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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5448 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1583
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Hessen, Beschluss vom 30.07.2002 - 69d-VK-46/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1582
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Hessen, Beschluss vom 30.07.2002 - 69d-VK-27/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1579
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundhafte Erneuerung der BAB A 5

VK Hessen, Beschluss vom 14.03.2002 - 69d-VK-7/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1578
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundhafte Erneuerung der BAB A 5

VK Hessen, Beschluss vom 14.03.2002 - 69d-VK-07/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1577
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung Gewerk Sanitärinstallation

VK Hessen, Beschluss vom 18.03.2002 - 69d-VK-3/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1576
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung raumlufttechnische Anlagen und zentrale Kälteanlagen

VK Hessen, Beschluss vom 22.04.2002 - 69d-VK-10/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1575
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung raumlufttechnische Anlagen und zentrale Kälteanlagen

VK Hessen, Beschluss vom 22.04.2002 - 69d-VK-11/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1573
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung: Gewerk "Elektroinstallationen"

VK Hessen, Beschluss vom 29.07.2002 - 69d-VK-34/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1572
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung: Gewerk "Elektroinstallationen"

VK Hessen, Beschluss vom 29.07.2002 - 69d VK 34/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1570
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung raumlufttechnische Anlagen und zentrale Kälteanlagen

VK Hessen, Beschluss vom 22.04.2002 - 69d VK-11/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1569
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung raumlufttechnische Anlagen und zentrale Kälteanlagen

VK Hessen, Beschluss vom 22.04.2002 - 69d.VK-10/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1567
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung Gewerk Sanitärinstallation

VK Hessen, Beschluss vom 18.03.2002 - 69d-VK-03/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1566
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundhafte Erneuerung der BAB A 5

VK Hessen, Beschluss vom 14.03.2002 - 69d-VK 07/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1564
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren: Bieter hat keinen Anspruch auf Verhandlungen!

VK Sachsen, Beschluss vom 28.08.2013 - 1/SVK/026-13

1. Bei einem Verhandlungsverfahren auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung sind an die Bestimmtheit der Zuschlagskriterien geringere Anforderungen zu stellen, als bei Vorhaben mit einem konkret umrissenen Leistungsprofil, bei dem die zu erbringende Leistung in jeder Hinsicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist.*)

2. Aufgrund der Komplexität einer funktionalen Leistungsbeschreibung und der damit bedingten Unterschiedlichkeit der zu erwartenden Planungsentwürfe ist es vergaberechtskonform, dass ein Auftraggeber zur Ausdifferenzierung des Wertungssystems auf der vierten Wertungsebene auf ein nicht weiter verbal untersetztes Schulnotensystem zurückgreift aber bei der Auswertung der Angebote auf dieser Ebene bewertet, welche positiven und negativen Elemente der jeweilige Entwurf mit sich bringt.*)

3. Wenn Angebote auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung beruhen, muss der Auftraggeber auch die Variationen der angebotenen Leistungen hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen sowie ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Merkmale gegeneinander abwägen und mit den dafür geforderten Preisen vergleichen können, denn ein direkter Vergleich der Angebote untereinander ist letztlich nur bedingt möglich.*)

4. Im Rahmen der Angebotswertung verfügt der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich über einen weiten Beurteilungsspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt auf Überschreitungen des Beurteilungsspielraumes hin überprüft werden kann.*)

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VPRRS 2013, 1561
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rohbauarbeiten nach VOB/A Baumaßnahme Klinikum

VK Hessen, Beschluss vom 11.02.2002 - 69d-VK-48/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1559
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauleistungen Ersatz der Urselbachtalbrücke BAB A5, Frankfurt - Kassel

VK Hessen, Beschluss vom 26.11.2001 - 69d-VK-41/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1557
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis als alleiniges Zuschlagskriterium: Nebenangebote zulässig!

VK Bremen, Beschluss vom 09.10.2013 - 16-VK 7/13

1. Nebenangebote sind zulässig, auch wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der jüngsten Rechtsprechung des OLG Jena (IBR 2013, 697) ist nicht zu folgen.

2. Nebenangebote sind zu werten, wenn sie den Mindestbedingungen entsprechen. Neben der Einhaltung der Mindestbedingungen bedarf es keines weiteren Gleichwertigkeitsnachweises.




VPRRS 2013, 1547
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von BvB

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2005 - VK 2-124/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1546
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Behindertenspezifische Ausbildung nach § 102 SGB III

VK Bund, Beschluss vom 10.10.2005 - VK 1-131/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1545
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Generalplanerleistungen/Architektenleistungen für Neubau

VK Bund, Beschluss vom 01.09.2005 - VK 1-98/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1543
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausbildungsbegleitende Hilfen gemäß § 240 ff SGB III

VK Bund, Beschluss vom 30.08.2005 - VK 1-89/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1540
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baumaßnahme Berliner Wasserstraßen – Trasse Süd

VK Bund, Beschluss vom 07.07.2005 - VK 2-63/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1539
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Hochwasserschutzmaßnahmen

VK Bund, Beschluss vom 12.05.2005 - VK 2-24/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1537
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidung

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2006 - OVG 1 L 59.06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1535
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2004 - 6 Verg 5/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1534
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.06.2013 - VK 2-10/13

1. Ein Interesse am Auftrag besteht grundsätzlich nur zugunsten solcher Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot eingereicht und sich damit am Vergabeverfahren direkt beteiligt haben. Ein Unternehmen, das sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt, ist im Vergabenachprüfungsverfahren deshalb grundsätzlich nicht antragsbefugt. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn dem Unternehmen gleichwohl ein hinreichendes Interesse am Auftrag unterstellt werden kann.

2. Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes ist die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Bieters. Erkennbar i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB sind solche Vergaberechtsverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden. Ein Bieter ist folglich dann mit der Geltendmachung eines Vergabefehlers ausgeschlossen, wenn dieser aus der Vergabebekanntmachung bzw. aus den Vergabeunterlagen erkennbar war und infolge (einfacher) Fahrlässigkeit nicht erkannt und geltend gemacht wurde.




VPRRS 2013, 1532
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kommune darf als Bieter an Ausschreibung eines Bauauftrags teilnehmen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2013 - Verg 14/13

1. Die Ausschreibung eines Mietvertrags stellt einen Bauauftrag dar, wenn die baulichen Anforderungen mit Blick auf den Nutzungszweck des Gebäudes im Vordergrund stehen. Das gilt unabhängig davon, ob das ausgeschriebene Projekt durch Neuerrichtung oder durch Umbau eines vorhandenen Gebäudes in die Tat umgesetzt werden soll.

2. Der Abschluss eines Bauauftrags unterliegt grundsätzlich keinem Formerfordernis. Vereinbaren die Beteiligten aufgrund der erheblichen und langfristigen Bedeutung des Vertrags für die sachgerechte Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers jedoch, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen, welcher die Bauverpflichtung enthält, kommt der Bauauftrag nicht bereits mit Zuschlagserteilung, sondern erst mit Vertragsunterzeichnung zustande.

3. Die Vorschrift des § 6 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, die eine Teilnahme der öffentlichen Hand und ihrer Einrichtungen oder Betriebe an Vergabeverfahren generell untersagt, ist aus unionsrechtlichen Gründen in Vergabenachprüfungsverfahren nicht anzuwenden. Eine Kommune kann daher als Bieter an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen, sofern sie nach nationalem Recht dazu berechtigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen.

4. Bestimmt der Auftraggeber sowohl in der Vergabebekanntmachung als auch in den Vergabeunterlagen den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes als "Kontaktstelle" und "Ansprechpartner", können Beanstandungen und Rügen auch wirksam an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb gerichtet werden.

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VPRRS 2013, 1531
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Typische Bauzeitverzögerung rechtfertigt keine Vergabesperre!

LG Koblenz, Urteil vom 04.06.2010 - 8 O 335/09

1. Beim Begriff der „schweren Verfehlung“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Ausfüllung der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zukommt. In Betracht kommen vor allem auf den Geschäftsverkehr bezogene Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen oder schwerwiegende Rechtsverstöße gegen Normen, die grundlegende Prinzipien des Vergaberechts schützen, etwa im Bereich des Wettbewerbs oder der Preisabsprachen.

2. Bei Bauverzögerungen aus diversen Gründen, Planungs- oder Ausführungsfehlern, Organisations- oder Personalmangel handelt es sich um im Baugewerbe häufig vorkommende und bei vielen Bauvorhaben auftretende Probleme. Solche, einer Vielzahl von Bauvorhaben immanente Schwierigkeiten vermögen nicht das Maß einer dem Verstoß gegen strafrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften innewohnenden Schwere zu erreichen.

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VPRRS 2013, 1527
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mehrere inhaltsgleiche Hauptangebote sind unzulässig!

OLG München, Beschluss vom 29.10.2013 - Verg 11/13

1. Zum Problem der Aufklärung bei Einreichung von sich nur im Preis unterscheidenden Doppelangeboten und fehlender Abfrage von Typen- und Herstellerangaben im Leistungsverzeichnis.*)

2. Mehrere Hauptangebote sind zwar nicht grundsätzlich unzulässig, setzen aber voraus, dass sie sich nicht nur bezüglich der Preise, sondern in technischer Hinsicht unterscheiden.

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VPRRS 2013, 1525
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Streitwert einer Baukonzession

OLG Rostock, Beschluss vom 30.12.2003 - 17 Verg 13/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1523
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag: Erbringung sämtlicher Arbeiten für betriebsfertige Errichtung

VK Bund, Beschluss vom 02.11.2010 - VK 3-99/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1521
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Maßnahmen zur Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen

VK Bund, Beschluss vom 27.05.2005 - VK 3-37/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1520
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen

VK Bund, Beschluss vom 29.05.2001 - VK 1-13/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1519
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Vermietung an Schilderpräger und Werbung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2006 - U (Kart) 28/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1518
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsanforderungen sind in der Bekanntmachung zu nennen!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13

1. Ein Vergabeverstoß durch die Forderung weiterer in der Bekanntmachung nicht genannter Eignungsnachweise in den Vergabeunterlagen, ist für einen durchschnittlichen Bieter im Normalfall nicht erkennbar, so dass keine Rügeverpflichtung nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB bis zur Frist zur Angebotsabgabe besteht. Die eine Rügeobliegenheit auslösende rechtliche Schlussfolgerung, dass eine Eignungsanforderung nur dann wirksam und vergaberechtskonform gestellt ist, wenn diese bereits in der Bekanntmachung aufgestellt wurde, ist für einen durchschnittlichen, mit Vergabeverfahren vertrauten Bieter nicht erkennbar.*)

2. Aus Gründen der Transparenz der von den Bietern zu erfüllenden Anforderungen verlangt § 12 EG Abs. 2 Nr. 2 VOB/A i.V.m. Ziffer III.2 des EU-Standardformulars für Bekanntmachungen (Anhang II der Verordnung EU Nr. 842/2011), dass Vorgaben an die Eignung bereits in der Bekanntmachung genannt werden.*)

3. Verlangt der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung, dass ein Bieter entweder präqualifiziert ist oder eine Eigenerklärungen zur Eignung auf einem Formblatt vorlegen muss, welches erst den Vergabeunterlagen beigefügt wird, ist der Verweis in der Bekanntmachung auf die dann aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Eignungsanforderungen nicht hinreichend transparent und somit unwirksam.*)

4. Die Transparenzanforderungen sind auch dann nicht erfüllt, wenn es sich beim in der Bekanntmachung genannten Formblatt um ein Standardformular aus dem Vergabehandbuch des Bundes (VHB) handelt, das regelmäßig öffentlichen Ausschreibungen zugrunde gelegt wird.*)

5. Eignungsanforderungen sind entweder direkt im der Bekanntmachungstext zu nennen oder so mit dem Bekanntmachungstext zu verbinden (z.B. durch einen Direktlink), dass ein Bieter, der die Bekanntmachung durchsieht, ohne Mitwirkung der Vergabestelle Kenntnis von den Anforderungen nehmen kann. Die Vergabestelle trifft bei der Veröffentlichung der Vorgaben an die Eignung von Bietern in der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften quasi eine Bringschuld, dem Bieter obliegt insoweit keine Holschuld.*)

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VPRRS 2013, 1517
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Behauptung von Dumpingpreisen reicht nicht für Bieterschutz!

VK Arnsberg, Beschluss vom 30.03.2001 - VK 2-05/01

1. Allein die Behauptung von Dumpingpreisen führt noch nicht zum Bieterschutz durch § 25 Nr. 2 VOL/A.*)

2. Die Bewertung der Vergabestelle im Rahmen von § 25 Nr. 2 VOL/A, zweiter Abschnitt, kann ebenso wie die Bewertung der funktionalen Elemente des Angebots nur auf Ermessensfehlerhaftigkeit hin überprüft werden.*)

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VPRRS 2013, 1516
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Behauptung von Dumpingpreisen reicht nicht für Bieterschutz!

VK Arnsberg, Beschluss vom 30.03.2001 - VK 2-03/01

1. Allein die Behauptung von Dumpingpreisen führt noch nicht zum Bieterschutz durch § 25 Nr. 2 VOL/A.*)

2. Die Bewertung der Vergabestelle im Rahmen von § 25 Nr. 2 VOL/A, zweiter Abschnitt, kann ebenso wie die Bewertung der funktionalen Elemente des Angebots nur auf Ermessensfehlerhaftigkeit hin überprüft werden.*)

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VPRRS 2013, 1513
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schätzung der Auftragssumme hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.08.2007 - VK 32/07

1. Der nachvollziehbare Vortrag des Antragstellers, bei einer ordnungsgemäßen europaweiten Ausschreibung ein inhaltlich anderes Leistungsangebot abgegeben zu haben, reicht für die Begründung seiner Antragsbefugnis aus.*)

2. Die pflichtgemäße Schätzung der Auftragssumme hat nach rein objektiven Kriterien zu erfolgen und muss jenen Wert treffen, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und auf dem Boden einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde.*)

3. An die Schätzung dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Eine Schätzung auf der Basis der DIN 276 ist ausreichend.*)

4. Nicht zum Gesamtauftragswert gehören die Baunebenkosten, die Grundstückskosten, die Kosten der öffentlichen Erschließung, die Kosten für Vermessung und Vermarktung, die Kosten für bewegliche Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände sowie etwaige Entschädigungen und Schadensersatzleistungen. Von den verbleibenden Gesamtkosten ist die Umsatzsteuer in Abzug zu bringen.*)

5. Funktional zusammengehörige Teile einer baulichen Anlage können für die Vergabe nicht getrennt werden. Daher sind Aufträge, die in technischer Hinsicht und im Hinblick auf die sachgerechte Nutzung eine Einheit bilden, zusammenzurechnen. Bei Bauvorhaben ist die Fertigstellung der Außenanlagen (z.B. Parkplätze) regelmäßig bei der Schätzung der Auftragssumme zu berücksichtigen.*)

6. Die Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und der Dokumentation steigen je mehr sich der Auftragswert an den Schwellenwert annähert.*)

7. Das Unterlassen eines europaweiten Vergabeverfahrens trotz Überschreiten des Schwellenwertes gehört zu den schwerwiegenden rechtlichen Fehlern des Auftraggebers im Vergabeverfahren. Der Mangel ist nicht anders heilbar als durch die Aufhebung der nationalen Ausschreibung. *)

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VPRRS 2013, 1512
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grds. keine Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2008 - VK-10/2008

1. In einem bekannt gemachten Offenen Verfahren ist in der Regel die Abgabe eines Angebotes zu fordern, um das bestehende Interesse, mit der ausschreibenden Stelle einen Vertrag abzuschließen, zu indizieren.*)

2. Das Erfordernis der Angebotsabgabe als Beleg des Interesses am Auftrag würde aufgegeben, wenn bereits dann eine Antragstellung ohne Angebotsabgabe zugelassen würde, wenn der Antragsteller geltend macht, bei anderen, vergaberechtskonformen Wettbewerbsbedingungen ein optimaleres, aussichtsreicheres Angebot abgeben zu können, ohne dass die Chancenlosigkeit eines eigenen Angebotes dargelegt werden könnte. Es würde gleichfalls dem Beschleunigungsgebot widersprechen, wenn ein Antragsteller zunächst versuchen könnte, für sich optimalere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, bevor er überhaupt ein Angebot abgibt.*)

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VPRRS 2013, 1511
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine europaweite Ausschreibung: Ausschreibung aufzuheben!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.05.2007 - VK 10/07

1. Das Absehen von einer gebotenen europaweiten Bekanntmachung ist als einer der schwerwiegensten Vergaberechtsverstöße überhaupt anzusehen. Die Durchführung eines europaweiten Verfahrens stellt für den Bieter nicht nur eine Formalität dar, sondern hat direkte, nicht vorhersehbare Auswirkungen auf die Chancen der Bieter.*)

2. Auch wenn nach § 26 Nr. 1 VOL/A die Aufhebung der Ausschreibung in das Ermessen der Vergabestelle gestellt wird, ist wegen der überragenden Bedeutung des Wettbewerbsprinzips im Vergaberecht bei einem Unterlassen der europaweiten Ausschreibung trotz Überschreiten der Schwellenwerte das Ermessen der Vergabestelle dahingehend auf Null reduziert, dass die ursprüngliche Ausschreibung aufgehoben werden muss und erneut - diesmal europaweit - auszuschreiben ist. Eine andere Wertung würde dem Wettbewerbsprinzip nicht gerecht.*)

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VPRRS 2013, 1508
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2004 - Verg 62/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1498
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebeneden Wirkung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003 - Verg 22/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1497
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verstoß einer Vergütungsregelung gegen § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2001 - Verg 28/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1491
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulassung zum Verhandlungsverfahren nach Ablauf der Einsendefrist?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2001 - Verg 23/00

Eine Vergabestelle verstößt gegen die Gebote des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung, wenn sie einen Bieter auch noch nach Ablauf der gesetzten Frist für die Teilnahmeanträge und der weiteren Frist für die Angebotsabgabe zum Verhandlungsverfahren zulässt und das Angebot sogar für den Zuschlag auswählt.

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VPRRS 2013, 1490
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind Preisangaben auf beigefügter Diskette zu berücksichtigen?

VK Bund, Beschluss vom 06.02.2001 - VK 1-3/01

1. Enthält ein Angebot nicht die nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A zwingend erforderlichen Preisangaben, so ist es nach § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A von der weiteren Wertung auszuschließen.

2. Eine Vollständigkeit des Angebots lässt sich nicht über die ergänzende Berücksichtigung von Angaben konstruieren, die auf der beigefügten Diskette gemacht wurden.

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VPRRS 2013, 1489
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pfahlgründungsarbeiten: Auslegung einer Leistungsbeschreibung

VK Bund, Beschluss vom 14.11.2000 - VK 1-35/00

1. Das Verständnis einer vom Auftraggeber beschriebenen Bauleistung richtet sich nicht nur nach dem Wortlaut der Leistungsposition, sondern auch nach den einschlägigen technischen Regeln der Ausführung. Weitere Auslegungskriterien sind fehlende Anfragen des Bieters trotz später behaupteter Unklarheit und die Preisangaben der Mitbieter.

2. Dem Auftraggeber ist es erlaubt, auf teurere (Neben-)Angebote mit besserer Qualität den Zuschlag zu erteilen, wenn er in den Bewerbungsbedingungen auf dieses Bewertungskriterium hingewiesen hat.

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VPRRS 2013, 1488
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschwer, Rügelast, Zuverlässigkeit und Vorabinformationspflicht

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.05.2000 - 2 Verg 1/00

1. In der Zurückweisung der durch die Vergabekammer liegt eine Beschwer des Beschwerdeführers, wenn insoweit nicht in seinem Sinn endgültig entschieden wurde.*)

2. Die Rüge eine Woche nach Kenntnis des Verstoßes ist noch unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 S. 1 GWB.*)

3. Die Rüge durch Antragstellung bei der Vergabekammer statt bei der Vergabestelle ist zulässig, wenn die Erteilung des Zuschlags unmittelbar bevorsteht.*)

4. Die Vergabestelle hat die nicht zu berücksichtigenden Bieter über deren Nichtberücksichtigung so rechtzeitig zu informieren, dass der Antrag auf Vorabinformationen nach § 27a VOL/A noch rechtzeitig gestellt und beschieden werden kann.*)

5. Der Antrag nach § 27a VOL/A verpflichtet die Vergabestelle, dem Bieter spätestens zehn Tage vor Zuschlagserteilung von seiner Nichtberücksichtigung den Gründen dafür und dem Namen des Bieters der den Auftrag erhalten soll Kenntnis zu geben.*)

6. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur richtigen Angabe der Vergabeprüfstelle führt lediglich dazu, dass die Frist nicht in Lauf gesetzt wird.*)

7. Unternehmen im Sinne des Vergaberechts und Bieter, kann auch eine Universität sein.*)

8. Einer von eigenwirtschaftlich tätigen Angehörigen eines Universitätsinstitutes gebildeten BGB-Gesellschaft fehlt die nach § 2 Nr. 3 VOL/A erforderliche Zuverlässigkeit als Bieter, solange die Genehmigung der beabsichtigten Nebentätigkeit nicht vorgelegt wird. Die Vorlage kann auch noch nach Öffnung der Angebote erfolgen. Eine BGB-Gesellschaft deren Mitglieder namentlich nicht bekannt sind darf den Auftrag nicht erhalten.*)

9. Die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren erfolgt nach § 128 GWB, die Festsetzung des Beschwerdewerts nach § 12a GKG.*)

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VPRRS 2013, 1487
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung "technische TGA-Betriebsführung"

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.09.2004 - Verg W 5/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1486
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lieferung und Bau eines "Rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL)"

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.06.2003 - Verg W 2/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1485
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostentragung nach Antragsrücknahme

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2003 - Verg W 17/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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