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Sachgebiet: Sonstige Dienstleistungen

59 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

VPRRS 2012, 0170
Reparatur und WartungReparatur und Wartung
Forderung nach Einsatz von Öko- oder Fairtrade-Produkten zulässig!

EuGH, Urteil vom 10.05.2012 - Rs. C-368/10

1. Das europäische Vergaberecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen, für den der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass bestimmte zu liefernde Erzeugnisse aus ökologischer Landwirtschaft oder fairem Handel stammen.

2. Umweltgütezeichen oder bestimmte Gütezeichen sind nicht ausreichend, vielmehr muss der öffentliche Auftraggeber insbesondere detaillierte Spezifikationen verwenden.

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VPRRS 2012, 0165
Sonstige DienstleistungenSonstige Dienstleistungen
Unzulässige Beschwerde ohne mündliche Verhandlung zu verwerfen!

OLG München, Beschluss vom 04.05.2012 - Verg 05/12

Der Vergabesenat ist in Analogie zu § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO berechtigt, eine unzulässige Beschwerde unabhängig vom Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung zu verwerfen.*)

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VPRRS 2012, 0452
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Thermische Behandlung von Klärschlamm: Voraussetzungen für zulässigen In-House-Vergabe?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2012 - 1 VK 66/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0369
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Welche Anforderungen an Zertifizierungsverlangen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 - Verg 38/11

1. Die Anforderung lediglich einer Zertifizierung nach DIN ISO 12647-2 ist vergaberechtswidrig. Sie entspricht nicht dem - auf Art. 49 der Richtlinie 2004/18/EG - beruhenden § 7 EG Abs. 10 VOL/A, wenn der Auftraggeber mit seiner Anforderung eine Zertifizierung durch eine Qualitätsstelle verlangt, die nicht - nur - europäische Zertifizierungsnormen anwendet.

2. § 7 EG Abs. 10 VOL/A ist abschließend.

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VPRRS 2011, 0327
DienstleistungenDienstleistungen
Angebotsaufklärung: Recht, aber keine Pflicht!

VK Sachsen, Beschluss vom 08.07.2011 - 1/SVK/027-11

1. Nach dem Offenkundigkeitsprinzip hat das Vertretergeschäft nur dann unmittelbare Fremdwirkung, wenn der Vertreter erkennbar im Namen des Vertretenen auftritt. Derjenige, der bei einem Vertragsschluss im fremden Namen auftreten will, muss dies ausdrücklich- d.h. durch eine ausdrückliche Erklärung, oder nach den Umständen eindeutig erkennen lassen.*)

2. Das stellvertretungsrechtliche Offenkundigkeitsprinzip dient dem Schutz des Vertragspartners, hier dem öffentlichen Auftraggeber, der ein besonderes Interesse daran hat, zu wissen mit wem er letztendlich einen Vertrag eingehen wird und ob sein Gegenüber auch tatsächlich für die Erbringung der Leistung geeignet ist. Unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten sind an diese Offenkundigkeit erhöhte Anforderungen zu stellen, da gerade aufgrund möglicher komplizierter gesellschaftsrechtlicher Verflechtungen konzernverbundener Unternehmen klar sein muss, ob auch derjenige Vertragspartner werden wird, dessen Eignung man zuvor im Teilnahmewettbewerb intensiv geprüft hat.*)

3. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nach § 18 EG Satz 1 VOL/A 2009 zwar zur Angebotsaufklärung berechtigt, in der Regel aber nicht verpflichtet. Die Informationsgewinnung in einem Aufklärungsgespräch darf nur dahingehend erfolgen, sich über die Eignung des Bieters, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst, etwaige Nebenangebote, die Art der geplanten Durchführung oder bspw. die Angemessenheit des Preises zu informieren.*)

4. Das Akteneinsichtsrecht ist nur in dem Umfang gegeben, in dem es zur Durchsetzung der Rechte der Antragstellerin aus § 97 Abs. 7 GWB erforderlich ist. Bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag kann ein Akteneinsichtsrecht in der Regel nicht mehr der Durchsetzung der Rechte des Antragstellers dienen, denn hypothetische Mängel der Angebotswertung können sich nicht (mehr) auf dessen Rechtsstellung auswirken.*)

5. § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB gestattet der Vergabekammer eine Entscheidung nach Lage der Akten bei Unzulässigkeit des Antrags. Die Anwendung der Vorschrift erfordert nicht, dass der Antrag "offensichtlich" unzulässig ist. Denn anders als in § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB ist in § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB das Attribut "offensichtlich" nur der Unbegründetheit und nicht auch der Unzulässigkeit zugeordnet.*)

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VPRRS 2011, 0292
DienstleistungenDienstleistungen
Wann kann (muss) die Leistung nicht eindeutig beschrieben werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 36/11

1. Die Absicht des Gesetzgebers, durch Bestimmung einer Antragsfrist einen Antragsteller möglichst frühzeitig zur Anbringung eines Nachprüfungsantrags anzuhalten, schließt aus, die Zulässigkeit und genauso die Begründetheit eines solchen Antrags davon abhängig zu machen, dass der Antragsteller durch den behaupteten Rechtsverstoß eine (praktisch nicht ausschließbare) Beeinträchtigung seiner Auftragschancen erfährt. Insoweit genügt - wenn der Wille des Gesetzgebers nicht konterkariert werden soll - ebenso wie bei der Antragsbefugnis eine abstrakt mögliche Schädigung der Auftragschancen des Antragstellers.

2. Das Verständnis der Freiberuflichkeit im Vergaberecht ist im Sinn einer Einheitlichkeit der Rechtsordnung am gleichlautenden steuerrechtlichen Begriff in § 18 EStG zu orientieren.

3. Zu der Frage, wann ein Vergabeverfahren die Leistung nicht eindeutig und erschöpfend beschreiben muss.

4. Die freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.

5. Im Vergabevermerk muss das Vergabeverfahren Schritt für Schritt und in den einzelnen Stufen vorgehensgetreu und nachvollziehbar beschrieben werden.

6. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation ist ohne Weiteres bieterschützend.

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0079
Sonstige DienstleistungenSonstige Dienstleistungen
Für die Beteiligung im Beschwerdeverfahren gilt § 109 GWB entsprechend

KG, Beschluss vom 07.12.2009 - 2 Verg 10/09

§ 109 Satz 1 GWB ist im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden.*)

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Online seit 2004

VPRRS 2004, 0474
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.05.2002 - 1 VK 18/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2000

VPRRS 2000, 0072
AußenanlagenAußenanlagen
Kein Zuschlag auf Unterangebote: Wen schützt diese Vorschrift?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.10.2000 - 1/SVK/86-00

1. Erscheint ein Angebotspreis unangemessen niedrig, so muss der Auftraggeber vom betreffenden Bieter schriftlich Aufklärung über die Preisermittlung verlangen.

2. Eine unterlassene, unzulängliche oder fehlerhafte Prüfung der Auskömmlichkeit verletzt die Rechte der übrigen Bieter aus § 97 Abs. 5 GWB.

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