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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5422 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

VPRRS 2006, 0035
BauvertragBauvertrag
Endet befristeter Baulogistikvertrag mit Fristablauf oder Bauende?

KG, Urteil vom 21.06.2005 - 14 U 191/03

Die Beendigung eines befristeten Baulogistikrahmenvertrages zum vereinbarten Fristende stellt keine freie Kündigung gemäß § 649 BGB dar, auch wenn die Leistungen noch nicht abgeschlossen sind.

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VPRRS 2006, 0034
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Durchführung von Jugendhilfeaufgaben als öffentlicher Auftrag

VK Arnsberg, Beschluss vom 15.11.2005 - VK 20/2005

1. Sichert der öffentliche Auftraggeber dem Vertragspartner bei der Durchführung von Jugendhilfeaufgaben die Vergütung von festen Stundenzahlen zu, handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag und nicht um eine Dienstleistungskonzession.

2. Bei de-facto-Vergaben besteht keine Rügepflicht.

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VPRRS 2006, 0032
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Notwendigkeit produktidentifizierender Angaben

VK Arnsberg, Beschluss vom 02.10.2005 - VK 18/2005

Die Forderung nach einer Fabrikatsangabe wird durch die Nennung zweier Hersteller mit jeweils einer Palette von Fabrikaten nicht erfüllt.

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VPRRS 2006, 0031
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Entbehrlichkeit der Rüge bei unzumutbaren Forderungen des Auftraggeber

VK Arnsberg, Beschluss vom 07.09.2005 - VK 16/2005

1. Bei unzumutbaren Forderungen des Auftraggebers besteht keine Rügepflicht.

2. Bei der Bewertung eines Angebots hat der Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der durch die Vergabekammer nur insoweit überprüfbar ist, als der Auftraggeber entweder von einem unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist oder in sachfremder Weise willkürliche Erwägungen angestellt hat.

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VPRRS 2006, 0030
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsausschluss wegen fehlenden Formblattes EFB-Preis 1d

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2005 - VgK-49/2005

1. Bei einem zwingend auszuschließenden Angebot fehlt die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag.

2. Fehlt das vom Auftraggeber geforderte Formblatt EFB-Preis 1d, ist das Angebot zwingend auszuschließen. Dies gilt auch dann, wenn an Stelle des Formblatts EFB-Preis 1d inhaltlich ein anderes Formblatt notwendig gewesen wäre und der Bieter diesen Fehler nicht rügt.

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VPRRS 2006, 0029
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gewichtung der Zuschlagskriterien

VK Lüneburg, Beschluss vom 15.11.2005 - VgK-48/2005

1. Eine Rüge binnen drei Tagen nach positiver Kenntniserlangung ist unverzüglich erfolgt.

2. Die Erkennbarkeit der nunmehr beanstandeten Vermengung von Wirtschaftlichkeits- und Eignungskriterien für die Erteilung des Zuschlages ist - mit Blick auf § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB - für einen fachkundigen Bieter aus der Vergabebekanntmachung ohne weiteres gegeben.

3. Zu den Anforderungen an einen Vergabevermerk gemäß § 30 VOL/A.

4. In Ausnahmefällen kann es gerechtfertigt sein, einen Bieter den anderen, nach Prüfung und Feststellung des Auftraggebers weniger leistungsfähigen, zuverlässigen und fachkundigen Bietern vorzuziehen ("Mehr an Eignung").

5. Hat eine Vergabestelle in der Vergabebekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen ausdrücklich betont, dass die Reihenfolge, in der die Zuschlagskriterien genannt sind, bei der Wertung keine Reihenfolge ist, muss davon ausgegangen werden, dass die aufgeführten Kriterien für die Zuschlagserteilung alle gleich zu gewichten sind.

6. Eignungsnachweise (in Form von Umsatznachweisen der letzten drei Jahre) gehören zu den Angaben und Erklärungen nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A.

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VPRRS 2006, 0028
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss wegen schwerer Verfehlung

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.10.2005 - VgK-47/2005

1. Bei den Begriffen der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe.

2. Die Vergabekammer kann im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens die Entscheidung der Vergabestelle über die Eignung eines Unternehmens nur daraufhin prüfen, ob die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten sind.

3. Für das Vorliegen von Ausschlussgründen ist der Auftraggeber darlegungs- und beweispflichtig. Im Falle einer schweren Verfehlung müssten zumindest konkrete Anhaltspunkte gegeben sein, reine Verdachtsmomente reichen nicht aus.

4. Die Unschuldsvermutung ist ein sachlicher Grund im Rahmen einer Ermessensentscheidung gegen den Ausschluss eines Bieters.

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VPRRS 2006, 0026
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertung von Nebenangeboten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.10.2005 - 1 VK 62/05

1. Zuständige Vergabekammer für Nachprüfungsverfahren über in Auftragsverwaltung für den Bund ausgeführte Autobahnbaumaßnahmen ist die Vergabekammer des Landes, nicht die des Bundes.

2. Für die Kenntnis des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist das Wissen um einen Sachverhalt ausreichend, der aus subjektiver Sicht des Bieters den Schluss auf einen Vergabeverstoß erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheint, das Vergabeverfahren zu beanstanden.

3. Bei der Erfüllung der Informationspflicht nach § 13 VgV darf sich der Auftraggeber kurz fassen und auch Formulare verwenden.

4. Der Ausschluss eines Bieters wegen einer Mischkalkulation ist nur gerechtfertigt, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das für eine Position geforderte Entgelt (zum Teil) in eine andere Position eingerechnet wurde.

5. Eigene Ermittlungen der Vergabekammer hinsichtlich eventueller Ausschlussgründe eines Angebots sind nur bei konkreten Anhaltspunkten für die Aufnahme von Ermittlungen in eine bestimmte Richtung notwendig.

6. Grundsätzlich kann es erwünscht sein, dass Bieter im Blick auf den geforderten Leistungsumfang hinsichtlich von Kosten und Nutzen Ideen entwickeln und im Rahmen von Nebenangeboten Einsparungspotentiale anbieten, die eine andere Ausführung der Bauleistung abweichend von der Ausschreibung vorschlagen. Im Blick auf die Konkurrenzsituation im Wettbewerb der Bieter sind diesem Verhalten jedoch Grenzen gesetzt, die der Auftraggeber bei der Wertung beachten muss.

7. Hinsichtlich der Wertung von Nebenangeboten ist der Vergabestelle ein objektiver und subjektiver Beurteilungsspielraum eingeräumt.

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VPRRS 2006, 0022
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann liegt eine unzutreffende Preisangabe vor?

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.01.2006 - 1 Verg 6/05

1. Ein Angebot ist nach §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend auszuschließen, wenn es auch nur zu einer Position eine unzutreffende Preisangabe enthält.*)

2. Die unzulässige "Mischkalkulation" ist lediglich eine besondere, aber nicht die einzige Form einer unzutreffenden Preisangabe, so dass die Anwendung der Ausschlussnorm nicht die Feststellung einer Auf- und Abpreisung voraussetzt.*)

3. Eine unzutreffende Preisangabe liegt bereits dann vor, wenn der Bieter in den Preis für eine nach Umfang und Ausführungsart genau bestimmte Leistungsposition - hier: Baustelleneinrichtung - Kosten für Leistungen einbezieht, die nach den Vorgaben der Vergabestelle nicht oder nur an anderer Stelle angesetzt werden dürfen.*)

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VPRRS 2006, 0021
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlende Mindestanforderungen müssen vor Angebotsabgabe gerügt werden

VK Brandenburg, Beschluss vom 24.11.2005 - 1 VK 69/05

Meint ein Bieter, die Vergabestelle habe in Vergabeunterlagen bzw. Vergabebekanntmachung die an Alternativangebote gestellten Mindestanforderungen nicht (hinreichend) angegeben, muss dies vor Angebotsabgabe gerügt werden.

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VPRRS 2006, 0019
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erfordernis der formellen Vollständigkeit

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.11.2005 - 1 VK LVwA 44/05

Der Nachprüfungsantrag eines zwingend auszuschließenden Bieters kann ohne Rücksicht auf die Zuschlagsfähigkeit konkurrierender Angebote auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung als begründet erscheinen.*)

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VPRRS 2006, 0017
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachverhandlungen bei funktionaler Leistungsbeschreibung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2005 - 1 VK 48/05

1. Mit der Zulassung von funktionalen Leistungsbeschreibungen in § 8 Nr. 2 Abs. 1 a) VOL/A wird praktischen Bedürfnissen im Vergabewesen Rechnung getragen. Bei immer komplexer werdenden Beschaffungsvorgängen ist es dem Auftraggeber mangels ausreichender Marktkenntnis oftmals nicht möglich, den Leistungsgegenstand nach Art, Beschaffenheit und Umfang hinreichend zu beschreiben. In solchen Fällen kann der Auftraggeber den Zweck und die Funktion des Beschaffungsvorgangs beschreiben und hinsichtlich der Umsetzung auf die technische Vielfalt der Anbieter vertrauen. Damit werden auch traditionelle Beschaffungsvorgänge modernen Entwicklungen angepasst.

2. Bei hinreichend begründeten funktionalen Leistungsbeschreibungen wird die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der geforderten Leistung über unbedingt notwendige technische Änderungen geringen Umfangs zu verhandeln. Damit der Wettbewerbsgrundsatz und das Gleichbehandlungsgebot gewahrt bleiben, müssen die beiden Eingrenzungen „notwendige“ technische Änderungen „geringen“ Umfangs unbedingt eingehalten werden.

3. Es ist unter Beachtung der Regelung des § 24 VOL/A wettbewerbsverzerrend gegenüber den Mitbietern, wenn das Angebot eines Bieters durch eine Zusatzforderung nach einer Verpflichtungserklärung ergänzt wird.

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VPRRS 2006, 0016
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bindung an den Ausschreibungsgegenstand

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.08.2005 - 1 VK 47/05

1. Ein Schreiben, in dem allgemein ausgeführt wird, dass die ausgeschriebene Form nicht ausführbar sei und man deswegen ein funktionierendes Nebenangebot abgebe und dass die Überschrift „Fragen zur Ausschreibung“ trägt, stellt keine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB dar. Es muss deutlich zum Ausdruck kommen, dass man einen bestimmten Vorgang als einen Vergabeverstoß betrachtet und es muss mindestens mittelbar zum Ausdruck kommen, dass man dessen Beseitigung anstrebt.

2. Beabsichtigt der Auftraggeber entweder, einen Bieter zu beauftragen und hierbei in nicht unerheblichem Umfang vom Ursprungsangebot abzuweichen oder will er zunächst den Zuschlag auf das Ursprungsangebot erteilen mit der Absicht, den Leistungsumfang anschließend entsprechend der mit der Beigeladenen getroffenen Absprache zu den ausgehandelten Konditionen wieder einzuschränken, verstößt diese Vorgehensweise gegen § 97 Abs. 1 GWB.

3. Es entspricht der einhelligen Ansicht, dass der Auftraggeber, der nach Öffnung der Angebote feststellt, dass er die ausgeschriebene Leistung in der ursprünglichen Form nicht haben möchte, etwa weil die Haushaltsmittel nicht ausreichen, diesen Konfliktsfall nur durch Aufhebung und Neuausschreibung lösen kann.

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VPRRS 2006, 0015
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Nebenangebote

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2005 - 1 VK 43/05

1. Mit einem Baugrund- und Gründungsgutachten erfüllt der Auftraggeber die sich aus den EU-Vergaberichtlinien und der Rechtsprechung des EuGH ergebende Forderung, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen.

2. Grundsätzlich kann es erwünscht sein, dass Bieter im Blick auf den geforderten Leistungsumfang hinsichtlich von Kosten und Nutzen Ideen entwickeln und im Rahmen von Nebenangeboten Einsparungspotentiale anbieten. Eine Grenze und eine einsetzende Wettbewerbsverzerrung bei Nebenangeboten kann gegeben sein, wenn durch einen Bieter Standards der Leistung verändert werden und die dadurch veränderte Leistung der Konkurrenzsituation der anderen Bieter entzogen wird, also nicht festgestellt werden kann, welche Angebote die Konkurrenten bei von vornherein geänderten Standards abgegeben hätten.

3. Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig, wenn sie zwar schriftsätzlich vorträgt, aber keinen eigenen Antrag stellt.

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VPRRS 2006, 0014
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung der Vergabeunterlagen (Ausnahme)

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.07.2005 - 1 VK 39/05

1. Landesversicherungsanstalten sind öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.

2. Bei mangelhafter Dokumentation ist der Auftraggeber zur Anlage einer vollständigen Vergabeakte und zu erneuter Prüfung und Wertung der Angebote zu verpflichten.

3. § 9 Nr. 1 VOB/A ist eine bieterschützende Vorschrift.

4. Eine Änderung der Vergabeunterlagen liegt nicht vor, wenn der Auftraggeber keine eindeutigen Vergabeunterlagen herausgibt, der Bieter die Widersprüche in der Leistungsbeschreibung (z.B. zwischen Plänen und Textbeschreibung) durch eine Anfrage beim Auftraggeber zu klären versucht, der Auftraggeber diese Anfrage nicht beantwortet und der Bieter den strittigen Teil der Leistungsbeschreibung nur in einem Nebenangebot anbietet.

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VPRRS 2006, 0012
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sektorenauftraggeber sind an vorgegebene Wertungskriterien gebunden

OLG München, Beschluss vom 20.04.2005 - Verg 8/05

Bei der Wertung von Angeboten in einem Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich ist der Sektorenauftraggeber an die von ihm bekannt gemachten Wertungskriterien gebunden. Er darf weder Kriterien heranziehen, die nicht veröffentlicht waren, noch Kriterien, die veröffentlicht waren, bei der Wertung nicht heranziehen.*)

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VPRRS 2006, 0006
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Fachkunde im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

VK Sachsen, Beschluss vom 04.04.2005 - 1 SVK/025-05

1. Auch die Fachkunde als eigentliches Eignungskriterium der zweiten Wertungsstufe des § 25 VOL/A ist im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Angebote (4. Wertungsstufe) zu berücksichtigen, wenn sie als Zuschlagskriterium verlautbart war (wie OLG Düsseldorf, B. v. 25.02.2004, Verg 77/03). Denn auch die Vergabekammer kann den Auftraggeber - ohne entsprechende Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB - nicht verpflichten, verbindliche "Zuschlagskriterien" nach § 9 a VOL/A, auf die sich sämtliche Bieter vor Angebotsabgabe eingestellt haben, nunmehr bei der entscheidenden Auswahl unberücksichtigt zu lassen.*)

2. Die Vergabekammer ist grundsätzlich nur zur Kontrolle von Wertungsentscheidungen, nicht aber zu einer eigenständigen Ausübung derselben anstelle des Auftraggebers befugt.*)

3. Der Auftraggeber ist nicht befugt, bei der Eignungsprüfung des Bieters Umstände zu berücksichtigen, die sich außerhalb des Bereichs gesicherter Erkenntnisse bewegen. Vielmehr bedarf es für diese Entscheidung Informationen aus seriöser Quelle, die zudem eine gewisse Erhärtung erfahren haben. Bloße Verdachtsmomente rechtfertigen einen Angebotsausschluss auf der zweiten Wertungsstufe nicht. Diese Prüfung setzt trotz der standardisierten Abforderung aussagekräftiger Eignungsunterlagen (§§ 7, 7 a VOL/A) immer eine Einzelfallbetrachtung voraus, weil sich die Unternehmensverhältnisse (Personal, Organisationsstruktur) in der Zwischenzeit gegenüber den bescheinigten Verhältnissen geändert haben können. Dabei haben Unternehmer in EU-Vergabeverfahren gemäß § 97 Abs. 7 GWB einen Anspruch gegen den Auftraggeber, dass die Eignungsprüfung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A vergaberechtskonform erfolgt.*)

4. Das einseitige Abstellen auf einen Leistungsparameter bei Reinigungsleistungen allein - ohne Tiefenprüfung und Gewährung rechtlichten Gehörs - rechtfertigen keine Nichtberücksichtigung eines Bieters.*)

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VPRRS 2006, 0004
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mehrdeutigkeit der Leistungsbeschreibung

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2005 - 1 Verg 4/05

1. Wird dem Antragsteller während eines Nachprüfungsverfahrens ein weiterer Vergaberechtsverstoß bekannt, kann er diesen auch dann unmittelbar zum Gegenstand des Verfahrens machen, wenn der Nachprüfungsantrag in seiner ursprünglichen Form unzulässig war.*)

2. Das Nachprüfungsverfahren dient der Durchsetzung subjektiver Rechte des Antragstellers. Stehen mehrere Maßnahmen im Raum, mit denen dieser Zweck erreicht werden könnte, ist zunächst diejenige zu erwägen, die dem (Rechtsschutz-)Interesse des Antragstellers am nächsten käme.*)

3. Das Angebot eines Bieters ist nicht bereits deshalb in (analoger) Anwendung des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A auszuschließen, weil er im Vorfeld der Angebotsabgabe ergebnislose Gespräche über eine Zusammenarbeit (in Form einer Bietergemeinschaft oder im Verhältnis Hauptunternehmer - Nachunternehmer) mit einem Unternehmen geführt hatte, das sich dann unmittelbar als Konkurrent oder mittelbar als Nachunternehmer eines Konkurrenten am Wettbewerb beteiligt.*)

4. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers.*)

5. Bieterschützende Wirkung mit der Folge, daß sich ein Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit Aussicht auf Erfolg auf § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A berufen kann, hat diese Norm nur, wenn ein Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, daß ein Konkurrent ganz vom Markt (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt wird oder ernsthaft zu befürchten ist, der Bieter werde sich selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, sodaß er den Auftrag nicht vertragsgerecht durchführen kann.*)

6. §§ 21 Nr. 1 Abs. 3, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A erfassen weder nach Wortlaut noch nach Sinn und Zweck den Fall, daß ein Bieter nach außen ein ausschreibungskonformes Angebot abgibt, intern aber mit abweichenden Parametern kalkuliert.*)

7. Die Leistungsbeschreibung ist mehrdeutig und verstößt deshalb gegen § 8 Nr. 1 VOL/A, wenn sie Spielraum für unterschiedliche Leistungen läßt. Dabei ist auf einen durchschnittlichen, mit der Art der Ausschreibung vertrauten Bieterkreis abzustellen. Intensive Auslegungsbemühungen, wie sie im Streitfall einem Gericht obliegen, sind von einem Bieter regelmäßig nicht zu erwarten.*)

8. Eine kalkulationserhebliche Unklarheit der Verdingungsunterlagen hat nicht zwingend die Aufhebung der Ausschreibung zur Folge. Diese Maßnahme kommt als "ultima ratio" vielmehr nur dann in Betracht, wenn eine Korrektur im laufenden Verfahren nicht mehr möglich ist (etwa weil die Leistungsbeschreibung grundlegend überarbeitet werden muß). Genügt eine Klarstellung zu einem einzigen Punkt, reicht es aus, das Vergabeverfahren in ein früheres Stadium zurückzuversetzen, in dem eine Korrektur des Fehlers noch möglich ist.*)

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VPRRS 2006, 0003
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an die äußerliche Kennzeichnung der Angebote

VK Sachsen, Beschluss vom 24.02.2005 - 1/SVK/004-05

1. Ein Ausschreibung ist aufzuheben, wenn der Auftraggeber seiner Kennzeichnungspflicht entsprechend § 22 Nr. 3 lit. b) VOL/A nicht genügt hat (wie VK Südbayern, B. v. 22.09.2000, 16-08/00 zu § 22 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A).*)

2. Eine mit Bleistift aufgetragene eingekreiste Ziffer auf den Angeboten erfüllt die Kennzeichnungspflicht entsprechend § 22 Nr. 3 VOL/A nicht. § 22 Nr. 3 VOL/A verlangt die Kennzeichnung der Angebote in allen wesentlichen Teilen einschließlich der Anlagen. Die Beschränkung auf "wesentliche Teile" bezieht sich auf alle Seiten, die später für den Vertragsinhalt von Bedeutung sind, d. h. vor allem der Preisangaben und alle sonstigen Erklärungen, die nach der Ausschreibung abzugeben waren.*)

3. Durch einen Verstoß gegen § 22 Nr. 3 lit. b) VOL/A ist ein ordnungsgemäßer Wettbewerb (§ 97 Abs. 1 GWB) nicht mehr gewährleistet.*)

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VPRRS 2006, 0002
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zum Konzessionscharakter eines Rundfunkversorgungsvertrages

VK Hessen, Beschluss vom 07.10.2005 - 69d-VK-39/2005

1. Der Konzessionscharakter eines Rundfunkversorgungsvertrages entfällt nicht dadurch, dass der Konzessionsgeber (Vermieter) dem Konzessionsnehmer während einer Übergangszeit das von seinen Mietern beanspruchbare Nutzungsentgelt unmittelbar zahlt.*)

2. Dem Konzessionscharakter steht ebenfalls nicht entgegen, dass sich der Konzessionsgeber dem Konzessionsnehmer gegenüber vertraglich verpflichtet, bei einem Mieterwechsel den jeweiligen Neumieter zum Abschluss eines Versorgungsvertrags mit dem Konzessionsnehmer zu verpflichten.*)

3. Zur Bestimmung des wirtschaftlichen Risikoumfangs bedarf es keiner prozentualen Festlegung. Entscheidend ist ausschließlich, ob das Risiko beim Konzessionsgeber verbleibt oder auf den Konzessionsnehmer zurückverlagert wird.*)

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VPRRS 2006, 0001
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot mit unklaren und widersprüchlichen Angaben

VK Hessen, Beschluss vom 01.11.2005 - 69d-VK-68/2005

1) Ein Angebot ist nicht ausreichend bestimmbar, wenn der Bieter die Festlegung einzelner Vertragspunkte dem Auftraggeber überlässt und dieser das Angebot gerade nicht eindeutig im Sinn des § 133 BGB verstehen kann.*)

2) Ein Angebot mit unklaren Widersprüchen und erklärbaren mehrdeutigen Angaben geht zu Lasten des Bieters und ist von der Wertung auszuschließen.*)

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0687
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Feststellung einer Mischkalkulation: Anforderungen

VK Hessen, Beschluss vom 21.04.2005 - 69d-VK-09/2005

Zur Feststellung einer Mischkalkulation reicht es nicht aus, dass die Vergabestelle, welche die Aufklärung "auffällig niedriger Einheitspreise" vom Bieter verlangt und die dieser jeweils mit Gutschriften, Rückvergütungen, Rabatten, Veräußerungsgewinnen und Eingabefehlern begründet, diese Erklärungen pauschal als unschlüssig und nicht glaubhaft wertet und ohne Aufklärung der aufgepreisten Einheitspreise allgemein auf Vermutungen und Erfahrungen zurückgreift.*)

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VPRRS 2005, 0686
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtzeitigkeit der Rüge eines Verstoßes im Verhandlungsverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 21.10.2005 - W Verg 5/05

1. Vollzieht sich auf Seiten einer kommunalen Vergabestelle der Prozess zur Auswahl eines Bieters in einem Verhandlungsverfahren in mehreren aufeinander aufbauenden Stufen (hier: Verabschiedung einer Beschlussvorlage durch die Verwaltungsspitze der Antragsgegnerin und spätere Beschlussfassung des Stadtrats hierüber), so wird die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB nicht erst durch den Abschluss des Auswahlverfahrens auf der letzten Stufe bestimmt, sondern bereits durch zur Kenntnis des Bieters gelangtes fehlerhaftes Vergabeverhalten auf der früheren Stufe ausgelöst.*)

2. Eine zulässige Rüge setzt die Bezeichnung konkreter Tatsachen voraus, aus denen sich - zumindest schlüssig - die Behauptung des Bieters ableiten lässt, dass sich darin ein Vergabeverstoß des Auftraggebers verwirklicht.*)

3. Der Ablauf der Informationsfrist nach § 13 VgV beendet das Vergabeverfahren nicht, solange der Auftraggeber von der ihm danach freistehenden Möglichkeit, den Vertrag über die ausgeschriebenen Leistungen abzuschließen, tatsächlich keinen Gebrauch gemacht hat.*)

4. Verhandlungen über den Inhalt der zu erbringenden Leistung sind in einem Verhandlungsverfahren nach VOF, auch soweit dadurch von Vorgaben der Ausschreibung abgewichen wird, zulässig, solange die Vergabestelle nicht an die beteiligten Verhandlungspartner unterschiedliche Änderungswünsche heranträgt und der nach wirtschaftlichen und technischen Kriterien zu beurteilende Wesenskern der Ausschreibung gewahrt bleibt (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 03.12.2003 - WVerg 15/03, VergR 2004, 225).*)

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VPRRS 2005, 0685
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Feststellung einer Mischkalkulation

VK Hessen, Beschluss vom 21.04.2005 - 69d-VK-20/2005

1. Zur Feststellung einer Mischkalkulation reicht es nicht aus, dass die Vergabestelle, welche die Aufklärung "auffällig niedriger Einheitspreise" vom Bieter verlangt und die dieser mit "knapp und aufgrund der kalkulierten Tagesleistungen als an der Grenze des annehmbaren kalkuliert" begründet, den Schluss zu ziehen, der Bieter habe nicht im Detail offen gelegt, dass seine Einheitspreise die für die jeweiligen Leistungen geforderten tatsächlichen Preise vollständig und zutreffend enthielten und Zweifel an der Aufklärung, die zu Lasten des Bieters gingen. Stellt die Vergabestelle insoweit vielmehr fest, dass die Ermittlung des jeweiligen Einheitspreises auf der Grundlage der seitens des Bieters getroffenen Annahmen eine ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen nicht ermöglicht, betrifft dies nicht die im Rahmen der 1. Wertungsstufe zu prüfende Mischkalkulation.*)

2. Verlangt die Vergabestelle zur Ermittlung einer Mischkalkulation eine Aufklärung über die von ihr benannten Einheitspreise im Sinne der Offenlegung der entsprechenden Preisermittlungsgrundlagen, so kommt der Bieter im Hinblick auf die von ihm vorgesehenen Nachunternehmerleistungen dieser Forderung durch den Nachweis der in sein Angebot übernommenen Nachunternehmerpreise nach.*)

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VPRRS 2005, 0684
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter muss auf fehlende Typbezeichnung hinweisen

VK Hessen, Beschluss vom 04.04.2005 - 69d-VK-05/2005

1. Ein Angebot ist wegen Fehlens geforderter Angaben nicht zuschlagsfähig, wenn bei der Angabe "Hersteller/Typ" lediglich das Fabrikat ohne nähere Bezeichnung des Types oder der Fabrikationsnummer genannt wird (vgl. Beschl. des BGH vom 17.02.2003 – X ZB 43/02).*)

2. Ist ein Bieter der Auffassung, er brauche deshalb den jeweiligen Typ nicht zu nennen, weil es von dem Hersteller keine Typbezeichnung gibt, muss er die Vergabestelle hierauf hinweisen bzw. die Forderung nach Nennung eines Typs bei der Position des Leistungsverzeichnisses rügen.*)

3. Ist wegen des Fehlens geforderter Angaben das Angebot des Antragstellers zwingend auszuschließen, ist die Wertung der Angebote des Beigeladenen und anderer Bieter nicht mehr Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens.*)

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VPRRS 2005, 0683
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eindeutige und umfassende Beschreibung von Lebenszeitkosten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.11.2005 - 1 Verg 4/05

1. Ihrer Rechtsnatur nach ist die rechtzeitige Rüge im Vergabeverfahren erkannter oder erkennbarer Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber eine Obliegenheit. Erfolgt die Rüge nicht rechtzeitig, wird der darauf bezogene Antrag als unzulässig zurückgewiesen, d.h. der Anspruch auf Nachprüfung geht in diesem Punkt verloren.

2. An die Darlegung der Antragsbefugnis dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden und die Prüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße ist der Begründetheitsprüfung zugeordnet.

3. In einem Verfahren nach der VOL/A-SKR kann die Anforderung von Eignungsnachweisen ausnahmsweise auch in den Verdingungsunterlagen erfolgen, wenn die Chancengleichheit für alle Bieter gewahrt bleibt.

4. Die Angebotsfrist im Rahmen des Offenen Verfahrens beträgt 52 Tage, gerechnet vom Tage der Absendung der Bekanntmachung. Die Berechnung der Frist erfolgt nach der Verordnung EWG/Euratom Nr. 1182/71 des Rates, so dass alle Tage einschließlich Feiertage, Sonntage und Sonnabende gelten.

5. Im Rahmen von Lebenszeitkosten eines Produktes oder einer Anlage, die vom Bieter anzugeben sind, kann ein Auftraggeber Art, Umfang und Häufigkeit von Wartungsarbeiten nicht im Einzelnen vorgeben, weil diese in technischer Hinsicht von der Konstruktion und den gewählten Materialien/Komponenten des jeweiligen zum Einsatz kommenden Produkts abhängen. Hieraus folgt zwangsläufig und liegt es in der Natur der Sache, dass der jeweilige Bieter die erforderlichen Wartungsarbeiten individuell bestimmt und die hierfür anfallenden Kosten in seine Berechnung mit einbezieht.

6. Durch den zwingenden Ausschluss von geänderten oder ergänzten Angeboten soll verhindert werden, dass Bieter bewusst mehrdeutige Änderungen an ihren Eintragungen vornehmen, in der Absicht, die Vergabestelle werde sie schon zu ihrem Gunsten auslegen.

7. Werden vier wesentliche Preispositionen mit einem Wert von 1 Euro angeboten und ist offensichtlich, dass dieser Preis nicht dem tatsächlichen Aufwand für diese Leistungspositionen entspricht, ist das Angebot wegen fehlender wesentlicher Preisangaben zwingend auszuschließen.

8. Eine Ergänzung des Leistungsverzeichnisses durch den Zusatz "in Position ... enthalten", die eine Anmerkung zur Erläuterung eines mit 0,00 Euro angegebenen Preises darstellen soll, darf nicht in den Verdingungsunterlagen angebracht werden, sondern ist auf einer besonderen Anlage dem Angebot beizufügen.

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VPRRS 2005, 0697
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Hamburg, Beschluss vom 03.11.2005 - VK BSU-3/05

Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die behaupteten Vergaberechtsverstöße nicht unverzüglich gerügt hat.

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VPRRS 2005, 0682
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Ungewöhnliches Wagnis i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A

OLG Naumburg, Urteil vom 15.12.2005 - 1 U 5/05

1. Bei einem Auftrag zur Munitionsberäumung eines ehemaligen Truppenübungsplatzes liegt ein ungewöhnliches Wagnis i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A nicht schon darin, dass der voraussichtliche Leistungsumfang des Auftrages durch "Hochrechnung" des Leistungsumfangs der Beräumung von Testfeldern ermittelt wird, wenn weder dem Auftraggeber noch den Bietern der tatsächliche Umfang der Bodenbelastung mit Munition, Munitionsteilen und Schrott und damit der genaue Leistungsumfang des Vertrages bekannt ist und dieser auch durch keine andere Methode zuverlässig vorab zu ermitteln ist (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 22.01.2002, 1 U (Kart) 2/01, und Urteil v. 22.03.2005, 1 U 65/04).

Dies gilt auch dann, wenn die Testfelder lediglich 0,3 Prozent der zu beräumenden Fläche ausmachen.*)

2. Ein ungewöhnliches Wagnis i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A wird dem potenziellen Auftragnehmer dem gegenüber jedoch aufgebürdet, wenn der Auftraggeber die Vorerkundung auf den vorab ausgewählten Testfeldern nicht vollständig durchführt und die Vorerkundungsergebnisse nicht vollständig in der Leistungsbeschreibung darstellt (hier: Abbruch der Testberäumung eines von drei Testfeldern und Verschweigen der Vorerkundungsergebnisse dieses besonders hoch belasteten Testfelds).*)

3. Im Falle positiver Kenntnis außergewöhnlich hoher Bodenbelastungen in Teilbereichen der zu beräumenden Fläche verstößt es auch gegen das vergaberechtliche Transparenzgebot, wenn der Auftraggeber nur pauschal auf die Möglichkeit von Belastungsabweichungen von einer durchschnittlichen Belastung hinweist, und zwar selbst dann, wenn er - entgegen der Auffassung des von ihm beauftragten Sachverständigen - die Ergebnisse des hoch belasteten Testfelds als nicht repräsentativ ansieht.*)

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VPRRS 2005, 0676
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unbestimmtheit des Nachunternehmereinsatzes

BGH, Beschluss vom 16.03.2003 - X ZR 23/03

Ein Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A ist jedenfalls deshalb auszuschließen, wenn nicht einmal angegeben wird, welche Arbeiten durch Nachunternehmer ausgeführt werden.

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VPRRS 2005, 0675
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sektorenauftrag: Vergabe freiberuflicher Leistungen

VK Hessen, Beschluss vom 08.11.2005 - 69d-VK-67/2005

1. Ist die Vergabestelle Sektorenauftraggeber, so ist mangels besonderer Regelung für die Vergabe freiberuflicher Leistungen (§ 5 S. 3 VgV) ab Erreichen der Sektoren Schwellenwerte die VOL/A/4 unter Beachtung der Sektoren-Richtlinie 93/96/EWG anzuwenden, es sei denn, die Vergabestelle unterwirft sich freiwillig den Regelungen der VOF und richtet ihr Verfahren danach aus.*)

2. Die Vergabestelle trifft bei angenommener Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI eine Aufklärungspflicht; diese gilt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber allen Bietern.*)

3. In der Einführung zusätzlicher Wertungskriterien in der zweiten Wertungsstufe, welche nicht in der Vergabebekanntmachung angegeben waren, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Transparenz des Vergabeverfahrens. Dies kann außerdem die Einführung eines zusätzlichen Eignungskriteriums in die Zweite Wertungsstufe und damit die unzulässige Doppelverwendung von Zuschlags - und Eignungskriterien bedeuten.*)

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VPRRS 2005, 0674
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Angabe von Ordnungsziffern bei Nachunternehmerleistungen

OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2005 - 6 Verg 12/05

Gibt ein Bieter in einem Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen nur „schlagwortartig“ an, welche Teilleistungen durch Nachunternehmer ausgeführt werden sollen, ist dies nur dann ausreichend, wenn sich aus den „Schlagwörtern“ ohne Weiteres eine eindeutige Zuordnung zu Leistungsbereichen und Ordnungsziffern im Leistungsverzeichnis ableiten lässt.

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VPRRS 2005, 0672
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen falscher Faxnummer

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.12.2005 - 1 Verg 5/05

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist wegen Fehlleitung des Beschwerdeschriftsatzes infolge Verwendung einer falschen Telefaxnummer, wenn der Rechtsanwalt nicht für eine wirksame Ausgangskontrolle gesorgt hat.*)

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VPRRS 2005, 0671
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsverfahren beantragt: § 13 VgV greift nicht

OLG Celle, Beschluss vom 08.12.2005 - 13 Verg 2/05

1. Ein Bieter, der vor Zuschlagserteilung von dem vermeintlichen Vergaberechtsverstoß erfahren und rechtzeitig vor dem Zuschlag (§ 115 Abs. 1 GWB) Primärrechtsschutz im Nachprüfungsverfahren beantragt hat, kann sich auf die Nichtigkeitsfolge des § 13 VgV nicht berufen.*)

2. § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB (Rügeobliegenheit) greift nicht ein, wenn der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung durchgeführt hat, und der potenzielle Auftragnehmer, der das Nachprüfungsverfahren beantragt, nicht zu den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bietern zählt.*)

3. Der Antrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus. Dieses fehlt, wenn ein Schadensersatzprozess, dessen Vorbereitung das Feststellungsverfahren dienen soll, offenbar aussichtslos erscheint und auch sonst kein Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art zu erkennen ist.*)

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VPRRS 2005, 0669
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Projektsteuerer: Sittenwidrige Schädigung durch Vergabeentscheidung

LG Köln, Urteil vom 17.11.2004 - 28 O (Kart) 449/04

Der für den öffentlichen Auftraggeber tätige Projektsteuerer haftet dem übergangenen Bieter nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er nach Angebotseröffnung das nicht wertbare Nebenangebot eines nachrangig platzierten Bieters in Absprache mit diesem inhaltlich ändert, er das Nebenangebot anschließend wertet und wegen des sich ergebenden Preisvorteils nunmehr die Zuschlagserteilung an diesen Bieter empfiehlt.

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VPRRS 2005, 0668
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Projektsteuerer: Sittenwidrige Schädigung durch Vergabeentscheidung

LG Köln, Urteil vom 17.11.2004 - 28 O 449/04

Der für den öffentlichen Auftraggeber tätige Projektsteuerer haftet dem übergangenen Bieter nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er nach Angebotseröffnung das nicht wertbare Nebenangebot eines nachrangig platzierten Bieters in Absprache mit diesem inhaltlich ändert, er das Nebenangebot anschließend wertet und wegen des sich ergebenden Preisvorteils nunmehr die Zuschlagserteilung an diesen Bieter empfiehlt.

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VPRRS 2005, 0667
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berücksichtigung von Nebenangeboten

VK Nordbayern, Beschluss vom 07.11.2005 - 320.VK-3194-35/05

1. Konnte die ASt bis zum Erhalt des Absageschreibens nach § 13 VgV von der Absicht der Vergabestelle ausgehen, dass die streitgegenständliche Baumaßnahme nach Abschnitt 1 der VOB/A mit einer Öffentlichen Ausschreibung vergeben werden sollte, so besteht vor Zugang des Absageschreibens keine Rügepflicht gem. § 107 Abs. 3 GWB.*)

2. Ein Nebenangebot kann nicht berücksichtigt werden, wenn es unvollständig ist und damit den formalen Anforderungen für Nebenangebote gem. den Bewerbungsbedingungen nicht entspricht.*)

3. Gemäß Art. 19 Abs. 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG können die Auftraggeber bei Bauaufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden sollen, die von Bietern vorgelegten Änderungsvorschläge berücksichtigen, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber kann Nebenangebote überhaupt nur dann einer wirtschaftlichen Wertung zuführen, wenn er die Mindestbedingungen für die Nebenangebote in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat.*)

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VPRRS 2005, 0664
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

VG Leipzig, Beschluss vom 06.09.2005 - 5 K 1018/05

1. Verwaltungsgerichte sind für die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte nicht zuständig.

2. Ein öffentlich ausgeschriebenes Vergabeverfahren dient dem Abschluss eines Vertrages mit einem privaten Unternehmer. Es ist einstufigen Charakters.

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VPRRS 2005, 0701
TransportleistungenTransportleistungen
"Sondierungsgespräche" unter Bietern sind kein Ausschlussgrund!

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2005 - Verg 4/05

1. Wird dem Antragsteller während eines Nachprüfungsverfahrens ein weiterer Vergaberechtsverstoß bekannt, kann er diesen auch dann unmittelbar zum Gegenstand des Verfahrens machen, wenn der Nachprüfungsantrag in seiner ursprünglichen Form unzulässig war.*)

2. Das Nachprüfungsverfahren dient der Durchsetzung subjektiver Rechte des Antragstellers. Stehen mehrere Maßnahmen im Raum, mit denen dieser Zweck erreicht werden könnte, ist zunächst diejenige zu erwägen, die dem (Rechtsschutz-)Interesse des Antragstellers am nächsten käme.*)

3. Das Angebot eines Bieters ist nicht bereits deshalb in (analoger) Anwendung des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A auszuschließen, weil er im Vorfeld der Angebotsabgabe ergebnislose Gespräche über eine Zusammenarbeit (in Form einer Bietergemeinschaft oder im Verhältnis Hauptunternehmer - Nachunternehmer) mit einem Unternehmen geführt hatte, das sich dann unmittelbar als Konkurrent oder mittelbar als Nachunternehmer eines Konkurrenten am Wettbewerb beteiligt.*)

4. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers.*)

5. Bieterschützende Wirkung mit der Folge, daß sich ein Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit Aussicht auf Erfolg auf § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A berufen kann, hat diese Norm nur, wenn ein Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, daß ein Konkurrent ganz vom Markt (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt wird oder ernsthaft zu befürchten ist, der Bieter werde sich selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, sodaß er den Auftrag nicht vertragsgerecht durchführen kann.*)

6. §§ 21 Nr. 1 Abs. 3, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A erfassen weder nach Wortlaut noch nach Sinn und Zweck den Fall, daß ein Bieter nach außen ein ausschreibungskonformes Angebot abgibt, intern aber mit abweichenden Parametern kalkuliert.*)

7. Die Leistungsbeschreibung ist mehrdeutig und verstößt deshalb gegen § 8 Nr. 1 VOL/A, wenn sie Spielraum für unterschiedliche Leistungen läßt. Dabei ist auf einen durchschnittlichen, mit der Art der Ausschreibung vertrauten Bieterkreis abzustellen. Intensive Auslegungsbemühungen, wie sie im Streitfall einem Gericht obliegen, sind von einem Bieter regelmäßig nicht zu erwarten.*)

8. Eine kalkulationserhebliche Unklarheit der Verdingungsunterlagen hat nicht zwingend die Aufhebung der Ausschreibung zur Folge. Diese Maßnahme kommt als „ultima ratio“ vielmehr nur dann in Betracht, wenn eine Korrektur im laufenden Verfahren nicht mehr möglich ist (etwa weil die Leistungsbeschreibung grundlegend überarbeitet werden muß). Genügt eine Klarstellung zu einem einzigen Punkt, reicht es aus, das Vergabeverfahren in ein früheres Stadium zurückzuversetzen, in dem eine Korrektur des Fehlers noch möglich ist.*)

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VPRRS 2005, 0662
AußenanlagenAußenanlagen
Wann leiden Bieterangebote an einem gleichartigen Mangel?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.09.2005 - VK 2-LVwA LSA 31/05

1. Eine Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB kann trotz eines unvollständigen Hauptangebots wegen fehlender Preisblätter EFB 1a, 1b und 2 möglicherweise dann bejaht werden, wenn die Angebote der übrigen Bieter an demselben oder gleichartigen Mangel leiden.

2. Ein gleichartiger Mangel liegt nur dann vor, wenn die übrigen Bieter ihrem Angebot die identischen Unterlagen ebenfalls nicht beigefügt haben.

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IBRRS 2005, 3365; IMRRS 2005, 1747
SachverständigeSachverständige
Ablehnung bei rechtlichen Ausführungen im Gutachten?

OLG Celle, Beschluss vom 12.10.2005 - 14 W 31/05

Die Tatsache, dass der Sachverständige sich unter Bezugnahme auf § 9 VOB/A zum Inhalt der Leistungsbeschreibung geäußert hat, ohne dazu befragt worden zu sein, gibt allein noch keinen Grund zur Ablehnung des Sachverständigen.*)

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VPRRS 2005, 0660
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berechnung des Schwellenwerts bei der Ausschreibung eines PPP-Modells

VK Arnsberg, Beschluss vom 07.03.2005 - VK 2/05

Auch im Rahmen eines PPP-Verfahrens sind alle Teile eines Vertrages inhaltlich und rechnerisch bei der Ermittlung des Schwellenwertes bzw. der geschätzten Auftragssumme einzubeziehen, so auch Finanzierungsleistungen und Optionen für Wartungsangebote. *)

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VPRRS 2005, 0657
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wechselseitiger Teilnahmeausschluss unzulässig!

VK Berlin, Beschluss vom 14.09.2005 - VK-B1-43/05

Die Verknüpfung zweier Offener Vergabeverfahren dergestalt, dass jeweils die Teilnahme an dem einen Verfahren die Teilnahme an dem anderen Verfahren ausschließt, stellt einen schweren Vergabeverstoß dar.

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VPRRS 2005, 0653
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bestimmte und unmissverständliche Formulierung von Ausschlussgründen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005 - Verg 108/04

1. Bei einer Aufhebung des Vergabeverfahrens ermöglicht § 114 Abs. 2 S. 2 GWB den Beteiligten den Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Aufhebungsgrund nach § 26 VOL/A gegeben ist.

2. Ausschlussgründe dürfen nicht mehrdeutig, sondern müssen bestimmt und unmissverständlich formuliert sein. Die Formulierung "ist vorzulegen" reicht insoweit nicht aus.

3. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A ist mit Blick auf den - das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden - Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind.

4. Beanstandungen an der Bewertung des Angebots des Antragstellers durch die Vergabestelle in der vierten Wertungsstufe können, da der Vergabestelle insoweit ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, nur auf das Zugrundelegen eines falschen Sachverhaltes, auf Nichteinhaltung allgemeingültiger Bewertungsmaßstäbe, auf Ungleichbehandlung, Willkür oder sachfremde Erwägungen gestützt werden. Den nachprüfenden Instanzen ist es bei der Überprüfung verwehrt, ihre eigene Bewertung an die Stelle der Bewertung der Vergabestelle zu setzen.

5. Der durch den Gleichbehandlungsgrundsatz gebotenen gleichförmigen Bewertung der Angebote kann ein Auftraggeber durch die Vorgabe eines Wertungsleitfadens sowie dadurch entsprechen, dass die zu einem bestimmten Los eingehenden Bieterangebote von ein und derselben Prüfergruppe bewertet werden.

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VPRRS 2005, 0641
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Informationsanspruch bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte

VG Neustadt, Beschluss vom 19.10.2005 - 4 L 1715/05

1. Zum Informationsanspruch des unterlegenen Bieters vor Zuschlagserteilung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV.*)

2. Zum Prüfungsumfang des Gerichts, wenn der unterlegene Bieter die Zuschlagserteilung an den erfolgreichen Mitbieter zu verhindern versucht.*)

3. Die Streitwertfestsetzung richtet sich in vergaberechtlichen Verfahren nach § 52 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs. 2 GKG. Wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache ist der darin genannte Wert von 5 % der Bruttoauftragssumme auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unvermindert anzusetzen.*)

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VPRRS 2005, 0640
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bedarfspositionen sind auch mit fehlerhafter Mengenvorgabe zu werten!

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.10.2005 - 320.VK-3194-30/05

1. Erlangt der Antragsteller erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens von einem Vergabeverstoß positive Kenntnis, so besteht nach herrschender Rechtsprechung keine Obliegenheit zu einer unverzüglichen Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB.*)

2. Eine bloße Vorbefassung reicht zu einem generellen Ausschluss vom Wettbewerb nicht aus. Selbst einer Person, die mit Erprobungs- und Entwicklungsarbeiten für die ausgeschriebenen Bauleistungen betraut war, kann von vornherein die Teilnahme am Wettbewerb nicht verwehrt werden. Voraussetzung für einen Ausschluss ist, dass ein konkreter wettbewerbserheblicher Vorteil nachgewiesen wird. Eine Ungleichbehandlung der anderen Bewerber liegt nicht schon dann vor, wenn ein Vorteil nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, sondern erst, wenn nach den tatsächlichen Gegebenheiten eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen rechtswidrigen Vorteil spricht. Der "böse Schein" allein oder das Vorliegen eines bloßen Neutralitätsdefizits reicht für einen Ausschluss nicht aus.*)

3. Nach Art. 19 Abs. 1 u. 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG können die Auftraggeber Nebenangebote nur dann berücksichtigen, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen und diese Mindestanforderungen zuvor in den Verdingungsunterlagen erläutert worden sind.*)

4. Nach § 5 Nr. 1 Buchst. a VOB/A sind Bauleistungen in der Regel zu Einheitspreisen zu vergeben. Nur wenn eine Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, kann eine Vergütung mit einer Pauschalsumme erfolgen ( § 5 Nr. 1 Buchst. b VOB/A ).*)

5. Ein Nebenangebot kann nur berücksichtigt werden, wenn es im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung annehmbarer ist. Annehmbarer heißt, dass der Bietervorschlag eine gleichwertige Lösung darstellt und preislich günstiger ist. Nebenangebote, die einen geringeren als vom Auftraggeber vorgesehenen Leistungsumfang zum Inhalt haben, sind nicht gleichwertig.*)

6. Ein fehlender Gleichwertigkeitsnachweis kann nicht nachgereicht werden. § 24 VOB/A enthält eine abschließende Aufzählung der zulässigen Verhandlungsgründe. Hiernach sind nur Verhandlungen erlaubt, soweit sie sich auf das rein Informatorische beschränken.*)

7. Bedarfspositionen sind grundsätzlich mit der ausgeschriebenen Menge zu werten. Bei der Wertung bleiben lediglich diejenigen Bedarfspositionen unberücksichtigt, die aufgrund von neuen Erkenntnissen, die erst nach der Angebotsabgabe gewonnen werden konnten, nicht mehr anfallen werden.

Bedarfsleistungen beinhalten Leistungen mit dem Vorbehalt, dass sie u.U. zusätzlich zu einer im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistung auszuführen sind. Es handelt sich um Leistungen mit dem Anspruch des Auftraggebers, auf ihre Ausführung verzichten zu können, ohne dass dadurch die Notwendigkeit einer Teilkündigung entsteht. Deshalb sind die Bedarfspositionen nicht mit dem Zuschlag, sondern erst bei Bedarf in Auftrag zu geben. Unabhängig von der Auftragserteilung sind bei der Angebotswertung die Bedarfspositionen grundsätzlich zu berücksichtigen.*)

8. Angebote sind so zu berücksichtigen, wie sie abgegeben worden sind, d.h. die Bedarfspositionen sind mit der ausgeschriebenen Menge zu werten. Mengenfehler im Leistungsverzeichnis können nach der Angebotseröffnung nicht mehr korrigiert werden. Derartige Angebotsänderungen sind nach § 24 Nr. 3 VOB/A unzulässig.

Eine Angebotsänderung dürfte allenfalls dann erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung mit Sicherheit ausgeschossen werden kann. Dies ist bei einer nachträglichen Änderung der ausgeschriebenen Menge schon deshalb nicht möglich, weil nicht festzustellen ist, welchen Einheitspreis die Bieter bei einem veränderten Mengensatz angeboten hätten.

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VPRRS 2005, 0639
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an die Beschaffenheit der gewünschten Leistung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2005 - Verg 26/05

1. Als Ausfluss der Privatautonomie ist auch ein öffentlicher Auftraggeber grundsätzlich darin frei, die Anforderungen an die Beschaffenheit der gewünschten Leistung zu bestimmen. An DIN-Vorschriften ist er hierbei nicht gebunden.

2. Gemäß § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A dürfen bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren sowie bestimmte Ursprungsorte und Bezugsquellen nur dann ausdrücklich vorgeschrieben werden, wenn dies durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist. Bei der diesbezüglichen Beurteilung steht dem Auftraggeber ein Spielraum zu.

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VPRRS 2005, 0636
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darlegungs- und Beweislast für Ausschlussgründe

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.05.2005 - 6 W 31/05

Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Ausschlussgrundes trägt derjenige, der sich auf den Ausschlussgrund beruft.

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VPRRS 2005, 0634
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlen des Angebotsendpreises kein Ausschlussgrund?

VK Hessen, Beschluss vom 19.09.2005 - 69d-VK-42/2005

1. Das Fehlen des „Endbetrages“ in dem vorgesehenen Feld des Angebotes führt nicht zum Ausschluss des Angebotes nach § 21 1 Nr. 1 in Verb. mit § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. B VOB/A, wenn sich dieser Betrag auch aus der Zusammenstellung am Ende des Angebotes ergibt und deshalb sich die fehlende Erklärung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt auf den Wettbewerb auswirken könnte.*)

2. Es liegt keine nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A unzulässige Änderung der Verdingungsunterlagen vor, wenn der Bieter Ziffern im EFB-Preisblatt, die nicht mit denjenigen des Leistungsverzeichnisses übereinstimmen, korrigiert. Solche Korrekturen sind vielmehr als zulässige Hinweise des Bieters darauf zu verstehen, wie er die in den betreffenden Fällen missverständliche Zuordnung der Ziffern zu den Bezeichnungen der Leistungen verstanden hat.*)

3. Der Feststellung der Vergabekammer, das Angebot des Beigeladenen sei wegen Fehlens geforderter Angaben auszuschließen, steht nicht entgegen, dass der Antragsteller den Ausschluss dieses Angebots aus einem anderen Grund beantragt hat, denn die Vergabekammer ist bei ihrer Entscheidung an den von dem Antragsteller geltend gemachten Verstoß nicht gebunden.*)

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VPRRS 2005, 0632
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an die Ausschreibung von Einzellosen und Losgruppen

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - VgK-45/2005

1. Kennzeichnend für Auftraggeber im Sinn von § 98 Nr. 2 GWB ist die Erfüllung im Allgemeininteresse liegender Aufgaben nichtgewerblicher Art, d. h. Vorsorgetätigkeit für die Bürger, bei der Wirtschaftlichkeitsaspekte nicht im Vordergrund stehen, sowie überwiegende Finanzierung durch die öffentliche Hand oder beherrschender Einfluss der öffentlichen Hand infolge mehrheitlicher Beteiligung oder Aufsicht. Merkmal der Sektorenauftraggeber im Sinn des 4. Abschnitts ist es hingegen gerade, dass Wirtschaftlichkeitsaspekte Vorrang vor Vorsorgeüberlegungen haben.

2. Schreibt ein Auftraggeber Leistungen dergestalt aus, dass die Bieter Angebote für einzelne Lose, aber auch für vom Auftraggeber festgelegte Losgruppen abgeben können, ohne dass ein gesondertes Angebot auf alle in einer Losgruppe enthaltenen Lose ausgewiesen sein muss, ist er verpflichtet, den Maßstab, nach dem über eine Einzellosvergabe oder eine Losgruppenvergabe entschieden wird, bekannt zu machen. Für die Wertung ist es in einem solchen Fall auch notwendig, eine belastbare Kalkulation für jedes Einzellos zu erstellen.

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VPRRS 2005, 0631
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an die Ausschreibung von Einzellosen und Losgruppen

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.10.2005 - VgK-44/2005

1. Kennzeichnend für Auftraggeber im Sinn von § 98 Nr. 2 GWB ist die Erfüllung im Allgemeininteresse liegender Aufgaben nichtgewerblicher Art, d. h. Vorsorgetätigkeit für die Bürger, bei der Wirtschaftlichkeitsaspekte nicht im Vordergrund stehen, sowie überwiegende Finanzierung durch die öffentliche Hand oder beherrschender Einfluss der öffentlichen Hand infolge mehrheitlicher Beteiligung oder Aufsicht. Merkmal der Sektorenauftraggeber im Sinn des 4. Abschnitts ist es hingegen gerade, dass Wirtschaftlichkeitsaspekte Vorrang vor Vorsorgeüberlegungen haben.

2. Schreibt ein Auftraggeber Leistungen dergestalt aus, dass die Bieter Angebote für einzelne Lose, aber auch für vom Auftraggeber festgelegte Losgruppen abgeben können, ohne dass ein gesondertes Angebot auf alle in einer Losgruppe enthaltenen Lose ausgewiesen sein muss, ist er verpflichtet, den Maßstab, nach dem über eine Einzellosvergabe oder eine Losgruppenvergabe entschieden wird, bekannt zu machen. Für die Wertung ist es in einem solchen Fall auch notwendig, eine belastbare Kalkulation für jedes Einzellos zu erstellen.

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