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Über 14.000 Entscheidungen, davon derzeit 11.906 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Dienstleistungen 10 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 23 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zu Dienstleistungen

10 Urteile - (23 in Alle Sachgebiete)

Online seit 25. Juli

VPRRS 2024, 0145
Beitrag in Kürze
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber darf „vergleichbare“ Referenzleistung fordern!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.02.2024 - Verg 23/23

1. Der öffentliche Auftraggeber kann im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.

2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber zum Nachweis der Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit verlangt, dass sich die Referenz über eine Leistung verhalten muss, die mit der zu vergebenden Leistung "vergleichbar" ist.

3. Die Formulierung "vergleichbar" bedeutet, dass die referenzierte Leistung mit der ausgeschriebenen Leistung nicht "gleich" oder gar "identisch" sein muss. Ausreichend ist, dass sie in Bezug auf ihren Umfang und ihre Komplexität in technischer oder organisatorischer Art einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen muss.

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Online seit 24. Juli

VPRRS 2024, 0144
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist die Leistungsfähigkeit eines Bieters zu prüfen?

BayObLG, Beschluss vom 29.05.2024 - Verg 15/23

1. Der öffentliche Auftraggeber darf grundsätzlich ohne Widerspruch zu davon ausgehen, dass ein Bieter seine vertraglichen Zusagen erfüllen wird.

2. Erst wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dies zweifelhaft ist, ist der Auftraggeber gehalten, durch Einholung ergänzender Informationen die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens bzw. die hinreichende Leistungsfähigkeit des Bieters zu prüfen.

3. Bei der Überprüfung des Leistungsversprechens ist der Auftraggeber in der Wahl seiner Mittel grundsätzlich frei. Das vom Auftraggeber gewählte Mittel zur Überprüfung muss jedoch geeignet und die Mittelauswahl frei von sachwidrigen Erwägungen getroffen worden sein.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist nur dann auf ein bestimmtes Mittel der Verifizierung zu verweisen, wenn dieses das einzige geeignete Mittel der Überprüfung der Bieterangaben darstellt und dem öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung steht.

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Online seit 18. Juli

VPRRS 2024, 0140
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Übertriebener Ehrgeiz verdirbt den Wettbewerb (frei nach Shakespeare)!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 21.03.2024 - VgK-4/2024

1. Es liegt im Interesse des Wettbewerbs, Beschaffungsziele nicht so ehrgeizig vorzugeben, dass nur wenige Anbieter diese Ziele zeitgerecht erfüllen können.

2. Jede Mindestanforderung begrenzt den Wettbewerb. Begrenzungen des Wettbewerbs führen regelmäßig dazu, dass sich die wertbaren Angebote verteuern, weil preiswerte Konzepte ausgeschlossen werden müssen.

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Online seit 16. Juli

VPRRS 2024, 0138
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wie ist das Vergabeverfahren zu dokumentieren?

VK Niedersachsen, Beschluss vom 14.05.2024 - VgK-6/2024

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, das Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden.

2. Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht ist immer zugleich auch ein Verstoß gegen das Transparenzgebot.

3. Zu dokumentieren sind sowohl der formale Verfahrensablauf als auch die Maßnahmen, Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen.

4. Zwar muss die Dokumentation nicht notwendigerweise in einem zusammenhängenden Vergabevermerk erfolgen. Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass das Verfahren lückenlos dokumentiert wird, wobei der Vermerk aus mehreren Teilen bestehen kann. Die Dokumentation muss jedoch zeitnah erstellt und laufend fortgeschrieben werden.

5. Die für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen sind in allen Schritten so eingehend zu dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht und Ergebnis in die Benotung eingegangen sind.

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Online seit 11. Juli

VPRRS 2024, 0135
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Zu hohe Mindestumsätze gefordert: Bieter erhält zweite Chance!

VK Bund, Beschluss vom 05.06.2024 - VK 2-39/24

1. Die Vorgaben des § 3 VgV, die weitgehend als rechtlich zu qualifizierende Anforderungen an die Auftragswertberechnung stellen, dürfen nicht unbesehen übernommen werden in einen anderen Kontext, so den Kontext der grundsätzlich im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers stehenden Ausgestaltung der Eignungsanforderungen nach § 45 VgV, auch wenn dort ebenfalls vom "geschätzten Auftragswert" gesprochen wird.

2. Ein am Achtfachen der Auftragswertschätzung orientierter Mindestjahresumsatz ist einem konkreten Sonderfall vorbehalten, nämlich wenn "aufgrund der Art des Auftragsgegenstands spezielle Risiken bestehen".

3. Einem Bieter, dessen Angebot wegen einer Änderung von den Vergabeunterlagen zwingend von der Wertung auszuschließen ist, ist dennoch antragsbefugt, wenn ihm eine sog. zweite Chance auf Abgabe eines neuen, dann mangelfreien Angebots zusteht.

4. Eine zweite Chance kann sich daraus ergeben, dass auch alle weiteren Angebote entweder an Mängeln leiden oder der öffentliche Auftraggeber seine Prüfung noch nicht abgeschlossen hat oder daraus, dass die Grundlagen des Vergabeverfahrens in Bezug auf die Vorgaben des Auftraggebers nicht vergaberechtskonform, sondern überschießend sein könnten.

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Online seit 5. Juli

VPRRS 2024, 0130
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Verfahren nach § 47 Abs. 5 EnWG ist abschließend und endgültig!

LG Mannheim, Urteil vom 21.02.2024 - 14 O 173/22 Kart

1. Eine Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens begründet nicht zwangsläufig die Nichtigkeit des Konzessionsvertrags.

2. Die Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an zügiger Rechtssicherheit, die es für einen funktionierenden und effektiven Wettbewerb um Netze sowie für den Netzausbau bedarf, führt grundsätzlich dazu, dass die Nichtigkeitsfolge nicht (mehr) eingreift, wenn die von den Rechtsfehlern nachteilig betroffenen Bieter ausreichend Gelegenheit hatten, ihre Rechte zu wahren, diese Möglichkeit jedoch nicht nutzten. Gleiches gilt, soweit die betroffenen Bieter die zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten erfolglos genutzt haben.

3. Einer formal rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren nach § 47 Abs. 5 EnWG kommt materielle Rechtskraft in dem Sinne zu, dass über die dort geltend gemachten Rechtsverletzungen i.S. des § 47 Abs. 1 EnWG zumindest mit Wirkung für die Verfahrensbeteiligten abschließend und endgültig entschieden wird.

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Online seit 4. Juli

VPRRS 2024, 0128
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Je niedriger das Entgelt, desto besser das Angebot!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.06.2024 - 6 U 222/23

1. Auslegung und Anwendung von §§ 1, 46 EnWG, § 19 GWB, wonach es bei der Neuvergabe der Wegenutzungsrechte für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung i.S.v. § 46 Abs. 2 EnWG zulässig ist, dass die Gemeinde mit einem Auswahlkriterium "Preisgünstige Versorgung" ein Angebot umso besser zu bewertet, je niedriger die prognostizierten Netznutzungsentgelte und Netzanschlusskosten jeweils betreffend das kommunale Netzgebiet sind, widersprechen zweifelsfrei und offensichtlich nicht Art. 39 bis 41 der Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (ABl. L 211/94).*)

2. Im Übrigen verstieße die Gemeinde mit so gestalteten Auswahlkriterien selbst dann nicht gegen sie im Verhältnis zu Bewerbern treffende Pflichten, wenn diese Richtlinie (wenigstens in Verbindung mit dem Loyalitäts- und Effektivitätsgrundsatz) den Mitgliedsstaaten im Ergebnis untersagen würde, dies zuzulassen.*)

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VPRRS 2024, 0129
DienstleistungenDienstleistungen
Jeder Bieter muss eine faire Chance haben!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.05.2024 - 4 A 2508/22

1. Ein vollständiger Antrag, der geeignet ist, bei nicht rechtzeitiger Bescheidung eine Genehmigungsfiktion auszulösen, liegt im Anwendungsbereich des § 6a Abs. 2 GewO nur dann vor, wenn aus diesem hervorgeht, dass der Marktdurchführung durch den Antragsteller keine sonstigen rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen.*)

2. Die Fiktionsregelung des § 6a Abs. 2 GewO sollte nur die durch die Richtlinie 2006/123/EG begründete Pflicht zur Einführung einer Genehmigungsfiktion in nationales Recht umsetzen. Von den die Mitgliedstaaten verpflichtenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/123/EG über Genehmigungsregelungen sind insbesondere Marktfestsetzungsanträge nicht erfasst, die sich auf Märkte beziehen, welche als öffentliche Einrichtungen entweder von der öffentlichen Hand betrieben werden oder deren Betrieb privaten Veranstaltern im Einklang mit dem hierfür maßgeblichen Recht nur im Rahmen öffentlicher Dienstleistungskonzessionen im Sinne des Unionsrechts und/oder mit einer noch nicht erteilten oder verbindlich in Aussicht gestellten straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis oder sonstigen Erlaubnis zugänglich ist.*)

3. Hiervon ausgehend ist ein Festsetzungsantrag jedenfalls dann unvollständig, wenn aus ihm nicht hervorgeht, dass der vom Antragsteller beabsichtigen Marktdurchführung keine sonstigen rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen.*)

4. Bei traditionell veranstalteten Wochenmärkten handelt es sich nach dem hierfür maßgeblichen Landesrecht unabhängig davon, dass sie von einem privaten Konzessionsnehmer unter Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis durchgeführt werden sollen, um vorhandene und nicht erst zu schaffende gemeindliche Einrichtungen i.S.v. § 8 GO-NW.*)

5. Bereits aus § 8 Abs. 2 GO-NW ergibt sich, dass die öffentlich-rechtlichen Bindungen aus dem Betrieb der Wochenmärkte als öffentliche Einrichtung gegenüber Beschickern, Besuchern und Dritten fortbestehen und sich eine veranstaltende Gemeinde diesen nicht vollständig durch eine "Flucht ins Privatrecht" entziehen kann.*)

6. Eine staatliche Stelle, die einen öffentlichen Auftrag vergibt, muss jedem Mitbewerber eine faire Chance bieten, nach Maßgabe der für den spezifischen Auftrag wesentlichen Kriterien und des vorgesehenen Verfahrens berücksichtigt zu werden.*)

7. Bei Auswahlentscheidungen, an denen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, ergibt sich die Pflicht transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungen auch aus dem auf dem allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung beruhenden europarechtlichen Transparenzgebot.*)

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Online seit 3. Juli

VPRRS 2024, 0127
Beitrag in Kürze
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unwissenheit schützt nicht vor Rückforderung!

VG München, Urteil vom 25.04.2024 - 31 K 21.2797

1. Ein Zuwendungsbescheid kann ganz oder teilweise mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn der Begünstigte gegen vergaberechtliche Vorschriften verstoßen hat, deren Einhaltung im Zuwendungsbescheid wirksam beauflagt wurde.

2. Die Einhaltung der Vergabegrundsätze liegt allein in der Risikosphäre des Zuwendungsempfängers.

3. Für die Feststellung der Vergabeverstöße kommt es nicht auf die Kenntnis des Zuwendungsnehmers hiervon bzw. auf ein entsprechendes Verschulden, sondern lediglich auf die objektive Rechtslage an. Subjektive Merkmale können allenfalls im Rahmen der Ausübung des Widerrufermessens Berücksichtigung finden.

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Online seit 2. Juli

VPRRS 2024, 0126
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Kein sachlicher Aufhebungsgrund: Aufhebung wird aufgehoben!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.05.2024 - 3194.Z3-3_01-24-8

1. Die Entscheidung über die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist eine Ermessensentscheidung. Die Bieter haben daher Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung durch den Auftraggeber. Die Nachprüfungsinstanzen können die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers insoweit auf eine korrekte Ausübung des Ermessens überprüfen.*)

2. Die Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung kann dann veranlasst sein, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund fehlt und die Entscheidung sich daher als willkürlich darstellt oder der öffentliche Auftraggeber das ihm hinsichtlich der Entscheidung über die Verfahrensaufhebung zustehende Ermessen nicht oder fehlerhaft ausgeübt hat.*)

3. Willkürlich ist ein Verwaltungshandeln dann, wenn es unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht. Willkür liegt vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in eklatanter Weise missdeutet wird.*)

4. Die Vergabekammer kann das Ermessen über die Aufhebung eines Vergabeverfahrens nicht anstelle des Auftraggebers ausüben und demzufolge auch keine möglicherweise bestehenden anderen Begründungsansätze für eine zumindest wirksame Aufhebung des Verfahrens heranziehen. Dies ist Aufgabe des öffentlichen Auftraggebers.*)

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