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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5448 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0475
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Offenes Verfahren zur Vergabe der Altpapierentsorgung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2007 - Verg 34/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0473
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abrede über Insolvenzantragstellung: Bieter unzuverlässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2008 - Verg 18/08

Eine Abrede, der zufolge ein Mitarbeiter eines potentiellen Mitbewerbers gegen diesen Insolvenzantrag stellen soll, wobei der Mitarbeiter "entschädigt" wird, wenn der Bieter den fraglichen Auftrag erlangen sollte, stellt die Zuverlässigkeit des Bieters erheblich in Zweifel.

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VPRRS 2013, 0470
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Transportkosten bei Altpapierübernahme zulässiges Zuschlagskriterium

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2008 - Verg 54/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0459
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
AG muss dem Bieter Grund für Nichtberücksichtigung mitteilen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2008 - 1 VK 52/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0457
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung nicht in der geforderten Form nachgewiesen: Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 07.12.2007 - Z3-3-3194-1-49-10/07

1. Nach gängiger Rechtsprechung ist es für die Antragsbefugnis nicht schädlich wenn der Antragsteller selbst aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde, wenn dadurch nur noch ein Bieter für die Auftragsvergabe zur Verfügung steht. Kann das eingeleitete Vergabeverfahren bei einem Ausschluss der verbliebenen Bieters nicht mehr beendet werden, weil dieser ausgeschlossen werden muss und kein Angebot mehr für die Zuschlagserteilung verbleibt, besteht regelmäßig die Möglichkeit eines kausalen drohenden Schadens für den Antragsteller. Die Antragsbefugnis ist damit gegeben. *)

2. Eine Rüge ist dann als unverzüglich einzustufen, wenn diese innerhalb von einer Rügefrist von ein bis drei Kalendertagen bis zu einer Frist von einer Woche ausgesprochen wird. *)

3. Unverzichtbare Kernelemente der Begründung sind gemäß § 108 Abs. 2 GWB unter anderem eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung sowie die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel. Dabei ist die nähere Konkretisierung des Antrags durch harte Fakten erforderlich. Es reicht nicht aus, wenn sich der Antragssteller damit begnügt, pauschale Vermutungen zu äußern, ohne diese mit konkreten Fakten zur Rechtfertigung seines Vorwurfs eines Vergaberechtsverstoßes zu unterlegen. *)

4. Für die Frage, ob fehlende Unterlagen nachgefordert werden dürfen kommt es entscheidend darauf an, wie die fehlenden Nachweise innerhalb des § 25 VOL/A rechtlich einzuordnen sind. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A können Angebote ausgeschlossen werden, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Der Vergabestelle steht hier ein Beurteilungsspielraum zu, der von Seiten der Vergabekammer nur auf seine Grenzen hin überprüfbar ist. Eignungsnachweise im Sinne des § 7 a Nr. 3, 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2. Abschnitt fallen hingegen nicht unter den Begriff der „Angaben und Erklärungen“ nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a, 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A 2. Abschnitt, so dass diese Vorschrift auf das Fehlen von Eignungsnachweisen nicht angewendet werden kann. Eignungsnachweise unterliegen der unbedingt formulierten speziellen Regelung des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A, sodass Angebote mit fehlenden Eignungsnachweisen zwingend auszuschließen sind. *)

5. Die Kenntnis von Bietern über den Inhalt der Bekanntmachung für die Wirksamkeit derselben ist nicht entscheidend, denn mit der öffentlichen Bekanntmachung werden die hierin genannten Anforderungen gegenüber allen wirksam. *)

6. Wenn ein Bieter seine Eignung nicht in der vom Auftraggeber geforderten Form nachweist, darf sein Angebot nicht berücksichtigt werden, dem Auftraggeber steht insoweit kein Ermessen zu.*)

7. Über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert. Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht stellt regelmäßig eine besonders schwerwiegende Verletzung des Transparenzgrundsatzes dar.*)

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VPRRS 2013, 0455
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsantrag: Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.09.2007 - Z3-3-3194-1-44-08/07

1. Der Nachprüfungsantrag muss den Formerfordernissen des § 108 Abs. 2 GWB genügen. Nach dieser Vorschrift muss die Begründung eines Nachprüfungsantrages die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Hierbei dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden, es ist ein großzügiger Maßstab anzusetzen. Die Anforderungen richten sich im Wesentlichen danach, welche Kenntnisse der Bieter hat oder haben kann.*)

2. Es ist nicht zulässig, dass ein Bieter mit pauschalen und unsubstantiierten Behauptungen Nachprüfungsanträge „ins Blaue hinein“ stellt in der Erwartung, die Amtermittlungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen reichen nicht aus. Die Antragstellerin kann sich nicht unter Berufung auf den Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB ihrer Darlegungspflicht entziehen. Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus und dient nicht dazu, Vergabeverstöße erst zu recherchieren.*)

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VPRRS 2013, 0454
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsverfahren: Mindestmaß an Substantiierung notwendig!

VK Südbayern, Beschluss vom 12.09.2007 - Z3-3-3194-1-43-08/07

1. Der Nachprüfungsantrag muss den Formerfordernissen des § 108 Abs. 2 GWB genügen. Nach dieser Vorschrift muss die Begründung eines Nachprüfungsantrages die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Hierbei dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden, es ist ein großzügiger Maßstab anzusetzen. Die Anforderungen richten sich im Wesentlichen danach, welche Kenntnisse der Bieter hat oder haben kann.*)

2. Es ist nicht zulässig, dass ein Bieter mit pauschalen und unsubstantiierten Behauptungen Nachprüfungsanträge „ins Blaue hinein“ stellt in der Erwartung, die Amtermittlungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen reichen nicht aus. Die Antragstellerin kann sich nicht unter Berufung auf den Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB ihrer Darlegungspflicht entziehen. Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus und dient nicht dazu, Vergabeverstöße erst zu recherchieren.*)

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VPRRS 2013, 0453
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss beim Fehlen geforderter Erklärungen

VK Südbayern, Beschluss vom 22.08.2007 - Z3-3-3194-1-38-07/07

Unter geforderten Erklärungen gem. § 21 Nr.1 Abs. 1 VOL/A sind solche zu verstehen, die nicht bereits Inhalt der Ausschreibungsunterlagen sind und von einem Bieter aufgrund eines entsprechenden Verlangens des Auftraggebers zwingend abgegeben werden müssen, damit sie Bestandteil seines Angebots und später des Vertrags werden können. Bei Fehlen geforderter Erklärungen ist demnach ein Angebotsausschluss zwingend, wenn die Erklärung zumutbar gefordert, klar verlangt und nicht unbedeutend war. Der in § 97 Abs. 2 GWB verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter gebietet es, nur solche Angebote zu werten, die den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen und keine wesentlichen Abweichungen enthalten.*)

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VPRRS 2013, 0452
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unangemessen niedriger Preis: Kein Zuschlag!

VK Südbayern, Beschluss vom 14.09.2007 - Z3-3-3194-1-33-07/07

1. Einem Bieter, der auf die Ausschreibung hin ein Angebot abgegeben und damit ein Interesse an dem Auftrag bekundet hat, und im Nachprüfungsverfahren die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Auftraggebers, sein Angebot nicht als das beste Angebot zu bewerten, zur Überprüfung stellt, darf der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, sein Angebot sei aus anderen als mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen, so dass ihm wegen der von ihm behaupteten Rechtswidrigkeit kein Schaden erwachsen sei oder drohe.*)

2. Die Darlegungslast im Rahmen der Antragsbefugnis dient nicht dazu, eine detaillierte und vollumfängliche Darstellung von Schaden und Kausalität etwa im Sinne eines zivilrechtlichen/prozessualen Schadensersatzanspruchs zu begründen, sondern orientiert sich an der Darlegung eines rechtlichen Interesses am Nachprüfungsverfahren. Sie ist einzelfallbezogen und immer abhängig von den objektiv erlangbaren Kenntnissen der Antragsteller bereits im Vergabeverfahren zu betrachten. Dass sie sich größtenteils auf Vermutungen stützen musste, ist nicht zu beanstanden. Aufgrund der für das Vergabe-und das Vergabenachprüfungsverfahren geltenden Geheimhaltungspflicht ist es dem Antragsteller in den meisten Fällen per se nicht vergönnt, mehr als nur Indizien für einen Vergaberechtsverstoß vorzutragen.*)

3. Nach den Verdingungsordnungen darf der Zuschlag nicht auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis (§ 25 Nr. 3 Abs. 1 VOL/A) oder auf ein Angebot erteilt werden, dessen Preis in offenbarem Missverhältnis zur Leistung steht (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A). Diese Bestimmungen dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor der Eingehung eines wirtschaftlichen Risikos, nicht jedoch dem Schutz des Bieters vor seinem eigenen niedrigen Angebot.*)

4. Die überwiegende Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A keinen grundsätzlichen Bieterschutz bezweckt. Allerdings entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützende Wirkung, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.*)

5. Eine verbindliche Maßgabe, wann die Prüfungspflicht nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 Satz1 VOL/A beginnt, enthält das Vergaberecht nicht.*)

6. Ein offenbares Missverhältnis im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A besteht nur dann, wenn das grobe Abweichen von angemessenen Preisen sofort ins Auge fällt, ohne dass es genauerer Prüfung im Einzelnen bedarf. Hierbei ist grundsätzlich auf die Endsumme des Angebots, nicht auf die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses abzustellen.*)

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VPRRS 2013, 0451
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Andere Leistung angeboten: Bieter ist auszuschliessen!

VK Südbayern, Beschluss vom 03.08.2007 - Z3-3-3194-1-32-07/07

1. Das Angebot eines Bieters ist von der Wertung auszuschließen, wenn er in den Positionen des Leistungsverzeichnisses eine andere als die vom Auftraggeber geforderte Leistung angeboten hat. Ein solches Angebot kann nicht angenommen werden, weil es den Anforderungen an das abzugebende Angebot nicht entspricht und deshalb wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen nicht zu dem beabsichtigten Vertragsschluss führen kann.*)

2. Der Auftraggeber darf die Bieter bitten, Angaben zu Hersteller und Typ der von ihnen angebotenen Produkte vorzulegen.*)

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VPRRS 2013, 0450
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter verfügt über notwendige Zulassung nicht: Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 25.07.2007 - Z3-3-3194-1-30-06/07

1. Das Angebot eines Bieters bleibt zu Recht unberücksichtigt, wenn es ihm an der für die Errichtung der Maßnahme notwendige Zulassung fehlt und er auch im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorläufig als Errichterfirma anerkannt war.*)

2. Der Bieter kann nicht erst im Zeitpunkt der im Rahmen der Angebotswertung erbetenen Zusendung seiner Anerkennung als Errichter der Anlagen vorbringen, dass diese Teilleistung von einem Schwesterunternehmen erbracht werden soll.*)

3. Der Nachweis der tatsächlichen Verfügungsgewalt des Bieters über Kapazitäten Konzern verbundener Unternehmen ist innerhalb der Angebotsfrist zu führen.*)

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VPRRS 2013, 0449
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dienstleistungskonzession: Auftraggeber zahlt keine Vergütung!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.09.2007 - Z3-3-3194-1-29-06/07

1. Bei einer Dienstleistungskonzession handelt es sich um einen Vertrag, bei dem sich ein Unternehmen gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber dazu verpflichtet, diesem gegenüber Dienstleistungen zu erbringen. Sie ist speziell dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung des Auftraggebers nicht in der Zahlung einer Vergütung besteht, sondern in der Verleihung des Rechts, die zu erbringende Dienstleistung entgeltlich zu verwerten, wobei das Verwertungsrisiko im wesentlichen beim Auftragnehmer liegt. Der Auftragnehmer trägt das Risiko, dass seine Leistung am Markt eventuell nicht oder in nicht ausreichendem Maße nachgefragt wird.*)

2. Der vorgesehene Betreibervertrag für die Einrichtung einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Bereich der Integrierten Leitstelle stellt eine Dienstleistungskonzession dar, die nicht nach Abschnitt 2 der VOL/A vergeben werden muss und daher nicht der vergaberechtlichen Nachprüfung nach den §§ 102 ff GWB unterliegt.*)

3. Der künftige Auftragnehmer erhält von Seiten des Auftraggebers keine Vergütung, im Gegenteil, er hat nach dem abzuschließenden Vertrag einen bestimmten Kostenansatz je Übertragungseinrichtung für Bestandskunden und Neukunden zu zahlen. Die Tatsache, dass die Integrierte Leitstelle mit Personal des Auftraggebers geführt wird und der Auftragnehmer Räumlichkeiten des Auftraggebers nutzen darf, stellt keine Zahlung einer Vergütung oder einen vergleichbaren geldwerten Vorteil dar, insbesondere auch deshalb nicht, weil der Auftragnehmer vertraglich regelt, dass beides mit den durch den Auftragnehmer zu zahlenden Kostenansatz abgegolten ist.*)

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VPRRS 2013, 0444
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Idealpreisspiegel kein zulässiger Vergleichsmaßstab für Angebote!

VK Südbayern, Beschluss vom 06.06.2007 - Z3-3-3194-1-19-05/07

1. Der Bieter hat ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass der Auftraggeber nicht ohne Vorliegen eines Aufhebungsgrunds nach § 26 Nr. 1 VOB/A aufhebt.*)

2. Der Preisabstand auf das Angebot des ausgeschlossenen Mitbieters sowie der Hinweis auf die Überprüfung der Richtigkeit der eigenen Kostenschätzung reichen ebenso wenig aus, wie die Erstellung eines Idealpreisspiegels, den Ausschluss eines Bieters nach § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A zu rechtfertigen.*)

3. Die Erstellung eines Idealpreisspiegels, in den zu jeder Leistungsposition der jeweils niedrigste Angebotspreis aller Bieter eingeflossen ist, stellt keinen zulässigen Vergleichsmaßstab der Angebote dar.*)

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VPRRS 2013, 0443
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit nicht nachgewiesen: Ausschluss rechtmäßig!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.06.2007 - Z3-3-3194-1-18-05/07

1. Weist ein Bieter die Gleichwertigkeit des von ihm angebotenen Produkts nicht mit Abgabe des Angebots nach, ist er durch die Entscheidung des Auftraggebers -das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 VOB/A auszuschließen -nicht in seinen Rechten verletzt.*)

2. Vom Nachweis der Gleichwertigkeit kann nur in Fällen abgesehen werden, wo es sich um Angaben handelt, die im täglichen Gebrauch der Vergabestelle (Planer) Normalität sind, vorhandenes, anwendungsbereites Wissen darstellen. Hierbei geht ein Bieter aber bei Nichtnachweis immer das Risiko ein, dass er auf einen fachfremden Planer trifft.*)

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VPRRS 2013, 0442
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Vertragsbestandteile können nicht nachgefordert werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 31.05.2007 - Z3-3-3194-1-17-04/07

1. Umfasst ein Angebot laut beiliegendem Formblatt als Vertragsbestandteile u. a. das Formblatt "Tariftreueerklärung", das bei Abgabe eines Angebots immer ausgefüllt zurück zu geben ist und wurde dieses Formblatt von keinem Bieter mit Angebotsabgabe vorgelegt, weil es offensichtlich den Verdingungsunterlagen nicht beigelegen hat, kann es vom Auftraggeber nicht nachgefordert werden.*)

2. Fordert der Auftraggeber die Bieter hierzu trotzdem auf, liegt ein Vergaberechtsfehler vor, so dass die Vergabekammer aufgrund der konkreten tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten dem Auftraggeber aufgeben muss, die Ausschreibung aufzuheben.*)

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VPRRS 2013, 0441
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fabrikat nach Zuschlag geändert: Kein neuer Beschaffungsvorgang!

VK Südbayern, Beschluss vom 30.05.2007 - Z3-3-3194-1-15-04/07

Die Änderung des zu liefernden Fabrikats nach erfolgter Zuschlagserteilung stellt keinen neuen Beschaffungsvorgang dar. Von einer "de-facto-Vergabe" aufgrund der Änderung des zu liefernden Produkts kann nicht ausgegangen werden.*)

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VPRRS 2013, 0440
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Vertragsbestandteile können nicht nachgefordert werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.05.2007 - Z3-3-3194-1-14-04/07

1. Umfasst ein Angebot laut beiliegendem Formblatt als Vertragsbestandteile u. a. das Formblatt "Tariftreueerklärung", das bei Abgabe eines Angebots immer ausgefüllt zurück zu geben ist und wurde dieses Formblatt von keinem Bieter mit Angebotsabgabe vorgelegt, weil es offensichtlich den Verdingungsunterlagen nicht beigelegen hat, kann es vom Auftraggeber nicht nachgefordert werden.*)

2. Fordert der Auftraggeber die Bieter hierzu trotzdem auf, liegt ein Vergaberechtsfehler vor, so dass die Vergabekammer aufgrund der konkreten tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten dem Auftraggeber aufgeben muss, die Ausschreibung aufzuheben.*)

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VPRRS 2013, 0439
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot nicht abgegeben: Interesse an Auftrag schwer zu begründen!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.05.2007 - Z3-3-3194-1-13-04/07

Den Antragsteller trifft bei Nichtabgabe eines Angebots eine erhöhte Darlegungs-und Beweisgründungspflicht, um das erforderliche Interesse am Auftrag nachzuweisen. Der bloße, unsubstantiierte Hinweis, dass die Ausschreibung auf ein bestimmtes Fabrikat abzielt, wodurch der Wettbewerb behindert ist und andere Fabrikate zwangsläufig, aufgrund unterschiedlichen technischen Aufbaus der Hersteller untereinander, von der Leistungsbeschreibung abweichen und somit ausgeschlossen werden, genügt dieser Pflicht nicht.*)

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VPRRS 2013, 0438
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter macht falsche Angaben zum NU-Einsatz: Ausschluss !

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.07.2012 - 2 VK LSA 15/12

Erklärt ein Bieter in seinem Angebotsschreiben, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen, und ergibt sich im Aufklärungsgespräch, dass er beabsichtigt, einen Nachunternehmer einzusetzen, so ist sein Angebot auszuschließen, da er in Bezug auf seine Eignung vorsätzlich unzutreffende Erklärungen abgegeben hat.

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VPRRS 2013, 0437
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehler im Leistungsverzeichnis darf der Bieter ausnutzen!

OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Verg 4/13

1. Das Erkennen und Ausnutzen von Unstimmigkeiten im Leistungsverzeichnis unter entsprechender Berücksichtigung bei der Kalkulation ist zwar ein Wettbewerbsvorteil für den findigen Bieter, doch ist diese Chance jedem Beteiligten gleichermaßen eingeräumt und rechtfertigt nicht den Ausschluss des Bieters wegen Unzuverlässigkeit.

2. Den Bieter trifft keine Verpflichtung, auf Fehler im Leistungsverzeichnis hinzuweisen, soweit sich eine solche Hinweispflicht nicht aus den Bewerbungsbedingungen ergibt.

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VPRRS 2013, 0436
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bindung nur an einzelne DIN-Vorschriften ist kein Ausschlussgrund!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.03.2007 - Z3-3-3194-1-04-02/07

Die Aussage eines Bieters in dessen Begleitschreiben, die Grundlage seiner Kalkulation ist die DIN 18365, stellt keinen Ausschlussgrund nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A dar. So hat sich die Antragstellerin zwar durch ihren pauschalen Hinweis "Grundlage der Kalkulation ist die DIN 18365 -Bodenbelagsarbeiten" an diese gebunden. Durch die Formulierung ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sie auch die weiteren DIN-Vorschriften, die im Übrigen nicht ins Gewicht fallen, nicht auch anerkennt. Die Antragstellerin selbst erklärte während der mündlichen Verhandlung, dass die Vorschriften der DIN 18202 für sie verbindlich sind und sie daher keine weiteren Nachträge bei der Verklebung stellen wird.*)

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VPRRS 2013, 0435
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderte Unterlagen nicht vorgelegt: Ausschluss zwingend!

VK Südbayern, Beschluss vom 05.03.2007 - Z3-3-3194-1-01-01/07

1. Werden im Rahmen der formellen Prüfung der eingegangenen Angebote Unternehmen zur Abgabe zusätzlicher bisher fehlender Unterlagen aufgefordert, die jedoch bereits mit Abgabe des Angebots vorzulegen waren, ist die Ausschreibung aufzuheben.*)

2. Ein Antragsteller kann bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens bei Aufhebung der Ausschreibung durch den Auftraggeber die für ihn negative Kostenfolge nur im Wege eines stattgegebenen Fortsetzungsfeststellungsbeschlusses abwenden.*)

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VPRRS 2013, 0431
BauvertragBauvertrag
Wie sind die Mehrkosten nach verzögertem Zuschlag nachzuweisen?

OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2012 - 16 U 831/11

1. Der Auftragnehmer kann Vergütung seiner Mehraufwendungen verlangen, wenn ein verzögerter Zuschlag eine Verschiebung der im Vergabeverfahren vorausgesetzten Bauzeit verursacht und diese Verschiebung Mehrkosten verursacht. Beruft sich der Auftragnehmer dabei auf § 2 Nr. 5 VOB/B, muss er die während der tatsächlichen Bauausführung entstandenen Kosten einerseits und diejenigen (hypothetischen) Kosten andererseits, die ihm bei Einhaltung der ursprünglich geplanten Bauzeit entstanden wären, darlegen und nachweisen.

2. Zur Darlegung der hypothetischen Kosten reicht es nicht aus, allein auf die dem Angebot zu Grunde gelegte Kalkulation zu verweisen. Der Auftragnehmer muss vielmehr beweisen können, dass er für die kalkulierten Preise über verbindliche Preiszusagen verfügt.

3. § 2 Nr. 5 VOB/B billigt dem Auftragnehmer eine Mehrkostenvergütung unter Aufrechterhaltung und Fortschreibung der ursprünglichen Preiskalkulation zu, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer über den Nachtrag weder einen nichtkalkulierten zusätzlichen Gewinn erzielt noch einen zusätzlichen Verlust erleidet. Infolge dessen bleiben auch Gewinne und Verluste des Auftragnehmers aus der Vergabe von Lieferanten- und Nachunternehmerverträgen grundsätzlich betragsmäßig erhalten.

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VPRRS 2013, 0428
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind Nebenangebote vergleichbar?

LG Cottbus, Urteil vom 24.02.2010 - 3 O 264/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0423
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte (hier) erfolglos!

LG Potsdam, Beschluss vom 24.11.2011 - 11 O 321/11

Grundsätzlich können die Bieter eines Vergabeverfahrens unterhalb des Schwellenwerts auch Primärrechtsschutz im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens nach §§ 935 ff ZPO verlangen.

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VPRRS 2013, 0421
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Angebotssauschluss auf Grundlage unklarer Leistungbeschreibung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.2013 - 1 VK 1/13

1. Eine Leistungsbeschreibung, der es im entscheidenden Punkt für einen verständigen Bieter an Klarheit und Unmissverständlichkeit mangelt, ist prinzipiell ungeeignet, einen Ausschluss von Bieterangeboten zu rechtfertigen.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat ein weitgehendes Leistungsbestimmungsrecht. Er bestimmt, was er haben möchte und kann hierfür auch einen technischen Standard festlegen, der nach seinen Erfahrungen der Beste ist. Die der Entscheidung des Auftraggebers dabei zugrunde liegenden Motive spielen keine Rolle, solange er keine unmögliche Leistung verlangt oder diskriminierend ausschreibt.

3. Ist die geforderte Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben, dürfen die Bieter diese Leistung auch nur entsprechend dem geforderten/ausgeschriebenen Standard anbieten, wenn sie nicht wegen Änderung der Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden wollen. Andererseits darf der Auftraggeber nur solche Angebote werten, die seinen ausgeschriebenen Anforderungen entsprechen, selbst wenn er im Nachhinein seine Meinung ändert und "großzügiger" sein möchte. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass es unterschiedliche Meinungen zur Richtigkeit des besten technischen Standards gibt oder der Auftraggeber einen veralteten technischen Standard ausgeschrieben hat.

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VPRRS 2013, 0417
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist grds. nicht bieterschützend!

VK Bund, Beschluss vom 16.08.2004 - VK 2-06/04

1. Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A (und die entsprechende Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) hat grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung. Sie dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagserteilung auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis Gefahr liefe, dass der Bieter entweder in eine qualitativ schlechte Leistung oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht.

2. Nur ausnahmsweise kommt § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A bieterschützender Charakter zu, wenn Unterkostenangebote den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht durchführen kann, oder wenn das Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.

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VPRRS 2013, 0412
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundstücksgeschäfte bei "gemischten Interessen": Wann Bauauftrag?

OLG Schleswig, Beschluss vom 15.03.2013 - 1 Verg 4/12

1. Wenn es im Kern um die Frage der Anwendbarkeit des Vergaberechts geht, bestehen keine vergaberechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vertragsverhandlungen, die ohne förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden. Die De-facto-Vergabe (Vertragsschluss) muss gegebenenfalls abgewartet werden.

2. Sind im Rahmen eines rein privaten Vorhabens ergänzende Bauleistungen zu erbringen, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse der öffentlichen Hand liegen, ist für die Berechnung des Schwellenwerts allein der "öffentliche Anteil" relevant.

3. Ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an Bauleistungen liegt nicht vor, wenn diese sich als Voraussetzung oder Folge eines rein privaten Bauvorhabens darstellen. Dies ist bei Erschließungsleistungen generell der Fall und kann auch für solche Bauleistungen gelten, die lediglich einen bereits vorhandenen Bestand "verlagern" sollen.

4. Die Durchführungspflicht gemäß § 12 BauGB stellt aus vergaberechtlicher Sicht keine einklagbare Bauverpflichtung dar. Dies gilt auch dann, wenn für den Fall von Leistungsstörungen die Ersatzvornahme vertraglich vereinbart wird und zur Absicherung der Durchführung eine (hohe) Sicherheit zu leisten ist.

5. Der Verkauf eines Grundstücks unter Marktwert kann eine finanzielle Beteiligung an dem dort zu errichtenden Bauwerk darstellen. Der Marktwert ist auch aus vergaberechtlicher Sicht nach der "Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand" vom 10.07.1997 zu ermitteln. Ein Verkauf zu einem Preis, der ca. 3 % unter dem durch den Gutachterausschuss festgestellten Verkehrswert liegt, erfolgt zum Marktpreis.




VPRRS 2013, 0406
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Kein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung!

VK Magdeburg, Entscheidung vom 23.06.1999 - VK-OFD LSA-1/99

Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ist das noch laufende Vergabeverfahren, da das Recht der Bieter auf Einhaltung der Vergabebestimmungen nur bis zur wirksamen Zuschlagserteilung geltend gemacht werden kann. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, da ein bereits erteilter Zuschlag nicht mehr aufgehoben werden kann.

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VPRRS 2013, 0405
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nur nationale Ausschreibung: Teilnehmer nicht in Rechten verletzt!

VK Magdeburg, Entscheidung vom 11.06.1999 - VK-OFD LSA-2/99

Wird ein Vergabeverfahren nicht EG-weit durchgeführt, ist ein Antragsteller als Wettbewerbsteilnehmer nicht in seinen Rechten verletzt. Einen Wettbewerbsnachteil erleiden in einem solchen Fall lediglich solche Unternehmen, die aufgrund der fehlenden europaweiten Bekanntmachung keine Kenntnis von der Ausschreibung erlangen und sich dadurch nicht am Wettbewerb beteiligen können. Aufgrund der fehlenden möglichen Rechtsverletzung ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig.

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VPRRS 2013, 0404
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestbedingungen für Eignungsnachweise nicht erfüllt: Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 14.11.2012 - 1/SVK/035-12

1. Der Auftraggeber kann einen Teil der materiellen Eignungsprüfung hinsichtlich der vorzulegenden Nachweise vorwegnehmen, indem er bei den vorzuweisenden Referenzen Mindestbedingungen aufstellt. Diese sind bereits bei der Frage zu beachten, ob der Bieter die geforderten Eignungsnachweise - auch des Inhalts oder des Umfangs nach - vorgelegt hat, die alsdann die Grundlage der materiellen Bewertung der Eignung bilden sollen. Von diesen Mindestbedingungen kann der Auftraggeber dann auch nicht mehr abweichen. Die Angebote der Bieter, die diese Mindestbedingungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.

2. Ein erheblich unter den Preisen anderer Bieter liegendes Angebot kann auch sachgerechte und auskömmlich kalkulierte Wettbewerbspreise enthalten. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, Bieter vor Verlustgeschäften zu bewahren. Die Vergabestelle muss das Angebot erst dann ausschließen, wenn die Gefahr besteht, dass der Bieter nicht in der Lage sein wird, den Auftrag vertragsgerecht zu dem angebotenen Dumpingpreis auszuführen.

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VPRRS 2013, 0403
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.04.2001 - VK 4/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0402
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Nachweise: Ausschluss nach VergabeG-LSA zwingend!

VK Magdeburg, Beschluss vom 04.03.2002 - VK-OFD LSA-01/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0401
ArzneimittelArzneimittel
Eignungskriterium "Produktionskapazität" kein ungewöhnliches Wagnis!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2009 - L 21 KR 40/09 SFB

Das Eignungskriterium "Produktionskapazität" stellt kein ungewöhnliches Wagnis i.S. des § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A dar, sondern entspricht den Vorgaben des § 7a Nr. 3 Abs. 2 b VOL/A.

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VPRRS 2013, 0400
ArzneimittelArzneimittel
Sind Arzneimittelrabattverträge öffentliche Lieferaufträge?

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2009 - L 21 KR 27/09 SFB

Ob Arzneimittelrabattverträge ausnahmslos als öffentliche Lieferaufträge qualifiziert werden können, erscheint vor dem Hintergrund, dass nicht von einer typischen Beschaffungssituation ausgegangen werden kann, Krankenkassen keinen Einfluss auf das Verordnungsverhalten der Vertragsärzte haben und als weitere Entscheidungsebene Apotheken in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden, fraglich. Wird allerdings dem Rabattvertragspartner vertraglich Exklusivität zugesichert, unterliegt die Annahme eines öffentlichen Auftrages in Form eines Rahmenvertrags jedenfalls im Ergebnis keinen durchgreifenden Bedenken. Zu berücksichtigen ist nämlich, dass in einem solchen Fall der RV i.V.m. der Ersetzungsverpflichtung des Apothekers nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V zu einem echten Wettbewerbsvorteil führt, den der Auftraggeber dem Rabattvertragspartner einräumt, um seinerseits einen möglichst hohen Rabatt zu erzielen.

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VPRRS 2013, 0387
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Fehlende Einheitspreise: Ausschluss zwingend!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.04.2005 - 120.3-3194.1-04-02/05

(kein Leitsatz, da VK-Beschluss vom OLG München aufgehoben wurde!)

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VPRRS 2013, 0383
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Feststellung "folgenloser Fehler" im Vergabeverfahren!

OLG Rostock, Beschluss vom 25.10.1999 - 17 W (Verg) 2/99

Das Vergabeverfahren dient nicht dazu, "folgenlos gebliebene" Fehler festzustellen.

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VPRRS 2013, 0382
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lieferung und Montage von Videoaufnahmesystem in Bankgebäude

KG, Beschluss vom 03.11.1999 - KartVerg 3/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0379
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftragswert eines Rahmenvertrags: Was ist mit "Ausreißern"?

VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2012 - 1/SVK/037-12

1. Wird die Schätzung des voraussichtlichen Auftragswertes eines Rahmenvertrages anhand der durchgeführten Aufträge vergangener Jahre geschätzt, so ist es nicht zu beanstanden, wenn ein einzelner Auftrag, der sowohl hinsichtlich seiner Größe, als auch hinsichtlich der Häufigkeit des Anfalles von der Auftraggeberin als einmalig eingeschätzt wird, bei der Schätzung nicht berücksichtigt wurde.*)

2. Es stellt keinen Dokumentationsmangel dar, wenn Abrechnungsbelege der zur Schätzung herangezogenen Einzelaufträge der vergangenen Jahre nicht in der Vergabeakte enthalten sind, sondern erst auf Verlangen der Vergabekammer nachgereicht werden.*)

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VPRRS 2013, 0378
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertung von Nebenangeboten muss besonders begründet werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 VK LSA 20/12

1. Bei der Wertung der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten verlangt die Dokumentationspflicht über eine bloße Notiz hinaus, eine besonders detaillierte Begründung.*)

2. Um einen effektiven Rechtsschutz der Bieter zu gewährleisten, müssen die wesentlichen Zwischenentscheidungen bereits vor Vertragsschluss laufend und nachvollziehbar dokumentiert sein, damit der Weg zur Vergabeentscheidung vom einzelnen Bietern und von den Nachprüfungsinstanzen nachvollzogen und damit kontrolliert werden kann.*)

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VPRRS 2013, 0376
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Rechtsschutz gegen geschlossenen "Grundstückskaufvertrag"

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000 - Verg 4/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0375
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Andere als ausgeschriebene Leistung angeboten: Ausschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2013 - Verg 1/13

1. Wird nicht die nach den Vergabeunterlagen geforderte Leistung angeboten, ist das Angebot zwingend von der Vergabe auszuschließen, weil hierdurch die Vergabeunterlagen abgeändert werden.

2. Das gilt auch dann, wenn der Bieter die abweichende Leistung nur deshalb angeboten hat, weil er von Problemen des Auftraggebers Kenntnis hatte, die im Rahmen eines vorangegangenen Projekts mit der ausgeschriebenen Leistung aufgetreten sind.

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VPRRS 2013, 0373
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
AG kann grds. nicht zum Vertragsschluss "gezwungen" werden!

VK Bund, Beschluss vom 15.06.2004 - VK 2-40/03

1. Grundsätzlich ist ein Auftraggeber nicht gezwungen, das Vergabeverfahren durch Zuschlag und damit durch Vertragsschluss zu beenden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Aufhebung der Ausschreibung vorliegen.

2. Die Anordnung einer Fortsetzung des Vergabeverfahrens, z.B. mit dem Ziel einer neuen Wertung, kann aber im Einzelfall in Betracht kommen, wenn beispielsweise die Aufhebung der Ausschreibung nur zum Schein erfolgt ist, also die Vergabestelle an der Durchführung ihres Vorhabens festhält.

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VPRRS 2013, 0372
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufnahme von Grund- und Alternativpositionen in das LV grds. zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 04.05.2001 - VK 2-12/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0371
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Kein Vergaberechtsschutz nach Zuschlagserteilung!

VK Bund, Beschluss vom 27.09.2002 - VK 1-63/02

Nach wirksamer Zuschlagserteilung ist ein auf Primärrechtsschutz gerichteter Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig.

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VPRRS 2013, 0370
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wiederholung der Angebotswertung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2003 - Verg 45/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0368
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Verhandlungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2003 - Verg 15/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0365
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlagsverbot auch für unangemessen hohe Preise!

OLG München, Beschluss vom 07.03.2013 - Verg 36/12

1. Auch wenn § 19 EG Abs. 6 Satz 1 VOL/A die Aufklärungspflicht nur auf ungewöhnlich niedrige Angebote beschränkt, umfasst das Zuschlagverbot des nachfolgenden Satz 2 auch unangemessen hohe Preise.*)

2. Der Wert der zu erbringenden Leistung i.S.v. § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 muss nach objektiven Gesichtspunkten ermittelt werden. Eine Kostenschätzung der Vergabestelle kann, sofern diese nachvollzieh- und vertretbar ist, Grundlage der Bestimmung des Wertes der Leistung sein.*)

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VPRRS 2013, 0363
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderte Fabrikatsangabe fehlt: Ausschluss des Angebots!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008 - Verg 36/08

Sollen Fabrikat und Typenbezeichnung mitgeteilt werden und beschränkt sich der Bieter auf die Fabrikatsangabe, führt das Fehlen der Typenbezeichnung zum Ausschluss des Angebots.

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VPRRS 2013, 0359
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Geforderte Eignungsnachweise sind in Vergabebekanntmachung anzugeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2009 - Verg 73/08

Bei der Vergabe von Dienstleistungen und/oder Lieferungen sind geforderte Eignungsnachweise vom Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung anzugeben. In den mit der Angebotsaufforderung zu übersendenden Verdingungsunterlagen hat der Auftraggeber die beizubringenden Eignungsnachweise nurmehr zu wiederholen und anzugeben, ob diese (bereits) mit dem Angebot vorgelegt (oder auf Verlangen später nachgereicht) werden sollen. Nicht jedoch dürfen Eignungsnachweise in den Verdingungsunterlagen geändert, ergänzt oder sogar erstmalig verlangt werden. Statthaft sind lediglich gewisse Konkretisierungen.

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