Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5434 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0444
VK Südbayern, Beschluss vom 06.06.2007 - Z3-3-3194-1-19-05/07
1. Der Bieter hat ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass der Auftraggeber nicht ohne Vorliegen eines Aufhebungsgrunds nach § 26 Nr. 1 VOB/A aufhebt.*)
2. Der Preisabstand auf das Angebot des ausgeschlossenen Mitbieters sowie der Hinweis auf die Überprüfung der Richtigkeit der eigenen Kostenschätzung reichen ebenso wenig aus, wie die Erstellung eines Idealpreisspiegels, den Ausschluss eines Bieters nach § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A zu rechtfertigen.*)
3. Die Erstellung eines Idealpreisspiegels, in den zu jeder Leistungsposition der jeweils niedrigste Angebotspreis aller Bieter eingeflossen ist, stellt keinen zulässigen Vergleichsmaßstab der Angebote dar.*)

VPRRS 2013, 0443

VK Südbayern, Beschluss vom 19.06.2007 - Z3-3-3194-1-18-05/07
1. Weist ein Bieter die Gleichwertigkeit des von ihm angebotenen Produkts nicht mit Abgabe des Angebots nach, ist er durch die Entscheidung des Auftraggebers -das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 VOB/A auszuschließen -nicht in seinen Rechten verletzt.*)
2. Vom Nachweis der Gleichwertigkeit kann nur in Fällen abgesehen werden, wo es sich um Angaben handelt, die im täglichen Gebrauch der Vergabestelle (Planer) Normalität sind, vorhandenes, anwendungsbereites Wissen darstellen. Hierbei geht ein Bieter aber bei Nichtnachweis immer das Risiko ein, dass er auf einen fachfremden Planer trifft.*)

VPRRS 2013, 0442

VK Südbayern, Beschluss vom 31.05.2007 - Z3-3-3194-1-17-04/07
1. Umfasst ein Angebot laut beiliegendem Formblatt als Vertragsbestandteile u. a. das Formblatt "Tariftreueerklärung", das bei Abgabe eines Angebots immer ausgefüllt zurück zu geben ist und wurde dieses Formblatt von keinem Bieter mit Angebotsabgabe vorgelegt, weil es offensichtlich den Verdingungsunterlagen nicht beigelegen hat, kann es vom Auftraggeber nicht nachgefordert werden.*)
2. Fordert der Auftraggeber die Bieter hierzu trotzdem auf, liegt ein Vergaberechtsfehler vor, so dass die Vergabekammer aufgrund der konkreten tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten dem Auftraggeber aufgeben muss, die Ausschreibung aufzuheben.*)

VPRRS 2013, 0441

VK Südbayern, Beschluss vom 30.05.2007 - Z3-3-3194-1-15-04/07
Die Änderung des zu liefernden Fabrikats nach erfolgter Zuschlagserteilung stellt keinen neuen Beschaffungsvorgang dar. Von einer "de-facto-Vergabe" aufgrund der Änderung des zu liefernden Produkts kann nicht ausgegangen werden.*)

VPRRS 2013, 0440

VK Südbayern, Beschluss vom 29.05.2007 - Z3-3-3194-1-14-04/07
1. Umfasst ein Angebot laut beiliegendem Formblatt als Vertragsbestandteile u. a. das Formblatt "Tariftreueerklärung", das bei Abgabe eines Angebots immer ausgefüllt zurück zu geben ist und wurde dieses Formblatt von keinem Bieter mit Angebotsabgabe vorgelegt, weil es offensichtlich den Verdingungsunterlagen nicht beigelegen hat, kann es vom Auftraggeber nicht nachgefordert werden.*)
2. Fordert der Auftraggeber die Bieter hierzu trotzdem auf, liegt ein Vergaberechtsfehler vor, so dass die Vergabekammer aufgrund der konkreten tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten dem Auftraggeber aufgeben muss, die Ausschreibung aufzuheben.*)

VPRRS 2013, 0439

VK Südbayern, Beschluss vom 21.05.2007 - Z3-3-3194-1-13-04/07
Den Antragsteller trifft bei Nichtabgabe eines Angebots eine erhöhte Darlegungs-und Beweisgründungspflicht, um das erforderliche Interesse am Auftrag nachzuweisen. Der bloße, unsubstantiierte Hinweis, dass die Ausschreibung auf ein bestimmtes Fabrikat abzielt, wodurch der Wettbewerb behindert ist und andere Fabrikate zwangsläufig, aufgrund unterschiedlichen technischen Aufbaus der Hersteller untereinander, von der Leistungsbeschreibung abweichen und somit ausgeschlossen werden, genügt dieser Pflicht nicht.*)

VPRRS 2013, 0438

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.07.2012 - 2 VK LSA 15/12
Erklärt ein Bieter in seinem Angebotsschreiben, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen, und ergibt sich im Aufklärungsgespräch, dass er beabsichtigt, einen Nachunternehmer einzusetzen, so ist sein Angebot auszuschließen, da er in Bezug auf seine Eignung vorsätzlich unzutreffende Erklärungen abgegeben hat.

VPRRS 2013, 0437

OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Verg 4/13
1. Das Erkennen und Ausnutzen von Unstimmigkeiten im Leistungsverzeichnis unter entsprechender Berücksichtigung bei der Kalkulation ist zwar ein Wettbewerbsvorteil für den findigen Bieter, doch ist diese Chance jedem Beteiligten gleichermaßen eingeräumt und rechtfertigt nicht den Ausschluss des Bieters wegen Unzuverlässigkeit.
2. Den Bieter trifft keine Verpflichtung, auf Fehler im Leistungsverzeichnis hinzuweisen, soweit sich eine solche Hinweispflicht nicht aus den Bewerbungsbedingungen ergibt.

VPRRS 2013, 0436

VK Südbayern, Beschluss vom 20.03.2007 - Z3-3-3194-1-04-02/07
Die Aussage eines Bieters in dessen Begleitschreiben, die Grundlage seiner Kalkulation ist die DIN 18365, stellt keinen Ausschlussgrund nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A dar. So hat sich die Antragstellerin zwar durch ihren pauschalen Hinweis "Grundlage der Kalkulation ist die DIN 18365 -Bodenbelagsarbeiten" an diese gebunden. Durch die Formulierung ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sie auch die weiteren DIN-Vorschriften, die im Übrigen nicht ins Gewicht fallen, nicht auch anerkennt. Die Antragstellerin selbst erklärte während der mündlichen Verhandlung, dass die Vorschriften der DIN 18202 für sie verbindlich sind und sie daher keine weiteren Nachträge bei der Verklebung stellen wird.*)

VPRRS 2013, 0435

VK Südbayern, Beschluss vom 05.03.2007 - Z3-3-3194-1-01-01/07
1. Werden im Rahmen der formellen Prüfung der eingegangenen Angebote Unternehmen zur Abgabe zusätzlicher bisher fehlender Unterlagen aufgefordert, die jedoch bereits mit Abgabe des Angebots vorzulegen waren, ist die Ausschreibung aufzuheben.*)
2. Ein Antragsteller kann bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens bei Aufhebung der Ausschreibung durch den Auftraggeber die für ihn negative Kostenfolge nur im Wege eines stattgegebenen Fortsetzungsfeststellungsbeschlusses abwenden.*)

VPRRS 2013, 0431

OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2012 - 16 U 831/11
1. Der Auftragnehmer kann Vergütung seiner Mehraufwendungen verlangen, wenn ein verzögerter Zuschlag eine Verschiebung der im Vergabeverfahren vorausgesetzten Bauzeit verursacht und diese Verschiebung Mehrkosten verursacht. Beruft sich der Auftragnehmer dabei auf § 2 Nr. 5 VOB/B, muss er die während der tatsächlichen Bauausführung entstandenen Kosten einerseits und diejenigen (hypothetischen) Kosten andererseits, die ihm bei Einhaltung der ursprünglich geplanten Bauzeit entstanden wären, darlegen und nachweisen.
2. Zur Darlegung der hypothetischen Kosten reicht es nicht aus, allein auf die dem Angebot zu Grunde gelegte Kalkulation zu verweisen. Der Auftragnehmer muss vielmehr beweisen können, dass er für die kalkulierten Preise über verbindliche Preiszusagen verfügt.
3. § 2 Nr. 5 VOB/B billigt dem Auftragnehmer eine Mehrkostenvergütung unter Aufrechterhaltung und Fortschreibung der ursprünglichen Preiskalkulation zu, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer über den Nachtrag weder einen nichtkalkulierten zusätzlichen Gewinn erzielt noch einen zusätzlichen Verlust erleidet. Infolge dessen bleiben auch Gewinne und Verluste des Auftragnehmers aus der Vergabe von Lieferanten- und Nachunternehmerverträgen grundsätzlich betragsmäßig erhalten.

VPRRS 2013, 0428

LG Cottbus, Urteil vom 24.02.2010 - 3 O 264/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0423

LG Potsdam, Beschluss vom 24.11.2011 - 11 O 321/11
Grundsätzlich können die Bieter eines Vergabeverfahrens unterhalb des Schwellenwerts auch Primärrechtsschutz im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens nach §§ 935 ff ZPO verlangen.

VPRRS 2013, 0421

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.2013 - 1 VK 1/13
1. Eine Leistungsbeschreibung, der es im entscheidenden Punkt für einen verständigen Bieter an Klarheit und Unmissverständlichkeit mangelt, ist prinzipiell ungeeignet, einen Ausschluss von Bieterangeboten zu rechtfertigen.
2. Der öffentliche Auftraggeber hat ein weitgehendes Leistungsbestimmungsrecht. Er bestimmt, was er haben möchte und kann hierfür auch einen technischen Standard festlegen, der nach seinen Erfahrungen der Beste ist. Die der Entscheidung des Auftraggebers dabei zugrunde liegenden Motive spielen keine Rolle, solange er keine unmögliche Leistung verlangt oder diskriminierend ausschreibt.
3. Ist die geforderte Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben, dürfen die Bieter diese Leistung auch nur entsprechend dem geforderten/ausgeschriebenen Standard anbieten, wenn sie nicht wegen Änderung der Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden wollen. Andererseits darf der Auftraggeber nur solche Angebote werten, die seinen ausgeschriebenen Anforderungen entsprechen, selbst wenn er im Nachhinein seine Meinung ändert und "großzügiger" sein möchte. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass es unterschiedliche Meinungen zur Richtigkeit des besten technischen Standards gibt oder der Auftraggeber einen veralteten technischen Standard ausgeschrieben hat.

VPRRS 2013, 0417

VK Bund, Beschluss vom 16.08.2004 - VK 2-06/04
1. Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A (und die entsprechende Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) hat grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung. Sie dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagserteilung auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis Gefahr liefe, dass der Bieter entweder in eine qualitativ schlechte Leistung oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht.
2. Nur ausnahmsweise kommt § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A bieterschützender Charakter zu, wenn Unterkostenangebote den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht durchführen kann, oder wenn das Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.

VPRRS 2013, 0412

OLG Schleswig, Beschluss vom 15.03.2013 - 1 Verg 4/12
1. Wenn es im Kern um die Frage der Anwendbarkeit des Vergaberechts geht, bestehen keine vergaberechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vertragsverhandlungen, die ohne förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden. Die De-facto-Vergabe (Vertragsschluss) muss gegebenenfalls abgewartet werden.
2. Sind im Rahmen eines rein privaten Vorhabens ergänzende Bauleistungen zu erbringen, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse der öffentlichen Hand liegen, ist für die Berechnung des Schwellenwerts allein der "öffentliche Anteil" relevant.
3. Ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an Bauleistungen liegt nicht vor, wenn diese sich als Voraussetzung oder Folge eines rein privaten Bauvorhabens darstellen. Dies ist bei Erschließungsleistungen generell der Fall und kann auch für solche Bauleistungen gelten, die lediglich einen bereits vorhandenen Bestand "verlagern" sollen.
4. Die Durchführungspflicht gemäß § 12 BauGB stellt aus vergaberechtlicher Sicht keine einklagbare Bauverpflichtung dar. Dies gilt auch dann, wenn für den Fall von Leistungsstörungen die Ersatzvornahme vertraglich vereinbart wird und zur Absicherung der Durchführung eine (hohe) Sicherheit zu leisten ist.
5. Der Verkauf eines Grundstücks unter Marktwert kann eine finanzielle Beteiligung an dem dort zu errichtenden Bauwerk darstellen. Der Marktwert ist auch aus vergaberechtlicher Sicht nach der "Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand" vom 10.07.1997 zu ermitteln. Ein Verkauf zu einem Preis, der ca. 3 % unter dem durch den Gutachterausschuss festgestellten Verkehrswert liegt, erfolgt zum Marktpreis.
VPRRS 2013, 0406

VK Magdeburg, Entscheidung vom 23.06.1999 - VK-OFD LSA-1/99
Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ist das noch laufende Vergabeverfahren, da das Recht der Bieter auf Einhaltung der Vergabebestimmungen nur bis zur wirksamen Zuschlagserteilung geltend gemacht werden kann. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, da ein bereits erteilter Zuschlag nicht mehr aufgehoben werden kann.

VPRRS 2013, 0405

VK Magdeburg, Entscheidung vom 11.06.1999 - VK-OFD LSA-2/99
Wird ein Vergabeverfahren nicht EG-weit durchgeführt, ist ein Antragsteller als Wettbewerbsteilnehmer nicht in seinen Rechten verletzt. Einen Wettbewerbsnachteil erleiden in einem solchen Fall lediglich solche Unternehmen, die aufgrund der fehlenden europaweiten Bekanntmachung keine Kenntnis von der Ausschreibung erlangen und sich dadurch nicht am Wettbewerb beteiligen können. Aufgrund der fehlenden möglichen Rechtsverletzung ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig.

VPRRS 2013, 0404

VK Sachsen, Beschluss vom 14.11.2012 - 1/SVK/035-12
1. Der Auftraggeber kann einen Teil der materiellen Eignungsprüfung hinsichtlich der vorzulegenden Nachweise vorwegnehmen, indem er bei den vorzuweisenden Referenzen Mindestbedingungen aufstellt. Diese sind bereits bei der Frage zu beachten, ob der Bieter die geforderten Eignungsnachweise - auch des Inhalts oder des Umfangs nach - vorgelegt hat, die alsdann die Grundlage der materiellen Bewertung der Eignung bilden sollen. Von diesen Mindestbedingungen kann der Auftraggeber dann auch nicht mehr abweichen. Die Angebote der Bieter, die diese Mindestbedingungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Ein erheblich unter den Preisen anderer Bieter liegendes Angebot kann auch sachgerechte und auskömmlich kalkulierte Wettbewerbspreise enthalten. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, Bieter vor Verlustgeschäften zu bewahren. Die Vergabestelle muss das Angebot erst dann ausschließen, wenn die Gefahr besteht, dass der Bieter nicht in der Lage sein wird, den Auftrag vertragsgerecht zu dem angebotenen Dumpingpreis auszuführen.

VPRRS 2013, 0403

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.04.2001 - VK 4/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0402

VK Magdeburg, Beschluss vom 04.03.2002 - VK-OFD LSA-01/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0401

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2009 - L 21 KR 40/09 SFB
Das Eignungskriterium "Produktionskapazität" stellt kein ungewöhnliches Wagnis i.S. des § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A dar, sondern entspricht den Vorgaben des § 7a Nr. 3 Abs. 2 b VOL/A.

VPRRS 2013, 0400

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2009 - L 21 KR 27/09 SFB
Ob Arzneimittelrabattverträge ausnahmslos als öffentliche Lieferaufträge qualifiziert werden können, erscheint vor dem Hintergrund, dass nicht von einer typischen Beschaffungssituation ausgegangen werden kann, Krankenkassen keinen Einfluss auf das Verordnungsverhalten der Vertragsärzte haben und als weitere Entscheidungsebene Apotheken in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden, fraglich. Wird allerdings dem Rabattvertragspartner vertraglich Exklusivität zugesichert, unterliegt die Annahme eines öffentlichen Auftrages in Form eines Rahmenvertrags jedenfalls im Ergebnis keinen durchgreifenden Bedenken. Zu berücksichtigen ist nämlich, dass in einem solchen Fall der RV i.V.m. der Ersetzungsverpflichtung des Apothekers nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V zu einem echten Wettbewerbsvorteil führt, den der Auftraggeber dem Rabattvertragspartner einräumt, um seinerseits einen möglichst hohen Rabatt zu erzielen.

VPRRS 2013, 0387

VK Südbayern, Beschluss vom 19.04.2005 - 120.3-3194.1-04-02/05
(kein Leitsatz, da VK-Beschluss vom OLG München aufgehoben wurde!)

VPRRS 2013, 0383

OLG Rostock, Beschluss vom 25.10.1999 - 17 W (Verg) 2/99
Das Vergabeverfahren dient nicht dazu, "folgenlos gebliebene" Fehler festzustellen.

VPRRS 2013, 0382

KG, Beschluss vom 03.11.1999 - KartVerg 3/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0379

VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2012 - 1/SVK/037-12
1. Wird die Schätzung des voraussichtlichen Auftragswertes eines Rahmenvertrages anhand der durchgeführten Aufträge vergangener Jahre geschätzt, so ist es nicht zu beanstanden, wenn ein einzelner Auftrag, der sowohl hinsichtlich seiner Größe, als auch hinsichtlich der Häufigkeit des Anfalles von der Auftraggeberin als einmalig eingeschätzt wird, bei der Schätzung nicht berücksichtigt wurde.*)
2. Es stellt keinen Dokumentationsmangel dar, wenn Abrechnungsbelege der zur Schätzung herangezogenen Einzelaufträge der vergangenen Jahre nicht in der Vergabeakte enthalten sind, sondern erst auf Verlangen der Vergabekammer nachgereicht werden.*)

VPRRS 2013, 0378

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 VK LSA 20/12
1. Bei der Wertung der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten verlangt die Dokumentationspflicht über eine bloße Notiz hinaus, eine besonders detaillierte Begründung.*)
2. Um einen effektiven Rechtsschutz der Bieter zu gewährleisten, müssen die wesentlichen Zwischenentscheidungen bereits vor Vertragsschluss laufend und nachvollziehbar dokumentiert sein, damit der Weg zur Vergabeentscheidung vom einzelnen Bietern und von den Nachprüfungsinstanzen nachvollzogen und damit kontrolliert werden kann.*)

VPRRS 2013, 0376

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000 - Verg 4/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0375

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2013 - Verg 1/13
1. Wird nicht die nach den Vergabeunterlagen geforderte Leistung angeboten, ist das Angebot zwingend von der Vergabe auszuschließen, weil hierdurch die Vergabeunterlagen abgeändert werden.
2. Das gilt auch dann, wenn der Bieter die abweichende Leistung nur deshalb angeboten hat, weil er von Problemen des Auftraggebers Kenntnis hatte, die im Rahmen eines vorangegangenen Projekts mit der ausgeschriebenen Leistung aufgetreten sind.

VPRRS 2013, 0373

VK Bund, Beschluss vom 15.06.2004 - VK 2-40/03
1. Grundsätzlich ist ein Auftraggeber nicht gezwungen, das Vergabeverfahren durch Zuschlag und damit durch Vertragsschluss zu beenden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Aufhebung der Ausschreibung vorliegen.
2. Die Anordnung einer Fortsetzung des Vergabeverfahrens, z.B. mit dem Ziel einer neuen Wertung, kann aber im Einzelfall in Betracht kommen, wenn beispielsweise die Aufhebung der Ausschreibung nur zum Schein erfolgt ist, also die Vergabestelle an der Durchführung ihres Vorhabens festhält.

VPRRS 2013, 0372

VK Bund, Beschluss vom 04.05.2001 - VK 2-12/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0371

VK Bund, Beschluss vom 27.09.2002 - VK 1-63/02
Nach wirksamer Zuschlagserteilung ist ein auf Primärrechtsschutz gerichteter Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig.

VPRRS 2013, 0370

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2003 - Verg 45/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0368

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2003 - Verg 15/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0365

OLG München, Beschluss vom 07.03.2013 - Verg 36/12
1. Auch wenn § 19 EG Abs. 6 Satz 1 VOL/A die Aufklärungspflicht nur auf ungewöhnlich niedrige Angebote beschränkt, umfasst das Zuschlagverbot des nachfolgenden Satz 2 auch unangemessen hohe Preise.*)
2. Der Wert der zu erbringenden Leistung i.S.v. § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 muss nach objektiven Gesichtspunkten ermittelt werden. Eine Kostenschätzung der Vergabestelle kann, sofern diese nachvollzieh- und vertretbar ist, Grundlage der Bestimmung des Wertes der Leistung sein.*)

VPRRS 2013, 0363

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008 - Verg 36/08
Sollen Fabrikat und Typenbezeichnung mitgeteilt werden und beschränkt sich der Bieter auf die Fabrikatsangabe, führt das Fehlen der Typenbezeichnung zum Ausschluss des Angebots.

VPRRS 2013, 0359

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2009 - Verg 73/08
Bei der Vergabe von Dienstleistungen und/oder Lieferungen sind geforderte Eignungsnachweise vom Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung anzugeben. In den mit der Angebotsaufforderung zu übersendenden Verdingungsunterlagen hat der Auftraggeber die beizubringenden Eignungsnachweise nurmehr zu wiederholen und anzugeben, ob diese (bereits) mit dem Angebot vorgelegt (oder auf Verlangen später nachgereicht) werden sollen. Nicht jedoch dürfen Eignungsnachweise in den Verdingungsunterlagen geändert, ergänzt oder sogar erstmalig verlangt werden. Statthaft sind lediglich gewisse Konkretisierungen.

VPRRS 2013, 0356

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010 - Verg 51/09
Die Forderung, dass die Bieter den "Standard des gültigen Tarifvertrages des Gebäudereiniger-Handwerks" einhalten müssen, ist unzulässig.

VPRRS 2013, 0354

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.06.2003 - Verg 4/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0349

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004 - Verg 23/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0346

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.08.2000 - 320.VK-3194-19/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0343

VK Köln, Beschluss vom 27.02.2013 - VK VOL 20/2012
Macht eine Vergabestelle einem Interessenten auch noch nach Ablauf der Frist für die Anforderung der Vergabeunterlagen diese zugänglich und ermöglicht ihm damit eine Angebotsabgabe, verletzt dies andere Wettbewerber nicht in ihren Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Interessent kein Angebot abgibt bzw. ein etwaiges Angebot nicht gewertet wird. Denn das Verhalten der Vergabestelle hat nur zur Folge, dass das Angebot des Interessenten nicht gewertet werden darf. Ein Anspruch übriger Interessenten, sich ebenfalls noch am Verfahren beteiligen zu können, ergibt sich hieraus nicht.
VPRRS 2013, 0341

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2012 - VgK-43/2012
1. Hat ein Bieter keine Betriebsstätte auf dem Gebiet des Auftraggebers, ist sein Angebot nicht wegen Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit auszuschließen, wenn das Vorhalten einer Betriebsstätte in dem betreffenden Gebiet in den Vergabeunterlagen nicht gefordert war.
2. Der Wertungsvorgang ist dann ausreichend dokumentiert, wenn er für nicht am Vergabeverfahren beteiligte, aber dennoch sachkundige Dritte nachvollziehbar ist. Die Dokumentation ist laufend fortzuschreiben.
3. Als ein Indiz für einen unangemessen niedrigen Preis gilt im Liefer- und Dienstleistungsbereich eine Preisdifferenz von 20 % zum nächsthöheren Angebot.
4. Der öffentliche Auftraggeber darf sich bei der Vorbereitung und der Durchführung des Vergabeverfahrens der Hilfe Dritter bedienen. Er darf jedoch die Verantwortung für die Vergabe nicht vollständig delegieren. Im Verhandlungsverfahren bedeutet das, dass sich der Auftraggeber an Vertragsverhandlungen beteiligt, mögliche Ausschlussgründe nachvollzieht und über den Zuschlag in Kenntnis der gesamten Aktenlage entscheidet und nicht die Mitwirkung an dem Vergabeverfahren auf ein bloßes "Abnicken" beschränkt.

VPRRS 2013, 0340

LG Bonn, Urteil vom 16.01.2013 - 1 O 300/11
1. Die bloße Abgabe eines GAEB-Datei-Ausdrucks anstelle des Leistungsverzeichnisses und ohne die (geforderte) Rückgabe des unausgefüllten Leistungsverzeichnisses begründet einen Verstoß gegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2009, der gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 b VOB/A 2009 zum Ausschluss des Angebots führt.
2. Die Nachforderungspflicht gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 ist auf den Fall des Fehlens einer nicht unterschriebenen Verpflichtungserklärung nicht entsprechend anzuwenden.

VPRRS 2013, 0339

VK Südbayern, Beschluss vom 21.03.2000 - 120.3-3194.1-02-02/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0338

VK Hamburg, Beschluss vom 23.03.2000 - VK BB-2/99
Die Einleitung eines Feststellungsverfahrens kommt nach Vertragsschluss nicht mehr in Frage.

VPRRS 2013, 0337

KG, Beschluss vom 12.04.2000 - KartVerg 9/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0330

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.06.2000 - 2 VK 5/00
1. Die Angabe des Gesichtspunktes "Preis" als Zuschlagskriterium verstößt gegen das Transparenzgebot.
2. Eine Verpflichtung insbesondere zur losweisen Vergabe besteht nur, soweit dies in den Verdingungsordnungen vorgesehen ist. Anders als die VOB/A und die VOL/A sieht die VOF eine losweise Vergabe nicht vor.

VPRRS 2013, 0328

VK Sachsen, Beschluss vom 07.07.2000 - 1/SVK/43-I-00
(ohne amtlichen Leitsatz)
