Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Bau & Immobilien

Dienstleistungen

Waren/Güter

Gesundheit

IT

Verkehr
Sicherheit & Verteidigung Nachprüfungs-
verfahren
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5421 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

VPRRS 2005, 0067
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Koppelungsangebote unzulässig

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-SH 04/00

1. Wenn die Bewerbungsbedingungen und das Angebotsschreiben zweifach bei der Vergabestelle vorzulegen sind, es aber für den Fall der fehlenden Zweitschrift keine zwingende Rechtsfolgeregelung gibt, fehlt es an der Sanktionsnorm, Angebote wegen fehlender Zweitschrift von der Wertung analog § 25 VOB/A auszuschließen.

2. Gemäß § 10 Nr. 5 Abs. 4 VOB/A kann der Auftraggeber über die Zulassung von Änderungsvorschlägen oder die Abgabe von Nebenangeboten entscheiden. Ihm ist hier ein Ermessen eingeräumt.

3. Fehlt ein Nachweis der technischen Gleichwertigkeit bei Alternativangeboten, ist das Angebot unvollständig.

4. Zwar lässt § 24 Nr. 3 VOB/A ausnahmsweise auch Verhandlungen über Änderungen der Angebote und Preise zu - allerdings nur, soweit sie sog. unumgängliche technische Änderungen betreffen; dies trifft auf eine Ergänzung eines Nebenangebots schon um sicherheitstechnische Zusatzmaßnahmen nicht mehr zu. Es liegt in der Risikosphäre des Bieters, ob ein Nebenangebot tatsächlich Gleichwertigkeit erreicht und damit berücksichtigungsfähig wird. Ein Angebot muss bereits bei der Abgabe so beschaffen sein, dass es als gleichwertig angesehen werden kann.

5. Nicht rechtsverbindlich unterzeichnete Angebote verstoßen gegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A und sind zwingend aus der Wertung gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A auszuschließen.

6. Ein Angebot ist offenkundig unvollständig, wenn nicht sämtliche Leistungen im Angebot aufgeführt sind. Besondere Bedeutung hat die Vollständigkeit eines Angebotes bei einer nach Losen getrennten Vergabe. Hier müssen sämtliche Einzelleistungen in dem Angebot enthalten sein, damit es vollständig ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0065
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachweis technischer Gleichwertigkeit obliegt Bieter

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-SH 02/00

1. Technische Aufklärungsgespräche dürfen nur mit dem Ziel der weiteren Erläuterung des jeweiligen Angebots, nicht aber mit dem Ziel einer Angebotsergänzung oder -veränderung geführt werden. Gewertet werden dürfen nur solche Angebote, die zum Zeitpunkt der Eröffnung vorlagen. Zwar lässt § 24 Nr. 3 VOB/A ausnahmsweise auch Verhandlungen über Änderungen der Angebote und Preise zu - allerdings nur, soweit sie sog. unumgängliche technische Änderungen betreffen; dies trifft auf eine Ergänzung eines Nebenangebots schon um sicherheitstechnische Zusatzmaßnahmen nicht mehr zu. Es liegt in der Risikosphäre des Bieters, ob ein Nebenangebot tatsächlich Gleichwertigkeit erreicht und damit berücksichtigungsfähig wird. Ein Angebot bereits bei der Abgabe so beschaffen sein muss, dass es als gleichwertig angesehen werden kann. Das Fehlen des Nachweises technischer Gleichwertigkeit hat zur Folge, dass das Angebot als unvollständig einzustufen und nach § 25 Nr. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen ist.

2. Rechtsverbindliche Unterschrift gem. § 21 VOB/A bedeutet, dass die Unterschrift unter dem Angebot eines Bieters von einer Person stammt, die unter Berücksichtigung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften zur Abgabe des Angebots berechtigt war, d. h. über die erforderliche Vertretungsmacht nach außen verfügte.

3. Eine Koppelung von Angeboten ist unzulässig und verstößt gegen den in § 2 Nr. 1 VOB/A niedergelegten Wettbewerbsgrundsatz.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0063
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufklärung eines an sich feststehenden Inhalts zulässig

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.12.2002 - VK-SH 17/02

1. Nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A darf ein Auftraggeber mit einem Bieter "über das Angebot selbst" verhandeln. Verhandlungsgegenstand war das von dem Antragsteller angebotene Material. Wenn es nur um die Aufklärung eines an sich feststehendes Inhaltes und nicht um eine - auch nicht konkretisierende - Veränderung des Angebotes sind derartige Verhandlungen sind zulässig.

2. Nach § 21 Nr. 2 VOB/A darf die angebotene Leistung von dem geforderten Sicherheitsniveau, den geforderten Gesundheitsanforderungen und von der Gebrauchstauglichkeit nur abweichen, wenn sie insoweit gleichwertig ist. Allerdings muss die Abweichung im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. Angebote, die diesen Anforderungen nicht genügen, sind unvollständig. Der Auftraggeber darf derartige Angebote außer Betracht lassen.

3. Nach § 109 GWB sind Unternehmen beizuladen, deren Interessen durch die Entscheidung der Vergabekammer schwerwiegend berührt werden. Eine schwerwiegende Berührung der Interessen wird dann angenommen, wenn ein Angebot eines Unternehmens nach einer bereits vorgenommenen Wertung dem Angebot des Antragstellers vorgeht.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0061
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
keine überzogenen Anforderungen an Unterschrift nach § 21 VOL/A

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2004 - 11 Verg 14/04

1. Auch bei Vorliegen einer Gesamtvertretungsmacht ist ein gemeinsames Auftreten aller Gesamtvertreter nicht erforderlich. Vielmehr kann einer der Gesamtvertreter mit Einwilligung oder Genehmigung des anderen Gesamtvertreters wirksam für oder gegen den Vertretenen handeln.

2. Die §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 b, 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 VOL/A in ihrer derzeitigen Fassung setzen nicht voraus, dass ein Vertreter, der im Namen einer Arbeitsgemeinschaft von Bietern ein Angebot abgibt, hierbei mit Vertretungsmacht gehandelt hat. Dies war zwar unter der Geltung der VOL/A 1997 anzunehmen, deren § 21 Nr. 1 Abs.2 eine "rechtsverbindliche" Unterschrift verlangte und nach deren § 25 Nr. 1 Abs. 1 b nicht "rechtsverbindliche" Angebote zwingend auszuschließen waren; in der Praxis der Vergabeüberprüfungsausschüsse wurde dies Regelung dahin verstanden, dass bei der Abgabe eines Angebots durch einen Bevollmächtigten dessen Vertretungsmacht nachzuprüfen und dass das Angebot bei fehlender Vertretungsmacht auszuschließen sei. Der Verordnungsgeber hat aber im Zuge der Novellierung der VOB im Jahr 2000 auf das Merkmal "Rechtsverbindlichkeit" bewusst verzichtet, um der restriktiven Praxis der Vergabeprüfungsausschüsse in diesem Punkt eine Riegel vorzuschieben. Aus diesem Grund muss für das derzeit geltenden Recht davon ausgegangen werden, dass für die Angebotsabgabe keine über das BGB hinausgehende Anforderungen gestellt werden dürfen. Dies hat vor allem zur Folge, dass sowohl die Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht als auch über das Handeln eines vollmachtslosen Vertreters im Vergabeverfahren uneingeschränkt Anwendung finden, so dass dessen Handeln auch noch nach dem Beginn der Angebotswertung nachträglich genehmigt werden kann.

3. Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist.

4. § 21 Nr. 4 VOL/A fordert zwar bei Angeboten von Arbeitsgemeinschaften die Bezeichnung eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter, und diese Bestimmung wird in der vergaberechtlichen Literatur dahin ausgelegt, dass es die Interessen des Auftraggebers geböten, mit einem verantwortlichen Unternehmer als "federführender Firma" verhandeln zu können. Zweifelhaft ist, ob dieses Interesse des Auftraggebers dann gefährdet ist, wenn für die Arbeitsgemeinschaft zwei mit Einzelvertretungsmacht ausgestattete Vertreter benannt wird und handeln können. Denn auch in diesem Fall weiß der Auftraggeber, an wen er sich als Ansprechpartner wenden kann, nämlich beliebig an beide Bevollmächtigte. Zudem hat eine solche Regelung den Vorteil, dass ein Ansprechpartner auch dann vorhanden ist, wenn einer der Bevollmächtigten verhindert ist.

5. Eine Zurückweisung durch das Beschwerdegericht kommt in Betracht, wenn eine Endentscheidung des Beschwerdegerichts zum Verlust einer Nachprüfungsinstanz führen würde oder dem gleich käme. Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen und sich darum inhaltlich mit der Sache nicht auseinander gesetzt hat.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0060
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bevollmächtigung für die Erhebung einer Rüge durch einen Rechtsanwalt?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.2004 - 1 VK 83/04

1. Bei die Einlegung einer Rüge durch einen Rechtsanwalt ist der Nachweis einer Bevollmächtigung entsprechend § 174 BGB nicht notwendig.

2. Die Anmerkung in einem Anschreiben zum Angebot, in dem ausgeführt wird, dass die aufgeführten Preise Gültigkeit bis zu einem bestimmten Datum besitzen, verstößt gegen den Grundsatz der Abgabe klarer und eindeutiger Angebote.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0059
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung offensichtlich falscher Einheitspreise?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.12.2004 - 1 VK 79/04

Auch offensichtlich falsche Einheitspreise im Leistungsverzeichnis dürfen durch den Auftraggeber nicht geändert werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0058
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot muss eindeutig und erschöpfend beschrieben werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.12.2004 - 320.VK-3194-49/04

1. Der Auftraggeber kann Nebenangebote überhaupt nur dann einer wirtschaftlichen Wertung zuführen, wenn er die Mindestbedingungen für die Nebenangebote in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat. Art. 19 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG unterscheidet nicht zwischen der Art der Nebenangebote. Deswegen ist es unerheblich, ob es sich beim Nebenangebot um eine technische oder kaufmännische Abweichung von den Verdingungsunterlagen handelt.*)

2. Der Bieter ist verpflichtet, mit der Angebotsabgabe den Inhalt seines Nebenangebots und die daraus geschuldete Leistung klar darzulegen. Von Auftraggeberseite ist bei der Wertung von Nebenangeboten zu prüfen, ob die vorgeschlagene Leistung durchführbar ist und ob damit die im Amtsvorschlag geforderte Qualität eingehalten wird. Deshalb müssen Nebenangebote so gestaltet sein, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, diese zu prüfen und zu werten und dabei festzustellen, ob diese gleichwertig, etwa auch baurechtlich zulässig, oder für sie zweckdienlich sind. Dies verpflichtet den Bieter zu einer eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung seines Nebenangebots.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0057
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Teilweise Zustellung eines Nachprüfungsantrags

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2004 - 1 VK 74/04

1. Die Sachverhaltsdarstellung in einem Nachprüfungsantrag hat so konkret zu sein, dass sich hieraus substantiiert eine Verletzung von Vergabevorschriften ergibt.

2. Eine 21 Tage nach Einreichung des Nachprüfungsantrags erfolgte Begründung ist nicht mehr unverzüglich.

3. Die teilweise Zustellung eines Nachprüfungsantrags ist zulässig.

4. Unzulässig sind nach allgemeiner Ansicht solche Nebenangebote oder Sondervorschläge, bei denen die Bieter bei objektiver Betrachtung nicht damit rechnen können, dass sie angeboten werden dürfen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0050
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Preisangaben: Ausschluss zwingend

VK Hessen, Beschluss vom 02.06.2004 - 69d-VK-24/2004

1. Die Evidenz eines Angebotsausschlusses als Zulässigkeitsaspekt eines Nachprüfungsantrags (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.10.2003, Az.: 11 Verg 9/03) liegt vor, wenn die Vergabestelle die Abgabe einer Bepreisung zulässigerweise verlangt und die Wesentlichkeit durch den Hinweis auf einen anderenfalls zwingenden Ausschluss in den Vergabeunterlagen dokumentiert.*)

2. Der Ausschluss eines Angebotes wegen fehlender Preisangaben gem. §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a VOL/A ist dann zwingend, wenn die Vergabestelle die Wesentlichkeit der Preisangaben in den Verdingungsunterlagen vorab durch einen Ausschluss des Angebots bei fehlender Bepreisung festlegt.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0049
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle entscheidet über Zulässigkeit von Nebenangeboten

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.06.2000 - VK-SH 03/00

1. Gemäß § 10 Nr. 5 Abs. 4 VOB/A kann der Auftraggeber über die Zulassung von Änderungsvorschlägen oder die Abgabe von Nebenangeboten entscheiden. Ihm ist hier ein Ermessen eingeräumt.

2. Technische Aufklärungsgespräche dürfen nur mit dem Ziel der weiteren Erläuterung des jeweiligen Angebots, nicht aber mit dem Ziel einer Angebotsergänzung oder -veränderung geführt werden. Gewertet werden dürfen nur solche Angebote, die zum Zeitpunkt der Eröffnung vorlagen. Zwar lässt § 24 Nr. 3 VOB/A ausnahmsweise auch Verhandlungen über Änderungen der Angebote und Preise zu - allerdings nur, soweit sie sog. unumgängliche technische Änderungen betreffen; dies trifft auf eine Ergänzung eines Nebenangebots schon um sicherheitstechnische Zusatzmaßnahmen nicht mehr zu.

3. Es liegt in der Risikosphäre des Bieters, ob ein Nebenangebot tatsächlich Gleichwertigkeit erreicht und damit berücksichtigungsfähig wird. Ein Angebot muss bereits bei der Abgabe so beschaffen sein, dass es als gleichwertig angesehen werden kann. Das Fehlen des Nachweises der technischen Gleichwertigkeit hat zur Folge, dass das Angebot als unvollständig einzustufen und nach § 25 Nr. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen ist.

4. Ist ein Angebot nicht rechtsverbindlich unterzeichnet, verstößt es gegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A und ist zwingend aus der Wertung gem. § 25 Nr. 1 Ziff. b) VOB/A auszuschließen.

5. Rechtsverbindliche Unterschrift gem. § 21 VOB/A bedeutet, dass die Unterschrift unter dem Angebot eines Bieters von einer Person stammt, die unter Berücksichtigung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften zur Abgabe des Angebots berechtigt war, d. h. über die erforderliche Vertretungsmacht nach außen verfügte.

6. Die Vergabestelle darf sich darauf verlassen, dass die Unterschriften unter den Angeboten von Bietern rechtsverbindlich sind, wenn die Vertretungsmacht gesetzlich geregelt ist.

7. Ein Verstoß gegen das Verbot der unzulässigen Koppelung von Angeboten stellt einen Verstoß gegen den in § 2 Nr. 1 VOB/A niedergelegten Wettbewerbsgrundsatz dar. Das Koppelungsverbot dient dem Schutz des Wettbewerbs.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0048
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
keine Aufhebung eines bereits erteilten Zuschlags

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.03.2001 - VK-SH 02/01

1. Nach § 100 Abs. 2 lit. f GWB ist nicht einschlägig. Danach sind sogenannte Sektorenauftraggeber nicht an die Regelungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge gebunden. Dies gilt aber nicht für die sogenannte sektorenfremde Beschaffung, also für Beschaffungen auf den Gebieten, auf denen der jeweilige Sektorenauftraggeber nicht tätig ist.

2. Mit der Zuschlagserteilung ist das Vergabeverfahren gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 GWB wirksam beendet worden. Dies gilt auch dann wenn die Vergabestelle die Bieter, also auch die Antragstellerin, nicht über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat. Ein solcher etwaiger Verstoß gegen Informationspflichten nach den §§ 27 ff. VOB/A würde lediglich einen Verfahrensfehler beinhalten, aber nicht zur Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung führen. Eine isolierte Überprüfung der Zuschlagserteilung ist damit nicht möglich. Auch, soweit damit ein effektiver Rechtsschutz praktisch erschwert, wenn nicht ausgeschlossen ist, ist eine unmittelbare Anwendung der Rechtsmittelrichtlinie vom 30.12.1998 89/665 EWG, um die Zuschlagserteilung überprüfen zu können, nicht möglich.

3. Ein Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung ist unzulässig, wenn sich das Nachprüfungsverfahren bereits vor der Antragstellung erledigt hat.

4. Der regelmäßigen Höchstgebühr von 50.000,-- DM ist eine Auftragssumme von 300 Mio. DM gegenüberzustellen, während der Mindestgebühr von 5.000,-- DM die Auftragssumme bis zu einem Wert von 2 Mio. DM (alle Auftragssummen bis zur Höhe des Schwellenwertes von 1 Mio. EURO für Teillose in VOB-Verfahren) zuzuordnen sind.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0046
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beauftragung Dritter durch Vergabestelle zulässig

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.05.2003 - VK-SH 16/03

1. Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. "Unverzüglich" heißt nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB "ohne schuldhaftes zögern". Entsprechend ist der Begriff auch in § 107 Abs. 3 GWB auszulegen. Angesichts der kurzen Fristen, die im Vergabeverfahren im Allgemeinen gelten, bedeutet das im Regelfall, dass der Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften binnen ein bis drei Tagen gerügt werden muss, und zwar auf dem schnellstmöglichen Wege.

2. Die Vergabestelle muss ihre bereits bei Ausschreibung vorliegenden Prüfungskriterien in den Ausschreibungsunterlagen kundtun. Für den Fall, dass eine Bewertungsmatrix vor Beginn der Ausschreibung vorliegt, muss die Vergabestelle diese auch bekannt geben.

3. Wenn es an einem Maßstab fehlt, den Angebotspreis des Bieters im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung als „ungewöhnlich niedrig“ i. S. d. § 25 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 VOL/A zu qualifizieren, ist die Vergabestelle nicht gehalten, das Angebot in besonderer Weise zu überprüfen.

4. Ob § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A eine bieterschützende Vorschrift i.S.d. § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist, ist in der Rechtsprechung umstritten. Einerseits wird die Auffassung vertreten, der Vorschrift komme grundsätzlich keine drittschützende Wirkung im Sinne von § 97 Abs. 7 GWB dergestalt zu, dass ein Konkurrent sich im Nachprüfungsverfahren auf deren Verletzung berufen könne. Die Regelung diene in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor einer qualitativ schlechten Leistung oder einer finanziellen Nachforderung des Auftragnehmers. Nach anderer Ansicht kommt den die Behandlung eines sog. Unterangebotes geltenden Vorschriften der VOL/A und der VOB/A einen bieterschützenden Charakter zu.

5. Nach § 2 Nr. 2 VOL/A sind Leistungen unter ausschließlicher Verantwortung der Vergabestellen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber zu angemessenen Preisen zu vergeben. Dies schließt jedoch nach der Rechtsprechung eine Beauftragung eines Dritten, der als Erfüllungsgehilfe der Vergabestelle tätig wird, mit der Vorauswahl unter den eingegangenen Angeboten nicht aus.

6. Eine hohe Anzahl von Rechenfehlern kann die Zuverlässigkeit eines Bieters infrage stellen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0041
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2004 - Verg 101/04

1. Einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind nicht antragsbefugt im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB.

2. Unterfällt die Vergabe eines Auftrages dem Ausnahmetatbestand von § 100 Abs. 2 d GWB, sind die Bestimmungen der §§ 102 ff GWB auf das gesamte Vergabeverfahren nicht anwendbar.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0040
BauvertragBauvertrag
Auslegung einer in Eventualposition ausgeschriebenen Teilleistung

OLG Schleswig, Urteil vom 16.01.2004 - 1 U 19/03

Bei der Eventualposition "20 Tage Außengerüst - verlängerte Vorhaltung über die vertragliche Dauer der Bauzeit hinaus auf Wunsch des AG, EP (DM) 892, NEP (nicht ausgefüllt)" bezieht sich der Einheitspreis nicht auf einen Tag, sondern auf einen Block von jeweils 20 Tagen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0038
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
bieterschützende Wirkung von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.11.2004 - 1 VK 70/04

§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A hat nur in Ausnahmefällen bieterschützende Wirkung.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0036
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss bei Abgabe paralleler Angebote?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2004 - W (Kart) 25/04

Zur Frage, ob die Vergabestelle bereits die Abgabe paralleler Angebote als solche zum Anlass für einen Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A nehmen darf, oder ob sie zu Nachforschungen bei den jeweils beteiligten Bietern darüber verpflichtet ist, ob ausnahmsweise durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0035
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.01.2005 - VK-SH 37/04

1. Die gemäß § 107 Abs. 3 GWB erforderliche Rüge gegenüber dem Auftraggeber kann auch durch eine unverzügliche Anrufung der Vergabeprüfstelle (§ 103 Abs. 2 GWB) erfolgen.*)

2. Ersparnisse bezüglich Aufwendungen des Auftraggebers, die nicht Gegenstand der zu erbringenden Leistung sind (z.B. nicht ausgeschriebene Entsorgungsdienstleistungen), können bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes als Folgekosten i.S.v. § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOB/A berücksichtigt werden, wenn diese Aufwendungen in einem unmittelbaren Zusammenhang zur ausgeschriebenen Leistung stehen, die zu ersparenden Kosten objektiv ermittelbar sind und "Folgekosten" als Zuschlagskriterium benannt worden sind.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0034
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kassen- und Kontrollsystem eines Großstadions als Bauauftrag

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.11.2004 - 1 VK 68/04

1. Erkennbar und zu rügen im Sinn von § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB ist insbesondere die Wahl der falschen Vergabeart.

2. Das Kassen- und Kontrollsystem eines Großstadions kann nach der VOB/A ausgeschrieben werden.

3. Der Rahmen des vorgegebenen Gegenstands des Verhandlungsverfahrens ist überschritten, wenn eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden soll, dass ein Teil gebrauchte, wenn auch weitgehend neuwertige Anlagenteile geliefert werden sollen.

4. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A hat nur in Ausnahmefällen bieterschützende Wirkung.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0032
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot muss Verdingungsunterlagen entsprechen

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.02.2003 - VK-SH 02/03

1. Nach § 110 Abs. 2 Satz 1 1. HS GWB stellt die Vergabekammer den Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dem Auftraggeber nur zu, wenn der Antrag nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist. Die Vergabekammer muss eine Vorprüfung hinsichtlich der Zulässigkeit und Begründetheit vornehmen und darf den Nachprüfungsantrag nicht ohne weiteres weiterleiten. Eine Schutzschrift ist daher nur sinnvoll, wenn der Auftraggeber eindeutige Hinweise auf die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des erwarteten Nachprüfungsantrags hat. Mit der Schutzschrift teilt er der Vergabekammer diese Umstände mit und führt dadurch die Offensichtlichkeit der Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit her. In der praktischen Anwendung des Instrumentariums der Schutzschrift bedeutet dies, dass der Auftraggeber eindeutig, d.h. anhand von Schriftstücken, belegen können muss, dass der Antrag unzulässig oder unbegründet ist, und dass dies aus den Unterlagen "ins Auge sticht". Dies ist bei einem umfangreichen Dokumentenkonvolut, das die Vergabekammer erst mit viel Aufwand studieren muss, regelmäßig nicht der Fall.

2. Durch die Rüge soll dem Auftraggeber Gelegenheit gegeben werden, den möglichen Fehler unter Vermeidung eines Nachprüfungsverfahrens zu korrigieren. Steht aber von vornherein fest, dass die Rüge ohne Erfolg bleiben würde, ist eine solche entbehrlich. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Vergabestelle zu erkennen gibt, dass sie von vornherein und unumstößlich an ihrer Entscheidung festhalten wird.

3. § 97 Abs. 7 GWB begründet für die Bieter eines Vergabeverfahrens einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Hierdurch wird dem Bieter ein subjektives Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen gewährt. Subjektive Bieterrechte können sich aus dem einfachen materiellen Recht einschließlich der über die Vergabeordnung zum Außenrecht erstarkten Verdingungsordnungen ergeben. Dabei ist der Begriff der subjektiven Rechte weit auszulegen. Zentrale Zielvorgabe für den subjektiven Bieterschutz ist im Bereich des Vergaberechts der Schutz des Bieters vor der Willkür des Auftraggebers. Dafür sind auch die in der Verdingungsordnung für Bauleistungen normierten subjektiven Eignungs- und objektiven Zuschlagskriterien von Bedeutung. Subjektiven Bieterschutz ist dabei auch den Vorschriften über die Beschreibung der Leistung nach § 9 VOB/A, das Nachverhandlungsverbot nach § 24 VOB/A oder den Bestimmungen über die Bewertung der Angebote nach § 25 VOB/A beizumessen. Sie vermitteln allerdings nur insoweit subjektive Rechte für einzelne Bieter, als sie deren jeweiligen Schutz bezwecken und sie vor unmittelbar aus einem Verstoß resultierenden Schaden oder sonstigen Nachteilen bewahren sollen.

4. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A sollen die Angebote nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten. Aus dieser Formulierung wird gefolgert, dass die Angebote die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten müssen.

5. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A sind Angebote auszuschließen, die dem § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen. Da § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A aber als Soll-Vorschrift formuliert ist, ist der Ausschluss eines Angebots, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend. Er setzt vielmehr die Prüfung voraus, ob das Angebot sich deswegen nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Wertung eignet. Hat das Fehlen geforderter Angaben oder Erklärungen keinen Einfluss auf den Wettbewerb und die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts, so besteht kein Anlass, das Angebot von vornherein auszuschließen. Unerheblich ist es daher, wenn Erklärungen fehlen, die ohne Einfluss auf die Preise und damit auf das Wettbewerbsergebnis sind, sodass ihre nachträgliche Ergänzung die Wettbewerbsstellung des Bieters nicht verändert. Das gilt insbesondere bei komplexen Ausschreibungen, bei denen selbst einem sorgfältigen Bieter Fehler bei der vollständigen Erfassung der Ausschreibungsunterlagen unterlaufen. Nach aller Lebenserfahrung spricht viel dafür, dass bei Ausschreibungen mit erheblicher Komplexität - wie z.B. auch bei dem vorliegenden Verfahren - kaum ein Bieter gefunden werden kann, der alle Positionen der ausgeschriebenen Leistung vollumfänglich und ohne jede Möglichkeit der Beanstandung abdeckt.

Ein im Detail unvollständiges Angebot in die Wertung aufzunehmen, setzt voraus, dass die zur Bewertung berufene Vergabestelle die Geringfügigkeit der Lücken verlässlich bestimmen kann. Daran fehlt es, wenn z.B. die kalkulatorischen Auswirkungen erst in Nachverhandlungen mit dem Bieter nachgewiesen werden können.

6. Die Soll-Vorschrift in § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird als Muss-Vorschrift gelesen.

7. Für die Bestimmung des Erklärungsinhalts kommt es auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe an.

8. Auch Angebotslücken können durch Aufklärungsgespräche oder -schreiben geschlossen werden. Dies gilt allerdings nur für solche fehlenden Angaben im Angebot, deren Ergänzung nicht geeignet ist, das Angebot zu ändern, weil andernfalls einzelne Bieter eine unzulässige Chance erhielten, ihr Angebot nachzubessern.

9. Gibt der Bieter ein Angebot ab, welches den Verdingungsunterlagen nicht entspricht, oder macht er sich diese ganz oder teilweise nicht zu eigen, so liegt ein Vertragsangebot in abgeänderter Form vor, das der Auftraggeber insbesondere dann nicht annehmen kann, wenn er sich bei der Vergabe an die VOB hält, wozu er verpflichtet ist.

10. Nach § 6 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B gelten Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, nicht als Behinderung. Hierbei handelt es sich z.B. um Frost, Schneefall, Sturm, Regen, Nebel, Wind, Eis, Hagel und andere Witterungseinflüsse, mit denen üblicherweise nach dem Jahresablauf zu rechnen ist. Lediglich ausnahmsweise können nicht vorhersehbare, außergewöhnliche und gegen alle Erfahrung stark auftretende Witterungsverhältnisse im Einzelfall zu einer Verlängerung der Ausführungszeit führen. Zu ihnen zählen z.B. eine besonders lang anhaltende ungewöhnliche Kältewelle wie z.B. in den Wintern 1978/79, 1996/97 mit monatelangem durchgängigen Bodenfrost, wolkenbruchartige Regenfälle, die so stark und selten sind, dass damit an der Baustelle im Durchschnitt nur alle 20 Jahre einmal zu rechnen ist. Nicht jedes Schlechtwetter, sondern nur eine ganz außergewöhnliche Schlechtwetterlage führt zu einer Verlängerung der Ausführungsfristen.

11. Führen Unvollständigkeiten des Angebots eines Bieters zu Recht zu seinem Ausschluss, dürfen sie nicht durch Aufklärung des Angebotsinhalts nach §§ 24 Nr. 1 Abs. 1, 24 Nr. 3 VOB/A behoben werden, hat aber die Vergabestelle mit einem von mehreren anderen Bietern trotz gleichfalls vorliegender Unvollständigkeiten von dessen Angebot nachverhandelt, so verletzt das Vergabeverfahren insgesamt das vergaberechtliche Gleichbehandlungsgebot.

12. Macht der Auftraggeber von seiner ihm in § 24 VOB/A eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, nach Öffnung der Angebote technische Detailfragen mit einzelnen Bietern aufzuklären, so muss er diese Möglichkeit zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen in gleichem Umfang auch allen anderen Bietern gewähren. Er ist zur Vermeidung einer gleichbehandlungswidrigen Diskriminierung insbesondere daran gehindert, bei der Beurteilung der Aufklärungsfähigkeit gegenüber einzelnen Bietern strengere Maßstäbe anzulegen. Abhilfe kann in einem solchen Fall - da eine Nachverhandlung und damit eine Gleichbehandlung im Unrecht rechtlich nicht zulässig ist - nur durch die Aufhebung der Ausschreibung geschaffen werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0030
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
keine nachträgliche Verhandlung über Nachunternehmerleistung

VK Halle, Beschluss vom 20.02.2004 - VK Hal 41/03

1. Es kann dahinstehen, ob seitens der Antragstellerin ein Interesse am Auftrag gegeben ist und eine Verletzung ihrer Rechte vorliegt, wenn es an einem bereits eingetretenen oder drohenden Schaden mangelt. Ein drohender Schaden liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.

2. Verhandlungen mit dem Ziel, die beabsichtigte Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmen zu verringern bzw. zu vergrößern sind durch § 24 VOB/A nicht gedeckt. Eine Verschiebung der Leistungsanteile zwischen Haupt- und Nachunternehmer laufen auf einen tief greifenden Eingriff in die Angebotsgestaltung der Antragstellerin hinaus. Solche Verhandlungen beinhalten die Gefahr, dass im Verfahren die kalkulatorischen Grundlagen zu Lasten anderer Bewerber und zu Gunsten der Antragstellerin verändert werden. Dies kann im Rahmen der Wettbewerbsgleichheit nicht hingenommen werden und widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 2 GWB.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0027
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachunternehmerleistungen: nachträgliche Verhandlungen unzulässig

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.01.2004 - VK Hal 34/03

1. Der Antragsteller muss keinen Antrag mit tenorierungsfähigem Inhalt ausformulieren und stellen. Vielmehr genügt es für die Zulässigkeit, wenn sich das Begehren aus der Begründung ergibt; ferner reicht auch die Bezugnahme auf einen Antrag aus, der - erfolglos - bei dem Antragsgegner gestellt worden.

2. Gem. § 97 Abs. 2 GWB hat der Auftraggeber die Teilnehmer an einem Wettbewerb gleich zu behandeln, es sei denn, eine Differenzierung ist aufgrund des GWB selbst ausdrücklich geboten oder gestattet. Der in dieser Bestimmung normierte Gleichbehandlungsgrundsatz gehört zu den elementaren Prinzipien des Gemeinschaftsrechts und des deutschen Vergaberechts.

3. § 24 VOL/A enthält eine abschließende Aufzählung der zulässigen Verhandlungsgründe. Hiernach sind Verhandlungen erlaubt, soweit sie sich auf das rein Informatorische beschränken oder Nebenangebote sowie auch technisch notwendige Änderungen geringen Umfangs eines Angebotes betreffen. Dem Auftraggeber ist es untersagt, nachträglich Verhandlungen darüber zu führen, welche Leistungen konkret durch den Hauptauftragnehmer und welche durch den Nachunternehmer erbracht werden. Ein derartiges Verhandeln deckt § 24 VOB/A nicht, da dies auf eine Verschiebung der Leistungsanteile zwischen Haupt- und Nachunternehmer und mithin auf einen tiefgehenden Eingriff in die Angebotsgestaltung der Antragstellerin hinauslaufen würde. Solche Verhandlungen würden die Gefahr beinhalten, dass im Verfahren die kalkulatorischen Grundlagen zu Lasten anderer Bewerber und zu Gunsten der Antragstellerin verändert werden könnten. Dies kann im Rahmen der Wettbewerbsgleichheit nicht hingenommen werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0026
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung: Zulässigkeit der Forderung von Nachweisen bei "Newcomern"

VK Bund, Beschluss vom 02.12.2004 - VK 2-181/04

"Newcomern" kann nicht zugemutet werden kann, vor Erteilung des Zuschlags kostspielige Investitionen in sachlicher und personeller Hinsicht vorzunehmen. Die Vorlage entsprechender Eignungsnachweise darf erst eine angemessene Zeit nach Vertragsschluss verlangt werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0024
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2004 - Verg 81/04

1. Der Auftraggeber ist durch die Neufassung der VOL/A nicht gehindert, ein rechtsverbindlich unterschriebenes Angebot zu fordern. Bei einer gesetzlich - z.B. durch die Kommunalordnungen - vorgeschriebenen Gesamtvertretung führt dann das Fehlen einer Unterschrift zum zwingenden Angebotsausschluss.

2. Für einen beabsichtigten Nachunternehmereinsatz hat der Bieter im Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerbeauftragung - und zwar grundsätzlich anhand derselben Anforderungen, die vom Auftraggeber für den Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit des Bieters aufgestellt worden sind - die Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.

3. Eignungsnachweise unterfallen nicht dem Begriff der "Angaben und Erklärungen" im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A.

4. Ob ein Nachunternehmereinsatz lediglich untergeordneter Natur ist, kann nur aufgrund einer funktionalen Betrachtung des Gesamtauftrags beurteilt werden, für die der auf den Nachunternehmerauftrag entfallende Teil des Angebotspreises oder die an den Nachunternehmer zu entrichtende Vergütung allein nicht ausschlaggebend sind.

5. Die Forderung nach einem Nachweis darüber, dass der Bieter tatsächlich über die Einrichtungen und Mittel des Nachunternehmers verfügt, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind, ist zulässig.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0023
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung einer Bietergemeinschaft

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Verg 48/04

1. Hinsichtlich der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an; hinsichtlich der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.

2. Das Verhalten des Bieters im Vergabeverfahren und im Wettbewerb kann wichtige Aufschlüsse über seine Zuverlässigkeit liefern. So reichen bereits Manipulationsversuche eines Bieters in einem Aufklärungsgespräch gemäß § 24 Nr. 1 VOB/A aus, um seine Unzuverlässigkeit zu begründen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0022
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Verg 47/04

Die Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot liegt für den Fall vor, dass der öffentliche Auftraggeber bei gebührender Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des Antragstellers, sondern gleichermaßen auch das allein in der Wertung verbliebene Angebot des Beigeladenen oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätte ausschließen und (zum Beispiel) ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0021
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nicht eindeutig unterschriebenes Angebot: Ausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 04.10.2004 - VK 3-152/04

Der Fall des nicht eindeutig unterschriebenen Angebotes, bei denen also der Vertragspartner nicht eindeutig ermittelt werden kann, ist in der VOB/A nicht geregelt. Auf diese Fälle ist § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b) VOB/A anzuwenden mit dem Ergebnis, dass ein Ausschluss zwingend zu erfolgen hat.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0018
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bietergemeinschaft: Nicht frei kündbar!

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.12.2004 - VK 64/04

Eine Bietergemeinschaft kann vor dem Ablauf der Zuschlagsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0016
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
ohne Aussicht auf Zuschlagserteilung keine Antragsbefugnis

VK Halle, Beschluss vom 13.11.2003 - VK Hal 31/03

1. Bei einer Bauleistung nach § 1 a VOB/A hat sich der geschätzte Auftragswert auf das insgesamt zu errichtende Bauwerk oder die ganze - sonstige - Baumaßnahme zu beziehen, wobei für die betreffende bauliche Anlage alle Aufträge zusammenzurechnen sind, die für die vollständige Herstellung sowohl in technischer Hinsicht als auch im Hinblick auf die sachgerechte Nutzung erteilt werden müssen.

2. Ob seitens der Antragstellerin ein Interesse am Auftrag gegeben ist und eine Verletzung ihrer Rechte vorliegt, kann dahinstehen, wenn es bereits an einem eingetretenen oder drohenden Schaden mangelt. Ein drohender Schaden liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.

3. Die Bieter dürfen zwar an ihren eigenen Eintragungen in den Angebotsunterlagen Änderungen vornehmen, jedoch muss nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 4 VOB/A zweifelsfrei erkennbar sein, was gemeint ist. Ein Angebot mit zweifelhaften Änderungen darf in die Wertung nicht einbezogen werden, sondern muss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b) VOB/A ausgeschieden werden.

4. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A sollen die Angebote nur die in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass die Angebote die geforderten Erklärungen enthalten müssen.

5. Aus den Regelungen des § 21 VOB/A und der Ermächtigung aus § 8 VOB/A folgt das Erfordernis der Vorlage der abgeforderten Nachweise zum Submissionstermin.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0010
BauvertragBauvertrag
Position "Wagnis und Gewinn" von Schadensersatzanspruch umfasst?

OLG Schleswig, Urteil vom 19.12.2003 - 4 U 4/00

1. Der Vermögensschaden ist im Wege der Differenzhypothese zu ermitteln, dabei muss sich jedoch der Geschädigte im Wege der Vorteilsausgleichung die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.*)

2. Der Einwand ersparter Aufwendungen bei der Geltendmachung von entgangenem Gewinn i.S.v. § 252 BGB ist von Amts wegen zu prüfen.*)

3. Es bleibt bei dem Grundsatz, dass der Geschädigte für die Höhe des Schadensersatzanspruchs und damit auch für die ersparten Aufwendungen die volle Darlegungs- und Beweislast trägt.*)

4. Nicht zu den ersparten Aufwendungen gehören wegen ihres Fixkostencharakters die baubetriebswirtschaftlichen Kalkulationsposten "Allgemeine Geschäftskosten" sowie "Wagnis und Gewinn".*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0009
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Forderung nach Hersteller- und Typangaben

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.12.2004 - 203-VgK-54/2004

1. Es ist davon auszugehen, dass behauptete Mängel und Ungenauigkeiten eines Leistungsverzeichnisses (z.B. Forderung des Auftraggebers nach Fabrikatsangaben) spätestens bei Erstellung des Angebotes festgestellt werden; sie müssen entsprechend unverzüglich gerügt werden.

2. Verlangt die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Hersteller- und Typenbezeichnungen, ohne dass der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot macht, so führt dies zumindest dann, wenn es sich – gemessen am Gesamtangebot - nicht um eine völlig unerhebliche Anzahl von fehlenden Angaben handelt, ohne weiteres Wertungsermessen der Vergabestelle zwingend zum Ausschluss.

3. Eine geringfügige Verschiebung des Eröffnungstermins, die sich im Rahmen von 15 bis maximal 30 Minuten hält, ist als vergaberechtlich tolerierbar anzusehen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0008
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines Nebenangebots

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.12.2004 - 203-VgK-52/2004

Der Ausschlussgrund des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d VOB/A gilt auch dafür, dass der Auftraggeber weitere besondere Kriterien für den Ausschluss oder die Zulassung von Nebenangeboten in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich niedergelegt hat und diese Kriterien nicht erfüllt werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0007
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschlussvorschriften der VOB/A sind abschließend

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.02.2003 - VK-SH 03/03

1. Die Anforderungen, die an ein Angebot im Sinne der VOB gestellt werden müssen, sind ausschließlich in den §§ 6, 9ff und 21 VOB/A geregelt.*)

2. Die vom öffentlichen Auftraggeber geforderte Kopie oder Zweitschrift ist nicht als "geforderte Erklärung" im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A zu verstehen. Eine Kopie ist keine eigene oder fremde Erklärung, sondern lediglich die kopierte Form einer Erklärung.*)

3. Die Ausschlussvorschriften nach der VOB/A sind abschließend. Die Voraussetzungen, unter denen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, können vom öffentlichen Auftraggeber nicht durch besondere Vertragsbedingungen erweitert werden.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0006
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
nur rechtlich zulässige Erklärungen verlangbar

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.02.2003 - VK-SH 01/03

1. Eine Verpflichtung zur Abgabe einer geforderten Erklärung besteht nur dann, wenn die Erklärungen rechtlich zulässig verlangt werden darf. Eine solche Verpflichtung besteht regelmäßig dann nicht, wenn Aussagen zu vergabefremden Kriterien verlangt werden, mit denen allgemein-, sozial-, regionalpolitische oder sonstige Zielsetzungen verfolgt werden, die keinen Bezug zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter haben.*)

2. Will sich der Auftraggeber über das Angebot eines Bieters unterrichten, ist dies im Hinblick auf den Ausnahmecharakter von § 24 Nr. 1 VOB/A nur dann zulässig, wenn es dem Auftraggeber darauf ankommt, Zweifelsfragen aus dem Angebot selbst zu klären. Dabei darf sich die Erläuterung des wirklichen Angebotswillens des Bieters nur auf notwendig aufklärungsbedürftige Teile des Angebots und nicht auf mehr, vor allem nicht auf eine etwaige Änderung des Angebots beziehen.*)

3. Zulässig ist die Wertung eines im Detail unvollständigen Angebots, wenn dies die Beurteilung seiner Funktionalität durch die Vergabestelle in keiner Weise beeinträchtigt, seine sachlichen Lücken lediglich verhältnismäßig geringfügige Details betreffen und in der Zusammenschau aller abgegebenen Angebote die Wettbewerbsstellung des Bieters nicht ändern, die Zulassung des Angebots keinen Manipulationen Vorschub leistet und keine sonstigen besonderen Umstände vorliegen, die das Verhalten des Bieters in einem unlauteren Licht erscheinen lassen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0004
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot ohne technische Mindestanforderungen zulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2004 - 203-VgK-50/2004

1. Ein Deichverband im Sinne des § 9 Niedersächsischen Deichgesetzes ist ein öffentlicher Auftraggeber.

2. Eine überwiegende Finanzierung liegt auch dann vor, wenn es sich um eine durch Zwangsmitgliedschaft staatlich vorgeschriebene Finanzierung handelt.

3. Die Formblätter des VHB zur Dokumentation nach § 30 VOB/A dienen in erster Linie als "Checkliste" für ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren und einen aussagefähigen Vergabevermerk.

4. Aus der Rechtsprechung des EuGH lässt sich das Erfordernis der Definition und Bekanntmachung von technischen Mindestanforderungen als zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit von Nebenangeboten nicht ableiten.

5. Werden den Bietern weder mit der Vergabebekanntmachung noch mit den Verdingungsunterlagen Zuschlagskriterien bekannt gemacht, ist das wirtschaftlichste Angebot allein auf der Grundlage des niedrigsten Angebotspreises zu ermitteln.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0003
BauvertragBauvertrag
Restwerklohn für Kanalarbeiten

OLG München, Urteil vom 15.07.1998 - 27 U 101/98

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2004

VPRRS 2004, 0644
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bei fehlendem Schaden keine Antragsbefugnis

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.01.2004 - VK 29/03

1. Die Antragsbefugnis setzt gemäß § 107 Abs. 2 GWB auf Seiten des antragstellenden Unternehmens die Darlegung voraus, dass ihm durch die behauptete Rechtsverletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Eintritt eines Schadens kommt dabei nur in Betracht, wenn der Antragsteller bei ordnungsgemäßer Durchführung zumindest eine Aussicht auf Berücksichtigung gehabt hätte.

2. Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen grundsätzlich zum Angebotsausschluss.

3. Das Angebotsschreiben enthält Erklärungen des Bieters und nicht Erklärungen der Vergabestelle. Dass die Vergabestelle durch das Ankreuzen bestimmter Anlagen wie "Besondere Vertragsbedingungen", "Zusätzliche Vertragsbedingungen" oder "Leistungsbeschreibung" auf obligatorische Angebotsbestandteile hingewiesen hat, führt zu keiner anderen Betrachtung . Es ergibt sich daraus insbesondere nicht, dass der Bieter - soweit es an diesen Vorgaben fehlt - auf entsprechende eindeutig geforderte Angaben verzichten kann.

4. Die Antragstellerin ist mit Angebotsabgabe verpflichtet, den geplanten Nachunternehmereinsatz eindeutig und zweifelsfrei mitzuteilen. Die fehlenden Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz können auch nicht durch Nachverhandlungen nachgeholt werden. Bei Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes handelt es sich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung eines Bieters auswirkt. Die Verschiebung der Leistungsanteile zwischen Haupt- und Nachunternehmer stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Angebotsgestaltung dar.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0643
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darf Unterschrift "i.A." ausgeschlossen werden?

LG Halle, Urteil vom 20.11.1997 - 4 O 400/97

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0641
BauvertragBauvertrag
Werklohn für Aufbau und Wartung einer Grundwasserableitungsanlage

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.01.1998 - 23 U 140/97

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0640
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Ausschluss wegen Nichterfüllung des Leistungsverzeichnisses

BayObLG, Beschluss vom 08.12.2004 - Verg 19/04

Bietet ein Bieter statt eines vom Leistungsverzeichnis verlangten Produktes aus Edelstahl ein solches aus Messing verchromt an, entspricht sein Angebot nicht den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses; es ist deshalb, sofern es nicht als Nebenangebot gewertet werden kann, zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0639
BauvertragBauvertrag
Vergütung von bodenqualitätsbedingten Mehrkosten?

OLG Dresden, Urteil vom 17.12.1998 - 16 U 1914/98

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0632
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nichtigkeitsfolge bei De-facto-Vergabe?

KG, Beschluss vom 11.11.2004 - 2 Verg 16/04

1. Die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV ist auf so genannte De-facto-Vergaben nicht entsprechend anwendbar.

2. Es bleibt offen, ob die Nichtigkeitsfolge einer De-facto-Vergabe bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung aus § 134 BGB herzuleiten ist, nachdem der EuGH entschieden hat, dass eine durch eine vergaberechtswidrige Vergabe begangene Verletzung des Gemeinschaftsrechts während der gesamten Dauer der Erfüllung der geschlossenen Verträge fortdauert.

3. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine De-facto-Vergabe im Einzelfall gegen § 138 BGB verstößt (hier bejaht).

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0631
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was ist ein Bauauftrag?

OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2004 - WVerg 11/04

1. Eine zur Annahme eines Bauvertrages i.S.d. § 99 Abs. 3 GWB führende Bauleistung umfasst die Arbeiten, die zur Herstellung eines funktionsfähigen Bauwerkes notwendig sind. Die Funktionsfähigkeit richtet sich nach dem Nutzungszweck, den der Auftraggeber mit dem Bauwerk verwirklichen will. Nicht entscheidend ist demgegenüber, ob die Leistung nach deutschem Zivilrecht als werkvertragliche einzustufen ist.*)

2. Ausgehend hiervon kann im Einzelfalle auch der Kauf der Ausstattung eines Gebäudes dienenden Zubehörs i.S.d. §§ 90 ff. BGB als Bauleistung im vergaberechtlichen Sinne anzusehen sein.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0630
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Nebenangebote ohne Mindestanforderungen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 02.12.2004 - 320.VK-3194-47/04

1. Zur Frage der unverzüglichen Rüge (§ 107 Abs. 3 GWB).

2. Keine Wertung von Nebenangeboten, wenn die Vergabestelle weder in der Bekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen Anforderungen an Nebenangebote und deren Wertung formuliert hat.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0629
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmernennung mit Zusatz "oder gleichwertig": Ausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2004 - VK 2-LVwA LSA 40/04

Fügt ein Antragsteller in einem geforderten Nachunternehmerverzeichnis neben der Angabe einzelner Nachunternehmer ergänzend einen Zusatz "oder gleichwertig" an, ist sein Angebot zwingend auszuschließen.




VPRRS 2004, 0669
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Andere Leistung angeboten: Ausschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2004 - Verg 56/04

Eine Änderung an den Verdingungsunterlagen liegt auch dann vor, wenn der technische Inhalt abgeändert und etwas anderes als die ausgeschriebene Leistung angeboten wird. Auf die Bedeutung der Abweichung und die wirtschaftlichen und technischen Auswirkungen kommt es nicht an.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0627
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Voraussetzungen des § 7 Nr. 6 VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2004 - Verg 46/04

1. Zum Begriff der Einrichtungen im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A.

2. Indizien für einen Verdrängungswettbewerb einer Einrichtung im Sinn von § 7 Nr. 6 VOL/A müssen immer verbunden sein mit einer primär sozialpolitischen Zielsetzung der Einrichtung.

3. Ist ein Wettbewerber anhand der vorstehenden Grundsätze als eine öffentliche Einrichtung mit sozialpolitischer Ausrichtung zu qualifizieren, kommt es auf die zusätzliche Feststellung einer konkreten Wettbewerbsverfälschung oder -verzerrung nicht an.

4. § 7 Nr. 6 VOL/A verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0624
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
zeichnerische Darstellung der Leistung

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - Verg 16/04

1. Überprüfung eines Angebots auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen an elektroakustische Notfallwarnsysteme nach EN 60849 (= VDE 0828).*)

2. Es bildet nicht die Regel, sondern die Ausnahme, dass der Auftraggeber über die allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe und ein in Teilleistungen gegliedertes Leis-tungsverzeichnis hinaus die Leistung vorab auch zeichnerisch, etwa durch Pläne, den Bietern darzustellen hat.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0623
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss bei fehlender Fabrikatsangabe zwingend!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2004 - 2 Verg 9/04

1. Angebote, denen geforderte Erklärungen wie die Angabe von Fabrikaten fehlen, sind zwingend auszuschließen, obwohl § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nur als „Soll-Vorschrift“ formuliert ist.

2. Wenn sich aus den Verdingungsunterlagen nicht eindeutig ergibt, dass eine bestimmte Angabe oder Erklärung mit dem Angebot vorliegen muss, ist der Ausschluss auf dieser Grundlage nicht gerechtfertigt.

3. Nachverhandlungen wie das Einholen fehlender Preisangaben sind unzulässig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3938
BauvertragBauvertrag
Erneute Fristsetzung nach nicht erfüllter Mängelbeseitigung?

OLG Köln, Urteil vom 09.05.2003 - 19 U 170/96

1. Die eine Selbstbeseitigung rechtfertigende Mängelbeseitigungsaufforderung muss das äußere Erscheinungsbild und die Schadensörtlichkeit möglichst genau bezeichnen; allgemeine, pauschale Angaben genügen nicht.

2. Treffen die Parteien eines Bauvertrags nach Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung eine Vereinbarung über die Nachbesserung, die dann vom Auftragnehmer nicht erfüllt wird, bedarf es einer erneuten Aufforderung mit Fristsetzung, um die Selbstbeseitigungsvoraussetzungen herbeizuführen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0621
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundwasserverhältnisse bei Ausschreibung nicht berücksichtigt

OLG Celle, Urteil vom 07.01.1993 - 7 U 182/91

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext