Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2007, 0322
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2007 - 17 Verg 6/07
1. Auch wenn das Angebotsformular nur die Unterschrift und den Stempel einer Firma enthält, ist es als Angebot einer Bietergemeinschaft zu erkennen und einzuordnen, wenn dem Angebotsformular zugleich eine ausdrückliche Erklärung beiliegt, dass es sich um eine Bietergemeinschaft handle, die aus den darin aufgezählten Firmen gebildet werde, und sämtliche beteiligten Firmen diese Erklärung auch unterschrieben und abgestempelt haben.
2. Die fehlende Bezeichnung des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft im Angebot kann auch nach dem Angebot, vor der Zuschlagserteilung, beigebracht werden.
3. Wird in den Verdingungsunterlagen gefordert, dass man zu bestimmten Themen (z. B. Eintragung in die Handwerksrolle) "Angaben" machen muss, so genügen diesbezüglich auch Angaben; Nachweise können aufgrund einer solchen Formulierung nicht verlangt werden.
4. Auch bei (aktiver) Ausübung einer Gesamtprokura kann die Rechtshandlung eines zunächst ohne Vertretungsmacht handelnden Gesamtvertreters nachträglich (formfrei, § 182 Abs. 2 BGB, und damit auch konkludent) sowohl gegenüber dem anderen Vertragsteil als auch (nur) gegenüber dem Gesamtprokuristen (§ 182 Abs. 1 BGB) genehmigt werden.
5. Die Vertretungsmacht des die Unterschrift Leistenden muss der Vergabestelle, wenn sie dies nicht in den Vergabeunterlagen verlangt hat, nicht schon mit dem Angebot nachgewiesen werden. Eine entsprechende Verpflichtung des Bieters lässt sich weder den Vergabeunterlagen noch der gleichlautenden, bis 2000 gültigen Fassung des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A entnehmen.
6. Wird die geforderte Urkalkulation nicht mit dem Angebot abgegeben, so ist dieses zwingend auszuschließen.
7. Wird das wirtschaftlich günstigste Angebot aus Preis, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde ermittelt, so muss die Wertung wiederholt werden, da es sich bei den drei letztgenannten Kriterien um Eignungskriterien handelt, die nicht nochmals zur Wertungsprüfung herangezogen werden dürfen.

VPRRS 2007, 0321

LG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 5 O 367/06
1. Wenn Gerüstbauarbeiten "nach Wahl des Auftragnehmers" ausgeschrieben werden, ist dies eine funktionale Ausschreibung. Wenn diese Leistungen zu einem Pauschalpreis beauftragt werden, steht dem Auftragnehmer kein Mehrvergütungsanspruch zu, falls sich die Gerüstbauarbeiten nicht so umsetzen lassen, wie der Auftragnehmer dies geplant hatte.
2. Welche Vorgaben dem Auftragnehmer für die Gerüstbauarbeiten gemacht worden sind, ist eine Frage der Vertragsauslegung. Wenn eine statische Berechnung, die zudem keine Aussage über die Realisierbarkeit einer bestimmten Gerüstbauweise enthält, ausdrücklich nur zur Einsicht bei der Vergabestelle ausgelegt wird, wird diese nicht Vertragsbestandteil im Sinne einer Bausollbestimmung.
3. Wenn zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Streit darüber besteht, ob eine bestimmte Gerüstbauweise realisierbar ist oder nicht, und der Autraggeber während der Durchführung der Baumaßnahme ein Gutachten erstellen lässt, um die Einwände der Auftragnehmerin zu überprüfen, hat diese keinen Anspruch darauf, dass ihr dieses Gutachten zugänglich gemacht wird.

VPRRS 2007, 0320

OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2007 - 13 Verg 9/07
1. Scheidet ein Gesellschafter einer Bietergemeinschaft (GbR) nach Angebotsabgabe wegen Insolvenz aus, ist die Bietergemeinschaft nicht allein deshalb zwingend auszuschließen. Der Auftraggeber hat dann allerdings erneut die Eignung der Bietergemeinschaft zu prüfen.*)
2. Auch wenn die Leistungsbeschreibung dem Bieter überlässt, wie er den Bau im Einzelnen ausführt, ist ein Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOB/A zwingend auszuschließen, das hier nachträglich Änderungen vornimmt, die Einfluss auf die Wertung haben.
3. Zur Auslegung eines Angebots.*)
VPRRS 2007, 0319

OLG München, Beschluss vom 02.08.2007 - Verg 7/07
1. Für eine konkrete Rüge, die Ausschreibung sei wegen der verdeckten Ausschreibung eines Leitfabrikats nicht produktneutral erfolgt, sind Angaben dazu erforderlich, welches Leitfabrikat an welchen Stellen verdeckt in der Leistungsbeschreibung enthalten sein soll.*)
2. Im Vergabevermerk muss grundsätzlich weder eine Begründung für die Nichtzulassung von Nebenangeboten noch für die Wahl bestimmter Eigenschaften der Leistung dokumentiert werden.*)

VPRRS 2007, 0317

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.06.2007 - VgK-22/2007
1. Ein Angebot, das von vorneherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann; damit ist er nicht antragsbefugt.
2. Fehlen die notwendigen Verfügbarkeitserklärungen der einzusetzenden Nachunternehmer, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.
3. In einer solchen Konstellation, wenn die Eignung des Unternehmens mit dem Einsatz von Nachunternehmern „steht und fällt“, ist es - unabhängig von einer Forderung des Auftraggebers - unabdingbar, dass nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

VPRRS 2007, 0315

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2007 - VgK-15/2007
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2007, 0314

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.05.2007 - VgK-19/2007
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2007, 0312

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.07.2007 - 1 Verg 3/07
1. Wenn die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde negativ zu beurteilen und eine Verletzung der Beschwerdeführerin in ihren Rechten durch die angefochtene Entscheidung der Vergabekammer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu verneinen ist, so spricht bereits gemäß § 121 Abs. 1 S. 1 GWB jedenfalls ein maßgeblicher Umstand für die Freigabe des Vergabeverfahrens für den Zuschlag, so die Verneinung der Erfolgsaussicht nicht ohnehin als allein entscheidendes Kriterium anzusehen sein sollte.
2. Wird eine Unklarheit im Leistungsverzeichnis (hier: Vorlage der Tariftreueerklärung unter- und gegengezeichnet erforderlich?) durch Nachfrage des Bieters vermeintlich beseitigt und stellt sich dann heraus, dass der Bieter diese Aufklärung falsch verstanden hat und er deshalb ausgeschlossen wird, so hat er erst Zeitpunkt des Ausschlussschreibens positive Kenntnis des Vergabeverstoßes.
3. In Fällen, in denen die Vergabestelle selbst die Ursache für unvollständige Angebote setzt, kommt ein Ausschluss von Angeboten nicht in Betracht.
4. Dem Beschleunigungsinteresse gebührt im Zweifel der Vorzug vor dem Interesse eines einzelnen Unternehmens an der Vergabe erst nach rechtskräftigem Abschluss des Beschwerdeverfahrens; der Vergaberechtsschutz soll nicht auf eine Investitionsblockade hinauslaufen.

VPRRS 2007, 0310

VK Sachsen, Beschluss vom 07.08.2007 - 1/SVK/051-07
1. Eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen darf nicht zu Lasten der Bieter ausschlagen.
2. Ein Verstoß gegen § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A kann nur angenommen werden, wenn die Bieter nach den Ausschreibungsunterlagen zweifelsfrei und eindeutig zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wurden.

VPRRS 2007, 0308

VK Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006 - VK BSU-3/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2007, 0307

VK Hamburg, Beschluss vom 01.06.2007 - VK BSU-7/07
1. Die Bewerber haben keinen subjektiven Anspruch auf Beteiligung an dem dem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb folgenden Verfahren.
2. Auch das Auswahlverfahren ist entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz durchzuführen. Für den Auftraggeber ergibt sich daraus ein weiter Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum bis hin zur Möglichkeit der Losvergabe.
3. Entgegen der Situation im offenen Vergabeverfahren im Bereich der VOB/A und der VOL/A gilt daher beim Verhandlungsverfahren und beim nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb im Allgemeinen und beim Verhandlungsverfahren nach der VOF im Besonderen der allgemeine Grundsatz, wonach ein Auftraggeber ein "Mehr an Eignung" nicht berücksichtigen darf, nur für die Phase der abschließenden Angebots- oder Zuschlagswertung
4. Um ohne Verletzung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgebots zum engeren Bewerberkreis zu gelangen, ist es entscheidend, dass die Bewerberauswahl anhand objektiver und transparenter Kriterien erfolgt.

VPRRS 2007, 0306

VK Sachsen, Beschluss vom 12.07.2007 - 1/SVK/049-07
1. Die Lieferung und Montage von Maschinen und Anlagen sind einem Bauauftrag zuzuordnen, wenn sie für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich sind.
2. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswertes ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung der beabsichtigten Auftragsvergabe oder die sonstige Einleitung des Vergabeverfahrens.
3. Ist eine Kostenberechnung bereits frühzeitig erfolgt, ist grundsätzlich eine Aktualisierung zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens erforderlich. Dies gilt jedoch nur dann zwingend in den Fällen, in denen zweifelhaft ist, ob der Schwellenwert über- oder unterschritten wird, wenn es sich also um einen Grenzfall handelt.
4. Die Überprüfung der Höhe des Schwellenwertes erfolgt von Amts wegen. Dabei errechnet sich der Gesamtauftragswert aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer, allerdings abzüglich der Baunebenkosten der Kostengruppe 700 der DIN 276.
5. Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegmentes und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen veranschlagen würde.

VPRRS 2007, 0305

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.07.2007 - 1 VK LVwA 13/07
1. Auch ein bereits geschlossener Vertrag entfaltet keine rechtliche Wirksamkeit, wenn die Anforderungen an die Informationspflicht i. S. des § 13 VgV nicht erfüllt werden.*)
2. Wenn ein Angebot eines vorausgehenden Verfahrens Grundlage der Verhandlungen im nachfolgenden Verfahren mit nur einem Bieter ist, müssen sämtliche Bieter des vorherigen Verfahrens über den beabsichtigten Vertragsschluss rechtzeitig informiert werden.*)
3. Grundsätzlich ist es unzulässig, ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung mit nur einem möglichen Vertragspartner durchzuführen.*)

VPRRS 2007, 0304

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.06.2007 - 1 VK LVwA 29/06
Zur Frage der angemessenen Vergütung eines Rechtsanwalts für seine Tätigkeit und seine Aufwendungen/Kosten in einem Vergabenachprüfungsverfahren.

VPRRS 2007, 0303

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1506
Müssen Wasserhaltungsanlagen mit einem Wasserstand über Rohrgrabensohle von 1,51 m bis 1,90 m aufgestellt werden und sieht das Leistungsverzeichnis lediglich Wasserhaltungsanlagen mit einem Wasserstand über Rohrgrabensohle von max. 1,50 m vor, so muss eine geänderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B vereinbart werden.

VPRRS 2007, 0302

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1501a
Zur Frage des Leistungsumfangs einer Erdbauposition.

VPRRS 2007, 0301

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.2007 - Fall 1500
Zur Problematik der Abrechnung eines landwirtschaftlichen Weges.

VPRRS 2007, 0300

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1499
1. Zur eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gehört es, dass der Auftraggeber den entscheidenden Lastfall auch in der Statikposition mit angibt.
2. Kann der Auftragnehmer die Unvollständigkeit der Leistungsbeschreibung erkennen, so kann er diesbezüglich keine veränderte Vergütung verlangen.

IBRRS 2007, 3916; IMRRS 2007, 1776

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.12.2005 - 13 U 91/04
1. Ein Feststellungsantrag, mit welchem die Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer in Bezug auf die Abrechnung des frei gekündigten Leistungsteil begehrt wird, ist zulässig. Das Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass nach wie vor offen ist, ob nach den Regelungen der 6. Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer 77/388/EWG nicht erbrachte Leistungen im Sinne des § 649 BGB mehrwertsteuerpflichtig sind.
2. Die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung des Architekten führt dazu, dass der Honoraranspruch nicht fällig und der Lauf der Verjährungsfrist nicht in Gang gesetzt wird. Der Bauherr kann sich auf den Eintritt der Verjährung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben insbesondere dann nicht berufen, wenn er zuvor den Einwand der fehlenden Prüfbarkeit erhebt.
3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist treuwidrig, wenn der Bauherr dem Architekten eine Frist zur Fertigstellung der Ausführungsplanung setzt, er jedoch nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Kündigung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erklärt, sondern die fertig gestellte Ausführungsplanung entgegennimmt. Eine solche Kündigung ist eine freie Kündigung im Sinne des § 649 BGB.

VPRRS 2007, 0299

KG, Urteil vom 07.05.2007 - 23 U 31/06
Auch die gesellschaftliche Treuepflicht führt nicht dazu, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zustimmung zu einem Angebot verpflichtet ist, wenn die Parteien Einstimmigkeit vereinbart haben.*)

VPRRS 2007, 0297

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.07.2007 - 11 U 54/06
1. Ist die Leistungsbeschreibung entgegen § 8 Nr. 1 (1) VOL/A nicht eindeutig, kann die Vergabestelle die Ausschreibung gemäß § 26 Nr. 1 d) VOL/A aufheben oder eine Klarstellung gegenüber den Bewerbern veranlassen (§ 17 Nr. 6 (2) VOL/A).*)
2. Die Weiterführung des Vergabeverfahrens ist dann möglich, wenn die mehrdeutige Klausel von allen Bietern im selben Sinne verstanden wird.*)

VPRRS 2007, 0295

BGH, Urteil vom 03.04.2007 - X ZR 19/06
1. Durch die Teilnahme eines Bieters an der Ausschreibung eines öffentlichen Auftraggebers entsteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis mit Sorgfalts- und Schutzpflichten, zu denen jedenfalls dann, wenn auf der Grundlage der VOB/A ausgeschrieben war, auch gehört, dass der Auftraggeber deren Vorgaben einhält.
2. Der Bieter darf auf die Einhaltung dieser Regeln vertrauen; eine Verletzung dieses Vertrauens kann auf seiner Seite Ersatzansprüche auslösen. Ein solcher Schadensersatzanspruch ist auf § 311 Abs. 2 BGB zu stützen.
3. Ersatz seines entgangenen Gewinns kann ein grundsätzlich ersatzberechtigter übergangener Bieter nur dann erhalten, wenn er ohne den Verstoß und bei auch ansonsten ordnungsgemäßer Vergabe den Zuschlag hätte erhalten müssen.
4. Es besteht keine Rechtspflicht zum Zuschlag, wenn der Bieter vom Auftraggeber von den Verhandlungen ausgeschlossen wird und dadurch wegen seiner fehlenden Beteiligung an einem berücksichtigungsfähiggen Angebot gehindert wird.

VPRRS 2007, 0294

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2007 - 1 VK 23/07
1. Bei einer Bietergemeinschaft, die gemäß § 25 Nr. 6 VOB/A einem Einzelbieter gleichzusetzen ist, müssen die sachlichen und persönlichen Eignungskriterien bei den Personen vorhanden sein, unter deren technischer und wirtschaftlicher Verantwortung die angebotene Bauleistung ausgeführt werden soll; hinsichtlich der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
2. Zur Problematik der Bewertung der Zuverlässigkeit.

VPRRS 2007, 0289

VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2007 - 1/SVK/046-07
Die Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage einer Analyse des in der Vergangenheit liegenden Geschäftsgebarens des Bieters. Zu den in die rechtliche Beurteilung einzubeziehenden Umständen zählt vor allem eine "schwere Verfehlung" i.S.d. § 8 Nr. 5 Abs. 1 c VOB7A, die beispielsweise in einem früheren vertragswidrigen Verhalten des Bieters, namentlich vorwerfbare Lieferverzögerungen sowie Schlechtleistungen liegen kann. Bloße Meinungsverschiedenheiten, die hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung bestehen, mögen sie auch Gegenstand eines Rechtsstreites oder eines selbständigen Beweisverfahrens sein, sind jedoch noch nicht als eine solche schwere Verfehlung zu werten.*)

VPRRS 2007, 0288

VK Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2007 - VgK-30/2007
1. Ein Angebot, das von vorneherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann; er ist dementsprechend nicht antragsbefugt.
2. Enthält das Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position für die Baustellengemeinkosten, so dürfen die Baustellengemeinkosten in der Position „Baustelle einrichten“ nicht kalkuliert werden, wenn sie hier nicht vorgesehen sind, sondern müssen mittels einer Umlage über alle Leistungspositionen kalkuliert werden.
3. Hält sich ein Bieter nicht an eine solche Kalkulation, so ist er auszuschließen.

VPRRS 2007, 0279

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.06.2007 - VgK-23/2007
1. Eine Regelung im Gesellschaftsvertrag einer Bietergemeinschaft ist unwirksam, wenn diese es dem Beschluss der übrigen Gesellschafter überlässt, ob ein insolventer Gemeinschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeschlossen wird oder ob die Gesellschaft nach wie vor mi allen Gesellschaftern fortgesetzt wird.
2. Der Gesellschafter einer Bietergemeinschaft scheidet nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwingend aus, die Bietergemeinschaft besteht aber weiter fort und verbleibt auch in der Wertung.
3. Die Vergabestelle muss eine erneute Eignungsprüfung vornehmen und gegebenenfalls durch Aufklärung nach § 24 VOB/A prüfen, ob die verbliebenen Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Lage sind, auch ohne den insolventen Partner den Auftrag auszuführen.

VPRRS 2007, 0277

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2006 - 2 VK 48/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2007, 0276

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.11.2006 - 2 VK 46/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2007, 0275

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2006 - 2 VK 42/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2007, 0273

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2007 - 2 VK 58/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2007, 0271

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2007 - Verg 8/07
1. Der Kostenschätzung kommt regelmäßig keine Bedeutung für die Bewertung der Überhöhung eines Angebots zu, wenn zwischen Kostenschätzung und Angebotsabgabe eine erhebliche Steigerung der Baupreise stattgefunden hat und/oder es zu Massenmehrungen gekommen ist.
2. Die Preis eines anderen Bieters ist für die Bewertung der Überhöhung eines Angebots ohne Relevanz, wenn es sich dabei um einen "Kampfpreis" handelt, mit dem sich der Bieter Zutritt zu einem Beschaffungsmarkt verschaffen will.

VPRRS 2007, 0270

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.03.2007 - 1 VK LVwA 03/07
1. Fordern die Bewerbungsbedingungen, dass alle Eintragungen im Angebot dokumentenecht sein müssen, so stellt dies eine Steigerung des bloßen Schriftformerfordernisses dar.
2. Erfolgt die Vorlage der Verpflichtungserklärung eines Nachunternehmers nicht im Original, sondern lediglich in Kopie, so ist dieses besondere Schriftformerfordernis nicht gewahrt und das Angebot deshalb auszuschließen.

VPRRS 2007, 0269

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2007 - 1 VK 11/07
1. Einem Bieter, der in einem noch nicht durch Zuschlagserteilung abgeschlossenen Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren einleitet, kommt ein schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschrift des § 13 VgV nicht mehr zu.
2. § 30 Nr. 1 VOL/A ist eine bieterschützende Vorschrift.
3. § 30 Nr. 1 VOL/A verlangt nicht nur das Festhalten der Ergebnisse, sondern auch deren Begründung. Andernfalls ist die Entscheidung des Auftraggebers weder transparent noch für die Vergabekammer und die Bieter überprüfbar. Die Möglichkeit eines Bieters, seinen Anspruch auf fehlerfreie Wertung durchsetzen zu können, hängt auch von dem Vorhandensein und der Nachvollziehbarkeit der Begründung ab.

VPRRS 2007, 0268

VK Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2007 - 1 VK 13/07
1. Schreibt der Auftraggeber eine Bauleistung mit einem Auftragswert unter einer Mio. EUR als Los im Offenen Verfahren EU-weit aus und gibt er als Nachprüfungsstelle die Vergabekammer an, legt er dadurch den rechtlichen Rahmen für die Nachprüfung fest. Die Wirkung dieser Festlegung besteht in einer Selbstbindung dahingehend, dass der Auftraggeber das Los nicht dem 20 %-Kontingent nach § 2 Nr. 7 VgV zuordnet, für das das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet ist.
2. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist ein öffentlicher Auftraggeber, der nicht ausgeschlossen hat, dass Änderungsvorschläge vorgelegt werden, verpflichtet, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die diese Änderungsvorschläge erfüllen müssen.
3. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung handelt es sich bei den in den Verdingungsunterlagen aufgeführten rein formellen Vorgaben für die Abgabe von Nebenangeboten nicht um ausreichende Mindestbedingungen.
4. Ein Nebenangebot, das von der vorgeschriebenen Farbgebung abweicht, ist nicht gleichwertig.
5. Die Zurückweisung des Nachprüfungsantrages als unbegründet stellt keinen Fall der wirksamen Beendigung des Nachprüfungsverfahrens im Sinne von § 114 Abs. 2 GWB dar.
6. Die Frage, ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren für den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern muss aus prognostischer Sicht (ex ante) stets anhand der Umstände des einzelnen Falles beurteilt werden.
7. Handelt es sich insgesamt im Nachprüfungsverfahren um auftragsbezogene Fragen des materiellen Vergaberechts, das vertiefte Kenntnisse im Recht des Vergabenachprüfungsverfahrens nicht erfordert, ist die Hinzuziehung eines Rechtsbestandes durch den Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig.

VPRRS 2007, 0266

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2007 - 1 VK 15/07
1. Bei Neubauvorhaben wird - in Abgrenzung zu Lieferaufträgen - der Kreis der Leistungen, die unter Bauleistungen i.S.d. § 1 VOB/A subsumiert werden können, regelmäßig weit gezogen und alles, was der Herstellung und späteren bestimmungsgemäßen Nutzung (Funktion) des Gebäudes dient, als Bauleistung angesehen und dementsprechend ausgeschrieben.
2. Die Anwendbarkeit des 4. Teils des GWB kann nicht dadurch hergestellt werden, dass der Auftraggeber das streitige Gewerk parallel zur nationalen Öffentlichen Ausschreibung auch europaweit im Offenen Verfahren ausschreibt, obwohl er das Gewerk schon vor der Ausschreibung dem 20%-Kontingent zugeordnet hat.
3. Bei Nichterreichen des Schwellenwertes kann durch die Wahl der Bekanntmachungsform (europaweit oder national) eine Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers allenfalls in Bezug auf sein eigenes Verhalten eintreten; d.h. der Auftraggeber mag gehalten sein, sich an die für europaweite Ausschreibungen geltenden Verfahrensvorschriften zu halten, zu denen beispielsweise auch die Mitteilung gemäß § 13 VgV an nicht berücksichtigte Bieter gehört. Der vom Gesetzgeber für Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte nicht vorgesehene Rechtsweg, gemäß §§ 102 ff. GWB ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu betreiben, wird dadurch nicht begründet.

VPRRS 2007, 0264

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.05.2007 - 17 Verg 5/07
Angebote, denen die in den Verdingungsunterlagen verlangte Urkalkulation bei Ablauf der Angebotsfrist nicht beigefügt ist, sind gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen.

VPRRS 2007, 0263

VK Sachsen, Beschluss vom 13.06.2007 - 1/SVK/039-07
Es ist grundsätzlich zulässig, nach Aufforderung zur Angebotsabgabe, jedoch vor Öffnung der Angebote, Unterkriterien zu Zuschlagskriterien zu bilden. Der Auftraggeber ist dabei an die bereits bekanntgegebenen Zuschlagskriterien gebunden, er kann weder zusätzliche neue Kriterien hinzufügen, noch bereits angegebene Kriterien weglassen, er kann allenfalls "Unterkriterien" zu bereits bestehenden Kriterien bilden. Entscheidend ist hierbei, dass die gebildeten Unterkriterien von den Anforderungen des in der Vergabebekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen bekanntgegebenen Zuschlagskriteriums noch gedeckt sind bzw. sich unter dieses subsumieren lassen.*)

VPRRS 2007, 0260

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.06.2007 - VgK-29/2007
1. Eine Erledigung des Nachprüfungsverfahrens in sonstiger Weise liegt - ebenso wie bei den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen - dann vor, wenn das Nachprüfungsverfahren gegenstandslos wird. Dies kommt vor allem bei einer Nachbesserung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird.
2. Hilft also die Vergabestelle einer Rüge ab, so erledigt sich das gleichzeitig eingeleitete Nachprüfungsverfahren entsprechend.
3. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus. Hierfür genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.
4. Das in diesem Sinne anzuerkennende wirtschaftliche Interesse ergibt sich auch aus der Tatsache, dass der Antragsteller durch die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens aufgrund des Regelungsgehalts des § 128 GWB und der dazu ergangenen Rechtsprechung des BGH seine eigenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen müsste, sofern er keinen Fortsetzungsfeststellungsbeschluss der Vergabekammer herbeiführt.
5. Soll ein Angebot wegen Nichteinhaltung der Tariftreuverpflichtung ausgeschlossen werden, so muss dieser Umstand nachvollziehbar sein und auch der Vergabeakte zu entnehmen sein.

VPRRS 2007, 0445

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.05.2007 - VK 20/07
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, Verpflichtungserklärungen der Subunternehmer mit Angebotsabgabe zu fordern.*)
2. Bei reinen Hilfsfunktionen wie Speditionsleistungen, Baugerätevermietungen oder Baustoffzulieferungen handelt es sich grundsätzlich nicht um Nachunternehmerleistungen. Der Bauteilelieferant wird erst dann zum Nachunternehmer, wenn er "vor Ort" eine Montageleistung erbringt.*)
3. Der Auftraggeber kann sich über den Ursprungsort oder die Bezugsquelle der Bauteile im Rahmen von Aufklärungsgesprächen informieren.*)

VPRRS 2007, 0259

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.06.2007 - 21.VK-3194-23/07
1. Bei Fehlen einer geforderten Erklärung hat der öffentliche Auftraggeber kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern ist gezwungen, das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen.*)
2. Hieran ändert auch nichts, dass § 21 Nr. 1 Satz 2 VOB/A nur als Sollvorschrift formuliert ist. Die Gleichbehandlung aller Bieter ( § 97 Abs. 2 GWB ) ist nur gewährleistet, soweit nur solche Angebote gewertet werden, welche die geforderten Erklärungen enthalten. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn lediglich vergleichbare Angebote - in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht - gewertet werden. Dies erfordert, dass alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert waren, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen.*)
3. Bei Fehlen geforderter Erklärungen ist demnach ein Angebotsausschluss zwingend, wenn die Erklärung zumutbar gefordert, klar verlangt und nicht unbedeutend war.*)

VPRRS 2007, 0258

VK Hessen, Beschluss vom 26.04.2007 - 69d-VK-08/2007
1. Zu den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung einer Funktionalausschreibung.
2. Lassen Bieterfragen erkennen, dass bestimmte Umstände kalkulationserheblich sind bzw. sein können, und beantwortet die Vergabestelle eine entsprechende Frage, darf sie an die Beurteilung der "Wichtigkeit" dieser Informationen im Übrigen keine hohen Anforderungen stellen.

VPRRS 2007, 0257

VK Hessen, Beschluss vom 15.06.2007 - 69d-VK-17/2007
Verlangt der Auftraggeber im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zur Aufklärung des Angebotsinhalts von einem Bieter die Abgabe von Erklärungen und werden diese Erklärungen nicht oder nicht ausreichend beigebracht, kann die Frage, ob das Angebot gemäß § 24 Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen werden kann, dahinstehen. Zumindest bleibt dem Auftraggeber unter Berücksichtigung des aus § 24 Nr. 2 VOB/A abgeleiteten Grundgedankens keine andere Wahl als vom Angebot Abstand zu nehmen, wenn der Bieter als Folge der fehlenden oder nicht zureichenden Erklärungen unter Berücksichtigung der daraus für den Auftraggeber entstehenden vertraglichen und finanziellen Risiken die Zuschlagserteilung im Ergebnis verhindert.*)

VPRRS 2007, 0255

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.09.2006 - 2 VK 36/06
1. Im Beschwerdeverfahren kann die Vergabestelle nicht mehr wirksam bestimmen, die Vergabe des Auftrages werde dem 20 %-Kontingent zugeordnet.
2. Vorschriften über Form und Inhalt der Rüge enthält § 107 Abs. 3 GWB nicht. Insbesondere ist keine Schriftform erforderlich.
3. Der Auftraggeber ist an die Zuschlagskriterien gebunden, die er in den Verdingungsunterlagen genannt hat.
4. Es stellt eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dar, wenn im Rahmen einer Probestellung Leuchten verschiedener „Generationen“ miteinander verglichen werden, obwohl die Bieter jeweils auch die neuere Technik angeboten haben.
5. Vor allem die Wertungsentscheidung als die zentrale Entscheidung im gesamten Vergabeverfahren ist besonders sorgfältig zu dokumentieren.
6. Gravierende Dokumentationsmängel (insbesondere hinsichtlich der Angebotswertung) führen im Ergebnis dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, fehlerbehaftet und insoweit zu wiederholen ist.

VPRRS 2007, 0254

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.06.2007 - VK 20/07
1. Eine Leistung darf grundsätzlich auch durch Generalübernehmer, also ausschließlich durch Fremdunternehmen erbracht werden; Forderungen nach Eigenanteilen sind nicht zulässig.
2. In sich widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen ebenso wie fehlende Angaben hierzu zum zwingenden Ausschluss eines Angebots, da die Vergleichbarkeit der Angebote dann nicht mehr gewährleistet ist.

VPRRS 2007, 0253

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.03.2007 - 21.VK-3194-06/07
1. Hat der Bieter mit dem Angebot einen Bauzeiten- und Bauablaufplan vorzulegen, der einen Überblick über den Ablauf der Bauarbeiten geben soll, so entspricht ein Bauzeitenplan, der Beginn und Ende der Bauarbeiten darstellt und zudem sind die Reihenfolge und die Ab-wicklung der Arbeiten, gegliedert in einzelnen Leistungspositionen, aufführt, diesen Anforderungen.
2. Zu der Frage, ob der Bauzeitenplan nicht den Vorgaben in den Verdingungsunterlagen entspricht.

VPRRS 2007, 0252

OLG Dresden, Urteil vom 06.12.2005 - 14 U 1523/05
1. Ist in der Leistungsbeschreibung eines öffentlichen Auftraggebers ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" vorgegeben, ohne dass die Nennung eines bestimmten Fabrikats abgefragt wird, ist der Auftragnehmer bis zur Ausführung frei, ein mit dem Leitfabrikat gleichwertiges Produkt auszuwählen.
2. Ordnet der Auftraggeber gleichwohl die Verwendung des Leitfabrikats an, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten gegenüber dem von ihm vorgesehenen gleichwertigen Fabrikat.

VPRRS 2007, 0462

VK Bund, Beschluss vom 13.06.2007 - VK 2-51/07
1. Ein Angebot darf nur dann gewertet werden, wenn ihm sämtliche geforderten Eignungsbelege beigefügt gewesen sind.
2. Unterlässt es ein Bieter wie hier, seinem Angebot geforderte Eignungsnachweise beizufügen, kann sein Angebot nicht in der Wertung berücksichtigt werden.
3. Ein Nachfordern fehlender Eignungsnachweise kommt nicht in Betracht.

VPRRS 2007, 0249

OLG Bremen, Beschluss vom 03.04.2007 - Verg 2/07
1. Voraussetzung für eine Verletzung der Rügeobliegenheit aus § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist nicht nur die Kenntnis der Tatsachen, die einen Verstoß gegen das Vergabeverfahren bedeuten könnten, sondern auch die Kenntnis der rechtlichen Relevanz dieser Tatsachen. An dieser fehlt es auch bei Großunternehmen insbesondere dann, wenn die Rechtslage schwierig ist.
2. Im Falle nicht rechtzeitiger bzw. nicht hinreichender Umsetzung einer Richtlinie kann sich der Einzelne gegenüber dem Staat unmittelbar auf die Richtlinie berufen, wenn die Bestimmungen inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind.
3. In einem Rechtsstreit zwischen Privaten ist zwar eine direkte Anwendung der Richtlinie 2004/18/EG nicht möglich, jedoch ist es unter Berücksichtigung der Art. 10 und Art. 249 Abs.3 EG-Vertrag Aufgabe der Gerichte, die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in der Richtlinie vorgesehene Ziel zu erreichen, durch geeignete Maßnahmen zu erfüllen. Deshalb müssen die Gerichte innerstaatliches Recht so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen.
4. Nach dem Gebot der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung inländischen Rechts muss die Vorschrift des § 3a Nr. 5 a VOB/A - jedenfalls nach der Umsetzungsfrist - dahingehend ausgelegt werden, dass auch nach deutschem Recht in einem Verhandlungsverfahren im Anschluss an ein vorhergehendes - aufgehobenes - Vergabeverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung nur die Bieter einbezogen werden dürfen, die geeignet sind und die in dem vorangegangenen Verfahren Angebote abgegeben haben, die nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen worden sind.

VPRRS 2007, 0247

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006 - Verg 54/06
1. Für die Behauptung, die vom öffentlichen Auftraggeber genannten Anforderungen hinsichtlich Standsicherheit und Ersatzreibungswinkel ließen sich nur erreichen, wenn ausschließlich höherwertiges Material zum Einsatz komme, trägt der Bieter die Darlegungs- und Beweislast.
2. Dem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens ist nicht nachzugehen, wenn er auf die Bestätigung einer rechtlich unerheblichen, da nicht in prozessual gebotener Weise konkretisierten, Tatsachenbehauptung gerichtet ist.
3. Die Aufhebungsentscheidung ist stets von einer Abwägung der im Einzelfall beteiligten Interessen abhängig zu machen, aus der sich ergeben muss, dass wegen des Gewichts des Aufhebungsgrundes eine Bindung des Auftraggebers an die Ausschreibung von den Teilnehmern am Vergabeverfahren trotz schutzwürdigen Vertrauens auf eine planmäßige Beendigung des Verfahrens nicht erwartet werden kann.
4. An diesem Vorverständnis gemessen können auch wirtschaftliche Überlegungen eine Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtfertigen, etwa dann, wenn die Ausschreibung zu keinem wirtschaftlich akzeptablen Ergebnis geführt hat, z. B. nur beträchtlich überteuerte Angebote gewertet werden können oder feststeht, dass die ausgeschriebene Leistung in anderer als der angebotenen Weise erheblich kostengünstiger ausgeführt werden kann. In derartigen Fällen ist dem öffentlichen Auftraggeber eine Aufhebung der Ausschreibung aus dem Grund des § 26 Nr. 1 c VOB/A vor allem mit Rücksicht auf das Gebot zu sparsamer und wirtschaftlicher Verwendung der Haushaltsmittel jedenfalls dann nicht zu verwehren, wenn solche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen auf von ihm zutreffend ermittelten Kosten beruhen.
5. Die Entscheidungsbegründung genügt den in formeller Hinsicht zu stellenden Anforderungen, wenn sie insbesondere die Ermessenerwägungen, die für die Entscheidung ausschlaggebend waren, erkennen lässt.

VPRRS 2007, 0246

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007 - Verg 2/07
1. Als Bauauftrag im Sinne des § 99 Abs. 3 GWB sind in richtlinienkonformer Auslegung auch die in dieser Vorschrift nicht ausdrücklich genannten Baukonzessionen anzusehen.
2. Für die Annahme eines Bauauftrages (oder einer Baukonzession) ist es unerheblich, ob der öffentliche Auftraggeber die zu errichtenden Bauwerke selber erwerben oder nutzen will. Es reicht vielmehr aus, dass die Bauwerke entsprechend den Erfordernissen des Auftraggebers erstellt werden, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer die Bauwerke sodann an einen - bestimmten oder beliebigen - Dritten veräußern soll.
3. Für die Entgeltlichkeit eines Bauauftrages kommt es nicht darauf an, ob das Entgelt vom Auftraggeber stammt oder nicht. Als Entgelt sind auch die Einnahmen anzusehen, die der Auftragnehmer durch die Veräußerung der errichteten Bauwerke erzielen wird.
4. Die Besonderheit der Baukonzession gegenüber einem "echten" Bauauftrag besteht nur darin, dass der Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers das wirtschaftliche Risiko des Geschäfts trägt.
5. Bei der Prüfung, ob ein vergabepflichtiger Auftrag erteilt werden soll, ist nicht nur auf den formell gerade zur Vergabe anzustehenden Vertrag abzustellen, vielmehr muss eine Zusammenschau verschiedener, aber zusammenhängender Verträge stattfinden. Andernfalls könnten durch eine geschickte Gestaltung bestimmte Verträge sachwidrig aus der Geltung des Vergaberegimes ausgeschlossen und dessen Geltung leicht umgangen werden.
6. Wird die Absicht, eine Baukonzession zu erteilen, entgegen § 32a Nr. 1 Abs. 2 VOB/A nicht öffentlich bekannt gemacht, so sind bereits hierdurch die Bieter in ihren Rechten verletzt.
7. Ein Bieterwechsel nach Ablauf der Angebotsfrist ist unzulässig.
