sehen, dass der Weg zu den Vergabekammern und die Wahrnehmung des Primärrechtsschutzes nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zumindest deutlich erschwert wird.*)

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VPRRS 2013, 0342
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Preisabstand von 9%: Keine Auskömmlichkeitsprüfung erforderlich!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.11.2012 - 1/SVK/034-12

1. § 19 EG Abs. 6 VOL/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor unseriös kalkulierten Angeboten, bei deren Bezuschlagung die Gefahr bestünde, dass die Leistung nicht bis zum Ende der vorgesehenen Laufzeit vertragsgemäß erbracht werden könnte.*)

2. Ist anhand des Preisspiegels festzustellen, dass das preisgünstigste Angebot von dem zweitplatzierten Angebot schon weniger als 9% abweicht und beträgt der Abstand vom zweit- zum drittplatzierten Angebot weniger als 5% ist für eine Auskömmlichkeitsprüfung bereits kein Anlass gegeben. Dies gilt umso mehr, wenn sich auch das weitere Bieterfeld einheitlich gestaltet, so dass insgesamt nicht von außergewöhnlich niedrigen Ausreisserangeboten auf den vorderen Rängen oder ähnlichen Auffälligkeiten ausgegangen werden muss.*)




VPRRS 2013, 0285
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Reichweite der Transparenzpflichten des öffentlichen Auftraggebers

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.01.2008 - 2-4 O 201/06

Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Rechtsstreit um einen Unterlassungsanspruch wegen einer de-facto-Vergabe durch Änderung einer nach Ausschreibung abgeschlossenen Dienstleistungskonzession: Reichweite und Rechtsgrundlagen von Transparenzpflichten des öffentlichen Auftraggebers; Behandlung eines Unternehmens als öffentliches Unternehmen bzw. öffentlicher Auftraggeber

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VPRRS 2013, 0035
Sonstige DienstleistungenSonstige Dienstleistungen
Neuvergabe Stromlieferungskonzessionen: Was dürfen Gemeinden (nicht)?

LG Kiel, Urteil vom 03.02.2012 - 14 O 12/11.Kart

1. Die Disposition über die Neuvergabe der Konzessionen über Stromlieferung steht ausschließlich den Gemeinden zu. Sie sind dadurch absolut marktbeherrschend und demnach an §§ 19, 20 GWB gebunden.

2. Die Gemeinden müssen einen Wettbewerb um die Netze ermöglichen, in dem sie sich bei der Auswahl des neuen Konzessionsträgers um das Erreichen einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltfreundlichen Energieversorgung bemühen.

3. Das Ausnutzen hoheitlicher Befugnisse der Gemeinden zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen ist unzulässig.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0415
DienstleistungenDienstleistungen
Zweck der 6-Monatsfrist: Rechtssicherheit, nicht Bedenkzeit!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2012 - VK-SH 21/12

1. Die Voraussetzungen des § 101 b Abs. 2 GWB müssen nicht kumulativ vorliegen, vielmehr genügt es, dass eine der Alternativen gegeben ist. Die Regelung der 6-Monatsfrist des § 101 b Abs. 2 GWB dient nicht dem Zweck, dem Bieter auch bei früher positiver Kenntnis weitere 5 Monate Bedenkzeit zu gewähren, sondern dient der Schaffung von Rechtssicherheit für den Auftraggeber spätestens nach einem halben Jahr unabhängig von jeglicher Kenntnis. Sie kann daher nicht alternativ für den Fall genutzt werden, dass der Antrag nach § 101 b GWB aufgrund der 30-Tage-Regelung unzulässig ist.*)

2. Die Vergabekammer kann bei Unzulässigkeit des Antrages auch dann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie den Antrag nach § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB zugestellt - und damit eine offensichtliche Unzulässigkeit verneint - hat und erst später nach vertiefter Prüfung der Sach- und Rechtslage zur Überzeugung von der Unzulässigkeit des Antrags gelangt.*)

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VPRRS 2012, 0340
DienstleistungenDienstleistungen
Einvernehmliche Rücknahme einer Kündigung: Neuausschreibung?

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2012 - 2 Verg 2/12

1. Zur Erledigung des Nachprüfungsverfahrens "in sonstiger Weise" nach §§ 123 S. 4 i.V. mit 114 Abs. 2 S. 2 GWB durch endgültige Aufgabe der Beschaffungsabsicht.*)

2. Ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag i.S. von § 99 Abs. 1 und Abs. 4 GWB liegt vor, wenn der Auftragnehmer entgeltlich Personal für die Geschäftsführung zur Verfügung stellt und daneben weitere Management- und Beratungsleistungen mit eigenem Personal zu erbringen hat. Hierin liegt auch kein Arbeitsvertrag i.S. von § 100 Abs. 2 Halbs. 2 GWB 2009.*)

3. Beruft sich der Auftraggeber auf eine Überschreitung der Frist des § 101b GWB, so trägt er die Feststellungslast für einen früheren Beginn des Fristlaufs durch Erlangung der Kenntnis vom Vertragsschluss, als vom Antragsteller eingeräumt.*)

4. Die Unwirksamkeit eines Vertrags wegen Verstoßes gegen die Vorabinformationspflicht nach § 101a GWB oder wegen einer Direktvergabe unter Verstoß gegen die Verpflichtung zur Beteiligung anderer Unternehmen am Vergabeverfahren i.S. von § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB kann auch dann zum Gegenstand eines neuen Nachprüfungsverfahrens gemacht werden, wenn ein Beschluss der Vergabekammer bereits bestandskräftig geworden ist, der den Auftraggeber für den Fall des Fortbestehens der Beschaffungsabsicht zur Neuausschreibung verpflichtet.*)

5. Die Herstellung des Einvernehmens über die Rücknahme einer Kündigung eines öffentlichen Auftragsverhältnisses kommt jedenfalls dann dem Neuabschluss eines Vertrags gleich, wenn der öffentliche Auftraggeber zuvor durch eine bestandskräftige Entscheidung der Vergabekammer zur Neuausschreibung für den Fall des Fortbestehens der Vergabeabsicht verpflichtet worden war.*)

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VPRRS 2012, 0331
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rückforderung v. Subventionen allein wegen fehlerhafter Ausschreibung?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2012 - 6 A 10478/12

1. Wird Nr. 3.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P - in einen Zuwendungsbescheid einbezogen, so stellt diese Regelung eine Auflage im Sinne von § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwVfG dar.*)

2. Das Nichtoffene Verfahren bzw. die Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb sind gegenüber dem Offenen Verfahren bzw. der Öffentlichen Ausschreibung grundsätzlich in geringerem Maße geeignet, einen möglichst breiten Wettbewerb zu sichern und damit auch dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung zu dienen.*)

3. Auch wenn ein Auftrag unzulässigerweise im Nichtoffenen Verfahren bzw. aufgrund einer Beschränkten Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb statt im Offenen Verfahren bzw. aufgrund einer Öffentlichen Ausschreibung vergeben wird, muss ein solcher Vergabeverstoß nicht ausnahmslos als schwerwiegend erachtet werden.*)

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VPRRS 2012, 0293
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Berufung auf selbst verschuldeten Aufhebungsgrund!

OLG München, Beschluss vom 28.08.2012 - Verg 11/12

Im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung der Aufhebung kann sich der Auftraggeber nicht auf einen Aufhebungsgrund berufen, den er selbst schuldhaft herbeigeführt hat.*)

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VPRRS 2012, 0205
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erläuterungen sind keine Änderungen des Angebots!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 61/11

1. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung des Angebots ausgeschlossen; eine solche Änderung kann auch nicht einvernehmlich im Wege eines Aufklärungsgesprächs erfolgen. Erklärungen zu bestimmten Herstellern und Typen sind keine Angebotsänderungen.

2. Bei einer hersteller- und produktneutralen Ausschreibung bleibt der erfolgreiche Bieter grundsätzlich frei, ein Produkt von mittlerer Art und Güte seiner Wahl zu liefern.

3. Eine Preisdifferenz von knapp 12% liegt weit unter der Aufgreifschwelle, deren Erreichen der Auftraggeber zum Anlass nehmen muss, die Höhe des Angebots zu überprüfen. Diese Schwelle liegt bei einem Preisabstand von 20% zum nächsthöheren Angebot.

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