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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5448 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

VPRRS 2006, 0510
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ergibt sich die fehlenden Erklärung aus dem Gesamtzusammenhang?

VK Arnsberg, Beschluss vom 17.11.2005 - VK 21/05

Die sehr stringente, aber auch sehr restriktive Rechtsprechung des BGH zum zwingenden Ausschluss von Angeboten bei fehlenden Erklärungen führt dazu, dass Auftraggeber zunehmend gezwungen sind, wirtschaftliche Angebote wegen äußerst marginaler Erklärungslücken auszuschließen. Diese Entwicklung steht im krassen Widerspruch zum wesentlichsten Ziel des Vergaberechts, im – geordneten – Wettbewerb das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Da es nach dieser Rechtsprechung auf die Wettbewerbsrelevanz der Lücken nicht ankommt, ist - neben der Frage der Zumutbarkeit - umso genauer zu prüfen, ob die Erklärungen sich nicht des Angebots ergeben, so dass der Tatbestand einer fehlenden Erklärung nicht auftritt.

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VPRRS 2006, 0162
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Nebenangebote und Dokumentation des Verfahrens

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.03.2006 - VgK-04/2006

1. Aus dem Urteil des EuGH vom 16.10.2003 (IBR 2003, 683) lässt sich das vom BayObLG und vom OLG Rostock statuierte restriktive Erfordernis einer Definition und Bekanntmachung von gesonderten technischen Mindestanforderungen als zwingende Voraussetzung für die Wertung von Nebenangeboten nicht ableiten lässt. Weder Art. 19 Abs. 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37 EWG noch Art. 24 Richtlinie 2004/18/EG verlangen ausdrücklich über formelle Anforderungen an Nebenangebote hinaus die Festlegung auch besonderer technischer Mindestbedingungen.

Auch der EuGH hat in seiner zitierten Entscheidung vom 16.10.2003 (IBR 2003, 883) nicht darüber entschieden, welche positiven Anforderungen an die Mindestanforderung zu stellen sind. Er hat lediglich festgestellt, dass es nicht genügt, wenn die Vergabestelle auf eine nationale Rechtsvorschrift verweist, die als Kriterium aufstellt, dass mit dem Alternativvorschlag die Erbringung einer qualitativ gleichwertigen Leistung sichergestellt ist.

2. Weichen Angebote von den Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses ab, ist der Auftraggeber nicht gehindert diese dennoch zu werten, wenn sie nur unwesentliche Änderungen am Plan erforderlich machen und für sie die zur Planänderung erforderlichen Zustimmungen eingeholt werden können.

3. Weichen mehrere Angebote von den Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses ab und wird nur ein Angebot deswegen ausgeschlossen, so verstößt der Auftraggeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 19 Abs. 2 GWB.

4. Die an einem Vergabeverfahren beteiligten Bieter haben gemäß § 97 Abs. 7 GWB ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren.

5. Gemäß § 30 VOB/A ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Der Anwendungsbereich des § 30 Nr. 1 VOB/A erstreckt sich dabei sowohl auf den formalen Verfahrensablauf als auch materiell auf die Maßnahmen, Feststellungen und die Begründung der einzelnen Entscheidungen. Der Vergabevermerk ist chronologisch zu fassen und muss sich dabei an der in der VOB vorgeschriebenen Reihenfolge orientieren. Zu den materiellen Dokumentationspunkten zählen insbesondere die Verfahrensphasen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie bei der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Ebenso sind im Vergabevermerk die Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf das betreffende Angebot anzugeben.

6. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtnachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.

7. Findet sich in der Dokumentation lediglich die Wertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ und ist dagegen in keiner Weise dokumentiert, ob, in welcher Weise und ggf. mit welchem Ergebnis die übrigen gemäß § 25a VOB/A bekannt gemachten Zuschlagskriterien bei der Angebotswertung berücksichtigt wurden, so ist die Dokumentation rechtsfehlerhaft.

8. Nur in den Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien nicht bekannt gemacht hat oder ausdrücklich nur das Kriterium "Preis" benannt hat, kann und darf ausschließlich der niedrigste Preis als Zuschlagskriterium bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes zu Grunde gelegt werden.

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VPRRS 2006, 0157
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Neutrale Leistungsbeschreibung

VK Hessen, Beschluss vom 13.10.2005 - 69d-VK-69/2005

1. Einer Ausnahme von der Vorschrift des § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A, wonach bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren oder bestimmte Ursprungsorte und Bezugsquellen nur dann ausdrücklich vorgeschrieben werden dürfen, wenn dies durch die Art der geforderten Leitung gerechtfertigt ist, müssen technische oder gestalterischen Anforderungen zugrunde liegen. So sind z. B. im Falle von Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten bestimmte gestalterische Anforderungen hinsichtlich eines einheitlichen Gestaltungsbildes denkbar. Die Festlegung auf einen bestimmten Farbton sowie Technische Daten hinsichtlich Druckfestigkeit, Wasseraufnahme etc. eines Steinfußbodens sind mit den Anforderungen für eine neutrale Leistungsbeschreibung nicht vereinbar.*)

2. Ausgeschriebene Leistungsinhalte dürfen so beschaffen sein, dass einzelne Bieter Kostenvorteile genießen, sofern es für den Bieter vernünftige, etwa wirtschaftlichkeitsbezogene Gründe dafür gibt. Es gibt kein an den Auftraggeber gerichtetes Gebot, bestimmte Wettbewerbsvorteile bereits bei der Entscheidung über die Leistung, die ausgeschrieben werden soll, auszugleichen.*)

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VPRRS 2006, 0156
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dokumentation der Schätzung des Auftragswertes

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2005 - 2 VK 68/05

1. Bezugspunkt für die Schätzung des Auftragswertes, § 3 VgV, müssen einerseits der geforderte Beratungsaufwand und andererseits das am Markt für vergleichbare Leistungen durchgesetzte Honorar, d. h. der Marktpreis sein. Unbeachtlich ist dagegen, dass für vergleichbare Leistungen auch Angebote mit deutlich höheren Preisen eingereicht werden.*)

2. In der Vergabeakte sind insbesondere bei freiberuflichen Leistungen die Umstände, die bei der Schätzung des Auftragswertes berücksichtigt werden, und eine Begründung des gefundenen Ergebnisses zu dokumentieren.

3. Mangels einer dokumentierten Schätzung des Auftragswertes des Auftraggebers ist die Vergabekammer zur Bestimmung ihrer Zuständigkeit zur eigenständigen Wertermittlung verpflichtet und berechtigt. Dabei muss sie sich an nachprüfbaren, plausiblen Kriterien orientieren, aber auch die Erwägungen der Antragstellerin berücksichtigen.*)

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VPRRS 2006, 0155
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Besonders günstiges Angebot zulässig?

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 VK 62/05

1. Ein Aufklärungsgespräch zum Inhalt der Ausschreibung mit nur einem Bieter stellt keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar, wenn alle übrigen Bieter die Ausschreibung im Sinne des Auftraggebers verstanden haben.*)

2. Aus welchen besonderen Umständen ein Bieter eine Leistung preisgünstiger, auch unter den am Markt üblichen Beschaffungskosten anbieten kann, ist unerheblich und das Ergebnis des gewollten Wettbewerbs, solange das Angebot ernst gemeint ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit im Falle der Auftragserteilung wie angeboten, durchgeführt werden kann.*)

3. Werden vom Auftraggeber bestimmte Qualitätsanforderungen gestellt, kann er auch angebotene Produkte akzeptieren, die für die Zertifizierung erfolgreich geprüft, für die aber die Zertifikate zum Zeitpunkt des Angebotes noch nicht ausgestellt sind.*)

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VPRRS 2006, 0154
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestanforderungen an Nebenangebote

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 VK 56/05

1. Gerade bei Ausschreibungen, bei denen es nicht um grundlegende technische Varianten geht, sondern bei denen ein Nebenangebot abgegeben wird, wenn anstelle des im Leistungsverzeichnis genannten Leitproduktes ein gleichartiges Produkt eines anderen Herstellers angeboten werden soll, werden zusätzliche Mindestanforderungen mehr Leerformel sein.*)

2. Rechtlich bedenklich ist, dass sich der Auftraggeber auf das Gebot der Mindestanforderungen im Sinne der EuGH-"Traunfellner"-Entscheidung beruft, um den Ausschluss eines preiswerteren Angebotes und seinen Vergabevorschlag zu rechtfertigen. Er allein hätte die Mindestanforderungen formulieren können.*)

3. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im Allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf. Erschöpfen sich die aufgeworfenen Probleme in der Auseinandersetzung darin, ob die Beteiligten das ohnehin zu beachtende "materielle" Vergaberecht beachtet haben, ist ein Kernbereich auftraggeberischer Tätigkeit betroffen, dessen Kenntnis und Bewertung auch einem Auftraggeber, welcher mehr oder weniger regelmäßig öffentliche Aufträge vergibt, grundsätzlich ohne anwaltlichen Beistand zumutbar ist.*)

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VPRRS 2006, 0153
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Alle Angebote unvollständig: Was nun?

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2005 - 2 VK 64/05

1. Wird der Ausschluss eines Angebotes wegen unvollständiger Produktangaben beantragt, so muss auch die Antragstellerin diesen Maßstab gegen sich gelten lassen.*)

2. Sind alle Angebote unvollständig, kann der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben oder unter strikter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes das Vergabeverfahren fortführen. Dabei ist allen Bietern Gelegenheit zu geben, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzureichen.*)

3. Der Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Einsicht in die Vergabeakten und die Angebote der Konkurrenz hängt davon ab, dass der Beteiligte darlegt, dass mögliche Informationen für die Vertretung seiner Rechtsposition erforderlich sind. Im Übrigen hat der Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Mitbieter Vorrang.*)

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VPRRS 2006, 0152
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ausschluss unvollständiger Angebote zwingend?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 - 11 Verg 16/05

1. Tochterunternehmen öffentlicher Auftraggeber unterfallen grundsätzlich ebenfalls dem Vergaberecht.

2. § 11 VOF regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen sind. Ein darüber hinausgehender zwingender Ausschluss formal unvollständiger Angebote würde dem Grundsatz der weitgehendfreien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen widersprechen.

3. Aus dem Gebot der Gleichbehandlung und Transparenz kann nicht abgeleitet werden, dass jedes unvollständige Angebot zwingend auszuschließen ist. Die anderslautende Rechtsprechung des BGH beruht auf den besonderen Regelungen in den §§ 21 und 25 VOB/A und kann deshalb nur in solchen Verfahren zur Anwendung kommen, die im Anwendungsbereich der VOB/A stattfinden.

4. Berechnet der Bieter zwei Positionen pauschal und berücksichtigt weitere Positionen pauschal in der Grundleistung Planung bzw. Bauüberwachung, so liegt keine zum Ausschluss führende Mischkalkulation vor.

5. Gibt der Auftraggeber die Vergabekriterien in der Bekanntmachung an, so bindet er sich für das weitere Vergabeverfahren selbst. Eine Abweichung von den Vorgaben ist dann - jedenfalls in erheblichem Umfang - nicht mehr möglich.

6. Die Eignungskriterien Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach Durchschreiten der Eignungsprüfung gem. §§ 10, 12 und 13 VOF für das abschließende Auswahlverfahren nach § 16 VOF verbraucht.

7. Es ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Auftraggeber die Zahl der Referenzen über die von den Bietern anderen Kunden angebotenen Produkte nicht als Kriterium für die Prüfung der fachlichen Eignung, sondern als Zuschlagskriterium berücksichtigt.

8. Eine Rüge muss zum Ausdruck bringen, dass der Bieter dem Auftraggeber vor Anrufung der Vergabekammer die Möglichkeit zur Selbstkorrektur geben möchte. Ob dies in einer bloßen Anregung eines Verhandlungsgesprächs deutlich genug zum Ausdruck kommt, erscheint zweifelhaft.

9. Im Einzelfall kann eine Rüge noch unverzüglich sein, wenn sie innerhalb von 2 Wochen ab Kenntniserlangung erhoben wird. Dabei handelt es sich jedoch um eine Maximalfrist, deren Ausschöpfung nur bei extrem schwieriger Sach- und Rechtslage gerechtfertigt erscheinen kann.

10. Ist ein Auftrag nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten und ist darin ein zwingender Rahmen vorgesehen, darf der Preis nur innerhalb dieses Rahmens Berücksichtigung finden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 VOF). Ein Angebot, dessen Preis sich nicht im durch die Gebühren- oder Honorarordnung vorgegebenen Rahmen hält, insbesondere unterhalb der vorgeschriebenen Mindestsätze liegt, darf nicht zum Zuge kommen, auch wenn es im übrigen die Zuschlagskriterien erfüllt.

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VPRRS 2006, 0151
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss unvollständiger Angebote zwingend?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 - 11 Verg 15/05

1. Tochterunternehmen öffentlicher Auftraggeber unterfallen grundsätzlich ebenfalls dem Vergaberecht.

2. § 11 VOF regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen sind. Ein darüber hinausgehender zwingender Ausschluss formal unvollständiger Angebote würde dem Grundsatz der weitgehendfreien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen widersprechen.

3. Aus dem Gebot der Gleichbehandlung und Transparenz kann nicht abgeleitet werden, dass jedes unvollständige Angebot zwingend auszuschließen ist. Die anderslautende Rechtsprechung des BGH beruht auf den besonderen Regelungen in den §§ 21 und 25 VOB/A und kann deshalb nur in solchen Verfahren zur Anwendung kommen, die im Anwendungsbereich der VOB/A stattfinden.

4. Berechnet der Bieter zwei Positionen pauschal und berücksichtigt weitere Positionen pauschal in der Grundleistung Planung bzw. Bauüberwachung, so liegt keine zum Ausschluss führende Mischkalkulation vor.

5. Gibt der Auftraggeber die Vergabekriterien in der Bekanntmachung an, so bindet er sich für das weitere Vergabeverfahren selbst. Eine Abweichung von den Vorgaben ist dann - jedenfalls in erheblichem Umfang - nicht mehr möglich.

6. Die Eignungskriterien Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach Durchschreiten der Eignungsprüfung gem. §§ 10, 12 und 13 VOF für das abschließende Auswahlverfahren nach § 16 VOF verbraucht.

7. Es ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Auftraggeber die Zahl der Referenzen über die von den Bietern anderen Kunden angebotenen Produkte nicht als Kriterium für die Prüfung der fachlichen Eignung, sondern als Zuschlagskriterium berücksichtigt.

8. Eine Rüge muss zum Ausdruck bringen, dass der Bieter dem Auftraggeber vor Anrufung der Vergabekammer die Möglichkeit zur Selbstkorrektur geben möchte. Ob dies in einer bloßen Anregung eines Verhandlungsgesprächs deutlich genug zum Ausdruck kommt, erscheint zweifelhaft.

9. Im Einzelfall kann eine Rüge noch unverzüglich sein, wenn sie innerhalb von 2 Wochen ab Kenntniserlangung erhoben wird. Dabei handelt es sich jedoch um eine Maximalfrist, deren Ausschöpfung nur bei extrem schwieriger Sach- und Rechtslage gerechtfertigt erscheinen kann.

10. Ist ein Auftrag nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten und ist darin ein zwingender Rahmen vorgesehen, darf der Preis nur innerhalb dieses Rahmens Berücksichtigung finden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 VOF). Ein Angebot, dessen Preis sich nicht im durch die Gebühren- oder Honorarordnung vorgegebenen Rahmen hält, insbesondere unterhalb der vorgeschriebenen Mindestsätze liegt, darf nicht zum Zuge kommen, auch wenn es im übrigen die Zuschlagskriterien erfüllt.

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VPRRS 2006, 0150
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2005 - 2 VK 54/05

1. Ist ein Bieter der Auffassung, dass die Leistungsanforderungen des Auftraggebers bezogen auf den Zweck der Maßnahme nicht optimal sind und das Vorhaben anders und preisgünstiger verwirklicht werden kann, hat er die Möglichkeit, neben oder auch anstelle des Hauptangebotes ein Nebenangebot abzugeben und bereits mit der Abgabe des Angebotes die technische Gleichwertigkeit darlegen.*)

2. Der dem Auftraggeber zustehende subjektive und objektive Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Gleichwertigkeit der Gebrauchstauglichkeit kann ihm nicht durch den Bieter genommen werden, selbst wenn dessen Vorschläge möglicherweise dem gedachten Verwendungszweck genauso gut oder besser dienen.*)

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VPRRS 2006, 0148
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachweis für die gewerbsmäßige Tätigkeit

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2005 - 2 VK 38/05

1. Als geeigneter Nachweis für die gewerbsmäßige Tätigkeit auf einem bestimmten Gebiet kann bei Handwerksbetrieben die Eintragung in die Handwerksrolle angesehen werden, nicht aber für einen industriellen Betrieb die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer, sondern nur die Eintragung im Gewerbezentralregister.*)

2. Im Einzelnen ungenannte "erhebliche Zweifel" an der Zuverlässigkeit eines Bieters können den Ausschluss seines Angebotes gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A nicht rechtfertigen.*)

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VPRRS 2006, 0147
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlender Angaben?

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.06.2005 - VK 20/05

1. Verlangt der Auftraggeber in der Ausschreibung die Nennung von Fabrikats- und Typenangaben und nennt der Bieter nur das Fabrikat und den Gegenstand, weil eine den Anforderungen entsprechende Sonderanfertigung angeboten wird, so sollte der Bieter in seinem Angebot diesen Sachverhalt erklären. Fehlt diese Erklärung, ist aber der Ausschluss des Angebotes nicht gerechtfertigt, wenn durch eine nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A zulässige Rückfrage der Grund für das Fehlen der Typenangabe geklärt werden kann.*)

2. Auch ein Fehler im Leistungsverzeichnis, der dazu führt, dass kein Bieter ein der Leistungsbeschreibung entsprechendes Angebot abgegeben hat, zwingt nicht zur Aufhebung der Ausschreibung, wenn es sich dabei um ein untergeordnetes Detail eines einzelnen Gerätes im Rahmen einer umfangreichen Ausschreibung handelt.*)

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VPRRS 2006, 0145
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufklärungsersuchen: Beantwortung widerspruchsfrei und nachvollziehbar

VK Thüringen, Beschluss vom 30.01.2006 - 360-4003.20-055/05-EF-S

Vermutet der öffentliche Auftraggeber einen unangemessen niedrigen Angebotspreis und ersucht er den Bieter daher um Erläuterung seiner Kalkulation, muss der Bieter die Anfrage des Auftraggebers widerspruchsfrei, nachvollziehbar und fristgerecht beantworten. Andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2006, 0144
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann liegt Mischkalkulation vor?

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2005 - VK 14/05

1. Die angebotenen Preise müssen wahre bzw. echte Preise sein, die vollständig, transparent und damit geeignet sein, die unterschiedlichen Angebote - nicht nur in der Endsumme, sondern auch nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04) in den Einzelpositionen - zu vergleichen. Davon kann ausgegangen werden, wenn die Preise auf einer Kalkulation beruhen, die die zur Erstellung der Leistung erforderlichen, tatsächlichen, ggf. individuell unterschiedlichen Kosten wiedergeben. Die Vergleichbarkeit der Preise verlangt nicht, dass alle Bieter die gleichen Kostenelemente berücksichtigen müssen. Vielmehr sollen im Wettbewerb alle Vorteile eines Bieters in Bezug auf die zu erstellende Leistung Berücksichtigung finden.*)

2. Von einer Mischkalkulation ist dann auszugehen, wenn die Einheitspreise zu einzelnen Positionen im Angebot des Bieters im Verhältnis zur geforderten Leistung teilweise unter- und an anderer Stelle überpreist sind, wie dies aus extrem niedrigen Einheitspreisen, aus nicht plausiblen, erheblichen Preisunterschieden bei gleichen oder ähnlichen Leistungsforderungen beim Bieter oder bei dem selben Nachunternehmer, aus gegenüber den Marktpreisen für gleichartige Leistungen deutlich überhöhten oder untersetzten Einheitspreisen oder gegenüber den Mitbietern deutlich überhöhten Preisen abgeleitet werden kann.*)

3. Für das Vorliegen einer Mischkalkulation ist der Auftraggeber darlegungspflichtig. Unmöglich und daher nicht erforderlich ist dagegen der Nachweis durch den Auftraggeber, wo die fehlenden Kosten in einer bestimmten Position in einer anderen "versteckt" sind. Der begründete Anschein einer Mischkalkulation erlegt dem Bieter aber eine höhere Erläuterungs- und Begründungspflicht auf. Voraussetzung für die Annahme einer Mischkalkulation ist jedoch nicht das Zugeständnis des Bieters, dass er seinem Angebot eine Mischkalkulation zugrunde gelegt hat.*)

4. Die Pflicht zur Aufklärung des genauen Inhaltes des Angebotes nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A beschränkt sich nicht auf den Verweis auf den angebotenen Gesamtpreis mit der Erklärung, dass der Bieter dazu stehe. Zu der gebotenen Erläuterung und Begründung der Einheitspreise reicht es nicht aus, auf im Allgemeinen Sinne plausible Umstände zu verweisen, sondern der Bieter muss seine Kalkulationsansätze offen legen und ggf. durch entsprechende Belege, einschließlich der Angebote der Nachunternehmer, oder Erklärungen glaubhaft machen.*)

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VPRRS 2006, 0143
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Fehlende Typenbezeichnung: Zwingender Ausschluss!

VK Hessen, Beschluss vom 24.10.2005 - 69d-VK-62/2005

1. Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass dem Antrag auf Aufhebung der Aufhebung der Ausschreibung stattgegeben werden kann, ist die Wertbarkeit des Angebots des Antragstellers. Hieran fehlt es, wenn sein Angebot wegen des Fehlens geforderter Erklärungen auszuschließen ist.*)

2. Ist im Leistungsverzeichnis die Angabe eines Typenbezeichnung verlangt, muss bei Fehlen dieser Angabe das Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst b) VOB/A ausgeschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn der geforderte Qualitätsstandard auch durch die detaillierten Vorgaben des Leistungsverzeichnisses definiert ist, exakte Typenangaben daher entbehrlich sind, denn die Vergabestelle hat diese exakten Angaben verlangt, um prüfen zu können, ob die angebotenen Produkte den ausgeschriebenen Erfordernissen gerecht werden.*)

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VPRRS 2006, 0138
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zum Einwand "Unvollständiges Angebot" - Treu und Glauben

OLG Dresden, Urteil vom 27.01.2006 - 20 U 1873/05

1. Hat ein öffentlicher Auftraggeber Bauleistungen nach VOB/A öffentlich ausgeschrieben, sich dementsprechend als Adressaten der abzugebenden Angebote bezeichnet und einen Vertragsschluss im eigenen Namen angekündigt, so ist er für einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Vergabe auch dann der richtige Beklagte, wenn der Bauvertrag mit dem ausgewählten Bieter über das ausgeschriebene Vorhaben mit Wissen und Wollen des Auftraggebers im Namen eines Dritten geschlossen wird, der dem Auftraggeber intern für die Beschaffung der Bauleistung einzustehen hat.*)

2. Ein Auftraggeber kann sich gegenüber dem Schadensersatzanspruch eines Bieters nach Treu und Glauben nicht auf die Unvollständigkeit von dessen Angebot berufen, wenn er dieses Angebot von einem konkurrierenden Mitbieter hat ausführen lassen, der seinerseits in der Angebotsfrist ein der tatsächlichen Leistung nicht entsprechendes Angebot abgegeben hatte und dessen nachgereichtes Angebot jedenfalls z. T. an den nämlichen formalen Mängeln leidet wie die Offerte des unberücksichtigt gebliebenen Bieters.*)

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VPRRS 2006, 0137
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kampfmittelbeseitigung als Dienstleistungsauftrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.01.2006 - Verg 93/05

1. Die Kampfmittelbeseitigung stellt einen Dienstleistungsauftrag dar, soweit nicht konkrete Bauvorhaben, bezüglich deren Ausführung oder Planung die ausgeschriebenen Kampfmittelräumungsmaßnahmen gleichzeitig erfolgen sollen, vorliegen.

2. Kann ein Bieter - als newcomer - mit dem Teilnahmeantrag geforderte Eignungsnachweise nicht vorlegen, ist der Teilnahmeantrag zwingend auszuschließen.

3. Fordert der Auftraggeber Referenzen über durchgeführte vergleichbare Leistungen, genügt die Angabe von Rahmenverträgen als Referenz nicht. Allein der Abschluss von Rahmenverträgen belegt nicht, dass ein Bieter über die notwendige Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit zur Ausführung von konkreten ausgeschriebenen Aufträgen verfügt.

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VPRRS 2006, 0136
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Fabrikatsangaben und Nennung von Leitfabrikaten

VK Thüringen, Beschluss vom 03.03.2006 - 360-4002.20-004/06-ABG

1. Die Angabe von unverbindlichen Richtpreisen anstelle von geforderten festen Einheitspreisen bedeutet eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen und führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

2. Fehlende Fabrikatsangaben führen trotz Nennung von Leitfabrikaten und der Klausel, dass dann, wenn der Bieter keine Fabrikatsangabe macht, das Leitfabrikat als angeboten gilt, zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

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VPRRS 2006, 0135
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vollständigkeit der Nachunternehmererklärungen

OLG Schleswig, Beschluss vom 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05

1. Die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB und (damit) der Zugang zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz entfällt nur, wenn eindeutige und zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die die Chance auf Zuschlagserteilung zunichte machen.

2. Ein Prüfzeugnis kann auch nachgereicht werden, weil damit gemäß § 24 VOB/A nur aufgeklärt wird, ob das angebotene Produkt die Anforderungen der DIN EN 1317-2 erfüllt. Der Angebotsinhalt wie auch der Bieterwettbewerb werden dadurch nicht nachträglich verändert.

3. Grundsätzlich gilt, dass ein Angebot ohne die (geforderte) Angabe, in welchem Umfang Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen, nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A entspricht und deshalb gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A auf der ersten Stufe aus der Angebotswertung auszuschließen ist.

4. Allein die fehlende Angabe von Leistungsbereichen und Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung begründet keinen Ausschlussgrund, wenn eine hinreichend klare gegenständliche Zuordnung der “schlagwortartig” bezeichneten Nachunternehmerleistungen möglich ist.

5. Die - im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A "geforderten" - Erklärungen sind solche, die für eine wettbewerbliche und transparente Angebotswertung und Vergabeentscheidung erforderlich sind. Die Erklärungen der Bieter sind insofern kein Selbstzweck, sondern Wettbewerbshandeln. Dementsprechend greift die "scharfe" Sanktion eines zwingenden Angebotsausschlusses nur beim Fehlen solcher Erklärungen oder Erklärungsteile, die kalkulationserheblich sind und sich im Wettbewerb auswirken.

6. Ob eine “geforderte Erklärung” so, wie sie von der Vergabestelle für einen transparenten und dem Gleichbehandlungsgebot entsprechenden Angebotsvergleich benötigt wird, abgegeben worden ist, ist inhaltlich danach zu prüfen, ob die Vergabestelle sich über die Erfüllung der maßgeblichen Kriterien der Vergabeentscheidung hinreichende Gewissheit verschaffen kann. Daraus folgt, dass sich die Anwendung der § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3, § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A nicht darin erschöpfen kann, eine schematische "Vollständigkeitskontrolle" der Bietererklärungen vorzunehmen.

7. Im Fall einer Nachunternehmererklärung geht es der Vergabestelle um die Gewinnung von Grundlagen zur Beurteilung der Eignung und der Zuverlässigkeit des Bieters (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A), weiter kann es um die Feststellung der "Selbstausführungsquote" (vgl. § 4 Nr. 8 Abs. 1 S. 1 VOB/B) und der Wirtschaftlichkeit des Angebots i. S. d. § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A gehen. Werden diese Anforderungen erfüllt, sind verbleibende geringfügige Unschärfen in der Nachunternehmererklärung hinzunehmen, soweit sie nicht wesentliche Teilleistungen betreffen. Ansonsten geriete die Angebotsprüfung zu einem "überspitzten Formalismus, der dem Wettbewerb nicht dienlich" ist.

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VPRRS 2006, 0132
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mischkalkulation: Angabe von Baustellengemeinkosten

OLG Rostock, Beschluss vom 08.03.2006 - 17 Verg 16/05

Fehlt es an einer Vorgabe der Vergabestelle zur Berücksichtigung der Gemeinkosten, können diese Kosten auch nicht in unzulässiger Weise verlagert worden sein.

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VPRRS 2006, 0131
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unvollständige Formblätter EFB-Preis 1a, 1b und Angebotsausschluss

VK Thüringen, Beschluss vom 07.02.2006 - 360-4002.20-063/05-EF-S

1. Unvollständige Formblätter EFB-Preis 1a, 1b führen zwingend zum Ausschluss eines Angebots.

2. Ist eine gesonderte Rüge von Vergaberechtsverletzungen gegenüber der Vergabestelle in einem Nachprüfungsverfahren regelmäßig entbehrlich, so ändert dieser Grundsatz nichts daran, dass gleichwohl solche Verletzungshandlungen rechtzeitig geltend zu machen sind.

3. Eine Beschränkung auf das rein nationale RAL-Gütezeichen als Qualitätsnachweis ist rechtswidrig.

4. Die Preisangabe einer Position mit 0,00 € stellt begrifflich und tatsächlich eine Aussage zum Angebotspreis dar.

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VPRRS 2006, 0130
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Zwischenentscheidung über die Erledigung infolge Zuschlagserteilung

VK Thüringen, Beschluss vom 09.01.2006 - 360-4002.20-063/05-EF-S

1. Eine Zwischenentscheidung über die Erledigung infolge Zuschlagserteilung ist zulässig.

2. Hält der Bieter trotz Erledigung infolge Zuschlagserteilung seinen Nachprüfungsantrag aufrecht, ist der Antrag als unzulässig abzuweisen und lediglich noch eine Kostenentscheidung zu treffen.

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VPRRS 2006, 0126
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabe von Bauaufträgen auf 25 Jahre

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.02.2006 - VK 29/05

1. Eine Vergabe von Bauaufträgen in dreifacher Millionenhöhe auf 25 Jahre und mehr in Form von rahmenvertragsähnlichen Vereinbarungen verstößt gegen das Wettbewerbsgebot des § 97 Abs. 1 GWB.*)

2. Intransparente, nicht dargelegte Berechnungen eines Ausschlusskriteriums können einen Verstoß gegen das Transparenzgebot darstellen.*)

3. Kalkulationsrelevante Listen müssen allen Bietern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Nicht verhandelbare Vorgaben müssen auch im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens erkennbar sein.*)

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VPRRS 2006, 0123
BauvertragBauvertrag
Nicht beauftragte Alternativpositionen keine Vertragsbestandteile

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2005 - 22 U 150/04

Alternativpositionen, deren Gleichwertigkeit nicht mit den in der Ausschreibung geforderten Nachweisen belegt wird, gelten als nicht angeboten und werden ohne gesonderte Beauftragung nicht Vertragsbestandteil.

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VPRRS 2006, 0119
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklare Angaben im Nachunternehmerverzeichnis

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.06.2005 - 1 VK 29/05

1. Benennt der Bieter im Nachunternehmerverzeichnis zu den einzelnen Positionen jeweils mehrer durch "oder" verbundene Nachunternehmer, so ist sein Angebot nicht eindeutig und von der Vergabe auszuschließen.

2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. a) VOB/A können Unternehmen ausgeschlossen werden, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist. Wenn die Vergabestelle von einem solchen Sachverhalt erst nachträglich – also nach Angebotsabgabe – erfährt, ist sie nicht gehindert und sogar verpflichtet, die Prüfung der Leistungsfähigkeit nochmals aufzugreifen.

3. Zu der Frage, ob ein Bieter, der weniger als 25% der ausgeschriebenen Bauleistungen in Eigenregie erbringen kann bzw. will, von der Vergabe auszuschließen ist.

4. Liegt eine Konstellation vor, in der unter Beachtung aller Beurteilungsspielräume des Auftraggebers die Erteilung des Zuschlages an den Antragsteller die einzig rechtmäßige Entscheidung ist, kommt die Anweisung der Vergabekammer an den Auftraggeber in Betracht, dem Antragsteller den Zuschlag zu erteilen.

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VPRRS 2006, 0116
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pflicht zur mehrmaligen Versendung der Verdingungsunterlagen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005 - Verg 75/05

1. Die Vergabestelle ist im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren grundsätzlich verpflichtet, dem Bieter die Verdingungsunterlagen erneut zuzusenden, wenn sie z.B. auf dem Postweg verloren gegangen sind. Insoweit ist es auch nicht Sache der Vergabestelle, zu entscheiden, ob noch eine ausreichende Kalkulationszeit verbleibt oder nicht; dies ist Angelegenheit des Bieters.

2. Die Vergabestelle ist dann, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass die Verdingungsunterlagen z.B. auf dem Postweg nur zu einem Bieter verloren gegangen sind, nicht zur Verschiebung des Eröffnungstermins verpflichtet.

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VPRRS 2006, 0114
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmereinsatz im Rahmen der VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005 - Verg 69/05

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch in einem schriftlichen Verfahren erfüllt werden.

2. Fordert der Auftraggeber gemäß einem Angebotsvordruck eine Erklärung zum Nachunternehmereinsatz und kreuzt ein Bieter keine der angegebenen Wahlmöglichkeiten an bzw. gibt er zum geplanten Nachunternehmereinsatz auch sonst keinerlei ausdrückliche Erklärung ab, ist das Angebot deshalb unvollständig und kann ermessensfehlerfrei ausgeschlossen werden.

3. Der öffentliche Auftraggeber auch bei Vergaben nach dem zweiten Abschnitt der VOL/A Angaben über den Nachunternehmereinsatz verlangen. Die Rechtsprechung des EuGH zur Zulässigkeit des Nachunternehmereinsatzes steht dem nicht entgegen.

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IBRRS 2006, 0619
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung für Baugrund- und Gründungsgutachten

OLG Celle, Urteil vom 28.11.2003 - 7 U 93/03

1. Wird ein Architekt/Ingenieur mit der Ausführung von Rammkern-Sondierbohrungen und Rammsondierungen zum Zwecke der Baugrunderkundung sowie mit der Erstellung eines Baugrund- und Gründungsgutachtens nebst Ausführungsvorschlägen mit Kostenschätzungen beauftragt, so sind die geschuldeten erfolgsbezogenen Leistungen werkvertraglich einzuordnen.

2. Standsicherheitsberechnungen fallen nicht nur im Rahmen des Leistungsbildes der §§ 55, 64 HOAI an, sondern, wie unmittelbar aus dem Wortlaut des § 91 Abs. 2 Nr. 5 HOAI folgt, vor allem im Zusammenhang mit der Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung nach § 92 Abs. 1 HOAI.

3. Der Regelung in § 91 Abs. 2 Nr. 5 HOAI kommt der Charakter eines Auffangtatbestandes zu; von seinem Anwendungsbereich werden nur solche Setzungsberechnungen erfasst, die außerhalb des § 91 Abs. 2 Nr. 1 HOAI bzw. der §§ 55, 64 HOAI anfallen.

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VPRRS 2006, 0105
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestbedingungen für Nebenangebote bei losweiser Ausschreibung

VK Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2005 - VK 9/05

1. Bei der Rüge muss das Wort „Rüge“ nicht ausdrücklich verwendet werden. Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die Mitteilung so hinreichend bestimmt ist, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, den beanstandeten Fehler zu erkennen und zu beheben.

2. Verlangt die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Angaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) für zur Verwendung bei der Auftragserfüllung vorgesehene Produkte, ohne dass der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot macht, führt dies ohne Wertungsermessen der Vergabestelle zwingend zum Angebotsausschluss.

3. Bei einer losweisen Ausschreibung müssen für den Fall der Zulassung von Nebenangeboten grds. die Mindestbedingungen separat für die Lose festgelegt werden.

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VPRRS 2006, 0104
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung trotz Insolvenzverfahrens?

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2005 - VK 7/05

1. Ein Bieter, der in einem noch nicht durch Zuschlagserteilung abgeschlossenen Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren einleitet, kommt ein schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des § 13 VgV nicht mehr zu.

2. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor der Eingehung eines wirtschaftlichen Risikos. Die Vorschrift schützt aber auch den Mitbewerber, der sich gleichfalls an der Ausschreibung beteiligt hat und zu Recht erwartet, dass seinem Angebot nicht ein unseriös kalkuliertes Angebot vorgezogen wird, bei dem die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung möglicherweise nicht sichergestellt ist.

3. Der Auftraggeber hat gemäß § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. a) VOB/A einen Beurteilungsspielraum, den die Vergabekammer nicht vorwegnehmen kann. Es kann insoweit einem Auftraggeber nicht verwehrt werden, im Falle der Insolvenz mit dem Insolvenzverwalter „Verhandlungen“ zu führen.

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VPRRS 2006, 0103
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch ein Begleitschreiben

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2005 - VK 6/05

1. Ist das Angebot eines Bieters zwingend auszuschließen, fehlt seiner Bewerbung um den Auftrag von vornherein die Aussicht auf Erfolg. Er kann aus diesem Grund nicht darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 2 GWB entstanden ist oder zu entstehen droht.

2. Änderungen an den Verdingungsunterlagen können auch durch ein Begleitschreiben erfolgen.

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VPRRS 2006, 0102
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsausschluss bei widersprüchlichen Nachunternehmerangaben

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2005 - VK 4/05

1. Wählt die Vergabestelle die EU-weite Ausschreibung im offenen Verfahren und gibt sie eine Vergabekammer als Nachprüfungsbehörde in der Bekanntmachung an, hat sie erklärt, die ausgeschriebene Leistung dem sog. 80%-Kontingent zuordnen zu wollen, so dass der Anwendungsbereich des vierten Abschnitts des GWB eröffnet ist.

2. Bei Widersprüchen im Formblatt EVM NU bzw. EFB-Preis über den Nachunternehmereinsatz ist das Angebot wegen unklarer und unvollständiger Angaben auszuschließen.

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VPRRS 2006, 0101
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsausschluss bei widersprüchlichen Nachunternehmerangaben

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2005 - VK 3/05

1. Wählt die Vergabestelle die EU-weite Ausschreibung im offenen Verfahren und gibt sie eine Vergabekammer als Nachprüfungsbehörde in der Bekanntmachung an, erklärt sie, die ausgeschriebene Leistung dem sog. 80%-Kontingent zuordnen zu wollen, so dass der Anwendungsbereich des vierten Abschnitts des GWB eröffnet ist.

2. Bei Widersprüchen im Formblatt EVM NU bzw. EFB-Preis über den Nachunternehmereinsatz ist das Angebot wegen unklarer und unvollständiger Angaben auszuschließen.

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VPRRS 2006, 0100
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berücksichtigung von Preisnachlässen

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2005 - VK 8/05

1. Wenn der Nachprüfungsantrag vor Zuschlagserteilung zugestellt wurde, kann sich die Antragstellerin nicht auf die Verletzung des § 13 VgV berufen, da die Vorinformation keinem eigenständigen vergaberechtlichen Selbstzweck dient.*)

2. Erst die positive Kenntnis von der Wertung von Nebenangeboten setzt die Rügefrist hinsichtlich fehlender Mindestanforderungen für Nebenangebote in Gang, sofern der Bieter nicht selbst Nebenangebote eingereicht hat.*)

3. Hat der Auftraggeber entgegen Artikel 19 BKR keine Angaben zu Mindestbedingungen gemacht, können Änderungsvorschläge nicht berücksichtigt werden. Die in dem Formblatt EVM (B) BwB/E enthaltenen Bedingungen für die Einreichung von Nebenangeboten stellen solche Anforderungen nicht dar.*)

4. Bei der Frage der Berücksichtigung von Preisnachlässen mit Bedingungen kommt es darauf an, dass die Bedingungen praktisch erfüllbar und bestimmbar sein müssen (hier: Zahlungsplan, fristgemäße Vorlage von Rohbauzeichnungen).*)

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VPRRS 2006, 0099
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

VG Neustadt, Beschluss vom 22.02.2006 - 4 L 245/06

Erfolgt die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, so ist für die Überprüfung der Vergabeentscheidung unterhalb der Schwellenwerte der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben.*)

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VPRRS 2006, 0098
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

VG Neustadt, Beschluss vom 20.02.2006 - 4 L 210/06

1. Wird im vorläufigen Rechtsschutzverfahren von einem Beteiligten die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges gerügt, ist die grundsätzlich vom Gericht gemäß § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG zu treffende Vorabentscheidung entbehrlich, wenn im Einzelfall eine schnelle Entscheidung geboten ist und dem Rechtsschutzsuchenden im Falle des Abwartens der Beschwerdefrist ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden droht.*)

2. Für die Überprüfung von Vergabeentscheidungen unterhalb der Schwellenwerte ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (wie Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 4 L 1715/05, IBR 2006, 40).*)

3. Bleiben die Erklärungen eines Bieters zum Nachunternehmereinsatz trotz Auslegung unklar, mehrdeutig, widersprüchlich oder unvollständig, so geht dies zu Lasten des Bieters; das Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)

4. Genügt das Angebot eines Bieters nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A, kann der Nachprüfungsantrag des Bieters unabhängig davon keinen Erfolg haben, ob auch die Angebote der anderen verbliebenen Bieter auszuschließen sind.*)

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VPRRS 2006, 0097
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vom Leitfabrikat abweichendes Produkt nicht bezeichnet: Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 11.05.2005 - 17-04/05

1. Wenn von den Bietern abgeforderte Angaben für eine Produktidentifizierung und -bewertung sowie ein Vergleich der Angebote untereinander nicht ausreichen, ist eine ordnungsgemäße Wertung dieses Angebotes nicht möglich. Ein derart unklares, weil unvollständiges Angebot, ist nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 i. V. m. § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A auszuschließen.*)

2. Die Bedingung in § 21 Nr.1 Abs.1 Satz 3 VOB/A: "Die Angebote sollen nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten", schließt eine Herstellerauswahl wie sie von einem Bieter angeboten wurde nicht per se aus. Die hier angesprochenen Bewerbungsbedingungen treffen eine insoweit ergänzende Regelung, als ein Angebot nach den Bewerbungsbedingungen das Angebot, die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten muss. Auch dadurch ist die Möglichkeit mehrere Hersteller einzutragen, also ein Mehr an Erklärungen abzugeben, nicht ausgeschlossen. Die Erklärung zum Auswählen, die ein Bieter angeboten hat, ist aber nach dem bürgerlichen Recht in Verbindung mit § 28 Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen, weil eine derartige Erklärung kein "Angebot" ist.*)

3. Wird ein vom vorgegebenen Leitfabrikat abweichendes Produkt angeboten, ohne dieses wie verlangt zu bezeichnen, kann die im Leistungsverzeichnis vorausgesetzte Gleichwertigkeit des vorgesehenen Fabrikats nicht geprüft und das Angebot nach Qualitätsgesichtspunkten nicht bewertet werden. Dieses Manko kann auch nicht durch eine eventuelle Nachverhandlung behoben werden, weil aufgrund der Vielzahl von unzureichenden Fabrikatsangaben die Grenze einer zulässigen Aufklärung i. S. von § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A deutlich überschritten wäre.*)

4. Nach dem systematischen Aufbau des § 25 VOB/A muss der öffentliche Auftraggeber als erstes prüfen, welche Angebote zwingend auszuschließen sind. In der zweiten Phase ist die Eignung der Bieter zu beurteilen, anschließend in der 3. Phase die Angemessenheit der Angebotspreise zu werten und in der 4. Phase die Auswahl des unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichsten Angebots zu treffen. Bei der Wertung der Angebote ist dabei auf die klare Trennung der einzelnen Wertungsschritte zu achten. Bei der Ermittlung desjenigen Angebots, auf das der Zuschlag zu erteilen ist, muss zwischen den bieterbezogenen Eignungskriterien und den angebotsbezogenen Zuschlagskriterien, die die letzte Wertungsphase betreffen, strikt unterschieden werden.*)

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VPRRS 2006, 0096
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind Leitfabrikate unzulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 28.04.2005 - 13-03/05

1. Nach § 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A dürfen Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse nur unter den dort aufgeführten Voraussetzungen und mit dem Zusatz "gleichwertiger Art" verwendet werden, um einen Wettbewerb zwischen verschiedenen Erzeugnissen sicher zu stellen. Dieser Gesetzeszweck gebietet es, dass ein Bieter, auch wenn er das Leitfabrikat anbieten könnte, ein anderes Produkt zu günstigeren Konditionen in sein Angebot aufnehmen und die fehlerhafte Ausschreibung auch beanstanden kann. § 9 Nr. 5 Abs. 2 hat Bieter schützende Funktion.*)

2. Die Vergabestelle muss es sich anrechnen lassen, wenn ein Bieter sein System anbietet und die für dieses System verfügbaren Preise einträgt. Das Angebot ist insofern vollständig und es liegt keine unzulässige Änderung oder ein unvollständiges Angebot vor.

Ob es sich um eine unzulässige Mischkalkulation oder um systembedingte Preise handelt, hat die Vergabestelle in einer erneuten Prüfung und Wertung, gegebenenfalls nach Einschaltung eines Sachverständigen nach § 7 VOB/A, zu beurteilen.*)

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VPRRS 2006, 0095
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Erklärungen führen zum Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 19.04.2005 - 10-03/05

Die Vergabestelle hat gemäß § 10 VOB/A Erklärungen mit dem Angebot verlangt. Es handelt sich zum einen um Angaben, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind und zum anderen um kalkulatorische Angaben. Die fehlenden Angaben führen zum zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 VOB/A. Die nachträgliche Vorlage kann nicht berücksichtigt werden. Der Ermessensspielraum der Vergabestelle geht hier gegen Null. Dass es sich um untergeordnete Positionen handelt, kann dahinstehen, eine "Bagatellgrenze" ist nicht vorgesehen.*)

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VPRRS 2006, 0094
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderte Eintragungen fehlen - Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 28.04.2005 - 09-03/05

1. Gibt eine Vergabestelle in der Leistungsbeschreibung vor, dass in einer dort angeführten Liste zwingend die geforderten Eintragungen vorzunehmen sind und dass ein Nichtausfüllen zum Angebotsausschluss führt, so muss derjenige Bieter, der diese Liste erst nachträglich vorlegt, von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A Abschnitt 2).*)

2. Die in einer Leistungsbeschreibung geforderten Eintragungen in einer dort aufgeführten Liste zählen zu den in § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A genannten "geforderten Erklärungen". Hierzu zählen nicht nur Willenserklärungen im rechtlichen Sinne, sondern beispielsweise auch die Unterlagen, die ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung vorzulegen hat sowie Nachweise, die zur näheren Bewertung der Angebote nach § 25 VOB/A erforderlich sind.*)

3. Die Antragstellerin war auch nicht deshalb von der Vorlage der geforderten Angaben in der Liste mit dem Angebot befreit, weil diese für eine ordnungsgemäße Angebotswertung, wie die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung selbst eingeräumt hat, erforderlich gewesen waren. Die vom BayObLG in seinem Beschluss vom 15.09.2005 - Verg 26/03 - genannte Ausnahme von der Entscheidung des BGH kann nur auf Erklärungen angewendet werden, die nicht Vertragsbestandteil werden sollen (z. B. Prüfzeugnisse etc.). Werden dagegen Erklärungen verlangt, welche auch Vertragsbestandteil werden, ist eine Vorlage bereits mit dem Angebot zwingend notwendig, um einen gerechten Wettbewerb gewährleisten zu können.

Enthält ein Angebot die in der Ausschreibung geforderten Erklärungen nämlich nicht oder nicht vollständig, so ist dies grundsätzlich geeignet, die Wettbewerbsstellung der Bieter zu verändern. Ein Vertrag auf der Grundlage einer Ausschreibung nach der VOB/A kommt gemäß § 28 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A zustande, wenn auf das Angebot des Bieters rechtzeitig und ohne Abänderungen der Zuschlag erteilt wird. Das Erfordernis einer unveränderten Annahme des Angebots setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Angebotseröffnung ein annahmefähiges Angebot vorliegt. An dieses Angebot ist der Bieter im Zeitraum zwischen dem Eröffnungstermin und dem Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden (§ 19 Nr. 1 und 3 VOB/A). Ein Bieter, der kein annahmefähiges Angebot abgegeben hat, weil in seinem Angebot in der Ausschreibung geforderte Erklärungen fehlen, ist an sein Angebot nicht gebunden. Er hat daher in Bezug auf die Bindung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Bietern, die ein annahmefähiges Angebot abgegeben haben und somit an dieses gebunden sind.*)

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VPRRS 2006, 0093
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Realisierungswettbewerb: Muss erster Preisträger beauftragt werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 19.05.2005 - 18-04/05

1. Nach § 25 Abs. 9 VOF sollen bei Realisierung der Wettbewerbsaufgabe einem oder mehreren der Preisträger die weitere Planungsleistungen nach Maßgabe der GRW 1995 übertragen werden. Daraus kann keine Verpflichtung des Auslobers hergeleitet werden, den ersten Preisträger mit der weiteren Planung beauftragen zu müssen. Der Auslober muss nur unter den Preisträgern einen oder mehrere für den weiteren Planungsauftrag auswählen.*)

2. Die Vergabestelle verstößt jedoch gegen das Transparenzgebot, wenn die Vergabeakte keinen den Anforderungen des § 18 VOF entsprechenden Vergabevermerk über die Auswertung und Bewertung der Angebote der Bewerber enthält, die die Vergabestelle aus dem Bieterkreis für Verhandlungsgespräche ausgewählt hat.*)

3. Wenn es sich wie im vorliegenden Fall um ein Verhandlungsverfahren handelt, ist nicht notwendigerweise ein zusammenhängender Vergabevermerk zu fordern. § 18 VOF ist aber wie § 30 VOB/A und § 30 VOL/A dahingehend auszulegen, dass das Vergabeverfahren und alle wesentlichen Entscheidungen laufend und in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren sind.*)

4. § 16 Abs. 3 VOF verpflichtet die Auftraggeber in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung alle Auftragskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.

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VPRRS 2006, 0092
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen

VK Südbayern, Beschluss vom 03.05.2005 - 15-03/05

1. Gemäß Art. 19 Abs. 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG können die Auftraggeber bei Aufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden sollen, die von Bietern vorgelegten Änderungsvorschläge berücksichtigen, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Die Auftraggeber erläutern in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen (Art. 19 Abs. 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG).*)

2. Der Bieter ist verpflichtet, mit der Angebotsabgabe den Inhalt seines Nebenangebots und die daraus geschuldete Leistung klar darzulegen. Von Auftraggeberseite ist bei der Wertung von Nebenangeboten zu prüfen, ob die vorgeschlagene Leistung durchführbar ist und ob damit die im Amtvorschlag geforderte Qualität eingehalten wird. Deshalb müssen Nebenangebote so gestaltet sein, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, diese zu prüfen und zu werten und dabei festzustellen, ob diese gleichwertig, etwa auch baurechtlich zulässig, oder für sie zweckdienlich sind. Dies verpflichtet den Bieter zu einer eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung seines Nebenangebots, wie es entsprechend § 9 Nr. 1 VOB/A vom Auftraggeber bei der Abfassung der Verdingungsunterlagen verlangt wird.*)

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VPRRS 2006, 0091
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Militärische Bauvergaben unterliegen dem Vergaberecht

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2005 - VK 2-159/05

1. Von der deutschen Bauverwaltung durchgeführte Baumaßnahmen, die der Erweiterung von Stützpunkten alliierter Streitkräfte in Deutschland dienen, unterfallen den deutschen Vergaberechtsvorschriften auch dann, wenn sie aus Mitteln der ausländischen Streitkräfte endfinanziert werden.

2. Weder das NATO-Truppenstatut noch die Grundsätze für Auftragsbauten (ABG 1975) stellen ein eigenes Regelwerk zur Auftragsvergabe dar, das die Anwendbarkeit der Vorschriften des GWB und der VgV ausschließen könnte.

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VPRRS 2006, 0090
BauvertragBauvertrag
Mehrkosten wegen kontaminierter Betonbeschichtung im Pauschalpreis?

KG, Urteil vom 14.02.2006 - 21 U 5/03

1. Die VOB/A besteht nicht aus Rechtsnormen, sondern stellt eine interne Verwaltungsanweisung dar.

2. Aus § 9 VOB/A lässt sich keine vertragsimmanente Risikobeschränkung zu Gunsten des Auftragnehmers ableiten.

3. Der Auftraggeber ist durch § 9 VOB/A nicht gehindert, eine offene und vollständige Risikoübertragung auf den Auftragnehmer zu vereinbaren.

4. Legt der Auftraggeber im Rahmen der Vertragsverhandlungen offen und gibt zu erkennen, dass er dieses Risiko auf den Auftragnehmer übertragen will, ohne dass sich dazu eine eindeutige Beschreibung in den Vertragsunterlagen befindet, ist ein Vertrauen des Auftragnehmers, kein ungewöhnliches Wagnis i.S. von § 9 VOB/A aufgebürdet zu bekommen, nicht begründet.

5. Die offene Überbürdung dieser Risiken führt nicht zu einem Schadensersatzanspruch wegen c.i.c.; es fehlt an dem erforderlichen Vertrauen des Auftragnehmers sowie an der Schutzwürdigkeit eines etwaigen Vertrauens.

6. Die Rechtsprechung über die Wissenszurechnung soll die organisatorische Aufteilung von Wissen kompensieren, nicht aber die Zurechnung erweitern. Die Zurechnung von Wissen des Rechtsvorgängers kommt daher ohne weitere Gründe weder bei natürlichen noch bei juristischen Personen in Betracht.




VPRRS 2006, 0088
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch "bekannte Bieter" müssen Referenzliste vorlegen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.2005 - VK-22/2005-B

1. Auch bei einem "bekannten Bieter" ist bei Fehlen einer angeforderten Referenzliste das Angebot unvollständig.

2. Bei Fehlen in der Baubeschreibung eingeforderter Unterlagen (hier: Bauablaufplan, Baustelleneinrichtungsplan, Erläuterungen zum Baugerüst) ist ein Angebot unvollständig.

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VPRRS 2006, 0085
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Alle Angebote fehlerhaft: Bieter ist trotzdem antragsbefugt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2005 - 11 Verg 13/05

1. Ein zwingend von der Angebotswertung auszuschließender Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag auf die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stützen, wenn auch hinsichtlich des in der Wertung verbliebenen Angebots des beigeladenen Bieters ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.

2. Dabei kommt es allein auf das Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes hinsichtlich beider Angebote gleich auf welcher Wertungsstufe an. Nicht maßgeblich ist, ob es sich um gleichartige Mängel im Rahmen einer Leistungsverzeichnis-Position oder in anderen für die Angebotswertung relevanten Bereichen handelt.

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VPRRS 2006, 0084
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05

1. Entsteht bei einem Bieter aufgrund der bei Submission verlesenen Preise der Verdacht, andere Bieter hätten Mischkalkulationen vorgenommen und unauskömmliche Preise kalkuliert, begründet dies noch keine Rügepflicht gemäß § 107 Abs. 3 GWB. Ein vermeintlich fehlerhaftes Angebot eines anderen Bieters stellt noch keinen zu rügenden Vergabeverstoß dar, sondern erst eine Entscheidung oder eine Maßnahme der Vergabestelle, durch die dieses vermeintlich fehlerhafte Angebot dem des Bieters vorgezogen wird.*)

2. Ist nach Ansicht eines Bieters eine losweise Vergabe aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen - unabhängig vom Inhalt der Angebote seiner Mitbewerber - in jedem Fall unwirtschaftlich, kann er mit diesem Vorbringen nur gehört werden, wenn er eine entsprechende Rüge i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB angebracht hat.*)

3. Die Antragsbefugnis eines Bieters gemäß § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ist bei einer aussichtslosen Position in der Wertungsreihenfolge nur dann zu bejahen, wenn diese Position durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist.*)

4. Wird entgegen den Ausschreibungsbedingungen mit dem Angebot kein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt, zieht dies den zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A nach sich.*)

5. Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern EFB-Preis 1a, 1b und 2 gefordert, führt die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluss von der Wertung nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A.*)

6. Von einem in den Verdingungsunterlagen gewährten Dispens, dass die Nachunternehmer erst auf Verlangen zu benennen sind, kann dann kein Gebrauch gemacht werden, wenn sich der Nachunternehmereinsatz nicht nur als Unterstützung einer eigenen Leistungserbringung darstellt, sondern als Generalübernahme ohne nennenswertes eigenes Zutun des Bieters. In diesen Fällen muss der betreffende Bieter mit Angebotsabgabe jedenfalls nachweisen, dass er über zu benennende Nachunternehmer verfügen kann und dass diese die aufgestellten Eignungskriterien erfüllen.*)

7. Die fehlende Leistungsfähigkeit eines Bieters kann und muss bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens beachtet werden. Ob sie zuvor bei der ersten Wertung bejaht wurde, spielt keine Rolle, wenn das Vertrauen auf ein vergaberechtswidriges Verhalten des Auftraggebers nicht schützenswert ist.*)

8. Die Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag ist in jedem Fall von der Wertungsfähigkeit der Antragstellerofferte abhängig zu machen, ohne die Angebote der übrigen Bieter in den Blick zu nehmen.*)

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VPRRS 2006, 0083
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.01.2006 - VK-SH 33/05

1. Ein Antragssteller trägt die Kosten der Vergabekammer nicht nur bei Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern auch dann, wenn er den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat und daher als Unterliegender i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB anzusehen ist.*)

2. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (oder auch der Beigeladenen) im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)

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IBRRS 2006, 0466; IMRRS 2006, 0282
BauvertragBauvertrag
Unerfahrener Bauherr: Wirksame Einbeziehung der VOB/B?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.12.2005 - 8 U 627/04

Bei einem bauunerfahrenen Bauherrn, dem eine Kenntnisverschaffung vom Inhalt der VOB/B bei Vertragsabschluss nicht ermöglicht worden ist, kommt eine wirksame Einbeziehung der VOB/B in den Werkvertrag nur in Betracht, wenn ein Architekt für den Bauherrn am konkreten Vertragsabschluss mitgewirkt hat.*)

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VPRRS 2006, 0080
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Die Vorschriften der VOL/B sind nicht Bestandteil d. Vergabeverfahrens

VK Münster, Beschluss vom 17.11.2005 - VK 21/05

1. Eine Auslegung der Verdingungsunterlagen bzw. der Leistungsbeschreibung hat aus der objektiven Sicht eines verständigen und mit Leistungen der ausgeschriebenen Art vertrauten Bieters zu erfolgen.*)

2. Die Vorschriften aus der VOL/B sowie ergänzende Bestimmungen, werden nach § 9 Nr. 2 VOL/A zwar Bestandteil des abzuschließenden Vertrages; sie sind aber nicht Bestandteil des Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Innerhalb eines Nachprüfungsverfahrens wird nur die ordnungsgemäße Anwendung der Vergabevorschriften aus den Verdingungsordnungen, Teil A, geprüft, nicht jedoch der Inhalt eines Vertrages nach der Zuschlagserteilung. Kommt es zu Widersprüchlichkeiten, gilt § 1 Nr. 2 VOL/B.*)

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