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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4905 Entscheidungen insgesamt

Online seit 22. April

VPRRS 2024, 0084
VerkehrVerkehr
Vergaberechtsverstoß im Unterschwellenbereich ist nach Zuschlagserteilung unbeachtlich!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2024 - 12 U 195/22

1. Ein öffentlicher Auftrag ist im sog. Oberschwellenbereich von Anfang an unwirksam, wenn dem öffentlichen Auftraggeber ein Vergabeverstoß gem. § 134 GWB oder § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorzuwerfen ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, wobei die Geltendmachung in einem Nachprüfungsverfahren nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss erfolgen darf.

2. Im Anwendungsbereich der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ist ein Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften nach der Erteilung des Auftrags unbeachtlich.

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Online seit 15. März

VPRRS 2024, 0060
DienstleistungenDienstleistungen
Konzession erfordert Beschaffungsbezug!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.10.2023 - 3 VK 5/23

1. Für eine Konzession ist ein Beschaffungsbezug erforderlich. Ein ausschreibungspflichtiger Beschaffungsvorgang liegt nur vor, wenn die Gegenleistung den öffentlichen Auftraggeber bei der Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben unterstützt. Der Private erbringt die Dienstleistung anstelle der öffentlichen Hand unter ihrer Aufsicht.

2. Bei reinen Miet- und Pachtverträgen beschafft die öffentliche Hand nichts, sondern bietet selbst eine Leistung an und verwertet eigenes Vermögen.

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Online seit 8. März

VPRRS 2024, 0056
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Keine Stillhaltefrist zwischen Rüge und Nachprüfungsantrag!

VK Thüringen, Beschluss vom 02.06.2023 - 4003-407-2022-E-008-SLF

1. Die Wertung der Angebote hat anhand der mit der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen bekannt gegebenen Zuschlagskriterien, Unterkriterien und Gewichtungsregeln bzw. Bewertungsgrundsätze und Bewertungsmethoden zu erfolgen.

2. Bei der Bewertung von Einzelpositionen bzw. der Vergabe von Punkten/Noten besitzt der Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum. Das bedeutet, dass die Bewertungen letztlich nicht einer absoluten Richtigkeitskontrolle zugänglich sind. Die Wertungsentscheidungen müssen jedoch willkürfrei in Anwendung der mitgeteilten Zuschlags- und Unterkriterien getroffen werden.

3. Ein Bieter ist nicht dazu verpflichtet, nach erhobener Rüge eine Stillhaltefrist bis zur Einreichung des Nachprüfungsantrags einzuhalten. Das gilt auch in den Fällen, in denen noch kein unmittelbarer Zuschlag droht und der Auftraggeber noch Zeit hat, sich mit der Rüge auseinander zu setzen und ihr gegebenenfalls abzuhelfen.

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Online seit 7. März

VPRRS 2024, 0055
Beitrag in Kürze
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Toleranzen zugelassen: Jede Überschreitung führt zum Ausschluss!

VK Thüringen, Beschluss vom 07.02.2023 - 4003-398-2022-E-005-GTH

1. Beabsichtigt der Auftraggeber, das antragstellende Unternehmen auszuschließen, und hat er über den Ausschluss eines weiteren Unternehmens noch nicht entschieden, ist das Vergabeverfahren bei fortbestehender Beschaffungsabsicht des Auftraggebers mindestens in den Stand vor Prüfung und Wertung zurückzuversetzen.*)

2. Lassen die Vergabeunterlagen bei Umlaufzeiten keine Toleranzen zu, führt jede Überschreitung zum Ausschluss.*)

3. Allein die Teilnahme an einem Vergabeverfahren durch Abgabe eines Angebots ändert nichts an dem Nachweis der Verfügbarkeit, sodass ein Unternehmen sich auch in einem parallelen Verfahren auf die gleichen Mittel und Kapazitäten berufen kann.*)

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Online seit 20. Februar

VPRRS 2024, 0043
Waren/GüterWaren/Güter
Anspruch auf Umweltinformation dient nicht der Ausforschung von Preisen!

VG Berlin, Urteil vom 29.01.2024 - 2 K 41/23

1. Jede Person hat Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine Stelle der öffentlichen Verwaltung verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.

2. Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf Umweltbestandteile auswirken oder wahrscheinlich auswirken. Die Aufstellung und der Betrieb von Trinkwasserbrunnen und Wasserspendern ist eine Maßnahme bzw. Tätigkeit in diesem Sinne.

3. Ein Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit durch das Bekanntgeben Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden, es sei denn, die Betroffenen haben zugestimmt oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt.

4. Die zwischen einem Unternehmen und einem öffentlichen Auftraggeber vereinbarten Preise sind Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens.

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Online seit 9. Februar

VPRRS 2024, 0034
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zustimmung zur Bindefristverlängerung kann vorweggenommenen werden!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 01.02.2023 - 3 VK 11/22

1. Eine Gesamtvergabe ist aus Gründen des Mittelstandsschutzes nur ausnahmsweise zulässig. Grundsätzlich muss ein Auftrag in Lose aufgeteilt werden.

2. Öffentliche Auftraggeber dürfen von der Aufteilung des Auftrags in Lose allein dann absehen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Solche liegen vor, wenn bei getrennten Ausschreibungen das - nicht durch inhaltliche Gestaltung der Vergabeunterlagen vermeidbare - Risiko besteht, dass der Auftraggeber Teilleistungen erhält, die zwar jeweils ausschreibungskonform sind, aber nicht zusammenpassen und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf in der angestrebten Qualität zu befriedigen.

3. Für eine Gesamtlosvergabe müssen Gründe vorliegen, die über solche Schwierigkeiten hinausgehen, die typischerweise mit jeder losweisen Ausschreibung verbunden sind. An sich plausible Gründe, wie etwa die Entlastung des Auftraggebers von der Koordinierung, der Vorzug, nur einen Vertragspartner zu haben oder die einfachere Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen sind nicht geeignet, einen Ausnahmefall zu begründen.

4. Eine Regelung in den Ausschreibungsunterlagen, wonach "die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden sind, wenn sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert", ist vergaberechtlich zulässig.

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Online seit 7. Februar

VPRRS 2024, 0032
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auf den Zugang der Vorabinformation kommt es nicht an!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.03.2023 - 3 VK 12/22

1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden.

2. Auf den Tag des Zugangs der Vorabinformation beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es für den Fristbeginn nicht an. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

3. Die Vorabinformation gilt als abgesendet, wenn sie den Herrschaftsbereich des öffentlichen Auftraggebers verlassen und er alles Erforderliche getan hat, damit die Information den Empfänger erreichen kann.

4. Eine Absendung liegt erst dann vor, wenn ohne weiteres Zutun des öffentlichen Auftraggebers unter normalen Umständen mit der Übermittlung der Information an den Adressaten innerhalb des für das verwendete Kommunikationsmittel üblichen Zeitraums zu rechnen ist. Wird die Information per Post versandt, ist die Übergabe an den Postdienstleister erforderlich.

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Online seit 1. Februar

VPRRS 2024, 0028
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Informationszugang zur Wertung des eigenen Angebots!

VG Ansbach, Urteil vom 05.04.2022 - 14 K 20.01132

Ein nicht zum Zug gekommener Bieter hat nach Abschluss des Vergabeverfahrens keinen Anspruch auf Einsicht in die sein Angebot betreffenden Abschnitte des Vergabevermerks.

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Online seit 26. Januar

VPRRS 2024, 0021
DienstleistungenDienstleistungen
Betreibervertrag = öffentlicher Auftrag oder Dienstleistungskonzession?

VGH Hessen, Beschluss vom 29.11.2023 - 8 B 1502/23

Zum Anspruch eines Wettbewerbers gegen den (öffentlichen) Auftraggeber, ein bereits begonnenes Vergabeverfahren (hier: zur Vergabe von Betreiberleitungen) vorläufig zu unterlassen.

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Online seit 25. Januar

VPRRS 2024, 0019
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Widerruf von Fördermitteln: Objektiver Vergaberechtsverstoß reicht!

VG Gießen, Beschluss vom 11.12.2023 - 4 K 1641/22

Für die Erfüllung des Widerrufstatbestands genügt ein objektiver Vergaberechtsverstoß. Wie ein festgestellter Verstoß zu bewerten ist, ist Bestandteil der nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbaren behördlichen Ermessensentscheidung.*)

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Online seit 9. Januar

VPRRS 2024, 0006
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bau- oder Dienstleistungsauftrag?

OLG Schleswig, Beschluss vom 05.12.2023 - 54 Verg 8/23

1. Ein Bauauftrag ist ein Vertrag über die Ausführung oder gleichzeitige Planung und Ausführung von Bauleistungen oder eines Bauwerks, das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll. Bauleistung und Bauwerk sind Synonyme.

2. Umfasst ein Auftrag Leistungen, die zu verschiedenen Auftragsarten gehören, richtet sich die maßgebliche Auftragsart nach dem Hauptgegenstand des Vertrags. Dabei ist auf die wesentlichen, vorrangigen Verpflichtungen abzustellen, die den Auftrag prägen.

3. Ein Auftrag über die Beschaffung der Sensorik und einer Datenplattform zur Lenkung von Besucherströmen und Pendelverkehren ist kein Bau-, sondern ein Dienstleistungsauftrag, auch wenn Masten zu errichten sind, um daran Sensoren zu befestigen.

4. Das Vergabeverfahren ist zu dokumentieren. Bei Wertungsentscheidungen hat der öffentliche Auftraggeber darzulegen, nach welchen konkreten Gesichtspunkten die Bewertung erfolgt ist. Aus der Dokumentation muss sich zudem ergeben, wer die Bewertung durchgeführt hat.

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Online seit 2023

VPRRS 2023, 0272
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Vorgegebenes Formblatt nicht verwendet: Angebotsausschluss möglich?

OLG Rostock, Beschluss vom 01.02.2023 - 17 Verg 3/22

1. Die einseitige Vorgabe der Vergabestelle, bei Nichtverwendung eines in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts gelte ein Angebot "als nicht abgegeben", steht der Einordnung als rechtsverbindliches Angebot nicht entgegen.*)

2. Die Nichtverwendung eines von der Vergabestelle vorgegebenen Formblatts führt auch nicht ohne Weiteres zur Formnichtigkeit des Angebots.*)

3. Der Ausschluss eines Angebots nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV wegen Nichtwahrung einseitiger Formvorgaben bezieht sich nur auf Vorgaben im Rahmen des § 53 VgV.*)

4. Der Ausschluss wegen Unvollständigkeit kommt nicht in Betracht, solange nicht über die Nachforderung entschieden ist. Die Vorgabe "mit dem Angebot einzureichen" begründet nicht ohne Weiteres eine Selbstbindung nach § 56 Abs. 2 VgV (Festhaltung Senat, Beschluss vom 06.02.2019 - 17 Verg 6/18, IBRRS 2020, 1165 = VPRRS 2020, 0144).*)

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VPRRS 2023, 0265
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auskömmlichkeitsprüfung auch bei Dienstleistungskonzession!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.10.2023 - 3194.Z3-3_01-23-20

1. Eine Rügepräklusion hinsichtlich der Wahl der falschen Verfahrensart kommt nicht in Betracht, wenn in den Vergabeunterlagen zwar Informationen zur Verfahrenswahl enthalten sind, diese jedoch nicht geeignet sind, der Antragstellerin eine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ausreichende Grundlage zu vermitteln, einen Vergaberechtsverstoß betreffend die Wahl der Verfahrensart zu rügen. Um einschätzen zu können, ob der öffentliche Auftraggeber die richtige Verfahrensart gewählt hat, ob insbesondere eine Dienstleistungskonzession in Abgrenzung zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages vorliegt, bedarf es weitergehender Informationen, als dass gegebenenfalls Zuschusszahlungen notwendig werden, sowie der Kenntnis der tatsächlichen Grundlagen, die den Auftraggeber zu seiner Entscheidung für einen Dienstleistungsauftrag bewogen haben. Fehlen diese, kommt eine Rügepräklusion nicht in Betracht.*)

2. Es bedarf vor Ausschreibung eines Vergabeverfahrens einer klaren Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers und entsprechenden Ausgestaltung der Vergabeunterlagen auf der Grundlage eines Dienstleistungsauftrages oder einer Dienstleistungskonzession.*)

3. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit kann eine Überprüfung eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes auch im Rahmen einer Vergabe einer Dienstleistungskonzession gebieten, da auch hier die Gefahr einer letztlich unwirtschaftlichen Beschaffung für den öffentlichen Auftraggeber besteht. Auch bei einer Dienstleistungskonzession kann bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten die Gefahr bestehen, dass der Konzessionsnehmer zu den von ihm angebotenen Konditionen die Leistung nur unzureichend erbringt oder zusätzliche Leistungen des Konzessionsgebers fordert.*)

4. Der in § 12 Abs. 1 KonzVgV enthaltene Grundsatz der freien Verfahrensgestaltung räumt dem öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit ein, sich ein Recht zur Prüfung der Auskömmlichkeit in entsprechender Anwendung der Regelungen des § 60 VgV in den Vergabeunterlagen vorzubehalten, von dem er dann nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch machen kann.*)

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VPRRS 2023, 0241
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
An eine mitgeteilte Stillhaltefrist ist der Auftraggeber gebunden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2023 - VgK-8/2023

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

2. Den unterliegenden Bietern muss der früheste Zeitpunkt genannt werden, ab wann sie mit dem Vertragsschluss mit dem erfolgreichen Bieter rechnen müssen.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann die gesetzliche Frist bewusst verlängern, so dass er an die verlängerte Frist zumindest dann gebunden ist, wenn er sie den Informationsadressaten mitgeteilt und damit einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.




VPRRS 2023, 0240
Mit Beitrag
AußenanlagenAußenanlagen
Alle Bieter sind über die beabsichtigte Zuschlagserteilung zu informieren!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.04.2023 - VgK-9/2023

1. Der öffentliche Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

2. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Informationen geschlossen werden. Die Frist verkürzt sich bei elektronischer Versendung auf 10 Kalendertage und beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

3. Wird die Leistung in Losen ausgeschrieben, hat der Auftraggeber in allen Losen nicht nur eine Bieterinformation an den Zuschlagsprädestinenten, sondern auch an alle unterlegenen Bieter zu übersenden.

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VPRRS 2023, 0239
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Auswahlentscheidung, kein vergabepflichtiger Auftrag!

BSG, Urteil vom 17.05.2023 - B 8 SO 12/22 R

1. Vergabepflichtige öffentliche Aufträge und Konzessionen setzen als zentrales Kriterium eine Auswahlentscheidung des öffentlichen Auftraggebers voraus.

2. Eine Auswahlentscheidung liegt nicht vor, wenn eine öffentliche Einrichtung Waren auf dem Markt erwerben will, wobei sie während der gesamten Laufzeit dieses Systems mit jedem Wirtschaftsteilnehmer, der sich verpflichtet, die betreffenden Waren zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen zu liefern, einen Vertrag schließt, ohne eine Auswahl unter den interessierten Wirtschaftsteilnehmern vorzunehmen.

3. Für die dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagerte Frage, ob die Durchführung eines Vergabeverfahrens für Eingliederungshilfeleistungen überhaupt rechtmäßig ist, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten zulässig.

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VPRRS 2023, 0221
DienstleistungenDienstleistungen
Auswahlverfahren zur Zuteilung von Frequenznutzungsrechten ist zulässig!

EuGH, Urteil vom 20.04.2023 - Rs. C-329/21

1. Art. 7 der Richtlinie 2002/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07.03.2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste in der durch die Richtlinie 2009/140/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Auswahlverfahren zur Zuteilung von Frequenznutzungsrechten und die Zuteilungsentscheidung, zu der dieses Verfahren führt, der Förderung und Entwicklung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit dienen; der Umstand, dass ein solches Verfahren eine Phase umfasst, in der geprüft wird, ob etwaige Bewerbungen den einschlägigen Ausschreibungsbedingungen entsprechen, diesem Ziel nicht entgegensteht, sofern dieses Verfahren insgesamt den in Art. 7 vorgesehenen Anforderungen und Bedingungen entspricht.*)

2. ...

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VPRRS 2023, 0217
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Änderung der Zulassungskriterien ist Bewerbern bekannt zu geben!

VG München, Urteil vom 28.03.2023 - 7 E 23.117

1. Der Betreiber einer öffentlichen Einrichtung darf zwar aufgrund seines weiten Spielraums bei Bestimmung und Ausübung seines Gestaltungswillens die Kriterien für die Zulassung grundsätzlich auch während eines Bewerbungsverfahrens ändern. Voraussetzung ist allerdings, dass hierbei rechtsstaatliche Grundsätze eine transparente und einheitliche Verfahrensgestaltung und der Vertrauensschutz beachtet werden

2. Auch der konkrete Auswahlvorgang muss den Erfordernissen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit genügen. Eine Vollzugspraxis, in deren Rahmen zu beachtende Auswahlkriterien intern ergänzt oder modifiziert werden, ist mit dem Transparenzverbot unvereinbar.

3. Die Heranziehung des Merkmals "bekannt und bewährt" ist als Bestandteil eines sachlich gerechtfertigten Verteilungsmaßstabs grundsätzlich zulässig und kann einen tragfähigen und sachlich nachvollziehbaren Grund für die Änderung der Zulassungskriterien darstellen. Es mangelt bei der Änderung der Zulassungskriterien jedoch an der erforderlichen Transparenz, wenn der Betreiber der öffentlichen Einrichtung es versäumt hat, den Bewerbern vor der Auswahlentscheidung die geänderten Zulassungskriterien bekannt zu geben.

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VPRRS 2023, 0197
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Nicht alle öffentlichen Dokumente sind sicherheitsrelevant!

EuGH, Urteil vom 07.09.2023 - Rs. C-601/21

Aufträge über die Herstellung öffentlicher Dokumente, Vordrucke und Zeichen beeinträchtigen nicht zwangsläufig die wesentlichen Sicherheitsinteressen eines Mitgliedsstaats.

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VPRRS 2023, 0193
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweis der Leistungsfähigkeit bei Eignungsleihe nicht erst nach Auftragsvergabe!

EuGH, Beschluss vom 10.01.2023 - Rs. C-469/22

Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG in Verbindung mit Art. 59 und dem 84. Erwägungsgrund der Richtlinie 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift entgegensteht, nach der ein Wirtschaftsteilnehmer, der für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen möchte, die Unterlagen über die Befähigung dieses Unternehmens und dessen verpflichtende Zusage erst nach der Auftragsvergabe einreichen muss.*)

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VPRRS 2023, 0182
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Preis ungewöhnlich niedrig: Bieter muss „Seriosität“ des Angebots nachweisen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 19.07.2023 - 54 Verg 3/23

1. Kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Preisprüfung die geringe Höhe eines angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen.

2. Die Verwendung des Verbs "dürfen" ist nicht so zu verstehen, dass es im Belieben des Auftraggebers steht, den Auftrag trotz weiterbestehender Ungereimtheiten doch an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Ablehnung des Zuschlags ist vielmehr grundsätzlich geboten, wenn der Auftraggeber verbleibende Ungewissheiten nicht zufriedenstellend aufklären kann.

3. Auf die Aufforderung des Auftraggebers hin hat der Bieter Gelegenheit, den Nachweis der "Seriosität" seines Angebots zu erbringen. Der Bieter muss konkrete Gründe darlegen, die den Anschein widerlegen, dass sein Angebot nicht seriös ist. Dazu muss er seine Kalkulation und deren Grundlagen erläutern.

4. Die Erläuterungen des Bieters müssen umfassend, in sich schlüssig und nachvollziehbar sowie gegebenenfalls durch geeignete Nachweise objektiv überprüfbar sein. Formelhafte, inhaltsleere bzw. abstrakte Erklärungen ohne Bezug zu den einzelnen Positionen, wie etwa allgemeine Hinweise auf innerbetriebliche Strukturen oder wirtschaftliche Parameter, reichen nicht aus, um die Seriosität des Angebots nachzuweisen.

5. Ohne Ausübung eines Ermessens hat der Auftraggeber ein Angebot abzulehnen, wenn er festgestellt hat, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind.

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VPRRS 2023, 0181
DienstleistungenDienstleistungen
Alle Lose eines Auftrags dürfen an einen Bieter vergeben werden!

EuG, Urteil vom 14.06.2023 - Rs. T-376/21

1. Von einem öffentlichen Auftraggeber kann nicht verlangt werden, dass er einem Bieter, dessen Angebot nicht ausgewählt wurde, zum einen neben den Gründen für die Ablehnung des Angebots eine detaillierte Zusammenfassung, in der jedes Detail seines Angebots im Hinblick auf dessen Bewertung berücksichtigt wurde, und zum anderen im Rahmen der Mitteilung der Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots eine detaillierte vergleichende Analyse des ausgewählten Angebots und des Angebots des abgelehnten Bieters übermittelt.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber kann nicht daran gehindert werden, alle Lose eines öffentlichen Auftrags an denselben Bieter zu vergeben, sofern dessen Angebote im Vergleich zu allen anderen Bietern die wirtschaftlich günstigsten sind und der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter beachtet wird, um einen gesunden und wirksamen Wettbewerb zwischen den Teilnehmern an dieser Ausschreibung zu gewährleisten.

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VPRRS 2023, 0175
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibungsfreie "Schwester-Schwester-Vergabe" nur bei alleiniger Kontrolle!

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.06.2022 - 7 Verg 1/22

Die Ausschreibungsfreiheit eines Vertrags nach § 108 Abs. 3 Alt. 2 GWB (sog. Schwester-Schwester-Vergabe) ist davon abhängig, dass die beiden vertragsschließenden juristischen Personen von demselben öffentlichen Auftraggeber kontrolliert werden. An einer solchen Identität des kontrollierenden öffentlichen Auftraggebers fehlt es, wenn zwar die zu betrauende Einrichtung von dem öffentlichen Auftraggeber i.S.v. § 108 Abs. 1 Nr. 1 GWB kontrolliert wird, aber die beauftragende juristische Person von diesem öffentlichen Auftraggeber nur gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern i.S.v. § 108 Abs. 4 GWB kontrolliert wird.*)

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VPRRS 2023, 0174
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen einer horizontalen Inhouse-Vergabe?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.02.2022 - 2 VK LSA 10/21

1. Der geschlossene Vertrag zwischen dem Antragsgegner und der Beigeladenen ist von Anfang an unwirksam. Der Antragsgegner hat den betreffenden Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben. Dies war nicht aufgrund Gesetzes gestattet.*)

2. Die Direktvergabe führt dazu, dass sich die Antragstellerin nicht mit einem Angebot an einem Vergabewettbewerb beteiligen kann und somit auch keine Chance auf Erhalt eines öffentlichen Auftrages hat.*)

3. Der Antragsgegner hat in unzulässiger Weise eine horizontale Inhouse-Vergabe vorgenommen. Eine zulässige horizontale Inhouse-Vergabe bei alleiniger Kontrolle liegt vor, wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kein Kontrollverhältnis besteht, beide aber durch denselben öffentlichen Auftraggeber kontrolliert werden. Dies war vorliegend nicht gegeben.*)

4. Die Stadt ### hat mit ihren 50 %igen Stimmanteil in der Verbandsversammlung über den Antragsgegner keine ähnliche Kontrolle wie über ihre eigene Dienststelle. In Bezug auf eine horizontale Inhouse-Vergabe bei gemeinsamer Kontrolle ist es nicht gerechtfertigt, den Geltungsbereich des § 108 Abs. 4 GWB über seinen Wortlaut hinaus auszudehnen.*)

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VPRRS 2023, 0172
DienstleistungenDienstleistungen
Was ist der "wirtschaftliche Gesamtvorteil" für den Konzessionsgeber?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2021 - Verg 3/21

1. Ein öffentlicher Auftraggeber kann ein Vergabeverfahren grundsätzlich auch dann wirksam aufheben, wenn keiner der im Einzelfall zur Aufhebung berechtigenden Tatbestände vorliegt.

2. Ein Anspruch eines Bieters auf Weiterführung eines Vergabeverfahrens kommt infolge der auch für den öffentlichen Auftraggeber geltenden Vertragsfreiheit nur unter besonderen Umständen in Betracht (hier verneint).

3. Ein zur Wirksamkeit der Aufhebung führender sachlicher Grund für die Aufhebung liegt vor, wenn der Auftraggeber eine Unterdeckung in Millionenhöhe vermeiden will, die ihm nach seinen Berechnungen durch einen Abschluss des Vergabeverfahrens auf der Grundlage des Angebots des Zuschlagsprätendenten über die vorgesehene Laufzeit der Konzession droht, und er zugleich günstigere Vertragskonditionen nach einer Erholung der gesamtwirtschaftlichen Lage erwartet.

4. Zum Begriff des wirtschaftlichen Gesamtvorteils.

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VPRRS 2023, 0165
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Was nicht in der Bekanntmachung steht, darf der Eignungsprüfung nicht zu Grunde gelegt werden!

VK Bund, Beschluss vom 31.05.2023 - VK 1-35/23

1. Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden. Bei der Eignungsprüfung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu.

2. Verlangt der Auftraggeber von Bietern keinen Mindestumsatz, kann ein Bieter für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags auch dann wirtschaftlich und finanziell geeignet sein, wenn der Umsatz des Unternehmens in Bezug auf die auftragsgegenständlichen Leistungen geringer ist als der vom Auftraggeber geschätzte Auftragswert.

3. Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, wie eine vorzulegende Referenz beschaffen sein muss, um "vergleichbar" zu sein, ist die Auftragsbekanntmachung. Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, dürfen hierbei nicht erweiternd herangezogen werden.

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VPRRS 2023, 0151
DienstleistungenDienstleistungen
Bürokratiemonster gibt es überall: Eine Genehmigung reicht nicht ...

EuGH, Urteil vom 08.06.2023 - Rs. C-50/21

1. Art. 107 Abs. 1 AEUV steht einer für einen Großraum geltenden Regelung nicht entgegen, wonach zum einen zusätzlich zu der nationalen Genehmigung, die für die Erbringung von städtischen und überörtlichen Dienstleistungen der Vermietung von Personenkraftwagen mit Fahrer erforderlich ist, eine besondere Genehmigung erforderlich ist, um in diesem Großraum Dienstleistungen der Vermietung von Personenkraftwagen mit Fahrer auszuüben, und zum anderen die Anzahl der Lizenzen für solche Dienstleistungen auf ein Dreißigstel der für diesen Großraum erteilten Anzahl der Lizenzen für Taxidienste begrenzt ist, sofern diese Maßnahmen nicht zu einem Einsatz staatlicher Mittel im Sinne dieser Bestimmung führen.*)

2. Art. 49 AEUV steht einer in einem Großraum geltenden Regelung nicht entgegen, wonach zusätzlich zu der nationalen Genehmigung, die für die Erbringung von städtischen und überörtlichen Dienstleistungen der Vermietung von Personenkraftwagen mit Fahrer erforderlich ist, eine besondere Genehmigung erforderlich ist, um in diesem Großraum Dienstleistungen der Vermietung von Personenkraftwagen mit Fahrer auszuüben, wenn diese besondere Genehmigung auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruht, die jede Willkür ausschließen und sich nicht mit Kontrollen überschneiden, die bereits im Rahmen des nationalen Genehmigungsverfahrens durchgeführt wurden, sondern besonderen Bedürfnissen dieses Großraums entsprechen.*)

3. Art. 49 AEUV steht einer in einem Großraum geltenden Regelung entgegen, wonach die Anzahl der Lizenzen für Dienstleistungen der Vermietung von Personenkraftwagen mit Fahrer auf ein Dreißigstel der für diesen Großraum erteilten Anzahl der Lizenzen für Taxidienste begrenzt ist, sofern weder feststeht, dass diese Maßnahme geeignet ist, die Verwirklichung der Ziele einer guten Organisation der Beförderung, des Verkehrs und des öffentlichen Raums dieses Großraums sowie des Ziels des Umweltschutzes zu gewährleisten, noch, dass sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung der genannten Ziele erforderlich ist.*)

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VPRRS 2023, 0148
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Leistung funktional beschrieben: Preis als einziges Zuschlagskriterium zulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 28.04.2023 - 3194.Z3-3_01-22-57

1. Der Preis darf dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn nach dem Gegenstand des Auftrags und der Gesamtheit der Vergabeunterlagen erreicht werden kann, dass der Zuschlag auf das Angebot nach dem besten Preis-Leistung-Verhältnis erteilt wird (BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15, IBRRS 2016, 1912 = VPRRS 2016, 0270).*)

2. Ist dies sichergestellt, kann zumindest im Anwendungsbereich der VgV auch bei einem Vergabeverfahren mit funktionalen Elementen der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zulässig sein.*)

3. Notwendigkeit zur Festlegung nichtpreislicher Zuschlagskriterien kann sich dann ergeben, wenn sich den Vergabeunterlagen ein bestimmtes vom Auftraggeber bevorzugtes Qualitätsniveau entnehmen lässt, aber hiervon qualitativ abweichende Lösungen beispielsweise in Form von funktionalen Elementen oder Nebenangeboten zugelassen sind.*)

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VPRRS 2023, 0147
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot und Ausschreibung müssen vor Auftragserteilung übereinstimmen!

VK Bund, Beschluss vom 20.06.2023 - VK 2-34/23

1. Die Tatsache, dass ein Bieter eine in Deutschland ansässige Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Unternehmens als Hosting-Dienstleister einbinden will, muss den Auftraggeber nicht an der Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens zweifeln lassen (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2022 - 15 Verg 8/22, IBRRS 2022, 2708 = VPRRS 2022, 0214, und VK Bund, Beschluss vom 13.02.2023 - VK 2-114/22, IBRRS 2023, 0631 = VPRRS 2023, 0048).

2. Unklarheiten im Angebot hat der Auftraggeber aufzuklären, damit der Zuschlag nur auf ein Angebot erteilt wird, das die auftraggeberseitig gesetzten Vorgaben auch einhält und damit ein korrektes Angebot den Zuschlag erhält. Eine Lösung über die vertragliche Ebene, wonach eine nicht vertragsgemäße Leistungserbringung durch vertragliche Sanktionsmechanismen erfasst wird, kommt für den vergaberechtlichen Wettbewerb zu spät.

3. Der Vorauftragnehmer ist kein Unternehmen, das das Vergabeverfahren mit und für den öffentlichen Auftraggeber vorbereitet hat.

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VPRRS 2023, 0127
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
e-Vergabe: Bieter trägt das Übermittlungsrisiko!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022 - Verg 54/21

1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, sind grundsätzlich von der Wertung auszuschließen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Bieter den verspäteten Eingang nicht zu vertreten hat.

2. Der Bieter trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines Angebots. Es ist seine Sache dafür zu sorgen, dass sein Angebot vollständig innerhalb der Angebotsfrist beim öffentlichen Auftraggeber eingeht.

3. Nicht zu vertreten hat der Bieter Zugangshindernisse aus der Risikosphäre des Auftraggebers (hier verneint).

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VPRRS 2023, 0126
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Aufhebung eines Vergabeverfahrens: Was sind „andere schwerwiegende Gründe“?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2022 - Verg 55/21

1. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn kein Angebot eingegangen ist das den Bedingungen entspricht, sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat, kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder andere schwer wiegende Gründe bestehen.

2. Ein schwer wiegender Grund besteht nur dann, wenn er die bisherige Vergabeabsicht des Auftraggebers entscheidend beeinflusst. Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich nur solche Mängel, die die Durchführung des Verfahrens und die Vergabe des Auftrags selbst ausschließen. Die Feststellung eines schwer wiegenden Grunds erfordert eine Interessenabwägung, für die die jeweiligen Verhältnisse des Einzelfalls maßgeblich sind.

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VPRRS 2023, 0114
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung mehrdeutig: Weder Ausschluss noch Aufhebung!

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30

1. Ein doppeldeutiges Referenzkriterium ist als Verstoß gegen das Transparenzgebot vergaberechtswidrig. Die Intransparenz geht zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

2. Auf eine doppeldeutige Ausschreibung kann weder die Aufhebung der Ausschreibung wegen des Nichtvorliegens von wertbaren Angeboten noch der Ausschluss der Angebote wegen fehlender Unterlagen im Hinblick auf die vom Auftraggeber geforderten Referenzen gestützt werden.

3. Ermessenserwägungen sind aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit und Transparenz zeitnah und fortlaufend in der Vergabedokumentation zu dokumentieren. Das Nachschieben von Ermessenserwägungen im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens begegnet Bedenken.

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VPRRS 2023, 0113
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Start-Up-Szene gebildet: Leistung ist losweise zu vergeben!

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.03.2023 - RMF-SG21-3194-8-6

1. Leistungen sind in Losen zu vergeben. Hiervon kann ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Voraussetzung für eine Vergabe in Losen ist, dass die ausgeschriebene Leistung losweise vergeben werden kann. Für diese Feststellung ist insbesondere von Belang, ob sich für die spezielle Leistung ein eigener Anbietermarkt mit spezialisierten Fachunternehmen herausgebildet hat. Dabei sind die aktuellen Marktverhältnisse von wesentlicher Bedeutung.

3. Die Frage, ob technische oder wirtschaftliche Gründe es "erfordern", von einer Losbildung abzusehen, setzt eine Bewertung des Auftraggebers voraus.

4. Die Überprüfung erfolgt anhand der im Vergabevermerk zeitnah dokumentierten Abwägung.

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VPRRS 2023, 0111
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist der angebotene Preis ungewöhnlich niedrig?

VK Bund, Beschluss vom 04.04.2023 - VK 2-18/23

1. Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der von ihm angebotene Preis im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint.

2. Erhebliche preisliche Unterschiede zwischen den konkurrierenden Angeboten können Anhaltspunkte dafür bieten, dass ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint.

3. Als sachgemäß hat sich für die Ausübung des dem Auftraggeber zustehenden Spielraums eine Aufgreifschwelle von etwa 20 % Preisabstand etabliert, wobei die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

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VPRRS 2023, 0092
DienstleistungenDienstleistungen
Keine automatische Verlängerung von Konzessionen!

EuGH, Urteil vom 20.04.2023 - Rs. C-348/22

1. Art. 12 Abs. 1, 2 Richtlinie 2006/123/EG ist dahin auszulegen, dass er nicht nur auf ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse aufweisende Konzessionen für die Nutzung im öffentlichen Eigentum stehender Liegenschaften am Meer anwendbar ist.*)

2. Art. 12 Abs. 1 Richtlinie 2006/123/EG ist dahin auszulegen, dass er dem nicht entgegensteht, dass die Knappheit der natürlichen Ressourcen und der zur Verfügung stehenden Konzessionen in Kombination eines abstrakt-generellen Ansatzes auf nationaler Ebene und eines einzelfallbasierten, auf einer Analyse des Küstengebiets der betreffenden Gemeinde beruhenden Ansatzes beurteilt wird.*)

3. Art. 12 Abs. 1, 2 der Richtlinie 2006/123/EG ist dahin auszulegen, dass er die Pflicht der Mitgliedstaaten, ein neutrales und transparentes Verfahren zur Auswahl der Bewerber anzuwenden, sowie das Verbot, eine für eine bestimmte Tätigkeit erteilte Genehmigung automatisch zu verlängern, unbedingt und derart hinreichend genau definiert, dass davon ausgegangen werden kann, dass ihnen unmittelbare Wirkung zukommt.*)

4. Art. 288 Abs. 3 AEUV ist dahin auszulegen, dass die Beurteilung der unmittelbaren Wirkung der Pflicht und des Verbots, die in Art. 12 Abs. 1 und 2 Richtlinie 2006/123/EG vorgesehen sind, sowie die Pflicht, entgegenstehende nationale Vorschriften unangewendet zu lassen, den nationalen Gerichten und den Verwaltungsbehörden einschließlich der kommunalen obliegen.*)

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VPRRS 2023, 0086
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Zahlungsfrist von 60 Kalendertagen ist zu lang!

EuGH, Urteil vom 20.10.2022 - Rs. C-585/20

1. Art. 6 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist wie folgt auszulegen: Der pauschale Mindestbetrag von 40 Euro als Entschädigung des Gläubigers für die infolge eines Zahlungsverzugs des Schuldners entstandenen Beitreibungskosten fällt für jeden Geschäftsvorgang an, der bei Fälligkeit nicht rechtzeitig entgolten wird und in einer Rechnung ausgewiesen ist, und zwar auch dann, wenn diese Rechnung zusammen mit anderen Rechnungen in einer einheitlichen Zahlungsaufforderung bei der Verwaltung oder vor Gericht eingereicht wird.*)

2. Art. 4 Abs. 3 bis 6 der Richtlinie 2011/7/EU ist wie folgt auszulegen: Er steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach pauschal für sämtliche Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen eine Zahlungsfrist von höchstens 60 Kalendertagen gilt, und zwar auch dann, wenn sich diese Frist aus einer anfänglichen Frist von 30 Tagen für ein Abnahme- oder Überprüfungsverfahren, das die Übereinstimmung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen mit dem Vertrag feststellt, gefolgt von einer zusätzlichen Frist von 30 Tagen für die Zahlung des vereinbarten Preises zusammensetzt.*)

3. Art. 2 Nr. 8 der Richtlinie 2011/7/EU ist wie folgt auszulegen: Für die Frage, ob die in der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung aufgeführte Mehrwertsteuer in den in dieser Bestimmung definierten "fälligen Betrag" einzubeziehen ist, kommt es nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige diesen Mehrwertsteuerbetrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Zahlungsverzug eintritt, bereits an die Staatskasse abgeführt hat.*)

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VPRRS 2023, 0080
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Auswahlentscheidung, kein öffentlicher Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 11.01.2023 - VK 1-109/22

1. Die Vergabekammern dürfen nur die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen nachprüfen. Ein öffentlicher Auftrag setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter den zulässigen Angeboten trifft, also einen Anbieter auswählt, an den ein Auftrag mit dem Ziel vergeben werden soll, den Bedarf des Auftraggebers ausschließlich zu decken. Dasselbe gilt für Rahmenvereinbarungen.

2. An einer Auswahlentscheidung fehlt es, wenn der Auftraggeber Dienstleistungen auf dem Markt erwerben und während der gesamten Laufzeit des Vertrags mit allen Marktteilnehmern, die sich verpflichten, die betreffenden Dienstleistungen zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen zu erbringen, einen Vertrag schließen will, ohne eine Auswahl unter den zulässigen Angeboten zu treffen.

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VPRRS 2023, 0076
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Gesamtpreis ist Ausgangspunkt der Preisprüfung!

VK Bund, Beschluss vom 02.03.2023 - VK 2-10/23

1. Ein Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, wenn Preise zwar eingetragen wurden und damit formal nicht fehlen, die angegebenen Preise jedoch offensichtlich unzutreffend sind Die Bieter dürfen trotz ihrer grundsätzlichen Kalkulationsfreiheit die Gesamtkosten nicht beliebig einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zuordnen und dadurch möglicherweise Zahlungspflichten des Auftraggebers bei Vertragsabwicklung manipulieren (hier verneint).

2. Der öffentliche Auftraggeber darf den Zuschlag auf ein Angebot ablehnen, wenn er die geringe Höhe des angebotenen Preises nach der Prüfung nicht zufriedenstellend aufklären kann. Dies impliziert einen Beurteilungsspielraum des Auftraggebers im Hinblick auf die Frage, ob zufriedenstellend aufgeklärt worden ist.

3. Ausgangspunkt der Preisprüfung ist der Gesamtpreis eines Angebots.




VPRRS 2023, 0072
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Komplexe Leistung: Umfassende Dokumentation der Angebotsaufklärung!

VK Südbayern, Beschluss vom 28.02.2023 - 3194.Z3-3_01-22-42

1. Der öffentliche Auftraggeber kann ein Angebot dann nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausschließen, wenn er im Rahmen der Prüfung der fachlichen Richtigkeit nachweisen kann, dass ein Angebot gegen die Vorgaben der Vergabeunterlagen verstößt.*)

2. Führt der öffentliche Auftraggeber eine Angebotsaufklärung durch, so hat er die von ihm als aufklärungsbedürftig erkannten Punkte klar und unmissverständlich dem Bieter mitzuteilen und konkrete Fragen zu stellen.*)

3. Ein öffentlicher Auftraggeber darf seine Beurteilung, ob ein Angebot hinsichtlich komplexer technischer und rechtlicher Fragen den Vergabeunterlagen entspricht nicht auf die Beurteilung externer Sachverständiger oder von Fachbehörden stützen, wenn diese ihrer Beurteilung ersichtlich nicht den vollständigen Sachverhalt oder alle relevanten Punkte zugrunde gelegt haben.*)

4. Bedient sich der öffentliche Auftraggeber bei der Überprüfung der fachlichen Richtigkeit des Sachverstandes von Dritten, so ist er verpflichtet, diesen die für die Überprüfung relevanten Umstände und Punkte umfassend mitzuteilen und die Antwort daraufhin zu überprüfen, ob auch alle essentiellen Fragen und Punkte gewürdigt wurden.*)

5. Entscheidet sich ein öffentlicher Auftraggeber einen Bieter auszuschließen so hat er zu dokumentieren, welche Aspekte er bei dieser Entscheidung berücksichtigt hat, welches Gewicht er ihnen zugemessen hat und was die tragenden Argumente für diese Entscheidung waren. Je komplexer die Prüfung des Ausschlussgrunds war, desto höhere Anforderungen werden auch an die Dokumentation der Entscheidung gestellt.*)

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VPRRS 2023, 0070
DienstleistungenDienstleistungen
Unschärfen eines abstraktes Wertungssystem muss der Bieter hinnehmen!

VK Rheinland, Beschluss vom 12.05.2022 - VK 51/21

1. Eine Antragsbefugnis wegen einer fehlerhaften Vorabinformation gem. § 134 GWB entfällt regelmäßig, wenn der Antragsteller fristgerecht einen Nachprüfungsantrag stellen konnte. In diesem Fall ist ein Schaden in der Regel nicht denkbar, da der Inhalt der Vorabinformation keine Auswirkungen auf die Zuschlagschancen eines Bieters hat und der Zweck der Vorabinformation mit der rechtzeitigen Antragstellung erfüllt ist.*)

2. Enthält eine Bewertungsmatrix für eine Konzeptbewertung alle Angaben dazu, was die einzelnen Konzepte beinhalten sollen und welcher Inhalt zu welcher Bewertung führt, müssen Unklarheiten im Zusammenhang mit den Angaben der Bewertungsmatrix bei Anwendung der üblichen Sorgfalt bereits bei der Angebotserstellung auffallen und daher auch bis zur Angebotsabgabe gerügt werden. Erfolgt die Rüge nach Ablauf der Angebotsfrist tritt Präklusion gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ein.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot auf der Grundlage einer Bewertung anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien. Für den öffentlichen Auftraggeber besteht ein von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum. Keinesfalls darf die Vergabekammer die Wertung des öffentlichen Auftraggebers durch eine eigene Wertung ersetzen.*)

4. Nutzt der öffentliche Auftraggeber für eine Konzeptbewertung ein abstraktes Wertungssystem, steht es einer vergaberechtskonformen Auftragsvergabe nicht entgegen, wenn der Auftraggeber für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien Noten mit zugeordneten Punktwerten vergibt, ohne dass die Vergabeunterlagen weitere konkretisierende Angaben dazu enthalten, wovon die jeweils zu erreichende Punktzahl abhängen soll.*)

5. Einem abstrakten Wertungssystem ist eine gewisse Unschärfe immanent, die im Einzelfall, je nach Bewerter, unterschiedliche „Noten“ als richtig erscheinen lassen und bei deren Bewertung subjektive Komponenten im Sinne von Einschätzungen eine wesentliche Rolle spielen.*)

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VPRRS 2023, 0059
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Dringlichkeit vorhersehbar: Interimsvergabe ohne Veröffentlichung zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2023 - Verg 9/22

Dem Europäischen Gerichtshof wird die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 32 Abs. 2 lit. c der Richtlinie 2014/24/EU mit Rücksicht auf Art. 14 AEUV einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Vergabe eines der Daseinsvorsorge dienenden öffentlichen Auftrags bei äußerster Dringlichkeit auch dann im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung erfolgen kann, wenn das Ereignis für den öffentlichen Auftraggeber voraussehbar und die angeführten Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit ihm zuzuschreiben sind?

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VPRRS 2023, 0045
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebungsgrund liegt vor: Aufhebung ist kein Automatismus!

VK Thüringen, Beschluss vom 07.07.2022 - 4003-392-2022-E-004-WAK

1. Auch wenn ein in der einschlägigen Vergabeverordnung normierter Aufhebungsgrund vorliegt, ist die Aufhebung der Ausschreibung vergaberechtswidrig, wenn der Auftraggeber das ihm eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausgeübt bzw. dies nicht hinreichend dokumentiert hat.

2. Der Auftraggeber hat - auch wenn ein Aufhebungsgrund vorliegt -zu überlegen und abzuwägen, ob er die Ausschreibung aufhebt. Er hat sämtliche für und gegen eine Aufhebung des Vergabeverfahrens sprechenden Belange seiner selbst und der Bieter gegeneinander abzuwägen. Zu prüfen ist zudem, ob weniger einschneidende Alternativen in Betracht kommen.

3. In einem Vergabeverfahren nach VgV sind die Bieter im Öffnungstermin (weiterhin) nicht zugelassen und die Preise damit zumindest bis auf Weiteres geheim. Die Regelungen über den Schutz der Vertraulichkeit von Informationen der Unternehmen sind bieterschützend.

4. Verstößt der öffentliche Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit, ist er wegen Verletzung des vorvertraglichen Schuldverhältnisses zum Schadensersatz verpflichtet, wenn dem Bewerber oder Bieter dadurch nachweislich ein Schaden entstanden ist.

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VPRRS 2023, 0040
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftragswertschätzung muss auf aktueller Datengrundlage beruhen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2022 - Verg 34/21

1. Der Auftragswert ist grundsätzlich anhand der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer zu schätzen. Dabei muss die Vergabestelle eine ernsthafte Prognose über den voraussichtlichen Auftragswert anstellen oder erstellen lassen.

2. Der Auftraggeber hat eine seriöse Prognose des voraussichtlichen Gesamtauftragswerts anhand objektiver Kriterien vorzunehmen, dabei Umsicht und Sachkunde walten zu lassen und die wesentlichen Kostenfaktoren zu berücksichtigen. Die Prognose darf nicht auf erkennbar unrichtigen Daten beruhen.

3. Soweit die der Schätzung zu Grunde gelegten Preise oder Preisbemessungsfaktoren im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens nicht mehr aktuell sind und sich nicht unerheblich verändert haben, ist sie anzupassen.




VPRRS 2023, 0034
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungkonzession nur im Ausnahmefall!

EuGH, Urteil vom 19.01.2023 - Rs. C-292/21

Art. 15 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist dahin auszulegen, dass diese Bestimmung einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Vergabe von Kursen zur Sensibilisierung und Nachschulung für den Straßenverkehr zur Wiedererlangung von Punkten für die Fahrerlaubnis im Wege einer Konzession für eine öffentliche Dienstleistung erfolgen muss, soweit diese Regelung über das hinausgeht, was zur Erreichung des verfolgten Ziels von allgemeinem Interesse, nämlich der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, erforderlich ist.*)

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VPRRS 2023, 0032
DienstleistungenDienstleistungen
Konzeptbewertung ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren!

VK Westfalen, Beschluss vom 01.02.2023 - VK 1-49/22

1. Es unterfällt dem Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers, wie er die Bewertung organisiert und strukturiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2021 - Verg 34/20, IBRRS 2021, 1084 = VPRRS 2021, 0088).*)

2. Bei der Wertung der Angebote und namentlich auch bei der Bewertung von Qualitätskriterien wie Konzepten genießt der öffentliche Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 04.04.2017 - X ZB 3/17, IBR 2017, 387 = VPR 2017, 121; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017 - Verg 39/16, IBR 2017, 328 = VPR 2017, 82, oder OLG München, Beschluss vom 17.09.2015 - Verg 3/15, IBRRS 2015, 2656 = VPRRS 2015, 0307).*)

3. Dies setzt voraus, dass die Wertungen anhand der aufgestellten Zuschlagskriterien vertretbar, in sich konsistent und - ganz wesentlich - nachvollziehbar sind (vgl. etwa VK Bund, Beschluss vom 04.04.2022 - VK 2-24/22, IBRRS 2022, 1657 = VPRRS 2022, 0125). Die Nachvollziehbarkeit ist insbesondere im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens bedeutend und eng mit der gesetzlich statuierten Dokumentationspflicht verbunden.*)

4. Nachvollziehbarkeit bedeutet, dass für die Nachprüfungsinstanzen nachverfolgbar ist, warum das ausgewählte Angebot unter den weiteren Angeboten, die ebenfalls als wertbar angesehen werden, als das wirtschaftlichste bewertet wurde. Diese Gründe müssen derart detailliert sein, dass ein mit dem jeweiligen Vergabeverfahren vertrauter Leser sie als fassbar erachtet.*)

5. Der öffentliche Auftraggeber muss deswegen nach Eröffnung der Angebote seine maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten Details des jeweiligen Konzepts ausschlaggebend für die Punktevergabe gewesen sind. Die Begründung muss dazu alle Informationen enthalten, die notwendig sind, um die Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers nachvollziehen zu können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25.03.2021 - 13 Verg 1/21, IBR 2021, 317 = VPR 2021, 99, unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17, IBR 2017, 387 = VPR 2017, 121).*)

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VPRRS 2023, 0030
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter muss auch Anforderungen aus "Spezialvorschriften" erfüllen!

EuGH, Urteil vom 26.01.2023 - Rs. C-403/21

1. Art. 58 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG in Verbindung mit den in Art. 18 Abs. 1 Unterabs. 1 dieser Richtlinie garantierten Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz ist dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber als Eignungskriterien Verpflichtungen vorschreiben kann, die sich aus Spezialvorschriften für Tätigkeiten ergeben, die im Rahmen der Ausführung eines öffentlichen Auftrags möglicherweise durchgeführt werden müssen und die von geringer Bedeutung sind.*)

2. Die in Art. 18 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/24 garantierten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass die Auftragsunterlagen automatisch durch Qualifikationskriterien ergänzt werden, die sich aus für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem zu vergebenden Auftrag geltenden Spezialvorschriften ergeben, die in den Auftragsunterlagen nicht vorgesehen sind und die der öffentliche Auftraggeber den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern nicht vorschreiben wollte.*)

3. Art. 63 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24 ist dahin auszulegen, dass er dem Ausschluss eines Bieters aus dem Vergabeverfahren mit der Begründung, dass er den Unterauftragnehmer nicht benannt habe, dem er die Erfüllung von Verpflichtungen zu übertragen beabsichtige, die sich aus Spezialvorschriften für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Auftrag ergäben und die in den Auftragsunterlagen nicht vorgesehen seien, entgegensteht, wenn dieser Bieter in seinem Angebot angegeben hat, dass er diese Verpflichtungen unter Inanspruchnahme der Kapazitäten eines anderen Unternehmens erfüllen werde, ohne jedoch mit diesem Unternehmen durch einen Unterauftrag verbunden zu sein.*)

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VPRRS 2023, 0025
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber bestimmt die Kriterien für das wirtschaftlichste Angebot!

KG, Beschluss vom 17.10.2022 - Verg 7/22

1. Dem Auftraggeber steht das Bestimmungsrecht zu, ob und was er beschaffen will. Solange er dabei die Grenzen beachtet und nicht - offen oder versteckt - ein bestimmtes Produkt bevorzugt und andere Anbieter diskriminiert, ist er bei dieser Bestimmung im Grundsatz weitgehend frei. Er bestimmt, welche konkrete Leistung seinem Beschaffungsbedarf am besten entspricht.

2. Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein. Aus den Vergabeunterlagen muss für Bieter oder Bewerber eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, was von ihnen verlangt wird. Die Vergabestellen trifft die Pflicht, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüchlichkeiten zu vermeiden.

3. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt.

4. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden.

5. Bei der Bestimmung der Kriterien für das wirtschaftlichste Angebot ist der Auftraggeber weitgehend ungebunden, bestimmten Faktoren eine Bedeutung beizumessen.




VPRRS 2023, 0019
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Mündliche Preisaufklärung ist umfassend zu dokumentieren!

VK Bund, Beschluss vom 18.11.2022 - VK 1-87/22

1. Erscheint der Angebotspreis ungewöhnlich niedrig, klärt der Auftraggeber die kalkulatorischen Grundlagen des Angebots auf (das Angebot bleibt unverändert). Der Auftraggeber ist hierbei frei darin, solange aufzuklären, bis er die zweckentsprechenden Informationen zur Prüfung des Ausschlussgrunds eines ungewöhnlich niedrigen Angebots erhalten hat.

2. Eine Aufklärung über die Angebote darf im offenen Verfahren mündlich geschehen.

3. Kann die mündliche Kommunikation mit Bietern Einfluss auf Inhalt und Bewertung von deren Angebot haben, hat der öffentliche Auftraggeber darauf zu achten, dass in hinreichendem Umfang und in geeigneter Weise dokumentiert wird.

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VPRRS 2023, 0011
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Vertragsentwurf „nachgeschoben“: Kein Vertrag zu Stande gekommen!

OLG Celle, Urteil vom 29.12.2022 - 13 U 3/22

Zur Auslegung eines Zuschlagsschreibens, mit dem der Bieter in einem förmlichen Vergabeverfahren gebeten wird, eine Vertragsausfertigung, die nicht Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen war, umgehend unterzeichnet zurückzusenden.*)




VPRRS 2023, 0006
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Angebote verbundener Unternehmen: Ausschluss ist kein Automatismus!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2022 - Verg 28/21

1. Der Umstand, dass zwischen Bieterunternehmen durch Eigentum oder die Anzahl der Stimmrechte, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, berechtigt den öffentlichen Auftraggeber noch nicht dazu, diese Unternehmen automatisch vom Vergabeverfahren auszuschließen.

2. Der öffentliche Auftraggeber, der von objektiven Anhaltspunkten Kenntnis erlangt, die Zweifel an der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit eines Angebotes aufkommen lassen, hat vielmehr alle relevanten Umstände zu prüfen, um Interessenkonflikte zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, gegebenenfalls auch dadurch, dass die Parteien ersucht werden, bestimmte Informationen und Beweise vorzulegen.

3. Stellt sich heraus, dass die Angebote nicht eigenständig und unabhängig erstellt worden sind, mithin sich personelle Verbindungen und Einflussnahmemöglichkeiten auf die Erstellung der Angebote konkret ausgewirkt haben, steht dies einem Zuschlag des Auftrags an die Bieter, die ein solches Angebot abgegeben haben, entgegen.

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