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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5422 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

VPRRS 2006, 0119
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklare Angaben im Nachunternehmerverzeichnis

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.06.2005 - 1 VK 29/05

1. Benennt der Bieter im Nachunternehmerverzeichnis zu den einzelnen Positionen jeweils mehrer durch "oder" verbundene Nachunternehmer, so ist sein Angebot nicht eindeutig und von der Vergabe auszuschließen.

2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. a) VOB/A können Unternehmen ausgeschlossen werden, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist. Wenn die Vergabestelle von einem solchen Sachverhalt erst nachträglich – also nach Angebotsabgabe – erfährt, ist sie nicht gehindert und sogar verpflichtet, die Prüfung der Leistungsfähigkeit nochmals aufzugreifen.

3. Zu der Frage, ob ein Bieter, der weniger als 25% der ausgeschriebenen Bauleistungen in Eigenregie erbringen kann bzw. will, von der Vergabe auszuschließen ist.

4. Liegt eine Konstellation vor, in der unter Beachtung aller Beurteilungsspielräume des Auftraggebers die Erteilung des Zuschlages an den Antragsteller die einzig rechtmäßige Entscheidung ist, kommt die Anweisung der Vergabekammer an den Auftraggeber in Betracht, dem Antragsteller den Zuschlag zu erteilen.

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VPRRS 2006, 0116
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pflicht zur mehrmaligen Versendung der Verdingungsunterlagen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005 - Verg 75/05

1. Die Vergabestelle ist im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren grundsätzlich verpflichtet, dem Bieter die Verdingungsunterlagen erneut zuzusenden, wenn sie z.B. auf dem Postweg verloren gegangen sind. Insoweit ist es auch nicht Sache der Vergabestelle, zu entscheiden, ob noch eine ausreichende Kalkulationszeit verbleibt oder nicht; dies ist Angelegenheit des Bieters.

2. Die Vergabestelle ist dann, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass die Verdingungsunterlagen z.B. auf dem Postweg nur zu einem Bieter verloren gegangen sind, nicht zur Verschiebung des Eröffnungstermins verpflichtet.

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VPRRS 2006, 0114
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmereinsatz im Rahmen der VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005 - Verg 69/05

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch in einem schriftlichen Verfahren erfüllt werden.

2. Fordert der Auftraggeber gemäß einem Angebotsvordruck eine Erklärung zum Nachunternehmereinsatz und kreuzt ein Bieter keine der angegebenen Wahlmöglichkeiten an bzw. gibt er zum geplanten Nachunternehmereinsatz auch sonst keinerlei ausdrückliche Erklärung ab, ist das Angebot deshalb unvollständig und kann ermessensfehlerfrei ausgeschlossen werden.

3. Der öffentliche Auftraggeber auch bei Vergaben nach dem zweiten Abschnitt der VOL/A Angaben über den Nachunternehmereinsatz verlangen. Die Rechtsprechung des EuGH zur Zulässigkeit des Nachunternehmereinsatzes steht dem nicht entgegen.

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IBRRS 2006, 0619
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung für Baugrund- und Gründungsgutachten

OLG Celle, Urteil vom 28.11.2003 - 7 U 93/03

1. Wird ein Architekt/Ingenieur mit der Ausführung von Rammkern-Sondierbohrungen und Rammsondierungen zum Zwecke der Baugrunderkundung sowie mit der Erstellung eines Baugrund- und Gründungsgutachtens nebst Ausführungsvorschlägen mit Kostenschätzungen beauftragt, so sind die geschuldeten erfolgsbezogenen Leistungen werkvertraglich einzuordnen.

2. Standsicherheitsberechnungen fallen nicht nur im Rahmen des Leistungsbildes der §§ 55, 64 HOAI an, sondern, wie unmittelbar aus dem Wortlaut des § 91 Abs. 2 Nr. 5 HOAI folgt, vor allem im Zusammenhang mit der Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung nach § 92 Abs. 1 HOAI.

3. Der Regelung in § 91 Abs. 2 Nr. 5 HOAI kommt der Charakter eines Auffangtatbestandes zu; von seinem Anwendungsbereich werden nur solche Setzungsberechnungen erfasst, die außerhalb des § 91 Abs. 2 Nr. 1 HOAI bzw. der §§ 55, 64 HOAI anfallen.

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VPRRS 2006, 0105
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestbedingungen für Nebenangebote bei losweiser Ausschreibung

VK Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2005 - VK 9/05

1. Bei der Rüge muss das Wort „Rüge“ nicht ausdrücklich verwendet werden. Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die Mitteilung so hinreichend bestimmt ist, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, den beanstandeten Fehler zu erkennen und zu beheben.

2. Verlangt die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Angaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) für zur Verwendung bei der Auftragserfüllung vorgesehene Produkte, ohne dass der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot macht, führt dies ohne Wertungsermessen der Vergabestelle zwingend zum Angebotsausschluss.

3. Bei einer losweisen Ausschreibung müssen für den Fall der Zulassung von Nebenangeboten grds. die Mindestbedingungen separat für die Lose festgelegt werden.

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VPRRS 2006, 0104
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung trotz Insolvenzverfahrens?

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2005 - VK 7/05

1. Ein Bieter, der in einem noch nicht durch Zuschlagserteilung abgeschlossenen Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren einleitet, kommt ein schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des § 13 VgV nicht mehr zu.

2. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor der Eingehung eines wirtschaftlichen Risikos. Die Vorschrift schützt aber auch den Mitbewerber, der sich gleichfalls an der Ausschreibung beteiligt hat und zu Recht erwartet, dass seinem Angebot nicht ein unseriös kalkuliertes Angebot vorgezogen wird, bei dem die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung möglicherweise nicht sichergestellt ist.

3. Der Auftraggeber hat gemäß § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. a) VOB/A einen Beurteilungsspielraum, den die Vergabekammer nicht vorwegnehmen kann. Es kann insoweit einem Auftraggeber nicht verwehrt werden, im Falle der Insolvenz mit dem Insolvenzverwalter „Verhandlungen“ zu führen.

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VPRRS 2006, 0103
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch ein Begleitschreiben

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2005 - VK 6/05

1. Ist das Angebot eines Bieters zwingend auszuschließen, fehlt seiner Bewerbung um den Auftrag von vornherein die Aussicht auf Erfolg. Er kann aus diesem Grund nicht darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 2 GWB entstanden ist oder zu entstehen droht.

2. Änderungen an den Verdingungsunterlagen können auch durch ein Begleitschreiben erfolgen.

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VPRRS 2006, 0102
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsausschluss bei widersprüchlichen Nachunternehmerangaben

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2005 - VK 4/05

1. Wählt die Vergabestelle die EU-weite Ausschreibung im offenen Verfahren und gibt sie eine Vergabekammer als Nachprüfungsbehörde in der Bekanntmachung an, hat sie erklärt, die ausgeschriebene Leistung dem sog. 80%-Kontingent zuordnen zu wollen, so dass der Anwendungsbereich des vierten Abschnitts des GWB eröffnet ist.

2. Bei Widersprüchen im Formblatt EVM NU bzw. EFB-Preis über den Nachunternehmereinsatz ist das Angebot wegen unklarer und unvollständiger Angaben auszuschließen.

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VPRRS 2006, 0101
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsausschluss bei widersprüchlichen Nachunternehmerangaben

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2005 - VK 3/05

1. Wählt die Vergabestelle die EU-weite Ausschreibung im offenen Verfahren und gibt sie eine Vergabekammer als Nachprüfungsbehörde in der Bekanntmachung an, erklärt sie, die ausgeschriebene Leistung dem sog. 80%-Kontingent zuordnen zu wollen, so dass der Anwendungsbereich des vierten Abschnitts des GWB eröffnet ist.

2. Bei Widersprüchen im Formblatt EVM NU bzw. EFB-Preis über den Nachunternehmereinsatz ist das Angebot wegen unklarer und unvollständiger Angaben auszuschließen.

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VPRRS 2006, 0100
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berücksichtigung von Preisnachlässen

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2005 - VK 8/05

1. Wenn der Nachprüfungsantrag vor Zuschlagserteilung zugestellt wurde, kann sich die Antragstellerin nicht auf die Verletzung des § 13 VgV berufen, da die Vorinformation keinem eigenständigen vergaberechtlichen Selbstzweck dient.*)

2. Erst die positive Kenntnis von der Wertung von Nebenangeboten setzt die Rügefrist hinsichtlich fehlender Mindestanforderungen für Nebenangebote in Gang, sofern der Bieter nicht selbst Nebenangebote eingereicht hat.*)

3. Hat der Auftraggeber entgegen Artikel 19 BKR keine Angaben zu Mindestbedingungen gemacht, können Änderungsvorschläge nicht berücksichtigt werden. Die in dem Formblatt EVM (B) BwB/E enthaltenen Bedingungen für die Einreichung von Nebenangeboten stellen solche Anforderungen nicht dar.*)

4. Bei der Frage der Berücksichtigung von Preisnachlässen mit Bedingungen kommt es darauf an, dass die Bedingungen praktisch erfüllbar und bestimmbar sein müssen (hier: Zahlungsplan, fristgemäße Vorlage von Rohbauzeichnungen).*)

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VPRRS 2006, 0099
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

VG Neustadt, Beschluss vom 22.02.2006 - 4 L 245/06

Erfolgt die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, so ist für die Überprüfung der Vergabeentscheidung unterhalb der Schwellenwerte der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben.*)

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VPRRS 2006, 0098
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

VG Neustadt, Beschluss vom 20.02.2006 - 4 L 210/06

1. Wird im vorläufigen Rechtsschutzverfahren von einem Beteiligten die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges gerügt, ist die grundsätzlich vom Gericht gemäß § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG zu treffende Vorabentscheidung entbehrlich, wenn im Einzelfall eine schnelle Entscheidung geboten ist und dem Rechtsschutzsuchenden im Falle des Abwartens der Beschwerdefrist ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden droht.*)

2. Für die Überprüfung von Vergabeentscheidungen unterhalb der Schwellenwerte ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (wie Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 4 L 1715/05, IBR 2006, 40).*)

3. Bleiben die Erklärungen eines Bieters zum Nachunternehmereinsatz trotz Auslegung unklar, mehrdeutig, widersprüchlich oder unvollständig, so geht dies zu Lasten des Bieters; das Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)

4. Genügt das Angebot eines Bieters nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A, kann der Nachprüfungsantrag des Bieters unabhängig davon keinen Erfolg haben, ob auch die Angebote der anderen verbliebenen Bieter auszuschließen sind.*)

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VPRRS 2006, 0097
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vom Leitfabrikat abweichendes Produkt nicht bezeichnet: Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 11.05.2005 - 17-04/05

1. Wenn von den Bietern abgeforderte Angaben für eine Produktidentifizierung und -bewertung sowie ein Vergleich der Angebote untereinander nicht ausreichen, ist eine ordnungsgemäße Wertung dieses Angebotes nicht möglich. Ein derart unklares, weil unvollständiges Angebot, ist nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 i. V. m. § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A auszuschließen.*)

2. Die Bedingung in § 21 Nr.1 Abs.1 Satz 3 VOB/A: "Die Angebote sollen nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten", schließt eine Herstellerauswahl wie sie von einem Bieter angeboten wurde nicht per se aus. Die hier angesprochenen Bewerbungsbedingungen treffen eine insoweit ergänzende Regelung, als ein Angebot nach den Bewerbungsbedingungen das Angebot, die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten muss. Auch dadurch ist die Möglichkeit mehrere Hersteller einzutragen, also ein Mehr an Erklärungen abzugeben, nicht ausgeschlossen. Die Erklärung zum Auswählen, die ein Bieter angeboten hat, ist aber nach dem bürgerlichen Recht in Verbindung mit § 28 Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen, weil eine derartige Erklärung kein "Angebot" ist.*)

3. Wird ein vom vorgegebenen Leitfabrikat abweichendes Produkt angeboten, ohne dieses wie verlangt zu bezeichnen, kann die im Leistungsverzeichnis vorausgesetzte Gleichwertigkeit des vorgesehenen Fabrikats nicht geprüft und das Angebot nach Qualitätsgesichtspunkten nicht bewertet werden. Dieses Manko kann auch nicht durch eine eventuelle Nachverhandlung behoben werden, weil aufgrund der Vielzahl von unzureichenden Fabrikatsangaben die Grenze einer zulässigen Aufklärung i. S. von § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A deutlich überschritten wäre.*)

4. Nach dem systematischen Aufbau des § 25 VOB/A muss der öffentliche Auftraggeber als erstes prüfen, welche Angebote zwingend auszuschließen sind. In der zweiten Phase ist die Eignung der Bieter zu beurteilen, anschließend in der 3. Phase die Angemessenheit der Angebotspreise zu werten und in der 4. Phase die Auswahl des unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichsten Angebots zu treffen. Bei der Wertung der Angebote ist dabei auf die klare Trennung der einzelnen Wertungsschritte zu achten. Bei der Ermittlung desjenigen Angebots, auf das der Zuschlag zu erteilen ist, muss zwischen den bieterbezogenen Eignungskriterien und den angebotsbezogenen Zuschlagskriterien, die die letzte Wertungsphase betreffen, strikt unterschieden werden.*)

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VPRRS 2006, 0096
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind Leitfabrikate unzulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 28.04.2005 - 13-03/05

1. Nach § 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A dürfen Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse nur unter den dort aufgeführten Voraussetzungen und mit dem Zusatz "gleichwertiger Art" verwendet werden, um einen Wettbewerb zwischen verschiedenen Erzeugnissen sicher zu stellen. Dieser Gesetzeszweck gebietet es, dass ein Bieter, auch wenn er das Leitfabrikat anbieten könnte, ein anderes Produkt zu günstigeren Konditionen in sein Angebot aufnehmen und die fehlerhafte Ausschreibung auch beanstanden kann. § 9 Nr. 5 Abs. 2 hat Bieter schützende Funktion.*)

2. Die Vergabestelle muss es sich anrechnen lassen, wenn ein Bieter sein System anbietet und die für dieses System verfügbaren Preise einträgt. Das Angebot ist insofern vollständig und es liegt keine unzulässige Änderung oder ein unvollständiges Angebot vor.

Ob es sich um eine unzulässige Mischkalkulation oder um systembedingte Preise handelt, hat die Vergabestelle in einer erneuten Prüfung und Wertung, gegebenenfalls nach Einschaltung eines Sachverständigen nach § 7 VOB/A, zu beurteilen.*)

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VPRRS 2006, 0095
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Erklärungen führen zum Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 19.04.2005 - 10-03/05

Die Vergabestelle hat gemäß § 10 VOB/A Erklärungen mit dem Angebot verlangt. Es handelt sich zum einen um Angaben, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind und zum anderen um kalkulatorische Angaben. Die fehlenden Angaben führen zum zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 VOB/A. Die nachträgliche Vorlage kann nicht berücksichtigt werden. Der Ermessensspielraum der Vergabestelle geht hier gegen Null. Dass es sich um untergeordnete Positionen handelt, kann dahinstehen, eine "Bagatellgrenze" ist nicht vorgesehen.*)

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VPRRS 2006, 0094
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderte Eintragungen fehlen - Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 28.04.2005 - 09-03/05

1. Gibt eine Vergabestelle in der Leistungsbeschreibung vor, dass in einer dort angeführten Liste zwingend die geforderten Eintragungen vorzunehmen sind und dass ein Nichtausfüllen zum Angebotsausschluss führt, so muss derjenige Bieter, der diese Liste erst nachträglich vorlegt, von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A Abschnitt 2).*)

2. Die in einer Leistungsbeschreibung geforderten Eintragungen in einer dort aufgeführten Liste zählen zu den in § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A genannten "geforderten Erklärungen". Hierzu zählen nicht nur Willenserklärungen im rechtlichen Sinne, sondern beispielsweise auch die Unterlagen, die ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung vorzulegen hat sowie Nachweise, die zur näheren Bewertung der Angebote nach § 25 VOB/A erforderlich sind.*)

3. Die Antragstellerin war auch nicht deshalb von der Vorlage der geforderten Angaben in der Liste mit dem Angebot befreit, weil diese für eine ordnungsgemäße Angebotswertung, wie die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung selbst eingeräumt hat, erforderlich gewesen waren. Die vom BayObLG in seinem Beschluss vom 15.09.2005 - Verg 26/03 - genannte Ausnahme von der Entscheidung des BGH kann nur auf Erklärungen angewendet werden, die nicht Vertragsbestandteil werden sollen (z. B. Prüfzeugnisse etc.). Werden dagegen Erklärungen verlangt, welche auch Vertragsbestandteil werden, ist eine Vorlage bereits mit dem Angebot zwingend notwendig, um einen gerechten Wettbewerb gewährleisten zu können.

Enthält ein Angebot die in der Ausschreibung geforderten Erklärungen nämlich nicht oder nicht vollständig, so ist dies grundsätzlich geeignet, die Wettbewerbsstellung der Bieter zu verändern. Ein Vertrag auf der Grundlage einer Ausschreibung nach der VOB/A kommt gemäß § 28 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A zustande, wenn auf das Angebot des Bieters rechtzeitig und ohne Abänderungen der Zuschlag erteilt wird. Das Erfordernis einer unveränderten Annahme des Angebots setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Angebotseröffnung ein annahmefähiges Angebot vorliegt. An dieses Angebot ist der Bieter im Zeitraum zwischen dem Eröffnungstermin und dem Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden (§ 19 Nr. 1 und 3 VOB/A). Ein Bieter, der kein annahmefähiges Angebot abgegeben hat, weil in seinem Angebot in der Ausschreibung geforderte Erklärungen fehlen, ist an sein Angebot nicht gebunden. Er hat daher in Bezug auf die Bindung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Bietern, die ein annahmefähiges Angebot abgegeben haben und somit an dieses gebunden sind.*)

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VPRRS 2006, 0093
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Realisierungswettbewerb: Muss erster Preisträger beauftragt werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 19.05.2005 - 18-04/05

1. Nach § 25 Abs. 9 VOF sollen bei Realisierung der Wettbewerbsaufgabe einem oder mehreren der Preisträger die weitere Planungsleistungen nach Maßgabe der GRW 1995 übertragen werden. Daraus kann keine Verpflichtung des Auslobers hergeleitet werden, den ersten Preisträger mit der weiteren Planung beauftragen zu müssen. Der Auslober muss nur unter den Preisträgern einen oder mehrere für den weiteren Planungsauftrag auswählen.*)

2. Die Vergabestelle verstößt jedoch gegen das Transparenzgebot, wenn die Vergabeakte keinen den Anforderungen des § 18 VOF entsprechenden Vergabevermerk über die Auswertung und Bewertung der Angebote der Bewerber enthält, die die Vergabestelle aus dem Bieterkreis für Verhandlungsgespräche ausgewählt hat.*)

3. Wenn es sich wie im vorliegenden Fall um ein Verhandlungsverfahren handelt, ist nicht notwendigerweise ein zusammenhängender Vergabevermerk zu fordern. § 18 VOF ist aber wie § 30 VOB/A und § 30 VOL/A dahingehend auszulegen, dass das Vergabeverfahren und alle wesentlichen Entscheidungen laufend und in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren sind.*)

4. § 16 Abs. 3 VOF verpflichtet die Auftraggeber in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung alle Auftragskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.

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VPRRS 2006, 0092
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen

VK Südbayern, Beschluss vom 03.05.2005 - 15-03/05

1. Gemäß Art. 19 Abs. 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG können die Auftraggeber bei Aufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden sollen, die von Bietern vorgelegten Änderungsvorschläge berücksichtigen, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Die Auftraggeber erläutern in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen (Art. 19 Abs. 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG).*)

2. Der Bieter ist verpflichtet, mit der Angebotsabgabe den Inhalt seines Nebenangebots und die daraus geschuldete Leistung klar darzulegen. Von Auftraggeberseite ist bei der Wertung von Nebenangeboten zu prüfen, ob die vorgeschlagene Leistung durchführbar ist und ob damit die im Amtvorschlag geforderte Qualität eingehalten wird. Deshalb müssen Nebenangebote so gestaltet sein, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, diese zu prüfen und zu werten und dabei festzustellen, ob diese gleichwertig, etwa auch baurechtlich zulässig, oder für sie zweckdienlich sind. Dies verpflichtet den Bieter zu einer eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung seines Nebenangebots, wie es entsprechend § 9 Nr. 1 VOB/A vom Auftraggeber bei der Abfassung der Verdingungsunterlagen verlangt wird.*)

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VPRRS 2006, 0091
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Militärische Bauvergaben unterliegen dem Vergaberecht

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2005 - VK 2-159/05

1. Von der deutschen Bauverwaltung durchgeführte Baumaßnahmen, die der Erweiterung von Stützpunkten alliierter Streitkräfte in Deutschland dienen, unterfallen den deutschen Vergaberechtsvorschriften auch dann, wenn sie aus Mitteln der ausländischen Streitkräfte endfinanziert werden.

2. Weder das NATO-Truppenstatut noch die Grundsätze für Auftragsbauten (ABG 1975) stellen ein eigenes Regelwerk zur Auftragsvergabe dar, das die Anwendbarkeit der Vorschriften des GWB und der VgV ausschließen könnte.

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VPRRS 2006, 0090
BauvertragBauvertrag
Mehrkosten wegen kontaminierter Betonbeschichtung im Pauschalpreis?

KG, Urteil vom 14.02.2006 - 21 U 5/03

1. Die VOB/A besteht nicht aus Rechtsnormen, sondern stellt eine interne Verwaltungsanweisung dar.

2. Aus § 9 VOB/A lässt sich keine vertragsimmanente Risikobeschränkung zu Gunsten des Auftragnehmers ableiten.

3. Der Auftraggeber ist durch § 9 VOB/A nicht gehindert, eine offene und vollständige Risikoübertragung auf den Auftragnehmer zu vereinbaren.

4. Legt der Auftraggeber im Rahmen der Vertragsverhandlungen offen und gibt zu erkennen, dass er dieses Risiko auf den Auftragnehmer übertragen will, ohne dass sich dazu eine eindeutige Beschreibung in den Vertragsunterlagen befindet, ist ein Vertrauen des Auftragnehmers, kein ungewöhnliches Wagnis i.S. von § 9 VOB/A aufgebürdet zu bekommen, nicht begründet.

5. Die offene Überbürdung dieser Risiken führt nicht zu einem Schadensersatzanspruch wegen c.i.c.; es fehlt an dem erforderlichen Vertrauen des Auftragnehmers sowie an der Schutzwürdigkeit eines etwaigen Vertrauens.

6. Die Rechtsprechung über die Wissenszurechnung soll die organisatorische Aufteilung von Wissen kompensieren, nicht aber die Zurechnung erweitern. Die Zurechnung von Wissen des Rechtsvorgängers kommt daher ohne weitere Gründe weder bei natürlichen noch bei juristischen Personen in Betracht.




VPRRS 2006, 0088
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch "bekannte Bieter" müssen Referenzliste vorlegen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.2005 - VK-22/2005-B

1. Auch bei einem "bekannten Bieter" ist bei Fehlen einer angeforderten Referenzliste das Angebot unvollständig.

2. Bei Fehlen in der Baubeschreibung eingeforderter Unterlagen (hier: Bauablaufplan, Baustelleneinrichtungsplan, Erläuterungen zum Baugerüst) ist ein Angebot unvollständig.

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VPRRS 2006, 0085
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Alle Angebote fehlerhaft: Bieter ist trotzdem antragsbefugt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2005 - 11 Verg 13/05

1. Ein zwingend von der Angebotswertung auszuschließender Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag auf die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stützen, wenn auch hinsichtlich des in der Wertung verbliebenen Angebots des beigeladenen Bieters ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.

2. Dabei kommt es allein auf das Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes hinsichtlich beider Angebote gleich auf welcher Wertungsstufe an. Nicht maßgeblich ist, ob es sich um gleichartige Mängel im Rahmen einer Leistungsverzeichnis-Position oder in anderen für die Angebotswertung relevanten Bereichen handelt.

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VPRRS 2006, 0084
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05

1. Entsteht bei einem Bieter aufgrund der bei Submission verlesenen Preise der Verdacht, andere Bieter hätten Mischkalkulationen vorgenommen und unauskömmliche Preise kalkuliert, begründet dies noch keine Rügepflicht gemäß § 107 Abs. 3 GWB. Ein vermeintlich fehlerhaftes Angebot eines anderen Bieters stellt noch keinen zu rügenden Vergabeverstoß dar, sondern erst eine Entscheidung oder eine Maßnahme der Vergabestelle, durch die dieses vermeintlich fehlerhafte Angebot dem des Bieters vorgezogen wird.*)

2. Ist nach Ansicht eines Bieters eine losweise Vergabe aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen - unabhängig vom Inhalt der Angebote seiner Mitbewerber - in jedem Fall unwirtschaftlich, kann er mit diesem Vorbringen nur gehört werden, wenn er eine entsprechende Rüge i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB angebracht hat.*)

3. Die Antragsbefugnis eines Bieters gemäß § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ist bei einer aussichtslosen Position in der Wertungsreihenfolge nur dann zu bejahen, wenn diese Position durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist.*)

4. Wird entgegen den Ausschreibungsbedingungen mit dem Angebot kein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt, zieht dies den zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A nach sich.*)

5. Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern EFB-Preis 1a, 1b und 2 gefordert, führt die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluss von der Wertung nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A.*)

6. Von einem in den Verdingungsunterlagen gewährten Dispens, dass die Nachunternehmer erst auf Verlangen zu benennen sind, kann dann kein Gebrauch gemacht werden, wenn sich der Nachunternehmereinsatz nicht nur als Unterstützung einer eigenen Leistungserbringung darstellt, sondern als Generalübernahme ohne nennenswertes eigenes Zutun des Bieters. In diesen Fällen muss der betreffende Bieter mit Angebotsabgabe jedenfalls nachweisen, dass er über zu benennende Nachunternehmer verfügen kann und dass diese die aufgestellten Eignungskriterien erfüllen.*)

7. Die fehlende Leistungsfähigkeit eines Bieters kann und muss bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens beachtet werden. Ob sie zuvor bei der ersten Wertung bejaht wurde, spielt keine Rolle, wenn das Vertrauen auf ein vergaberechtswidriges Verhalten des Auftraggebers nicht schützenswert ist.*)

8. Die Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag ist in jedem Fall von der Wertungsfähigkeit der Antragstellerofferte abhängig zu machen, ohne die Angebote der übrigen Bieter in den Blick zu nehmen.*)

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VPRRS 2006, 0083
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.01.2006 - VK-SH 33/05

1. Ein Antragssteller trägt die Kosten der Vergabekammer nicht nur bei Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern auch dann, wenn er den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat und daher als Unterliegender i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB anzusehen ist.*)

2. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (oder auch der Beigeladenen) im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)

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IBRRS 2006, 0466; IMRRS 2006, 0282
BauvertragBauvertrag
Unerfahrener Bauherr: Wirksame Einbeziehung der VOB/B?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.12.2005 - 8 U 627/04

Bei einem bauunerfahrenen Bauherrn, dem eine Kenntnisverschaffung vom Inhalt der VOB/B bei Vertragsabschluss nicht ermöglicht worden ist, kommt eine wirksame Einbeziehung der VOB/B in den Werkvertrag nur in Betracht, wenn ein Architekt für den Bauherrn am konkreten Vertragsabschluss mitgewirkt hat.*)

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VPRRS 2006, 0080
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Die Vorschriften der VOL/B sind nicht Bestandteil d. Vergabeverfahrens

VK Münster, Beschluss vom 17.11.2005 - VK 21/05

1. Eine Auslegung der Verdingungsunterlagen bzw. der Leistungsbeschreibung hat aus der objektiven Sicht eines verständigen und mit Leistungen der ausgeschriebenen Art vertrauten Bieters zu erfolgen.*)

2. Die Vorschriften aus der VOL/B sowie ergänzende Bestimmungen, werden nach § 9 Nr. 2 VOL/A zwar Bestandteil des abzuschließenden Vertrages; sie sind aber nicht Bestandteil des Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Innerhalb eines Nachprüfungsverfahrens wird nur die ordnungsgemäße Anwendung der Vergabevorschriften aus den Verdingungsordnungen, Teil A, geprüft, nicht jedoch der Inhalt eines Vertrages nach der Zuschlagserteilung. Kommt es zu Widersprüchlichkeiten, gilt § 1 Nr. 2 VOL/B.*)

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VPRRS 2006, 0079
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Widersprüche in der Vergabebekanntmachung: Folgen

VK Münster, Beschluss vom 21.12.2005 - VK 25/05

1. Widersprüchlichkeiten hinsichtlich der Vorlage von Eignungsnachweisen in den Bekanntmachungstexten und den Verdingungsunterlagen, gehen nicht einseitig zu Lasten des Antragstellers. Die Unvollständigkeit des Angebots des Antragstellers führt in diesem Fall nicht zur fehlenden Antragsbefugnis.*)

2. Preisnachlässe sind nicht Inhalt des Hauptangebotes, sondern stellen eine Art Nebenangebot dar. Sie können deshalb nicht zusammen mit dem Hauptangebot gewertet werden, sondern sind als Nebenangebote gemäß §§ 25 Nr. 5, 21 Nr. 4 VOB/A zu werten.*)

3. Eine Vergabestelle ist nicht verpflichtet, positiv alle möglichen Gesichtspunkte aufzuführen, die von einem Nebenangebot erfüllt werden sollen. Vielmehr ist es völlig ausreichend, wenn eine Vergabestelle eine "Negativabgrenzung" hinsichtlich der Mindestanforderungen für Nebenangebote macht.*)

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VPRRS 2006, 0074
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wer trägt Anwaltskosten des Beigeladenen bei Antragsrücknahme?

VK Sachsen, Beschluss vom 23.08.2005 - 1/SVK/040-05

Die Grundregel, dass die Anwaltskosten einer obsiegenden Partei stets zu erstatten sind gilt in Vergabesachen erweiternd auch für den beigeladenen "Beteiligten" (§ 109 GWB), der durch eigene Anträge am Kostenrisiko des Nachprüfungsverfahrens teilgenommen und obsiegt hat.

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VPRRS 2006, 0073
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostentragung: Zurücknahme des Antrags im Nachprüfungsverfahrens

VK Sachsen, Beschluss vom 01.06.2005 - 1/SVK/037-05

Hat die Antragstellerin das Nachprüfungsverfahren veranlasst, so ist sie bei Antragszurücknahme im Nachprüfungsverfahren wie ein Unterliegender im Sinne des § 128 Abs. 3 S. 1 GWB zu behandeln und als solche Kostenschuldnerin.

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VPRRS 2006, 0072
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Es müssen alle Wertungskriterien berücksichtigt werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.01.2006 - 21.VK-3194-42/05

1. Berücksichtigt die Vergabestelle bei der Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebots nicht alle bekannt gegebenen Wertungskriterien, so hat sie den Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 und 2 GWB nicht beachtet.*)

2. Die Vergabestelle hat gemäß § 30 VOB/A einen Vermerk zu fertigen, der die Begründung der einzelnen Entscheidungen ordnungsgemäß dokumentiert. Sinn dieser Bestimmung ist es, die Transparenz und die Überprüfbarkeit der im Rahmen der Wertung getroffenen Feststellungen und Entscheidungen herbeizuführen.*)

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VPRRS 2006, 0071
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlagskriterien müssen alle genannt und gewertet werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.06.2005 - 1/SVK/058-05

1. Mit der EU-Bekanntmachung der Zuschlagskriterien reduziert der Auftraggeber sein ansonsten bestehendes Beurteilungs- und Auswahlermessen bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots nach § 97 Abs. 5 GWB, § 25 VOL/A. Durch die Wortwahl "alle" Zuschlagskriterien in § 9 a VOL/A ist hinreichend deutlich gemacht, dass alle Zuschlagskriterien in der EU-Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen benannt werden müssen. Eine vermischte Benennung von einigen Zuschlagskriterien in der EU-Bekanntmachung (hier acht) und anderen in den Verdingungsunterlagen (hier zwölf), ist unzulässig. Werden bei dieser Sachlage zudem nur drei der benannten sowie ein völlig neues Zuschlagskriterium in die Wertung eingestellt, ist die Wertung vergaberechtswidrig.*)

2. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass der Auftraggeber alle - korrekt - benannten Zuschlagskriterien bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anzuwenden hat. Dies gilt selbst dann, wenn es sich dabei aus objektiver Sicht teilweise um - ungerügte -Eignungskriterien nach § 7 a VOL/A handelt (wie OLG Düsseldorf, B. v. 25.02.2004, Verg 77/03 zur vergleichbaren VOB/A).*)

3. Die Nichtveröffentlichung von Wichtungsfaktoren der Zuschlagskriterien ist nur dann vergaberechtswidrig, wenn sie intern schon verbindlich vorlagen.*)

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VPRRS 2006, 0069
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertung von Nebenangeboten

VK Sachsen, Beschluss vom 27.06.2005 - 1/SVK/064-05

1. Nebenangebote sind nicht nach § 25 Nr. 5 S. 1 VOB/A wertungsfähig, wenn sie von bindenden Mindestvorgaben des Leistungsverzeichnisses abweichen oder nicht umfänglich, vollständig und eindeutig klar bei Angebotsabgabe vorliegen. Fordern die Vergabeunterlagen eindeutig die Vorlage von Prüfzeugnissen und Produktblättern für in Nebenangeboten angebotene Produkte (hier glasfaserverstärkte Kunststoffrohre (GFK-Rohre) im Abwasserbereich) und kommt der Bieter dem nicht nach, so ist das Nebenangebot wegen mangelnder technischer Klarheit zu Recht unberücksichtigt gelassen worden. Auch der pauschale Hinweis auf die ZTV-ING reicht insbesondere dann nicht für die Wertbarkeit eines Nebenangebots aus, wenn auch schon die ZTV-ING selber Voraussetzungen zur Gleichwertigkeit von GFK-Abwasserrohren zu rostfreien Stahlrohren vorgibt, die objektiv vom Auftraggeber nicht überprüfbar sind, weil konkrete Angaben zur erforderlichen Einhaltung der DIN 16869, zur Innen- und Außenbeschichtung mit Aluminiumhydroxid und zur Nenndruckstufe im Nebenangebot des Bieters samt Anlagen fehlen. Defizite der vorgelegten Nebenangebotsunterlagen muss der Auftraggeber nicht durch eigene Nachforschungen ausgleichen.*)

2. Die Vergabekammer ist im Übrigen ohnehin ob des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers bei der Bewertung von Nebenangeboten darauf beschränkt, zu überprüfen, ob dieser Beurteilungsspielraum im Einzelfall überschritten wurde. Dies ist nicht der Fall, wenn der Auftraggeber objektive Mängel eines Nebenangebots (kein Nachweis der Biegetragfähigkeit in der beigefügten Vorstatik, fehlende Aussagen über die erforderliche Biegebewehrung und die Einhaltung des maximal zulässigen Bewehrungsgrades) zu Recht festgestellt hat, und lediglich im Übrigen die Höhenangaben von Pfahlunterkante und Pfahlkopfplatte verwechselt hat und daraus auch noch Probleme mit der im Nebenangebot entfallenen Wasserhaltung und Baugrubensicherung (Pfahlkopfplatte angeblich unter Grundwasserstand) sieht.*)

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VPRRS 2006, 0068
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berücksichtigung des Angebots, wenn Bieter die Aufklärung verweigert?

VK Sachsen, Beschluss vom 06.04.2005 - 1/SVK/022-05

1. Die Verwendung eines - unzulässigen - Leitfabrikats im Leistungsverzeichnis ist unverzüglich nach dem Erkennen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB zu rügen. Eine Rüge nach über zwei Monaten ist insoweit nicht mehr unverzüglich.*)

2. Der Auftraggeber kann ein Angebot (auch) nach § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt lassen, wenn ein Bieter die Aufklärung über ein submittiertes Angebot - aus welchen Gründen auch immer - verweigert.*)

3. Ein Bieter muss mögliche Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses durch Nachfrage beim Auftraggeber nach § 17 Nr. 7 VOB/A klären.*)

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VPRRS 2006, 0067
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umfang der Nachunternehmerleistungen unklar - Ausschluss!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.01.2006 - VK-SH 32/05

1. Bei der Gesamtvergabe eines Titels des Leistungsverzeichnisses an einen Nachunternehmer kann auf die zusätzliche Bezeichnung sämtlicher einzelner Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung verzichtet werden, wenn die Nachunternehmer noch nicht namentlich zu benennen waren und sich durch Auslegung ergibt, dass der gesamte Titel an Nachunternehmer vergeben werden soll. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Bieter neben Titeln an anderen Stellen auch Ordnungsziffern benennt.*)

2. Mögliche Zuordnungsschwierigkeiten hinsichtlich Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen müssen ins Gewicht fallen, um das Angebot deswegen auszuschließen.*)

3. Steht eine losweise Vergabe nicht unter Vorbehalt und enthält die Offerte des Bieters auch keinen Vorbehalt, dass alle Lose nur zusammen bezuschlagt werden können, sind mögliche Vergaberechtsverstöße, die sich ausschließlich auf andere Lose und nicht auf das Angebot insgesamt beziehen, hinsichtlich des streitgegenständlichen Loses unbeachtlich.*)

4. Grundsätzlich können auch Bieter, die dem Auftraggeber aus weiteren Geschäftskontakten bekannt sind, nicht auf die vorhandene Kenntnis beim Auftraggeber verweisen (hier: Gewerbezentralregisterauszug bereits in einem anderen Vergabeverfahren des Auftraggebers beigebracht), wenn Eignungsnachweise ausdrücklich mit dem Angebot vorzulegen sind.*)

5. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A sind Angebote von der Wertung ausgeschlossen, wenn die Eintragungen in der Nachunternehmerliste unvollständig sind, weil sie mangels entsprechender Eintragungen in der Spalte "OZ" den Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerleistungen nicht zweifelsfrei erkennen lassen.*)

6. Als ein "unterliegender" Beteiligter i.S.d. § 128 Abs. 3, 4 GWB ist auch ein Beigeladener anzusehen, sofern er zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat, und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist. Dies hat zur Folge, dass er an den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu beteiligen ist und notwendige Aufwendungen des obsiegenden Gegners zu erstatten hat.*)

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VPRRS 2006, 0065
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen zweifelhafter Änderungen der Eintragungen des Bieters

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.01.2006 - VK-SH 31/05

1. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen nicht nur als solche sondern auch als vom Bieter stammend erkennbar sein; dies ist bei der bloßen Verwendung von „Tipp-Ex“ oder Korrekturrollern ohne namentliche Abzeichnung der Änderungen samt Datumsangabe nicht der Fall, was zum Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. c) VOL/A führt.*)

2. Eine im Anschreiben zum Angebot enthaltenen Formulierung „Bei der Erstellung der Versicherungsscheine kann es aufgrund von Rundungsdifferenzen zu geringfügigen Abweichungen in den Endbeträgen kommen“ dürfte eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A darstellen.*)

3. Der rechtmäßige Ausschluss des Angebots des Antragstellers führt jedenfalls wegen Unbegründetheit zur Zurückweisung des Nachprüfungsantrags und nimmt dem Antragsteller ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit der Angebote anderer Bieter auch den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB.*)

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VPRRS 2006, 0063
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis bei identischen Mängeln?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.12.2005 - VK-SH 29/05

1. Soweit ein Antragsteller der Auffassung ist, das Ausfüllen eines Preisblattes sei wettbewerbsrechtlich ohne Relevanz und die Erforderlichkeit des Einreichens bei Angebotsabgabe erschlösse sich aus Bietersicht nicht, ist dies unverzüglich, spätestens bei Abgabe des Angebotes, zu rügen.*)

2. Sind die den Verdingungsunterlagen beigefügten Preisformblätter mit dem Angebot abzugeben, führt das Fehlen dieser Erklärungen nach § 25 Nr. 1 VOB/A zu einem Ausschluss von der Wertung; eine entsprechende Nachforderung ist unzulässig.*)

3. Die Entscheidung über einen Antrag ist von der Wertungsfähigkeit der Antragstellerofferte abhängig zu machen, ohne die Angebote der übrigen Bieter in den Blick zu nehmen.*)

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VPRRS 2006, 0062
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
unzulässige Auftragskriterien in einem VOF-Verfahren

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.01.2006 - VK-SH 28/05

1. Ist nach den Ausschreibungsbedingungen die Beauftragung eines Generalplaners für verschiedene Teilleistungen nach der HOAI jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, ist es für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags unerheblich, dass das streitgegenständliche Los allein nicht den Schwellenwert erreicht (im Anschluss an VK Nordbayern, Beschluss vom 27.04.2005, 320.VK-3194-13/05, IBR 2005, 443).*)

2. Es stellt einen Verstoß gegen das Vergaberecht in Gestalt des § 16 Abs. 2 und 3 VOF dar, wenn der Auftraggeber bekannt gemachte Auftragskriterien bei der Entscheidung über die Auftragserteilung gemäß § 16 Abs. 1 VOF nicht berücksichtigt.*)

3. Eignungskriterien i.S.d. §§ 11 bis 13 VOF dürfen im Rahmen der Entscheidung über den Auftrag gemäß § 16 Abs. 1 VOF grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.*)

4. Die Vergabekammer darf nur diejenigen Maßnahmen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um den festgestellten Vergaberechtsverstoß zu beseitigen und - soweit geboten - darüber hinaus die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens zu gewährleisten. Kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht, den Rechtsverstoß zu beseitigen, muss die Vergabekammer diejenige auswählen, welche die Interessen der Beteiligten möglichst wenig beeinträchtigt.*)

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VPRRS 2006, 0061
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mittelbare Bauvergaben für die US-Streitkräfte

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2005 - VK 2-156/05

1. Bei der mittelbaren Durchführung von Bauvorhaben für die US-Streitkräfte durch deutsche Behörden ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern eröffnet.

2. Erklärungspflichten eines Bieter entstehen nur, wenn der Auftraggeber die Erklärungen, für das konkrete Vergabeverfahren ausdrücklich verlangt und eindeutig bestimmt, dass und zu welchem Zeitpunkt sie beizubringen sind. Im Rahmen der damit vorzunehmenden Auslegung ist auf den Empfängerhorizont, d.h. vorliegend auf das Verständnis der Bieter abzustellen.

3. Eine Änderung der Verdingungsunterlagen gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A setzt voraus, dass der Bieter die zu erbringende Leistung abändert und eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet.

4. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A in der Variante des "unangemessen niedrigen Preises" hat grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung. Die Vorschrift dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagerteilung auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis Gefahr liefe, dass der Bieter entweder in eine qualitativ schlechte Leistung oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht. Es ist hingegen nicht Sinn der Vorschrift, den Bietern auskömmliche Preise zu garantieren.

5. Von diesem Grundsatz, dass § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A keinen bieterschützenden Charakter hat, gibt es lediglich zwei Ausnahmen. Die eine Ausnahme bezieht sich auf Unterkostenangebote, die den Bieter im konkreten Einzelfall selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht durchführen kann. Die andere Ausnahme bezieht sich auf solche Angebote, die in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz verdrängt werden.

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VPRRS 2006, 0056
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertung von Wahlpositionen

OLG München, Beschluss vom 27.01.2006 - Verg 1/06

1. Sind Wahlpositionen ausgeschrieben, müssen auch diese entsprechend der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die technischen Mindestbedingungen erfüllen, die für das Standardangebot verlangt werden (hier: Vorliegen einer CE-Zertifizierung).*)

2. Können Wahlpositionen wegen einer hierfür von der Vergabestelle nicht erstellten Bewertungsmatrix nicht gewertet werden, liegt hierin kein schwerwiegender Grund, der eine Aufhebung der Ausschreibung erfordert.*)

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VPRRS 2006, 0055
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einmal vorgenommene Wichtung ist bindend!

VK Sachsen, Beschluss vom 16.06.2005 - 1/SVK/056-05

1. Bei der Vergabe von Schulbuchleistungen ist die Berücksichtigung der Kriterien "Verkauf von nicht preisgebundenen Erzeugnissen", "Inzahlungnahme gebrauchter Schulbücher" und "kostenfreie Rücknahme versehentlich gestempelter Bücher" nach § 97 Abs. 5 GWB, § 25 Nr. 3 VOL/A vergaberechtswidrig, da diese angebotenen Leistungen nicht mit dem Beschaffungsvorgang im direkten Zusammenhang stehen und somit allenfalls als selbstständige Nebenangebote anzusehen sind.*)

2. Die Serviceleistung "Anschauungsmaterial vor Ort mit fachlicher Beratung" ist demgegenüber als berücksichtigungsfähige auftragsbezogene Leistung zu charakterisieren, da sie in untrennbarem Zusammenhang mit dem Beschaffungsvorgang steht. Das Kriterium "bewusste Mehrbestellung/bei Nichtbedarf kostenlose Abholung" darf keine Rolle bei der Auswahlentscheidung spielen, da dies ohnehin eine Modalität der geforderten Leistung ist bzw. wäre.*)

3. Nach Artikel 16 der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36 EWG muss der öffentliche Auftraggeber die Mindestanforderungen, die Änderungsvorschläge (Nebenangebote) erfüllen müssen, angeben. Dazu reicht es nicht aus, wenn er lediglich auf nationale Rechtsvorschriften verweist.*)

4. Der Auftraggeber ist an eine einmal vorgegebene Wichtung von Zuschlagskriterien gebunden und darf diese nicht durch Zwischenschaltung eines neuen Wichtungsfaktors faktisch verändern.*)

5. Die Zuweisung von Zuschlägen von verschiedenen Schulbuchlosen an Bieter der engeren Wahl nach den Kriterien "individuelle Wünsche der Bieter" oder "individuelle Erfahrung auf dem Schulbuchsektor" ist nach § 97 Abs. 5 GWB, § 25 Nr. 3 VOL/A vergaberechtswidrig. Bei letzt genanntem Kriterium folgt dies schon daraus, dass dies Fragen der Eignung betrifft, was auf der letzten Wertungsstufe des Vergabeverfahrens keine Rolle mehr spielen darf.*)

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VPRRS 2006, 0054
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anspruch zwingend auszuschließender Bieter auf Aufhebung?

VK Bund, Beschluss vom 07.12.2005 - VK 1-146/05

1. Das Fehlen zwingend mit dem Angebot vorzulegender Erklärungen führt zum Ausschluss des Angebots. Das Nachfordern der Unterlagen ist nach § 24 VOB/A unzulässig.

2. Der Fortgang des Vergabeverfahrens kann subjektive Rechte eines zwingend auszuschließenden Bieters nicht verletzen.

3. Ein zwingend auszuschließender Bieter hat auch bei gleichartigen Mängeln der im Wettbewerb verbliebenen Angebote keinen Anspruch auf Aufhebung des Vergabeverfahrens.

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VPRRS 2006, 0053
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Zwingender Ausschluss wegen fehlender Eignungsnachweise

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2005 - Verg 40/05

1. Bekämpft der Auftraggeber mit einer Beschwerde die Entscheidung der Vergabekammer, wonach Angebote aus Gründen der Gleichbehandlung zu werten sind, während die Vergabestelle der Auffassung ist, wegen fehlender wertbarer Angebote das Vergabeverfahren aufheben und ohne öffentliche Vergabebekanntmachung zu einem Verhandlungsverfahren übergehen zu können, ist der Auftraggeber durch die Entscheidung der Vergabekammer beschwert und hat an einer abändernden Entscheidung ein Rechtsschutzinteresse.

2. Die zum Nachweis der Eignung geforderten Belege unterfallen nicht dem Begriff der "Erklärungen" in § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Fehlen solche Belege, ist das Angebot zwingend gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A auszuschließen.

3. Die Vergabestelle ist an die veröffentlichten Eignungskriterien gebunden. Eine Veränderung ist auch bei bekannten Bietern nicht zulässig.

4. Unter dem Gebot der Gleichbehandlung kann nicht das Angebot eines Bieters einem Ausschluss unterliegen, zugleich aber gutgeheißen werden, dass der Auftraggeber die ausgeschriebenen Leistungen auf das Angebot eines Mitbieters vergibt, das im selben oder in einem gleichartigen Punkt, weswegen das Angebot des Antragstellers auszuschließen ist, Mängel aufweist.

5. Liegt kein wertbares Angebot vor, kann der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren aufheben. Die Entscheidung unterliegt seinem Ermessen. Die Vergabenachprüfungsinstanzen sind in Fällen dieser Art grundsätzlich nicht dazu ermächtigt, die Ermessensentscheidung des Auftraggebers durch eine eigene Wertung und eine entsprechende Anordnung zu ersetzen.

6. Dies kann dann anders zu beurteilen sein, wenn der Auftraggeber vorbehaltlos zu erkennen gegeben hat, dass er das Vergabeverfahren aufheben will.

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VPRRS 2006, 0050
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Voraussetzungen und Zulässigkeit hoher Eignungsanforderungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2005 - Verg 55/05

1. Die Vergabenachprüfungsinstanzen haben das dem öffentlichen Auftraggeber bei der Festlegung und Gewichtung der für maßgebend erachteten Eignungsmerkmale zustehende Ermessen lediglich in beschränktem Umfang zu kontrollieren. Es hat nur eine Prüfung auf Ermessensfehler stattzufinden.

2. Es ist zulässig, hohe Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit wegen schwieriger Geländeverhältnisse zu stellen. Es ist aber notwendig, anzugeben, welche konkreten Eignungsmerkmale (Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit) einer angekündigten strengen Prüfung unterliegen sollen.

3. Die am einzelnen Auftrag auftretenden Besonderheiten (namentlich die Erschwernisse bei der Ausführung) sind bei der Eignungsprüfung vom Auftraggeber selbstverständlich in Rechnung zu stellen. Die dem öffentlichen Auftraggeber obliegende Eignungsbewertung hat unternehmensbezogen u n d auftragsbezogen zu erfolgen. Gegenstand einer auftragsbezogenen Eignungsprüfung sind insbesondere die bei der Leistung auftretenden Erschwerungen.

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VPRRS 2006, 0048
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Prüfungsumfang der Vergabestelle bei Vorliegen einer Mischkalkulation

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2005 - 11 Verg 7/05

1. Zur Feststellung einer Mischkalkulation reicht es nicht aus, dass die Vergabestelle, welche die Aufklärung "auffällig niedriger Einheitspreise" vom Bieter verlangt und die dieser mit "knapp und aufgrund der kalkulierten Tagesleistungen als an der Grenze des annehmbaren kalkuliert" begründet, den Schluss zu ziehen, der Bieter habe nicht im Detail offen gelegt, dass seine Einheitspreise die für die jeweiligen Leistungen geforderten tatsächlichen Preise vollständig und zutreffend enthielten und Zweifel an der Aufklärung, die zu Lasten des Bieters gingen. Stellt die Vergabestelle insoweit vielmehr fest, dass die Ermittlung des jeweiligen Einheitspreises auf der Grundlage der seitens des Bieters getroffenen Annahmen eine ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen nicht ermöglicht, betrifft dies nicht die im Rahmen der 1. Wertungsstufe zu prüfende Mischkalkulation.*)

2. Verlangt die Vergabestelle zur Ermittlung einer Mischkalkulation eine Aufklärung über die von ihr benannten Einheitspreise im Sinne der Offenlegung der entsprechenden Preisermittlungsgrundlagen, so kommt der Bieter im Hinblick auf die von ihm vorgesehenen Nachunternehmerleistungen dieser Forderung durch den Nachweis der in sein Angebot übernommenen Nachunternehmerpreise nach.*)

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VPRRS 2006, 0047
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe – Nachverhandlungsverbot bei funktionaler Leistungsbeschreibung?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.11.2005 - 1 Verg 3/05

1. Zwischen den §§ 25 Nr. 1 Abs. 1, 21 Nr. 1 Abs. 1 und § 24 VOB/A besteht eine Wechselwirkung. Kann der Auftraggeber mit einem Bieter zulässigerweise nachverhandeln, fehlt regelmäßig ein zwingender Grund für den Ausschluss. Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung ermöglicht § 24 Nr. 3 VOB/A unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs.

2. Geringfügig unvollständige Angebote sind in die Wertung aufzunehmen, wenn die Unvollständigkeit des Angebots die Beurteilung seiner Funktionalität durch die Vergabestelle nicht beeinträchtigt, seine sachlichen oder preislichen Lücken lediglich verhältnismäßig geringfügige Details betreffen, die die Wettbewerbsstellung des Bieters nicht relevant ändern und wenn die Zulassung darüber hinaus keinen Manipulationen Vorschub leistet.

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VPRRS 2006, 0044
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach Rücknahme der Divergenzvorlage

BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 15/05

1. Wird ein Nachprüfungsantrag nach einer zulässigen Divergenzvorlage gemäß § 124 Abs. 2 Satz 2 GWB zurückgenommen, so obliegt die anstelle der Sachentscheidung zu treffende Kostenentscheidung dem Bundesgerichtshof.*)

2. In entsprechender Anwendung des § 96 ZPO trägt die Vergabestelle auch dann die Kosten, die durch einen von ihr zurückgenommenen Antrag auf Vorabgestattung des Zuschlags gemäß § 121 Abs. 1 GWB entstanden sind, wenn der Nachprüfungsantrag in der Beschwerdeinstanz zurückgenommen wird.*)

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VPRRS 2006, 0039
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Feststellungslast bei der Prüfung einer unzulässigen Mischkalkulation

OLG Jena, Beschluss vom 23.01.2006 - 9 Verg 8/05

1. Die Angemessenheit der Einheitspreise einzelner Positionen des Leistungsverzeichnisses ist für die der ersten Wertungsstufe vorbehaltenen Prüfung der Transparenz und Vollständigkeit der Preisangaben ohne Belang.*)

2. Das Transparenzgebot wird verletzt durch eine auf einer verdeckten Preisverlagerung beruhenden Mischkalkulation (vgl. BGH, IBR 2004, 448), bei der nach der internen Kalkulation des Bieters der Preisabschlag in einer Angebotsposition mit dem Zuschlag auf eine andere Position ausgeglichen wird, ohne dass die Konnexität dieser Preisbildung nach außen offen gelegt wird.*)

3. Stimmt das im Angebot verlautbarte mit dem in der Urkalkulation dokumentierten Preis-Leistungs-Gefüge überein, ist das ein Indiz für die Richtigkeit der angebotenen Einheitspreise. In diesem Fall obliegt der Vergabestelle die Feststellungslast hinsichtlich einer unzulässigen Mischkalkulation regelmäßig auch dann, wenn in einem Angebot signifikant hohe und niedrige - ggf. deutlich unter den Selbstkosten liegende - Einheitspreise zusammentreffen.*)

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VPRRS 2006, 0038
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsanwaltsgebühr: Bestimmung des Streitwerts

OLG München, Beschluss vom 14.09.2005 - Verg 15/05

1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer ist ein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 ff VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff GWB zum zuständigen Vergabesenat statthaft ist.

2. Der Gegenstandswert für die Berechnung der im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 50 Abs. 2 GKG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG und beträgt 5% der Bruttoauftragssumme. Auszugehen ist vom Wert der Auftragssumme, hilfsweise der Angebotssumme, also demjenigen Betrag, für den der Bieter den Zuschlag erhalten hat oder erhalten will. Zu berücksichtigen sind zudem Optionsrechte, bei denen der Unternehmer dem Auftraggeber das bindende Recht einräumt, durch einseitige gestaltende Erklärung eine Verlängerung des Vertrags zustande zu bringen.

3. Betrifft die Rahmenvereinbarung die Ausstattung von 26 Leitstellen, verpflichtet sich der Auftragnehmer also, die Leistungen 26 Mal zu erbringen, erhält zugleich aber auch die Chance, ebenso oft den vereinbarten Preis zu vereinnahmen, ist nicht der einfache, sondern der 26-fache Wert der Angebotssumme maßgeblich.

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VPRRS 2006, 0037
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Planungsleistungen als Nachunternehmerleistungen bei einem Bauauftrag

VK Sachsen, Beschluss vom 08.06.2005 - 1/SVK/051-05

1. Ein Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A zwingend auszuschließen, wenn geforderte Angaben zum tatsächlichen Nachunternehmereinsatz nicht in zweifelsfreier und vollständiger Art und Weise gemacht wurden. Dies betrifft auch im Leistungsverzeichnis abgeforderte Planungsleistungen (hier im konstruktiven Ingenieurbau als gesonderter Titel des Leistungsverzeichnisses geforderte Ausführungs- und Tragwerksplanung), wenn der Bieter auf diese Leistungen im eigenen Betrieb unstreitig nicht eingerichtet war und ist.*)

2. Gibt der Auftraggeber dem Bieter im Rahmen eines Bietergesprächs die Möglichkeit, diese Planungsleistungen als künftige Eigenleistung im Hinblick auf einen noch zu bindenden Ingenieur darzustellen, stellt dies eine unzulässige Nachverhandlung nach § 24 VOB/A dar, wenn bisher der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 02.12.1999, Rs. C-176/98, NZBau 2000, 149) erforderliche Nachweis der faktischen Verfügbarkeit über diese Ressourcen und Kapazitäten mit Angebotsabgabe nicht geführt worden ist.*)

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VPRRS 2006, 0036
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässige Bewertung des Gesamthonorars

VK Bund, Beschluss vom 10.11.2005 - VK 2-132/05

1. Die Auftragsvergabe basiert im Bereich der nicht beschreibbaren freiberuflichen Dienstleistungen weitgehend auf einer Prognoseentscheidung. Der Auftraggeber verfügt dabei über einen weitgehenden Beurteilungsspielraum.

2. Dem Auftraggeber kann nicht verwehrt werden, hinsichtlich des von ihm als Zuschlagskriterium benannten Honorars nicht ausschließlich auf ein noch nicht endgültig feststehendes Gesamthonorar abzustellen. Es muss ihm vielmehr möglich sein, diesen Wertungsbereich auszudifferenzieren und somit die bei VOF-Verfahren ohnehin engen Verhandlungsspielräume beim Honorar entsprechend zu bepunkten. Dabei ist auch eine Bewertung in Stufen hinzunehmen.

3. Wenn sich ein Bieter aufgrund einer (vor-)planerischen Leistung einen Vorteil in der Angebotsphase erarbeitet hat, ist der Auftraggeber nicht gehindert, dem Bieter den jeweiligen Vorteil zu belassen. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Auftraggeber im Laufe des Verfahrens aufgrund des vorgelegten Konzepts seine Ausschreibung derart ändert, dass er den Auftrag auf etwas vergibt, was sich nicht mehr im Einklang mit der ursprünglichen Ausschreibung befindet.

4. Ein grundsätzliches Abweichen vom Rahmen des § 66 Abs. 5 Satz 2 HOAI (20 bis 50 v.H.) ist selbst bei Annahme eines durchschnittlichen Schwierigkeitsgrades der Umbauleistung möglich. Zwar ist die Angabe einer Untergrenze von 20 % in Verbindung mit einer kann-Bestimmung zunächst ein Indiz für einen Mindestsatz. Andererseits hat der Gesetzgeber auch nicht festgelegt, dass sich der Umbauzuschlag ausschließlich in diesem Rahmen bewegen muss (im Sinne einer "kann nur"-Bestimmung).

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