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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5422 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

VPRRS 2006, 0212
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss: Keine Antragsbefugnis!

VK Nordbayern, Beschluss vom 24.02.2006 - 21.VK-3194-04/06

1. Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern Preis gefordert, dann sollen diese Erklärungen für die Vergabeentscheidung relevant sein, so dass die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluss von der Wertung führt.*)

2. Der zwingende Ausschluss nimmt einem Bieter ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit anderer Angebote den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB. Mit dem Ausschluss scheidet der Bieter aus dem Vergabeverfahren aus und verliert damit seinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit den übrigen Bietern.*)

3. Gemäß § 107 Abs. 1 und 2 GWB überprüft die Vergabekammer die Einhaltung der Vergabebestimmungen nicht unabhängig von der Zuschlagschance des Antragstellers. Nach dem Willen des Gesetzgebers hat das Nachprüfungsverfahren nicht eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle zum Ziel, sondern soll nur dann in Gang gesetzt werden, wenn der jeweilige Antragsteller eine Chance auf den Zuschlag hat.*)

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VPRRS 2006, 0211
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Zwingender Angebotsauschluss: Nachprüfungsantrag grds. erfolglos!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2006 - Verg 98/05

1. Ist das Angebot eines Bieters zwingend auszuschließen, kann der Fortgang des Vergabeverfahrens seine rechtlichen Interessen grundsätzlich nicht mehr berühren.

2. Eine dann allenfalls noch mögliche Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert, dass sämtliche anderen Angebote wegen mindestens gleichartiger Mängel auszuschließen sind.

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VPRRS 2006, 0210
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Wann muss Rüge frühestens erfolgen?

VK Münster, Beschluss vom 05.04.2006 - VK 5/06

1. Die Angebote der Bieter unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung und werden auch im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens bei der Akteneinsicht in der Regel gemäß § 111 Abs. 1 GWB nicht offen gelegt. Hat ein Antragsteller Informationen über Angebote der anderen Bieter und beruft er sich im Nachprüfungsverfahren darauf, liegt kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A vor.*)

2. Eine Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 GWB kann beim Bieter wegen des ausgeschlossenen vorbeugenden Rechtsschutzes frühestens mit dem Begehen des Vergabeverstoßes entstehen. Interne Vorüberlegungen, interne alternative Konzepte oder vergleichende Betrachtungen usw., stellen noch keinen Vergaberechtsverstoß dar. Gerügt werden kann ein Verhalten des öffentlichen Auftraggebers erst dann, wenn dadurch ein Wille geäußert wird, der Rechtswirkungen entfalten kann.*)

3. Die Formulierungen in der Leistungsbeschreibung im Sinne von § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A sind aus der Sicht eines verständigen, mit der Leistung vertrauten Bieters auszulegen.*)

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VPRRS 2006, 0209
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

VK Münster, Beschluss vom 01.03.2006 - VK 1/06

Eine Erstattung von Auslagen, die der Antragsgegnerin oder den Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstanden sind, ist für den Fall der Erledigungserklärung in der Hauptsache und der Rücknahme des Antrags in § 128 Abs. 4 GWB nicht vorgesehen. Eine entsprechende Anwendung anderer Kostenvorschriften kommt nicht in Betracht.

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VPRRS 2006, 0208
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Folgen der Auslegungsbedürftigkeit von Leistungsbeschreibungen

VK Münster, Beschluss vom 10.03.2006 - VK 2/06

1. Eine Vergabestelle ist zwar nach § 24 VOL/A grundsätzlich nicht zur Aufklärung verpflichtet, kann aber ihre Wertungsentscheidung nicht auf einen ungeklärten Sachverhalt stützen, der auch noch zu Lasten des Bieters geht und sich als falsch herausstellt.*)

2. Nicht jede Auslegungsbedürftigkeit von Leistungsbeschreibungen führt zu Beanstandungen bzw. zur Aufhebung. Nur dann, wenn eine wettbewerblich und wirtschaftlich fundierte Vergabe nicht mehr möglich ist oder ein Bieter einseitig und schwerwiegend beeinträchtigt würde, kommt eine Aufhebung der Ausschreibung in Betracht. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet nicht zur Aufhebung, wenn es noch Angebote gibt, die miteinander verglichen werden können.*)

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VPRRS 2006, 0203
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen der Vergabestelle bei Ausschreibung von Teilaufträgen

VK Berlin, Beschluss vom 03.01.2006 - VK-B2-57/05

1. Überschreitet der Gesamtauftragswert einer Baumaßnahme den Schwellenwert, muss die Vergabestelle bei der Ausschreibung von Teilaufträgen deutlich machen, ob diese dem 20%-Anteil zuzurechnen sind, der nicht europaweit ausgeschrieben werden muss; anderenfalls unterliegen diese Aufträge dem formellen Nachprüfungsverfahren.*)

2.Änderungen am und unvollständige Angaben im Leistungsverzeichnis führen zum Ausschluss des Angebots.*)

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VPRRS 2006, 0202
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis, wenn auch Konkurrenzangebot an selbem Fehler leidet?

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2005 - 1/SVK/130-05

1. Ein Nachprüfungsantrag muss im Ergebnis ohne Erfolg bleiben, wenn das Angebot des Antragstellers bei objektiver Betrachtung keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, weil das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A zwingend hätte ausgeschlossen werden müssen.*)

2. Daraus, dass das Angebot der Beigeladenen, an dem identischen Mangel leidet wie das eigene, kann ein Antragsteller keinen Anspruch ableiten, gleichfalls nicht ausgeschlossen zu werden. Einen Rechtsanspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" und damit einen Anspruch auf Fehlerwiederholung bei der Rechtsanwendung existiert nicht.*)

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VPRRS 2006, 0201
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Verfahren: Aufhebung überprüfbar?

VK Sachsen, Beschluss vom 17.01.2006 - 1/SVK/151-05

1. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, auf die Vergabe eines im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach der VOF bekannt gemachten Auftrages zu verzichten, ist im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens mit dem Ziel überprüfbar, den Auftraggeber zu verpflichten, das Verhandlungsverfahren fortzuführen.*)

2. Sofern einem Antragsteller die Eignung für die Durchführung eines Teils eines aus mehreren verbundenen Einzelaufträgen bestehenden Gesamtauftrages fehlt, kann er sich nicht mehr erfolgreich gegen den Verzicht auf eine Vergabe und gegen die Entkopplung der zunächst zu einer Vergabe verbundenen Teilleistungen wenden.*)

3. Bei der Vergabe von Wirtschaftsprüferleistungen kann der Umstand, dass der Antragsteller die monatlichen Gehaltsabrechnungen des Vorstandes und der leitenden Mitarbeiter eines Unternehmens vorgenommen hat dazu führen, dass er gemäß § 319 Abs. 3 Nr. 3 a HGB von der Erstellung und Testierung der Jahresabschlussprüfung ausgeschlossen ist, weil aus Sicht eines objektiv denkenden Dritten durchaus eine Besorgnis begründet sein kann, dass dieser Wirtschaftprüfer nicht in der Lage sein könnte, seine Aufgabe als Abschlussprüfer unbefangen, unparteiisch und unbeeinflusst von jeder Rücksichtnahme auf eigene Interessen wahrzunehmen.*)

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VPRRS 2006, 0200
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Produktidentifizierende Angaben fehlen: Ausschluss!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.03.2006 - VK-SH 01/06

1. Die Ausübung des dem Auftraggeber im Rahmen des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A zustehenden Ermessens durch die Vergabekammer ist grundsätzlich nicht möglich; das Ermessen kann jedoch von vornherein auf Null reduziert sein.*)

2. Die Formulierung "Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten." indiziert grundsätzlich den zwingenden Ausschluss eines Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A, wenn geforderte Angaben fehlen.*)

3. Der Grundsatz, dass ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren nur zu erreichen ist, wenn lediglich in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet werden, gilt auch im Bereich der VOL/A.*)

4. Verlangt die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter produktidentifizierende Angaben für zur Verwendung bei der Auftragserfüllung vorgesehene Produkte, ohne dass der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot macht, so führt dies ohne Wertungsermessen der Vergabestelle zwingend zum Ausschluss gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A. Ein Bieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, diese Angaben bei einem Aufklärungsgespräch nachholen zu dürfen.*)

5. Geforderte Erklärungen, Nachweise oder sonstige mit Angebotsabgabe zu erfüllende Vorgaben müssen vom jeweiligen Bieter selbst erbracht werden. Die Vergabestelle muss keine Produktrecherchen betreiben, um den Angebotsinhalt zu ermitteln.*)

6. Datenblätter mit technischen Details der für die Erbringung einer Dienstleistung vorgesehenen Geräte sind keine Eignungsnachweise im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A.*)

7. Die Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag ist von der Wertungsfähigkeit der Antragstellerofferte abhängig zu machen, ohne die Angebote der übrigen Bieter in den Blick zu nehmen.*)

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VPRRS 2006, 0196
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angemessenheit einer Kostenfestsetzung nach RVG

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.03.2006 - 1 VK LVwA 03/05

1. Unter Einbeziehung des für ein Nachprüfungsverfahren eher durchschnittlichen Umfanges der ausgetauschten Schriftsätze und lediglich zwei relevanter rechtlicher Fragestellungen, erscheint die Gebührenbestimmung in Höhe der max. Rahmengebühr von 2,5 ermessensfehlerhaft. Dem Umfang und Schwierigkeitsgrad der anwaltlichen Vertretung wird durch die Festsetzung der Geschäftsgebühr in Höhe des 2,0-fachen der Wertgebühr ausreichend Rechnung getragen. Zudem ist hier anzumerken, dass im Vergleich zu anderen Nachprüfungsverfahren kein hoher Auftragswert und keine Langfristigkeit der in Rede stehenden Vertragsbeziehung zu verzeichnen ist, welche darüber hinaus die volle Ausschöpfung der Rahmengebühr rechtfertigen könnten.*)

2. Die persönliche Anwesenheit einer Partei in der mündlichen Verhandlung ist deshalb als notwendig einzustufen, um die Beantwortung von neu auftauchenden Fragen oder von in die Tiefe gehenden Rückfragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht sicherzustellen.*)

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VPRRS 2006, 0513
AußenanlagenAußenanlagen
Leistungsbeschreibung muss eindeutig sein!

VK Bund, Beschluss vom 29.03.2006 - VK 3-15/06

Der Auftraggeber muss den Bietern alle Angaben und Daten mitteilen, die für eine sachgerechte Kalkulation einerseits und für eine Vergleichbarkeit und Wertbarkeit der Angebote andererseits erforderlich sind.

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VPRRS 2006, 0192
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beweisantritt für Vollständigkeit des Angebots durch Zeugen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2006 - Verg 98/05

1. Fehlt ein von der Vergabestelle geforderter Eignungsnachweis und behauptet der Bieter aber, dieser habe seinem Angebot beigelegen, und nennt hierfür auch Zeugen, so muss die Vergabekammer diesem Beweisantritt nachgehen.

2. Leiden verschiedene Angebote an denselben Mängeln, so muss die Vergabestelle hieraus dieselben Konsequenzen ziehen.

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VPRRS 2006, 0190
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfung eines VOF-Verfahrens

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2005 - Verg W 8/05

1. Im Rahmen der Nachprüfung einer Wertung im VOF-Verfahren prüfen die Nachprüfungsinstanzen nur, ob der Auftraggeber die ihm zustehenden Beurteilungsspielräume überschritten hat. Dies ist zu bejahen, wenn der Auftraggeber den Sachverhalt falsch ermittelt hat und sich dies auf das Wertungsergebnis auswirken kann.

2. Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen setzt voraus, dass Auftragsgespräche geführt werden. Unter solchen Auftragsgesprächen sind jedoch keine Gespräche zu verstehen, denen ein konkreter Bezug zu dem zu vergebenden Auftrag fehlt und die nur Grundlage für eine ausschließlich personenbezogene Wertung sein können.

3. Trotz fehlender Beanstandung durch einen Bieter kann eine Vergabeentscheidung, die auf einer fehlerhafter Grundlage beruht, korrigiert werden, wenn aus anderen, rechtzeitig beanstandeten Gründen eine Wiederholung von Teilen des Vergabeverfahrens erfolgen muss.

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VPRRS 2006, 0189
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderungen an den Verdingungsunterlagen führen zum Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 10.05.2005 - 120.3-3194.1-12-03/05

1. Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch den Bieter unzulässig. Sie haben nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A zur Folge, dass das Angebot, welches nicht der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers entspricht, von der Wertung ausgeschlossen werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale und wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betreffen. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben können.*)

2. § 24 Nr. 3 VOB/A untersagt dem Auftraggeber, jedwede Verhandlung über eine Änderung der Angebote oder Preise. Um solche unstatthaften Nachverhandlungen würde es sich handeln, wenn sie dazu dienen würden, die von einem Bieter in bestimmten Positionen vorgenommenen Änderungen der Verdingungsunterlagen rückgängig zu machen.*)

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VPRRS 2006, 0186
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzureichender Listenpreis - Ausschluss!

OLG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2006 - 1 Verg 3/06

1. Als "Listenpreis" ist ein Preis anzugeben, der "allgemein" gilt, d. h. den der Bieter auch von anderen Auftraggebern erzielt bzw. der für alle Abnehmer des Produktes gilt.

2. Indem nach Listenpreisen "des Bieters" gefragt wird, ist auch klar, dass es nur um dessen eigene Preise gehen kann. Die bloße Übermittlung von Listenpreisen von Zulieferern oder anderen Stellen genügt nicht. Das schließt nicht aus, dass der Bieter die Preise übernimmt, die in "fremden" Preislisten enthalten sind. Allerdings muss der diese (übernommenen) Preise dann unmissverständlich und verbindlich als seine eigenen "Listenpreise" anbieten, damit für die - gem. § 97 Abs. 2 GWB der Gleichbehandlung aller Angebote verpflichteten - Wertung aller Angebote eine in dieser Hinsicht gleichermaßen verlässliche Grundlage besteht.

3. Nimmt der Bieter bei den Preisen nur Bezug auf die Preislisten der Hersteller, so fehlen wesentliche Preisangaben, weil sich der Auftraggeber in einem solchen Fall die Preise erst beschaffen muss und nicht sicher sein kann, dass er die aktuelle Preisliste hat.

4. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz kann der antragstellende Bieter beanspruchen, dass alle Angebote nach gleichen Grundsätzen und Maßstäben auf (zwingende) Ausschlussgründe überprüft werden. Die Vergabestelle ist insoweit jedenfalls innerhalb des selben Vergabeverfahrens zu systemgerechtem Vorgehen verpflichtet.

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VPRRS 2006, 0185
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhängung einer generellen Vergabesperre zulässig

LG Berlin, Urteil vom 22.03.2006 - 23 O 118/04

1. Die Verhängung einer generellen Vergabesperre ist sowohl mit deutschem als auch mit europäischem Recht vereinbar.

2. Bei schweren, selbst bis zu zehn Jahre zurückliegenden Verfehlungen (hier: Schmiergeldzahlungen) kann eine Vergabesperre von über vier Jahren verhängt werden.

3. Auch nach Selbstreinigungsmaßnahmen kommt eine Wiederzulassung zum Wettbewerb erst in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass weitere Verfehlungen nicht mehr vorkommen, das betroffene Unternehmen an der Sachverhaltsaufklärung mitwirkt und ein infolge der Verfehlungen entstandener Schaden wieder gutgemacht ist.

4. Für den Rechtsschutz gegen die Verhängung einer Vergabesperre durch einen öffentlichen Auftraggeber sind die Zivilgerichte, nicht die Vergabekammern zuständig.

5. Die Richtlinie 2004/18/EG entfaltet in Deutschland nach Verstreichen der Umsetzungsfrist (zum 31.01.2006) keine Direktwirkung auf Vertragsverhältnisse. Nach Möglichkeit ist jedoch eine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts vorzunehmen.

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VPRRS 2006, 0184
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bedarfspositionen sind zu werten

VG Neustadt, Beschluss vom 06.04.2006 - 4 L 544/06

1. Bedarfspositionen, die in zulässiger Weise in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden, sind bei der Wertung der Angebote grundsätzlich zu berücksichtigen.*)

2. Unvollständige Angebote im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A führen zwingend zum Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A. Ein Anspruch auf Nachverhandlungen nach § 24 VOB/A besteht nicht.*)




VPRRS 2006, 0183
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kann Beigeladener selbst Ausschluss eines Bieters fordern?

OLG München, Beschluss vom 07.04.2006 - Verg 05/06

1. Ist die auf den Ausschluss eines dritten Bieters gerichtete Beschwerde eines Bieters unbegründet, kann ein beigeladener Bieter, der selbst keine Beschwerde eingelegt hat, aus eigenem Recht im Beschwerdeverfahren nicht den Ausschluss des dritten Bieters erreichen.*)

2. Ein diesbezüglicher Antrag des beigeladenen Bieters kann als Nachprüfungsantrag, über den zunächst die Vergabekammer zu entscheiden hat, auszulegen sein.*)

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IBRRS 2006, 1089
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Welche Rechtskenntnisse muss ein Architekt besitzen?

KG, Urteil vom 20.03.2006 - 24 U 48/05

1. Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg grundsätzlich eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Zur Erfüllung dieser Pflicht reicht es nicht aus, dass eine Baugenehmigung tatsächlich erteilt wird; erforderlich ist vielmehr, dass sie rechtmäßig und nicht rücknehmbar ist.*)

2. Ein Architekt muss die zur Lösung der ihm übertragenen Planungsaufgaben notwendigen Kenntnisse auf dem Gebiet des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts besitzen. Soweit diese von ihm zu erwartenden Kenntnisse betroffen sind, entbindet ein - rechtswidriges - Verwaltungshandeln, etwa ein positiver Vorbescheid oder eine Baugenehmigung, den Architekten nicht von der eigenen Prüfpflicht.

3. Die Klärung schwieriger Rechtsfragen aus dem Bereich des Baunebenrechts kann vom Architekten nicht verlangt werden, da er einem Rechtsberater des Bauherrn nicht gleichgestellt werden darf. Dies betrifft sowohl die Frage des Verschuldens als auch die Frage der (objektiven) Pflichtverletzung und ist daher auch beachtlich, wenn bei einem Werkvertrag über Architektenleistungen der Auftraggeber die Rückzahlung bereits geleisteter Voraus- und Abschlagszahlungen mit der Begründung verlangt, diese überstiegen die dem Architekten zustehende Gesamtvergütung.*)

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VPRRS 2006, 0182
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kann Beigeladener selbst Ausschluss eines Bieters fordern?

OLG München, Beschluss vom 07.04.2006 - Verg 5/06

1. Ist die auf den Ausschluss eines dritten Bieters gerichtete Beschwerde eines Bieters unbegründet, kann ein beigeladener Bieter, der selbst keine Beschwerde eingelegt hat, aus eigenem Recht im Beschwerdeverfahren nicht den Ausschluss des dritten Bieters erreichen.*)

2. Ein diesbezüglicher Antrag des beigeladenen Bieters kann als Nachprüfungsantrag, über den zunächst die Vergabekammer zu entscheiden hat, auszulegen sein.*)

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VPRRS 2006, 0180
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis bei der Behauptung einer fehlerhaften Vergabeart

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2006 - Verg 6/06

1. Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags mit Blick auf die Antragsbefugnis ist erforderlich aber auch ausreichend, dass der Antragsteller schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so dass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist.

2. Der Bieter hat die Darlegungs- und Beweislast dafür, inwieweit durch die Wahl der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb anstelle eines offenen Verfahrens mit europaweiter Bekanntmachung seine Leistungs- und Angebotsmöglichkeiten eingeschränkt oder negativ beeinflusst worden sein könnten.

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VPRRS 2006, 0178
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Formblatt EFB-Preis 1c ist auch von Generalunternehmern auszufüllen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2006 - Verg 4/06

1. Das Formblatt EFB-Preis 1c ist als Bestandteil der Vergabeunterlagen auch von Generalunternehmern abzugeben.

2. Das Formblatt EFB Preis 1 c fordert über die Formblätter 1 a und b hinaus die Angabe von Kalkulationszuschlägen für die Leistungen des Ausbaugewerbes, weshalb es in jedem Falle zusätzlich auszufüllen ist.

3. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Angebot, das die mit den Formblättern EFB Preis 1 ff geforderten Erklärungen nicht enthält, zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2006, 0172
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen schwerer Verfehlung bei zivilrechtl. Streitigkeiten?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2005 - VK-30/2005-B

1. Der Antragsgegner vermochte den Nachweis nicht zu führen, dass der Antragstellerin eine schweren Verfehlung im Sinn von § 8 Nr. 5 c VOB/A vorzuwerfen ist. Denn der Antragsgegner stützt sich in seinem Vortrag lediglich auf Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Zustandekommens bzw. der Erfüllung eines Wartungsvertrages sowie des Abnahmezeitpunktes der Leistung in einem Vertragsverhältnis der Niederlassung xxxx des Auftraggebers mit der Antragstellerin. Allein das Vorliegen einer Auseinandersetzung zwischen Vertragsparteien belegt jedoch noch nicht eine schuldhafte Vertragsverletzung der einen Seite, die ggfs. als schwere Verfehlung einzustufen sein könnte.*)

2. Gemäß § 17 a Nr. 3 Abs. 1 i.V.m. § 17 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A muss bei europaweiter Ausschreibung die Bekanntmachung die verlangten Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters (§ 17 Nr. 1 Abs. 2 Buchstabe s VOB/A) enthalten. Selbst der Hinweis in beiden Ausschreibungen auf die Verdingungsunterlagen sowie der pauschale Verweis auf § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A bezüglich der Eignungsanforderungen kann daher nicht als ausreichend bewertet werden. Ohne eine wirksame Forderung der Eignungsnachweise ist allerdings auch keine Eignungsprüfung möglich, jedenfalls könnte kein Angebot formal als bzgl. der Eignungsnachweise als unvollständig angesehen werden, wenn es die in den Verdingungsunterlagen geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig enthält, da schon die Anforderung nicht wirksam gestellt wurde.*)

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VPRRS 2006, 0167
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Nebenangebote und Dokumentation des Verfahrens

VK Lüneburg, Beschluss vom 22.03.2006 - VgK-05/2006

1. Die Bewerbungsbedinung:

"Wenn den Verdingungsunterlagen Formblätter zur Preisaufgliederung beigefügt sind, hat der Bieter die seiner Kalkulationsmethode entsprechenden Formblätter ausgefüllt mit seinem Angebot abzugeben. Die Nichtabgabe der ausgefüllten Formblätter kann dazu führen, dass das Angebot nicht berücksichtigt wird."

kann aus dem Bieterhorizont nur so verstanden werden, dass der öffentliche Auftraggeber je nach gewählter Kalkulationsmethode des Bieters entweder Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen (dann: Vordruck EFB-Preis 1a) oder eben Angaben zur Kalkulation über die Endsumme (dann: Formblatt EFB-Preis 1b) verlangte.

2. Gemäß § 30 VOB/A ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Der Anwendungsbereich des § 30 Nr. 1 VOB/A erstreckt sich dabei sowohl auf den formalen Verfahrensablauf als auch materiell auf die Maßnahmen, Feststellungen und die Begründung der einzelnen Entscheidungen. Der Vergabevermerk ist chronologisch zu fassen und muss sich dabei an der in der VOB vorgeschriebenen Reihenfolge orientieren. Zu den materiellen Dokumentationspunkten zählen insbesondere die Verfahrensphasen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie bei der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Ebenso sind im Vergabevermerk die Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf das betreffende Angebot anzugeben.

3. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtnachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.

4. Findet sich in der Dokumentation lediglich die Wertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ und ist dagegen in keiner Weise dokumentiert, ob, in welcher Weise und ggf. mit welchem Ergebnis die übrigen gemäß § 25a VOB/A bekannt gemachten Zuschlagskriterien bei der Angebotswertung berücksichtigt wurden, so ist die Dokumentation rechtsfehlerhaft.

6. Aus dem Urteil des EuGH vom 16.10.2003 (IBR 2003, 683) lässt sich das vom BayObLG und vom OLG Rostock statuierte restriktive Erfordernis einer Definition und Bekanntmachung von gesonderten technischen Mindestanforderungen als zwingende Voraussetzung für die Wertung von Nebenangeboten nicht ableiten. Weder Art. 19 Abs. 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37 EWG noch Art. 24 Richtlinie 2004/18/EG verlangen ausdrücklich über formelle Anforderungen an Nebenangebote hinaus die Festlegung auch besonderer technischer Mindestbedingungen.

7. Auch der EuGH hat in seiner zitierten Entscheidung vom 16.10.2003 (IBR 2003, 883) nicht darüber entschieden, welche positiven Anforderungen an die Mindestanforderung zu stellen sind. Er hat lediglich festgestellt, dass es nicht genügt, wenn die Vergabestelle auf eine nationale Rechtsvorschrift verweist, die als Kriterium aufstellt, dass mit dem Alternativvorschlag die Erbringung einer qualitativ gleichwertigen Leistung sichergestellt ist.

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VPRRS 2006, 0166
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtzeitige Rüge

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2006 - VgK-06/2006

1. Die Rüge muss angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen erfolgen. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.

2. Werden beim Durcharbeiten der Verdingungsunterlagen Ungenauigkeiten festgestellt, liegt bereits positive Kenntnis vor.

3. Das außergewöhnliche Kündigungsrecht des öffentlichen Auftraggebers aus Haushaltsgründen bedeutet regelmäßig ein vergaberechtswidriges ungewöhnliches Wagnis für den Auftragnehmer i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 3 VOL/A. Es ist nicht zu rechtfertigen, dem Auftragnehmer das Haushaltsrisiko des Auftraggebers zu überbürden.

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VPRRS 2006, 0165
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Übertragung des Haushaltsrisikos als ungewöhnliches Wagnis

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2006 - VgK-6/2006

1. Ein außergewöhnliches Kündigungsrecht des Auftraggebers aus Haushaltsgründen beinhaltet grundsätzlich ein vergaberechtswidriges ungewöhnliches Wagnis für den Auftragnehmer. Es ist nicht zu rechtfertigen, dem Auftragnehmer das Haushaltsrisiko des Auftraggebers zu überbürden.

2. Im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber schon wegen des Charakters des Nachprüfungsverfahrens als gerichtsähnlich ausgestaltetes Verfahren notwendig.

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VPRRS 2006, 0510
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ergibt sich die fehlenden Erklärung aus dem Gesamtzusammenhang?

VK Arnsberg, Beschluss vom 17.11.2005 - VK 21/05

Die sehr stringente, aber auch sehr restriktive Rechtsprechung des BGH zum zwingenden Ausschluss von Angeboten bei fehlenden Erklärungen führt dazu, dass Auftraggeber zunehmend gezwungen sind, wirtschaftliche Angebote wegen äußerst marginaler Erklärungslücken auszuschließen. Diese Entwicklung steht im krassen Widerspruch zum wesentlichsten Ziel des Vergaberechts, im – geordneten – Wettbewerb das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Da es nach dieser Rechtsprechung auf die Wettbewerbsrelevanz der Lücken nicht ankommt, ist - neben der Frage der Zumutbarkeit - umso genauer zu prüfen, ob die Erklärungen sich nicht des Angebots ergeben, so dass der Tatbestand einer fehlenden Erklärung nicht auftritt.

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VPRRS 2006, 0162
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Nebenangebote und Dokumentation des Verfahrens

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.03.2006 - VgK-04/2006

1. Aus dem Urteil des EuGH vom 16.10.2003 (IBR 2003, 683) lässt sich das vom BayObLG und vom OLG Rostock statuierte restriktive Erfordernis einer Definition und Bekanntmachung von gesonderten technischen Mindestanforderungen als zwingende Voraussetzung für die Wertung von Nebenangeboten nicht ableiten lässt. Weder Art. 19 Abs. 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37 EWG noch Art. 24 Richtlinie 2004/18/EG verlangen ausdrücklich über formelle Anforderungen an Nebenangebote hinaus die Festlegung auch besonderer technischer Mindestbedingungen.

Auch der EuGH hat in seiner zitierten Entscheidung vom 16.10.2003 (IBR 2003, 883) nicht darüber entschieden, welche positiven Anforderungen an die Mindestanforderung zu stellen sind. Er hat lediglich festgestellt, dass es nicht genügt, wenn die Vergabestelle auf eine nationale Rechtsvorschrift verweist, die als Kriterium aufstellt, dass mit dem Alternativvorschlag die Erbringung einer qualitativ gleichwertigen Leistung sichergestellt ist.

2. Weichen Angebote von den Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses ab, ist der Auftraggeber nicht gehindert diese dennoch zu werten, wenn sie nur unwesentliche Änderungen am Plan erforderlich machen und für sie die zur Planänderung erforderlichen Zustimmungen eingeholt werden können.

3. Weichen mehrere Angebote von den Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses ab und wird nur ein Angebot deswegen ausgeschlossen, so verstößt der Auftraggeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 19 Abs. 2 GWB.

4. Die an einem Vergabeverfahren beteiligten Bieter haben gemäß § 97 Abs. 7 GWB ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren.

5. Gemäß § 30 VOB/A ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Der Anwendungsbereich des § 30 Nr. 1 VOB/A erstreckt sich dabei sowohl auf den formalen Verfahrensablauf als auch materiell auf die Maßnahmen, Feststellungen und die Begründung der einzelnen Entscheidungen. Der Vergabevermerk ist chronologisch zu fassen und muss sich dabei an der in der VOB vorgeschriebenen Reihenfolge orientieren. Zu den materiellen Dokumentationspunkten zählen insbesondere die Verfahrensphasen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie bei der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Ebenso sind im Vergabevermerk die Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf das betreffende Angebot anzugeben.

6. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtnachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.

7. Findet sich in der Dokumentation lediglich die Wertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ und ist dagegen in keiner Weise dokumentiert, ob, in welcher Weise und ggf. mit welchem Ergebnis die übrigen gemäß § 25a VOB/A bekannt gemachten Zuschlagskriterien bei der Angebotswertung berücksichtigt wurden, so ist die Dokumentation rechtsfehlerhaft.

8. Nur in den Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien nicht bekannt gemacht hat oder ausdrücklich nur das Kriterium "Preis" benannt hat, kann und darf ausschließlich der niedrigste Preis als Zuschlagskriterium bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes zu Grunde gelegt werden.

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VPRRS 2006, 0157
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Neutrale Leistungsbeschreibung

VK Hessen, Beschluss vom 13.10.2005 - 69d-VK-69/2005

1. Einer Ausnahme von der Vorschrift des § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A, wonach bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren oder bestimmte Ursprungsorte und Bezugsquellen nur dann ausdrücklich vorgeschrieben werden dürfen, wenn dies durch die Art der geforderten Leitung gerechtfertigt ist, müssen technische oder gestalterischen Anforderungen zugrunde liegen. So sind z. B. im Falle von Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten bestimmte gestalterische Anforderungen hinsichtlich eines einheitlichen Gestaltungsbildes denkbar. Die Festlegung auf einen bestimmten Farbton sowie Technische Daten hinsichtlich Druckfestigkeit, Wasseraufnahme etc. eines Steinfußbodens sind mit den Anforderungen für eine neutrale Leistungsbeschreibung nicht vereinbar.*)

2. Ausgeschriebene Leistungsinhalte dürfen so beschaffen sein, dass einzelne Bieter Kostenvorteile genießen, sofern es für den Bieter vernünftige, etwa wirtschaftlichkeitsbezogene Gründe dafür gibt. Es gibt kein an den Auftraggeber gerichtetes Gebot, bestimmte Wettbewerbsvorteile bereits bei der Entscheidung über die Leistung, die ausgeschrieben werden soll, auszugleichen.*)

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VPRRS 2006, 0156
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dokumentation der Schätzung des Auftragswertes

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2005 - 2 VK 68/05

1. Bezugspunkt für die Schätzung des Auftragswertes, § 3 VgV, müssen einerseits der geforderte Beratungsaufwand und andererseits das am Markt für vergleichbare Leistungen durchgesetzte Honorar, d. h. der Marktpreis sein. Unbeachtlich ist dagegen, dass für vergleichbare Leistungen auch Angebote mit deutlich höheren Preisen eingereicht werden.*)

2. In der Vergabeakte sind insbesondere bei freiberuflichen Leistungen die Umstände, die bei der Schätzung des Auftragswertes berücksichtigt werden, und eine Begründung des gefundenen Ergebnisses zu dokumentieren.

3. Mangels einer dokumentierten Schätzung des Auftragswertes des Auftraggebers ist die Vergabekammer zur Bestimmung ihrer Zuständigkeit zur eigenständigen Wertermittlung verpflichtet und berechtigt. Dabei muss sie sich an nachprüfbaren, plausiblen Kriterien orientieren, aber auch die Erwägungen der Antragstellerin berücksichtigen.*)

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VPRRS 2006, 0155
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Besonders günstiges Angebot zulässig?

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 VK 62/05

1. Ein Aufklärungsgespräch zum Inhalt der Ausschreibung mit nur einem Bieter stellt keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar, wenn alle übrigen Bieter die Ausschreibung im Sinne des Auftraggebers verstanden haben.*)

2. Aus welchen besonderen Umständen ein Bieter eine Leistung preisgünstiger, auch unter den am Markt üblichen Beschaffungskosten anbieten kann, ist unerheblich und das Ergebnis des gewollten Wettbewerbs, solange das Angebot ernst gemeint ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit im Falle der Auftragserteilung wie angeboten, durchgeführt werden kann.*)

3. Werden vom Auftraggeber bestimmte Qualitätsanforderungen gestellt, kann er auch angebotene Produkte akzeptieren, die für die Zertifizierung erfolgreich geprüft, für die aber die Zertifikate zum Zeitpunkt des Angebotes noch nicht ausgestellt sind.*)

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VPRRS 2006, 0154
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestanforderungen an Nebenangebote

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 VK 56/05

1. Gerade bei Ausschreibungen, bei denen es nicht um grundlegende technische Varianten geht, sondern bei denen ein Nebenangebot abgegeben wird, wenn anstelle des im Leistungsverzeichnis genannten Leitproduktes ein gleichartiges Produkt eines anderen Herstellers angeboten werden soll, werden zusätzliche Mindestanforderungen mehr Leerformel sein.*)

2. Rechtlich bedenklich ist, dass sich der Auftraggeber auf das Gebot der Mindestanforderungen im Sinne der EuGH-"Traunfellner"-Entscheidung beruft, um den Ausschluss eines preiswerteren Angebotes und seinen Vergabevorschlag zu rechtfertigen. Er allein hätte die Mindestanforderungen formulieren können.*)

3. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im Allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf. Erschöpfen sich die aufgeworfenen Probleme in der Auseinandersetzung darin, ob die Beteiligten das ohnehin zu beachtende "materielle" Vergaberecht beachtet haben, ist ein Kernbereich auftraggeberischer Tätigkeit betroffen, dessen Kenntnis und Bewertung auch einem Auftraggeber, welcher mehr oder weniger regelmäßig öffentliche Aufträge vergibt, grundsätzlich ohne anwaltlichen Beistand zumutbar ist.*)

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VPRRS 2006, 0153
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Alle Angebote unvollständig: Was nun?

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2005 - 2 VK 64/05

1. Wird der Ausschluss eines Angebotes wegen unvollständiger Produktangaben beantragt, so muss auch die Antragstellerin diesen Maßstab gegen sich gelten lassen.*)

2. Sind alle Angebote unvollständig, kann der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben oder unter strikter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes das Vergabeverfahren fortführen. Dabei ist allen Bietern Gelegenheit zu geben, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzureichen.*)

3. Der Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Einsicht in die Vergabeakten und die Angebote der Konkurrenz hängt davon ab, dass der Beteiligte darlegt, dass mögliche Informationen für die Vertretung seiner Rechtsposition erforderlich sind. Im Übrigen hat der Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Mitbieter Vorrang.*)

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VPRRS 2006, 0152
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ausschluss unvollständiger Angebote zwingend?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 - 11 Verg 16/05

1. Tochterunternehmen öffentlicher Auftraggeber unterfallen grundsätzlich ebenfalls dem Vergaberecht.

2. § 11 VOF regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen sind. Ein darüber hinausgehender zwingender Ausschluss formal unvollständiger Angebote würde dem Grundsatz der weitgehendfreien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen widersprechen.

3. Aus dem Gebot der Gleichbehandlung und Transparenz kann nicht abgeleitet werden, dass jedes unvollständige Angebot zwingend auszuschließen ist. Die anderslautende Rechtsprechung des BGH beruht auf den besonderen Regelungen in den §§ 21 und 25 VOB/A und kann deshalb nur in solchen Verfahren zur Anwendung kommen, die im Anwendungsbereich der VOB/A stattfinden.

4. Berechnet der Bieter zwei Positionen pauschal und berücksichtigt weitere Positionen pauschal in der Grundleistung Planung bzw. Bauüberwachung, so liegt keine zum Ausschluss führende Mischkalkulation vor.

5. Gibt der Auftraggeber die Vergabekriterien in der Bekanntmachung an, so bindet er sich für das weitere Vergabeverfahren selbst. Eine Abweichung von den Vorgaben ist dann - jedenfalls in erheblichem Umfang - nicht mehr möglich.

6. Die Eignungskriterien Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach Durchschreiten der Eignungsprüfung gem. §§ 10, 12 und 13 VOF für das abschließende Auswahlverfahren nach § 16 VOF verbraucht.

7. Es ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Auftraggeber die Zahl der Referenzen über die von den Bietern anderen Kunden angebotenen Produkte nicht als Kriterium für die Prüfung der fachlichen Eignung, sondern als Zuschlagskriterium berücksichtigt.

8. Eine Rüge muss zum Ausdruck bringen, dass der Bieter dem Auftraggeber vor Anrufung der Vergabekammer die Möglichkeit zur Selbstkorrektur geben möchte. Ob dies in einer bloßen Anregung eines Verhandlungsgesprächs deutlich genug zum Ausdruck kommt, erscheint zweifelhaft.

9. Im Einzelfall kann eine Rüge noch unverzüglich sein, wenn sie innerhalb von 2 Wochen ab Kenntniserlangung erhoben wird. Dabei handelt es sich jedoch um eine Maximalfrist, deren Ausschöpfung nur bei extrem schwieriger Sach- und Rechtslage gerechtfertigt erscheinen kann.

10. Ist ein Auftrag nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten und ist darin ein zwingender Rahmen vorgesehen, darf der Preis nur innerhalb dieses Rahmens Berücksichtigung finden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 VOF). Ein Angebot, dessen Preis sich nicht im durch die Gebühren- oder Honorarordnung vorgegebenen Rahmen hält, insbesondere unterhalb der vorgeschriebenen Mindestsätze liegt, darf nicht zum Zuge kommen, auch wenn es im übrigen die Zuschlagskriterien erfüllt.

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VPRRS 2006, 0151
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss unvollständiger Angebote zwingend?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 - 11 Verg 15/05

1. Tochterunternehmen öffentlicher Auftraggeber unterfallen grundsätzlich ebenfalls dem Vergaberecht.

2. § 11 VOF regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen sind. Ein darüber hinausgehender zwingender Ausschluss formal unvollständiger Angebote würde dem Grundsatz der weitgehendfreien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen widersprechen.

3. Aus dem Gebot der Gleichbehandlung und Transparenz kann nicht abgeleitet werden, dass jedes unvollständige Angebot zwingend auszuschließen ist. Die anderslautende Rechtsprechung des BGH beruht auf den besonderen Regelungen in den §§ 21 und 25 VOB/A und kann deshalb nur in solchen Verfahren zur Anwendung kommen, die im Anwendungsbereich der VOB/A stattfinden.

4. Berechnet der Bieter zwei Positionen pauschal und berücksichtigt weitere Positionen pauschal in der Grundleistung Planung bzw. Bauüberwachung, so liegt keine zum Ausschluss führende Mischkalkulation vor.

5. Gibt der Auftraggeber die Vergabekriterien in der Bekanntmachung an, so bindet er sich für das weitere Vergabeverfahren selbst. Eine Abweichung von den Vorgaben ist dann - jedenfalls in erheblichem Umfang - nicht mehr möglich.

6. Die Eignungskriterien Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach Durchschreiten der Eignungsprüfung gem. §§ 10, 12 und 13 VOF für das abschließende Auswahlverfahren nach § 16 VOF verbraucht.

7. Es ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Auftraggeber die Zahl der Referenzen über die von den Bietern anderen Kunden angebotenen Produkte nicht als Kriterium für die Prüfung der fachlichen Eignung, sondern als Zuschlagskriterium berücksichtigt.

8. Eine Rüge muss zum Ausdruck bringen, dass der Bieter dem Auftraggeber vor Anrufung der Vergabekammer die Möglichkeit zur Selbstkorrektur geben möchte. Ob dies in einer bloßen Anregung eines Verhandlungsgesprächs deutlich genug zum Ausdruck kommt, erscheint zweifelhaft.

9. Im Einzelfall kann eine Rüge noch unverzüglich sein, wenn sie innerhalb von 2 Wochen ab Kenntniserlangung erhoben wird. Dabei handelt es sich jedoch um eine Maximalfrist, deren Ausschöpfung nur bei extrem schwieriger Sach- und Rechtslage gerechtfertigt erscheinen kann.

10. Ist ein Auftrag nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten und ist darin ein zwingender Rahmen vorgesehen, darf der Preis nur innerhalb dieses Rahmens Berücksichtigung finden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 VOF). Ein Angebot, dessen Preis sich nicht im durch die Gebühren- oder Honorarordnung vorgegebenen Rahmen hält, insbesondere unterhalb der vorgeschriebenen Mindestsätze liegt, darf nicht zum Zuge kommen, auch wenn es im übrigen die Zuschlagskriterien erfüllt.

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VPRRS 2006, 0150
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2005 - 2 VK 54/05

1. Ist ein Bieter der Auffassung, dass die Leistungsanforderungen des Auftraggebers bezogen auf den Zweck der Maßnahme nicht optimal sind und das Vorhaben anders und preisgünstiger verwirklicht werden kann, hat er die Möglichkeit, neben oder auch anstelle des Hauptangebotes ein Nebenangebot abzugeben und bereits mit der Abgabe des Angebotes die technische Gleichwertigkeit darlegen.*)

2. Der dem Auftraggeber zustehende subjektive und objektive Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Gleichwertigkeit der Gebrauchstauglichkeit kann ihm nicht durch den Bieter genommen werden, selbst wenn dessen Vorschläge möglicherweise dem gedachten Verwendungszweck genauso gut oder besser dienen.*)

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VPRRS 2006, 0148
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachweis für die gewerbsmäßige Tätigkeit

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2005 - 2 VK 38/05

1. Als geeigneter Nachweis für die gewerbsmäßige Tätigkeit auf einem bestimmten Gebiet kann bei Handwerksbetrieben die Eintragung in die Handwerksrolle angesehen werden, nicht aber für einen industriellen Betrieb die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer, sondern nur die Eintragung im Gewerbezentralregister.*)

2. Im Einzelnen ungenannte "erhebliche Zweifel" an der Zuverlässigkeit eines Bieters können den Ausschluss seines Angebotes gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A nicht rechtfertigen.*)

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VPRRS 2006, 0147
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlender Angaben?

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.06.2005 - VK 20/05

1. Verlangt der Auftraggeber in der Ausschreibung die Nennung von Fabrikats- und Typenangaben und nennt der Bieter nur das Fabrikat und den Gegenstand, weil eine den Anforderungen entsprechende Sonderanfertigung angeboten wird, so sollte der Bieter in seinem Angebot diesen Sachverhalt erklären. Fehlt diese Erklärung, ist aber der Ausschluss des Angebotes nicht gerechtfertigt, wenn durch eine nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A zulässige Rückfrage der Grund für das Fehlen der Typenangabe geklärt werden kann.*)

2. Auch ein Fehler im Leistungsverzeichnis, der dazu führt, dass kein Bieter ein der Leistungsbeschreibung entsprechendes Angebot abgegeben hat, zwingt nicht zur Aufhebung der Ausschreibung, wenn es sich dabei um ein untergeordnetes Detail eines einzelnen Gerätes im Rahmen einer umfangreichen Ausschreibung handelt.*)

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VPRRS 2006, 0145
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufklärungsersuchen: Beantwortung widerspruchsfrei und nachvollziehbar

VK Thüringen, Beschluss vom 30.01.2006 - 360-4003.20-055/05-EF-S

Vermutet der öffentliche Auftraggeber einen unangemessen niedrigen Angebotspreis und ersucht er den Bieter daher um Erläuterung seiner Kalkulation, muss der Bieter die Anfrage des Auftraggebers widerspruchsfrei, nachvollziehbar und fristgerecht beantworten. Andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2006, 0144
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann liegt Mischkalkulation vor?

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2005 - VK 14/05

1. Die angebotenen Preise müssen wahre bzw. echte Preise sein, die vollständig, transparent und damit geeignet sein, die unterschiedlichen Angebote - nicht nur in der Endsumme, sondern auch nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04) in den Einzelpositionen - zu vergleichen. Davon kann ausgegangen werden, wenn die Preise auf einer Kalkulation beruhen, die die zur Erstellung der Leistung erforderlichen, tatsächlichen, ggf. individuell unterschiedlichen Kosten wiedergeben. Die Vergleichbarkeit der Preise verlangt nicht, dass alle Bieter die gleichen Kostenelemente berücksichtigen müssen. Vielmehr sollen im Wettbewerb alle Vorteile eines Bieters in Bezug auf die zu erstellende Leistung Berücksichtigung finden.*)

2. Von einer Mischkalkulation ist dann auszugehen, wenn die Einheitspreise zu einzelnen Positionen im Angebot des Bieters im Verhältnis zur geforderten Leistung teilweise unter- und an anderer Stelle überpreist sind, wie dies aus extrem niedrigen Einheitspreisen, aus nicht plausiblen, erheblichen Preisunterschieden bei gleichen oder ähnlichen Leistungsforderungen beim Bieter oder bei dem selben Nachunternehmer, aus gegenüber den Marktpreisen für gleichartige Leistungen deutlich überhöhten oder untersetzten Einheitspreisen oder gegenüber den Mitbietern deutlich überhöhten Preisen abgeleitet werden kann.*)

3. Für das Vorliegen einer Mischkalkulation ist der Auftraggeber darlegungspflichtig. Unmöglich und daher nicht erforderlich ist dagegen der Nachweis durch den Auftraggeber, wo die fehlenden Kosten in einer bestimmten Position in einer anderen "versteckt" sind. Der begründete Anschein einer Mischkalkulation erlegt dem Bieter aber eine höhere Erläuterungs- und Begründungspflicht auf. Voraussetzung für die Annahme einer Mischkalkulation ist jedoch nicht das Zugeständnis des Bieters, dass er seinem Angebot eine Mischkalkulation zugrunde gelegt hat.*)

4. Die Pflicht zur Aufklärung des genauen Inhaltes des Angebotes nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A beschränkt sich nicht auf den Verweis auf den angebotenen Gesamtpreis mit der Erklärung, dass der Bieter dazu stehe. Zu der gebotenen Erläuterung und Begründung der Einheitspreise reicht es nicht aus, auf im Allgemeinen Sinne plausible Umstände zu verweisen, sondern der Bieter muss seine Kalkulationsansätze offen legen und ggf. durch entsprechende Belege, einschließlich der Angebote der Nachunternehmer, oder Erklärungen glaubhaft machen.*)

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VPRRS 2006, 0143
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Fehlende Typenbezeichnung: Zwingender Ausschluss!

VK Hessen, Beschluss vom 24.10.2005 - 69d-VK-62/2005

1. Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass dem Antrag auf Aufhebung der Aufhebung der Ausschreibung stattgegeben werden kann, ist die Wertbarkeit des Angebots des Antragstellers. Hieran fehlt es, wenn sein Angebot wegen des Fehlens geforderter Erklärungen auszuschließen ist.*)

2. Ist im Leistungsverzeichnis die Angabe eines Typenbezeichnung verlangt, muss bei Fehlen dieser Angabe das Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst b) VOB/A ausgeschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn der geforderte Qualitätsstandard auch durch die detaillierten Vorgaben des Leistungsverzeichnisses definiert ist, exakte Typenangaben daher entbehrlich sind, denn die Vergabestelle hat diese exakten Angaben verlangt, um prüfen zu können, ob die angebotenen Produkte den ausgeschriebenen Erfordernissen gerecht werden.*)

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VPRRS 2006, 0138
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zum Einwand "Unvollständiges Angebot" - Treu und Glauben

OLG Dresden, Urteil vom 27.01.2006 - 20 U 1873/05

1. Hat ein öffentlicher Auftraggeber Bauleistungen nach VOB/A öffentlich ausgeschrieben, sich dementsprechend als Adressaten der abzugebenden Angebote bezeichnet und einen Vertragsschluss im eigenen Namen angekündigt, so ist er für einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Vergabe auch dann der richtige Beklagte, wenn der Bauvertrag mit dem ausgewählten Bieter über das ausgeschriebene Vorhaben mit Wissen und Wollen des Auftraggebers im Namen eines Dritten geschlossen wird, der dem Auftraggeber intern für die Beschaffung der Bauleistung einzustehen hat.*)

2. Ein Auftraggeber kann sich gegenüber dem Schadensersatzanspruch eines Bieters nach Treu und Glauben nicht auf die Unvollständigkeit von dessen Angebot berufen, wenn er dieses Angebot von einem konkurrierenden Mitbieter hat ausführen lassen, der seinerseits in der Angebotsfrist ein der tatsächlichen Leistung nicht entsprechendes Angebot abgegeben hatte und dessen nachgereichtes Angebot jedenfalls z. T. an den nämlichen formalen Mängeln leidet wie die Offerte des unberücksichtigt gebliebenen Bieters.*)

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VPRRS 2006, 0137
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kampfmittelbeseitigung als Dienstleistungsauftrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.01.2006 - Verg 93/05

1. Die Kampfmittelbeseitigung stellt einen Dienstleistungsauftrag dar, soweit nicht konkrete Bauvorhaben, bezüglich deren Ausführung oder Planung die ausgeschriebenen Kampfmittelräumungsmaßnahmen gleichzeitig erfolgen sollen, vorliegen.

2. Kann ein Bieter - als newcomer - mit dem Teilnahmeantrag geforderte Eignungsnachweise nicht vorlegen, ist der Teilnahmeantrag zwingend auszuschließen.

3. Fordert der Auftraggeber Referenzen über durchgeführte vergleichbare Leistungen, genügt die Angabe von Rahmenverträgen als Referenz nicht. Allein der Abschluss von Rahmenverträgen belegt nicht, dass ein Bieter über die notwendige Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit zur Ausführung von konkreten ausgeschriebenen Aufträgen verfügt.

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VPRRS 2006, 0136
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Fabrikatsangaben und Nennung von Leitfabrikaten

VK Thüringen, Beschluss vom 03.03.2006 - 360-4002.20-004/06-ABG

1. Die Angabe von unverbindlichen Richtpreisen anstelle von geforderten festen Einheitspreisen bedeutet eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen und führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

2. Fehlende Fabrikatsangaben führen trotz Nennung von Leitfabrikaten und der Klausel, dass dann, wenn der Bieter keine Fabrikatsangabe macht, das Leitfabrikat als angeboten gilt, zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

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VPRRS 2006, 0135
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vollständigkeit der Nachunternehmererklärungen

OLG Schleswig, Beschluss vom 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05

1. Die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB und (damit) der Zugang zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz entfällt nur, wenn eindeutige und zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die die Chance auf Zuschlagserteilung zunichte machen.

2. Ein Prüfzeugnis kann auch nachgereicht werden, weil damit gemäß § 24 VOB/A nur aufgeklärt wird, ob das angebotene Produkt die Anforderungen der DIN EN 1317-2 erfüllt. Der Angebotsinhalt wie auch der Bieterwettbewerb werden dadurch nicht nachträglich verändert.

3. Grundsätzlich gilt, dass ein Angebot ohne die (geforderte) Angabe, in welchem Umfang Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen, nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A entspricht und deshalb gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A auf der ersten Stufe aus der Angebotswertung auszuschließen ist.

4. Allein die fehlende Angabe von Leistungsbereichen und Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung begründet keinen Ausschlussgrund, wenn eine hinreichend klare gegenständliche Zuordnung der “schlagwortartig” bezeichneten Nachunternehmerleistungen möglich ist.

5. Die - im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A "geforderten" - Erklärungen sind solche, die für eine wettbewerbliche und transparente Angebotswertung und Vergabeentscheidung erforderlich sind. Die Erklärungen der Bieter sind insofern kein Selbstzweck, sondern Wettbewerbshandeln. Dementsprechend greift die "scharfe" Sanktion eines zwingenden Angebotsausschlusses nur beim Fehlen solcher Erklärungen oder Erklärungsteile, die kalkulationserheblich sind und sich im Wettbewerb auswirken.

6. Ob eine “geforderte Erklärung” so, wie sie von der Vergabestelle für einen transparenten und dem Gleichbehandlungsgebot entsprechenden Angebotsvergleich benötigt wird, abgegeben worden ist, ist inhaltlich danach zu prüfen, ob die Vergabestelle sich über die Erfüllung der maßgeblichen Kriterien der Vergabeentscheidung hinreichende Gewissheit verschaffen kann. Daraus folgt, dass sich die Anwendung der § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3, § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A nicht darin erschöpfen kann, eine schematische "Vollständigkeitskontrolle" der Bietererklärungen vorzunehmen.

7. Im Fall einer Nachunternehmererklärung geht es der Vergabestelle um die Gewinnung von Grundlagen zur Beurteilung der Eignung und der Zuverlässigkeit des Bieters (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A), weiter kann es um die Feststellung der "Selbstausführungsquote" (vgl. § 4 Nr. 8 Abs. 1 S. 1 VOB/B) und der Wirtschaftlichkeit des Angebots i. S. d. § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A gehen. Werden diese Anforderungen erfüllt, sind verbleibende geringfügige Unschärfen in der Nachunternehmererklärung hinzunehmen, soweit sie nicht wesentliche Teilleistungen betreffen. Ansonsten geriete die Angebotsprüfung zu einem "überspitzten Formalismus, der dem Wettbewerb nicht dienlich" ist.

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VPRRS 2006, 0132
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mischkalkulation: Angabe von Baustellengemeinkosten

OLG Rostock, Beschluss vom 08.03.2006 - 17 Verg 16/05

Fehlt es an einer Vorgabe der Vergabestelle zur Berücksichtigung der Gemeinkosten, können diese Kosten auch nicht in unzulässiger Weise verlagert worden sein.

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VPRRS 2006, 0131
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unvollständige Formblätter EFB-Preis 1a, 1b und Angebotsausschluss

VK Thüringen, Beschluss vom 07.02.2006 - 360-4002.20-063/05-EF-S

1. Unvollständige Formblätter EFB-Preis 1a, 1b führen zwingend zum Ausschluss eines Angebots.

2. Ist eine gesonderte Rüge von Vergaberechtsverletzungen gegenüber der Vergabestelle in einem Nachprüfungsverfahren regelmäßig entbehrlich, so ändert dieser Grundsatz nichts daran, dass gleichwohl solche Verletzungshandlungen rechtzeitig geltend zu machen sind.

3. Eine Beschränkung auf das rein nationale RAL-Gütezeichen als Qualitätsnachweis ist rechtswidrig.

4. Die Preisangabe einer Position mit 0,00 € stellt begrifflich und tatsächlich eine Aussage zum Angebotspreis dar.

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VPRRS 2006, 0130
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Zwischenentscheidung über die Erledigung infolge Zuschlagserteilung

VK Thüringen, Beschluss vom 09.01.2006 - 360-4002.20-063/05-EF-S

1. Eine Zwischenentscheidung über die Erledigung infolge Zuschlagserteilung ist zulässig.

2. Hält der Bieter trotz Erledigung infolge Zuschlagserteilung seinen Nachprüfungsantrag aufrecht, ist der Antrag als unzulässig abzuweisen und lediglich noch eine Kostenentscheidung zu treffen.

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VPRRS 2006, 0126
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabe von Bauaufträgen auf 25 Jahre

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.02.2006 - VK 29/05

1. Eine Vergabe von Bauaufträgen in dreifacher Millionenhöhe auf 25 Jahre und mehr in Form von rahmenvertragsähnlichen Vereinbarungen verstößt gegen das Wettbewerbsgebot des § 97 Abs. 1 GWB.*)

2. Intransparente, nicht dargelegte Berechnungen eines Ausschlusskriteriums können einen Verstoß gegen das Transparenzgebot darstellen.*)

3. Kalkulationsrelevante Listen müssen allen Bietern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Nicht verhandelbare Vorgaben müssen auch im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens erkennbar sein.*)

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VPRRS 2006, 0123
BauvertragBauvertrag
Nicht beauftragte Alternativpositionen keine Vertragsbestandteile

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2005 - 22 U 150/04

Alternativpositionen, deren Gleichwertigkeit nicht mit den in der Ausschreibung geforderten Nachweisen belegt wird, gelten als nicht angeboten und werden ohne gesonderte Beauftragung nicht Vertragsbestandteil.

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