Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5448 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
VPRRS 2005, 0021
VK Bund, Beschluss vom 04.10.2004 - VK 3-152/04
Der Fall des nicht eindeutig unterschriebenen Angebotes, bei denen also der Vertragspartner nicht eindeutig ermittelt werden kann, ist in der VOB/A nicht geregelt. Auf diese Fälle ist § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b) VOB/A anzuwenden mit dem Ergebnis, dass ein Ausschluss zwingend zu erfolgen hat.

VPRRS 2005, 0018

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.12.2004 - VK 64/04
Eine Bietergemeinschaft kann vor dem Ablauf der Zuschlagsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

VPRRS 2005, 0016

VK Halle, Beschluss vom 13.11.2003 - VK Hal 31/03
1. Bei einer Bauleistung nach § 1 a VOB/A hat sich der geschätzte Auftragswert auf das insgesamt zu errichtende Bauwerk oder die ganze - sonstige - Baumaßnahme zu beziehen, wobei für die betreffende bauliche Anlage alle Aufträge zusammenzurechnen sind, die für die vollständige Herstellung sowohl in technischer Hinsicht als auch im Hinblick auf die sachgerechte Nutzung erteilt werden müssen.
2. Ob seitens der Antragstellerin ein Interesse am Auftrag gegeben ist und eine Verletzung ihrer Rechte vorliegt, kann dahinstehen, wenn es bereits an einem eingetretenen oder drohenden Schaden mangelt. Ein drohender Schaden liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.
3. Die Bieter dürfen zwar an ihren eigenen Eintragungen in den Angebotsunterlagen Änderungen vornehmen, jedoch muss nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 4 VOB/A zweifelsfrei erkennbar sein, was gemeint ist. Ein Angebot mit zweifelhaften Änderungen darf in die Wertung nicht einbezogen werden, sondern muss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b) VOB/A ausgeschieden werden.
4. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A sollen die Angebote nur die in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass die Angebote die geforderten Erklärungen enthalten müssen.
5. Aus den Regelungen des § 21 VOB/A und der Ermächtigung aus § 8 VOB/A folgt das Erfordernis der Vorlage der abgeforderten Nachweise zum Submissionstermin.

VPRRS 2005, 0010

OLG Schleswig, Urteil vom 19.12.2003 - 4 U 4/00
1. Der Vermögensschaden ist im Wege der Differenzhypothese zu ermitteln, dabei muss sich jedoch der Geschädigte im Wege der Vorteilsausgleichung die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.*)
2. Der Einwand ersparter Aufwendungen bei der Geltendmachung von entgangenem Gewinn i.S.v. § 252 BGB ist von Amts wegen zu prüfen.*)
3. Es bleibt bei dem Grundsatz, dass der Geschädigte für die Höhe des Schadensersatzanspruchs und damit auch für die ersparten Aufwendungen die volle Darlegungs- und Beweislast trägt.*)
4. Nicht zu den ersparten Aufwendungen gehören wegen ihres Fixkostencharakters die baubetriebswirtschaftlichen Kalkulationsposten "Allgemeine Geschäftskosten" sowie "Wagnis und Gewinn".*)

VPRRS 2005, 0009

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.12.2004 - 203-VgK-54/2004
1. Es ist davon auszugehen, dass behauptete Mängel und Ungenauigkeiten eines Leistungsverzeichnisses (z.B. Forderung des Auftraggebers nach Fabrikatsangaben) spätestens bei Erstellung des Angebotes festgestellt werden; sie müssen entsprechend unverzüglich gerügt werden.
2. Verlangt die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Hersteller- und Typenbezeichnungen, ohne dass der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot macht, so führt dies zumindest dann, wenn es sich – gemessen am Gesamtangebot - nicht um eine völlig unerhebliche Anzahl von fehlenden Angaben handelt, ohne weiteres Wertungsermessen der Vergabestelle zwingend zum Ausschluss.
3. Eine geringfügige Verschiebung des Eröffnungstermins, die sich im Rahmen von 15 bis maximal 30 Minuten hält, ist als vergaberechtlich tolerierbar anzusehen.

VPRRS 2005, 0008

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.12.2004 - 203-VgK-52/2004
Der Ausschlussgrund des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d VOB/A gilt auch dafür, dass der Auftraggeber weitere besondere Kriterien für den Ausschluss oder die Zulassung von Nebenangeboten in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich niedergelegt hat und diese Kriterien nicht erfüllt werden.

VPRRS 2005, 0007

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.02.2003 - VK-SH 03/03
1. Die Anforderungen, die an ein Angebot im Sinne der VOB gestellt werden müssen, sind ausschließlich in den §§ 6, 9ff und 21 VOB/A geregelt.*)
2. Die vom öffentlichen Auftraggeber geforderte Kopie oder Zweitschrift ist nicht als "geforderte Erklärung" im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A zu verstehen. Eine Kopie ist keine eigene oder fremde Erklärung, sondern lediglich die kopierte Form einer Erklärung.*)
3. Die Ausschlussvorschriften nach der VOB/A sind abschließend. Die Voraussetzungen, unter denen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, können vom öffentlichen Auftraggeber nicht durch besondere Vertragsbedingungen erweitert werden.*)

VPRRS 2005, 0006

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.02.2003 - VK-SH 01/03
1. Eine Verpflichtung zur Abgabe einer geforderten Erklärung besteht nur dann, wenn die Erklärungen rechtlich zulässig verlangt werden darf. Eine solche Verpflichtung besteht regelmäßig dann nicht, wenn Aussagen zu vergabefremden Kriterien verlangt werden, mit denen allgemein-, sozial-, regionalpolitische oder sonstige Zielsetzungen verfolgt werden, die keinen Bezug zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter haben.*)
2. Will sich der Auftraggeber über das Angebot eines Bieters unterrichten, ist dies im Hinblick auf den Ausnahmecharakter von § 24 Nr. 1 VOB/A nur dann zulässig, wenn es dem Auftraggeber darauf ankommt, Zweifelsfragen aus dem Angebot selbst zu klären. Dabei darf sich die Erläuterung des wirklichen Angebotswillens des Bieters nur auf notwendig aufklärungsbedürftige Teile des Angebots und nicht auf mehr, vor allem nicht auf eine etwaige Änderung des Angebots beziehen.*)
3. Zulässig ist die Wertung eines im Detail unvollständigen Angebots, wenn dies die Beurteilung seiner Funktionalität durch die Vergabestelle in keiner Weise beeinträchtigt, seine sachlichen Lücken lediglich verhältnismäßig geringfügige Details betreffen und in der Zusammenschau aller abgegebenen Angebote die Wettbewerbsstellung des Bieters nicht ändern, die Zulassung des Angebots keinen Manipulationen Vorschub leistet und keine sonstigen besonderen Umstände vorliegen, die das Verhalten des Bieters in einem unlauteren Licht erscheinen lassen.*)

VPRRS 2005, 0004

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2004 - 203-VgK-50/2004
1. Ein Deichverband im Sinne des § 9 Niedersächsischen Deichgesetzes ist ein öffentlicher Auftraggeber.
2. Eine überwiegende Finanzierung liegt auch dann vor, wenn es sich um eine durch Zwangsmitgliedschaft staatlich vorgeschriebene Finanzierung handelt.
3. Die Formblätter des VHB zur Dokumentation nach § 30 VOB/A dienen in erster Linie als "Checkliste" für ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren und einen aussagefähigen Vergabevermerk.
4. Aus der Rechtsprechung des EuGH lässt sich das Erfordernis der Definition und Bekanntmachung von technischen Mindestanforderungen als zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit von Nebenangeboten nicht ableiten.
5. Werden den Bietern weder mit der Vergabebekanntmachung noch mit den Verdingungsunterlagen Zuschlagskriterien bekannt gemacht, ist das wirtschaftlichste Angebot allein auf der Grundlage des niedrigsten Angebotspreises zu ermitteln.

VPRRS 2005, 0003

OLG München, Urteil vom 15.07.1998 - 27 U 101/98
(ohne amtlichen Leitsatz)

Online seit 2004
VPRRS 2004, 0644
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.01.2004 - VK 29/03
1. Die Antragsbefugnis setzt gemäß § 107 Abs. 2 GWB auf Seiten des antragstellenden Unternehmens die Darlegung voraus, dass ihm durch die behauptete Rechtsverletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Eintritt eines Schadens kommt dabei nur in Betracht, wenn der Antragsteller bei ordnungsgemäßer Durchführung zumindest eine Aussicht auf Berücksichtigung gehabt hätte.
2. Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen grundsätzlich zum Angebotsausschluss.
3. Das Angebotsschreiben enthält Erklärungen des Bieters und nicht Erklärungen der Vergabestelle. Dass die Vergabestelle durch das Ankreuzen bestimmter Anlagen wie "Besondere Vertragsbedingungen", "Zusätzliche Vertragsbedingungen" oder "Leistungsbeschreibung" auf obligatorische Angebotsbestandteile hingewiesen hat, führt zu keiner anderen Betrachtung . Es ergibt sich daraus insbesondere nicht, dass der Bieter - soweit es an diesen Vorgaben fehlt - auf entsprechende eindeutig geforderte Angaben verzichten kann.
4. Die Antragstellerin ist mit Angebotsabgabe verpflichtet, den geplanten Nachunternehmereinsatz eindeutig und zweifelsfrei mitzuteilen. Die fehlenden Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz können auch nicht durch Nachverhandlungen nachgeholt werden. Bei Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes handelt es sich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung eines Bieters auswirkt. Die Verschiebung der Leistungsanteile zwischen Haupt- und Nachunternehmer stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Angebotsgestaltung dar.

VPRRS 2004, 0643

LG Halle, Urteil vom 20.11.1997 - 4 O 400/97
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2004, 0641

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.01.1998 - 23 U 140/97
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2004, 0640

BayObLG, Beschluss vom 08.12.2004 - Verg 19/04
Bietet ein Bieter statt eines vom Leistungsverzeichnis verlangten Produktes aus Edelstahl ein solches aus Messing verchromt an, entspricht sein Angebot nicht den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses; es ist deshalb, sofern es nicht als Nebenangebot gewertet werden kann, zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

VPRRS 2004, 0639

OLG Dresden, Urteil vom 17.12.1998 - 16 U 1914/98
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2004, 0632

KG, Beschluss vom 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
1. Die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV ist auf so genannte De-facto-Vergaben nicht entsprechend anwendbar.
2. Es bleibt offen, ob die Nichtigkeitsfolge einer De-facto-Vergabe bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung aus § 134 BGB herzuleiten ist, nachdem der EuGH entschieden hat, dass eine durch eine vergaberechtswidrige Vergabe begangene Verletzung des Gemeinschaftsrechts während der gesamten Dauer der Erfüllung der geschlossenen Verträge fortdauert.
3. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine De-facto-Vergabe im Einzelfall gegen § 138 BGB verstößt (hier bejaht).

VPRRS 2004, 0631

OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2004 - WVerg 11/04
1. Eine zur Annahme eines Bauvertrages i.S.d. § 99 Abs. 3 GWB führende Bauleistung umfasst die Arbeiten, die zur Herstellung eines funktionsfähigen Bauwerkes notwendig sind. Die Funktionsfähigkeit richtet sich nach dem Nutzungszweck, den der Auftraggeber mit dem Bauwerk verwirklichen will. Nicht entscheidend ist demgegenüber, ob die Leistung nach deutschem Zivilrecht als werkvertragliche einzustufen ist.*)
2. Ausgehend hiervon kann im Einzelfalle auch der Kauf der Ausstattung eines Gebäudes dienenden Zubehörs i.S.d. §§ 90 ff. BGB als Bauleistung im vergaberechtlichen Sinne anzusehen sein.*)

VPRRS 2004, 0630

VK Nordbayern, Beschluss vom 02.12.2004 - 320.VK-3194-47/04
1. Zur Frage der unverzüglichen Rüge (§ 107 Abs. 3 GWB).
2. Keine Wertung von Nebenangeboten, wenn die Vergabestelle weder in der Bekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen Anforderungen an Nebenangebote und deren Wertung formuliert hat.*)

VPRRS 2004, 0629

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2004 - VK 2-LVwA LSA 40/04
Fügt ein Antragsteller in einem geforderten Nachunternehmerverzeichnis neben der Angabe einzelner Nachunternehmer ergänzend einen Zusatz "oder gleichwertig" an, ist sein Angebot zwingend auszuschließen.
VPRRS 2004, 0669

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2004 - Verg 56/04
Eine Änderung an den Verdingungsunterlagen liegt auch dann vor, wenn der technische Inhalt abgeändert und etwas anderes als die ausgeschriebene Leistung angeboten wird. Auf die Bedeutung der Abweichung und die wirtschaftlichen und technischen Auswirkungen kommt es nicht an.

VPRRS 2004, 0627

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2004 - Verg 46/04
1. Zum Begriff der Einrichtungen im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A.
2. Indizien für einen Verdrängungswettbewerb einer Einrichtung im Sinn von § 7 Nr. 6 VOL/A müssen immer verbunden sein mit einer primär sozialpolitischen Zielsetzung der Einrichtung.
3. Ist ein Wettbewerber anhand der vorstehenden Grundsätze als eine öffentliche Einrichtung mit sozialpolitischer Ausrichtung zu qualifizieren, kommt es auf die zusätzliche Feststellung einer konkreten Wettbewerbsverfälschung oder -verzerrung nicht an.
4. § 7 Nr. 6 VOL/A verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz.

VPRRS 2004, 0624

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - Verg 16/04
1. Überprüfung eines Angebots auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen an elektroakustische Notfallwarnsysteme nach EN 60849 (= VDE 0828).*)
2. Es bildet nicht die Regel, sondern die Ausnahme, dass der Auftraggeber über die allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe und ein in Teilleistungen gegliedertes Leis-tungsverzeichnis hinaus die Leistung vorab auch zeichnerisch, etwa durch Pläne, den Bietern darzustellen hat.*)

VPRRS 2004, 0623

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2004 - 2 Verg 9/04
1. Angebote, denen geforderte Erklärungen wie die Angabe von Fabrikaten fehlen, sind zwingend auszuschließen, obwohl § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nur als „Soll-Vorschrift“ formuliert ist.
2. Wenn sich aus den Verdingungsunterlagen nicht eindeutig ergibt, dass eine bestimmte Angabe oder Erklärung mit dem Angebot vorliegen muss, ist der Ausschluss auf dieser Grundlage nicht gerechtfertigt.
3. Nachverhandlungen wie das Einholen fehlender Preisangaben sind unzulässig.

IBRRS 2004, 3938

OLG Köln, Urteil vom 09.05.2003 - 19 U 170/96
1. Die eine Selbstbeseitigung rechtfertigende Mängelbeseitigungsaufforderung muss das äußere Erscheinungsbild und die Schadensörtlichkeit möglichst genau bezeichnen; allgemeine, pauschale Angaben genügen nicht.
2. Treffen die Parteien eines Bauvertrags nach Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung eine Vereinbarung über die Nachbesserung, die dann vom Auftragnehmer nicht erfüllt wird, bedarf es einer erneuten Aufforderung mit Fristsetzung, um die Selbstbeseitigungsvoraussetzungen herbeizuführen.

VPRRS 2004, 0621

OLG Celle, Urteil vom 07.01.1993 - 7 U 182/91
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2004, 0620

BayObLG, Beschluss vom 18.11.2004 - Verg 22/04
Bestimmung des Streitwerts, wenn Gegenstand des Auftrags die Errichtung eines Bauwerks (Schulgebäude) im Mietkaufmodell ist.*)

VPRRS 2004, 0618

OLG Rostock, Beschluss vom 24.11.2004 - 17 Verg 6/04
1. Nebenangebote - auch wenn sie zugelassen sind - dürfen nicht gewertet werden, wenn die Vergabestelle keine Zuschlagskriterien für eine Wertung mitteilt.
2. Die Vergabestelle muss in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen erläutern, die etwaige Nebenangebote oder Änderungsvorschläge erfüllen müssen.
3. Auch die in den derzeitigen Vergabehandbüchern der öffentlichen Auftraggeber enthaltenen Formblätter für die Einreichung von Nebenangeboten stellen regelmäßig solche Anforderungen nicht dar. Aus ihnen ergibt sich nämlich nicht, welchen materiellen Mindestanforderungen die Nebenangebote genügen müssen.
4. Auch auf die Anforderungen, welche das Leistungsverzeichnis aufstellt, kann nicht zurückgegriffen werden. Das Leistungsverzeichnis befasst sich nur mit den Anforderungen, welche an das Hauptangebot gestellt werden.

VPRRS 2004, 0617

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.12.2004 - VK-SH 33/04
1. Ist nach vollständiger Ermittlung des Sachverhalts durch die Kammer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht mehr davon auszugehen, dass der Antragsteller noch substantiiert zur tatsächlichen oder rechtlichen Fragen vortragen und die vorläufige Rechtsauffassung der Kammer erschüttern wird, ist ein Verzicht auf die mündliche Verhandlung wegen offensichtlicher Unbegründetheit gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB möglich.*)
2. Die Eintragung eines Bieters in den Angebotsunterlagen, er könne ein gefordertes Fabrikat nicht in der von der Vergabestelle gewünschten Weise anbieten, stellt eine unzulässige Änderung der Verdingungsunterlagen i.S.v. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A dar.*)
3. In Fällen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Bestimmungen des § 9 Nr. 2 oder Nr. 3 Abs. 1 VOB/A obliegt dem Bieter eine Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB vor Angebotsabgabe, um seinen Nachprüfungsantrag auf diesen Verstoß stützen zu können.*)
4. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, ein Los dem 80-%-Kontingent des § 2 Nr. 7 VgV zuzuordnen, ist im Vergabevermerk ebenso nachvollziehbar zu dokumentieren wie die Tatsache, dass sich der Auftraggeber Vergabevorschläge eines beauftragten Ingenieurbüros zu eigen macht. Nachweise bezüglich der Vergabebekanntmachung sind zu den Vergabeakten zu nehmen.*)

VPRRS 2004, 0616

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.11.2004 - 320.VK-3194-41/04
Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält (§ 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A). Der Bieter muss davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung regelmäßig mit den von ihm geforderten Mindesteigenschaften ausgeführt haben will. Nur dann ist eine erschöpfende, vergleichende Wertung der einzelnen Angebote möglich und ein transparenter, chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1 u. 2 GWB, §§ 2 Nr. 2 und 8 Nr. 1 VOB/A gewährleistet.*)

VPRRS 2004, 0615

VK Bund, Beschluss vom 12.10.2004 - VK 2-187/04
1. Verhandlungen mit einem insolventen Auftragnehmer über die Weiterführung des Auftrags bedeuten kein neues Vergabeverfahren.
2. Die bloße Nichtkündigung trotz eines beantragten Insolvenzverfahrens ist zumindest keine Neuvergabe der Baumaßnahme.
3. Die Änderung eines Vertrages kann nur dann als ausschreibungspflichtiger neuer Vorgang qualifiziert werden, wenn ihr Umfang bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise einer Neuvergabe gleichkommt.

VPRRS 2004, 0614

VK Bund, Beschluss vom 05.11.2004 - VK 1-138/04
Setzt ein Bieter in das Angebot einen Preis ein, den er nach Angebotsöffnung wegen offenbarer rechnerischer Unrichtigkeit ändern will, ist das Angebot wegen einer fehlenden wesentlichen Preisangabe zwingend auszuschließen.

VPRRS 2004, 0613

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.05.2004 - VK 17/04
Die falsche Wahl der Verdingungsordnung, also VOB statt VOL, ist ein typischer aus der Bekanntmachung erkennbarer Verstoß gegen bieterschützende Vorschriften. Ist dies nicht bis Angebotsabgabe gerügt worden, ist die Antragstellerin zugleich mit Beanstandungen ausgeschlossen, die mit der Anwendung der Verdingungsordnung bestimmungsgemäß zusammenhängen.*)

VPRRS 2004, 0612

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2004 - VK 13/04
1. Geht aus widersprüchlichen Vergabeunterlagen lediglich aus der Baubeschreibung hervor, dass die Urkalkulation mit dem Angebot zusammen abgegeben werden muss, berechtigt dies nicht zum Ausschluss, wenn die Urkalkulation später nach Aufforderung abgegeben wird.*)
2. § 25 Nr. 3 VOB/A hat keine bieterschützende Wirkung.*)
3. Mangels Erfolgsaussicht des Nachprüfungsantrages ist der Antrag des Auftraggebers auf Gestattung des vorzeitigen Zuschlages begründet.*)

VPRRS 2004, 0609

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2004 - VK 7/04
Der Nachprüfungsantrag ist zulässig und begründet, wenn die Beigeladene wegen Veränderung der Verdingungsunterlagen ausgeschlossen werden muss (2-Schicht-System angeboten, obwohl 3-Schicht-System ausgeschrieben war). Es ist keine Umwandlung in ein wertungsfähiges Nebenangebot möglich, wenn das Angebot ausdrücklich als Hauptangebot bezeichnet worden ist. Der Auftraggeberin wird aufgegeben, der Antragstellerin den Zuschlag zu erteilen.*)

IBRRS 2004, 4178

OLG Köln, Urteil vom 04.02.1994 - 19 U 138/93
1. Die bloße Inbezugnahme der VOB/B in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen des vom bauleitenden Architekten des Auftraggebers verwendeten Formulars eines Bauvertrages reicht für eine wirksame Einbeziehung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGB-Gesetz gegenüber einer Baufirma aus.*)
2. Ein Aufwendungsersatzanspruch steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat. Bessert der Bauherr vor Fristsetzung selbst nach, so kann er keine Erstattung der angefallenen Kosten verlangen.*)

VPRRS 2004, 0607

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.02.2004 - 1 VK LVwA 41/03
1. Ein drohender Schaden liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.
2. Gem. § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen.
3. Bezeichnet der Bieter die Nachunternehmerleistungen nicht genau, muss das Angebots ausgeschlossen werden.
4. Verhandlungen mit dem Ziel, die beabsichtigte Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmen zu verringern bzw. zu vergrößern sind durch § 24 VOB/A nicht gedeckt.

VPRRS 2004, 0604

OLG Naumburg, Urteil vom 26.10.2004 - 1 U 30/04
1. Das Zivilgericht stellt die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schadenersatzanspruches wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen selbst fest, es ist an etwaige Entscheidungen der Vergabeprüfstelle bzw. des Vergabeüberwachungsausschusses bzw. der Aufsichtsbehörde des öffentlichen Auftraggebers nicht gebunden. Etwas Anderes gilt nach § 124 Abs. 1 GWB lediglich für bestandskräftige Entscheidungen der Vergabekammern bzw. rechtskräftige Entscheidungen der Vergabesenate der Oberlandesgerichte bzw. des nach § 124 Abs. 2 GWB angerufenen Bundesgerichtshofes.*)
2. Enthalten die Verdingungsunterlagen lediglich den Hinweis auf das Erfordernis der rechtsverbindlichen Unterzeichnung, so genügt dem auch die Unterschrift eines Vertreters bzw. Beauftragten, soweit dieser mit entsprechender Vertretungsmacht handelt. Ein urkundlicher Nachweis seiner Vertretungsmacht ist nur Aufforderung des Auftraggebers und innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist zu erbringen.*)
3. Nimmt ein Bieter Änderungen an der Leistungsbeschreibung (hier: Veränderung der Abmessungen von Schaltschränken, Mindermengen einer Eventualposition) vor und legt er seinem Angebot seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, so ist sein Angebot nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) i.V.m. 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A wegen jedem der drei Verstöße zwingend auszuschließen. Es kommt nicht darauf an, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale oder wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betreffen oder ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf die Funktionalität des Angebots haben können.*)
4. Zwar eröffnen § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2 und 3 VOB/A dem Auftraggeber einen großen Beurteilungsspielraum bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote; dieser ist jedoch überschritten, wenn die Vergabeentscheidung auf objektiv widerlegten Vorurteilen des Beraters des Auftraggebers beruht.*)
5. Zur Ermittlung der Höhe des entgangenen Gewinns nach § 287 ZPO trotz unzureichender Darlegung der Angebots-Urkalkulation.*)

VPRRS 2004, 0603

OLG Naumburg, Urteil vom 22.11.2004 - 1 U 56/04
1. Die Vergabestelle hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung (positives Interesse) gegen einen Bieter, auf dessen Angebot sie selbst den Zuschlag nicht erteilt hat.
Dies gilt auch dann, wenn sie zum Ausscheiden des Angebots verpflichtet war, weil das Angebot wegen einer Fehlkalkulation des Bieters einen unangemessen niedrigen Preis aufwies, § 25 Nr. 3 Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A.*)
2. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A trägt grundsätzlich der Bieter das Risiko der Fehlkalkulation bei Erstellung seines Angebotes. Der Vergabestelle ist die Erteilung des Zuschlags auf ein fehlkalkuliertes Angebot nicht á priori verwehrt; der Bieter ist nicht zur Anfechtung seines Angebotes berechtigt.*)

VPRRS 2004, 0599

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2004 - 203-VgK-49/2004
1. Die Fixierung des Schwellenwertes muss das Ergebnis einer seriösen Prognose sein, die der Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens zu machen hat.
2. Für die Rüge vermeintlicher Mängel einer Leistungsbeschreibung im VOF-Verfahren wie etwa fehlende Angaben zur Festlegung der anrechenbaren Kosten, der maßgeblichen Honorarzone und der Leistungsphasen, deren Vergabe beabsichtigt ist, bedarf es keiner anwaltlichen Beratung.
3. Eine Bewertungsmatrix kann im VOF-Verfahren einen Vergabevermerk nicht völlig ersetzen. Vielmehr muss wenigstens kurz erläutert werden, warum welcher Bieter für welches Kriterium welche Punkte erzielt hat.

VPRRS 2004, 0598

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.11.2004 - 203-VgK-48/2004
1. Kooperationen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) unterliegen stets dann dem Vergaberecht, wenn die Vergabe an der Beteiligung nicht nur der Kapitalbeschaffung dient, sondern zugleich mit der Vergabe von Dienstleistungen an den privaten Gesellschafter einhergeht.
2. Vom offenen Verfahren kann regelmäßig bei komplexen Kooperationsverträgen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) abgewichen werden.
3. Die Bieter haben ein Recht darauf, sich im Wettbewerb nur mit Unternehmen messen zu müssen, welche zuvor die Kriterien des Teilnahmewettbewerbs durch Vorlage der geforderten Nachweise erfüllt haben und dann auch als geeignet ausgewählt wurden.
4. Aus § 9 a VOL/A folgt nicht, dass der Auftraggeber den Bietern eine Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien schon in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen mitteilen muss.
5. Bei einer Bewertungsmatrix sind die Gründe für die Punktevergabe wenigstens stichwortartig in der Dokumentation zu skizzieren.

VPRRS 2004, 0597

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2004 - 1 VK 74/03
1. Der Auftraggeber darf die Zahl der Bieter im Verfahren unter Sicherstellung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem besonderen Merkmalen des Vergabeverfahrens und dem zur Durchführung notwendigen Aufwand verringern. Dabei sind so viele Bieter zu berücksichtigen, dass ein Wettbewerb gewährleistet bleibt.
2.Auch im Verhandlungsverfahren unterliegt der Auftraggeber wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts. Das gilt namentlich für die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Vertraulichkeit.

VPRRS 2004, 0652

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 29.04.2004 - Rs. C-385/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2004, 0596

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.09.2004 - 320.VK-3194-31/04
1. Die Vergabekammer ist bei ihrer Entscheidung an den von der ASt geltend gemachten Verstoß nicht gebunden. Vielmehr kann sie andere Verstöße zugrunde legen, durch welche vergaberechtliche Schutzvorschriften verletzt worden sind (§§ 110 Abs. 1, 114 Abs. 1 Satz 2 GWB). Dies gilt zumindest dann, wenn keine Präklusion eingetreten ist.*)
2. Fehlen von geforderten Eintragungen für die angebotenen Fabrikate und Systeme: Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A sind Angebote zwingend auszuschließen, die dem § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A sollen die Angebote die geforderten Erklärungen enthalten.*)
3. Die Gleichbehandlung aller Bieter nach § 2 Nr. 2 VOB/A und § 97 Abs. 2 GWB ist nur gewährleistet, soweit die Angebote alle geforderten Erklärungen enthalten. Die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung erfordern, dass nur Angebote gewertet werden, die in jeder sich ergebenden Hinsicht vergleichbar sind.*)

VPRRS 2004, 0594

BayObLG, Beschluss vom 29.09.2004 - Verg 22/04
Eine Rüge acht Tage nach Zugang des Schreibens gemäß § 13 VgV kann noch unverzüglich sein, wenn der Bieter in der Zwischenzeit Ermittlungen tatsächlicher Art vornimmt und, um eine ausreichend sichere rechtliche Schlussfolgerung ziehen zu können, auch rechtlichen Rat einholen muss.*)

VPRRS 2004, 0593

VK Bremen, Beschluss vom 10.09.2004 - VK 3/04
1. Die Vergabeentscheidung muss vor der Mitteilungen gemäß § 13 VgV getroffen und dies nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert werden.
2. ein Dokumentationsmangel stellt nur dann eine Verletzung des subjektiven Rechts des antragstellenden Bieters auf Einhaltung der Vergabebestimmungen dar, wenn sich dieser Dokumentationsmangel auf die Rechtsstellung des Antragstellers im Vergabeverfahren auswirken und die Bieterreihenfolge zu seinen Gunsten verändern würde.
3. Die bremischen Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau) - ein bremisches Vergabehandbuch im eigentlichen Sinne gibt es nicht - enthalten keine Regelung in Bezug auf Bedarfspositionen; deshalb ist wegen der Sachnähe auf das Vergabehandbuch der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes für Bauleistungen - Wasserbau (VHB-W) abzustellen, das als Orientierungshilfe genommen werden kann.
4. Bedarfspositionen dürfen demnach u.a. nur dann ausnahmsweise in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden, wenn im Zeitpunkt der Ausschreibung trotz Ausschöpfung aller örtlichen und technischen Erkenntnisse keine Möglichkeiten objektiv feststellbar sind, ob und in welchem Umfang die Leistung ausgeführt werden muss; die Gründe für die Aufnahme der Bedarfspositionen sind als Bestandteil des Vergabevermerkes aktenkundig zu machen und der Wert der Bedarfspositionen, die im Einzelfall für unbedingt erforderlich gehalten werden, sollte 10 v.H. der geschätzten Auftragssumme nicht überschreiten.
5. Einem Antrag auf Bezuschlagung könnte die Vergabekammer nur stattgeben, wenn der Ermessensspielraum der Vergabestelle bei der Zuschlagserteilung auf Null reduziert ist oder in Ausnahmefällen, in denen unter Beachtung aller Beurteilungsspielräume der Vergabestelle die Anweisung, den Zuschlag dem Antragsteller zu erteilen, die einzige rechtmäßige Entscheidung ist.

VPRRS 2004, 0592

VK Sachsen, Beschluss vom 10.09.2001 - 1/SVK/82-01g
Kostenentscheidung nach Rücknahme*)

VPRRS 2004, 0591

VK Thüringen, Beschluss vom 23.11.2004 - 360-4003.20-031/04-ARN
1. Erfüllt ein Angebot die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht, ist es zwingend auszuschließen.
2. Hält der Bieter sich ausdrücklich offen, ob er die im Angebot geforderten Fabrikate auch tatsächlich liefert und einbaut, ist das Angebot zwingend auszuschließen.

VPRRS 2004, 0590

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.05.2004 - VK 5/04
1. Fehlende Fabrikats- und Typenangaben bei Nennung von Leitfabrikaten führen bei einer Regelung, dass bei fehlenden Angaben das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart (gilt), nicht zum Angebotsausschluss.
2. Fehlende Fabrikats- und Typenangaben mit dem Hinweis "wird nachgereicht" führen auch bei Nennung von Leitfabrikaten zwingend zum Angebotsausschluss.

VPRRS 2004, 0588

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.11.2004 - VK 16/04
Die Angabe des Einheits- und Gesamtpreises von „0,00 Euro“ bei insgesamt 14 Einzelpositionen stellt eine unzulässige Preisangabe dar, wenn diese Preise in die Einheitspreise anderer Positionen eingerechnet sind.

VPRRS 2004, 0587

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.09.2004 - VK 14/04
1. Die TL-Streu hat als nationales Regelwerk keine bieterschützende Wirkung.
2. § 8 Nr. 1 Abs. 1 und Abs. 4 VOL/A haben bieterschützende Wirkung.
3. Es ist vom Grundsatz her allein Sache des Auftraggebers zu entscheiden, welche Liefer- oder Dienstleistung er im Wege öffentlicher Ausschreibungen beschaffen möchte.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen.
