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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5431 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

VPRRS 2016, 0435
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Antworten auf Bieteranfragen sind allen Bietern mitzuteilen!

VK Sachsen, Beschluss vom 24.08.2016 - 1/SVK/017-16

1. Der Grundsatz der Gleichbehandlung erfordert, dass ein öffentlicher Auftraggeber grundsätzlich jede Auskunft, die er einem anfragenden Bieter gibt, auch allen anderen Bietern erteilt. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Auftraggeber gegen das Gebot der Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Bieter verstößt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine zusätzliche Auskunft handelt. Der Begriff der zusätzlichen Auskunft ist dabei weit auszulegen.*)

2. Ein Auftraggeber kann allenfalls im Einzelfall eine Bieterfrage individuell beantworten, wenn sie offensichtlich ein individuelles Missverständnis des Bieters betrifft und die allseitige Beantwortung der Frage Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verletzen oder die Identität des Bieters preisgeben würde.*)

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VPRRS 2016, 0433
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auftraggeber darf für Autobahnabschnitt Betonbauweise vorgeben!

VK Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2016 - VK 8/16

1. Entscheidet der Auftraggeber, dass er den überwiegenden Teil des verfahrensgegenständlichen Autobahnabschnitts in Betonbauweise ausschreibt, weil er an einem Bundesforschungsprojekt teilnimmt, basiert diese Entscheidung auf sach- und auftragsbezogenen Gründen, die nicht vergaberechtlich bedenklich sind.

2. Es würde dem Bestimmungsrecht des Auftraggebers widersprechen, im Nachprüfungsverfahren zu ermitteln, ob alternative Anforderungen seinem Beschaffungsziel genauso oder besser entsprechen und ihn deshalb gegebenenfalls zu verpflichten, eine Leistung mit anderen als denen von ihm festgelegten Merkmalen und Eigenschaften zu beschaffen.

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VPRRS 2016, 0431
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nur ein Produkt passt: Leitfabrikat verdeckt ausgeschrieben!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.08.2016 - 1 VK 36/16

1. In technischen Anforderungen darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren verwiesen werden, „das die von einem bestimmten Unternehmen bereitgestellten Produkte charakterisiert“.

2. Gegen diese Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung wird nicht nur dann verstoßen, wenn ein Leitfabrikat offen und explizit in der Leistungsbeschreibung benannt worden ist, sondern auch, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein Leitfabrikat ausgeschrieben wurde, weil nur ein einziges Produkt allen Vorgaben gerecht wird.

3. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die fehlende Produktneutralität auf sachlichen Gründen beruht, liegt beim Auftraggeber. Hierzu bedarf es einer detaillierten und dokumentierten Begründung.

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VPRRS 2016, 0429
Mit Beitrag
VerkehrsleittechnikVerkehrsleittechnik
Zuschlagskriterien müssen vor Ausschreibung festgelegt werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.09.2016 - 3 VK LSA 28/16

1. Mangels Hinweis auf Zuschlagskriterien in den Vergabeunterlagen und einer tabellarische Auflistung von Zuschlagskriterien mit späterem Datum ist davon auszugehen, dass die Zuschlagskriterien nicht vor der öffentlichen Bekanntgabe erstellt wurden.

2. Ist die Präsentation des Angebots wertungsrelevanter Teil der Leistung, dürfen Zuschlagskriterien nicht nur den Bietern in der engeren Wahl bekannt gegeben werden, weil dadurch die Angebote nicht mehr vergleichbar sind.

3. Antworten auf schriftlich formulierte Anfragen eines Bieters sind allen Bietern mitzuteilen und in der Akte zu dokumentieren.




VPRRS 2016, 0417
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Auch ständige Unterkostenangebote sind kein Ausschlussgrund!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016 - Verg 57/15

1. Die Preisprüfung erstreckt sich darauf, ob der angebotene Gesamtpreis im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich oder unangemessen niedrig ist und zur Leistung in einem Missverhältnis steht.

2. Auch ein Angebot, das mehr als 20% vom nächsthöheren abweicht, kann den Zuschlag erhalten, wenn der Bieter nachweist, dass er wettbewerbskonforme Ziele verfolgt und den unauskömmlichen Auftrag zuverlässig und (bis zu einer längstmöglichen vertraglichen Befristung) ordnungsgemäß ausführen kann. Die Entscheidung darüber hat der Auftraggeber aufgrund gesicherter tatsächlicher Erkenntnisse zu prognostizieren.

3. In die Prognoseentscheidung sind langjährige Rabattverträge einzustellen, bei denen es trotz ausgewiesener Verbindlichkeiten nie zu Lieferschwierigkeiten kam.

4. Eine negative Prognose kann nicht darauf gestützt werden, dass der Bieter bereits mehrere Zuschläge auf Unterkostenangebote erhalten hat und mit jedem Zuschlag das Risiko wirtschaftlicher Überforderung steigt.

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VPRRS 2016, 0415
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Referenzen angegeben: Bieter verfügt nicht über notwendige Fachkenntnisse!

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.09.2016 - 21.VK-3194-15/16

1. Üblicherweise werden Referenzen für die Eignungsprüfung herangezogen. Diese müssen sich nicht auf identische, aber vergleichbare Leistungen beziehen. Werden für die geforderten ausgeschriebenen Leistungen keine Referenzen angegeben, kann daraus geschlossen werden, dass der Bieter nicht über die notwendigen Kenntnisse zur Ausführung dieser Leistung verfügt.

2. Die Präqualifikation in der VOB soll das Basisgeschehen am Bau abdecken. Spezielle Bauleistungen (hier: Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassadenkonstruktion) sind nicht grundsätzlich durch den Leistungsbereich Metallbauarbeiten abgedeckt. *)

3. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB a.F. ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Präklusion tritt nur ein, wenn die Bieter in der Bekanntmachung über die Antragsfrist belehrt wurden. *)

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VPRRS 2016, 0410
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vereinheitlichung der Technik angestrebt: Produktspezifische Ausschreibung zulässig?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2016 - 1 VK 18/16

1. Es liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen gegen den Grundsatz der Produktneutralität verstößt, ohne nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe dafür anzugeben. Die Bestimmung scheint dann willkürlich getroffen und diskriminiert andere Wirtschaftsteilnehmer.

2. Eine angestrebte Vereinheitlichung der Technik hat nicht zwingend zur Folge, dass nur auf die Fabrikate eines Herstellers zurückgegriffen werden muss. Entscheidend ist, dass die Produkte von verschiedenen Firmen zuverlässig miteinander kommunizieren können. Dass dies ausschließlich bei Verwendung von Produkten der angegebenen Firma der Fall sein soll, ist vom darlegungs- und beweisbelasteten Auftraggeber auszuführen, detailliert zu begründen und in der Vergabeakte zu dokumentierten.

3. Produktvorgaben können zwar gerechtfertigt sein, wenn andernfalls ein unwirtschaftlicher Aufwand in Bezug auf die Ersatzteilhaltung, Mitarbeiterschulung und Wartungsarbeiten erforderlich wird. Dazu hat der Auftraggeber nachzuweisen, dass sich z.B. der Schulungsaufwand durch den Einbau verschiedener Produkte erhöht. Denn auch beim Einbau von neuentwickelten Produkten eines bereits bekannten Herstellers kann Schulungsaufwand entstehen, der im Einzelfall nicht geringer sein muss, als bei Einführung eines neuen Produkts eines anderen Herstellers.

4. Der Auftraggeber hat den Gang und die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens zeitnah und fortlaufend in den Vergabeakten zu dokumentieren. Dies dient dazu, die Entscheidungen der Vergabestelle transparent und für die Bieter und die Nachprüfungsinstanzen überprüfbar zu machen. Ein Vergabevermerk erst nach Abschluss des Verfahrens und Zuschlagserteilung genügt nicht.

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VPRRS 2016, 0411
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Welche Vergaberechtsverstöße muss ein Bieter erkennen?

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2015 - VK 20/15

1. Ein Zuschlagskriterium der Wertungsmatrix (hier: Unterkriterium "Baukosten" des Zuschlagskriteriums "Preis/Honorar") kann im Nachprüfungsverfahren nicht mehr beanstandet werden, wenn im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb eine Frist zur Abgabe des Angebots angegeben war und innerhalb dieser Frist keine Rüge des Wertungskriteriums erfolgte.

2. Durch die Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Vergabeverstöße sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu rügen. Andernfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.

3. Zweck der Rügeobliegenheit ist es, etwaige Vergaberechtsfehler im frühestmöglichen Stadium zu korrigieren und zu verhindern, dass am Vergabeverfahren beteiligte Bieter erkannte oder erkennbare Verstöße gegen das Vergaberecht sammeln und so lange mit einer Beanstandung warten, bis klar sei, dass ihre Spekulation, den Zuschlag zu erhalten, nicht aufgegangen ist.

4. Erkennbar ist ein Verstoß, der sich bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt erschließt. Es ist dabei nicht auf einen Vergaberechtsexperten, sondern auf den fachkundigen Bieter mit den üblichen Kenntnissen aus dem durch die spezielle Ausschreibung angesprochenen Bieterkreis abzustellen.

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VPRRS 2016, 0424
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Sozialbeiträge entrichtet: Ausschlusspflicht zulässig

EuGH, Urteil vom 10.11.2016 - Rs. C-199/15

Art. 45 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die den öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, einen Verstoß bei der Entrichtung von Sozialbeiträgen, der in einer Bescheinigung festgestellt wird, die vom öffentlichen Auftraggeber von Amts wegen angefordert und von den Sozialversicherungsträgern ausgestellt wird, als Ausschlussgrund anzusehen, wenn dieser Verstoß zum Zeitpunkt der Teilnahme an einer Ausschreibung vorlag, und zwar selbst dann, wenn er zum Zeitpunkt der Vergabe oder der Überprüfung von Amts wegen durch den öffentlichen Auftraggeber nicht mehr vorhanden war.*)

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VPRRS 2016, 0416
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Nicht erfüllbare Ausschreibungsbedingungen sind unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2016 - Verg 13/16

Nicht erfüllbare Ausschreibungsbedingungen sind unzulässig und verletzen potentielle Bieterunternehmen in ihren Rechten.

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IBRRS 2016, 2771
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss nicht für genügend Regen sorgen!

LG Bonn, Urteil vom 28.09.2016 - 1 O 110/14

1. Eine Anordnung des Auftraggebers im Sinne von § 2 Abs. 5 VOB/B setzt eine den Auftragnehmer eindeutig verpflichtende Vertragserklärung des Auftraggebers voraus.

2. Hat der Auftragnehmer eine Veränderung der Transportwege beim Auftraggeber „angefragt“ und dieser die vorgeschlagene alternative Verbringung des Aushubs unter der Bedingung gestattet, dass die Massen zu den vertraglichen Preisen verrechnet werden, liegt keine einseitige Änderungsanordnung des Auftraggebers, sondern eine einvernehmliche Leistungsänderung vor.

3. Ein Auftraggeber, der umfangreiche nachträgliche Leistungen beauftragt, darf davon ausgehen, dass der Auftragnehmer mit seinem Nachtragsangebot ein abschließendes Angebot gemacht hat, das auch die bauzeitbedingt entstehenden Mehrkosten umfasst.

4. Angaben zur statistischen Wahrscheinlichkeit von Niedrigwasserereignissen sind keine verbindlichen Vertragsbestandteile. Denn der Wasserstand eines Flusses ist unmittelbar von den Witterungsbedingungen abhängig. Auf diese Verhältnisse kann keine der Vertragsparteien Einfluss nehmen. Das Risiko einer Unterschreitung des Pegelstandes ist deshalb nicht einseitig vom Auftraggeber zu tragen.

5. Der Auftragnehmer ist ausnahmsweise dazu berechtigt, die Aufnahme oder die Fortführung der Arbeiten zu verweigern, wenn der Auftraggeber endgültig nicht bereit ist, eine zusätzliche Leistung besonders zu vergüten, sofern die neue Vergütung von der ursprünglich vereinbarten Vergütung nicht nur unerheblich abweicht.

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VPRRS 2016, 0405
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot vollständig: Nachforderung weiterer Nachweise unzulässig!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.08.2016 - 1/SVK/015-16

Ist das Angebot eines Bieters vollständig, ist ein öffentlicher Auftraggeber weder berechtigt noch verpflichtet nach § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 VOB/A 2012 andere Nachweise resp. Referenzen zu fordern. Allenfalls besteht die Möglichkeit, die im Angebot benannten Referenzen weiter nach § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2012 aufzuklären. Denn die Bieter dürfen durch Aufklärungsmaßnahmen keinesfalls in die Lage versetzt werden, ihr Angebot nachträglich zu modifizieren und zu verbessern.*)

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VPRRS 2016, 0407
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kontaktdaten der Referenzgeber sind nachzufordern!

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.01.2016 - VK 24/15

1. Eine fehlende Angabe von Kontaktdaten "Telefon oder E-Mail" der Referenzgeber rechtfertigen keinen sofortigen Ausschluss des Angebotes. Dies gilt selbst dann, wenn der Auftraggeber die Angaben zu den Referenzen mittels des Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" als Mindestanforderungen zur Angebotsabgabe gefordert hat.

2. Geforderte, aber nicht angegebene Kontaktdaten sind fehlende Erklärungen, also keine inhaltlichen, sondern formale Mängel des Angebots.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fehlenden Angaben nachzufordern. Das Angebot darf erst ausgeschlossen werden, wenn der Bieter dem Nachforderungsverlangen nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

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VPRRS 2016, 0400
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Wie wird ermittelt, ob der Preis angemessen ist?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.03.2016 - 3 VK LSA 01/16

1. Auf Angebote mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen darf ein Zuschlag nicht erteilt werden. Der Auftraggeber darf Einsicht nehmen in die Preisermittlungen der Bieter, um zu prüfen, ob der angebotene Preis angemessen ist.

2. Um ermitteln und beurteilen zu können, ob Preise angemessen sind, können als Maßstab Angebote anderer Anbieter, Daten aus anderen Ausschreibungen, sowie für vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber gezahlte oder ihm angebotene Preise ebenso dienen, wie Kostenschätzungen und Kalkulationen beratender Ingenieurbüros.

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VPRRS 2016, 0396
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einmalig schlechte Erfahrung: Bieter unzuverlässig?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2016 - 3 VK LSA 33/16

1. Es ist sachgerecht und zulässig, wenn der Auftraggeber in seine Wertung Erfahrungen mit einbezieht, die er mit einem bestimmten Bieter in der Vergangenheit gemacht hat. Erfahrungen mit dem Bieter aus vier Bauvorhaben, von denen drei gekündigt wurden, sprechen für mangelnde Sorgfalt bei der Ausführung früherer Arbeiten und sind ein Kriterium für die Unzuverlässigkeit eines Bieters.

2. Zuverlässig ist ein Bieter, der seinen gesetzlichen Verpflichtungen - auch zur Entrichtung von Steuern und sonstigen Abgaben - nachgekommen ist und der aufgrund der Erfüllung früherer Verträge eine einwandfreie Ausführung einschließlich Erfüllung der Mängelansprüche erwarten lässt.

3. Grundsätzlich kann sich die Vergabestelle bei der Eignungsprüfung im Rahmen der Prognoseentscheidung, ob vom Bieter unter allen heranzuziehenden Gesichtspunkten eine einwandfreie und vertragsgemäße Auftragsdurchführung zu erwarten ist, auch auf negative Erfahrungen bei einer vorangegangenen Maßnahme berufen. Hierbei reicht es aus, wenn sie bei nur einem von mehreren Verträgen schlechte Erfahrungen mit dem Bieter gesammelt hat.

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VPRRS 2016, 0395
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterschwellenvergabe: Keine Mindestanforderungen für Nebenangebote!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.06.2016 - 3 VK LSA 14/16

1. Es verstößt nicht gegen die EU-Vergaberichtlinien, den Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis zu erteilen, wenn alle gewerteten Nebenangebote berücksichtigt werden.

2. Hat der Auftraggeber keine Zuschlagskriterien benannt oder bekannt gemacht, darf nur der Preis als Wirtschaftlichkeitskriterium angewendet werden.

3. Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte müssen für Nebenangebote keine Mindestanforderungen vorgegeben werden. Sie können wie Hauptangebote gewertet werden.

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VPRRS 2016, 0394
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Einmal ungeeignet, immer ungeeignet?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.04.2016 - 3 VK LSA 04/16

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die Eignung der Bieter zu prüfen. Hierbei hat er einen Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkt überprüfbar ist.

2. Für den Ausschluss eines Bieters wegen erheblicher Mängel im Zusammenhang mit einem früheren Vergabeverfahren, muss eine negative, dokumentierte Prognose für das aktuelle Verfahren vorliegen. Durch nachvollziehbare sachliche Gründe muss belegt werden, dass nachweislich schwere Verfehlungen in der Vergangenheit auch für den neu zu vergebenden Auftrag schwere Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bewerbers begründen.

3. Der Auftraggeber muss transparent dokumentieren, welche Umstände er bei der Prognoseentscheidung über die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters zugrunde gelegt und welches Gewicht er jedem dieser Umstände beigemessen hat.

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VPRRS 2016, 0389
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wer sich (freiwillig) dem Vergaberecht unterwirft, muss auch dessen Regeln beachten!

OLG Naumburg, Urteil vom 25.06.2015 - 2 U 17/15 Lw

1. Einem Bieter stehen in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags Unterlassungsansprüche bei einer Verletzung derjenigen Vergabeverfahrensregeln zu, denen sich der Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibung selbst unterworfen hat.

2. Wird von einem Träger der öffentlichen Verwaltung eine Ausschreibung zum Neuabschluss eines Pachtvertrags veranstaltet, wird zwischen dem Ausschreibenden und den Teilnehmern des Verfahrens ein vorvertragliches Schuldverhältnis begründet, das den Ausschreibenden dazu verpflichtet, die grundsätzlich geltenden und die selbst gesetzten Verfahrensregeln einzuhalten.

3. Die Durchführung einer förmlichen Ausschreibung verschafft den Teilnehmern ein subjektives Recht, vom Ausschreibenden die Unterlassung aller Handlungen verlangen zu können, die zu einer Verletzung der Verfahrensregeln führen. Dem steht nicht entgegen, dass für Ausschreibenden rechtlich auch die Möglichkeit bestanden hätte, den neuen Pachtvertrag ohne ein Auswahlverfahren abzuschließen.

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VPRRS 2016, 0391
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmer erst nachträglich benannt: Ausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 VK LSA 05/16

1. Versichert ein Bieter zunächst, die Leistung im eigenen Betrieb zu erbringen und benennt erst im Zuge eines Aufklärungsgesprächs nachträglich einen Nachunternehmer, ist dies eine unzulässige Änderung des Angebots.

2. Verhandlungen über die Änderung von Angeboten sind nicht statthaft (§ 15 Abs. 3 VOB/A).

3. Die Vergabestelle hat ein Recht darauf, die Unternehmen zu erfahren, die für die Leistungserbringung vom Bieter eingesetzt werden. Diese Abfrage stellt keine angebotsändernde Verhandlung dar, sondern zielt darauf ab, zu prüfen, ob das Angebot den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht.

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VPRRS 2016, 0387
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Streit um Auslegung des Leistungsverzeichnisses: 2,0-facher Gebührensatz!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2016 - Verg 3/15

1. Eine Streitigkeit über die Auslegung des Leistungsverzeichnisses sowie die Beantwortung der Fragen, ob das Angebot der Antragstellerin wegen Abweichungen vom Leistungsverzeichnis auszuschließen war und ob erkannte Rechtsverstöße rechtzeitig erkannt und gerügt wurden, entsprechen einem durchschnittlichen vergaberechtlichen Schwierigkeitsgrad.

2. Durch die Festsetzung des 2,0-fachen Gebührensatzes wird dem Umfang und der Schwierigkeit einer solchen Streitigkeit hinreichend Rechnung getragen.

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VPRRS 2016, 0343
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot ungewöhnlich niedrig: Auftraggeber muss nachfragen, Bieter muss aufklären!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.01.2016 - 3 VK LSA 75/15

1. Gemäß § 14 Absatz 1 LVG-SA hat der öffentliche Auftraggeber ungewöhnlich niedrige Angebote, auf die der Zuschlag erfolgen soll, zu überprüfen. Dies gilt unabhängig von der nach Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) vorgegebenen Prüfung ungewöhnlich niedrig erscheinender Angebote. Weicht nach § 14 Absatz 2 LVG-SA ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächsthöheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber die Kalkulation des Angebots zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Kalkulation nachzuweisen.*)

2. Gemäß § 16 Abs. 6 VOL/A verlangen die Auftraggeber vom Bieter Aufklärung, wenn ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.*)

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VPRRS 2016, 0383
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertungskriterien für Zulagepositionen sind bekannt zu machen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.07.2016 - 1 VK LSA 11/15

Enthält die Leistungsbeschreibung Zulagepositionen, muss der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen Festlegungen hinsichtlich der Wertung dieser Positionen zu treffen. Anderenfalls ist den Bietern eine einwandfreie Preisermittlung nicht möglich.

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VPRRS 2016, 0377
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Bieter erfahrungsgemäß unzuverlässig: Ausschluss von laufenden Ausschreibungen möglich!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.07.2016 - 3 VK LSA 20/16

1. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit ist ausschlaggebend, ob bei einer Gesamtabwägung die positiven oder die negativen Erfahrungen mit der Antragstellerin objektiv größeres Gewicht haben. Zum Ausschluss der Antragstellerin wegen Unzuverlässigkeit bedarf es einer dokumentierten negativen Prognose. Die Antragsgegnerin hat den Angebotsausschluss wegen mangelnder Zuverlässigkeit und fehlender Leistungsfähigkeit bei früheren Aufträgen der Antragstellerin ausführlich dokumentiert. Sie hat in ihrem Formblatt zur Eignungsprüfung und im Informationsschreiben nach § 19 Abs. 1 LVG-SA begründet, weshalb die Antragstellerin für die Ausführung der Leistungen für die Ausschreibung 2016 ungeeignet ist.*)

2. Für die Feststellung mangelnder Zuverlässigkeit liegen nachvollziehbare sachliche Gründe vor, dass aufgrund der nachweislichen schweren Verfehlung in der Vergangenheit auch für den zu vergebenden Auftrag schwere Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bewerbers bestehen.*)

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VPRRS 2016, 0493
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Aufkleber „Urkalkulation bitte nicht öffnen“ ist kein Ausschlussgrund!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.05.2016 - 1 VK 5/16

Die Verwendung des Aufklebers "Urkalkulation bitte nicht öffnen" stellt keinen Ausschlussgrund dar.

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VPRRS 2016, 0364
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Aktuellere Referenzen werden besser bewertet!

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.07.2016 - VgK-18/2016

1. Ein Teilnahmewettbewerb ist nicht zu beanstanden, wenn er entsprechend der bekanntgemachten Eignungskriterien und anhand der angeforderten Erklärungen und Nachweise erfolgt und das Ergebnis entsprechend dokumentiert wird.

2. Ein Bieter muss davon ausgehen, dass die Bewertung von Fachkunde und technischer Leistungsfähigkeit sich an abgefragten Parametern und Referenzen orientiert und dabei aktuellere Referenzen positiver bewertet werden als Referenzen über länger zurückliegende Projekte. Dies gilt insbesondere, wenn und soweit Projekte benannt wurden, die in den abgefragten Zeitraum zwar hineinreichen, deren Projektbeginn terminlich aber weit vor diesem Zeitraum lag.

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VPRRS 2016, 0355
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Keine Änderung verbindlich angebotener Fabrikate!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.04.2016 - VK-SH 3/16

1. Im Angebot angegebene und vom Bieter verlangte Produkt- und Typenbezeichnungen sind wörtlich zu nehmen, wenn die Angaben für sich genommen eindeutig sind.

2. Insbesondere bei produktneutraler Ausschreibung ohne Abfrage von Fabrikaten besteht ein ureigenes Interesse an der Information über das angebotene Produkt, um sich mit dem konkreten Inhalt der abgegebenen Angebote auseinandersetzen, diese vergleichen und mit dem Leistungsverzeichnis abgleichen zu können.

3. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung des Angebots einschließlich verbindlich mitgeteilter Fabrikate ausgeschlossen. Erfüllt ein konkret benanntes Produkt nicht alle Parameter der Leistungsbeschreibung ist es im offenen Verfahren auszuschließen.

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VPRRS 2016, 0363
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Unterkostenangebot ist nach Plausibilitätsprüfung zuschlagsfähig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.04.2016 - VgK-04/2016

1. Haben Bieter für den ausgeschriebenen Dienstleitungsauftrag eine sich ergänzende Unternehmensausrichtung, können sie eine Bietergemeinschaft gründen. Es gibt keine Verpflichtung, im Unternehmen fehlendes Know-How oder fehlende Kapazitäten vorrangig durch Nachunternehmer zu decken, um sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen.

2. Weicht bei Liefer- und Dienstleistungsverträgen ein Angebot um etwa 20% vom nächsthöheren Angebot ab, besteht eine Nachprüfungspflicht. Da es sich um eine Plausibilitätsprüfung handelt, kann der Zuschlag bei nachvollziehbaren Angaben auch auf Unterkostenangebote erteilt werden.

3. Unter Wettbewerbsgesichtspunkten sind im Einzelfall auch nicht auskömmliche oder jedenfalls knapp kalkulierte Angebote erwünscht und zuschlagsfähig, solange an der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung keine Zweifel bestehen.

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VPRRS 2016, 0360
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorgabe von Leitfabrikaten: Angabe von Leistungsparametern für Gleichwertigkeit zwingend!

VK Thüringen, Beschluss vom 27.05.2016 - 250-4002-4190/2016-N-004-IK

1. Kann der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau beschrieben werden und ist deshalb die Verwendung der Bezeichnung eines Erzeugnisses statthaft, muss nicht nur der Zusatz "oder gleichwertig" angefügt werden, sondern es sind auch die Leistungsparameter zu benennen, die die Gleichwertigkeitsschwelle darstellen.

2. Die Angebote sind in allen wesentlichen Teilen im Eröffnungstermin zu kennzeichnen. Die unterlassene Kennzeichnung der Angebote stellt einen gravierenden Vergaberechtsverstoß dar, der zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens führt.

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BauvertragBauvertrag
Abrechnung von Erdbauarbeiten: Auflockerungsfaktor muss vereinbart werden!

KG, Urteil vom 16.04.2014 - 21 U 230/12

1. Bei der Auslegung einer (öffentlichen) Ausschreibung kommt es nicht auf das Verständnis des einzelnen Bieters, sondern darauf an, wie die beteiligten Fachkreise die verwendete Terminologie üblicherweise einheitlich in dem speziellen, fachlichen Sinn verstehen.

2. Angaben im Leistungsverzeichnis sind in Verbindung mit den anderen vertraglichen Unterlagen als sinnvolles Ganzes auszulegen; Ausgangspunkt ist dabei zunächst derjenige Teil der Leistungsbeschreibung, der die Leistung konkret auf das Bauvorhaben bezogen beschreibt.

3. Wird der Auftragnehmer mit dem lösen, einbauen und verdichten bzw. dem lösen, laden und verwerten von Boden beauftragt, darf ein Auflockerungsfaktor bei der Ermittlung der Massen nur dann berücksichtigt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

4. Unrichtige Prüfungsansätze des Auftraggebers führen nicht dazu, dass der Auftragnehmer seinerseits unrichtig abrechnen darf.

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VPRRS 2016, 0365
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind Kirchen öffentliche Auftraggeber?

VK Lüneburg, Beschluss vom 19.06.2016 - VgK-15/2016

1. Die Eigenschaft "öffentlicher Auftraggeber" knüpft nicht an die generelle Funktion einer juristischen Person, sondern an ein bestimmtes Vorhaben an. Eine juristische Person kann deshalb für ein Bauvorhaben öffentlicher Auftraggeber sein, für ein anderes nicht.

2. Kirchen sind zwar als öffentlich-rechtliche Körperschaften dem öffentlichen Recht zugeordnet, aber nicht dem staatlichen Rechtskreis untergeordnet. Für die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber ist ausschlaggebend, ob und in welcher Höhe die Kirche mit öffentlichen Fördermitteln bei der Gesamtkalkulation zum Zeitpunkt der Ausschreibung oder (bei fehlender Ausschreibung) direkten Auftragserteilung gerechnet hat.

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VPRRS 2016, 0358
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fabrikats-, Produkt- und Typangaben können nicht nachgefordert werden!

VK Thüringen, Beschluss vom 27.07.2016 - 250-4002-5385/2016-N-007-IK

1. Die Frage, welche fehlenden Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden können, kann nicht einheitlich beantwortet werden.

2. Im Leistungsverzeichnis geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typenangaben definieren die angebotene Leistung und werden mit Zuschlagserteilung zum Vertragsgegenstand. Sie sind einer Nachforderung nicht zugänglich.

3. Das Angebot bzw. den Vertragsinhalt allein erläuternde Erklärungen und Nachweise, die das Angebot lediglich konkretisieren, können hingegen nachgefordert werden.

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VPRRS 2016, 0337
DienstleistungenDienstleistungen
Umfang der Dokumentation: Zusammenfassung der tragenden Erwägungen genügt!

VK Hessen, Beschluss vom 08.02.2016 - 69d-VK-35/2015

1. Für die Dokumentation gemäß § 20 VOL/A 2009 reicht es aus, wenn die tragenden Erwägungen zusammengefasst werden; dies kann durch knappe Formulierungen oder nur durch Schlag- bzw. Stichworte geschehen. Die Dokumentation der Wertung kann auch in tabellarischer Form, etwa in Form einer Bewertungsmatrix, vorgenommen werden; die Gründe für die Punktevergabe müssen dann die Bewertung nicht nur rechnerisch, sondern auch inhaltlich nachvollziehbar machen lassen.*)

2. Die Mitteilungspflicht i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 2 b, § 16 Abs. 7 VOL/A 2009 gilt auch für eine vom Auftraggeber erstellte Wertungsmatrix, die Kriterien und Unterkriterien enthält; ein erst im Nachhinein, d.h. nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe, erstellter Beurteilungsmaßstab für die Wertungsmatrix ist vergaberechtswidrig.*)

3. Hat der Auftraggeber die Gewichtung der Kriterien, die er bei der Wertung berücksichtigt, bekanntgegeben, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist, hat er sich damit selbstgebunden. Die Wertung ist dann mittels bekanntgegebener Kriterien und Gewichtung durchzuführen.*)

4. Anknüpfungspunkt für die Maßnahmen der Vergabekammer gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB a.F. kann im Rahmen der gebotenen Einzelfallprüfung der Zeitpunkt im Vergabeverfahren sein, zu dem sich der festgestellte Vergaberechtsverstoß erstmals zum Nachteil des Antragstellers ausgewirkt hat.*)

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VPRRS 2016, 0356
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Aufklärungsersuchen muss unmissverständlich sein!

VK Thüringen, Beschluss vom 26.09.2016 - 250-4002-6249/2016-N-074-EF

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kalkulation eines Angebots, das mehr als 10% vom nächsthöheren Angebot abweicht, durch gezielte Rückfragen aufzuklären.

2. Auch die Angemessenheitsprüfung des Angebotspreises ist ordnungsgemäß zu dokumentieren.

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VPRRS 2016, 0359
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Herstellertexte verwendet: Gleichwertigkeitsbegründende Leistungsparameter sind festzulegen!

VK Thüringen, Beschluss vom 09.06.2016 - 250-4002-4702/2016-N-005-KYF

1. Der Verhandlungsleiter hat die eingegangenen Angebote einschließlich der abgegebenen Nebenangebote im Eröffnungstermin ordnungsgemäß zu kennzeichnen.

2. Die unterlassene Kennzeichnung der Angebote stellt einen gravierenden Vergaberechtsverstoß dar (Anschluss an VK Sachsen, Beschluss vom 24.05.2007 - 1/SVK/029-07, IBRRS 2007, 3280 = VPRRS 2007, 0219).

3. Ein öffentlicher Auftraggeber muss eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung erstellen. Im Umkehrschluss ist ein Bieter deshalb dazu verpflichtet, ein eindeutiges Angebot zu erstellen. Die Erstellung eines missverständlichen Angebots geht zu Lasten des Bieters.

4. In technischen Spezifikationen darf nur ausnahmsweise auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs oder einer bestimmten Produktion verwiesen werden.

5. Wird die Leistungsbeschreibung unter Verwendung herstellerspezifischer Ausschreibungstexte erstellt, hat der Auftraggeber entsprechende gleichwertigkeitsbegründende Leistungsparameter festzulegen.

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VPRRS 2016, 0362
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Bietereignung und Preisprüfung sind zwei Paar Schuhe!

VK Thüringen, Beschluss vom 25.02.2016 - 250-4002-1839/2016-N-003-EA

1. Der Auftraggeber hat die Kalkulation des Angebots zu überprüfen, wenn ein Angebot, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, um mindestens zehn vom Hundert vom nächsthöheren Angebot abweicht.

2. Im Rahmen dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Kalkulation nachzuweisen. Kommt der Bieter dieser Verpflichtung nicht nach, ist er vom weiteren Verfahren auszuschließen.

3. Die Eignung des Bieters kann einen ungewöhnlich niedrigen Preis nicht rechtfertigen. Denn die Prüfung der Eignung ist unabhängig von der Prüfung über die Angemessenheit eines Angebotspreises.

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VPRRS 2016, 0357
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Widersprüchliche Vergabeunterlagen führen nicht zum Ausschluss!

VK Thüringen, Beschluss vom 12.09.2016 - 250-4002-6681/2016-N-015-SOK

1. Ein unterschriebenes Gesamt-Angebotsschreiben, das alle Angebotsbestandteile abgedeckt, ist rechtsverbindlich, auch wenn Unterschriften auf einzelnen Angebotsschreiben fehlen.

2. In den Vergabeunterlagen enthaltene Widersprüche hinsichtlich besonderer Vertragsbedingungen führen dazu, dass die Bieter wegen fehlender Erklärungen nicht ausgeschlossen werden können.

3. Grundsätzlich ist zu empfehlen, nur ein einziges, alle Baubestandteile abdeckendes Angebotsschreiben zu verwenden.

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VPRRS 2016, 0346
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Können auch erst auf Verlangen vorzulegende Nachweise nachgefordert werden?

VK Bund, Beschluss vom 25.08.2016 - VK 2-71/16

1. Die Vorschrift des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012, wonach der Auftraggeber fehlende Erklärungen oder Nachweise nachfordert, findet grundsätzlich keine Anwendung auf solche Unterlagen, die erst auf gesondertes Verlangen hin vorzulegen sind.

2. Der Auftraggeber kann in den Vergabeunterlagen festlegen, dass die Nachforderungsmöglichkeit entsprechend § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 auch auf die erst auf Verlangen vorzulegenden Nachweise Anwendung findet.

3. Eine Verpflichtung des (Haupt-)Auftragnehmers oder seines Nachunternehmers, vorsorglich ausreichend Personal vorzuhalten, das bei Nichterhalt des Auftrags möglicherweise nicht anderweitig eingesetzt werden kann, stellt ein (unzulässiges) "ungewöhnliches Wagnis" dar.

4. Die Bieter haben ihre Preise bei den einzelnen Positionen wahrheitsgemäß anzugeben. Andernfalls fehlt es an einer geforderten Preisangabe und das Angebot ist zwingend auszuschließen.




VPRRS 2016, 0339
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderungen nach Ablauf der Angebotsfrist sind unzulässig!

VK Hessen, Beschluss vom 13.01.2016 - 69d-VK-45/2015

1. Rügen gegen Vergabeverstöße sind noch als unverzüglich i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a.F. anzusehen, wenn sie bei anwaltlicher Vertretung des Antragstellers innerhalb von fünf bis sechs Werktagen erhoben worden sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass an Sonn- und Feiertagen im üblichen Geschäftsleben keine Bürotätigkeit stattfindet.*)

2. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen i.S.v. § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 VOB/A 2012 ist auch dann gegeben, wenn der Bieter nach Ablauf der Angebotsfrist sein Angebot dahin ändert, dass die geforderten Leistungen nicht mehr durch einen Nachunternehmer, sondern nun im eigenen Betrieb ausgeführt werden sollen.*)

3. Ein Aufklärungsgespräch i.S.v. § 15 EG VOB/A 2012 darf nur dazu dienen, im Wege der Informationseinholung durch den Auftraggeber einen feststehenden Sachverhalt aufzuklären, ohne diesen zu verändern.*)

4. Die Nachverlangungspflicht gemäß § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 gilt nur für Erklärungen und Nachweise, die innerhalb der Angebotsfrist bzw. gleichzeitig mit dem Angebot vorzulegen waren. Auf Unterlagen, die Bieter von vornherein erst auf Verlangen vorzulegen haben, ist diese Vorschrift nicht anwendbar.*)

5. Der Auftraggeber darf gemäß § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 VOB/A 2012 einem Bieter nicht eine nochmalige Nachfrist einräumen.*)

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VPRRS 2016, 0325
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Preis für optionale Leistungen angeboten: Ausschluss zwingend!

VK Hessen, Beschluss vom 22.02.2016 - 69d-VK-47/2015

1. An das mit der Rüge vorgebrachte Überprüfungsbegehren sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Es reicht aus, wenn die Rüge inhaltlich eine konkrete Beanstandung angibt, die den Auftraggeber in die Lage versetzt, den beanstandeten Fehler nach Überprüfung zu erkennen und zu berichtigen.*)

2. Zu den Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands von § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 c 2. Hs. VOB/A 2012.*)

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VPRRS 2016, 0499
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Angebot ungewöhnlich niedrig: Mitbewerber können keine Preisprüfung verlangen!

KG, Beschluss vom 27.05.2016 - Verg 12/15

1. Der Ausschlussgrund eines Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung hat grundsätzlich keinen bieterschützenden Charakter.

2. Ein Bieter kann sich ausnahmsweise nur dann auf eine Verletzung von § 16 Abs. 6 VOL/A 2009 berufen, wenn es die Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender und unlauterer Verhaltensweisen des Bieters erfordert, das beanstandete Angebot auszuschließen.

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VPRRS 2016, 0331
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Darf auch ein unauskömmliches Angebot bezuschlagt werden?

VK Bund, Beschluss vom 19.08.2016 - VK 2-75/16

1. Die Vorschrift des § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A 2012, wonach der Zuschlag nicht auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis erteilt werden darf, dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Dieser soll davor bewahrt werden, den Vertrag mit einem Anbieter abzuschließen, der aufgrund des unauskömmlichen Angebots in die Gefahr gerät, den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen zu können.

2. Etwas anderes kann in Ausnahmefällen gelten, wenn das Angebot in Marktverdrängungsabsicht abgegeben wurde oder wenn zu befürchten ist, dass der Bieter zu diesem Preis nicht über die gesamte Laufzeit des ausgeschriebenen Vertrags leistungsfähig bleibt.

3. Auf ein Unterkostenangebot kann trotz Unauskömmlichkeit der Zuschlag erteilt werden, wenn der Bieter mit dem Angebot wettbewerbskonforme Ziele verfolgt und er trotz Unauskömmlichkeit die Zuverlässigkeit nachweisen kann, den Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen.

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VPRRS 2016, 0311
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberecht bewusst umgangen: Vertrag nichtig, kein Anspruch auf Honorar!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.08.2016 - 1 U 159/14

1. Ein Vertrag, den die Parteien unter bewusster und gewollter Außerachtlassung der nach vergaberechtlichen Vorschriften zwingend erforderlichen Ausschreibung der Leistungen geschlossen haben, verstößt gegen Grundwerte des Vergaberechts und ist nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig.*)

2. Der Vertretene muss sich grundsätzlich über § 166 BGB die Kenntnis seines Vertreters von den die Sittenwidrigkeit begründenden Umständen zurechnen lassen, sofern kein evidenter Vollmachtsmissbrauch vorliegt oder der Vertreter bei Abschluss des Vertrages mit dem Vertragspartner nicht bewusst zum Nachteil des Vertretenen zusammengearbeitet hat.*)

3. In einem solchen Fall sind wechselseitige Ansprüche nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen.*)

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VPRRS 2016, 0307
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Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Einsatz von Pflichtpraktikanten ist kein Tariftreueverstoß!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.08.2016 - 3 VK LSA 23/16

1. Tariftreueerklärungen und sonstige arbeitnehmerschützende Verpflichtungserklärungen sind keine Eignungskriterien im Sinne der VOB/A.

2. Der Einsatz von Pflichtpraktikanten stellt keinen Verstoß gegen die nach dem Landesgesetz bestehende Verpflichtung zur Tariftreue und zur Entgeltgleichheit dar.

3. Bei der Prüfung unangemessen hoher oder niedriger Angebotspreise kommt es nicht auf die Einzelpositionen, sondern den Gesamtpreis an.

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VPRRS 2016, 0241
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Schwer wiegender Vergabeverstoß: Aufhebung auch ohne Rüge!

OLG München, Beschluss vom 22.01.2016 - Verg 13/15

1. Bei unzulässigen Vergabekriterien leidet das Verfahren unter einem so schwer wiegenden Mangel, dass es aufzuheben ist.

2. Bei besonders schwer wiegenden Vergabeverstößen darf der Fehler auch ohne ausdrückliche Rüge beachtet werden.

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VPRRS 2016, 0309
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Tariftreueerklärungen und die Beschäftigung von Pflichtpraktikanten

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.08.2016 - 3 VK LSA 24/16

1. Tariftreueerklärungen und sonstige arbeitnehmerschützende Verpflichtungserklärungen sind keine Eignungskriterien im Sinne der VOB/A.

2. Der Einsatz von Pflichtpraktikanten stellt keinen Verstoß gegen die nach dem Landesgesetz bestehende Verpflichtung zur Tariftreue und zur Entgeltgleichheit dar.

3. Bei der Prüfung unangemessen hoher oder niedriger Angebotspreise kommt es nicht auf die Einzelpositionen, sondern den Gesamtpreis an.

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VPRRS 2016, 0308
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Tariftreueerklärungen und die Beschäftigung von Pflichtpraktikanten

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.08.2016 - 3 VK LSA 25/16

1. Tariftreueerklärungen und sonstige arbeitnehmerschützende Verpflichtungserklärungen sind keine Eignungskriterien im Sinne der VOB/A.

2. Der Einsatz von Pflichtpraktikanten stellt keinen Verstoß gegen die nach dem Landesgesetz bestehende Verpflichtung zur Tariftreue und zur Entgeltgleichheit dar.

3. Bei der Prüfung unangemessen hoher oder niedriger Angebotspreise kommt es nicht auf die Einzelpositionen, sondern den Gesamtpreis an.

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VPRRS 2016, 0298
DienstleistungenDienstleistungen
Zuschlagskriterien müssen transparent sein!

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.07.2016 - VgK-26/2016

1. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Wertung der Angebote entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.

2. Der Grundsatz des Transparenzgebots bedeutet, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, präzise und eindeutig in der Vergabebekanntmachung, konkret allerdings noch in den Vergabeunterlagen zu formulieren sind.

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VPRRS 2016, 0295
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Produktangaben in Angeboten sind wörtlich zu nehmen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 11.05.2016 - 54 Verg 3/16

1. Im Vergabeverfahren sind eindeutige Produktangaben in einem Angebot wörtlich zu nehmen, auch wenn dieses Produkt den im Leistungsverzeichnis formulierten Anforderungen nicht gerecht wird. Dieser Umstand erlaubt nämlich nicht zwingend den Umkehrschluss, dass dieses System nicht hätte angeboten werden sollen.*)

2. Es wäre zirkulär, im Vergabeverfahren zur Auslegung eines Angebots die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses heranzuziehen und auf diese Weise Irrtümer beim Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses zu korrigieren. Angesichts der Vielzahl der möglichen Irrtümer kann weder ausgeschlossen werden, dass der Anbietende das Angebotene tatsächlich anbieten wollte, noch ermittelt werden, was er ggf. stattdessen hätte anbieten wollen.*)

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VPRRS 2016, 0294
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Angebote sind im Eröffnungstermin zu kennzeichnen!

VK Thüringen, Beschluss vom 10.03.2016 - 250-4002-2350/2016-N-003-SOK

1. Der Nachweis der rechtzeitigen Vorlage der Angebote und ihrer einzelnen Bestandteile kann nur mit einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung, die zwingend im Eröffnungstermin stattfinden muss, geführt werden. Eine im Eröffnungstermin nicht vorgenommen Kennzeichnung der Angebote kann nicht nachträglich nachgeholt werden.

2. Die unterlassene Kennzeichnung der Angebote stellt einen gravierenden Vergaberechtsverstoß dar (im Anschluss an VK Sachsen, Beschluss vom 24.05.2007 - 1/SVK/029-07, IBRRS 2007, 3280 = VPRRS 2007, 0219).

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VPRRS 2016, 0292
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Was sind Eignungsnachweise?

VK Südbayern, Beschluss vom 27.06.2016 - Z3-3-3194-1-65-12/15

1. Eignungsnachweise i.S.d. § 16 Abs. 2 VOL/A 2009 sind nur solche Unterlagen, die zum Beleg der Eignung nach den Vorgaben der Bekanntmachung mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind.*)

2. Aufklärungsmaßnahmen dürfen nicht dazu dienen, dem Bieter eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung seines Angebots oder der Eignungsnachweise zu ermöglichen.*)

3. Kann die Vergabestelle aus den geforderten und vollständig vorgelegten Eignungsnachweisen weder auf die Eignung noch die Nichteignung eines Bieters oder Bewerbers schließen, kann sie auch sonstige - außerhalb der geforderten Erklärungen und Nachweisen zur Eignung stehende - Umstände, bei der materiellen Prüfung der Eignung eines Bieters oder Bewerbers heranziehen.*)

4. Dabei kann sie auch Gutachten über außerhalb der geforderten Erklärungen und Nachweisen zur Eignung stehende Umstände im Auftrag geben, wenn sie dies zur Beurteilung der Eignung für nötig erachtet.*)

5. Bei der materiellen Prüfung einer Bewerbung im Teilnahmewettbewerb dürfen nur solche Umstände berücksichtigt werden, die vor Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegen haben.*)

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