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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5422 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

VPRRS 2012, 0213
AdministrationAdministration
Niedrigster Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zulässig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.06.2012 - 11 Verg 4/12

1. Öffentliche Auftraggeber können Aufträge grundsätzlich allein auf der Basis des niedrigsten Preises als Zuschlagskriterium vergeben.

2. An der Vereinbarkeit des § 97 Abs. 5 GWB mit Art. 53 Abs. 1 b Richtlinie 2004/18/EG bestehen erhebliche Zweifel, so dass Art. 53 Abs. 1 b Richtlinie 2004/18/EG (Preis als alleiniges Zuschlagskriterium) unmittelbar anzuwenden ist.

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VPRRS 2012, 0207
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte!

LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 20.04.2012 - 2 O 77/12

1. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung scheitert nicht grundsätzlich an dem Nichterreichen der maßgeblichen Schwellenwerte nach § 100 Abs. 1 GWB.

2. In einem Vergabeverfahren nach VOB/A kann sich ein Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren auch bei einer Verletzung des § 16 Abs. 6 VOB/A ergeben.

3. Bei der Streitwertfestsetzung kommt eine analoge Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG in Betracht.

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VPRRS 2012, 0206
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik: Ausschluss?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2012 - Verg 104/11

1. Erstellt der Auftraggeber ein produktneutrales Leistungsverzeichnis, in welches die Bieter nur ihre Angebotspreise eintragen müssen, sind die Bieter grundsätzlich nur dazu verpflichtet, zu den angebotenen Preisen die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Leistungen in mittlerer Art und Güte zu erbringen.

2. Das Angebot eines Bieters wegen eines Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik scheidet aus, wenn der Auftraggeber die Konstruktionsweise und die Ausführung der Leistung im Leistungsverzeichnis im Einzelnen vorgegeben hat.

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VPRRS 2012, 0205
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erläuterungen sind keine Änderungen des Angebots!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 61/11

1. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung des Angebots ausgeschlossen; eine solche Änderung kann auch nicht einvernehmlich im Wege eines Aufklärungsgesprächs erfolgen. Erklärungen zu bestimmten Herstellern und Typen sind keine Angebotsänderungen.

2. Bei einer hersteller- und produktneutralen Ausschreibung bleibt der erfolgreiche Bieter grundsätzlich frei, ein Produkt von mittlerer Art und Güte seiner Wahl zu liefern.

3. Eine Preisdifferenz von knapp 12% liegt weit unter der Aufgreifschwelle, deren Erreichen der Auftraggeber zum Anlass nehmen muss, die Höhe des Angebots zu überprüfen. Diese Schwelle liegt bei einem Preisabstand von 20% zum nächsthöheren Angebot.

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VPRRS 2012, 0204
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ordnungsgemäße Rüge: Wieviel Spekulation darf sein?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2012 - Verg W 5/12

1. Ein Bieter, der oft nur über beschränkte Informationen verfügt, darf im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergabeverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen. Für eine ordnungsgemäße Rüge reichen jedoch pauschale und unsubstantiierte "ins Blaue hinein" erhobene Behauptungen nicht aus.

2. Nimmt ein Bieter ihm bekannte Tatsachen zum Anlass, auf eine möglicherweise unzutreffende Wertung zu schließen, so können die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge erfüllt sein.

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VPRRS 2012, 0201
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bundesautobahnbau: Welche Vergabekammer ist zuständig?

VK Bund, Beschluss vom 25.05.2012 - VK 3-54/12

Die Erbringung von Bauleistungen im Rahmen des Bundesautobahnbaus ist eine Maßnahme der Verwaltung der Bundesautobahnen, die die Bundesländer im Wege der Bundesauftragsverwaltung wahrnehmen. Für die Nachprüfung eines solchen Vergabeverfahrens ist Vergabekammer des jeweiligen Landes zuständig. Das gilt auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber in der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen die Vergabekammer des Bundes als zuständige Stelle für das Nachprüfungsverfahren benennt.

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VPRRS 2012, 0200
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung wegen Budgetüberschreitung: Erst ab 10% des Gesamtbudgets!

VK Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2012 - VK 6/12

1. Die Überschreitung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erst jenseits einer Abweichung von 10% stellt einen schwerwiegenden Grund im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A dar, der die Vergabestelle zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigt.

2. Bei einer in Lose geteilten Ausschreibung ist bezüglich der Überschreitung des Budgets auf das Gesamtvolumen der Baumaßnahme abzustellen.

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VPRRS 2012, 0196
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeverfahren nach GWB/SektVO ./. Konzessionsvergaben nach EnWG

VK Münster, Beschluss vom 08.06.2012 - VK 6/12

1. "Sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber" im Sinne des § 104 Abs. 2 GWB können auch die Bestimmungen aus §§ 19 und 20 GWB, aus § 1 und § 46 Abs. 2 EnWG und dem § 3 KAV sein, so dass diese der Nachprüfung durch eine Vergabekammer unterliegen.*)

2. Vergabeverfahren nach dem GWB/SektVO und die Konzessionsvergaben nach dem EnWG können grundsätzlich separat erfolgen.*)

3. Findet hingegen eine Verknüpfung zwischen diesen beiden Verfahren - beispielsweise über ein Zuschlagskriterium - statt, müssen bei dem Vergabeverfahren nach der SektVO auch die Vorgaben aus dem EnWG, dem § 3 KAV und den §§ 19 und 20 GWB berücksichtigt werden.*)

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VPRRS 2012, 0191
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Erklärungen: Kein Ausschluss auf Grundlage von Formblatt 211!

BGH, Urteil vom 03.04.2012 - X ZR 130/10

1. Zu der Ausschlusssanktion für Angebote, welche geforderte Erklärungen nicht enthalten, korrespondiert die Verpflichtung der Auftraggeber, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter diesen Unterlagen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen wann abzugeben sind. Genügen die Vergabeunterlagen dem nicht, darf der Auftraggeber ein Angebot nicht ohne Weiteres wegen Fehlens einer entsprechenden Erklärung aus der Wertung nehmen.*)

2. Will ein Bieter im Schadensersatzprozess geltend machen, die Verpflichtung, seine vorgesehenen Nachunternehmer schon zum Ende der Angebotsfrist namhaft zu machen oder gar die sie betreffenden Eignungsnachweise bis dahin beizubringen, sei unzumutbar gewesen und habe deshalb unbeachtet bleiben können, muss er die tatsächlichen Umstände darlegen, aus denen sich die Unzumutbarkeit ergeben soll.*)

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VPRRS 2012, 0188
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Bewerberauswahl durch Losverfahren!

VK Bund, Beschluss vom 25.01.2012 - VK 1-174/11

1. Der Wettbewerbsgrundsatz gilt nicht nur für die Angebotswertung nach Maßgabe der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien als letzte Stufe der Wertung, sondern im gesamten Vergabeverfahren und damit auch für die Auswahl eines Bieterkreises im Teilnahmewettbewerb. Dies schließt mit ein, dass für die Auswahl der Bieter Auswahlkriterien bestimmt werden, die einen Wettbewerb der Teilnehmer zulassen. Die entsprechenden Auswahlkriterien sind dabei so zu fassen, dass danach diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die die bestmögliche Leistung erwarten lassen.

2. Das Losverfahren als Auswahlmechanismus genügt wettbewerblichen Anforderungen grundsätzlich nicht. Denn es hat nicht die Auswahl der besten Bewerber zum Ziel, sondern führt zu einer zufälligen Bewerberauswahl.

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VPRRS 2012, 0187
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Nachweis schwerer Verfehlung?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.12.2011 - VgK-53/2011

1. Auch wenn weder eine Verurteilung vorliegt noch Anklage erhoben wurde, kann ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer eines Bieters wegen Bestechung als schwere Verfehlung im Sinne des § 6 EG Abs. 6 c VOL/A eingestuft werden und zum Ausschluss des Bieters führen.

2. In einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, das eine Bundesauftragsangelegenheit im Sinne der Art. 85, 90 Abs. 2 GG zum Gegenstand hat, ist das Land und nicht der Bund Antragsgegner.

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VPRRS 2012, 0186
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Drohender Schaden schlüssig dargelegt: Antragsbefugnis gegeben!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.02.2012 - VgK-44/2011

Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages genügt es, wenn der Bieter schlüssig einen durch die Rechtsverletzung drohenden oder eingetretenen Schaden behauptet, also darlegt, dass durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß seine Chancen auf den Zuschlag zumindest verschlechtert sein können. Ob tatsächlich der vom Bieter behauptete Schaden droht, ist eine Frage der Begründetheit.

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VPRRS 2012, 0184
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Nachweise unklar: Ausschluss unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2012 - Verg 4/12

1. Der Auftraggeber hat bereits in der Vergabebekanntmachung anzugeben, welche Nachweise zur Beurteilung der Eignung vom Bieter vorzulegen sind. Diese müssen im Einzelnen aufgeführt werden, damit sich die Bieter darauf einstellen und sich rechtzeitig die entsprechenden Nachweise beschaffen können.

2. Die Angaben der Bekanntmachung zu den mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweisen müssen zudem klar und widerspruchsfrei sein. Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers.

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VPRRS 2012, 0183
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unvollständige Angebotsunterlagen: Nachverhandlungen unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.01.2012 - VgK-54/2011

1. Ein Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB ist dann gegeben, wenn durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß und die damit einhergehende Rechtsverletzung die Aussicht des Antragstellers, den Zuschlag zu erhalten, zumindest verschlechtert worden sein könnte. Dabei reicht es grundsätzlich aus, dass nach der Darstellung eines Antragstellers eine Verletzung eigener Rechte möglich erscheint.

2. Die Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Anbieters von den Tatsachen. Ausreichend ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

3. Im Rahmen der Gleichbehandlung geführte Nachverhandlungen sind nur zulässig, um Zweifelsfragen zum Inhalt des Angebotes zu klären, nicht aber unvollständige Angebotsunterlagen zu ergänzen. Das grundsätzliche Verbot von Verhandlungen im Rahmen der Aufklärung des Angebotsinhalts erfasst nicht nur die Änderung angebotener Preise, sondern auch Änderungen von für die Vergabe maßgeblichen Bedingungen.

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VPRRS 2012, 0182
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Offenes Verfahren nach Verhandlungsverfahren: Einheitlicher Vorgang?

VK Berlin, Beschluss vom 14.10.2011 - VK-B 2-24/11

Ein aufgehobenes Verhandlungsverfahren bildet mit dem vorangegangenen Offenen Verfahren keinen einheitlichen Vorgang in dem Sinne, dass ein Nicht-Rügen der Aufhebung des Offenen Verfahrens die Nachprüfung der (gesondert gerügten) Aufhebung des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens hindert.*)

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VPRRS 2012, 0180
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist die Wertung des Kriteriums "Bauzeitverkürzung" intransparent?

OLG Bremen, Beschluss vom 06.01.2012 - Verg 5/11

1. Der Grundsatz der Transparenz gebietet, dass das Vergabeverfahren wie auch die Vergabeentscheidung gleichermaßen nachvollziehbar und kontrollierbar sein müssen. Dazu gehört, dass die Vergabeentscheidung nur auf solche Kriterien gestützt werden darf, die vorher in den Ausschreibungsunterlagen benannt wurden.

2. Die Angabe der Wertungskriterien muss klar und eindeutig sein; zudem ist ein höchstmöglicher Bestimmtheitsgrad der Ausschreibungsunterlagen geboten. Die Zuschlagkriterien müssen so gefasst sein, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt in gleicher Weise auslegen können.

3. Das Kriterium Bauzeitverkürzung ist nicht von vorneherein intransparent.

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IBRRS 2012, 1964
BauvertragBauvertrag
Mangelrüge per E-Mail zulässig?

LG Hanau, Urteil vom 01.12.2011 - 7 O 316/11

1. Eine Mangelrüge per E-Mail erfüllt nicht das Schriftformerfordernis des § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B, sofern nicht eine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt.

2. Zur Entbehrlichkeit einer Mangelrüge.

3. Zum Verstoß gegen Treu und Glauben bei Erhebung der Verjährungseinrede.

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VPRRS 2012, 0179
BauvertragBauvertrag
NU-Nachtrag wird an AG weitergeleitet: Anspruch dadurch anerkannt?

OLG Dresden, Urteil vom 20.03.2012 - 5 U 765/11

1. Die Weiterleitung von Nachträgen des Nachunternehmers an den eigenen Auftraggeber ist nicht als Billigung dieser Nachtragsforderung zu bewerten. Dies gilt jedenfalls, solange vom Auftraggeber keine Zahlungen auf diese Nachtragsforderung geleistet wurden.

2. Circa-Angaben in einem Leistungsverzeichnis beinhalten keine abschließende, verbindliche Größe für die Kalkulation des Auftragnehmers.

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VPRRS 2012, 0176
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rahmenvereinbarung: Ungewöhnliches Wagnis ohne Mindestabnahme!

OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2011 - Verg 4/11

Auch bei Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung ist eine Mindestabnahmemenge vorzusehen. Andernfalls würde den Bietern ungewöhnliches Wagnis auferlegt, was trotz des Wortlauts der VOL/A 2009 im Ergebnis unzulässig ist.

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VPRRS 2012, 0172
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gesetzliche Grundlage für Abforderungsfrist von Vergabeunterlagen?

VK Sachsen, Beschluss vom 19.04.2012 - 1/SVK/009-12

1. Der Eingang der Mitteilung einer Nichtabhilfeentscheidung ist als ein "Ereignis" i. S. d. § 187 Absatz 1 BGB aufzufassen. Ist danach für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Mithin beginnt die Frist des § 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB am Tag nach Zugang des Nichtabhilfeschreibens zu laufen.*)

2. VOL/A EG bestimmt, dass die Vergabeunterlagen im offenen Verfahren an alle anfordernden Unternehmen zu übermitteln sind, eine zeitlich befristete Einschränkung dieser Pflicht ist der zitierten Norm nicht zu entnehmen.*)

3. Aus § 12 Absatz 7 VOL/A EG lässt sich ableiten, dass ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet ist, einem Interessenten die Verdingungsunterlagen zuzusenden, sofern ein entsprechender Antrag so rechtzeitig vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen ist, dass dem Auftraggeber noch sechs Tage für die Versendung der Unterlagen verbleiben.*)

4. Aus § 12 VOL/A EG lässt sich keine gesetzliche Grundlage für eine Vorverlegung der Frist zur Abforderung der Vergabeunterlagen und der zusätzlichen Unterlagen über diese 6 Tage hinaus, die der Auftraggeber zur Versendung der Verdingungsunterlagen benötigt, ableiten.*)

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VPRRS 2012, 0169
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Struktur und Verlauf eines Verhandlungsverfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.04.2012 - 2 Verg 1/12

1. Für die Abgrenzung zwischen - vergaberechtlich zulässigen - leistungsbezogenen Zuschlagskriterien und - vergaberechtlich unzulässigen - bieterbezogenen Zuschlagskriterien ist maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen (i. S. eines Ausführungskonzepts), oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters (hier: "Angaben zur Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit" und "Angaben zur geplanten Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Projektdokumentation, zu Statusberichten etc.").*)

2. Dokumentiert der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortlaufend und zeitnah, wie es § 24 EG Abs. 1 VOL/A vorschreibt, dann ist bei der Bewertung eines Vermerks in einem zeitlich frühen Stadium des Vergabeverfahrens (hier zur Auswahl der Zuschlagskriterien) - anders als bei einem rückschauend gefertigten, inhaltlich am Endergebnis des Verfahrens orientierten Vergabevermerk nach früherem Vergaberecht - stets zu berücksichtigen, ob und ggf. inwieweit er Überlegungen des öffentlichen Auftraggebers enthält, die sich - u. U. entgegen der ursprünglichen Erwartung - letztlich nicht auf den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben.*)

3. Zur Struktur und zum Verlauf eines Verhandlungsverfahrens.*)

4. Ändert der öffentliche Auftraggeber im Verlaufe der Verhandlungen eine für die Kalkulation der Vergütung relevante Auftragsbedingung (hier: geforderter Umfang des Versicherungsschutzes), so ist er verpflichtet, allen Bietern die gleiche Gelegenheit zur Anpassung ihres Preisangebotes einzuräumen. Eine hierfür bestimmte Ausschlussfrist ist jedenfalls dann mit einem einheitlichen Beginn und Ende für alle Bieter zu setzen, wenn dies dem öffentlichen Auftraggeber ohne Weiteres möglich und zumutbar ist.*)

5. Wird ein Vergaberechtsverstoß des öffentlichen Auftraggebers festgestellt, so setzt ein Eingreifen der Nachprüfungsstelle nach § 114 Abs. 1 ZPO voraus, dass die auszuwählende Maßnahme geeignet ist, eine Verletzung der subjektiven Rechte des Antragstellers zu beseitigen und eine Schädigung seiner Interessen zu verhindern. Ist sicher auszuschließen, dass sich ein festgestellter Vergabeverstoß auf die Auftragschancen des Antragstellers ursächlich ausgewirkt haben kann, so bedarf es keines Eingreifens der Nachprüfungsstelle und - im Umkehrschluss - fehlt der Nachprüfungsstelle auch die Kompetenz, auf das Vergabeverfahren einzuwirken.*)

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VPRRS 2012, 0162
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Regelfall ist das Offene Verfahren: Ausnahmen sind eng auszulegen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.02.2012 - Verg 75/11

1. Das Offene Verfahren ist der Regelfall, von dem nur in den gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Der Ausnahmetatbestand des § 3 EG Abs. 2 b VOL/A ist eng auszulegen.

2. Die Dringlichkeit einer Vergabe kann zwar die Wahl eines Nichtoffenen Verfahrens begründen. Ein Auftraggeber kann sich aber auf die Dringlichkeit nicht berufen, wenn er sie selber verursacht hat, indem er etwa vergaberechtswidrige Ausschreibungen eingeleitet hat.

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VPRRS 2012, 0156
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

LG München I, Beschluss vom 18.04.2012 - 11 O 7897/12

1. Auch im unterschwelligen Vergabewesen ist ein effektiver Schutz des Bieters zu gewährleisten. Zwar nicht vor jeder Fehlentscheidung staatlicher Vergabestellen, aber jedenfalls vor Verfahrensfehlern, die solches Gewicht haben, dass sie unter dem Gleichbehandlungsgebot (hier in Form des Differenzierungsgebots) nicht mehr hinnehmbar sind.

2. Das kann der Fall sein, wenn die Vergabestelle ohne sachlichen Grund von einer früheren Praxis abweichen will.

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VPRRS 2012, 0154
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bietergemeinschaft: Kriterien der verbindlichen Angebotsunterschrift

VK Hessen, Beschluss vom 13.03.2012 - 69d-VK-06/2012

Ist eine rechtsverbindliche Unterschrift des Angebots gefordert, reicht die alleinige Unterschrift des Angebots durch den bevollmächtigten Vertreter einer Bietergemeinschaft nicht aus, wenn der bevollmächtigte Vertreter nicht auch ausdrücklich benannt wird.

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VPRRS 2012, 0151
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Inhaltliche Unvollständigkeit: Ausschluss und keine Nachbesserung!

OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2012 - Verg 1/12

Ist wegen einer inhaltlichen Unvollständigkeit schon gar kein wirksames Angebot abgegeben worden, so handelt es sich nicht um das Fehlen von Erklärungen oder Nachweisen i. S. d § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Das Angebot ist vielmehr auszuschließen, ohne dass dem Bieter Gelegenheit gegeben werden darf, es nachzubessern.*)

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IBRRS 2012, 1443; IMRRS 2012, 1053
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sonstiges Zivilrecht - Abnahmepreis für Altpapier sinkt: Vertragsanpassung?

OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2011 - 21 U 123/10

1. Das Optionsrecht ist das Recht, durch einseitige Erklärung einen Vertrag, insbesondere einen Kauf- oder Mietvertrag, zustande zu bringen. Es ergibt sich in der Regel aus einem aufschiebend bedingten Vertrag, der durch die Optionserklärung unbedingt wird. Ein Optionsrecht liegt auch vor, wenn dem Berechtigten ein langfristig bindendes Vertragsangebot gemacht wird. Ob die ein oder andere Art des Optionsrechts oder ein davon grundsätzlich abzugrenzender Vorvertrag vorliegt, ist Auslegungsfrage.

2. Gegenstand einer Bedingung kann ein zukünftiges Ereignis jeder Art sein. Als Bedingung kann auch das freie Belieben einer Partei gemacht werden, sog. Potestativbedingung. Ein solches Rechtsgeschäft wird aber nur ausnahmsweise, etwa bei einem Ankaufs- oder Wiederverkaufsrecht, anzunehmen sein. Bindet sich nur eine Partei, während sich die Gegenpartei ihre Entscheidung vorbehält, liegt i.d.R. ein Vertragsangebot mit verlängerter Bindungswirkung (Option) und nicht ein bedingter Vertrag vor.

3. Eine Verlängerungsoption liegt vor, wenn ein Vertragspartner berechtigt ist, durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu verlängern. Eine Verlängerungsklausel ist hingegen eine Vereinbarung, dass sich ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit verlängert, wenn nicht ein Vertragsteil innerhalb einer bestimmten Frist vor Ablauf des Vertragsverhältnisses die weitere Fortsetzung ablehnt.

4. § 313 BGB ist nicht anwendbar, wenn sich durch die Veränderung ein Risiko verwirklicht, das eine Partei zu tragen hat.

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VPRRS 2012, 0148
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmer müssen nicht schon bei Angebotsabgabe benannt werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 31.01.2012 - VgK-58/2011

1. Ein Unternehmen kann sich auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihnen und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bietergemeinschaften sind wie Einzelbieter zu behandeln.

2. Als Alternative zur Bietergemeinschaft kann sich der Bieter des Instruments des Nachunternehmers bedienen. Zumindest für Dienstleistungsaufträge gemäß § 99 Abs. 4 GWB ist es möglich, dass der Auftragnehmer nicht nur teilweise, sondern in Gänze auf Nachunternehmer zurückgreift.

3. Der Hauptunternehmer ist nicht verpflichtet, bereits mit Angebotsabgabe die Nachunternehmer namentlich zu bennenen und verbindliche und mit Kosten verbundenen Vorverträgen mit den Nachunternehmern zu schließen.

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VPRRS 2012, 0147
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Transparenzgrundsatz contra Schutz des öffentlichen Interesses

EuG, Urteil vom 10.12.2009 - T-195/08

1. Bei Zwischenmaßnahmen, die der Vorbereitung der im Rahmen eines mehrstufigen internen Verfahrens zustande kommenden Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags unter Bewertung der abgegebenen Angebote dienen, können die Bewertungsberichte nicht selbst mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden. Eine Nichtigkeitsklage kann nur gegen die Maßnahme gerichtet werden, die den Standpunkt der Kommission am Ende dieses internen Verfahrens endgültig festlegt.*)

2. Eine Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person ist nur zulässig, wenn diese Person ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung hat. Ein solches Interesse setzt voraus, dass die Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann und dass die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis auch einen Vorteil verschaffen kann.*)

3. Die Kommission verfügt über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die beim Erlass einer Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Wege der Ausschreibung zu berücksichtigen sind. Sie verfügt auch über einen weiten Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung sowohl über den Inhalt als auch die Anwendung der Vorschriften, die für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Wege einer Ausschreibung gelten. Außerdem hat ein öffentlicher Auftraggeber zwar die Ausschreibungsbedingungen genau und klar abzufassen, doch ist er nicht verpflichtet, alle Fallgestaltungen, die sich, so selten sie auch sein mögen, in der Praxis ergeben können, in Betracht zu ziehen. Eine im Lastenheft vorgesehene Bedingung ist nach Maßgabe ihres Zwecks, ihrer Systematik und ihres Wortlauts auszulegen. Im Zweifelsfall kann der betroffene öffentliche Auftraggeber die Anwendbarkeit einer solchen Bedingung im Wege einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte beurteilen. In Anbetracht des weiten Beurteilungsspielraums der Kommission muss sich die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrens- und Begründungsvorschriften eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt. Im Rahmen einer solchen Kontrolle ist es Sache des Gemeinschaftsrichters, u. a. festzustellen, ob die Auslegung einer im Lastenheft vorgesehenen Bedingung durch die Kommission als öffentlicher Auftraggeber zutreffend ist.*)

4. Art. 148 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2342/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung verleiht den Organen die Befugnis, aus eigener Initiative Kontakt mit dem Bewerber aufzunehmen, falls ein Angebot Klarstellungen erfordert oder sachliche Irrtümer im Wortlaut des Angebots zu berichtigen sind. Daraus folgt, dass diese Bestimmung nicht so ausgelegt werden kann, dass sie den Organen in den dort abschließend aufgezählten Ausnahmefällen eine Pflicht zur Kontaktaufnahme mit den Bewerbern auferlegt.

Anders könnte es nur sein, wenn sich diese Befugnis aufgrund der allgemeinen Rechtsgrundsätze zu einer Verpflichtung der Kommission verdichten konnte, Kontakt mit einem Bewerber aufzunehmen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Wortlaut eines Angebots mehrdeutig abgefasst ist und die der Kommission bekannten Fallumstände darauf hinweisen, dass die Mehrdeutigkeit sich wahrscheinlich einfach auflösen lässt und leicht beseitigt werden kann. Dann läuft es im Prinzip dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung zuwider, wenn die Kommission das Angebot ablehnt, ohne von ihrer Befugnis Gebrauch zu machen, eine Klarstellung zu verlangen. Ihr unter solchen Umständen ein ungebundenes Ermessen zuzuerkennen, verstieße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Außerdem dürfen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen.

Im Interesse der Rechtssicherheit ist jedoch auch erforderlich, dass sich die Kommission des genauen Inhalts eines im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens abgegebenen Angebots und insbesondere der Übereinstimmung des Angebots mit den im Lastenheft vorgesehenen Bedingungen vergewissern kann. Wenn also ein Angebot mehrdeutig ist und die Kommission nicht die Möglichkeit hat, schnell und effizient festzustellen, was es tatsächlich bedeutet, hat sie keine andere Wahl, als es abzulehnen.

Letzten Endes kommt es dem Gemeinschaftsrichter zu, festzustellen, ob die Antworten eines Bewerbers auf ein Klarstellungsverlangen des öffentlichen Auftraggebers als Klarstellungen zum Inhalt des Angebots dieses Bewerbers angesehen werden können oder ob sie diesen Rahmen überschreiten und den Inhalt des Angebots im Hinblick auf die im Lastenheft vorgesehenen Bedingungen ändern.*)

5. Der sowohl in Art. 89 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften als auch in Art. 2 der Richtlinie 2004/18 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in Bezug genommene Transparenzgrundsatz ist in Einklang mit dem Schutz des öffentlichen Interesses, der legitimen Geschäftsinteressen öffentlicher oder privater Unternehmen und des lauteren Wettbewerbs zu bringen, der die in Art. 100 Abs. 2 Unterabs. 2 der Haushaltsordnung vorgesehene Möglichkeit rechtfertigt, von der Mitteilung bestimmter Informationen an einen abgelehnten Bewerber abzusehen, wenn dies erforderlich ist, um die Beachtung dieser Erfordernisse sicherzustellen.*)

6. Die Begründetheit einer Schadensersatzklage nach Art. 288 Abs. 2 EG hängt von der Erfüllung mehrerer Voraussetzungen ab, nämlich von der Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Vorliegen eines Schadens und dem Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, so ist die Klage insgesamt abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen geprüft zu werden brauchten.*)

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VPRRS 2012, 0146
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Teilanfechtung wegen falscher Typenbezeichnung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.2012 - 1 Verg 1/12

1. Eine vom Bieter auf Verlangen des Auftraggebers im Angebot eingetragene Produkt- oder Typenbezeichnung ist wörtlich zu nehmen, wenn sie eindeutig ist und sich im übrigen Angebotsinhalt keine Anknüpfungspunkte dafür finden, dass etwas anderes angeboten werden sollte.*)

2. Es gibt keinen - bei der Auslegung eines Angebots zu berücksichtigenden - Erfahrungssatz, dass Unternehmen immer genau das anbieten wollen, was der Auftraggeber über die Leistungsbeschreibung "bestellt" hat und Abweichungen im Angebot auf einem - vom Auftraggeber als solches erkennbarem - Versehen beruhen.*)

3. Eine Produkt- oder Typenbezeichnung ist keine isoliert wegen Irrtums anfechtbare Willenserklärung, sondern Bestandteil der Willenserklärung Angebot.*)

4. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Teilanfechtung des Angebots mit dem Ziel der Änderung einer Produkt- oder Typenbezeichnung nicht möglich.*)

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VPRRS 2012, 0139
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anderes Produkt angeboten: Ausschluss trotz Gleichwertigkeit!

VK Sachsen, Urteil vom 08.11.2011 - 1/SVK/041-11

Gemäß § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 sind Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen aufweisen, zwingend von der Wertung auszuschließen. Dies gilt unabhängig davon, ob im Ergebnis mit dem angebotenen Produkt ein gleichwertiges Leistungsergebnis erzielt werden kann, wie mit dem laut Leistungsverzeichnis verlangten Fabrikat.*)

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VPRRS 2012, 0138
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmereinsatz schlechter als Eigenleistung?

VK Sachsen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1/SVK/001-12

1. Die "Verlängerung" beschleunigter Vergabeverfahren aus Dringlichkeitsgründen wegen der aktuellen Wirtschaftslage bis Ende 2011 im Sinne der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19.12.2008 (IP/08/2040) ergibt sich aus der "NOTE TO THE MEMBERS OF THE ADVISORY COMMITTEE ON PUBLIC CONTRACTS" der Kommission vom 09.12.2010. Dieses Dokument hat nicht den Charakter einer "Ermächtigungsgrundlage" und hat damit weder einen normsetzenden bzw. normersetzenden Charakter.*)

2. Die Verkürzung der Bekanntmachungsfrist nach § 7 Abs. 2 VOF ist nur in eng zu fassenden Ausnahmefällen zulässig, weil dadurch der europaweite Wettbewerb faktisch zugunsten der beschleunigten Durchführung des Verfahrens begrenzt wird. Die Dringlichkeit setzt die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung voraus.*)

3. Die Berücksichtigung des bloßen Nachunternehmereinsatzes als Kriterium im Teilnahmewettbewerb ist vergaberechtswidrig. Die Aussage, dass ein Teilnehmer Nachunternehmer einsetzt, lässt nicht ohne weitere Kenntnis der tatsächlichen Eignung den Rückschluss zu, dass der Bieter weniger geeignet ist als ein Bieter, der die Leistung als Eigenleistung erbringt. Für einen entsprechenden allgemeinen Erfahrungssatz fehlen sachgerechte Erwägungen. Ein "Kern" an eigener Leistungsfähigkeit darf nicht gefordert werden.*)

4. Auch unter Berücksichtigung der Interessen des Mittelstandes ist im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs eine Eingrenzung des Teilnehmerkreises zulässig. Insoweit ist es nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber die Anforderungen so gestaltet, dass eine Abschichtung erfolgt, die eine Eingrenzung auf die zur Teilnahme am Angebotsverfahren vorgesehene Teilnehmerzahl ermöglicht und ein Losverfahren überflüssig macht.*)

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VPRRS 2012, 0136
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot ungewöhnlich niedrig: § 19 EG Abs. 6 VOL/A bieterschützend?

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2011 - 1/SVK/042-11

1. Trägt ein Antragsteller in einem VOL/A Verfahren vor, dass er aus seiner Marktkenntnis heraus Zweifel an der Eignung des Beigeladenen habe, benennt er damit einen ausreichend konkreten Anhaltspunkt für den behaupteten Vergaberechtsverstoß. Da ein Bieter regelmäßig keinen Einblick in das Angebot eines Mitbewerbers hat, kann ein tiefgreifender Vortrag nicht verlangt werden. Dasselbe gilt, soweit ein Antragsteller geltend macht, der Beigeladene habe unauskömmlich kalkuliert, da es angesichts der eigenen Kalkulation unmöglich erscheine, dass ein anderer Bieter günstiger angeboten haben könne.*)

2. § 19 Abs. 6 EG VOL/A hat zumindest in dem Fall bieterschützende Wirkung, wenn durch den Auftraggeber überhaupt keine Auskömmlichkeitsprüfung vorgenommen worden ist. *)

3. Erklärt ein Bieter mit Angebotsabgabe, dass er für einen Teil der ausgeschriebenen Leistung die geforderten Referenzen nicht vorlegen könne, so ist es dem Auftraggeber verwehrt, die entsprechenden Referenzen nachzufordern. Das Angebot des jeweiligen Bieters ist dann zwingend wegen fehlender Eignung auszuschließen.*)

4. Eine Verlängerung einer nach § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A gesetzten Frist zur Nachforderung von bereits mit Abgabe des Angebotes vorzulegenden Erklärungen und Nachweisen ist nicht möglich.*)

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VPRRS 2012, 0135
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Straßenbau: Lärmschutzwandarbeiten sind Fachlos!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1/SVK/050-11

1. Bereits aus der Veröffentlichung einer Vorinformation kann eine Rechtsverletzung resultieren. Auch wenn die Absendung der Vorinformation noch keinen Beginn des Vergabeverfahrens darstellt, so kann sich in der Vorinformation der Wille der Vergabestelle manifestieren, ein bestimmtes, nunmehr bekanntgegebenes Vergabeprozedere durchführen zu wollen. Zudem ist der Bieter gehalten, jedweden Verfahrensverstoß unverzüglich nach Kenntnisnahme "frühestmöglich" zu monieren.*)

2. Der Begriff des Fachloses knüpft nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung an die bei der Auftragsausführung anfallenden Gewerke an, sofern diese sachlich abgrenzbar sind. Eine solche Abgrenzbarkeit lässt sich für Lärmschutzwandarbeiten im Zusammenhang mit Straßenbauarbeiten unproblematisch annehmen.*)

3. Das Gebot der Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose als Regelfall ließe bei einer abstrakten Betrachtungsweise zunächst den Schluss zu, dass jede größere Baumaßnahme in einzelne Arbeitsschritte und Bauetappen oder auch Liefer- und Transportleistungen zu zerlegen ist, die in kleinteiligen Fachlosen zu vergeben wären. Deshalb sind die Argumente des Auftraggebers, die diesen zum Absehen von einer Fachlosvergabe bewogen haben zu bewerten, wobei der mit einer Fachlos- oder gewerkeweisen Vergabe allgemein verbundene Mehraufwand bei der Abwägung grundsätzlich unberücksichtigt bleibt. Die Entscheidung des Auftraggebers hierüber ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Ermessensfehlbetätigung, namentlich auf Willkür, beruht.*)

4. Erst im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens vorgetragene Überlegungen der Vergabestelle müssen nicht notwendigerweise unter dem Gesichtspunkt fehlender Dokumentation unberücksichtigt bleiben, denn es erscheint geradezu lebensfremd, zu verlangen, dass ein öffentlicher Auftraggeber alle denkbaren Varianten eines alternativen Bauablaufs höchst vorsorglich durchdeklinieren und zur Vergabeakte nehmen muss um so der ihm obliegenden Dokumentationspflicht zu genügen.*)

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VPRRS 2012, 0454
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neu gegründetes Unternehmen kann sich nicht auf "alte" Referenzen berufen!

VK Arnsberg, Beschluss vom 24.02.2012 - VK 2/12

Der zulässig geforderte Nachweis einer dreijährigen Markttätigkeit durch die Angabe der Umsatzzahlen der letzten drei Jahre und anderer Angaben nach § 6 Abs. 3 VOB/A kann auch für ein (nach Insolvenz) neu gegründetes Unternehmen seitens des Bieters nicht durch Verweis auf Referenzen ersetzt werden. Eine Nachforderung nach § 16 Abs. 3 VOB/A entfällt wegen offensichtlicher Unmöglichkeit der Erbringung des Nachweises. Der Auftraggeber ist auch nicht nach § 6 Abs. 7 Nr. 2 VOB/A verpflichtet oder berechtigt, von den wirksam geforderten Nachweisen Abstand zu nehmen.*)

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VPRRS 2012, 0133
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baukonzessionär ist öffentlicher Auftraggeber!

OLG München, Beschluss vom 05.04.2012 - Verg 3/12

1. Ein Baukonzessionär, der für das ihm übertragene Bauvorhaben an Dritte isolierte Planungsaufträge vergibt, ist öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 6 GWB.*)

2. Bei der Vergabe solcher Planungsleistungen hat der Baukonzessionär die allgemeinen und grundlegenden Regeln des Vergaberechts zu beachten.*)

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VPRRS 2012, 0131
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ist losweise Vergabe nicht vorgesehen = Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2010 - VK 1 -17/10

Die Geltendmachung einer Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur lediglich die Rechtsposition eines Dritten verbessert und dem Antragsteller allenfalls die immaterielle Befriedigung verschafft, dass auch der von der Vergabestelle vorgesehene Zuschlagsaspirant nicht zum Zuge kommt, stellt eine Form unzulässiger Rechtsausübung

- auf der Ebene des materiellen Vergaberechts - dar, die einem Bieter nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Wertungsgedanken des § 242 BGB versagt ist.

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VPRRS 2012, 0130
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
SektVO: Wann muss die Auskömmlichkeit eines Angebots geprüft werden?

VK Sachsen, Urteil vom 05.03.2012 - 1/SVK/003-12

1. Ein Vergabenachprüfungsverfahren hat sich in der Sache erst dann erledigt, wenn der Auftraggeber den gerügten Punkten inhaltlich abgeholfen hat. Führt der Auftraggeber lediglich eine Neuwertung durch, bei der nicht alle behaupteten Vergaberechtsverstöße beseitigt werden, kann der Antragsteller diese in dem Vergabenachprüfungsverfahren weiter verfolgen.*)

2. Eine Prüfung der Auskömmlichkeit eines Angebotes nach § 27 Abs. 1 Satz 1 SektVO ist nicht bereits dann veranlasst, wenn ein Bieter nicht vor Ort ansässig ist.*)

3. Eine Beschränkung der Zulassung von Nebenangeboten auf bestimmte Positionen des Leistungsverzeichnisses ist im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung zulässig. Nebenangebote, die sich auf andere Positionen des Leistungsverzeichnisses beziehen, sind dann zwingend von der weiteren Wertung auszuschließen und dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Dies ergibt sich im Anwendungsbereich der SektVO aus den übergeordneten Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz.*)

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VPRRS 2012, 0127
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bericht eines nichtzugelassenen Prüfinstituts: Angebotsausschluss!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.05.2010 - VK 2-15/10

Der Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren ist begründet, wenn entgegen der in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben, ein anderes Prüfinstitut zur Erstellung eines ausführlichen Prüfungsberichtes beauftragt wurde.

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VPRRS 2012, 0125
BauvertragBauvertrag
Verzögerte Vergabe: Welche Kosten sind erstattungsfähig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - U (Kart) 12/11

1. Personalvorhaltekosten des Auftragnehmers wegen verzögerter Zuschlagserteilung sind vom Auftraggeber nur dann zu ersetzen, wenn sich die Verzögerung als Verletzung einer Verhaltenspflicht darstellt. Das setzt voraus, dass der Auftragnehmer auf eine unmittelbar zu erwartende Beauftragung vertrauen darf.

2. Die Mitteilung der Absicht, das Angebot des Auftragnehmers annehmen zu wollen, begründet im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung keinen Vertrauenstatbestand. Der Auftragnehmer muss vielmehr damit rechnen, dass sich die Zuschlagserteilung aufgrund eines Nachprüfungsantrags verzögern kann.

3. Das Risiko, dass infolge einer Verzögerung des Vergabeverfahrens Material und Fremdleistungen zu höheren Preisen eingekauft werden müssen, trägt der Bieter.

4. Macht der Auftragnehmer Mehrkosten aus einer Vergabeverzögerung und aus Bauzeitverschiebungen aufgrund von Bauentwurfsänderungen geltend, ist eine gestaffelte Mehrkostenermittlung vorzunehmen.

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VPRRS 2012, 0118
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Falsche Verfahrensart gewählt: Widerruf der Förderung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.02.2012 - 12 A 1217/11

Werden Bauleistungen für ein gefördertes Projekt ohne zureichenden Grund statt im vorrangigen Offenen Verfahrens im Nichtoffene Verfahren vergeben, liegt darin ein schwerer Verstoß gegen die Vorschriften der VOB/A, der zu einer Rückforderung der Fördermittel führt.

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VPRRS 2012, 0115
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterschwellenvergabe: Rechtsschutz nicht nur bei Willkür!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2011 - 27 W 1/11

1. In einem Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte können den Bietern bei einer Verletzung von Vergaberegeln, denen der Auftraggeber unterworfen ist, Ansprüche auf Unterlassung eines Vertragsabschlusses zustehen.

2. Dieser Unterlassungsanspruch ist nicht auf willkürliche Handlungsweisen des Auftraggebers beschränkt und kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden.

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IBRRS 2012, 1075
BausicherheitenBausicherheiten
Nach Abnahme noch 8% Sicherheit: Sicherungsabrede unwirksam!

LG Wiesbaden, Urteil vom 25.01.2012 - 5 O 72/10

Ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Zeitraum zwischen Vorlage der Schlussrechnung und dem Empfang der Schlusszahlung sowie der Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche Sicherheit in Höhe von 8 % (Kumulation von Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % und Gewährleistungsbürgschaft über 3 %) zu leisten, ist die entsprechende Sicherungsabrede nach § 307 BGB unwirksam.*)

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VPRRS 2012, 0113
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe eines Konzessionsvertrags über Wegenutzung: Rechtsweg?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2012 - 11 B 1187/11

1. Eine Rechtsstreitigkeit betreffend das Vergabeverfahren zum Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 EnWG zur Nutzung kommunalen Wegeeigentums ist nicht von den Verwaltungsgerichten, sondern von den Zivilgerichten zu entscheiden.*)

2. Zu einem Einzelfall betreffend den vorläufigen Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach § 46 EnWG.*)

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VPRRS 2012, 0112
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine nachträgliche Abänderung von Eignungsnachweisen!

OLG München, Urteil vom 15.03.2012 - Verg 2/12

1. Zur Frage, unter welchen Umständen sich eine Vergabestelle nicht auf den Zugang einer Absage - Email berufen kann.*)

2. Gibt ein Einzelunternehmen ein Angebot ab, ist es nicht ohne weiteres zulässig, sich für einen geforderten Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren auf Umsätze dritter Unternehmen zu berufen.*)

3. Eine Abänderung einmal eingereichter Eignungsnachweise ist in der Regel nicht zulässig.*)

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VPRRS 2012, 0109
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Aufstückeln einheitlicher öffentlicher Bauaufträge!

EuGH, Urteil vom 15.03.2012 - Rs. C-574/10

Wird die Sanierung eines Gebäudes in drei einzelne Verträge aufgeteilt, so ist der Gesamtwert dieser Verträge maßgelich für die Frage, ob die Sanierung öffentlich ausgeschrieben werden muss.

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VPRRS 2012, 0108
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabesperre: Keine besondere Ermächtigungsgrundlage erforderlich!

KG, Urteil vom 08.12.2011 - 2 U 11/11

1. Für eine Vergabesperre bedarf es keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung.

2. Ein Auftraggeber kann ein konkretes Angebot jedenfalls dann beurteilungsfehlerfrei ausschließen, wenn der Bieter schwerwiegende Rechtsverstöße begangen hat und der Auftraggeber ihn deshalb zu Recht als unzuverlässig ansieht.

3. Insbesondere Rechtsverstöße von einigem Gewicht, die sich unmittelbar auf die Auftragsdurchführung beziehen, können die Grundlage für eine Vergabesperre sein. Für eine Vergabesperre außerhalb eines konkreten Vergabeverfahrens müssen die Umstände, auf die die Sperre gestützt wird, allerdings geeignet sein, den Ausschluss generell zu rechtfertigen. Dagegen ist es nicht erforderlich, dass sich die Unzuverlässigkeit aus besonders schweren Verfehlungen ergibt.

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VPRRS 2012, 0106
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOL/A: Keine Nachforderungspflicht bei fehlenden Unterlagen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.02.2012 - 21.VK-3194-43/11

1. Das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB i.V.m. §§ 8 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 8 VOL/A verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, die Kriterien so klar zu definieren, dass alle Bieter gleichermaßen erkennen, worauf es bei der Wertung der Angebote entscheidend ankommen wird. Die vorzulegenden Nachweise müssen nach Inhalt, Art und Zeitpunkt der Vorlage eindeutig gefordert worden sein. Die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers sind ggf. aus der objektiven Sicht eines verständigen, fachkundigen und mit der Ausschreibung vertrauten Bieters auszulegen.*)

2. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Dem steht der klare Wortlaut des § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A entgegen. Es liegt vielmehr im Ermessen des Auftraggebers, ob er fehlende Erklärungen oder Nachweise nachfordert. Es ist anerkannt, dass der Begriff "kann" im Vergaberecht dem Auftraggeber ein Ermessen einräumt. Eine Nachforderungspflicht ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die entsprechende Regelung im Bereich der Bauaufträge ( § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ) zwingend ist.*)

3. Bei der inhaltlichen Eignungsprüfung, zu der auch die Prüfung der Zuverlässigkeit des Bieters gehört, hat der Auftraggeber eine Prognoseentscheidung darüber zu treffen, ob von dem betreffenden Bieter unter allen heranzuziehenden Gesichtspunkten eine einwandfreie und vertragsgemäße Auftragsdurchführung zu erwarten ist. Hierbei hat die VSt einen Beurteilungsspielraum, der im Vergabenachprüfungsverfahren nur beschränkt nachprüfbar ist. Unter anderem ist zu prüfen, ob der der Eignungsprüfung zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt und bei der Eignungsbewertung berücksichtigt worden ist, ob allgemeine Bewertungsmaßstäbe eingehalten worden sind und ob sachwidrige Erwägungen dabei eine Rolle gespielt haben. *)

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VPRRS 2012, 0105
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot: Auftraggeber muss fehlende Angaben nachfordern!

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.02.2012 - 2 Verg 15/11

1. Verlangt der Auftraggeber, dass bei der Abgabe zugelassener technischer Nebenangebote die sich aus den Abweichungen zum Leistungsverzeichnis ergebenden Änderungen der Baustoffmengen nachvollziehbar erläutert werden, zählen diese zum Nebenangebot geforderten Angaben zu den Erklärungen i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A.*)

2. Ein Nebenangebot darf wegen des Fehlens dieser Angaben nicht ausgeschlossen werden, ohne dass der Auftraggeber dem Bieter nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A zuvor Gelegenheit zur nachträglichen Vorlage der Erklärungen binnen sechs Kalendertagen gegeben hat.*)

3. Die Pflicht des Auftraggebers zur Nachforderung fehlender Erklärungen ist auch im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm bei bloßen Erläuterungen zur Mengenkalkulation des seinem Inhalt nach feststehenden Nebenangebots nicht ausgeschlossen.*)

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VPRRS 2012, 0104
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mischkalkulation: Ausschluss des Angebots!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2011 - 1 VK 43/11

1. Eine Rüge auf der Grundlage einer bloßen Vermutung kann nicht verlangt werden.

2. Angebote, die die geforderten Preise nicht enthalten, sind grundsätzlich auszuschließen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. c VOB/A). Insbesondere fehlt es an der Angabe der geforderten Preise, wenn das Angebot auf einer Mischkalkulation beruht.

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VPRRS 2012, 0103
BauvertragBauvertrag
Vorbehalte müssen eindeutig sein!

OLG Stuttgart, Urteil vom 07.12.2010 - 10 U 48/10

1. Etwaige Vorbehalte des Bieters gegen die Bedingungen der Ausschreibungen müssen eindeutig sein. Anderenfalls kommt der Vertrag mit dem ausgeschriebenen Inhalt zustande.

2. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung darf jeder Beteiligte darauf vertrauen, dass sich der jeweils andere vergaberechtskonform verhalten will.

3. Da Änderungen der Vergabeunterlagen vergaberechtswidrig sind und zwingend zum Ausschluss des Angebots führen, sind nachträgliche Erklärungen des Bieters im Zweifelsfall dahingehend auszulegen, dass sie keine Änderungen des ursprünglichen Angebots enthalten.

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