Vergabepraxis & -recht.

Aktuelle Urteile zum Bau- & Immobilienrecht
Online seit 28. September
VPRRS 2023, 0203
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.09.2021 - 3 VK 11/21
1. Ein Angebot ist zwingend auszuschließen, wenn es nicht den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses entspricht.
2. Ein von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweichendes Angebot muss allenfalls dann nicht ausgeschlossen werden, wenn es sich um ein zulässiges Nebenangebot handelt.
3. Sind nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen, ist die Abgabe eines sog. isolierten Nebenangebots zwar grundsätzlich möglich, kann aber (wie hier) in den Vergabeunterlagen für nicht zulässig erklärt werden.

Online seit 21. September
VPRRS 2023, 0198
BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023 - Verg 5/22
1. Der Antragsteller kann mit der Rüge der fehlenden Fachlosaufteilung nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 GWB nur präkludiert sein, wenn ein durchschnittlich fachkundiger Bieter unter Anwendung der üblichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass es im maßgeblichen Fachbereich einen eigenständigen Anbietermarkt mit spezialisierten Fachunternehmen gibt.*)
2. Im Rahmen des § 122 Abs. 4 Satz 1 GWB können besonders hohe Anforderungen unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten und diese nicht mehr durch gewichtige Gründe gerechtfertigt ist.*)

Online seit 8. September
VPRRS 2023, 0188
VK Bund, Beschluss vom 17.08.2023 - VK 2-56/23
1. Der öffentliche Auftraggeber kann ein Bieterunternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn es eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies u. a. zu einer vorzeitigen Beendigung geführt hat.
2. Eine wesentliche Anforderung wird u. a. bei Nichtleistung sowie bei erheblichen Mängeln der ausgeführten Bauleistung, die sie für den beabsichtigten Zweck unbrauchbar machen, nicht erfüllt.

Online seit 7. September
VPRRS 2023, 0187
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.07.2023 - 11 U 71/22 (Kart)
1. Aus § 19 Abs. 2 Nr. 1, § 20 Abs. 1 GWB folgt weder ein Anspruch auf Fortsetzung des bisherigen Vertragsverhältnisses zu unveränderten Konditionen noch ein Anspruch auf ein Angebot zum Abschluss eines Folgevertrages zu nichtdiskriminierenden Bedingungen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 27.09.2022 - KZB 75/21, IBRRS 2022, 3690 = IMRRS 2022, 1631).*)
2. Im Falle der diskriminierungsfrei oder Abhängigkeit folgt aus § 33 Abs. 1, 2 i.V.m. § 19 Abs. 2 Nr. 1, § 20 Abs. 1 GWB jedoch ein Anspruch, an der Neuvergabe diskriminierungsfrei, d. h. zu fairen und objektiven Bedingungen, beteiligt zu werden.*)
3. Bei Prüfung einer unternehmensbedingten Abhängigkeit ist nur auf die heutigen Gegebenheiten abzustellen. Andere Erwägungen können nur im Rahmen der Prüfung einer unbilligen Behinderung oder einer ohne sachlichen Grund erfolgenden Andersbehandlung gleichartiger Unternehmen Berücksichtigung finden.*)
4. Es verstößt gegen § 1 GWB, den Folgevertrag mit demjenigen Bewerber abzuschließen, der aufgrund seiner durch den Vertragsschluss weiter gestärkten Marktstellung gegenüber Dritten höhere Preise durchsetzen wird, als andere Bewerber.*)
