Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5422 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
VPRRS 2008, 0233
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1538
Wenn der Auftraggeber vor Arbeitsbeginn Wochenendarbeit anordnet, hat der Auftragnehmer gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B Anspruch auf eine geänderte Vergütung, die die erhöhten Kosten gegenüber der normalen Ausführungszeit abdeckt.

VPRRS 2008, 0232

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2008 - Fall 1537
Wenn der Auftraggeber Zusatzleistungen für Erschwernisse vorsieht, dann sollen sie sachgerecht und aufwandsbezogen aufgegliedert sein. Es wirkt sich auf den Arbeitsablauf unterschiedlich aus, ob eine oder mehrere Querkreuzungen die Arbeiten behindern. In einer Pauschalposition dürfen diese Erschwernisse nicht zusammengefasst werden.

VPRRS 2008, 0231

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1543
Angebote, die den § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen, weil ihnen geforderte Erklärungen fehlen, zwingend von der Vergabe auszuschließen sind. Dem steht nicht entgegen, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Sollvorschrift formuliert ist. Der Ausschlusstatbestand ist erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot wegen fehlender Erklärung im Ergebnis nicht mit den anderen abgegebenen Angeboten verglichen werden kann.

VPRRS 2008, 0228

BGH, Urteil vom 03.07.2008 - I ZR 145/05
1. Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, aus denen sich die Pflicht zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge ergibt, sind Marktverhaltensregeln i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.*)
2. Öffentliche Auftraggeber können nicht als Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit Versicherungsdienstleistungen im Wege eines "In-House"-Geschäfts ohne Ausschreibung beschaffen.*)
3. § 104 Abs. 2 GWB schließt wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen von Mitbewerbern gegen Auftragnehmer nicht aus, die auf deren Beteiligung an vergaberechtlichen Verstößen gestützt werden.*)
4. Die ausschließliche Zuständigkeit der Vergabekammer nach § 104 Abs. 2 GWB gilt nur für Ansprüche gegen dem Kartellvergaberecht unterworfene öffentliche Auftraggeber, nicht dagegen für solche gegen Mitbewerber.*)

VPRRS 2008, 0226

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.05.2008 - 4 U 500/07
1. Zur Vertragsanpassung eines nach vorangegangenem Vergabeverfahren abgeschlossenen Bauvertrags.*)
2. Der Auftragnehmer kann nicht analog § 2 Nr. 5 VOB/B eine Vergütung wegen seiner Mehrkosten aufgrund der verzögerten Zuschlagserteilung verlangen, wenn er vorbehaltlos der Verlängerung der Bindefrist zugestimmt hat.
3. Nur unter extremen Umständen steht dem Auftragnehmer nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein Mehrvergütungsanspruch zu.

VPRRS 2008, 0225

BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 17/08
1. Gegen die Entscheidung einer Vergabekammer, die das Vergabeverfahren für den Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Gegenstand hat, ist allein das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu dem für den Sitz der Vergabekammer zuständigen Oberlandesgericht gegeben.*)
2. Erklärt ein um die Rechtswegbestimmung angegangener oberster Gerichtshof des Bundes in einem solchen Fall einen anderen Rechtsweg als zulässig, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden.*)

VPRRS 2008, 0224

OLG München, Beschluss vom 11.08.2008 - Verg 16/08
Der gegenseitige Austausch wesentlicher Angebotsteile von Mitgliedern konkurrierender Bietergemeinschaften in Kenntnis der Konkurrenzsituation stellt eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise dar.*)

VPRRS 2008, 0223

OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 12/08
Im Fall einer unerfüllbaren Forderung im Leistungsverzeichnis darf der Auftraggeber das eingeleitete Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beenden. Vielmehr muss die Vergabestelle die Ausschreibung entweder gemäß § 26 Nr. 1 VOB/A aufheben oder diskriminierungsfrei die Leistungsbeschreibung soweit ändern, wie es erforderlich ist, um die unerfüllbaren Anforderungen zu beseitigen.

VPRRS 2008, 0222

OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 10/08
1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach unter technischen Spezifikationen im Sinn des § 21 Nr. 2 VOB/A nur technische Regelwerke, Normen oder allgemeine Eigenschafts- und Funktionsbeschreibungen zu verstehen sind, nicht aber individuelle, auf das konkrete Bauvorhaben bezogene technische Angaben.*)
2. Weicht ein Bieter in seinem Angebot nicht von solchen allgemeinen technischen Spezifikationen ab, sondern bietet innerhalb der vorgegebenen technischen Spezifikation nicht die geforderte technische Qualität an, liegt hierin kein Hauptangebot im Sinn des § 21 Nr. 2 VOB/A.*)

VPRRS 2008, 0221

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2008 - Verg 5/08
1. Sofern nicht auszuschließen ist, dass sie die Vorbereitung der Angebote beeinflussen können, darf der öffentliche Auftraggeber auch im Nachhinein aufgestellte Unterkriterien und Gewichtungsregeln bei der Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots nur anwenden, wenn sie den am Auftrag interessierten Unternehmen vorher zur Kenntnis gebracht worden sind.*)
2. Zur rechtlichen Behandlung von Tariftreueforderungen, wenn kein Bundes- oder Landesgesetz im Sinne von § 97 Abs. 4 S. 2 GWB besteht, ein Tarifvertrag nach § 5 TVG aber für allgemeinverbindlich erklärt worden ist.*)
3. Zur Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien.*)

VPRRS 2008, 0219

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.07.2008 - 15 Verg 5/08
1. Zur Frage, ob die vor der mündlichen Verhandlung vor dem Vergabesenat im Beschwerdeverfahren ohne Zustimmung des Beschwerdegegners erklärte Rücknahme wirksam ist.*)
2. Zur Frage der Kostentragungspflicht, wenn die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag des Antragstellers zurückgewiesen hat und der Antragsteller (nach Hinweis des Vergabesenats) im Beschwerdeverfahren den Nachprüfungsantrag zurücknimmt.*)

VPRRS 2008, 0218

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.03.2008 - VK-SH 2/08
1. Zur Klärung des Angebotsinhaltes ist allein auf das Angebot selbst und die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots abgegebenen Erklärungen abzustellen.*)
2. Eine Forderung der EFB-Preisblätter, die nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen waren, wird nicht deshalb entbehrlich, weil die Antragstellerin die Preisblätter (unvollständig ausgefüllt) schon mit dem Angebot selbst abgegeben hat.*)
3. Erst das ausdrückliche Fordern von zusammen mit dem Angebot abzugebenden Erklärungen durch die Vergabestelle macht diese zum (geforderten) Bestandteil des Angebots im Sinne der §§ 21 und 25 VOB/A. Nur soweit für den Zeitpunkt der Angebotsabgabe geforderte Erklärungen nicht vorliegen, ist der Angebotsausschluss nach § 25 Abs. 1 VOB/A geboten. Für alle anderen Erklärungen, die erst auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen sind, sind die §§ 25 und 21 VOB nicht anwendbar, sondern allein die Vorschrift des § 24 VOB.*)
4. Sind Erklärungen durch den Auftraggeber als nicht wettbewerbserheblich eingestuft worden, kann der Bieter diese Entscheidung nicht ändern. Daher können dem Bieter auch keine Wettbewerbsvor- oder -nachteile durch ein mögliches Nachbessern bereits vorgelegter Unterlagen erwachsen.*)

VPRRS 2008, 0216

BGH, Urteil vom 10.06.2008 - X ZR 78/07
Zur Auslegung von Vergabeunterlagen, nach denen der Bieter bei beabsichtigter Übertragung von Teilen der Leistung auf Nachunternehmer in seinem Angebot Art und Umfang der durch Subunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen muss und zu denen ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gehört.*)

VPRRS 2008, 0214

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2008 - Verg W 10/08
1. Nebenangeboten können nur gewertet werden, wenn nicht nur rein formale Wertungsvoraussetzungen aufgestellt sind; es müssen auch leistungsbezogene, d. h. sachlich-technische Vorgaben vorhanden sein.
Hierfür genügt eine Bezugnahme auf das Regelwerk "Richtzeichnungen für Ingenieurbauten in der Sammlung Brücken- und Ingenieurbau".
2. Auf der ersten Wertungsstufe ist bei einem Nebenangebot zu prüfen, ob es so gestaltet ist, dass es überhaupt prüfbar ist.
3. Die Erfüllung von Mindestanforderungen ist schon begrifflich kein Äquivalent für die Gleichwertigkeit, sondern lediglich das Minimum dessen, was der Auftraggeber vorgibt, um überhaupt im Übrigen in die Gleichwertigkeitsprüfung einzutreten. Der bloße Umstand, dass das Nebenangebot den vorgegebenen Mindestbedingungen entspricht, führt deshalb nicht zur Annahme seiner Gleichwertigkeit mit dem Amtsvorschlag.
4. Ein Nebenangebot muss in qualitativer wie quantitativer Hinsicht gegenüber dem Hauptangebot bzw. dem Amtsvorschlag gleichwertig sein.

VPRRS 2008, 0212

OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2008 - 12 U 781/08
Die Kombination von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit in AGB des Auftraggebers darf 6% bis 10% des Werklohns nicht übersteigen.

VPRRS 2008, 0210

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.03.2008 - VgK-03/2008
Eine Beteiligung von konzernverbundenen oder personell verbundenen Bewerberfirmen an ein und demselben Vergabeverfahren ohne konkreten Nachweis einer Wettbewerbsbeschränkung ist kein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten.

VPRRS 2008, 0209

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008 - Verg W 2/08
1. Über die Höhe der Gebühren für Amtshandlungen der Vergabekammern entscheidet die Vergabekammer nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Vergabesenat darf die Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist.*)
2. Bei der Festsetzung der Gebühren der Vergabekammer ist das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip zu beachten. Es ist nicht zu beanstanden, dass Vergabekammern die Basisgebühr mit Hilfe einer Tabelle ermitteln, die auf die wirtschaftliche Bedeutung des Nachprüfungsgegenstandes abstellen, und dass sie ihrer Gebührenbemessung die Gebührenstaffel der Vergabekammern des Bundes zugrunde legen.*)
3. Die Gebühren können von 25.000 € auf 50.000 € erhöht werden, wenn der Auftragswert um knapp das 16fache über dem Auftragswert liegt, für den der Gebührenbetrag von 25.000 anzusetzen ist.*)

VPRRS 2008, 0207

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.05.2008 - VK-SH 6/08
1. Ein Antragsteller ist nur antragsbefugt, soweit er die Verletzung eigener Rechte geltend macht. Die Geltendmachung einer Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur lediglich die Rechtsposition eines Dritten verbessert, lässt die Antragsbefugnis entfallen.*)
2. Die Mitteilung des Auftraggebers an einen Bieter im Verhandlungsverfahren, diesen nach Abgabe eines indikativen Angebots nicht zu Verhandlungen aufzufordern, stellt keine ordnungsgemäße Vorabinformation gemäß § 13 VgV dar.*)
3. Auch im Laufe eines Verhandlungsverfahrens ausgeschiedene Bieter bedürfen einer vollständigen Information nach § 13 VgV.*)
4. § 13 VgV ist im Rahmen von de-facto-Vergaben entsprechend anzuwenden, soweit ein oder mehrere Unternehmen ihr Interesse an dem Auftrag bekundet haben.*)
5. Das Wesen des Verhandlungsverfahrens ist ein nach Ablauf der Angebotsfrist beginnender dynamischer Prozess, in dem sich durch Verhandlungen sowohl auf Nachfrage- als auch auf Angebotsseite Veränderungen ergeben können. Seine Grenze findet das Verhandlungsverfahren in dem den Vergabeunterlagen zugrunde gelegten Auftragsgegenstand. So darf nur das beschafft werden, was vom Auftragsgegenstand noch gedeckt ist.*)

VPRRS 2008, 0206

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.04.2008 - VK-SH 3/08
1. Die DIN EN ISO 9001:2000 ist eine Qualitätsmanagementnorm und keine Zertifizierung eines Umweltmanagements.*)
2. Eine nach Eingang der Angebote erfolgte Festlegung der Gewichtungskoeffizienten für Unterkriterien ist grundsätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot nicht zulässig. Die genauen Gewichtungen der einzelnen Unterkriterien stellen Angaben dar, die kalkulationserheblich sein können. Welche kalkulatorischen Spielräume für die Preisgestaltung bestehen, kann der Bieter erst sachgerecht beurteilen, wenn für ihn transparent ist, wie seine Stellung in Bezug auf die weiteren Wertungskriterien ist.*)
3. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wäre nur denkbar, wenn im Rahmen der nachträglichen Gewichtung alle Unterkriterien gleich gewichtet werden und die Bieter davon ausgehen konnten.*)

VPRRS 2008, 0205

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.06.2008 - Verg W 4/08
1. Ein reiner Grundstücksveräußerungsvertrag ohne Bauverpflichtung des Käufers stellt keinen öffentlichen Bauauftrag dar.
2. Die Kostenfolge bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung von § 516 Abs. 3 ZPO.
3. Geht der die Nachprüfung beantragende Bieter davon aus, dass eine Baukonzession vergeben wird, muss der Streitwert nach diesem behaupteten vergabepflichtigen Vorgang bemessen werden. Es kommt dann nicht darauf an, ob im Nachprüfungsverfahren das Vorliegen einer solchen Baukonzession festgestellt wird oder nicht.
4. Bei einer Baukonzession stellt das Nutzungsrecht die "Vergütung" des Konzessionärs dar. Bei einem Nachprüfungsverfahren, das eine Baukonzession zum Gegenstand hat, bemisst sich der Beschwerdewert deshalb am Wert dieses Nutzungsrechts, der nur geschätzt werden kann. Bei der Schätzung kann mangels anderweitiger Anhaltspunkte auf den Wert der vom Konzessionär zu erbringenden Bauleistungen zurückgegriffen werden. Der Grundstückskaufpreis ist im Rahmen des Streitwerts nicht zu berücksichtigen, genauso wenig wie Planungs-, Vermietungs- und weitere Kosten.
5. Streitwertfestsetzungen der Vergabesenate in Beschwerdeverfahren gemäß §§ 116 ff GWB sind stets nur Nebenentscheidungen und keine Entscheidung zur Hauptsache. Divergenzen bei Nebenentscheidungen begründen deshalb keine Pflicht zur Vorlage an den Bundesgerichtshof.

VPRRS 2008, 0202

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.05.2007 - 8 U 254/06
1. Zur Auslegung eines Leistungsverzeichnisses.*)
2. Zur Zulässigkeit von Bedarfspositionen, § 9 Nr. 1 S. 2 VOB/A.*)
3. Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 8 VOB/B für ohne vorherige Anordnung des Auftraggebers ausgeführte Bedarfspositionen.*)

VPRRS 2008, 0391

OLG Bremen, Beschluss vom 13.03.2008 - Verg 51/07
1. Müssen die potenziellen Pächter für ein Grundstück nicht nur den Pachtzins angeben, sondern auch ein „Konzept zur Nutzung des Standorts”, welches alle für die Errichtung eines Windparks auf den angedienten Pachtgrundstücken erforderlichen Baumaßnahmen im Detail aufführen muss, detailliert darlegen, und ist der obsiegende Pächter zudem verpflichtet, innerhalb eines Jahres die Windkraftanlagen gemäß dem vorgelegten Nutzungskonzept zu erstellen und in Betrieb zu nehmen, so handelt es sich bei den ausgeschriebenen Verträgen um eine in die formale Rechtsform des Pachtvertrags eingekleidete öffentliche Baukonzession, auf die das Vergaberecht anzuwenden ist.
2. Dass die zu errichtenden Anlagen nicht Eigentum der Verpächterin werden sollen, sondern im Gegenteil nach Ablauf des auf 20 Jahre befristeten Pachtvertrags auf Kosten des Pächters zu beseitigen sind, ist ohne Relevanz.

VPRRS 2008, 0201

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.05.2008 - VK-SH 5/08
1. Ergibt sich aus dem Kontext der Verdingungsunterlagen, welche bauseitigen Anforderungen, welche Bauaufgabe ein Nebenangebot zu erfüllen hat, bedarf es keiner zusätzlichen separaten Festlegung von Mindestanforderungen.*)
2. Ob ein Nebenangebot angesichts der nunmehr zwingend von dem öffentlichen Auftraggeber aufzustellenden Mindestbedingungen noch immer einer Gleichwertigkeitsprüfung zu unterziehen ist, erscheint zumindest zweifelhaft.*)

VPRRS 2008, 0199

OLG München, Beschluss vom 18.07.2008 - Verg 13/08
Der Schweißnachweis DIN 18800-7, Klasse B ist ein anderer Nachweis im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 g VOB/A. Hält der Auftraggeber die Vorlage dieses Nachweises für erforderlich, muss er sich dies in der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen konkret vorbehalten. Unterbleibt der Vorbehalt, kann der fehlende Nachweis nicht im Rahmen der Eignungsprüfung als Kriterium herangezogen werden.*)

VPRRS 2008, 0198

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.12.2007 - 4 U 46/07
Findet sich sowohl im Angebot als auch in der Auftragsbestätigung zu Positionen, die das Abräumen der Rasenflächen vor jeder Mahd zum Gegenstand haben, jeweils ein Preisansatz mit dem Zusatz "1,00 psch", ergibt die Auslegung, dass der angesetzte Preis eine einmalige Pauschale zur Abgeltung aller in einer Vegetationsperiode anfallenden Arbeiten zum Abräumen der Rasenflächen darstellt, und daher nicht jeder Abräumvorgang vor jeder Mahd gesondert zu vergüten ist.

VPRRS 2008, 0197

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.07.2008 - 1 Verg 2/08
1. Es ist zweifelhaft, ob in einem Schriftstück, das nicht zu den Verdingungsunterlagen gehört, sondern vom Bieter als Anlage zum Angebot selbst hergestellt wurde, begrifflich überhaupt eine Änderung an den Verdingungsunterlagen enthalten sein kann.*)
2. Ein von verbindlichen Vorgaben der Vergabestelle in einem wesentlichen Punkt abweichendes Angebot ist kein Hauptangebot und kann als Nebenangebot nur dann gewertet werden, wenn es u.a. den in § 21 Nr. 3 VOB/A geregelten formalen Anforderungen genügt.*)
3. Ein vom Bieter vorzulegender Bauzeitenplan ist ein Teil der empfangsbedürftigen Willenserklärung "Angebot", deren Erklärungsinhalt, ausgehend vom Wortlaut, aber nicht darauf beschränkt, durch eine Gesamtwürdigung zu ermitteln ist, bei der auch außerhalb der Erklärung liegende Umstände zu berücksichtigen sind.*)
4. Dem Wortlaut kommt bei der Auslegung entscheidende Bedeutung zu, wenn sich weder aus dem übrigen Angebotstext noch aus sonstigen Umständen Anhaltspunkte für die Annahme ergeben, das objektiv Erklärte habe nicht dem wahren Willen des Erklärenden entsprochen.*)
5. Die Vergabestelle - oder ein "objektiver Dritter" - ist nicht verpflichtet - und mangels Kenntnis von den Kalkulationsgrundlagen des Bieters meist auch überhaupt nicht in der Lage -, eine von den Vorgaben der Vergabestelle abweichende Ausführungsweise durchzukalkulieren und nach eventueller Feststellung einer Unwirtschaftlichkeit daraus den Schluss zu ziehen, die Variante sei versehentlich angeboten worden.*)
6. § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A gibt dem Auftraggeber nur die Möglichkeit, ein eigenes Informationsbedürfnis befriedigen, wenn ihm irgendetwas an dem, was ein Bieter vorgelegt hat, unklar ist.*)
7. Außerhalb des nach § 24 VOB/A Zulässigen liegende "Nachverhandlungen" der Vergabestelle mit einem Bieter begründen keinen Anspruch anderer Bieter auf Gleichbehandlung.*)

VPRRS 2008, 0196

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.03.2008 - 17 Verg 8/07
1. Als Normadressat des § 13 Satz 1 VgV kommt nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Regelung nur ein Bieter in Betracht, der gegenüber der Vergabestelle ein Angebot abgegeben hat.*)
2. Ein bloßer Auftragsbewerber eines Teilnahmewettbewerbs kann aus dieser Vorschrift keine Rechte für sich herleiten. Ihm steht lediglich ein verhaltener Anspruch gemäß § 27a VOB/A bzw. § 27b VOL/A zu, dessen Verletzung jedoch nicht zu des Sanktion des § 13 S. 6 VgV führt.*)

VPRRS 2008, 0193

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.02.2008 - 15 A 2568/05
Eine Vergaberechtswidrigkeit schließt nicht als solche die Beitragsfähigkeit von Aufwand eines Straßenausbaus aus, sondern nur insoweit, als sie zu einem erhöhten Aufwand geführt hat.*)

VPRRS 2008, 0192

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.04.2008 - 1 W 14/08
1. Primärrechtsschutz bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen kann jedenfalls dann nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn der Auftrag bereits erteilt ist.*)
2. Für Feststellungen besteht regelmäßig kein Feststellungsinteresse.*)
3. Es kann offen bleiben, inwieweit im Vergabeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des 4. Teils des GWB subjektive Rechte der Bewerber bzw. Bieter auf Einhaltung der Verfahrensvorschriften der VOB/A bestehen.*)

VPRRS 2008, 0191

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.05.2008 - 1 Verg 3/08
1. Die angebliche Unklarheit, Zweifelhaftigkeit oder Mehrdeutigkeit eines Punktbewertungssystems, welches den Bietern mit den Verdingungsunterlagen bekannt gemacht worden ist, ist regelmäßig in der Angebotsphase zu rügen. Für die laienhafte rechtliche Bewertung des Inhalts der Bekanntmachung der Zuschlagskriterien als nicht ausreichend transparent kommt es nur darauf an, ob ein Bieter sich aufgrund der gegebenen Informationen im Stande sieht, ein wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen, oder nicht. Es ist regelmäßig auch ohne rechtliche Beratung möglich zu entscheiden, ob der Inhalt der Verdingungsunterlagen aus fachlicher Sicht erkennen lässt, worauf es dem Auftraggeber ankommt und ob die vorgenommenen Einstufungen für die Punkteverteilung für einen branchen- und fachkundigen Bieter eindeutig verständlich sind oder nicht.*)
2. Ebenso kann ein fachkundiger Bieter ohne eingehende rechtliche Beratung beurteilen, ob "Ca."-Angaben bei den Abmessungen von Einrichtungsgegenständen die verlangte Leistung hinreichend genau beschreiben oder nicht.*)
3. Nach Aufhebung eines Offenen Verfahrens mit der Begründung, dass ausschließlich unvollständige bzw. von den Verdingungsunterlagen abweichende und daher nach § 25 Nr. 1 VOB/A auszuschließende Angebote eingegangen waren, kann der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne (erneute) Vergabebekanntmachung auch unter Einbeziehung weiterer Unternehmen als der Bieter des vorangegangenen Offenen Verfahrens durchführen (§ 3a Nr. 6 lit. b) VOB/A). Für die Zulässigkeit seiner Wahl der Vergabeart ist es unerheblich, ob er sich von Anfang rechtlich darüber im Klaren war, auf welche Rechtsnorm er diese Wahl stützen kann.*)
4. Die Vorschrift des § 22 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VOB/A - Bieteröffentlichkeit des Angebotseröffnungstermins - gilt nicht im Verhandlungsverfahren.*)
5. Zurückweisung des Antrags nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB trotz u.U. vorliegender Vergaberechtsverletzung, soweit durch deren Beseitigung eine Verbesserung der Zuschlagschancen des Antragstellers nicht zu erwarten ist (hier: maximal mögliche Veränderung des Punktestandes ohne Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis).*)
VPRRS 2008, 0407

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.02.2008 - VK-SH 29/07
1. Der Nachweis der technischen Ausrüstung gem. § 8 Nr. 3 Abs. 1 lit. d VOB/A gehört nicht zu den von der Präqualifikation ersetzbaren Eignungsnachweisen.*)
2. Der Gleichbehandlungsgebot wird verletzt, wenn neben dem Ausschluss der Antragstellerofferte auch hinsichtlich der weiteren noch in der Wertung verbliebenen Angebote ein zwingender Ausschlussgrund besteht und auf eines dieser Angebote der Zuschlag erteilt werden soll. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Angebotsmängel identisch oder gleichartig sind, sondern auf deren Gleichwertigkeit, d.h. sie müssen auf der Rechtsfolgenseite dieselbe Konsequenz (hier Ausschluss) nach sich ziehen.*)

VPRRS 2008, 0188

OLG Celle, Urteil vom 25.06.2008 - 14 U 14/08
1. Auch im Vergabeverfahren richtet sich die Auslegung der Bietererklärung und die Beurteilung des Zustandekommens des Vertrages nach den allgemeinen Grundsätzen des BGB.*)
2. Verzögert sich die Vergabe und kommt es innerhalb dieser Zeit zu wesentlichen Preisänderungen oder ist die Einhaltung von verbindlichen Fristen nicht mehr möglich, kann der Zuschlag des öffentlichen Auftraggebers gegenüber dem wegen § 24 Nr. 3 VOB/A nicht abänderbaren Angebot des Bieters ein neues Angebot i.S.d. § 150 Abs. 2 BGB darstellen.*)
3. Die Besonderheiten des Vergaberechts erfordern grundsätzlich keinen besonderen Schutz des öffentlichen Auftraggebers aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegenüber einem Mehrvergütungsanspruch eines Bieters wegen während der verlängerten Zuschlagsfrist eingetretener Preiserhöhungen.*)

VPRRS 2008, 0187

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.05.2008 - 21.VK-3194-17/08
1. Verstöße gegen das Gebot einer produktneutralen Ausschreibung, die spätestens beim Erstellen des Angebots erkennbar sind, sind mit einer entsprechenden Rüge unverzüglich zu beanstanden (§ 107 Abs. 3 GWB).*)
2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält (§ 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A). Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ändern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise. Ein derartiges Angebot muss schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss führen kann.*)

VPRRS 2008, 0186

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.04.2008 - 21.VK-3194-15/08
1. Zur Rügepflicht (§ 107 Abs. 3 GWB) bzgl. der Einbeziehung der Wartungskosten bei der Wertung des Kriteriums "Preis".
2. Die VSt darf beim Kriterium "Preis" die Wartungskosten in die Wertung grundsätzlich einbeziehen. Dies ist ein übliches Verfahren, um die Wirtschaftlichkeit eines Angebotes zu ermitteln.
3. Die VSt ist nicht verpflichtet, Fabrikatsangaben im Angebot zu verlangen; sie darf sie nach der Angebotsöffnung im Rahmen der Aufklärung nachfragen.

VPRRS 2008, 0184

VK Thüringen, Beschluss vom 26.02.2008 - 360-4002.20-396/2008-003-G
1. Der "OK"-Vermerk eines Telefax-Sendeberichts beweist nicht den Zugang des Inhalts eines Schreibens der Vergabestelle an die Bieter.
2. Der Vermerk ist auch nicht geeignet, als Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schreibens der Vergabestelle an die Bieter zu dienen.

VPRRS 2008, 0182

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.04.2008 - 1 VK 9/08
1. Eine Rüge nach erst 11 Tagen ist nicht mehr unverzüglich. Hierbei sind Wochenendtage einzurechnen.
2. Der Gesetzeszweck des § 107 Abs. 3 GWB geht ins Leere, wenn man eine gleichzeitig mit Stellung des Nachprüfungsantrags oder danach ausgesprochene Rüge als ausreichend ansieht. Deshalb ist eine Wartefrist zwischen Rüge und Nachprüfungsantrag notwendig.
3. Liegen zwar zwischen Rüge und Eingang des Nachprüfungsantrags drei Tage, besteht aber aus Sicht des Antragsgegners keine Möglichkeit mehr, die Stellung eines Nachprüfungsantrags durch eine Abhilfeentscheidung zu vermeiden, ist diese Situation dem Fall, dass Rüge und Nachprüfungsantrag zusammenfallen, gleichzustellen.
4. Die schwerwiegenden Folgen eines Bieterausschlusses wegen fehlender Erklärungen erfordern, dass die Vergabestelle in den Vergabeunterlagen unmissverständlich deutlich macht, welche Bietererklärungen sie als Umstand betrachtet, die zwingend bereits mit dem Angebot mit vorzulegen sind.

VPRRS 2008, 0181

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.06.2008 - 4 U 122/07
1. Zu der Frage, wie eine LV-Position mit der Mengenangabe "1 Stück" zu verstehen ist - als Pauschalierung (so der öffentliche Auftraggeber) oder als normale Einheitspreisposition (so der Auftragnehmer).
2. Zu der Frage, ob der Auftragnehmer in der Ausschreibungsphase verpflichtet ist, darauf hinzuweisen, dass es bei dem "1 Stück" wohl kaum bleiben wird.

VPRRS 2008, 0179

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2008 - 12 U 235/07
1. Wer per einstweiliger Verfügung eine laufende Ausschreibung unterbinden will, weil das Leistungsverzeichnis fehlerhaft sei, der verlangt eine Regelungsverfügung.
2. Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung, um den Zuschlag in einem Vergabeverfahren zu verhindern, ist es erforderlich, dass der Verfügungskläger darlegt, dass er bei aus seiner Sicht ordnungsgemäßer Ausschreibung den Zuschlag erhalten oder jedenfalls eine Chance auf die Zuschlagserteilung gehabt hätte.

VPRRS 2008, 0178

OLG Hamm, Urteil vom 26.06.2008 - 21 U 17/08
1. Vom Bieter und Auftraggeber im Vergabeverfahren abgegebene Willenserklärungen sind grundsätzlich dahin auszulegen, dass sie in vergaberechtskonformer Weise gemeint sind.*)
2. Die Anfrage des Auftraggebers nach einer Binde- und Zuschlagsfristverlängerung, die darauf erteilte Zustimmung des Bieters und die Erteilung des Zuschlags durch den Auftraggeber auf das verlängerte Angebot beziehen sich grundsätzlich auf eine Leistung gemäß der unveränderten ursprünglichen Ausschreibung. Dies gilt auch für bereits überholte Ausführungsfristen, es sei denn, dass hinreichend deutlich gemacht wird, dass eine Änderung der zeitlichen Vorgaben gewollt ist.*)
3. Der Vertrag kommt deshalb in der Regel auch bei einer zeitlichen Überholung zunächst mit den ursprünglich ausgeschriebenen Ausführungsfristen zustande.*)
4. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, den geschlossenen Vertrag, in zeitlicher Hinsicht an die Wirklichkeit anzupassen (Zwei-Stufen-Modell). Diese Anpassung, die der Auftraggeber möglicherweise einseitig gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B anordnen kann, zu der die Vertragsparteien einander aber jedenfalls wegen des gegenseitigen Kooperationsgebotes verpflichtet sind, braucht der Auftragnehmer nicht ohne Ausgleich seiner auf Grundlage seiner ursprünglichen Kalkulation zu berechnenden Mehrkosten hinzunehmen.*)
5. Nach diesen Grundsätzen kann dem Auftragnehmer eine Mehrvergütung auch dann zustehen, wenn in der Ausschreibung Ausführungsfristen nicht kalendermäßig bestimmt waren, sondern die Fristen vom Tag des bis zu einem bestimmten Datum vorgesehenen Zuschlags berechnet werden sollten.*)

VPRRS 2008, 0176

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.04.2008 - 1 VK 10/08
1. Zum Umfang der Nachweispflicht der Gleichwertigkeit eines Folienbodens statt eines Edelstahlbodens bei einem Schwimmbecken.
2. Dem Bieter, der ein neuartiges Produkt anbietet, das in den bestehenden Regelwerken, Zulassungen o.ä. noch nicht erfasst ist, obliegt eine erhöhte Pflicht zum Nachweis der Gleichwertigkeit.

VPRRS 2008, 0396

VK Bund, Beschluss vom 30.05.2008 - VK 2-55/08
Von einem fachkundigen Bieter ist zu erwarten, dass er die Verdingungsunterlagen nach deren Eingang auf Vollständigkeit und Verständlichkeit prüft. Etwaige Ungereimtheiten in der Leistungsbeschreibung dürfen nicht einfach hingenommen werden, vielmehr obliegt es dem Bieter, Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots zu klären.

VPRRS 2008, 0174

VK Bund, Beschluss vom 30.05.2008 - VK 1-48/08
1. Die Regelung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 LuftSiG ist eine Vorschrift im Sinne des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Variante GWB.
2. Zu den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 LuftSiG für Mitarbeiter von Bauunternehmen.
3. § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Variante GWB bietet im Gegensatz zur 3. Variante dieser Vorschrift schon vom Wortlaut her keinen Raum für eine Abwägung.
4. Die Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 GWB sind von Amts wegen zu prüfen.

IBRRS 2008, 1746

OLG Nürnberg, Urteil vom 11.02.1999 - 2 U 3110/98
1. Zu einem schlüsselfertigen Wohnhaus gehören - sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist - auch die Malerarbeiten.
2. Die Nicht-Aufzählung der Malerarbeiten in der Baubeschreibung eines "schlüsselfertigen" Hauses besagt nicht, dass der Bauherr bzw. Erwerber nicht mit ihnen rechnen kann.

VPRRS 2008, 0173

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.06.2008 - 1 VK 16/08
Bei einem Grundstückskaufvertrag ohne Bauverpflichtung ist der Rechtsweg zur Vergabekammer nicht eröffnet.

VPRRS 2008, 0172

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.01.2008 - 1 VK 57/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2008, 0170

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.06.2008 - 15 Verg 3/08
1. Verkauft eine Gemeinde ein Grundstück und verpflichtet den Käufer im öffentlichen Interesse zu einer bestimmten Bebauung, so handelt es sich um die ausschreibungspflichtige Vergabe einer Baukonzession.
2. Lässt ein Mitbewerber sieben Monate verstreichen, bevor er sich mit einem Nachprüfungsantrag gegen die Vergabe des Grundstückes wendet, kann sein Nachprüfungsrecht verwirkt sein.

VPRRS 2008, 0168

OLG Naumburg, Urteil vom 03.04.2008 - 1 U 106/07
1. Ändert ein Unternehmer eine ihm vorgegebene Leistungsposition, wonach bei der Dämmung von Heizungsrohren keine gesonderte Vergütung der benötigten Formteile erfolgen soll, mit seinem Angebot dahin ab, dass je 10 Meter Rohr jeweils nur ein Formteil eingeschlossen ist und im Übrigen eine Vergütung der Formteile nach Stückzahlen verlangt wird, und nimmt der Auftraggeber dieses Angebot an, so besteht im Falle der Überschreitung der Inklusive-Stückzahlen ein Mehrvergütungsanspruch nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B. Hierfür ist es unerheblich, ob der Vertrag im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens geschlossen wurde.*)
2. Zur Auslegung eines Angebots (hier: Änderung von Leistungspositionen durch das Begleitschreiben).*)

VPRRS 2008, 0165

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2008 - 1 Verg 1/08
1. Mit Angriffen gegen die im angefochtenen Beschluss geäußerte Auffassung der Vergabekammer und einer Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen wird den gesetzlichen Begründungsanforderungen regelmäßig nicht Genüge getan.*)
2. Bauverzögerungen infolge des Nachprüfungsverfahrens können jedenfalls dann, wenn ein Erfolg der sofortigen Beschwerde nicht von der Hand zu weisen ist, eine Ablehnung des Verlängerungsantrags regelmäßig nicht rechtfertigen. Der Dauer eines Nachprüfungsverfahrens muss grundsätzlich durch entsprechend zeitige Ausschreibung des Bauvorhabens Rechnung getragen werden.*)
3. Die Rügeobliegenheit setzt nicht die Kenntnis eines völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung sicher nachweisbaren Vergabefehlers voraus. Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage ist nur für die Frage, wer für die das Vorliegen bzw. Fehlen der Rügevoraussetzungen die Darlegungs- und Beweislast trägt, von Entscheidungserheblichkeit.*)
4. Durch das Rügeerfordernis und die daran anknüpfende Präklusion soll gerade verhindert werden, dass der Bieter zunächst die Auswirkungen eines erkannten Fehlers abwartet und einen Nachprüfungsantrag erst dann stellt, wenn seine Spekulation auf einen günstigen Verfahrensausgang nicht aufgeht.*)
5. Die Rügepräklusion hat auch zur Folge, dass der zu spät beanstandete Vergabevorgang im Verhältnis zu dem Bieter, der seiner Rügeobliegenheit nicht nachgekommen ist, als vergaberechtskonform behandelt wird.*)
6. Ein Angebot, das die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht einhält, ist zwingend von der Wertung auszuschließen.*)
7. Auch mit einem ausschlussreifen Angebot behält der Bieter seinen Anspruch auf Gleichbehandlung; er kann deshalb in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein, wenn ein anderes Angebot trotz Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen wird und den Zuschlag erhalten soll oder wenn sich der beabsichtigte Zuschlag aus einem anderen Grund verbietet.*)
8. Aus der Verletzung des Gleichbehandlungsverbots droht dem Bieter ein Schaden, wenn auch die übrigen Bieter im laufenden Vergabeverfahren die Vorgabe des Leistungsverzeichnisses nicht eingehalten haben und deswegen kein zuschlagsfähiges Angebot zur Verfügung steht.*)
9. Aufgabe der Vergabestelle ist es dann, die Vorgabe des Leistungsverzeichnisses transparent und diskriminierungsfrei gegenüber allen am Verfahren beteiligten Bietern aufzugeben oder zu ändern oder, falls dies nicht möglich ist, die Ausschreibung aufzuheben und die Leistung bei fortbestehendem Beschaffungsbedarf neu auszuschreiben.*)

VPRRS 2008, 0162

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 VK 18/08
1. Verkauft ein öffentlicher Auftraggeber – hier ein kommunaler Altenpflegeheimbetreiber – ein Grundstück mit der Verpflichtung des Käufers, darauf im Wege der Baukonzession ein Gebäude nach dem Modell „Betreutes Wohnen“ zu errichten, so unterliegt eine solche Maßnahme dem Kartellvergaberecht.
2. Im Rahmen eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs ist ein Teilnahmeantrag auszuschließen, dem die geforderte Eigenerklärung nach § 8 Nr. 5 VOB/A sowie ein geforderter Jahresabschluss nicht beigefügt sind. Dabei ist es unerheblich, dass ein Mitarbeiter der Vergabestelle die Beifügung derartiger Unterlagen angesichts der Bekanntheit des Bewerbers für verzichtbar erklärt hat.
3. Preisnachlässe - bzw. hier: Kaufpreiserhöhungen - unter einer Bedingung können allenfalls dann gewertet werden, wenn zum Zeitpunkt der Wertung die Vergabestelle realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Bedingungen tatsächlich eintreten werden.
4. Soll gemäß Ausschreibung mit dem Angebot auch eine „Darstellung der städtebaulichen Figur (Maßstab 1/200)" vorgelegt werden, so ist ein Angebot mangels Vollständigkeit auszuschließen, wenn diesem lediglich eine Fotomontage sowie eine Schrägansicht mit einem Maßstab von 1/270 – 1/280 beigefügt sind.
5. Sind in der Vergabeakte nicht alle wesentlichen Anteile des Angebots gekennzeichnet und ist im Vergabevermerk einerseits festgehalten, dass die Angebote durch Lochung gekennzeichnet sind, ist aber andererseits nicht vermerkt, dass nicht alle Teile der Angebote gelocht wurden, so hat die Vergabestelle damit eine Unklarheit geschaffen, die zu einer Umkehr der Beweislast zu ihren Lasten führt.
6. Für die Gleichwertigkeit von zum Ausschluss führenden Mängeln reicht es aus, dass die Mängel auf der Rechtsfolgenseite den gleichen Stellenwert haben und deshalb dieselben Konsequenzen, also den zwingenden Angebotsausschluss, nach sich ziehen müssen.
7. Wenn alle Angebote in bestimmter Hinsicht unvollständig und deshalb von der Wertung auszuschließen sind, kann auch ein Bieter, dessen Angebot an einem weiteren Ausschlussgrund leidet, verlangen, dass eine Auftragsvergabe in dem eingeleiteten Vergabeverfahren unterbleibt.

VPRRS 2008, 0161

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.03.2008 - VgK-3/2008
1. Eine echte parallele Doppelbeteiligung einer Bieterfirma sowohl im Wege eines Einzelangebotes wie auch gleichzeitig über eine Beteiligung an einer Bietergemeinschaft, sofern diese ein paralleles Angebot über den identischen Auftragsumfang beinhaltet ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten.
2. Bei einer Beteiligung eines Bieters bezüglich eines Loses und einer parallelen Beteiligung am Angebot einer Bietergemeinschaft über die Summe aller Lose handelt es sich mangels Identität des Auftragsgegenstands nicht um ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten.
3. Eine Beteiligung von konzernverbundenen oder personell verbundenen Bewerberfirmen an ein und demselben Vergabeverfahren ohne konkreten Nachweis einer Wettbewerbsbeschränkung ist kein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten.
