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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5422 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

VPRRS 2009, 0031
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
„Möglicherweise geforderte Mindeststandards“

VK Bund, Beschluss vom 17.12.2008 - VK 3-167/08

Die Aufnahme von Kriterien im Bekanntmachungsmuster des EU-Amtsblatts hinter der in Ziffer III.2.2 und III.2.3 enthaltenen vorgedruckten Überschrift "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" führt nicht dazu, dass sich der Auftraggeber die Entscheidung offenhält, ob und welche Mindeststandards er stellen will.

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VPRRS 2009, 0030
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterhalb der Schwellenwerte: Einstw. Verfügung gg. Neuausschreibung?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.10.2008 - 12 U 91/08

1. In Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte kommt ein Anspruch aus Art. 3 Abs. 1 GG auf Unterlassung der Neuausschreibung eines aufgehobenen Verfahrens, der im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann, in Betracht, wenn der Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder jedenfalls in Bezug auf das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich gehandelt hat. Umstände, die ein willkürliches Verfahren begründen könnten, scheiden aus, wenn sich der Auftraggeber bei der Aufhebungsentscheidung von einem sachlichen Grund hat leiten lassen. Art. 3 Abs. 1 GG ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erst dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen, es muss mithin eine "krasse Fehlentscheidung" vorliegen.*)

2. Ein solcher Fall ist nicht gegeben, wenn die Ausführungen des Auftraggebers erkennen lassen, dass die Entscheidung über die Aufhebung auf sachlichen Erwägungen beruht und unter Abwägung der für und gegen eine Aufhebung sprechenden Umstände erfolgt ist. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert, eine sachliche Begründung für die Aufhebungsentscheidung noch in dem laufenden Rechtsstreit "nachzuschieben". Die Annahme eines sachlichen Grundes besagt im Übrigen nichts darüber, ob der Auftraggeber rechtmäßig gehandelt hat (hier: Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes i.S.d. § 26 Nr. 1 c) VOB/A).*)

3. Für einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Fortsetzung eines aufgehobenen Vergabeverfahrens müssen die Voraussetzungen einer Regelungsverfügung nach § 940 ZPO gegeben sein. Der Auftragnehmer hat daher darzulegen, dass die Anordnung vor Erlass einer etwaigen Entscheidung in der Hauptsache zur Abwehr wesentlicher Nachteile notwendig ist.*)

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VPRRS 2009, 0028
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dissens zwischen der Vergabestelle und ihrem Berater

VK Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2008 - VK-06/2008-B

1. Das durch Einleitung des Nachprüfungsverfahrens indizierte fortbestehende Interesse am Auftrag sowie die von der Antragstellerin im Verlauf des Verfahrens ausdrücklich erbrachte Erklärung, am Angebot festhalten zu wollen, reichen demzufolge aus, um hier die Antragsbefugnis anzunehmen.*)

2. Wenn die Vergabestelle Handlungen ihres eigenen Beraters nachträglich als unnötig/unrichtig einstuft, ergibt sich daraus ein Konflikt zwischen dem Grundsatz, dass allein die Vergabestelle eine Vergabeentscheidung zu treffen hat und dies keinem dritten Berater überlassen werden darf und dem Grundsatz der Transparenz des Vergabeverfahrens.*)

3. Wenn keine Anzeichen für eine willkürliche Manipulation eines unerwünschten Ergebnisses durch einen vorgeschobenen Dissens zwischen der Vergabestelle und ihrem Berater zu erkennen sind, kann der Grundsatz der freien Vergabeentscheidung der Vergabestelle Vorrang beanspruchen. Die Vergabestelle braucht sich dann auch nicht in negativer Hinsicht durch Handlungen eines eingeschalteten Dritten binden zu lassen, indem sie eine von ihr beabsichtigte Vergabeentscheidung nicht treffen dürfte.*)

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VPRRS 2009, 0027
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an die Zulässigkeit der Nachprüfung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2008 - VK-10/2008-L

1. In einem bekannt gemachten Offenen Verfahren ist in der Regel die Abgabe eines Angebots zu fordern, um das bestehende Interesse, mit der ausschreibenden Stelle einen Vertrag abzuschließen, zu indizieren.*)

2. Das Erfordernis der Angebotsabgabe als Beleg des Interesses am Auftrag würde aufgegeben, wenn bereits dann eine Antragstellung ohne Angebotsabgabe zugelassen würde, wenn der Antragsteller geltend macht, bei anderen, vergaberechtskonformen Wettbewerbsbedingungen ein optimaleres, aussichtsreicheres Angebot abgeben zu können, ohne dass die Chancenlosigkeit eines eigenen Angebots dargelegt werden könnte. Es würde gleichfalls dem Beschleunigungsgebot widersprechen, wenn ein Antragsteller zunächst versuchen könnte, für sich optimalere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, bevor er überhaupt ein Angebot abgibt.*)

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VPRRS 2009, 0026
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verkauf eines Grundstücks mit Bauverpflichtung

VK Hessen, Beschluss vom 04.09.2008 - 69d-VK-30/2008

1. Die Informationspflicht nach § 13 S. 1 VgV und die Nichtigkeitsfolge einer unterlassenen Information nach § 13 S. 6 VgV sind auf sogenannte De- facto- Vergaben nur dann (analog) anwendbar, wenn es im Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB bei der Beschaffung von Leistungen entweder zur Beteiligung mehrerer Unternehmen gekommen ist, die Angebote abgegeben haben, oder die Beteiligung eines Unternehmens unterlassen wurde, obwohl dessen Interesse an dem Auftrag für den öffentlichen Auftraggeber erkennbar war, und der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter diesen Unternehmen getroffen hat.*)

2. Die §§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 GWB enthalten kein gesetzliches Verbot (der Zuschlagserteilung) im Sinne des § 134 BGB.*)

3. § 99 Abs. 3, 3. Var. GWB soll verhindern, dass die Anwendbarkeit des §§ 97 ff. GWB dadurch umgangen wird, dass sich der öffentliche Auftraggeber ein seinen Erfordernissen entsprechendes Bauwerk errichten lässt und dieses anschließend käuflich erwirbt. Eine ebenso ungewollte - und daher von § 99 Abs. 3, 3. Var. GWB erfasste - Ausnutzung des § 100 Abs. 2 lit. h) GWB liegt dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber - dem äußeren Anschein nach - ein Grundstück verkauft, gleichzeitig aber den Erwerber zur Errichtung und anschließenden Nutzung eines seinen Erfordernissen entsprechenden Bauwerks faktisch zwingen kann.*)

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VPRRS 2009, 0025
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge der Wahl der Verfahrensart

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.01.2009 - VK-SH 18/08

1. Rügt ein Bewerber nach Ausschluß seines Antrags auf Beteiligung am Verhandlungsverfahren die Wahl der Verfahrensart, so hat er im Einzelnen darzulegen, dass und warum ihm gerade durch die Wahl des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren ein Schaden zu entstehen droht. Ein sich aus der Wahl des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren ergebender grundsätzlicher Nachteil ist für den Regelfall nicht anzunehmen; im Gegenteil eröffnen sich durch die größere Flexibilität des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren größere Möglichkeiten der Angebotsgestaltung. Genügt der Bewerber seiner Darlegungslast nicht, fehlt es in Bezug auf den gerügten Mangel an der Antragsbefugnis im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB.*)

2. Im Verhandlungsverfahren müssen Rügen wegen Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen erhoben werden (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).*)

3. Beim Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wird die Prüfung der Eignung der Bewerber auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Teilnahmeantrag vorverlegt. Legt ein Bewerber die nach der Veröffentlichung als Teilnahmebedingungen gekennzeichneten und mit dem Teilnahmeantrag bei der Vergabestelle einzureichenden Erklärungen und Nachweise zur Leistungsfähigkeit nicht oder nicht vollständig zusammen mit dem Teilnahmeantrag vor, so ist sein Teilnahmeantrag aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Wettbewerber nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A zwingend auszuschließen.*)

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VPRRS 2009, 0024
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Zuverlässigkeit eines Bieters?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.01.2009 - VK-SH 19/08

1. Der Zuständigkeit der Vergabekammer eines Landes steht nicht entgegen, dass eine mittelbare staatliche Finanzierung durch den Bund vorliegt und nach § 18 Abs. 1 Satz 1 VgV auch eine Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes in Betracht kommt. § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 7 VgV gewichten bereits nach dem Wortlaut Finanzierung und Aufsicht als gleichwertig.*)

2. Für die Prüfung der Frage, ob ein Bieter zuverlässig ist, darf sich die Vergabestelle auch auf Informationen Dritter stützen, soweit es sich um eine seriöse Quelle handelt und die Umstände auf einer gesicherten Erkenntnis beruhen.*)

3. Im Rahmen früherer Bauvorhaben aufgetretene terminliche Verzögerungen oder Baumängel genügen allein nicht, die Unzuverlässigkeit des Bieters auch für weitere Objekte zu unterstellen. Nur bei gravierenden Mängeln kann auf die Unzuverlässigkeit eines Unternehmens geschlossen werden, wobei unter gravierenden Mängeln eine deutliche Belastung des öffentlichen Auftraggebers in finanzieller oder tatsächlicher Art zu verstehen ist, beispielsweise, wenn das Bauvorhaben nicht termingerecht fertig gestellt werden konnte, Mehrkosten entstanden sind oder Schadensersatzansprüche, Ersatzvornahmen oder sonstige vertragliche Konsequenzen geltend gemacht wurden.*)

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VPRRS 2009, 0023
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 128 GWB regelt Kostengrundentscheidung abschließend

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.01.2009 - 1 Verg 5/08

§ 128 GWB bestimmt abschließend, wie die Kostengrundentscheidung zu treffen ist. Die entsprechende Anwendung von Kostennormen anderer Verfahrensordnungen, die eine abweichende Kostenverteilung zuließen, kommt mangels einer (planwidrigen) Regelungslücke nicht in Betracht. Eine von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Kostenentscheidung aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit sieht das geltende Recht nicht vor.*)

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VPRRS 2009, 0022
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abänderung der Verdingungsunterlagen im Angebot?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2008 - 11 Verg 11/08

Ob die Verdingungsunterlagen im Angebot abgeändert worden sind, ist durch einen Vergleich des Inhalts des Angebotes mit den Verdingungsunterlagen festzustellen. Erklärungen in einem gesonderten Anschreiben sind dabei aus der Sicht einer verständigen Auftraggeberin in der damaligen Situation auszulegen. Spätere Erklärungen des Bieters lassen grundsätzlich Rückschlüsse auf das bei Angebotsabgabe inhaltlich Gewollte zu.*)

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VPRRS 2009, 0019
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erstattung notwendiger Auslagen (Saarland)

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 Verg 1/08

1. Die Erstattungspflicht bezüglich der Auslagen, die der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer durch die notwendige Beauftragung eines Bevollmächtigten entstanden sind, folgt aus § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 5 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfg). Diese Regelung besagt anders als die bundesgesetzliche Regelung in § 80 VwVfG, dass, wenn sich der "Widerspruch" bzw. infolge der entsprechenden Anwendbarkeit hier das Vergabenachprüfungsverfahren auf andere Weise erledigt, über die Kosten nach billigem Ermessen zu entscheiden ist, wobei der bisherige Sachstand zu berücksichtigen ist.

2. Dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Beigeladene zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung vor der Vergabekammer im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 SVwVfG erforderlich ist, folgt regelmäßig schon aus der Komplexität und für Laien kaum gegebenen Überschaubarkeit bzw. Schwierigkeit der vergaberechtlich zu beurteilenden Sach- und Rechtsfragen, die allenfalls im Einzelfall bei einfachen tatsächlichen oder ohne Weiteres zu beantwortenden rechtlichen Fragen nicht anzuerkennen ist.

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VPRRS 2009, 0016
BauvertragBauvertrag
Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06

1. Steht der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B neu zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein.*)

2. Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen um mehr als das Achthundertfache überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.*)

3. Diese Vermutung wird nicht dadurch entkräftet, dass der Auftragnehmer in anderen Positionen unüblich niedrige Einheitspreise eingesetzt hat. Ein derartig spekulatives Verhalten des Auftragnehmers ist nicht schützenswert.*)

4. An die Stelle der nichtigen Vereinbarung über die Bildung eines neuen Preises auf der Grundlage des überhöhten Einheitspreises tritt die Vereinbarung, die Mehrmengen nach dem üblichen Preis zu vergüten.*)




VPRRS 2009, 0015
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Benennung der Nachunternehmer u. Vorlage einer Verpflichtungserklärung

OLG München, Beschluss vom 22.01.2009 - Verg 26/08

Es kann für die Bieter unzumutbar sein, bereits bei Angebotsabgabe die Benennung der von ihnen einzusetzenden Nachunternehmer vorzunehmen und entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Die Namen der Nachunternehmer und die Verpflichtungserklärungen müssen aber bis spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, in welchem die Vergabestelle ihre Zuschlagserteilung treffen will.*)

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VPRRS 2009, 0014
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lieferung einer juristischen Onlinedatenbank

VK Hamburg, Beschluss vom 08.09.2006 - VgK FB 7/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0011
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Maßvolle Anforderungen an Mindestbedingungen für Nebenangebote!

VK Bund, Beschluss vom 20.08.2008 - VK 1-108/08

Die Anforderungen an die Vorgabe von Mindestbedingungen für Nebenangebote in der Ausschreibung sind mit folgender Formulierung erfüllt: "... das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen."

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VPRRS 2009, 0010
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren: Modifikation des Angebots

OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.11.2008 - 10 U 97/08

1. Im Verhandlungsverfahren nach § 3b Nr. 1 c VOB/A darf der Bieter Modifikationen seines Angebots während der Bindefrist vorlegen, solange und soweit der Auftraggeber auf die Bindung hinsichtlich einzelner Punkte des Angebots verzichtet hat.*)

2. Der Verzicht auf die Bindungswirkung eines Teils des Angebots und dessen Modifikation können in einer Einigung des Auftraggebers und des Bieters in einer Verhandlung zusammenfallen.*)

3. Genügt dem Bieter die Reichweite des Verzichts des Auftraggebers auf die Bindungswirkung seines Angebots nicht, um ein modifiziertes Angebot abzugeben, wahrt er seine Interessen nicht, wenn er im vom Auftraggeber gewünschten Umfang ein modifiziertes Angebot abgibt und sich im übrigen die Geltendmachung weiterer Ansprüche vorbehält.*)

4. Gegenstand des Zuschlags im Verhandlungsverfahren ist das Angebot in der Form der letzten Modifikation. Für die Bauausführung wesentliche Umstände wie z.B. Bauzeitverschiebungen, die zum Zeitpunkt der Abgabe der letzten Modifikation des Angebots im Verhandlungsverfahren eingetreten waren, rechtfertigen keine (analoge) Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage oder von § 2 Nr. 5 VOB/B.*)

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VPRRS 2009, 0009
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unbestimmte Angaben zu Nachunternehmer-Leistungen: Ausschluss!

LG Hannover, Urteil vom 17.09.2008 - 10 O 63/07

Gibt ein Bieter die Leistungen, die er an Nachunternehmer vergeben will, nur pauschal ohne Bezug zum Leistungsverzeichnis an ("Montage- und Demontage"), so ist sein Angebot zwingend auszuschließen.

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IBRRS 2009, 0074
BauvertragBauvertrag
Klausel im EP-Vertrag: Selbstkosten als Höchstgrenze für Nachträge

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2008 - 8 U 282/06

Wegen des Gebots vertraglicher Einheit ist es unzulässig, bei einem Einheitspreisvertrag allein bei den Nachträgen eine Abrechnung nach Selbstkosten zu vereinbaren.

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VPRRS 2009, 0008
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Pflicht zum Primärrechtsschutzverzicht unwirksam!

OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 Verg 9/08

1. Ein Bieter ist nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich nicht verpflichtet, die Verdingungsunterlagen bei Zugang unverzüglich auf etwaige Vergabeverstöße zu prüfen. Es ist auch im Hinblick auf § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht zu beanstanden, dass ein Bieter zunächst eine formale Prüfung der Verdingungsunterlagen durch eine Bürokraft veranlasst, bevor eine inhaltliche Befassung durch einen fachkundigen Mitarbeiter erfolgt.*)

2. Zur Verwirkung eines Nachprüfungsantrags (hier abgelehnt).

Eine Bewerbungs- und Vergabebedingung, die die Teilnahme eines Bieters am Wettbewerb davon abhängig macht, dass der Bieter hinsichtlich des Inhalts der Verdingungsunterlagen auf Primärrechtsschutz verzichtet, ist unzulässig und unwirksam.*)

3. Die Vorschrift des § 97 Abs. 5 GWB ist darauf gerichtet, dass ein öffentlicher Auftraggeber eine an objektiven, willkürfreien und nicht manipulierbaren Kriterien orientierte Auswahl seines Vertragspartners nach der Einzelwirtschaftlichkeit des konkreten Angebots organisiert. Dies kann sowohl durch die Bestimmung des niedrigsten Preises für eine genau definierte Leistung als ausschließliches Wirtschaftlichkeitskriterium als auch durch die Bestimmung mehrerer Wirtschaftlichkeitskriterien für eine im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bestmögliche Leistung erfolgen.*)

4. Eine Dokumentation der Gründe für die Entscheidung der Vergabestelle für eine Ausschreibung allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises ist vergaberechtlich jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn nach der konkreten Definition des Leistungs-Solls des Beschaffungsvorgangs sehr homogene, sich nur im Angebotspreis unterscheidende Angebote zu erwarten sind.*)

5. Das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot stellen Anforderungen an das Verhalten des öffentlichen Auftraggebers bei der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung, d. h. dass der Auftraggeber die von ihm beeinflussbaren Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung dieser Grundsätze gestaltet. Davon unberührt bleiben jedoch Umstände, die nicht auf seine Ausschreibung zurückzuführen sind, sondern insbesondere aus der regelmäßig unterschiedlichen Marktstellung der teilnehmenden Unternehmen resultieren.*)

6. Ein ungewöhnliches Wagnis i.S. des Vergaberechts liegt nur vor, wenn die für den jeweiligen Vertragstyp rechtlich, wirtschaftlich bzw. technisch branchenübliche Risikoverteilung einseitig und nicht nur unerheblich zu Ungunsten des Auftragnehmers verändert vorgegeben wird (hier abgelehnt für eine Ausschreibung der Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Restmüll im Hinblick auf eine satzungsmäßige Reduzierung der Zahl der Mindestentleerungen, auf fehlende Preisgleitklauseln für Kraftstoff und Personalkosten in einem 5-Jahres-Vertrag sowie auf ein beiderseitiges besonderes Kündigungsrecht).*)

7. Werden formelle Anforderungen an eine Verpflichtungserklärung eines anderen Unternehmens (hier: Notwendigkeit einer Originalunterschrift) nicht eindeutig benannt, so kann der Ausschluss eines Angebotes nicht darauf gestützt werden, dass nach einer von mehreren möglichen Interpretationen der mehrfach geänderten Bewerbungsbedingungen ein Ausschluss zulässig und ggfs. geboten gewesen wäre.*)

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VPRRS 2009, 0007
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Abänderung der Verdingungsunterlagen

VK Bremen, Beschluss vom 24.01.2007 - 16-VK 07/06

1. Weist der Bieter in seinem Angebot darauf hin, dass es sich in seinem Angebot um Sichtbeton der Klasse I handle, soweit im Leistungsverzeichnis die Sichtbetonklassen nicht näher spezifiziert worden seien, und wird in der Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis tatsächlich die Qualität des zu fertigenden Sichtbeton näher definiert, so handelt es sich bei diesem Hinweis lediglich um eine überflüssige und unschädliche Klarstellung.

2. Sind ein Angebot bzw. einzelne Positionen desselben eindeutig, so bedarf es keiner weiteren Aufklärung oder Erläuterung. Die Vergabestelle darf in diesem Fall keine weitere Aufklärung oder Erläuterung durchführen.

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VPRRS 2009, 0006
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Abänderung der Verdingungsunterlagen

OLG Bremen, Beschluss vom 22.03.2007 - Verg 3/07

1. Weist der Bieter in seinem Angebot darauf hin, dass es sich in seinem Angebot um Sichtbeton der Klasse I handle, soweit im Leistungsverzeichnis die Sichtbetonklassen nicht näher spezifiziert worden seien, und wird in der Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis tatsächlich die Qualität des zu fertigenden Sichtbeton näher definiert, so handelt es sich bei diesem Hinweis lediglich um eine überflüssige und unschädliche Klarstellung.

2. Sind ein Angebot bzw. einzelne Positionen desselben eindeutig, so bedarf es keiner weiteren Aufklärung oder Erläuterung. Die Vergabestelle darf in diesem Fall keine weitere Aufklärung oder Erläuterung durchführen.

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Online seit 2008

VPRRS 2008, 0380
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Notwendiger Inhalt der Information nach § 13 VgV

VK Thüringen, Beschluss vom 15.10.2008 - 250-4002.20-4513/2008-013-SM

1. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB knüpft die Kostenverteilung ausschließlich an den Erfolg oder Misserfolg des Nachprüfungsantrages; die Vorschrift räumt nicht die Befugnis ein, davon abweichend die Kosten der Vergabekammer auch nach Billigkeitserwägungen zu verteilen.

2. Der Umfang der Vorinformation hängt vom jeweiligen Vergabeverfahren ab. Hierbei ist nicht ausreichend, wenn dem Bieter nur die Information gegeben wird, dass er nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Dies insbesondere, wenn andere als der Preis genannte Zuschlagskriterien ausschlaggebend waren oder eine Vielzahl von Nebenangeboten eine Rolle gespielt haben.

3. In Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer des Freistaates Thüringen kommt in dem Falle, dass der Antrag auf Durchführung des Nachprüfungsverfahrens zurückgenommen wird, gemäß § 128 Abs. 4 S. 2 und 3 GWB, § 80 Abs. 1 Satz 6 ThürVwVfG grundsätzlich auch ein Anspruch der Vergabestelle auf Erstattung ihrer Auslagen gegenüber dem Antragsteller in Betracht.

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VPRRS 2008, 0379
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Produktgebundene Ausschreibung auf Basis eines Farbkonzeptes?

VK Thüringen, Beschluss vom 08.05.2008 - 250-4002.20-899/2008-006-G

1. Existiert ein Farbkonzept für ein Bauprojekt, das die Vergabestelle anwendet und schon in Teilen realisiert hat und entsprechen die vorgesehenen Farbtöne und Strukturen des Ausschreibungsgegenstandes eben diesem Farbkonzept, ist gegen eine produktgebundene Ausschreibung mit dem Zusatz "oder gleichwertig" nichts einzuwenden.

2. Bei der Beurteilung der produktgebundenen Leistungsbeschreibung ist zu berücksichtigen sein, dass die Vergabestelle dabei über einen Beurteilungsspielraum verfügt, der nur sehr eingeschränkt überprüfbar ist. Allein der zweckwidrige Gebrauch, das Überschreiten dieses Spielraumes selbst oder seine offensichtlich fehlerhafte Feststellung macht die Entscheidung der Vergabestelle überhaupt angreifbar.

3. Aufgabe und Funktion eines Vergabeverfahrens kann es nicht sein, dass die Anforderungen, die von der Vergabestelle an den Auftragsgegenstand gestellt werden, so zu formulieren sind (d.h.auch : gleichsam so niedrig zu hängen sind), dass schließlich alle Bewerber ein Angebot abgeben können.

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VPRRS 2008, 0378
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsrücknahme und Auslagenerstattung (Thüringen)

VK Thüringen, Beschluss vom 16.06.2008 - 250-4002.20-1465/2008-012-SLF

In Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer des Freistaates Thüringen kommt in dem Falle, dass der Antrag auf Durchführung des Nachprüfungsverfahrens zurückgenommen wird, gemäß § 128 Abs. 4 S. 2 und 3 GWB, § 80 Abs. 1 Satz 6 ThürVwVfG grundsätzlich auch ein Anspruch der Vergabestelle auf Erstattung ihrer Auslagen gegenüber dem Antragsteller in Betracht.

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VPRRS 2008, 0376
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung: Streitwert

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2007 - Verg 2/07

Bei einem Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung ist für die Festsetzung des Streitwerts allein der Bauauftrag maßgeblich.

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VPRRS 2008, 0375
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2008 - Verg 1/08

1. Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien.

2. Unterauftragnehmer sind auch diejenigen Unternehmen, die der Nachauftragnehmer bei der Ausführung ihm übertragener Teilleistungen seinerseits tätig werden lassen will (Nachunternehmer zweiter Stufe).

3. Andere Unternehmen (Nachunternehmer) können sowohl selbständige als auch konzernangehörige Unternehmen sein. Auf die Art der Verbindung zum Bieterunternehmen kommt es nicht an.

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VPRRS 2008, 0405
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.11.2008 - 2 VK 7/08

1. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen - soweit sie der Akteneinsicht überhaupt zugänglich sind - zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen geboten ist. Wichtige Gründe können insbesondere solche des Geheimschutzes sein, außerdem die Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.

2. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sind Tatsachen zu verstehen, die nach dem erkennbaren Willen des Trägers geheim gehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Geheimnisträger deshalb ein sachlich berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil eine Aufdeckung der Tatsachen geeignet wäre, ihm wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Geschäftsgeheimnisse beziehen sich auf den kaufmännischen Bereich, Betriebsgeheimnisse betreffen betrieblich-technische Vorgänge und Erkenntnisse.

3. Zu den Geschäftsgeheimnissen zählen bei sachgerechter Würdigung der beteiligten Interessen die Kalkulationsgrundlagen, die angebotenen Preise und in Relation hierzu auch die Gegenstände der angebotenen Leistungen.

4. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Vergabestellen können Inhaber solcher Geheimnisse sein.

5. Die Geheimhaltungsbedürftigkeit ist nicht nur zu behaupten, sondern nachvollziehbar darzulegen.

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VPRRS 2008, 0371
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2008 - 21.VK-3194-50/08

1. Hat die VSt die Ausschreibung aufgehoben, hält aber an ihrer Vergabeabsicht fest, besteht insoweit die Möglichkeit, auch gegen die Aufhebung der Ausschreibung vorzugehen.*)

2. Nach § 26 Nr. 1 Buchst. c VOB/A kann eine Ausschreibung nur dann ohne Konsequenzen aufgehoben werden, wenn hierfür schwerwiegende Gründe bestehen. Kein solcher Aufhebungsgrund liegt vor, wenn die Bindefrist abgelaufen ist und die betroffenen Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kamen, weiter zum Vertragsschluss bereit sind.*)

3. Die Zustimmung zur Bindefristverlängerung kann auch konkludent erfolgen.*)

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VPRRS 2008, 0369
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gründe für Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren

EuGH, Urteil vom 16.12.2008 - Rs. C-213/07

1. Art. 24 Abs. 1 Baukoordnierungsrichtlinie 93/37/EWG ist dahin auszulegen, dass darin die auf objektive Erwägungen in Bezug auf die berufliche Eignung gestützten Gründe erschöpfend aufgezählt sind, die den Ausschluss eines Unternehmers von der Teilnahme an einem öffentlichen Bauauftrag rechtfertigen können. Diese Richtlinie hindert jedoch einen Mitgliedstaat nicht daran, weitere Ausschlussmaßnahmen vorzusehen, die gewährleisten sollen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter sowie der Grundsatz der Transparenz beachtet werden, sofern diese Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.*)

2. Das Gemeinschaftsrecht ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Vorschrift entgegensteht, mit der in Verfolgung der legitimen Ziele der Gleichbehandlung der Bieter und desjenigen der Transparenz im Rahmen der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge eine unwiderlegbare Vermutung eingeführt wird, dass die Eigenschaft eines Eigentümers, eines Gesellschafters, eines Hauptaktionärs oder einer Führungskraft eines im Sektor der Informationsmedien tätigen Unternehmens mit der Eigenschaft eines Eigentümers, eines Gesellschafters, eines Hauptaktionärs oder einer Führungskraft eines Unternehmens, das gegenüber dem Staat oder einer juristischen Person des öffentlichen Sektors im weiteren Sinne mit der Ausführung von Bauarbeiten oder Lieferungen oder Dienstleistungen betraut ist, unvereinbar ist.*)

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VPRRS 2008, 0368
BestandssanierungBestandssanierung
Unterlassene EU-weite Ausschreibung: Antragsbefugnis?

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.12.2008 - 1 Verg 4/08

1. Die Vergabestelle ist nur dann zugunsten eines Bieters zur Aufhebung der Ausschreibung verpflichtet, wenn diese Maßnahme zur Beseitigung einer Rechtsverletzung und Abwendung eines durch diese Rechtsverletzung dem Bieter drohenden Schadens als ultima ratio geboten ist.*)

2. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung verletzt nicht ohne weiteres auf eine potentiell schadenskausale Weise die Rechte eines Bieters, der durch eine andere Form der Veröffentlichung über die Vergabeabsicht informiert und deshalb die Lage versetzt wird, durch Anforderung der Verdingungsunterlagen sein Interesse an der Auftragsvergabe zu bekunden.*)

3. Ein Bieter, der an einer unter Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung mit der Abgabe eines Angebots teilnimmt, ist nur antragsbefugt, wenn er darlegt, dass die Nichtanwendung der "a-Paragraphen" seine Chancen nachteilig beeinflusst haben könnte.*)

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VPRRS 2008, 0364
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bedeutung der Ausschreibung einer Baumaßnahme in Einzellosen

OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.01.2008 - 6 U 25/06

1. Zu den Anforderungen an die Ausschreibung im öffentlichen Vergabeverfahren auch unterhalb des Schwellenwertes, wenn Nebenangebote nach der VOB zulässig sein sollen.*)

2. Ist eine geplante Baumaßnahme in Einzellosen nach fachlichen Gesichtspunkten getrennt ausgeschrieben, ist für die Bieter ein Vertrauenstatbestand dahin geschaffen, dass die Arbeiten auch getrennt nach der gewählten fachlichen Aufteilung vergeben werden (vgl. dazu auch den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 11. Februar 2005, Az. 320.VK - 3194 - 55/04, zitiert nach juris). Will der Auftraggeber davon abweichen, ist er verpflichtet, in die Ausschreibung den Hinweis aufzunehmen, dass er auch ein Nebenangebot über eine Pauschalsumme, in der alle Einzellose zusammengefasst sind, entgegennehmen und in die Prüfung für den Zuschlag aufnehmen werde.*)

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VPRRS 2008, 0363
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Fehlen eines gesonderten Nebenangebotsplans: Ausschluss?

OLG München, Beschluss vom 24.11.2008 - Verg 23/08

Verlangt der öffentliche Auftraggeber für die Wertung von Nebenangeboten einen gesonderten Nebenangebotsplan, ist bei Fehlen eines solchen Planes das Nebenangebot dennoch nicht auszuschließen, wenn im Nebenangebot auf eine Ausführungsrichtlinie einschließlich einer Tafel Bezug genommen wird, welche die geforderten Angaben zweifelsfrei und unmissverständlich enthält.*)

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VPRRS 2008, 0361
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Versagung der Akteneinsicht in Nebenangebote

VK Münster, Beschluss vom 06.11.2008 - VK 17/08

1. Mindestanforderungen an Nebenangebote ersetzen nicht die Gleichwertigkeitsprüfung der Vergabestelle.*)

2. Zur Versagung der Akteneinsicht in Nebenangebote für den Zeitraum des Vergabeverfahrens.*)

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VPRRS 2008, 0360
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzumutbarkeit der Nennung der Nachunternehmer?

VK Sachsen, Beschluss vom 10.10.2008 - 1/SVK/051-08

1. Der Auftraggeber darf nicht, wenn er die Vorlage bestimmter Unterlagen als Mindestanforderung verlangt, zugunsten eines Bieters auf die Erfüllung der Mindestanforderung verzichten. Ein solcher Verzicht wäre gegenüber anderen Bietern, die die Mindestanforderung erfüllen, oder gegenüber solchen Bietern, die von der Teilnahme an der Ausschreibung abgesehen haben, weil sie die Mindestanforderung nicht erfüllen können, ein Vergaberechtsverstoß.*)

2. Es ist ausreichend, wenn ein Bieter, der nach seinem Verständnis in einem Teilnahmewettbewerb beabsichtigt, zur späteren Auftragserfüllung einen Lieferanten zu beauftragen, folglich also keinen Subunternehmer benennt, die "Unzumutbarkeit einer Forderung der Benennung des für die auszuführenden Leistungen vorgesehenen Subunternehmers im Teilnahmewettbewerb" erst dann rügt, wenn er vom Auftraggeber mit einem Ausschluss konfrontiert wird, der auf die unterlassene Benennung des für die auszuführenden Leistungen vorgesehenen Subunternehmers gestützt ist.*)

3. Die Nachforderung fehlender Eignungsnachweise ist vergaberechtswidrig, wenn der Auftraggeber sich diese nicht vorbehalten hatte. Eine Nachforderung kann ansonsten im Regelfall nicht diskriminierungsfrei ausgestaltet werden, denn andernfalls hätte es der Auftraggeber in der Hand, je nach Ergebnis der Submission zu entscheiden, ob eine Nachforderung, ein Ausschluss oder ggf. eine Aufhebung in Betracht kommt und könnte damit einen Bieter bevorzugen oder benachteiligen.*)

4. Eine Wertungsmatrix zur Auswahl der im Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer darf nicht nach Öffnung der Teilnahmeanträge erstellt werden, wenn - wie in aller Regel - die abstrakte Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Auftraggeber sie in Kenntnis der Inhalte des Teilnahmeantrags zum Vorteil oder Nachteil eines einzelnen Teilnehmers ausgestaltet.*)

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VPRRS 2008, 0359
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

1. Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger in Sachsen die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht, weil der private Unternehmer bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht hoheitlich tätig wird und deshalb eine aus Art. 45, 55 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme nicht vorliegt.*)

2. Die Vorschriften des GWB regeln abschließend den Rechtsschutz für Vergabestreitigkeiten über öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Nachprüfung der Vergabestreitigkeiten, die in den Geltungsbereich der umzusetzenden vergaberechtlichen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts fallen, im VgRÄG abschließend geregelt. Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können außer vor der Vergabeprüfstelle nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden (§ 104 Abs. 2 GWB).*)

3. Nach Auffassung der Vergabekammer ist der Entscheidung des BGH (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) nicht zu entnehmen, dass fehlende Nachweise bei entsprechender Selbstbindung des Auftraggebers von allen Bietern nachgefordert werden dürfen. Andernfalls hätte es der Auftraggeber in der Hand, je nach Ergebnis der Submission zu entscheiden, ob eine Nachforderung oder eine Aufhebung gewählt wird und könnte damit einen Bieter bevorzugen oder benachteiligen.*)

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VPRRS 2008, 0403
GesundheitGesundheit
Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.01.2008 - 2 VK 5/07

Eine gesetzliche Krankenkasse ist ein öffentlicher Auftraggeber.

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VPRRS 2008, 0355
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung: Antragsbefugnis

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2008 - Verg 23/08

1. Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann lediglich der (potentielle) Auftragnehmer sein. Sonstige - mittelbar - an dem Auftrag interessierte Unternehmen (z. B. Subunternehmer, Planer/Projektentwickler, Berater) sind demgegenüber nicht antragsbefugt.

2. Allenfalls kommt in Betracht, dass - ähnlich wie bei der Bietergemeinschaft ein Mitglied - der Subunternehmer in Prozessstandschaft für den Bieter auftritt.

3. Bei einem Investorenauswahlverfahren der öffentlichen Hand bzgl. eines Grundstückskaufvertrags mit Bauverpflichtung reicht das Interesse nur an der Planung/Projektentwicklung und/oder den Bauarbeiten nicht aus.

4. Ein Unternehmen, dem die Vergabeabsicht der Vergabestelle und die Umstände zuverlässig bekannt waren, ist ohne die Abgabe eines Angebots oder zumindest einer Interessensbekundung nur dann antragsbefugt, wenn es geltend machen kann, durch die - von ihm als vergaberechtswidrig angesehenen - Bedingungen des Vergabeverfahrens von einem förmlichen Angebot oder Teilnahmeantrag abgehalten worden zu sein.

5. Die Nichtigkeitsfolge einer Verletzung des § 13 Satz 1 VgV dient dem Schutz desjenigen Bieters, der nach dieser Vorschrift vom öffentlichen Auftraggeber zu informieren gewesen wäre; lediglich dieser Bieter kann sich mithin auf die Nichtigkeitsfolge berufen.

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VPRRS 2008, 0354
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bau- oder Dienstleistungskonzession?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2008 - Verg W 5/08

1. Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt nicht der Nachprüfung im Verfahren nach §§ 102 ff GWB. Bei einer Dienstleistungskonzession überträgt der öffentliche Auftraggeber dem Auftragnehmer eine im öffentlichen Interesse stehende Dienstleistung und gestattet ihm anstelle einer Vergütung ein Verhalten oder eine Nutzung, aus der sich der Konzessionär für die auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu erbringende Dienstleistung bezahlt macht.*)

2. Gibt die geschuldete Dienstleistung dem Vertrag sein Gepräge, kann der Auftrag nicht als Baukonzession qualifiziert werden. Dies gilt auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Instandhaltungspflicht als Nebenpflicht überträgt, für deren Erfüllung der Auftragnehmer u. U. Baumaßnahmen durchführen und erhebliche Mittel aufwenden muss.*)

3. Der Annahme einer Dienstleistungskonzession steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber dem Bieter die Verwertung seiner Leistung überlässt und ihm außerdem einen Preis zahlt oder ihm einen Vermögensgegenstand überlässt, solange trotz des zusätzlich gezahlten Preises das Betriebsrisiko zumindest nicht unwesentlich beim Bieter verbleibt.*)

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VPRRS 2008, 0350
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge zur Unerheblichkeit der Produktangaben

VK Südbayern, Beschluss vom 13.05.2008 - Z3-3-3194-1-14-04/08

1. Eine Rüge dahingehend, dass die Produktangaben unerheblich sind, weil deren Angabe den Wettbewerb nicht beeinflussten, hätte noch vor Abgabe des Angebotes erfolgen müssen. Die Rüge nach Übermittlung der § 13 VgV-Mitteilung, in der mitgeteilt wird, dass der Zuschlag anderweitig vergeben wird ist daher nicht mehr als unverzüglich im Sinne des § 121 BGB zu bewerten und infolgedessen gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB präkludiert.*)

2. Der Wortlaut des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A weist aus, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen dort aufgestellten Voraussetzungen kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern gezwungen ist, das betreffende Angebot im Falle des Fehlens von geforderten Nachweisen oder Erklärungen aus der Wertung zu nehmen. Hieran ändert auch nichts, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/ Abschnitt 2 nur als Sollvorschrift formuliert ist.*)

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VPRRS 2008, 0349
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Recht des Auftraggebers zur großzügigen Handhabe?

VK Südbayern, Beschluss vom 09.05.2008 - Z3-3-3194-1-13-04/08

1. Der Wortlaut des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A weist aus, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen dort aufgestellten Voraussetzungen kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern gezwungen ist, das betreffende Angebot im Falle des Fehlens von geforderten Nachweisen oder Erklärungen aus der Wertung zu nehmen. Hieran ändert auch nichts, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/ Abschnitt 2 nur als Sollvorschrift formuliert ist.*)

2. Durch § 24 VOB/A eröffnet sich keine Möglichkeit für eine evtl. Nachforderung von fehlenden in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Nachweisen bzw. Erklärungen. In einem Aufklärungsgespräch dürfen nur etwaige Zweifel über bereits mit den Angebot vorgelegte Unterlagen oder hierin gemachte Angaben behoben werden, jedoch können fehlende Angaben bzw. Nachweise nicht nachgeholt werden, um auf diese Weise ein bisher unvollständiges Angebot zu ergänzen.*)

3. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten ausreichend dokumentiert. Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht stellt regelmäßig eine besonders schwerwiegende Verletzung des Transparenzgrundsatzes dar, auf die mit Erfolg ein Nachprüfungsantrag gestützt werden kann. Dokumentationsmängel führen im Ergebnis dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, Fehler behaftet und es in diesem Umfang zu wiederholen ist.*)

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VPRRS 2008, 0347
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen ausreichend?

VK Südbayern, Beschluss vom 19.02.2008 - Z3-3-3194-1-02-01/08

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn er nicht den gem. § 108 GWB vorgeschriebenen Formerfordernissen entspricht.*)

2. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu evtl. Vergabeverstößen reichen nicht aus. Die Antragstellerin kann sich nicht unter Berufung auf den Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB ihrer Darlegungspflicht entziehen. Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus.*)

3. Bei Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages kann die Kammer im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot gem. § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB nach pflichtgemäßem Ermessen ohne mündliche Verhandlung entscheiden.*)

4. Bei Unzulässigkeit des Antrages besteht von Seiten des Antragstellers kein Recht auf Akteneinsicht.*)

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VPRRS 2008, 0346
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlag für geringfügig höheres Angebot?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.06.2008 - 4 U 478/07

1. Die in der Rechtsform einer GmbH tätigen Stadtwerke sind an die Vorgaben der VOB/A gebunden.*)

2. Die Wertungsentscheidung nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A hat sich an festen Kriterien zu orientieren. Bei nach den sonstigen Wertungskriterien inhaltlich gleichen Angeboten ist der Auftraggeber nicht frei, auch einem nur geringfügig höherem Angebot den Zuschlag zu erteilen.*)

3. Eine Entscheidung nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A darf nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind. Es ist unzulässig, nachträglich weitere Vergabekriterien einführen (im Fall: Mehrkosten einer über den ausgeschriebenen Bereich hinaus möglicherweise beabsichtigten Ausdehnung einer Kanalbaustrecke).*)

4. Eventualpositionen, welche mit Vordersätzen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, sind aus Gründen der Transparenz und der Wettbewerbsgerechtigkeit in die Wertung einzubeziehen.*)

5. Nimmt der Auftraggeber ohne Kenntnis des Bieters an dessen Angebot Manipulationen vor, ist das Angebot ohne die vorgenommenen Manipulationen in der Wertung zu belassen.*)

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VPRRS 2008, 0345
BauvertragBauvertrag
Verspäteter Zuschlag: Mehrvergütungsanspruch?

OLG Oldenburg, Urteil vom 14.10.2008 - 12 U 76/08

Stimmt der Unternehmer einer geforderten Bindefristverlängerung nur unter einem Preisvorbehalt zu, kann er nach den Grundsätzen des § 2 Nr. 5 VOB/B bei verzögerter Zuschlagserteilung nachgewiesene Mehrkosten geltend machen.

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VPRRS 2008, 0344
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieterschützende Wirkung des § 3 VgV

VK Arnsberg, Beschluss vom 04.11.2008 - VK 23/08

1. Liegt bei einer Gesamtbaumaßnahme, die sich über mehrere Jahre und mehrere Bauabschnitte erstreckt, keine nachvollziehbare Darstellung der einzelnen Bauabschnitte vor, ist zur Ermittlung des Auftragswerts und damit des Schwellenwerts von der Gesamtbaumaßnahme auszugehen.

2. Die ordnungsgemäße Schätzung der Auftragswerte und ihre nachvollziehbare Dokumentation sind Verpflichtungen des Auftraggebers mit bieterschützendem Charakter.

3. Die Ausschreibung nach nationalem Recht führt nicht nur zu einem grundsätzlichen Mangel der Ausschreibung aufgrund des Verstoßes gegen das höherrangige Recht der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG, sondern auch zu einem Verlust des optimalen Rechtsschutzes, der aus der Verpflichtung zur Anwendung des EU-Rechts resultiert. Aufgrund des faktischen Wegfalls des Rechtsschutzes bei nationalen Vergaben durch die restriktive Auslegung der Rechtsprechung ist dieser Rechtsverlust schon allein als Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 S. 2 GWB anzusehen.

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VPRRS 2008, 0342
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vertraulichkeitsgebot im VOF-Verfahren

VK Südbayern, Beschluss vom 29.07.2008 - Z3-3-3194-1-18-05/08

1. Die Antragsbefugnis kann nicht mit der Begründung versagt werden, dass der Bieter aufgrund der Unterschreitung der Mindestsätze nach der HOAI vom weiteren Verfahren hätte ausgeschlossen werden müssen, da dieser Vorwurf im Rahmen der Begründetheit zu prüfen ist.*)

2. Eine Abweichung vom Mindestsatz "Umbauzuschlag" ist grundsätzlich möglich. Bei Unterschreitung der Mindestsätze muss durch den Auftraggeber zunächst im Rahmen der Nachverhandlungen die Möglichkeit der Anpassung an die HOAI gegeben werden, erst nach einem Scheitern der Verhandlungen darf der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.*)

3. Gemäß § 4 Abs. 8 VOF haben Auftraggeber die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der übermittelten Anträge am Vergabeverfahren und der Angebote auf geeignete Weise zu gewährleisten. Per Post oder direkt übermittelte Anträge auf Teilnahme am Vergabeverfahren und zugehörige Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, als solche zu bezeichnen und bis zum Ablauf der Frist der für ihre Einreichung vorgesehenen Frist unter Verschluss zu halten. Werden Teilnahmeanträge oder Honorarangebote vor Schlusstermin geöffnet oder erst gar nicht in einem verschlossenen Umschlag angefordert und sind insofern öffentlich zugänglich, liegt ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit gemäß § 4 Abs. 8 VOF vor.*)

4. Gemäß § 97 Abs. 1 GWB liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor, wenn kein Vergabevermerk nach den Anforderungen des § 18 VOF erstellt wurde. Über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Die Bieter haben ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens und der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren. Die Dokumentation des Vergabeverfahrens und aller wesentlichen Entscheidungen sind zeitnah, lückenlos, laufend, und nachvollziehbar zu dokumentieren, was vorliegend nicht der Fall ist.*)

5. Aufgrund der schwerwiegenden Vergaberechtsfehler und des Verstoßes gegen die Vertraulichkeit, die bereits bei den Teilnahmeanträgen begonnen hat, kann als einzig verbleibende Maßnahme zur Beseitigung der Rechtsverletzung und zur Herstellung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens entsprechend § 114 Abs. 1 GWB nur die Aufhebung des Verfahrens in Betracht kommen.*)

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VPRRS 2008, 0339
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beginn des Vergabeverfahrens bei Grundstücksveräußerung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2008 - VK-22/2008-B

1. Die Ausführungen des OLG Düsseldorf in den mehreren, zu Grundstücksveräußerungen ergangenen Entscheidungen gebieten nicht den Schluss, dass die Bauplanung in Form der Aufstellung eines Bebauungsplanes und in der Form des Abschlusses städtebaulicher Verträge mit einer künftigen Veräußerung gekoppelt werden müsste und deshalb diese Vorgänge vergaberechtlich nicht in zwei Stufen abgewickelt werden könnten.*)

2. Wenn der Verkauf von Grundstücken nicht dazu genutzt werden soll, um städtebauliche Anforderungen überhaupt stellen zu können, sondern diese Anforderungen zunächst mit den derzeitigen Eigentümern vereinbart werden sollen, die diese auch umsetzen wollen, liegt jedenfalls keine Umgehung des Vergaberechts zu Lasten von Kaufinteressenten vor.*)

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VPRRS 2008, 0334
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Positive Kenntnis eines Rechtsverstoßes nötig für Rügeverpflichtung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.06.2008 - 11 Verg 3/08

Die Rügeverpflichtung erfordert nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB die positive Kenntnis eines Rechtsverstoßes. Hierzu gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der Rechtsverstoß ableitet, und zum anderen, dass diese jedenfalls nach der gängigen praktischen Handhabung oder einer Parallelwertung in der Laiensphäre zu einem Verstoß gegen Vergabevorschriften führen. Vermutungen, Zweifel und grob fahrlässige Unkenntnis reichen nicht aus.*)

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VPRRS 2008, 0333
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines Bieters wegen Änderungen an den Verdingungsunterlagen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.07.2008 - 11 Verg 10/08

1. Zum rechtmäßigen Ausschluss eines Bieters wegen Änderung an den Verdingungsunterlagen.*)

2. Ob die Verdingungsunterlagen im Angebot geändert worden sind, ist durch Vergleich des Inhalts des Angebots mit den in den Verdingungsunterlagen geforderten Leistungen festzustellen.*)

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VPRRS 2008, 0332
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.07.2008 - 11 Verg 4/08

1. Zur Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften.*)

2. Die Rügeverpflichtung erfordert nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB die positive Kenntnis eines Rechtsverstoßes. Hierzu gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der Rechtsverstoß ableitet, und zum anderen, dass diese jedenfalls nach der gängigen praktischen Handhabung oder einer Parallelwertung in der Laiensphäre zu einem Verstoß gegen Vergabevorschriften führen. Vermutungen, Zweifel und grob fahrlässige Unkenntnis reichen nicht aus.*)

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VPRRS 2008, 0331
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Doppelausschreibung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.07.2008 - 11 Verg 6/08

Leitet ein öffentlicher Auftraggeber für einen identischen Beschaffungsvorgang, der nur einmal realisiert werden kann und soll, vor Abschluss des ursprünglichen ein weiteres Vergabeverfahren ein, so verletzt die Doppelausschreibung für diejenigen Bieter, die im ursprünglichen Verfahren ein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben haben, sowohl deren Recht auf Durchführung eines fairen Wettbewerbs als auch auf Beachtung des Diskriminierungsverbots.*)

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VPRRS 2008, 0328
BauvertragBauvertrag
Reichweite einer Mängelrüge (Symptomtheorie)

OLG Hamm, Urteil vom 17.07.2008 - 21 U 145/05

1. Durch die Mängelrüge, es seien Spurrinnen in einer Straßendecke zu beseitigen, werden auch der zu Grunde liegende Mangel der fehlerhaften Materialzusammensetzung sowie der unzulänglichen Dicke des Gussasphalts hinreichend gerügt.

2. Bezieht sich die Mängelrüge nur auf ein Teilstück (hier: 485 m) des insgesamt in Auftrag gegebenen Streckenabschnitts (hier ca. 5 km), so ist sie gleichwohl nicht örtlich begrenzt, sondern erstreckt sich umfassend auf die Mangelursache und zwar auch auf Bereiche, in denen sich Mangelerscheinungen noch nicht gezeigt haben.

3. Wurde abweichend von der zweijährigen Regelverjährung gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B (Fassung 1990) eine vierjährige Verjährung vereinbart, so entfällt schon allein deshalb die Privilegierung der VOB/B.

4. Das gilt auch bei Abbedingung der sog. fiktive Abnahme gem. § 12 Nr. 5 VOB/B.

5. Die Quasi-Unterbrechung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B ist auch bei isolierter Inhaltskontrolle wirksam.

6. Die sog. Quasi-Unterbrechung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B greift auch dann, wenn das schriftliche Mängelbeseitigung zwar nicht innerhalb der Regelfrist gemäß § 13 Nr. 4 Abs. 1 erfolgt, jedoch innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist.

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