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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5422 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

VPRRS 2010, 0287
BauvertragBauvertrag
Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 129/09

Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und der Auftraggeber daher im Zuschlagsschreiben eine neue Bauzeit erwähnt.*)

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VPRRS 2010, 0286
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beurteilungsspielraum der Vergabestelle bei Eignungsprüfung

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2010 - VgK-17/2010

1. Bei den Begriffen der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe. Da die Prüfung der Eignung eines Unternehmens ein wertender Vorgang ist, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen, ist den Auftraggebern ein Beurteilungsspielraum einräumen, der nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist. Die Vergabekammer kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens die Entscheidung der Vergabestelle über die Eignung eines Unternehmens folglich nur daraufhin überprüfen, ob die rechtlichen Grenzen dieses Beurteilungsspielraumes überschritten sind. Eine Überschreitung dieses Beurteilungsspielraumes ist regelmäßig (nur) anzunehmen, wenn

- das vorgeschriebene Vergabeverfahren nicht eingehalten wird,

- nicht von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wird,

- sachwidrige Erwägungen einbezogen werden oder wenn der sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltende Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewendet wird

2. Die Anforderung von Referenzen stellt eine geeignete und vergaberechtskonforme Maßnahme dar, die es dem Auftraggeber erleichtert, die Eignungsprüfung im Rahmen der Angebotswertung oder - wie im vorliegenden Fall - im Zuge der Bewerberauswahl im Verhandlungsverfahren durchzuführen.

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VPRRS 2010, 0285
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2010 - Verg 59/09

1. Ein Flughafenbetreiber ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 4 GWB a.F.

2. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass nicht der Flughafenbetreiber selbst, sondern ein Tochterunternehmer die Auftragsvergabe durchführt.

3. Bei der Vergabe eines Abschleppauftrags darf kein Nachweis der Inkassoberechtigung verlangt werden, weil dies nicht durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.

4. Vergaberechtswidrig ist die Wahl des Zuschlagskriteriums "konkret für die Auftragserfüllung vorgesehene technische Ausstattung", weil damit eine unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien vorgenommen wird.

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VPRRS 2010, 0284
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2010 - Verg 58/09

1. Ein Flughafenbetreiber ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 4 GWB a.F.

2. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass nicht der Flughafenbetreiber selbst, sondern ein Tochterunternehmer die Auftragsvergabe durchführt.

3. Bei der Vergabe eines Abschleppauftrags darf kein Nachweis der Inkassoberechtigung verlangt werden, weil dies nicht durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.

4. Vergaberechtswidrig ist die Wahl des Zuschlagskriteriums "konkret für die Auftragserfüllung vorgesehene technische Ausstattung", weil damit eine unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien vorgenommen wird.

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VPRRS 2010, 0282
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Befugnisse der Vergabekammer

OLG München, Beschluss vom 09.08.2010 - Verg 13/10

Antrag und Vorbringen des antragstellenden Bieters bilden den Rahmen der Sachverhaltserforschung und der Rechtmäßigkeitskontrolle, zu der die Vergabekammer befugt ist. Diese Befugnisse werden überschritten, wenn trotz der Feststellung, dass der Antragsteller den Zuschlag aus Rechtsgründen nicht erhalten kann, in Bezug auf die Abwicklung des Vergabeverfahrens Anordnungen durch die Vergabekammer getroffen werden.*)

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VPRRS 2010, 0280
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Falsche Erklärung, wenn Vertiebskosten in Verwaltungskosten einfließen

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.04.2010 - VK-SH 3/10

1. Gibt ein Bieter bei der Position "Vertriebskosten" eines zwingend mit dem Angebot vorzulegenden und vollständig auszufüllenden Kalkulationsschemas den Wert Null an und teilt dieser auf Nachfrage des Auftraggebers mit, er habe zwar Vertriebskosten kalkuliert, diese aber in die Position "Verwaltungskosten" einfließen lassen, ist diese falsche Erklärung -ausgehend von der entsprechenden Rechtsprechung zu den Preisangaben- mit einer fehlenden Erklärung gleichzusetzen, was zum Ausschluss der Angebots führen muss.

2. Die Entscheidung über die Beiladung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer. Befindet sich das Vergabeverfahren zum Zeitpunkt der Entscheidung der Vergabekammer noch in einem Stadium, in dem die Interessen des betreffenden Bieters durch die Entscheidung der Vergabekammer nicht im Sinne von § 109 GWB schwerwiegend berührt werden können, ist angesichts der mit einer Beiladung verbundenen Zeitverzögerungen und Kosten von einer Beiladung abzusehen.

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VPRRS 2010, 0275
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis einziges Zuschlagskriterium: Keine Nebenangebote!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2010 - Verg 61/09

Die Zulassung und Wertung von Nebenangeboten scheidet grundsätzlich aus, wenn das Zuschlagskriterium allein der günstigste Preis ist. Nach Art. 24 Abs.1 VKR dürfen die Auftraggeber Nebenangebote nur bei Aufträgen berücksichtigen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden.

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IBRRS 2010, 3224
BauvertragBauvertrag
Kaufrecht bei Lieferung von herzustellenden Bau- oder Anlageteilen

OLG Rostock, Beschluss vom 16.02.2010 - 4 U 99/09

Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Alagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Kaufrecht zu beurteilen. Dabei rechtfertigt die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, keine andere Beurteilung.

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VPRRS 2010, 0272
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bestimmungsrecht des Auftraggebers über den Beschaffungsgegenstand

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2010 - Verg 10/10

1. Die Bestimmung der zu beschaffenden Leistung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Sie ist dem Beginn des Vergabeverfahrens sachlich und zeitlich vorgelagert.

2. Bietern steht nicht an, davon abweichende eigene Vorstellungen durchzusetzen. Darauf, ob eine andere denkbare Bauart ihren Zweck genauso gut oder sogar besser erfüllte, kommt es nicht an.

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VPRRS 2010, 0271
BauvertragBauvertrag
Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 213/08

Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und der Auftraggeber daher im Zuschlagsschreiben eine neue Bauzeit erwähnt.*)

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VPRRS 2010, 0270
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsfehler und Schadensersatzansprüche übergangener Bieter

OLG Schleswig, Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08

1. Verstößt ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens schuldhaft gegen Verfahrensvorschriften, ist dem Bieter der dadurch entstandene Schaden zu ersetzen. Der Ersatz entgangener Deckungsbeiträge (positives Interesse) kann nur beansprucht werden, wenn der Bieter im Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen worden ist und bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung der Zuschlag auf dessen Angebot hätte erfolgen müssen.*)

2. Hätte (auch) auf das Angebot der tatsächlich beauftragten Firma kein Zuschlag erteilt werden dürfen, und fehlt es an einem anderen mangelfreien Angebot, kann dies nur zu einer Aufhebung der Ausschreibung führen, nicht aber dazu, dass dem "nächsten" Bieter mit einem auszuschließenden Angebot Schadensersatz zu leisten ist.*)

3. Die Vergabestelle hat die Prüfung und Wertung der Angebote zwingend in mehreren aufeinander folgenden Stufen vorzunehmen.*)

4. Eine unzulässige "Änderung der Verdingungsunterlagen" liegt nicht nur dann vor, wenn ein Bieter das Leistungsverzeichnis durch Streichungen, Einfügungen oder Ergänzungen verändert, sondern auch dann, wenn die geforderte Leistung nicht so angeboten wird, wie dies in der Ausschreibung der Vergabestelle gefordert worden ist.*)

5. Werden im Submissionstermin vollständige Angebotsunterlagen eingereicht, ist es Sache der Vergabestelle, geeignete Ansatzpunkte zum Beweis der Behauptung zu benennen, dass in den Angebotsunterlagen einzelne Seiten fehlten.*)

6. Ein Bieter, der die elektronische Datei des Leistungsverzeichnisses der Vergabestelle ausdruckt und ausfüllt, verwendet keine "selbstgefertigte Abschrift".*)

7. Ein Angebotsausschluss wegen nicht vorgelegter (Leistungs-)Nachweise kann nur erfolgen, wenn deren Vorlage zugleich mit dem Angebot gefordert worden ist.*)

8. Das Leistungsverzeichnis ist aus der Sicht eines fachkundigen Bieters auszulegen. Eine auch durch Auslegung nicht zu beseitigende Unklarheit der Leistungsbeschreibung geht zulasten der Vergabestelle, nicht des Bieters. Aus dessen Obliegenheit, bei der Vergabestelle Rückfrage zu halten, ist nicht zu folgern, dass Unklarheiten vorrangig zulasten des Bieters ausgelegt werden müssten.*)

9. Im Zusammenhang mit einem Angebots-Ausschlussgrund kann zulasten des Auftragsbewerbers nicht die "schärfste" Auslegungsvariante einer Leistungsposition zugrunde gelegt werden. Der Schärfe der Sanktion (Angebotsausschluss) muss eine entsprechende Klarheit des zum Ausschluss führenden Tatbestandes entsprechen, was in Bezug auf Leistungspositionen und ihre Bestimmtheit bedeutet, dass eine vertretbare Auslegung des Inhalts einer Leistungsposition durch den Bieter nicht zum Angebotsausschluss führen kann.*)

10. Ob ein von der Ausschreibung abweichendes Angebot vorliegt, ist allein nach den technischen Forderungen der Leistungsbeschreibung und nicht danach zu beurteilen, ob (jüngere) technische Normen etwas anderes zuließen. Eine Abweichung führt ohne jegliches Ermessen der Vergabestelle zum Ausschluss des Angebots, so dass der betroffene Bieter bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung den Auftrag nicht hätte erhalten dürfen.*)

11. Ob die in der Leistungsbeschreibung gestellten (technischen) Anforderungen erforderlich, wirtschaftlich sinnvoll oder angemessen waren, ist ggf. von den Rechnungsprüfungsbehörden (vgl. §§ 88 ff. BHO) zu prüfen. Für einen Schadensersatzanspruch ist dies unerheblich.*)

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VPRRS 2010, 0269
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schwellenwert nicht erreicht: Kein Anspruch auf Zuschlag

LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 06.06.2007 - 2 O 201/07

In einem Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwertes der §§ 100 I, 127 Nr. 1 GWB, 2 VgV steht einem Bieter kein durch eine einstweilige Verfügung zu sichernder Anspruch auf den Zuschlag zu, wenn keine Anhaltspunkte für eine willkürliche Übergehung seines Angebots vorgetragen sind.*)

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VPRRS 2010, 0268
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Trennung von formeller und materieller Eignungsprüfung geboten?

OLG München, Beschluss vom 05.11.2009 - Verg 13/09

Eine Trennung von formeller und materieller Eignungsprüfung ist jedenfalls dann geboten, wenn in der Vergabebekanntmachung keine inhaltlichen Mindestanforderungen an die Eignungsnachweise gestellt worden sind, so dass die Bieterangaben ausreichen, um die formellen Anforderungen der Vorlage von Belegen nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A zu erfüllen.*)

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VPRRS 2010, 0267
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Rügepräklusion, wenn im Nachprüfungsverfahren nicht gerügt wurde

OLG München, Beschluss vom 10.12.2009 - Verg 18/09

Wird ein Verstoß gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung im Nachprüfungsverfahren nicht gerügt, ist der Vergabesenat im Beschwerdeverfahren nicht gehalten, diesen Mangel von Amts wegen zu berücksichtigen.*)

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VPRRS 2010, 0266
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
ÖPNV-Projekt: Interesse am vergabekonformen Verfahren tritt zurück!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2009 - Verg 41/09

1. Obwohl ein Ausschreibungsverfahren möglicherweise vergaberechtswidrig war, kann ein drohender Schaden eines Bieters zweifelhaft sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Wiederholung des Verfahrens allein den Zweck hätte, Mängel des bisherigen Angebots zu heilen und ein beteiligter Bieter durch den vermeintlichen Rechtsverstoß insoweit auch abstrakt keinen Nachteil erleiden kann.

2. Es ist allein Sache des Auftraggebers zu bestimmen, ob, wann und mit welchem Inhalt er einen Auftrag vergibt. Der Auftraggeber ist nicht darauf beschränkt, Abänderungen der Ausschreibung nur in unbedingt notwendigem Umfange vorzunehmen (im Anschluss an Christiani/Siegert, ibr-online-Werkstatt).

3. Für den Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde sind die Erfolgsaussichten der Beschwerde zu prüfen und die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen.

4. Eine vergaberechtswidrige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien kann zum Erfolg einer sofortigen Beschwerde führen.

5. Die Verzögerung eines Verkehrsprojekts, welches der Verbesserung des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) dienen soll, kann mit erheblichen Nachteilen für die Allgemeinheit verbunden sein, die einer weiteren Verzögerung der Vergabe entgegenstehen.

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VPRRS 2010, 0476
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verstoß gegen Vergabebestimmungen: Widerruf der Subvention!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2010 - 1 L 6/10

Der Verstoß gegen Vergabebestimmungen kann zu einem Widerruf des Subventionsbescheids führen.*)

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VPRRS 2010, 0265
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verspäteter Nachprüfungsantrag

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2010 - 1 VK 74/09

Ein Nachprüfungsantrag mehr als 15 Tage nach Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist offensichtlich unzulässig.

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VPRRS 2010, 0263
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neukonzeption des Niedersächsischen Landtags

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.06.2010 - VgK-22/2010

1. Auch wenn Wettbewerbe nicht unmittelbar zur Vergabe eines Auftrags führen, unterliegen sie der vergaberechtlichen Nachprüfung, das gilt auch hinsichtlich der GRW 95 (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens) und für die RPW 2008 (Richtlinien für Planungswettbewerbe), soweit sie im Rahmen der §§ 20, 25 VOF dem Wettbewerb zu Grunde gelegt wurden.

2. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das Antrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass die Antragsteller diejenigen Umstände aufzeigen müssen, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt.

3. Der Anwendung der Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB steht die aktuelle Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010 in den Rechtssachen C-406/08 und C-456/08) entgegen.

4. Nur dann, wenn nach den Wettbewerbsbedingungen alle Preisträger gleichermaßen noch Aussicht auf den Planungsauftrag haben, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle Preisträger des Wettbewerbs zur Teilnahme an den Verhandlungen aufzufordern.

5. Hat der Auftraggeber einen Realisierungswettbewerb durchgeführt, so ist er gemäß § 25 Abs. 9 VOF i.V.m. § 5 Abs. 2 c VOF grundsätzlich verpflichtet, einem oder mehreren der Preisträger weitere Planungsleistungen zu übertragen soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll.

6. Weicht die Wettbewerbsaufgabe eine Realisierungswettbewerbs aber erheblich von der Aufgabe eines zuvor durchgeführten Wettbewerbs zur selben Aufgabe ab, ist der Auftraggeber berechtigt, die modifizierte Wettbewerbsaufgabe ohne Bindung an die Preisträger des vorherigen Wettbewerbs durchzuführen.

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VPRRS 2010, 0259
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Direktvergabe von SPNV-Leistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2010 - Verg 19/10

1. Divergenz: Ob die §§ 15 Abs. 2 AEG, 4 Abs. 3 Nr. 2 VgV die Direktvergabe eines gemeinwirtschaftlichen SPNV erlauben, hängt davon ab, ob

- das Eisenbahnrecht dem Vergaberecht als das besondere Recht oder

- das Vergaberecht dem Eisenbahnrecht als das jüngere Recht vorgeht.

2. Unter § 1 Abs. 1 SektVO, § 98 Nr. 4 GWB fallen lediglich Unternehmen, die die Verkehrsleistung als solche erbringen; das ist bei einer Vergabestelle nicht der Fall, die kein Schienennetz betreibt, sondern lediglich Dritte mit der Erbringung von SPNV-Leistungen beauftragt.

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VPRRS 2010, 0258
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Aufhebung eines erteilten Zuschlags im Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2009 - Verg 24/09

Ein erteilter Zuschlag kann im Nachprüfungsverfahren nicht aufgehoben werden.

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VPRRS 2010, 0256
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot-Hauptangebot: Fehlende Gleichwertigkeit!

OLG München, Beschluss vom 10.12.2009 - Verg 16/09

1. Es fehlt an der Gleichwertigkeit des Nebenangebots mit dem Hauptangebot, wenn das Nebenangebot lediglich die Erklärung enthält, dass sich die Bauzeit um mindestens drei Monate verkürzt, ohne jegliche Erläuterung, wie der Bieter das tatsächlich bewerkstelligen will. Insofern muss das Nebenangebot bei der Angebotsbewertung nicht berücksichtigt werden.

2. Wendet der Bieter eine vom Auftraggeber vorgegebene Rechenoperation falsch an, stehen jedoch die Berechnungsgrundlagen und der Berechnungsmodus objetktiv fest, ist die Korrektur der Angebotssumme zulässig.

3. Sofern der Auftraggeber mitteilt, dass er das Angebot anhand des Barwertes werten wird und enthalten die Vergabeunterlagen vom Bieter auszufüllende Tabellen, so werden diese Grundlage der Wertung.

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VPRRS 2010, 0255
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügepräklusion bei nachgeschobenen Zuschlagsversagungsgründen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

Die Rügepräklusion des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB greift nicht, wenn die Vergabestelle in der ablehnenden Antwort auf eine vorherige Rüge des Bieters zum Informationsschreiben nach § 101a GWB weitere Zuschlagsversagungsgründe nachschiebt. Eine erneute Rüge ist nicht erforderlich.

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VPRRS 2010, 0254
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

OLG Schleswig, Beschluss vom 01.04.2010 - 1 Verg 5/09

1. Die Frist für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages ist eine Ausschlussfrist, deren Ablauf - ohne Wiedereinsetzungsmöglichkeit - zum Rechtsverlust betroffener Bieter führt.*)

2. Der "Beginn" eines Vergabeverfahrens ist nicht formell - orientiert an bestimmten vergabetypischen Verfahrensschritten -, sondern materiell danach zu bestimmen, wann ein öffentlicher Auftraggeber zur Deckung eines fortbestehenden Bedarfs entschlossen ist und die Beschaffungsform und die Kriterien für eine Auftragserteilung hinreichend konkretisiert hat. Die Sondierung oder eine bloße Ausforschung des Marktes durch den öffentlichen Auftraggeber genügen dafür nicht.*)

3. Für den Beginn oder den Ablauf der Frist für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages bedarf es keiner Belehrung über die Frist. Auch Hinweise bzgl. der Nachprüfungsstelle sind nicht geboten.*)

4. Ein Mietvertrag über eine Bestandsimmobilie unterfällt dem Ausnahmebereich des § 100 Abs. 2 lit. h GWB. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das angemietete Objekt erst noch zu errichten ist und der öffentliche Auftraggeber mit dem (künftigen) Vermieter die Errichtung des Objekts nach seinen Spezifikationen vereinbart, oder wenn vereinbarte Bauleistungen sind nach ihrem Umfang nicht mehr als "Nebenarbeiten" im Verhältnis zur Miete einzuordnen sind. (hier verneint)*)

5. Ein öffentlicher Auftraggeber ist noch vor dem "ersten Schritt" zu einem Vergabeverfahren berechtigt zu prüfen, ob der ins Auge gefasste Bedarf auch in anderer Weise als durch eine ausschreibungspflichtige Beschaffung gedeckt werden kann, sei es durch Selbstdurchführung (z. B. als Alternative zur Vergabe von Dienstleistungsaufträgen), durch Rekommunalisierung, durch Kooperationen oder durch Gestaltungen im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 2 lit. h GWB.*)

6. Die Gebühr zur Deckung des Verwaltungsaufwandes der Vergabekammer ist nach dem Aufwand und nach der wirtschaftlichen Bedeutung zu bemessen. Eine Ermäßigung kommt allenfalls bei einem auffallend unterdurchschnittlichen Aufwand oder einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren in Betracht.*)

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VPRRS 2010, 0253
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auschluss von Unterpreisangeboten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.2010 - 1 VK 16/10

1. Es ist allgemein üblich und zulässig, dass Beratungsunternehmen den dem Vergabeverfahren zu Grunde liegenden Sachverhalt aufbereiten, das Verfahren begleiten und einen Vergabevorschlag ausarbeiten. Aus dem Umstand, dass beim Aufklärungsgespräch ein Berater teilnimmt, lässt sich deshalb nicht im Entferntesten schließen, dass das Vergabeverfahren entgegen § 2 Nr. 3 VOL/A nicht unter Verantwortung der Vergabestelle durchgeführt wurde.

2. Die Gewährung von Akteneinsicht, um einem Antragsteller erst die Aufdeckung hypothetischer Vergaberechtsmängel zu ermöglichen, um sie anschließend zum Gegenstand des Verfahrens zu machen, ist nicht zulässig.

3. Zu der Frage, ob die VOL/A als spezielleres Gesetz den allgemeinen Vorschrift der Landkreisordnung vorgeht, so dass auch auf Kreistagssitzungen der Geheimwettbewerb zu beachten ist und nicht der Öffentlichkeitsgrundsatz bei Kreistagssitzungen.

4. Aber selbst der Verstoß gegen den Geheimwettbewerb muss zudem noch zu einem Schaden bei dem Antragsteller führen, damit eine Rechtsverletzung bejaht werden kann.

5. Bestimmungen, wonach auf ein Angebot, das in offenbarem Missverhältnis zur Leistung steht, ein Zuschlag nicht erteilt werden darf, dienen grundsätzlich nur dem Schutz der Vergabestelle.

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VPRRS 2010, 0252
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebote: Zulassungsrahmen und Prüfung der Gleichwertigkeit

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.07.2010 - 1 Verg 6/10

1. Lässt der Auftraggeber Nebenangebote zu, muss er mit Positiv- oder Negativkriterien den Rahmen abstecken, innerhalb dessen sich die Nebenangebote bewegen sollen.*)

2. Dafür ist nicht erforderlich, sich im Voraus auf jede denkbare Variante einzustellen oder gar für jede Position der Leistungsbeschreibung Mindestanforderungen aufzustellen.*)

3. Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit einer Variante gilt nicht der Maßstab des § 9 Nr. 10 VOB/A 2006. Sinn und Zweck eines leistungsbezogenen Nebenangebots ist es, gerade eine Variante anzubieten, die von der Leistungsbeschreibung abweicht bzw. außerhalb des Spielraums liegt, der hinsichtlich des Hauptangebots durch den Zusatz "oder gleichwertig" eröffnet wird.*)

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VPRRS 2010, 0251
BauvertragBauvertrag
Zulässige Höhe einer Vertragserfüllungsbürgschaft

OLG München, Urteil vom 22.12.2009 - 9 U 1937/09

1. Die AGB-Sicherungsabrede über die Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Brutto-Auftragssumme in einem Bauvertrag ist wirksam.

2. Die vertragliche Regelung, dass Abschlagszahlungen nur in Höhe von 90% geleistet werden, ändert an dieser Bewertung nichts.

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VPRRS 2010, 0250
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein gültiges Angebot, wenn Wahlposition nicht ausgefüllt

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2010 - 1 VK 27/10

1. Ein Angeobt ist auch dann unvollständig und auszuschließen, wenn zwar die Grund-, nicht jedoch die Wahl- bzw. Alternativpositionen ausgefüllt werden.

2. Dabei ist es unerheblich, ob aus Sicht des Bieters die Wahlposition im Widerspruch zu den übrigen Forderungen im Leistungsverzeichnis des Auftraggebers steht. Denn dem Bieter ist es verwehrt, seine eigene Ansicht an die Stelle des Auftraggebers zu setzen und nur solche Positionen auszufüllen, die er für sinnvoll erachtet.

3. Steht die Wahlposition tatsächlich im Widerspruch zu den sonstigen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, muss der Bieter den von ihm erkannten Verstoß gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen.

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VPRRS 2010, 0249
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rücknahme Nachprüfungsantrag = Rücknahme sofortige Beschwerde?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.05.2010 - Verg W 1/08

1. Ein mit der Beschwerde angefochtener Beschluss der Vergabekammer wird infolge der Rücknahme des Nachprüfungsantrages auch hinsichtlich der in ihm enthaltenen Kostenentscheidung gegenstands- und wirkungslos.

2. Bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren findet keine Erstattung von Auslagen statt, die den Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer entstanden sind.

3. Fehlt es an einer vom Gericht veranlassten Zustellung der Beschwerdeschrift, entsteht kein Prozessrechtsverhältnisses in der Beschwerdeinstanz des Vergabenachprüfungsverfahrens. Dann gibt es in der Beschwerdeinstanz auch keine Kostenentscheidung.

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VPRRS 2010, 0248
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Falsches Produkt im Angebot: Ausschluss

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.2010 - 1 VK 24/10

1. Grundsätzlich kann ein Angebot eines Bieters nur dann in der Wertung bleiben, wenn es die Preise und die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Erklärungen eindeutig, vollständig und zweifelsfrei enthält.

2. Bestehen Zweifel hinsichtlich des angebotenen Produkts, die auch nicht durch Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB eindeutig geklärt werden können, ist das Angebot schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter auszuschließen. Andernfalls wäre die Wertung willkürlich und würde vom Gutdünken einer Vergabestelle abhängen oder von dem rein subjektiven Willen des Bieters.

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VPRRS 2010, 0246
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kosten der Bauleitung auf Einheitspreise umrechnen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.05.2010 - 1 VK 21/10

1. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A a.F. verlangt in Bezug auf die Preisangaben, dass jeder nach der Leistungsbeschreibung anzugebende Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben ist, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Bei dem Preis für die Baustelleneinrichtung dürfen deshalb nicht die Kosten für die Bauleitung eingerechnet werden.

2. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zulässig. Das Angebot einer Bietergemeinschaft kann allenfalls dann nicht zuzulassen sein, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft sich durch den Zusammenschluss einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen.

3. Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren ausgewirkt haben können.

4. "Ins Blaue hinein" erhobene Rügen sind unbeachtlich.

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VPRRS 2010, 0242
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind Angebots-"Varianten" auszuschließen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2010 - Verg 61/09

1. Die Nennung von "Planungsfabrikaten" ist nach § 9 Nr. 10 S. 2 VOB/A (= Art. 23 Abs. 8 S. 2 VKR) nur zulässig, wenn "der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden" kann. Ist dies nicht der Fall, führt das grundsätzlich dazu, dass wegen der Verletzung des Grundsatzes produktneutraler Ausschreibung und unzulässiger Bevorzugung der Leitprodukte das Vergabeverfahren zu wiederholen ist.

2. Bietet ein Bieter andere als Leitfabrikate an, handelt es sich nicht um Varianten im Sinne des Art. 24 VKR (vgl. auch § 25 Nr. 4 VOB/A; diese sind vielmehr durch § 9 Nr. 10 S. 2 VOB/A (= Art. 23 Abs. 8 S. 2 VKR) ohne Weiteres ausdrücklich zugelassen. Ein Ausschluss als nicht zugelassenes Nebenangebot wäre unzulässig.

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VPRRS 2010, 0241
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Hinzuziehung eines Sachverständigen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

1. Die Mitwirkung von Beratern / Sachverständigen am Vergabeverfahren wird durch § 6 VOL/A ausdrücklich zugelassen. "Nur" die Verantwortung für die Vergabe darf nicht an den Sachverständigen übertragen werden.

2. Allein die Anwesenheit eines Beraters beim Aufklärungsgespräch bietet keinen Anfangsverdacht und kein Indiz dafür, dass die Vergabestelle entgegen § 2 Nr. 3 VOL/A nicht die Verantwortung für den Beschaffungsvorgang getragen hat und die Entscheidungen, insbesondere solche, in denen ein Beurteilungsspielraum ausgefüllt bzw. ein Ermessen ausgeübt werden muss, nicht selbst getroffen hat bzw. treffen wird.

3. War der Berater nur anwesend und nicht einmal er, sondern ein Mitarbeiter der Vergabestelle führte das Gespräch, spricht der Umstand der Anwesenheit dafür, dass der anwesende Dritte nur beratende, nicht aber entscheidende Funktion besaß.

4. Daraus, dass die Beschlussvorlage die Tätigkeit und Mitwirkung eines Beraters nicht wiedergibt, kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Vergabestelle gegen den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit gemäß § 2 Nr. 3 VOL/A verstoßen hat.

5. Zur Frage des Verstoßes gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz gemäß § 22 Nr. 6 VOL/A.

6. Eine erhebliche Differenz zwischen dem zu überprüfenden und dem nächst höheren Angebot reicht nicht aus, um einen ungewöhnlich niedrigen Preis anzunehmen. Vielmehr darf der niedrige Preis auch wettbewerblich nicht begründet sein.

7. Im Rahmen der Prüfung des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A kann nur maßgeblich sein, ob der Bieter die geforderten Referenzen angegeben hat. Dabei ist unerheblich, ob den Referenzen eine Seite fehlt oder nicht.

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VPRRS 2010, 0240
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung wegen Überschreitung des Kostenlimits

OLG Naumburg, Urteil vom 17.07.2007 - 9 U 164/06

1. Von Seiten des Auftraggebers eines Architektenvertrages ist eine außerordentliche Kündigung im Regelfall gerechtfertigt, wenn die Planung des Architekten vorgegebene Baukosten erheblich überschreitet, weil der Architekt die ihm bekannten Kostenvorstellungen seines Auftraggebers nicht berücksichtigt und eine Information über etwaige Kostenmehrungen unterlassen hat.

2. Eine selbständige Garantie im Sinne eines unbedingten Verpflichtungswillens des Architekten, für Abweichungen bei den Baukosten einstehen zu wollen, kann wegen der für ihn weitgehenden Risiken nur in seltenen Ausnahmefällen angenommen werden. Sie setzt in der Regel voraus, dass der Umfang der für die Bausumme zu erbringenden Leistungen auf der Grundlage der Entwurfsplanung bereits im Detail feststeht.

3. Ein beziffertes Kostenlimit, nach dessen Inhalt der Architekt für die Auskömmlichkeit eines bestimmten Baubudgets einzustehen hat, stellt im Regelfall eine Vereinbarung der Beschaffenheit des Architektenwerks im Sinne von § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB dar.

4. Beruht eine Kostenüberschreitung auf mangelhafter Planung, kann der Architekt keine Toleranzgrenze für sich beanspruchen.

5. Ein nachträgliches Weglassen von Bauteilen als dem Bauherrn zumutbare Maßnahme zur Einhaltung der Baukostenobergrenze kommt nur dann in Betracht, wenn die Planung ausgewogen bleibt, der Charakter des Bauvorhabens nicht wesentlich verändert wird und anzunehmen ist, dass der Auftraggeber von Anfang an damit einverstanden gewesen wäre, eine Verringerung der Baukosten durch das Entfallen von Bauteilen in dieser Form zu akzeptieren.

6. Hat der Besteller das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt, ist ihm eine Nacherfüllung des Unternehmers im Regelfall nicht zuzumuten.

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VPRRS 2010, 0239
BauvertragBauvertrag
Verhältnis von Zulage- und Grundposition

OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2007 - 5 U 1668/05

Auch eine Grundposition kommt grundsätzlich nur dann zum Tragen, wenn deren Einzelvoraussetzungen erfüllt sind. Dies folgt schon aus einem allgemeinen Verständnis und unabhängig davon, ob noch Zulagepositionen mit einem Zulagepreis für eine Zusatzleistung vorgesehen sind.

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VPRRS 2010, 0238
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag über arbeitssicherheitstechnische Betreuungsleistungen

VK Bund, Beschluss vom 19.04.2010 - VK 2-23/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0237
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

VK Bund, Beschluss vom 10.05.2010 - VK 3-42/10

Entschließt sich der Auftraggeber zur Beschaffung, ist er frei in seiner Entscheidung, welchen Auftragsgegenstand er für erforderlich oder wünschenswert hält, soweit diese Entscheidung an sach- und auftragsbezogenen Kriterien ausgerichtet ist.

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IBRRS 2010, 2823
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mehrvergütungsrisiko bei erkanntem und behobenem Planungsfehler

OLG Koblenz, Urteil vom 01.07.2009 - 1 U 1535/08

Das Mehrvergütungsrisiko bei nachträglich erkannten und behobenen Planungsfehlern liegt grundsätzlich beim Auftraggeber.

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VPRRS 2010, 0234
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterschiedliche Preisangaben führen zwingend zum Angebotsausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 02.07.2010 - 21.VK-3194-21/10

1. § 21 Nr. 1 Abs. 2 letzter Satz VOB/A gibt vor, dass Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen zweifelsfrei sein müssen. Es muss eindeutig erkennbar sein, welche Leistungen zu welchen Preisen angeboten werden. Zwei unterschiedliche Preisangaben für dieselbe Leistung erfüllen diese Vorgabe nicht.*)

2. Der VSt ist es verwehrt, nach der Angebotsabgabe zu erfragen, welcher der Preise gelten soll. Verhandlungen über Änderung der Angebote oder Preise sind nach § 24 Nr. 3 VOB/A unstatthaft. Auch eine Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB würde nicht zu einer Eindeutigkeit der Preise beitragen, weil bei solch klarer Widersprüchlichkeit keine Auslegungsfähigkeit gegeben ist. Unterschiedliche Preisangaben für dieselbe Leistung führen daher gem. § 25 Nr. 1 b VOB/A zwangsläufig zum Ausschluss des Angebotes.*)

3. Gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Schaden droht einem Antragsteller dann nicht, wenn er ohnehin keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat, weil sein Angebot unabhängig von den geltend gemachten Vergabeverstößen ausgeschlossen werden muss. An der Überprüfung dieser Verfahrensverstöße fehlt dann das Rechtsschutzinteresse. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann denkbar, wenn alle Bieter zwingend ausgeschlossen werden müssten und deshalb das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss. In einem solchen Fall liegt der mögliche Schaden des Bieters darin, dass ihm die Möglichkeit genommen wird, sich im Falle der Neuausschreibung wiederum am Wettbewerb beteiligen zu können.*)

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VPRRS 2010, 0232
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie muss "verdeckte" Fabrikatsausschreibung gerügt werden?

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.07.2008 - 21.VK-3194-27/08

1. Sinn der Rügeobliegenheit (§ 107 Abs. 3 GWB) ist es, dem Auftraggeber die Möglichkeit zu geben, Vergaberechtsfehler im frühest möglichen Stadium zu korrigieren, so dass unnötige Nachprüfungsverfahren vermieden werden können. Dabei ist zum Ausdruck zu bringen, welcher Sachverhalt konkret zugrunde gelegt und woraus im einzelnen ein Vergabeverstoß abgeleitet wird. Wird ein Verstoß gegen die Produktneutralität der Ausschreibung gerügt, ist zumindest das Leitfabrikat zu nennen, welches der Ausschreib*)

2. Es gebieten die mit dem Fehlen von Erklärungen verbundenen schwerwiegenden Folgen, dass die ausschreibende Stelle eindeutig bestimmt, welche Erklärungen sie für die Angebotswertung fordert. Wie die Leistung selbst eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist (vgl. § 9 Nr.1 VOB/A), erfordert es das Prinzip der Gleichbehandlung (§ 2 Nr. 2 VOB/A) auch, eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen in den geforderten Erklärungen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen zu lassen.*)

3. Der Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium ist trotz § 97 Abs. 5 GWB und § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A, wonach der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird und der niedrigste Angebotspreis allein nicht entscheidend ist, zulässig. Denn dem Auftraggeber obliegt es, diejenigen Zuschlagskriterien zu benennen, deren Verwendung er für die Wertung der Angebote vorsieht ( §§ 25a Nr. 1, 10a Buchst. a VOB/A ). In diesem Rahmen kann er auch nur auf den Preis, dem in der Regel ohnehin ein erhebliches Gewicht zukommen muss, als für die Wertung allein entscheidendes Kriterium abstellen.*)

4. Nach § 9 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist die vom Bieter auszuführende Leistung so erschöpfend und eindeutig zu beschreiben, dass dem Bieter ein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermittelt und dem Auftraggeber die Erteilung des Zuschlags ermöglicht wird ( § 9 Nr. 6 Abs. 2 VOB/A ). Nach § 9 Nr. 10 Satz 1 VOB/A ist die Leistung produktneutral zu beschreiben. Eine Verpflichtung zur Abfrage des Fabrikates bestehtdarüber hinaus nicht. Die VSt kann sich auch darauf beschränken, nach Öffnung der Angebote nur vom mindestnehmenden Bieter die Fabrikate/Typen der angebotenen Geräte zu erfragen. Solche Verhandlungen sind nach § 24 VOB/A statthaft.*)

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VPRRS 2010, 0231
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Die notwendigen Bestandteile einer Rüge

OLG München, Beschluss vom 05.11.2009 - Verg 15/09

1. Zum notwendigen Bestandteil einer Rüge gehört weder, dass der Bieter das Wort "Rüge" benutzt, noch, dass er die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens androht.*)

2. Enthält ein ausgeschriebener Auftrag sowohl Elemente eines Bauauftrages als auch eines Lieferauftrages, richtet sich der Charakter der ausgeschriebenen Leistung grundsätzlich nach dem Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung.*)

3. Ein Bieter kann einen Verstoß gegen die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung nur dann mit Erfolg geltend machen, wenn er selbst konkret durch die fehlende europaweite Ausschreibung in seinen Rechten verletzt worden ist.*)

4. Auch bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung ist ein Angebot eines Bieters zwingend auszuschließen, wenn das Angebot aus anderen Gründen als der fehlenden Übereinstimmung mit dem vorgegebenen Produkt nicht den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht.*)

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VPRRS 2010, 0228
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis bei nationaler anstelle europaweiter Ausschreibung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2009 - 15 Verg 5/09

1. Der Begriff der Bekanntmachung nach § 107 Abs. 3 GWB bestimmt sich unabhängig von der üblichen Form europaweiter Ausschreibungen nach § 17 VOL/A.

2. Für die Antragsbefugnis bedarf es der Darstellung eines Schadens oder einer konkreten Chancenbeeinträchtigung, wenn beanstandet wird, dass eine nationale Ausschreibung erfolgt ist, anstelle einer europaweiten Ausschreibung.

3. Zu Anforderungen an die Schätzung des Werts des Auftrags.

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VPRRS 2010, 0227
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist Grundstücksverkauf ein öffentlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2010 - Verg 9/10

1. Der öffentliche Auftraggeber muss ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an der zu beschaffenden Bauleistung haben.

2. Die Ausübung städtebaulicher Regelzuständigkeiten stellt kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse dar.

3. Der Verkauf eines Grundstücks unter Wert kann zur Annahme einer finanziellen Beteiligung des öffentlichen Auftraggebers und damit zu einem unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse an der Bauleistung führen.

4. Parkplätze müssen der Allgemeinheit oder dem öffentlichen Auftraggeber selbst dienen, um ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse auszulösen.

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VPRRS 2010, 0221
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsnachweise und Mindestanforderungsprofil

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.06.2010 - 1 Verg 3/10

1. Die Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB setzt keine vorherige Rechtsbehelfsbelehrung voraus, da keine Rechtsmitteleinlegungsfrist im Sinne des Anhangs VII A - Bekanntmachung Nr. 24 zur VKR bestimmt wird.

2. Hat der Auftraggeber von der Bekanntmachung geforderter Eignungsnachweise und damit auch von der indirekten Bekanntgabe eines Mindestanforderungsprofils für die Eignung im Sinne des § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB abgesehen, darf er die Eignung eines Bieters nicht allein nicht mit der Begründung verneinen, dieser habe noch keine Erfahrungen mit Leistungen der ausgeschriebenen Art.

3. Bei der TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97 handelt es sich um eine nationale technische Spezifikation im Sinne des § 9 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) VOB/A 2006.

4. Die Forderung eines Auftraggebers, die Einsatztauglichkeit einer passiven Schutzeinrichtung für Autobahnbaustellen mit einem "kompletten BAST-Prüfbericht" nachzuweisen, entspricht nicht mehr der Prüfpraxis der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

5. Ein Antragsteller, der die Einsatztauglichkeit der von ihm angebotenen passiven Schutzeinrichtung (noch) nicht auf andere Weise belegen kann, ist nicht antragsbefugt, weil ihm durch die fehlerhafte Forderung der Vergabestelle kein Schaden entstehen kann.

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VPRRS 2010, 0219
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wartung einer Brandmeldeanlage: Bauleistung oder Dienstleistung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2010 - Verg 60/09

Weder die Wartung einer Brandmeldeanlage noch die Auswechselung einzelner Meldegeräte unterfallen dem Begriff von Bauleistungen (oder -arbeiten). Es handelt sich um eine Dienstleistung.

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VPRRS 2010, 0218
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit ausländischer Referenzen bei der Vergabe

OLG München, Beschluss vom 08.06.2010 - Verg 8/10

Eine ausdrückliche oder faktische Beschränkung auf deutsche Referenzobjekte verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot. Werden die zentralen Anforderungen einer DIN-Norm erfüllt, sind geringe landesspezifische Abweichungen der ausländischen Referenzobjekte für die Eignungsprüfung unbeachtlich.

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VPRRS 2010, 0216
BauvertragBauvertrag
Abrechnung der Bewehrung bei Fertigteildecken

LG Bielefeld, Urteil vom 27.04.2010 - 9 O 8/09

Bei einer Ausschreibung nach VOB/A beinhaltet eine Klausel, wonach die Bewehrung bei der LV-Position Fertigteildecke einzurechnen ist, nicht die Verpflichtung des Auftragnehmers, die Bewehrung in den Einheitspreis der Fertigteilelemente einzukalkulieren, wenn ihm hierfür keine hinreichenden Kalkulationsunterlagen, insbesondere keine statische Berechnung, zur Verfügung stehen.

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VPRRS 2010, 0214
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Eintragung in ein Präqualifikations-Verzeichnis

VK Sachsen, Beschluss vom 11.05.2010 - 1/SVK/011-10

1. § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A, der Eignungsnachweise mittels Eintragung in das PQ-Verzeichnis zulässt, sieht nach seinem Wortlaut vor, dass alle öffentlichen Auftraggeber, die zur Anwendung der VOB/A verpflichtet sind, den Eintrag in die Liste der Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) als Eignungsnachweise verbindlich anerkennen. Daher setzt der Hinweis des Bewerbers auf seine durch PQ nachgewiesene Eignung keineswegs das Einverständnis des Auftraggebers voraus.*)

2. Das Präqualifizierungsverfahren dient der Entbürokratisierung und Vereinfachung des Vergabeverfahrens und soll dem Bieter die zeit- und kostenaufwändige Mühe ersparen, für jede neue Ausschreibung um die er sich bewirbt erneut die geforderten Eignungsunterlagen zusammenzustellen. Dieses dem Grunde nach begrüßenswerte System der Präqualifikation würde ad absurdum geführt, wenn Nachweislücken, die sich lediglich aufgrund der noch nicht durch die Präqualifizierungsstelle erfolgten jährlichen Aktualisierungen ergeben, zu Lasten eines Bieters gingen. Denn dann wäre dieser wiederum vor jeder neuen Ausschreibung gehalten, zu überprüfen, ob die hinterlegten Dokumente noch dem aktuellen Anforderungsniveau entsprechen.*)

3. Etwas anderes gilt generell für den Fall, dass der Auftraggeber gesonderte, auftragsbezogene Eignungsnachweise fordert, die nicht in dem PQ-System hinterlegt sind. Hier ist und bleibt es Sache des Bieters darauf zu achten, dass er diese zusätzlichen Nachweise fristgerecht und anforderungsgemäß erbringt, da anderenfalls das Angebot vom Ausschluss bedroht ist.*)

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VPRRS 2010, 0212
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlender Unterlagen

VK Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2010 - VgK-09/2010

1. Ein Bieter ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB mit seiner Beschwerde dann präkludiert, soweit er einen Verstoß erkennt, aber nicht sofort rügt, sondern die Wertung abwartet.

2. Werden geforderte Unterlagen nicht vorgelegt, führt dies zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs.1 b, § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A.

3. Zur Frage der Zulässigkeit der Forderung nach einer bauaufsichtlichen Zulassung.

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VPRRS 2010, 0211
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Definition zwingender "Soll"-Vorgaben und Hinweise zur Zertifizierung

VK Sachsen, Beschluss vom 20.04.2010 - 1/SVK/008-10

1. Ist eine "Soll-Vorgabe" Bestandteil des Leistungsverzeichnisses, so ist diese als zwingend zu verstehen, wenn keine Abweichung von diesem Regelfall zugelassen wird. Eine Soll-Vorgabe führt nicht dazu, dass es in das Belieben des Bieters gestellt wird, ob er diese erfüllt oder nicht.*)

2. Ist in den Verdingungsunterlagen die Zertifizierung eines komplexen Systems mit verschiedenen Komponenten gefordert, so hat der Auftraggeber im Sinne der Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung nach § 9 Nr. 1 VOB/A zu bezeichnen, welche Komponenten nach welchen Prüfnormen zu zertifizieren sind.*)

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VPRRS 2010, 0207
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter muss sich an Erklärungen in Formblatt festhalten lassen

VK Sachsen, Beschluss vom 10.03.2010 - 1/SVK/001-10

1. Kommt ein Bieter dem Verlangen des Auftraggebers nach Vorlage von EFB-Preisblättern zuvor, in dem er bereits mit Angebotsabgabe das entsprechende Formblatt vollständig ausgefüllt vorlegt, muss er sich an dieser vollständigen Erklärung auch festhalten lassen. Ergeben sich aus diesem Formblatt Widersprüche zu den übrigen Aussagen im Angebot, geht dies zu Lasten des Bieters. Ein Ausschluss des Angebotes wegen Unklarheit der darin enthaltenen Erklärungen ist vor diesem Hintergrund gerechtfertigt.*)

2. Sehen die Bewerbungsbedingungen folgende Formulierung vor: "Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die von der Vergabestelle gesondert verlangten Unterlagen nicht zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden." so sind bei gesondert verlangten Unterlagen mit fruchtlosem Ablauf der Vorlagefrist Angebote auszuschließen.*)

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